Europäische Union

2004/254/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2033 — Metso/Svedala) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 157) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0254. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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& Reiner ist ein alteingesessenes deutsches Unternehmen, das in den 90er Jahren beträchtlich expandiert ist. Es verkauft jetzt in den meisten EWR-Mitgliedstaaten sowohl Backenbrecher als auch Kegelbrecher. (143) Wie aus den Ergebnissen der Nachprüfung durch die Kommission hervorgeht, kann die Präsenz dieser Wettbewerber ausreichen, um zu verhindern, dass das fusionierte Unternehmen seine Marktstellung bei Kegel- und Backenbrechern ausnutzt und seine Dominanz auf andere Produktbereiche ausweitet. Dies ist vor allem deshalb so, weil die unter Rdnr. 142 angeführten Anlagenproduzenten auch über verhältnismäßig breite Produktportfolios, eine ausreichende räumliche Verbreitung und einen ausgezeichneten Ruf in einigen Marktbereichen verfügen. (144) Die Ergebnisse der Nachprüfung zeigen auch, dass es diesen Anbietern nicht gelingen wird, die Marktstellung des fusionierten Unternehmens bei Kegelbrechern in den meisten EWR-Mitgliedstaaten und bei Backenbrechern in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden zu gefährden. (145) Zum einen ergibt sich aus den beträchtlichen Marktanteilen der Parteien, den erheblichen zusätzlichen Wettbewerbsvorteilen des neuen Unternehmens, der von den Abnehmern den Fragen der Qualität, Erfahrung, des Kundendienstes und generell der Risikosenkung beigemessenen Bedeutung sowie der eingeschränkten Präsenz und Reputation aller anderen Anbieter auf den betreffenden Märkten, dass kein anderer existenter Hersteller von Kegel- oder Backenbrechern in der Lage wäre, die Wettbewerbsstellung des fusionierten Unternehmens auf diesen Märkten wesentlich anzufechten. Dafür spricht auch, dass die meisten Abnehmer keinen Brecherlieferanten benennen könnten, dessen Angebot es mit dem der Parteien aufnehmen könnte (geschweige denn mit dem des fusionierten Unternehmens). (146) Zum anderen weisen die anderen Lieferanten im Vergleich mit den Parteien möglicherweise noch eine Reihe weiterer Schwächen auf. Beispielsweise werden Kegel- und Backenbrecher (besonders in den nordischen Ländern) oft für hartes und abrasives Gestein eingesetzt. Es trifft zu, dass die meisten verfügbaren Brecher für hartes und weiches Gestein ausgelegt sind und dass es wirtschaftlich nicht vertretbar wäre, Brechtechnik nur für hartes oder für weiches Gestein zu konstruieren. Während der Marktuntersuchung wurde jedoch von Dritten deutlich darauf hingewiesen, dass nicht alle angebotenen Produkte zum Brechen aller Hartgesteine benutzt werden können (Material, das härter ist als 30000 Pfund je Quadratzoll). Tatsächlich betrachten viele Abnehmer, die Hartgestein aufbereiten, Nordberg und Svedala als die einzigen geeigneten Lieferanten, weil diese hier die höchste Qualität bieten. Insofern ist es höchst fraglich, ob die anderen Anbieter, denen es ohnehin oft an Ansehen mangelt, konservative Abnehmer dazu bewegen können, von ihren bewährten und zufrieden stellenden Brechern zu Produkten überzuwechseln, deren Qualität in ihren Augen niedriger ist. (147) Außerdem gibt es deutliche Hinweise darauf, dass die Vertriebsnetze der Anbieter weit weniger leistungsfähig sind als die von Nordberg and Svedala. Beispielsweise erklärte eine bedeutende Anzahl