Europäische Union

2004/254/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2033 — Metso/Svedala) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 157) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0254. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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dass iv) bei den Bergbaukegelbrechern sehr große Hochleistungs-Kegelbrecher einen separaten Produktmarkt bilden. Eine Übersicht über die relevanten Produktmärkte findet sich in Anhang I. B. Räumlich relevante Märkte (75) Metso zufolge haben die Märkte für Bergbaubrecher eine weltweite Dimension, weil die Abnehmer ihre Produkte auf globaler Basis beziehen. Auch geben die Parteien an, bei Baustoffbrechern sei zumindest von EWR-weiten Märkten auszugehen, da die im EWR vertriebenen Produkte sich sehr ähneln, die Transportkosten sehr niedrig sind, die Zahl der Produktionsstandorte begrenzt und der Vertrieb nicht mit Zugangsschranken verbunden ist. Wie bereits unter Rdnr. 26 beschrieben, umfasst der Verkauf von Steinbrechanlagen nicht nur die Lieferung der betreffenden Produkte an sich, sondern auch die Bereitstellung einer Reihe von Kundendienstleistungen wie Wartung und Überholung, Ersatz- und Verschleißteile usw. Folglich wird die Dimension der Märkte für Steinbrechanlagen nicht nur durch die räumliche Ausdehnung der Fertigungstätigkeit bestimmt, sondern auch durch die Bedingungen des Wettbewerbs um die Bereitstellung von Kundendienstleistungen [...]*. Baustoffbrecher (76) In ihrem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens in dieser Sache hat die Kommission eine Reihe von Faktoren ermittelt, die darauf hindeuten, dass es sich bei den räumlichen Märkten für Baustoffbrecher eher um nationale als um EWR-weite Märkte handelt. Die Kommission hob vor allem hervor, dass sich erstens die Baustoffkunden an inländische Vertriebshändler wenden, dass zweitens offensichtlich erhebliche Marktzutrittsschranken bestehen, die verhindern, dass Lieferanten ihre Geschäftstätigkeit in die Mitgliedstaaten ausdehnen, in denen sie bislang nicht präsent waren, und schließlich, dass es zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bei den Preisen und Marktanteilen gibt. Da aber andere Faktoren darauf hindeuten, dass es möglicherweise breitere räumliche Märkte gibt, hat die Kommission die genaue Definition der räumlichen Märkte für Baustoffbrecher offen gelassen. (77) In einer schriftlichen Vorlage an die Kommission vom 17. September 2000 bemühten sich die Parteien, auf die verschiedenen von der Kommission aufgeworfenen Fragen in Bezug auf den räumlichen Umfang der Baustoffbrechermärkte einzugehen. Dabei folgten die Parteien zwei Argumentationsrichtungen: Erstens seien die Schranken für den Zutritt zu den verschiedenen nationalen europäischen Märkten niedrig. Zweitens würde eine genaue Analyse des Kaufverhaltens von Baustoffkunden zeigen, dass die Kunden nicht erheblich von inländischen Vertriebshändlern abhängig sind. (78) Hinsichtlich der Höhe der Marktzutrittsschranken in den verschiedenen Mitgliedstaaten unterstrichen die Parteien, man müsse nicht über ein dichtes Vertriebsnetz verfügen, um in einem bestimmten Land aktiv zu sein. So bestuende z. B. das deutsche Vertriebsnetz von Nordberg aus einem Ableger mit einer Vertriebsstelle und dazu fünf Vertriebshändlern mit jeweils einer Vertriebsstelle. Die Zahl der Beschäftigten im deutschen Vertriebsnetz von Nordberg liege nicht über [...]