Europäische Union

2014/203/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 19. März 2014 über die Annahme des mehrjährigen Arbeitsprogramms von LIFE für den Zeitraum 2014-2017 Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32014D0203. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ei Phasen eingesetzt: in einer Pilotphase, die das Erproben verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten ermöglicht, um in der zweiten Phase, der Betriebsphase, den Schwerpunkt auf die geeignetsten Konzepte zu legen. Es wird erwartet, dass die Finanzierungsfazilität für Naturkapital in der anfänglichen Pilotphase neun bis zwölf Operationen (einschließlich indirekter Operationen) durchführt oder drei bis vier Operationen jährlich. Die Europäische Kommission würde die Projektfinanzierung und die Fazilität für Expertenunterstützung finanzieren; mit übereinstimmenden Beträgen von der EIB für die Projektfinanzierung. Während der Pilotphase ist keine Finanzierung durch Dritte geplant. Für die zweite Phase, die Betriebsphase, würde sich die Finanzierungsfazilität für Naturkapital auf der Grundlage der Ergebnisse der Pilotprojekte um zusätzliche Mittel von anderen öffentlichen und privaten Investoren bemühen. — Die Finanzierungsfazilität für Naturkapital wird hauptsächlich Kreditfinanzierungsinstrumente (z. B. Darlehen) bereitstellen, um die anfänglichen Investitions- und Betriebskosten des Projekts zu finanzieren. Die Darlehen würden mit den durch das Projekt generierten Einnahmen und/oder durch die allgemeine Geschäftstätigkeit des Empfängers zurückbezahlt werden. Beteiligungen würden für spezifische Fälle verwendet werden, hauptsächlich für Investitionen in Fonds. — Indirekte Operationen werden mit Intermediären, wie Banken oder Investmentfonds, durchgeführt, die dann ein Portfolio von Projekten finanzieren. Es würden verschiedene Arten der Kreditfinanzierung, einschließlich der Mezzanin-Finanzierung, verwendet. Erhalten Endempfänger Kredite, werden Garantien in Form einer Unternehmensgarantie gefordert, sofern es sich bei dem Endempfänger um ein Unternehmen handelt. Es ist kein fester Anteil für die Aufteilung zwischen Kredit- und Beteiligungsfinanzierung festgelegt, zumindest nicht in der Pilotphase, da Flexibilität erforderlich ist, um die Bedürfnisse des Marktes zu befriedigen und Experimente zu erlauben. Angesichts der aktuellen Marktbedingungen wird die Fazilität in der Pilotphase jedoch auf einen Anteil von 70 % für direkte Investitionen und von 30 % durch Intermediäre abzielen. Der letztgenannte Anteil könnte jedoch bei steigender Nachfrage durch die Intermediäre höher sein. Die Fazilität umfasst einen Risikoteilungsmechanismus mit der EIB, da die Finanzierungsfazilität für Naturkapital Projekte unterstützen wird, in die die EIB normalerweise nicht investiert, entweder weil sie zu klein sind oder weil ihr als hoch eingestuftes Risiko nicht mit dem AAA-Rating der Bank vereinbar ist. Deshalb wird die Fazilität einen Risikoteilungsmechanismus enthalten, durch den die ersten Verluste im Falle eines Scheiterns des Projekts mit Mitteln der EU aufgefangen würden. Der genaue Durchführungsmechanismus wird in einer Übertragungsvereinbarung zwischen der Kommission und der EIB festgelegt, in der auch die genauen Ausschluss-/Auswahlkriterien für Projekte definiert werden, womit sichergestellt wird, dass die richtigen Prioritäten in den Auswahlprozess integriert werden und eine ausreichende sektorbezogene und geografische Abdeckung vorliegt. Die finanziellen Interessen aller an der Fazilität Beteiligten sind auf das Erreichen der Gesamtziele des Finanzierungsinstruments ausgerichtet, da alle Teilnehmer, einschließlich der EIB und der Europäischen Union, Mittel für die Fazilität bereitstellen. Darüber hinaus — werden genaue Ausschluss-/Auswahlkriterien für die Projekte festgelegt sowie eine Investitionsstrategie, die mit den Prioritäten im Einklang steht, die für die Verwaltung des Naturkapitals identifiziert wurden. Schließlich — wird die EIB basierend auf spezifischen