Europäische Union

2014/203/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. März 2014 über die Annahme des mehrjährigen Arbeitsprogramms von LIFE für den Zeitraum 2014-2017 Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0203. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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nkten für die Kriterien, für die eine Mindestpunktzahl festgelegt wurde, mindestens 55 Punkte betragen. (*9)  Ein Projektvorschlag muss für jedes Zuschlagskriterium mindestens die Mindestpunktzahl für die Weiterberücksichtigung erhalten. Außerdem muss die Summe aus den Punkten für die Kriterien, für die eine Mindestpunktzahl festgelegt wurde, mindestens 55 Punkte betragen. (*10)  Ein Projektvorschlag muss für jedes Zuschlagskriterium mindestens die Mindestpunktzahl für die Weiterberücksichtigung erhalten. Außerdem muss die Summe aus den Punkten für die Kriterien, für die eine Mindestpunktzahl festgelegt wurde, mindestens 55 Punkte betragen. (34)  Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABL. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). (35)  Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152 vom 11.6.2008, S. 1). (36)  http://ec.europa.eu/clima/events/articles/0069_de.htm (37)  Insbesondere die Meeresumwelt in Übereinstimmung mit den Zielen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. (*11)  Ein Projektvorschlag muss für jedes Zuschlagskriterium mindestens die Mindestpunktzahl für die Weiterberücksichtigung erhalten. Außerdem muss die Summe aus den Punkten für die Kriterien, für die eine Mindestpunktzahl festgelegt wurde, mindestens 55 Punkte betragen. (*12)  Ein Projektvorschlag muss für jedes Zuschlagskriterium mindestens die Mindestpunktzahl für die Weiterberücksichtigung erhalten. Außerdem muss die Summe aus den Punkten für die Kriterien, für die eine Mindestpunktzahl festgelegt wurde, mindestens 55 Punkte betragen. (*13)  Ein Projektvorschlag muss für jedes Zuschlagskriterium mindestens die Mindestpunktzahl für die Weiterberücksichtigung erhalten. Außerdem muss die Summe aus den Punkten für die Kriterien, für die eine Mindestpunktzahl festgelegt wurde, mindestens 55 Punkte betragen. (*14)  Ein Projektvorschlag muss für jedes Zuschlagskriterium mindestens die Mindestpunktzahl für die Weiterberücksichtigung erhalten. Außerdem muss die Summe aus den Punkten für die Kriterien, für die eine Mindestpunktzahl festgelegt wurde, mindestens 55 Punkte betragen. (38)   ABl. L 362 vom 31.12.2012, S. 1. (39)  Die Abhilfemaßnahmenhierarchie umfasst: 1. Vermeiden oder Verhindern negativer Auswirkungen auf die Umwelt im Allgemeinen und die Biodiversität im Besonderen; 2. Minimierung und Sanierung der Auswirkungen von Entwicklungen vor Ort, wenn diese nicht vermieden werden können, und 3. Kompensation/Ausgleichsmaßnahmen, die als letzte Möglichkeit (innerhalb oder außerhalb des betroffenen Gebiets) in Bezug auf die verbleibenden Restauswirkungen durchgeführt werden. (40)  Siehe auch den Programmabriss im Entwurf des Haushaltsplans für 2014 (COM(2013) 450, S. 181ff). Anmerkung: Die Indikatoren und Ziele in dem Programmabriss wurden von der Kommission auf der Grundlage ihres Vorschlags von 2011 erstellt. Während des Gesetzgebungsverfahrens wurden verschiedene Änderungen eingebracht: es wurden Projekte des Kapazitätenaufbaus und Projekte der technischen Hilfe eingeführt, der Gesamthaushalt wurde um 15 % gesenkt und der Betrag für Natur und Biodiversität wurde auf 55 % der Projekten zugewiesenen Mittel erhöht (d. h. der für Umwelt und Ressourceneffizienz vorgesehene Betrag wurde gesenkt), die Kofinanzierungsrate wurde auf 60 % oder mehr für alle Projekte für den Zeitraum 2014-2020 erhöht, es wurden thematische Prioritäten eingeführt und der Prozentsatz der integrierten Projekte wurde auf 30 % der maßnahmenbezogenen Zuschüssen zugewiesenen Mittel reduziert. Die Ergebnisse und Ziele wurden folglich entsprechend angepasst. (41)  Aufgrund des Bottom-up-Ansatzes und der großen Vielzahl an Herausforderungen in Bezug auf die Umwelt und den Klimawandel, auf die im LIFE-Programm eingegangen wird, und der begrenzten Mittel, die für sie zur Verfügung stehen, ist in spezifischen Bereichen die Durchführung von Projekten trotz der Einführung thematischer Prioritäten und Projektbereiche unsicher und deshalb können für die meisten abgedeckten Schwerpunktbereiche und verfolgten Ziele ex ante keine quantitativen Ziele festgelegt werden. Eine Ausnahme stellen die thematischen Prioritäten für Natur dar. (42)  Es wird erwartet, dass im Zeitraum von 2015 bis 2017 6 900 Gewässer in der gesamten Union ihren ökologischen Zustand verbessern werden, 1,4 % von ihnen (100) aufgrund des Beitrags von LIFE.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.