*. Nach Meinung von Metso ist die Einstellung von kompetentem kaufmännischem und technischem Personal keine komplizierte Aufgabe, sind geeignete andere Vertriebshändler leicht zu finden und ist der Bedarf an finanziellen Investitionen minimal. (79) Bezüglich des Kaufverhaltens der Baustoffkunden verwiesen die Parteien vor allem darauf, dass eine Mehrheit von Abnehmern Ersatzteile, Verschleißteile, technische Unterstützungs- und Wartungsleistungen entweder intern oder von unabhängigen Dritten bezieht. Insofern liefern nach Auffassung von Metso die Kundendienstleistungen keine Begründung für ein Abhängigkeitsverhältnis der Baustoffkunden von inländischen OEM-Vertriebshändlern. Außerdem gab Metso Beispiele für grenzüberschreitende Verkäufe durch Vertriebshändler, was nach Ansicht der Parteien ein weiterer Beleg für die EWR-weite Ausdehnung der Baustoffbrechermärkte ist. Betrachtungen zur Nachfrageseite (80) Die Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die Kommission bestätigen die nationale Dimension der Märkte für Baustoffbrecher. Erstens können die Abnehmer zwar anscheinend die meisten Verschleißteile und üblichen Wartungsleistungen von unabhängigen Dritten erhalten, doch bei allen wichtigen Spezialleistungen oder -teilen sind sie weiterhin von den Vertriebshändlern bzw. Vertretern der Produzenten abhängig. So hat sich beispielsweise gezeigt, dass die meisten Ersatzteile nicht außerhalb des Vertriebsnetzes des Ausrüstungslieferanten erhältlich sind und dass für komplexe oder wichtige Wartungsarbeiten die Inanspruchnahme des Vertriebshändlers notwendig ist. Außerdem ist es offensichtlich selbst bei den Dienstleistungen, die von unabhängigen Lieferanten bezogen werden könnten, oft effektiver und im Sinne des Wettbewerbs günstiger, sich an den Vertriebshändler zu wenden. So können zwar für verfahrenstechnische Dienstleistungen technische Beratungsunternehmen herangezogen werden, doch im Allgemeinen wenden sich die Abnehmer an die Vertriebshändler, die die Verfahrenstechnik gewöhnlich als Bestandteil des Brecherabsatzes ansehen und daher diese Dienstleistung kostenlos ausführen. Nicht zuletzt haben einige Abnehmer auch angegeben, dass sie bei bestimmten Dienstleistungen (besonders verfahrenstechnischer Art) nicht über andere Leistungsanbieter in ihrem Raum informiert waren. (81) Zweitens und eher generell ist festzustellen, dass sich die Beziehungen zwischen den Abnehmern und den Vertriebshändlern des Produzenten nicht auf die Lieferung von Teilen und die Bereitstellung von Wartungsleistungen beschränken. Eine große Mehrheit der Abnehmer gab an, dass sie auf enge und häufige Kontakte mit dem Vertriebshändler des Herstellers ihrer Ausrüstung angewiesen sind und sich ihre Beziehungen zu diesem Vertriebshändler auch auf Gespräche über künftige Verbesserungen oder Erweiterungen, technische Beratung usw. erstrecken würde. Der hohe Stellenwert dieser lokalen Präsenz lässt sich auch mit der geringen Risikofreudigkeit der Abnehmer erklären. In gewisser Weise kann man die Präsenz eines inländischen Vertriebshändlers als zusätzlichen Sicherheitsfaktor im Falle eines ernsten Problems und als Zeichen der Verpflichtung des Herstellers werten, seine Kunden weiterhin zu beliefern und ihnen zu helfen. (82) Drittens zeigt die Nachprüfung durch die Kommission, dass es ineffektiv und den Abnehmern auch oft nicht möglich ist, mit Vertriebshändlern außerhalb ihres Landes Geschäfte abzuwickeln. Im Einzelnen gab die breite Mehrheit in ihren Antworten auf die Nachprüfung der Kommission an, dass Vertriebshändler im Ausland für sie aufgrund der längeren Lieferzeiten von Ersatzteilen, der sprachlichen Barrieren und der zusätzlichen Kosten (für Transport, Informationsaustausch usw.) keine gangbare Alternative gegenüber einem Vertriebshändler in ihrem eigenen Land wären. Zudem verfügen die meisten Vertriebshändler über Alleinvertretungsverträge für ihr Gebiet. Obwohl sich die Kunden natürlich