Indikatoren, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Fazilität im Einklang mit den identifizierten Zielen verwaltet wird, eine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung erhalten. Die Aufteilung der Mittel bleibt bestehen, bis die letzte Transaktion des Programms vollständig abgeschlossen ist. Die anfängliche Pilotphase wird von 2014 bis 2017 dauern. Die Betriebsphase wird von 2017 bis 2020 dauern. Nach der Beendigung der Betriebsphase müsste die Fazilität in verkleinertem Umfang bestehen bleiben, um das Portfolio zu verwalten und die Rückzahlungen von Darlehen und Beteiligungen entgegenzunehmen. Da sich die Laufzeit von Darlehen üblicherweise auf zehn Jahre erstrecken wird, wird für diese Phase mit einer Dauer von zehn plus drei Jahren gerechnet. Die letzten drei Jahre sind für verspätete Rückzahlungen vorgesehen oder beispielsweise für das Abwickeln der Endphase der Investmentfonds, in die die Fazilität investiert haben wird. Das Finanzierungsinstrument wird von der EIB verwaltet. Ein Lenkungsausschuss wird regelmäßig den Fortschritt bei der Durchführung des Finanzierungsinstruments überprüfen. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden gemeinsam von der Kommission, einschließlich Kommissionsdienststellen wie GD ENV, GD CLIMA, GD ECFIN, und der EIB bestellt. Die Sekretariatsgeschäfte werden von der EIB wahrgenommen. Es wird ein Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismus eingerichtet und die Informationen werden mit dem LIFE-Ausschuss ausgetauscht. Die Überwachung des Finanzierungsinstruments wird den Anforderungen der Haushaltsordnung (Artikel 140) und der delegierten Verordnung (Artikel 225) entsprechen und später den Auslegungen in dem Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich (FAFA) mit der EIB und der sich daraus ergebenden Delegationsvereinbarung. Die EIB wird verantwortlich sein für die Überwachung der Durchführung der Aktivitäten im Rahmen des Finanzierungsinstruments und für die Erstellung von Leistungs- und Finanzberichten, deren Format, Inhalt und Häufigkeit zu vereinbaren ist (anfänglich vierteljährlich). Hierzu werden auch regelmäßige und Ad-hoc-Berichte, Besuche vor Ort und Audits gehören. Für die Berichterstattung von Finanzinstituten an die EIB werden Leistungsindikatoren verwendet. 5.3.1.3.   Technische Methodik für das Verfahren der Projektauswahl Die EIB wird zusammen mit ihrem Netz an Partnern in der gesamten EU an der Identifizierung potenziell relevanter Projekten arbeite und sich dabei auch auf spezifische Finanzierungsanträge stützen, die von potenziellen Empfängern aus der gesamten EU eingegangen sind. Die Projekte können in vier große Kategorien eingeteilt werden: — Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen (PES): Projekte, die Zahlungen für Vorteile aus Naturkapital umfassen; üblicherweise eine freiwillige bilaterale Transaktion geringen Umfangs mit einem gut identifizierten Käufer und Verkäufer einer Ökosystemdienstleistung. Ihnen liegt das Prinzip der „Bezahlung durch den Nutzer“ zugrunde, nach dem Zahlungen erfolgen, um kritische Ökosystemdienstleistungen sicherzustellen. — Grüne Infrastruktur (GI): GI ist ein strategisch geplantes Netz natürlicher und halbnatürlicher Gebiete mit anderen Umwelteigenschaften, das für die Verwaltung und Bereitstellung einer großen Vielfalt an Ökosystemdienstleistungen entwickelt wird. Es umfasst grüne Bereiche (oder blaue, wenn aquatische Ökosysteme betroffen sind) und unterschiedliche physische Merkmale in Festland- (einschließlich Küsten-) und Meeresgebieten. An Land gibt es GI in ländlichen und städtischen Bereichen. GI-Projekte weisen das Potenzial auf, Einnahmen zu generieren oder basierend auf der Bereitstellung von Gütern und Leistungen zur Einsparung von Kosten zu führen. Dazu zählen Wasserbewirtschaftung, Luftqualität, Forstwirtschaft, Erholung, Hochwasser-, Erosions-, Brandschutz, Bestäubung und eine größere Widerstandfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels. — Biodiversitätskompensationsmaßnahmen: Hierbei handelt es sich um Erhaltungsmaßnahmen, mit denen ein Ausgleich für die verbleibenden, unvermeidlichen Schäden geschaffen werden soll, die Entwicklungsprojekte der Biodiversität zufügen. Sie basieren auf dem Verursacherprinzip, nach dem aus Gründen der Compliance oder zur Abschwächung von Reputationsrisiken Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Projekte, deren Ziel gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Habitatrichtlinie der Ausgleich von Schäden ist, die Natura-2000-Gebieten zugefügt wurden, können nicht für eine Förderung durch die Finanzierungsfazilität für Naturkapital berücksichtigt werden. — Innovative Investitionen zur Förderung der Biodiversität und der Anpassung: Hierbei handelt es sich um Projekte, die die Lieferung von Gütern und Leistungen, meistens von KMU, umfassen, mit denen die Biodiversität geschützt oder die Widerstandsfähigkeit von Gemeinden und anderen Wirtschaftssektoren gestärkt werden soll. Das Ziel wird die Identifizierung und Finanzierung von Projekten mit einer ausreichend breiten sektoriellen und geografischen Abdeckung und unter Erprobung verschiedener Finanzierungsinstrumente sein, um während der Betriebsphase die Reproduzierbarkeit in der gesamten EU sicherzustellen. Vor der Einrichtung der Fazilität werden zwischen der Europäischen Kommission und der EIB Förderfähigkeitsbestimmungen für Projekte und Anlagestrategien für die Fazilität (beispielsweise das Festlegen von Obergrenzen für die sektorbezogene und geografische Abdeckung sowie von Mindestkriterien, die zu erfüllen sind, und/oder von Grundsätzen, die einzuhalten sind, z. B. die Abhilfemaßnahmenhierarchie (39)) definiert und vertraglich vereinbart. Die Förderkriterien werden mit den Zielen der LIFE-Verordnung in Bezug auf „Natur und Biodiversität“ und „Anpassung an den Klimawandel“ im Einklang stehen und gleichzeitig die politischen Prioritäten der Mitgliedstaaten in den Bereichen „Schutz der Biodiversität“ und „Anpassung an den Klimawandel“ berücksichtigen. Förderfähige Projekte im Bereich des Naturkapitalmanagements sollten durch eine wirtschaftliche Bewertung auf der Grundlage einer klassischen Kosten-Nutzen-Analyse gerechtfertigt werden, d. h., dass die Nettogegenwartskosten des Projekts über seine Laufzeit hinweg geringer als der Kapitalwert des erwarteten Nutzens, einschließlich der Externalitäten, ist. Zusätzlich zu den Standardkriterien, die die EIB allen Operationen auferlegt, wird es zusätzliche Kriterien geben, mit denen die Art des Projekts und die abgedeckten Sektoren definiert werden. Die Endempfänger des Finanzierungsinstruments müssen als Mindestanforderung juristische und/oder natürliche Personen sein, die in Projekte im Bereich des Naturkapitalmanagements investieren, — für die durch eine zielgerichtete Umweltverträglichkeitsprüfung nachgewiesen werden kann, dass sie positive Auswirkungen auf den Zustand und die Widerstandsfähigkeit des Ökosystems und die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen haben; — die aus den vorstehend identifizierten Modellen des Naturkapitalmanagements, d. h. grüne Infrastruktur, Zahlungen für Ökosystemdienstleistungen, Biodiversitätskompensationsmaßnahmen, innovative Investitionen zur Förderung der Biodiversität/Anpassung von Unternehmen oder Gesellschaften, neue Geschäftsmodelle vorbereiten; — die eines der folgenden Kriterien erfüllen: — Förderung der Erhaltung, Wiederherstellung, Bewirtschaftung und Stärkung des Naturkapitals, auch durch ökosystemorientierte Lösungen für Herausforderungen in den Bereichen Land, Boden, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Aquakultur, Wasser und Abfall; — Förderung ökosystemorientierter Lösungen, die es Unternehmen und Gemeinden ermöglichen, auf identifizierte Risiken, die mit den derzeitigen und den prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels zusammenhängen, unter anderem durch Projekte der grünen Infrastruktur in Städten, auf dem Land und an der Küste einzugehen. Projekte müssen in mindestens einem Mitgliedstaat