von Abnehmern (wie die portugiesische Vereinigung für Bergbau und Zuschlagstoffunternehmen), ihnen seien keine anderen Anbieter als Nordberg und Svedala bekannt. Andere gaben an, die anderen Anbieter, die sie kennen, seien in ihrem Land nicht genug präsent. (148) Vor diesem Hintergrund wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die vorhandenen Wettbewerber nicht in der Lage sind, die Marktstellung des fusionierten Unternehmens wesentlich anzufechten oder einen erheblichen Druck auf ihr Wettbewerbsverhalten auf den betreffenden Märkten auszuüben. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der Nachprüfung durch die Kommission, denn den Angaben der meisten Abnehmer und Wettbewerber zufolge würde das Vorhaben ein Monopol bei Kegelbrechern schaffen, und eine beträchtliche Anzahl von Abnehmern in den nordischen Ländern äußerte Bedenken im Hinblick auf Backenbrecher. Ein Abnehmer beschrieb die Situation so: "Alternative Anbieter sind rar und verfügen nicht über die umfangreichen Kenntnisse und weltweit gesammelten Erfahrungen. Die Auswahl ist praktisch gleich null." Unzureichende Nachfragemacht der Abnehmer (149) Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Baustoffkunden über genügend Nachfragemacht verfügen würden, um dem Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens etwas entgegenzusetzen. Wie bereits unter Rdnr. 35 beschrieben, ist die Nachfrage nach Brechern für die Baumaterialproduktion äußerst fragmentiert (auf die Abnehmer entfallen gewöhnlich nicht mehr als [...]* % des Absatzes von Nordberg oder Svedala), die Abnehmer schaffen nicht oft neue Maschinen an, und daher ist die Nachfrage in der Regel von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Dies zeigt sich auch daran, dass die Mehrheit der Kunden nach eigenen Angaben nur über eine begrenzte Verhandlungsstärke verfügt und von einer begrenzten Anzahl von Lieferanten abhängig ist. Die meisten Abnehmer äußerten ernste Bedenken zu den Auswirkungen der geplanten Fusion. Unzureichender zusätzlicher Wettbewerbsdruck Andere Techniken (150) Die Parteien haben behauptet, dass zwischen den verschiedenen Märkten für Baustoffbrecher, vor allem was Vertikal-Prallbrecher und Kegelbrecher anbelangt, auf der Nachfrageseite eine bestimmte Substituierbarkeit besteht. In ungefähr 30 % der Anwendungsfälle von Kegelbrechern könnten Vertikal-Prallbrecher mit diesen Maschinen konkurrieren. Außerdem sei davon auszugehen, dass sich diese Substitution durch die weiteren technologischen Fortschritte noch erhöht und daher die Marktmacht, die das fusionierte Unternehmen bei Kegelbrechern haben könnte, erheblich sinkt. (151) Die Marktuntersuchung stützt diese Argumentation nicht. Selbst wenn man das Argument der Parteien gelten ließe, würden Kegelbrecher in 70 % der Fälle für Vertikal-Prallbrecher keine Konkurrenz darstellen. Zudem gab eine breite Mehrheit der Wettbewerber an, dass nach ihrem Dafürhalten Vertikal-Prallbrecher (oder irgendeine andere Technologie) nicht ausreichen, um das Wettbewerbsverhalten und die Preise des fusionierten Unternehmens zu beeinflussen. Wie es ein Wettbewerber ausdrückte, ist "ein Kegelbrecher für die Mehrheit der Aufbereitungsanlagen eine sehr wichtige Maschine. Wird wegen der Beschaffenheit des gebrochenen Materials ein Kegelbrecher benötigt, dann gibt es dazu keine technische Alternative und er ist nicht mit einem Vertikal-Prallbrecher austauschbar, weil dies weder technisch noch wirtschaftlich machbar ist." Es wird daher die