trotzdem auf eigene Initiative an ausländische Vertriebshändler wenden können, ist es schwierig nachzuvollziehen, wie diese Händler den von den Abnehmern geforderten engen und häufigen Kontakt halten (und vor allem über künftige Käufe, Verbesserungen usw. sprechen) wollen, ohne die vertraglich festgelegten Gebietsfestlegungen zu verletzen. Schließlich und endlich zeigt die Nachprüfung seitens der Kommission auch, dass in der Praxis selbst die Kunden, die sich für ausländische Vertriebshändler entscheiden würden, möglicherweise von diesen Händlern keine Ausrüstungen oder Dienstleistungen erhalten können. Verschiedene Abnehmer haben einzelne Beispiele angeführt, in denen außerhalb ihres Landes ansässige Vertriebshändler sich weigerten, sie direkt zu bedienen und sie stattdessen an geeignete inländische Händler zurückverwiesen haben. (83) Aus diesen Gründen wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Betrachtungen zur Nachfrageseite bei Brechanlagen für Baustoffe eindeutig auf nationale Märkte hindeuten. Betrachtungen zur Angebotsseite (84) Auf der Angebotsseite gibt es keine Anzeichen dafür, dass Unternehmen, die in einen anderen Mitgliedstaat oder ins Ausland liefern, in neuen Mitgliedstaaten kurzfristig und ohne erhebliche zusätzliche Kosten und Risiken eine Geschäftstätigkeit aufnehmen könnten. (85) Obwohl das Vertriebsnetz in einem bestimmten Mitgliedstaat nicht besonders dicht sein muss, um dort aktiv sein zu können, und obwohl die zum Aufbau eines solchen Vertriebsnetzes notwendigen Sachanlagen nicht immer umfangreich sein müssen, gaben die meisten Wettbewerber und Baustoffkunden an, dass der Aufbau eines neuen Vertriebsnetzes erhebliche Anstrengungen und einen großen Zeitaufwand bedeuten würde. So geht aus der Nachprüfung der Kommission hervor, dass ein neuer Vertriebshändler die für den Absatz von Produkten notwendigen Kundenbeziehungen und das entsprechende Vertrauen bei den Abnehmern erst aufbauen, Zuverlässigkeit und Qualität seiner Produkte demonstrieren und die Abnehmer davon überzeugen müsste, dass er die Ersatzteillieferungen und Kundendienstleistungen pünktlich und effektiv abwickeln kann. Nach Auffassung der Mehrheit der Abnehmer und Wettbewerber dürfte dies mehrere Jahre in Anspruch nehmen. (86) Einer der Wettbewerber, die den Parteien zufolge bei der räumlichen Ausdehnung erfolgreich waren, hat erklärt, dass "die größte Herausforderung für die [...]* effektive kommerzielle Nutzung [...]* die Einrichtung von sicheren und zuverlässigen Vertrieben und Kundendiensten/unterstützenden Funktionen ist." Außerdem kaufen die Baustoffkunden offensichtlich nur äußerst ungern von einem Lieferanten, dessen Renommee noch nicht ausreichend gefestigt ist. Daher ist die Ausweitung der Geschäftstätigkeit von einem Mitgliedstaat in einen anderen eine komplizierte Aufgabe, die nicht kurzfristig bewältigt werden kann. (87) Eine Bestätigung für den nationalen Charakter der Baustoffbrechermärkte ist auch die Tatsache, dass verschiedene Hersteller von Ausrüstungen für die Baustoffzerkleinerung nicht oder kaum außerhalb ihres Heimatlandes aktiv sind. Nach Ansicht der Parteien ließe sich das durch die eingeschränkte Größe (und daher geringe Anziehungskraft) bestimmter nationaler Märkte erklären. Die Kommission stellt jedoch fest, dass das Argument der Parteien erstens die Anerkennung der Notwendigkeit eines inländischen Vertriebshändlers sowie der Tatsache bedeutet, dass die Etablierung eines solchen Vertriebshändlers kein einfacher und kostenloser Vorgang ist, und zweitens, dass manche der in bestimmten Mitgliedstaaten tätigen Produzenten auf einigen der größten nationalen Märkte wie in Deutschland und im Vereinigten Königreich fehlen. Dies