angesiedelt sein, um für eine Förderung in Betracht zu kommen. Wenn Projekte indirekt über Beiträge zu Fonds finanziert werden, die von zwischengeschalteten Finanzinstituten verwaltet werden, erfolgt die Auswahl dieser Finanzinstitute bedarfsgesteuert und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung, der Transparenz und des Diskriminierungsverbots sowie, unter anderem, der Erfüllung der folgenden Anforderungen. Sie müssen i) private oder marktgestützte Finanzinstitute sein; ii) sich verpflichten und nachweisen, dass sie über die operative Leistungsfähigkeit für die Durchführung des Finanzierungsinstruments verfügen; iii) die Kapazität nachweisen, die Endempfänger zu erreichen, die Zielgruppe der Politiken der EU oder der Mitgliedstaaten in den Bereichen Biodiversität oder Anpassung an den Klimawandel sind; iv) sich zur Erfüllung der Verpflichtungen und Anforderungen verpflichten, die mit der Durchführung des Finanzierungsinstruments verbunden sind; v) die einschlägigen Standards und die anzuwendenden Rechtsvorschriften zur Verhütung der Geldwäsche, zur Bekämpfung des Terrorismus und des Steuerbetrugs einhalten; vi) die vom Europäischen Rechnungshof geforderten Informationen bereitstellen, damit dieser seine Aufgaben wahrnehmen kann, und vii) von der EIB in Übereinstimmung mit ihrer Kreditpolitik als Darlehensnehmer akzeptierbar sein. 5.3.2.   Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz 5.3.2.1.   Beitrag zu den Zielen von LIFE Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz trägt dazu bei, die in Artikel 3 der LIFE-Verordnung festgelegten, allgemeinen Ziele zu erreichen, die in dem Schwerpunktbereich „Klimaschutz“ weiter spezifiziert sind. Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz — geht auf einen wichtigen Bereich der Klimapolitik ein, indem es zur Erreichung des Ziels von Europa 2020 beiträgt, Energieeinsparungen und die damit verbundene Reduzierung der Emissionen sicherzustellen; — stellt das erforderliche Maß an Erprobung und Demonstration eines neuen Politikinstruments mit einem großen Potenzial zur Lieferung europäischen Mehrwerts bereit; — ergänzt und unterstützt die Verantwortung der Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne (NEEAP); — bietet das Potenzial zur Verbesserung der Kostenwirksamkeit des LIFE-Programms durch seine Hebelwirkung und Komplementarität; — baut längerfristige Kapazitäten einer nachhaltigen kommerziellen Finanzierungstätigkeit auf und stellt somit eine andauernde und langfristige Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung sicher; — unterstützt Solidarität und Lastenteilung und — bietet das Potenzial für ein Mainstreaming der Initiative in die Programme der Mitgliedstaaten (durch NEEAP und potenziell durch andere Programme und Initiativen). 5.3.2.2.   Struktur des Finanzierungsinstruments Mit der Durchführung des Instruments für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz wird die Europäische Investitionsbank (EIB) im Wege der indirekten Mittelverwaltung betraut. Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz hat zwei Kernziele: — die Vergabe von Darlehen im Bereich Energieeffizienz (EE) zu einer nachhaltigeren Tätigkeit in allen europäischen Finanzinstituten zu machen und für private Wirtschaftsbanken und andere Finanzinstitute (beide zusammen „Finanzintermediäre“) einen Anreiz zu schaffen, den Energieeffizienzsektor als eigenständiges Marktsegment zu sehen und — die Verfügbarkeit von Fremdfinanzierungen für Projekte zu erhöhen, die die Energieeffizienzprioritäten unterstützen, die die Mitgliedstaaten in den NEEAP niedergelegt haben. Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz wird i) einen Mechanismus der Risikobeteiligung (Fazilität mit Risikoteilung) für private Finanzinstitute bereitstellen und ii) Expertenunterstützung für Finanzintermediäre (Fazilität für Expertenunterstützung) kombiniert mit iii) langfristigen Mitteln der EIB (EIB-Darlehen für Energieeffizienz). — Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz wird ein Finanzierungsinstrument mit Risikoteilung bereitstellen, dessen Funktionsweise mit einer gedeckelten Sicherheit verglichen werden kann, um das Risiko zwischen der Kommission (als Geldgeber) und den Finanzintermediären (als Darlehensgeber) aufzuteilen. — Die Fazilität mit Risikoteilung soll das Kreditrisiko der Finanzintermediäre verringern, das sie eingehen, wenn sie Darlehen im Energieeffizienzsektor vergeben und sie zur Teilnahme ermutigen. Die Auswirkungen werden von den Marktbedingungen und den spezifischen Eigenschaften der Projekte abhängen. Es wird erwartet, dass die Fazilität mit Risikoteilung die Darlehensaktivitäten erhöht, den Zugang zu Finanzierungen verbessert und/oder für bessere Finanzierungsbedingungen für die Endempfänger sorgt, einschließlich niedrigerer Zinsen, längerer Laufzeiten, niedrigerer Sicherheiten oder anderer Bedingungen. — Zur Unterstützung des Beitrags zu LIFE werden die EIB-Darlehen Finanzintermediären zu Vorzugszinsen für die Kreditweitervergabe bereitgestellt. Die Vorzugszinsen werden an die Endempfänger weitergegeben, um sie zur Kreditaufnahme zu ermutigen. — Es wird erwartet, dass die Empfänger auch einen Beitrag zu den Projektkosten leisten, was zu einer Verstärkung der auf die Investitionskosten berechneten Hebelwirkung führen wird. — Für die Finanzintermediäre wird eine Absicherung des Kreditrisikos bereitgestellt, weil es das Ziel des Instruments für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz ist, die Kreditvergabe der Finanzintermediäre im Bereich der Energieeffizienzinvestitionen zu steigern. Normalerweise benötigt die EIB keine Absicherung des Kreditrisikos, da sie Finanzintermediären Darlehen gewährt, die ihrer Finanzrisikopolitik entsprechen, wovon angesichts der Pilotphase des Instruments für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz derzeit ausgegangen wird. — Wenn ein teilnehmender Finanzintermediär in seinem Darlehensportfolio Verluste macht, an das er EIB-Darlehen weitervergeben hat (Portfolio der Energieeffizienzdarlehen), sind diese Verluste teilweise durch das Finanzierungsinstrument mit Risikoteilung gedeckt. — Die Finanzierung im Rahmen von LIFE würde dazu verwendet, den finanziellen Beitrag bereitzustellen, der für die Fazilität mit Risikoteilung und die Fazilität für Expertenunterstützung erforderlich ist und der für die Verwaltungs- und die direkten Kosten benötigt wird, die der EIB für das Einrichten und Verwalten des Instruments entstehen. — Jedem Finanzintermediär würde ein Maximalbetrag an Bargeld (maximal verfügbare Sicherheit) zugeteilt werden, um Verluste im Portfolio der Energieeffizienzdarlehen auszugleichen. Dieser Betrag würde aber bei einem bestimmten Prozentsatz des angestrebten Gesamtwerts des Darlehensportfolios gedeckelt werden, das von dem Finanzinstitut erstellt wird. Dieser Betrag würde bei einem bestimmten Prozentsatz des angestrebten Portfolios an Energieeffizienzdarlehen gedeckelt werden, der von dem Risikoprofil der anvisierten Endempfänger und der vereinbarten Risikoteilungsoption abhängt. — Es wird erwartet, dass die Endempfänger des Instruments für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz im Zusammenhang mit den NEEAP der Mitgliedstaaten festgelegt werden. Es werden in erster Linie die Endempfänger sein, die Zielgruppe der nationalen/regionalen Programme sind, die die Mitgliedstaaten zur Umsetzung ihrer NEEAP entwickelt haben. Sie umfassen KMU, größere Midcap-Unternehmen und Privatpersonen. Es können aber auch kleine Gemeinden oder andere öffentliche Einrichtungen dazu zählen, die kleine Energieeffizienzinvestitionen durchführen und dazu in der Lage sind, Energieeinsparungen zur Rückzahlung des anfänglich aufgenommenen Kredits zu verwenden. — Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz sieht 6 bis 10 Finanzierungsvereinbarungen vor (EIB-Darlehen für Energieeffizienz, Fazilität mit Risikoteilung und Fazilität für Expertenunterstützung), die während der ersten vier Jahre mit Finanzinstituten unterzeichnet werden. Dies kann auf 14 bis 20 Finanzierungsvereinbarungen in sieben Jahren ausgeweitet werden. Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz baut auf Darlehen für Energieeffizienzprojekte (DEEP) Grüne Initiative der EIB auf. DEEP Green zielt auf eine Steigerung der Verfügbarkeit der Fremdfinanzierung für Energieeffizienzinvestitionen in der Europäischen Union ab. Die Auswahl der Finanzintermediäre erfolgt bedarfsgesteuert und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung, der Transparenz und des Diskriminierungsverbots und, unter anderem, der Erfüllung der folgenden Anforderungen. Sie müssen i) private Finanzinstitute sein; ii) sich verpflichten und nachweisen, dass sie über die operative Leistungsfähigkeit für die Durchführung des Instruments für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz verfügen; iii) die Kapazität nachweisen, in den betroffenen Mitgliedstaaten die Endempfänger zu erreichen, die Zielgruppe der jeweiligen NEEAP-Priorität und/oder des Unterstützungsprogramms für Energieeffizienz und/oder der EU-Richtlinien mit Bezug auf Energieeffizienz sind; iv) sich zur Erfüllung der Verpflichtungen und Anforderungen verpflichten, die mit der Durchführung des Instruments für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz verbunden sind; v) die einschlägigen Standards und die anzuwendenden Rechtsvorschriften zur Verhütung der Geldwäsche, zur Bekämpfung des Terrorismus und des Steuerbetrugs einhalten; vi) die vom Europäischen Rechnungshof geforderten Informationen bereitstellen, damit dieser seine Aufgaben wahrnehmen kann, und vii) von der EIB in Übereinstimmung mit ihrer Kreditpolitik und übereinstimmend mit der vom Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz angestrebten geografischen Verteilung als Darlehensnehmer akzeptierbar sein. Eine breite geografische Verteilung des Finanzierungsinstruments über die Laufzeit des Programms wird sichergestellt, indem Quoten für die maximale geografische Konzentration festgelegt werden und der EIB Anreize gegeben werden, Finanzintermediäre in allen Mitgliedstaaten zur Teilnahme zu ermutigen. Abhängig vom Interesse, das von den Finanzintermediären zum Ausdruck gebracht wird, können Vertragsverhandlungen diejenigen Finanzintermediäre bevorzugen, die in den Mitgliedstaaten tätig werden wollen, in denen der Investitionsbedarf (Entfernung vom Ziel) am größten ist. Durch das Verhandeln des Umfangs des angebotenen Risikoschutzes wird die EIB Finanzintermediären Anreize geben, in den Mitgliedstaaten mit höherem Risiko tätig zu werden, das sich beispielsweise in einer deutlichen Unterentwicklung in Bezug auf die Nutzung der Energieeffizienzfinanzierung über Darlehen zeigt oder in denen die Kapazität für die Aufnahme von Darlehen als wahrscheinlich besonders niedrig angesehen wird. Die Nutzung der Fazilität für Expertenunterstützung kann auch drauf abzielen, Finanzintermediäre zu unterstützen und das Risiko in Mitgliedstaaten mit einen höheren Risiko zu mindern. Das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz muss so lange bestehen, wie die zugrunde liegenden Darlehen ausstehen, die von der Fazilität mit Risikoteilung gedeckt werden. Die maximale Laufzeit im Rahmen der Fazilität mit Risikoteilung beträgt 20 Jahre. Deshalb wird das Instrument für private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz bis zu 20 Jahre nach Ende des Durchführungszeitraums (2042) bestehen. Die Aufteilung der Mittel bleibt bestehen, bis die letzte der Transaktionen im Rahmen des Programms vollständig abgeschlossen ist. Das Finanzierungsinstrument wird von der EIB verwaltet. Ein Lenkungsausschuss wird regelmäßig den Fortschritt bei der Durchführung des Finanzierungsinstruments überprüfen. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden gemeinsam von der Kommission, einschließlich Kommissionsdienststellen wie GD CLIMA, GD ECFIN und GD ENER und der EIB bestellt. Die Sekretariatsgeschäfte werden von der EIB wahrgenommen. Es wird ein Überwachungs- und Berichterstattung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.