Schlussfolgerung gezogen, dass alternative Technologien nicht ausreichen, um auf das Wettbewerbsverhalten und die Preise des fusionierten Unternehmens einen Gegendruck auszuüben. Gebrauchtausrüstung (152) Die Parteien haben auch behauptet, dass außer den Neuausrüstungen für die Gesteinszerkleinerung im EWR auch in erheblichem Umfang Gebrauchtmaschinen verkauft werden. Nach Angaben der Parteien operieren weltweit mehrere Lieferanten, die diese "Gebrauchtmaschinen" verkaufen. Für Gebrauchtmaschinen wird auch im großen Umfang geworben. (153) Wie unter Rdnrn. 69-73 zur Produktmarktdefinition dargelegt, sehen Kunden Gebrauchtmaschinen verhältnismäßig selten als Alternative zu Neuausrüstung an, was vor allem auf die mit Gebrauchtprodukten zusammenhängenden Risiken (fragwürdige Zuverlässigkeit und Haltbarkeit, keine Gewährleistung, Unsicherheit bezüglich der Lieferung von Ersatzteilen usw.) zurückzuführen ist. Außerdem ist besonders bei Hochleistungsanwendungen eine maximale Auslastung der Anlagen erforderlich, so dass diese Betriebsstätten keine Gebrauchtmaschinen einsetzen können, wenn sie ihre Geschäftsziele erreichen wollen. Der Einsatz von Gebrauchtmaschinen wird mitunter wegen knapper Mittel in Erwägung gezogen, um Zerkleinerungsarbeiten mit einem begrenzten Umfang zu Ende zu führen, aber selbst in diesen Sonderfällen werden kleinere und billigere neue Brecher den Maschinen aus zweiter Hand vorgezogen. (154) Außerdem bemerkten selbst die Kunden, die nach eigenen Angaben bereit wären, Gebrauchtmaschinen zu kaufen, dass sich dies nur auf verhältnismäßig neue Maschinen beschränken würde, die nur wenige Stunden in Gebrauch waren. Dass die Kunden auch anführten, gebrauchte Maschinen seien gewöhnlich alt und veraltet, wäre eine weitere Bestätigung dafür, dass das Vorhandensein eines Bestands an Gebrauchtmaschinen nicht ausreichen würde, um Gegendruck auf das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens auszuüben. (155) In Anbetracht dessen wird daher die Schlussfolgerung gezogen, dass vom Vorhandensein von Gebrauchtmaschinen bzw. alternativen Technologien kein wesentlicher Wettbewerbsdruck auf neue Kegelbrecher und Backenbrecher für die Baumaterialproduktion ausgehen würde. Hohe Marktzugangsschranken (156) Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Marktstellung des fusionierten Unternehmens bei Kegel- und Backenbrechern für die Baumaterialproduktion kurz- bis mittelfristig durch eventuelle Neueintritte wesentlich in Frage gestellt werden könnte. (157) Die Zugangsbedingungen lassen sich nicht von der geringen Risikofreudigkeit der Kunden trennen. Damit wird ziemlich deutlich, dass jeder Neuling auf beträchtliche Hürden stoßen würde, da er nicht über ein entsprechendes Ansehen und ausreichende Referenzen verfügen würde und auch nicht die Belieferung mit Ersatzteilen und einen entsprechenden Kundendienst gewährleisten könnte. Diese Schranken werden sich noch verstärken, wenn durch die Fusion erst ein Anbieter mit einem hohen Ansehen, einer umfangreichen Referenzliste und Kundenbasis entstanden ist. (158) Vor allem zeigen die Ergebnisse der Nachprüfung durch die Kommission, dass jeder Neueinsteiger nicht nur erhebliche Investitionen und Anstrengungen für die Entwicklung eines ausreichenden Know-hows und entsprechender Produktionskapazität für neue Technologie unternehmen müsste, sondern auch erhebliche Hindernisse zu überwinden hätte, um risikoscheue Kunden von der Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen zu