zeigt deutlich, dass das "unzureichende" Volumen bestimmter nationaler Märkte nicht der Hauptgrund ist, weshalb die Produzenten davon Abstand nehmen, die Reichweite ihrer Aktivitäten auszudehnen, und legt daher nahe, dass die Zugangsschranken zwischen den Mitgliedstaaten nicht vernachlässigbar sind. (88) Demnach deuten auch die angebotsseitigen Betrachtungen auf das Vorhandensein nationaler Märkte für Baustoffbrechanlagen hin. Sonstige Elemente (89) Die nationale Dimension der Märkte für Brechmaschinen für die Baustoffproduktion wird ferner durch die wesentlichen Unterschiede bei Marktanteilen und Preisen zwischen den Mitgliedstaaten bestätigt. (90) So beläuft sich der Marktanteil von Nordberg bei Backenbrechern für die Baumaterialproduktion in Finnland auf ungefähr [75-85 %]*, der durchschnittliche EWR-Marktanteil hingegen auf [15-25 %]*. Ähnlich liegt der Fall beim Unternehmen Svedala, das in den letzten drei Jahren jeweils als einziger Hersteller Vertikal-Prallbrecher in Schweden verkauft hat, während sein EWR-Gesamtmarktanteil nicht über [15-25 %]* hinausgeht. Auch wenn die Parteien der Meinung sind, Veränderungen der Marktanteile seien für die Definition der räumlichen Märkte irrelevant, bedeuten die hier beobachteten ganz wesentlichen Unterschiede, dass die Wettbewerbssituation im EWR nicht homogen ist. Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die räumlichen Märkte kleiner sind als von den Parteien unterstellt. (91) [Vertraulich: Diese Randnummer betrifft Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den von Metso angebotenen Steinbrechanlagen.]* (92) Aus diesen Feststellungen ergibt sich, dass die räumlichen Märkte für Brecheranlagen für die Baustoffproduktion (d. h. entsprechende Backenbrecher, Horizontal-Prallbrecher, Vertikal-Prallbrecher, Kegelbrecher und die dazugehörigen Aufgeber und Förderer) national sind. Bergbaubrecher (93) Wie bereits unter Rdnr. 75 ausgeführt, sind die räumlichen Märkte der Steinbrecherprodukte für den Bergbau global. In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte akzeptiert Metso, dass es eine gewisse Rechtfertigung dafür geben kann, den räumlichen Markt der Backenbrecher und Horizontal-Prallbrecher für den Bergbau als EWR-weit zu definieren, nennt aber eine Reihe von Argumenten für eine Einstufung des Markts für Primär-Kreiselbrecher als weltweit. (94) Erstens berücksichtigt Metso, dass die Ausdehnung des räumlichen Markts bei den einzelnen Bergbaubrecherarten unterschiedlich sein kann. Bestimmte Bergbaubrecher wie Backenbrecher und Horizontal-Prallbrecher seien einfache "massengutartige" Produkte, für die es gewöhnlich ausreichenden Wettbewerb auf kontinentaler (z. B. EWR-weiter) Ebene gebe, so dass sich die Abnehmer nicht verpflichtet fühlten, den Erwerb von Produkten oder Preisvergleiche auf einer breiteren als der kontinentalen Basis vorzunehmen. Andererseits werden den Parteien zufolge bestimmte Arten von Bergbaubrechern wie Primär-Kreiselbrecher selten von anspruchsvollen und gut informierten Abnehmern gekauft, die vor dem Kauf normalerweise Angebote aus der ganzen Welt einholen. (95) Zur Stützung dieses Arguments hat Metso fünf aktuelle Fälle analysiert, in denen die Parteien im EWR einen Primär-Kreiselbrecher gekauft haben. Bei drei dieser Anlässe suchte der Abnehmer potenzielle Lieferanten in den USA (F. L. Smidth-Fuller, Metso bzw. Svedala) und/oder in Japan (Kobe) auf; in den beiden anderen Fällen führte der Abnehmer Standortvisiten in einer Reihe von Ländern durch, und der Verkäufer (Svedala) stellte ein Verkaufsteam mit Experten aus Schweden und den USA sowie Mitgliedern seiner lokalen Vertriebsorganisation zusammen. (96) Wie bereits unter Rdnr. 34 angeführt, handelt es sich bei den Bergbaukunden im Allgemeinen um große internationale Unternehmen, die an das Arbeiten an abgelegenen und mitunter schwierigen Standorten gewöhnt sind und über beträchtliche Ressourcen verfügen. Sie haben es verstanden, weniger auf enge und häufige Kontakte mit den Vertriebshändlern des Ausrüstungsherstellers angewiesen zu sein. Vor allem können Bergbaukunden lokale Ersatzteilbestände anlegen oder ihr eigenes Personal für die Übernahme von Wartungsaufgaben schulen und so Wartungsarbeiten und Ersatzteilwechsel zum Teil mit Kräften aus dem eigenen Hause bewältigen. (97) Da diese Abnehmer wiederholt Steinbrechanlagen für ihre verschiedenen Betriebe in der ganzen Welt benötigen und Bergbaubrecher hochwertige und komplexe Geräte sind, beschaffen die Bergbaukunden die Ausrüstungen oft zentral und über internationale Ausschreibungen bei den Absatzzentralen der Ausrüstungslieferanten. In Anbetracht der anscheinend niedrigen Transportkosten ist es möglich, dass sich Hersteller aus der ganzen Welt wirksam um die Lieferung der betreffenden Ausrüstungen bewerben. (98) Die unter Rdnrn. 95-97 genannten Faktoren sprechen anscheinend für eine breite (möglicherweise globale) räumliche Dimension der Bergbaubrechermärkte. Allerdings zeigen die Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die Kommission, dass der Wettbewerb speziell im EWR tatsächlich auf einer weniger breiten Grundlage abläuft. Betrachtungen zur Nachfrageseite (99) Aus der Nachprüfung der Kommission geht hervor, dass die Bergbaukunden zwar gewöhnlich weniger von einer lokalen Präsenz des Ausrüstungslieferanten abhängen, aber im Allgemeinen dennoch darauf angewiesen sind, dass die Steinbrecherhersteller auf EWR-Ebene wirksame und rechtzeitige Unterstützung (Reparatur, Ersatzteillieferung usw.) leisten. Wie es ein Abnehmer ausdrückte, ist "für die Wahl eines Lieferanten neben der Zweckmäßigkeit der Ausrüstungen und dem Dienstleistungsangebot oft auch dessen Fähigkeit ausschlaggebend, rechtzeitig wichtige Positionen liefern zu können, die nicht zum laufenden Wartungsprogramm gehören. Zum Arbeitsumfang des Lieferanten kann darüber hinaus auch die Überwachung einheimischer Auftragnehmer von Wartungsarbeiten gehören." (100) In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestritten die Parteien, dass die Überwachung einheimischer Auftragnehmer von Wartungsarbeiten und die zügige Lieferung von Ersatzteilen zwangsläufig regionale Präsenz bedeutet. Ihrer Ansicht nach kann die Überwachung durch Fachleute erfolgen, die irgendwo in der Welt sitzen und bei Bedarf zum jeweiligen Einsatzort fliegen. Ebenso könnten Ersatzteile von einer einzigen Basis weltweit eingeflogen werden. (101) Dieser Einwand der Parteien berücksichtigt aber nur die praktischen Aspekte für die Organisation der Überwachung von Wartungsarbeiten und der Lieferung von Ersatzteilen, nicht aber die Bedeutung, die Abnehmer der Qualität des lokalen oder regionalen Kundendienstes beimessen. Obwohl sicherlich eine gewisse Zentralisierung möglich ist, bleibt doch die Notwendigkeit der lokalen Präsenz bestehen, weil die Abnehmer oftmals Kundendienstorganisationen, die Sachverstand und Logistik nur noch über eine Zentrale anbieten, schlecht bewerten. Tatsächlich hat die Kommission Belege dafür gefunden, dass die Bergbaukunden wirklich erheblichen Wert auf die lokalen Einsatzmöglichkeiten des Lieferanten ihrer Steinbrechanlagen legen. So erklärte ein schottischer Abnehmer, dass Svedala "die Masse (seiner) großen Steinbruchgeschäfte (darunter ein Primär-Kreiselbrecher)" deshalb abschließen konnte, weil "Svedala einen Stützpunkt in Wiskaw, Schottland, und auch gute Leute hat." (102) Wie bereits unter Rdnrn. 