überzeugen. Beispielsweise geht aus der Nachprüfung seitens der Kommission hervor, dass Neueinsteiger ihre Produkte oft nur absetzen können, wenn sie die technische Demonstration ihrer Produkte anbieten, die Produkte unter den Standortbedingungen der Kunden erproben und den Kunden zufrieden stellende Referenzlisten vorlegen. Der hohe Kostenaufwand für Demonstrations- und Testzwecke und die Unmöglichkeit, dass Neulinge Referenzlisten vorlegen, tragen dazu bei, dass der Zugang erschwert wird. Dies gilt umso mehr in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden, wo Steinbrecher in der Regel oft für hartes und abrasives Gestein eingesetzt werden und daher die Forderung nach Zuverlässigkeit und Qualität und somit die Risikoaversion der Kunden eine noch größere Rolle spielt als anderswo. (159) Wie bereits unter Rdnrn. 80-82 dargelegt, erfordert der Absatz auf Märkten für Baustoffbrecher ein leistungsfähiges Vertriebsnetz, um rechtzeitig und wettbewerbsfähig Ersatz- und Verschleißteile liefern und den Kunden Wartungs- und Beratungsleistungen anbieten zu können. Die Nachprüfung durch die Kommission zeigt, dass der Aufbau eines Vertriebsnetzes in Anbetracht der vorhandenen begrenzten Anzahl von Händlern mehrerer Marken erhebliche Kapitalinvestitionen und - was noch wichtiger ist - beträchtliche Zeit (mehrere Jahre) in Anspruch nehmen würde. Einem Wettbewerber zufolge "gibt es für Kundendienst und Vertrieb auf einem bestimmten Markt nur eine begrenzte Anzahl erfahrener Händler, die normalerweise an einen bestimmten Produzenten/eine bestimmte Marke gebunden sind. Bestmöglicher Zugang zum Kunden ist der Schlüssel zum Erfolg. Um diesen Zugang aufzubauen, sind sehr lange währende Kontakte und gegenseitiges Vertrauen notwendig, was am Anfang Geld kostet, ohne dass gleich entsprechende Einnahmen erzielt werden." (160) Auch muss man verhältnismäßig hohe Stückzahlen verkaufen, um auf dem Markt für Baustoffbrecher wettbewerbsfähig zu sein und Größenvorteile nutzen zu können. Alljährlich kommen im EWR ungefähr 400 bis 500 Kegelbrecher und ca. 600 bis 700 Backenbrecher zur Auslieferung. Dies bedeutet, dass jeder Neueinsteiger unweigerlich Kostennachteile gegenüber etablierten Produzenten hat, zumal der Neuling ein komplettes Sortiment an Produkten in unterschiedlicher Größe und Leistung anbieten müsste. (161) Durch den geplanten Zusammenschluss erhöhen sich diese Risiken und Kosten sogar noch, was vor allem auf die enormen Wettbewerbsvorteile und die Größe des fusionierten Unternehmens zurückzuführen ist. Jeder Neueinsteiger sieht sich mit einem marktbeherrschenden Akteur mit einem ausgezeichneten Ruf, einem sehr umfangreichen Produktportfolio und ausgedehnter räumlicher Präsenz, einem beträchtlichen Absatzvolumen und einer ansehnlichen Kundenbasis konfrontiert. Dies gilt insbesondere für Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden aufgrund der lange währenden Präsenz der Parteien in diesen Ländern, der dortigen spezifischen Gesteinsbedingungen und des geringen Marktvolumens in diesen Mitgliedstaaten. (162) Vor diesem Hintergrund wird die Schlussfolgerung gezogen, dass das Wettbewerbspotenzial nicht ausreichen wird, um genügend Gegendruck auf das Wettbewerbsverhalten des fusionierten Unternehmens auszuüben. Ein Wettbewerber drückte es so aus: "Potenzielle Wettbewerber [...]* können das Verhalten des fusionierten Unternehmens nur geringfügig beeinflussen, da (das neue Unternehmen), was [...]* (sein) Vertriebsnetz, Kundendienstnetz und vor allem (seine) Produkte (Backenbrecher, Kegelbrecher) anbelangt, auf dem weltweiten Markt eine sehr beherrschende Stellung inne hätte und vor allem in allen europäischen Ländern sehr dominierend wäre. Die Produktion von Kegelbrechern ist nur bei hohen Stückzahlen rentabel. Daher wird jeder potenzielle Wettbewerber die hohen Anlaufinvestitionen fürchten, weil er nicht weiß, ob er den notwendigen Absatz erreicht." Auswirkungen des Vorhabens (163) Wie diese Betrachtungen zeigen, würde das geplante Vorhaben die Entstehung eines Akteurs mit einer beherrschenden Stellung auf den betreffenden Märkten für Kegelbrecher und Backenbrecher begründen. Außerdem gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass dadurch die Hauptquelle des Wettbewerbs auf diesen Märkten wegfallen würde, da der Wettbewerb vor allem aus der Konkurrenz zwischen Nordberg und Svedala resultierte. (164) Die Nachprüfung durch die Kommission hat eindeutige Belege für die Ähnlichkeit von Nordberg und Svedala und die erheblichen Vorteile dieser beiden Unternehmen gegenüber anderen Anbietern derartiger Ausrüstungen erbracht. Beispielsweise konnten die meisten Abnehmer als Wettbewerber, die konkurrenzfähige Angebote für schlüsselfertige Anlagen bzw. Produkte anbieten können, die wirklich für Hartgestein geeignet sind, nur Nordberg und Svedala nennen. Auch konnten Abnehmer auf die Frage, Ausrüstungslieferanten mit einem dem von Nordberg und Svedala ebenbürtigen Angebot zu benennen, entweder gar keinen Produzenten oder nur eine sehr begrenzte Anzahl angeben, und zwar nur, um zu erklären, dass sie beträchtliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den Parteien bedeuten würden. (165) So erklärten Abnehmer, dass "Nordberg und Svedala hinsichtlich Qualität/Leistung/Preis usw. ähnlich sind" und: "Es gibt kein Äquivalent im Hinblick auf das gesamte Produktsortiment. Bis dato sind für uns keine alternativen Anbieter mit einem gleichwertigen Angebot (in puncto Produkt und Kundendienstleistungen) in Sicht". "Die Alternativen sind rar und sie haben nicht die umfassenden Kenntnisse und weltweit anwendbaren Erfahrungen." Was könnte mehr über ihr herausragendes Ansehen aussagen als die Feststellung eines Kunden, nur Nordberg und Svedala müssten die Leistung ihrer neuen Brecher nicht demonstrieren. (166) Dass Nordberg und Svedala ebenfalls im direkten Wettbewerb miteinander stehen, ist klar aus den Ergebnissen der Nachprüfung der Kommission ablesbar, denn wie eine große Mehrheit der Abnehmer erklärte, beziehen sie ihre Lieferungen meistens von Nordberg und Svedala, und verschiedene Abnehmer stellten ausdrücklich fest, ihre Beschaffungspolitik beruhe auf dem Wettbewerb zwischen diesen beiden Anbietern. (167) Die Rivalität zwischen Nordberg und Svedala geht auch klar aus den internen Unterlagen von Metso hervor. [...]* (168) Indem diese Rivalität durch das Vorhaben ausgeschaltet wird, entsteht ein praktisch unangefochtener Marktakteur und die Hauptquelle für Wettbewerb auf den betreffenden Märkten für Baustoffbrecher entfällt. Es ist daher keine Überraschung, dass fast alle Abnehmer, die bei der Nachprüfung durch die Kommission antworteten, ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der geplanten Fusion äußerten. Als Beispiele für solche Feststellungen seien genannt: "Durch das Vorhaben wird ein viel zu stark dominierender Akteur auf dem Markt für Steinbrechanlagen geschaffen", "Wir werden in den kommenden Jahren nur einen Lieferanten von Steinbrechausrüstungen haben", "Wir werden es nur noch mit einem Hersteller zu tun haben", oder "Der Steinbrechmarkt [...]* braucht diese beiden großen Hersteller. Es wird mit Nachdruck empfohlen, diese Fusion abzulehnen, um eine Übermacht und eine extrem marktbeherrschende Stellung bei Steinbrech- und Aufbereitungsanlagen zu vermeiden." C. Schlussfolgerung (169) Daher wird die Schlussfolgerung gezogen, dass das Vorhaben auf den Märkten für Kegelbrecher für die Baumaterialproduktion in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und im Vereinigten Königreich eine beherrschende Stellung des fusionierten Unternehmens begründen würde. Es würde außerdem eine beherrschende Stellung des fusionierten Unternehmens auf den Märkten für Backenbrecher für die Baumaterialproduktion in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden begründen. VII. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG IN BEZUG AUF BRECHER FÜR DEN BERGBAU (170) Wie bereits unter Rdnr. 49 ausgeführt, sind die Bergbaubrecher die größeren Maschinen, die an Bergbauunternehmen oder Zuschlagstoff- und Zementproduzenten verkauft werden. Dazu zählen Primär-Kreiselbrecher, größere Kegelbrecher (bis hin zu den Hochleistungs-Kegelbrechern), größere Backenbrecher, größere Horizontal-Prallbrecher sowie Feinmühlen und Walzenpressen. (171) Mit Ausnahme der Feinmühlen ist der jährliche EWR-weite Absatz der verschiedenen Arten von Bergbaubrechern sehr gering. Den Angaben der Parteien zufolge wurden 1997 und 1999 nur [...]* Backenbrecher für den Bergbau verkauft. Ebenso wurden von 1997 bis 1999 EWR-weit nicht mehr als [...]* Primär-Kreiselbrecher pro Jahr abgesetzt. (172) In Anbetracht des geringen Umfangs des Bergbaubrecherabsatzes im EWR muss bei der Analyse der Marktstellung der verschiedenen Wettbewerber von den Marktanteilen ausgegangen werden, die über einen ausreichend langen Zeitraum berechnet wurden, da der Absatz im Verlaufe von nur zwei oder drei Jahren zu gering und daher nicht signifikant ist. Sofern also nicht anders angegeben, wurden die Zahlen für die Marktanteile bei Bergbaubrechern auf der Grundlage eines Zehn-Jahres-Zeitraums ermittelt (1990 bis 1999). A. Andere Produkte außer Hochleistungs-Kegelbrechern, Backenbrechern und Kreiselbrechern (173) Es gibt keine Hinweise darauf, dass das Vorhaben auf den Märkten für Horizontal-Prallbrecher, Kegelbrecher mittlerer Leistung, Feinmühlen und Walzenpressen wettbewerbsrechtliche Bedenken begründen würde. (174) Erstens entstehen durch das Vorhaben keine Überschneidungen bei Kegelbrechern mittlerer Leistung und Walzenpressen. (175) Zweitens überschreiten die kumulierten Marktanteile bei Horizontal-Prallbrechern nicht [25-35 %]*, und das fusionierte Unternehmen wird noch mit einer großen Zahl von Wettbewerbern konfrontiert sein, darunter Hazemag [20-30 %]* Marktanteil, SBM [5-15 %]* und Krupp [5-15 %]*. (176) Außerdem haben die Parteien zwar einen Anteil von ungefähr [25-35 %]* am Feinmühlenmarkt, ihnen steht aber immer noch eine beträchtliche Anzahl von Mitbewerbern gegenüber, darunter F. L. Smidth-Fuller (ungefähr [10-20 %]* Marktanteil), KHD [5-15 %]* und Krupp [5-15 %]*. B. Hochleistungs-Kegelbrecher, Backenbrecher und Primär-Kreiselbrecher Marktstellung der Parteien und ihrer Wettbewerber Hochleistungs-Kegelbrecher (177) Nordberg und Svedala sind die einzigen Steinbrecheranbieter, die in den vergangenen zehn Jahren im EWR Hochleistungs-Kegelbrecher verkauft haben, und zwar Svedala [...]* H8000 und Nordberg [...]* [...]* HP800 und [...]* MP800 mit verbesserter Leistung. (178) Außerdem haben die Parteien bei Hochleistungs-Kegelbrechern weltweit nur einen Wettbewerber, nämlich Kawasaki. Kawasaki hat aber niemals einen Hochleistungs-Kegelbrecher in Europa verkauft. Die Glaubwürdigkeit des Unternehmens bei Hochleistungs-Kegelbrechern ist höchst fragwürdig, denn sein weltweiter Absatz beschränkte sich in den letzten drei Jahren auf nur [...]* KFS2100-Brecher, und zwar in Japan. Daraus folgt, dass die gemeinsamen Marktanteile der Parteien selbst im globalen Rahmen in den letzten drei Jahren jeweils über [85-95 %]* betrugen. Das Vorhaben würde also zu einem praktischen Monopol bei sehr großen Hochleistungs-Kegelbrechern führen. (179) In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte weist Metso darauf hin, dass Kawasaki auch den Kegelbrecher Z18 anbietet, der Metso zufolge sehr dem H8000 von Svedala ähnelt. Wie jedoch bereits unter Rdnr. 61 ausgeführt, lässt sich der Kegelbrecher Z18 aufgrund seiner bedeutend geringeren Nennleistung nicht mit den Hochleistungs-Kegelbrechern der Parteien vergleichen. (180) Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken würden auch bei der alternativen Produktmarktdefinition für sehr große Kegelbrecher bestehen bleiben, wie sie von den Parteien unterbreitet wurde. In diesem Fall würde das Segment "Sehr große Kegelbrecher" aus zwei getrennten Märkten bestehen, von denen der erste nur die Produkte MP800 und MP1000 von Nordberg und der zweite alle anderen Hochleistungs-Kegelbrecher umfassen würde. Auf dem ersten Markt würde Nordberg offensichtlich über ein weltweites (und erst recht EWR-weites) Monopol verfügen. Auf dem zweiten Markt wären die Parteien die einzigen Unternehmen, die in den letzten drei Jahren Produkte im EWR und weltweit abgesetzt haben. In der Tat hat in den letzten zehn Jahren kein anderes Unternehmen im EWR einen einzigen Hochleistungs-Kegelbrecher verkauft. Durch das Vorhaben würde also auch jeglicher noch verbliebene Wettbewerb auf diesem zweiten Markt verschwinden. Darüber hinaus gibt es starke Anzeichen dafür, dass nur Svedala (und in viel geringerem Maße Kawasaki) in den ersten Markt (Brecher MP800 und MP1000) eintreten könnten, weil sie die einzigen Kegelbrecherproduzenten sind, die Produkte mit einer Größe und einer Leistung anbieten, die der des MP800 und des MP1000 nahe kommt. Dass Svedala als der am meisten ernstzunehmende potenzielle Wettbewerber angesehen wird, bestätigt sich auch in den Unterlagen, die Metso der Kommission vorgelegt hat [...]*. (181) In diesem Zusammenhang hätte das Vorhaben offenbar die Ausschaltung der wichtigsten alternativen Wettbewerbsquelle auf beiden Märkten für sehr große Kegelbrecher zur Folge und würde daher eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken. Primär-Kreiselbrecher (182) Der Absatz von Primär-Kreiselbrechern im EWR ist insgesamt äußerst begrenzt (18 Einheiten in zehn Jahren). Im Zehn-Jahres-Zeitraum zwischen 1990 und 1999 belief sich der kumulierte Absatz von Metso und Svedala jedoch auf mehr als [55-65 %]* des gesamten EWR-weiten Absatzes. Im EWR gibt es nur zwei weitere Wettbewerber, nämlich F. L. Smidth-Fuller mit einem Marktanteil von [15-25 %]* und Krupp mit [10-20 %]*. (183) Das fusionierte Unternehmen wäre mit einem Marktanteil von ungefähr [30-40 %]* auch weltweit der führende Verkäufer von Kreiselbrechern, wohingegen auf ihren größten Wettbewerber, F. L. Smidth-Fuller, ungefähr [15-25 %]* entfallen würd

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.