93 f. angeführt, wollten die Parteien demonstrieren, dass die Abnehmer beim Kauf großer Maschinen wie Primär-Kreiselbrecher Angebote von den wichtigsten Lieferanten aus der ganzen Welt vergleichen und bereit sind, ins Ausland zu reisen und sich die angebotene Ausrüstung im Betrieb anzuschauen. Die Kommission stellt jedoch fest, dass eine Mehrheit der Bergbaukunden, die nach eigenen Angaben Primär-Kreiselbrecher kauft, erklärt hat, dass sie diese Brecher eher über regionale als über weltweite Beschaffungsverfahren beziehen. In der Tat hat kein einziger der in Europa ansässigen Abnehmer angegeben, er habe Primär-Kreiselbrecher in einem breiteren Raum als EWR-weit bezogen. Außerdem schließt nach Meinung der Kommission die Bereitschaft der Kunden, eine Reise in Kauf zu nehmen, um sich ein Ausrüstungsstück unter Betriebsbedingungen anzusehen, nicht aus, dass der Markt eine kontinentale Dimension hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Vor-Ort-Besuche der Abnehmer vor allem dazu dienen, die Eignung der betreffenden Produkte zu prüfen, und nichts mit technischer Unterstützung und Kundendienstleistungen zu tun haben, wohingegen der Hintergrund für die regionale Dimension der Beschaffung wirklich der Gedanke an Unterstützungs- und Kundendienstleistungen ist. Die Bereitschaft der Kunden, ins Ausland zu reisen und dort die Produkte im Betrieb anzuschauen, kann stattdessen als weiterer Beleg für die unter Rdnrn. 21 f. bereits beschriebene geringe Risikofreudigkeit der Abnehmer gewertet werden. Das zeigt deutlich, dass die europäischen Bergbaukunden ihre Ausrüstung üblicherweise auf EWR-weiter (oder gar nationaler) Basis beziehen. (103) Außerdem könnten einige Abnehmer allem Anschein nach zwar theoretisch ohne eine solche Regionalvertretung auskommen (weil sie sich an ihren Standorten in entlegenen Gebieten, wo kein Ausrüstungslieferant ausreichende Unterstützung anbietet, darauf eingestellt und u. a. lokale Ersatzteilbestände angelegt und eigenes Wartungs- und Reparaturpersonal ausgebildet haben), aber für die breite Mehrheit der Bergbaubrecherkunden im EWR trifft dies nicht zu. Erstens besteht die Nachfrage nach Bergbaubrechern im EWR zum größten Teil bei kleineren, regionalen Bergbauunternehmen (die diese Kompetenzen nicht kurzfristig aufbauen könnten), oder aber bei Zementunternehmen und sehr großen Steinbrüchen (die oft weniger auf das Arbeiten in abgelegenen Gebieten und auf schwierigem Gelände eingestellt sind). (104) Ferner legen die Ergebnisse der Nachprüfung seitens der Kommission nahe, dass der Aufbau einer solchen Kompetenz auch für die europäischen Bergbaukunden, die ohne eine regionale Präsenz des Ausrüstungslieferanten auskommen könnten, mit zusätzlichen Kosten und Risiken verbunden wäre, die sie lieber vermeiden würden, indem sie die entsprechenden Dienstleistungen direkt vom Ausrüstungshersteller beziehen. Da verschiedene Ausrüstungslieferanten über eine starke Präsenz im EWR verfügen und daher solche Unterstützungsleistungen anbieten, werden sich die Abnehmer im EWR also gewöhnlich für die Brecherproduzenten entscheiden, die solche Leistungen auf regionaler Ebene anbieten. Diese Feststellung wird noch dadurch erhärtet, dass Lieferanten, die im EWR nicht stark präsent sind, keinen (bzw. zumindest nur einen sehr begrenzten) in Absatz in diesem Gebiet erzielen, obwohl ihre Positionen anderswo weit stärker sind. Dies trifft z. B. auf das Unternehmen Kobe zu, das zwar der drittgrößte Lieferant von Bergbaubackenbrechern, Bergbaukegelbrechern und Horizontal-Trommelmühlen ist, aber in den letzten drei Jahren im EWR nichts abgesetzt hat. Ausgehend von den Angaben der Parteien hat Kobe seit 1990 offensichtlich keine Verkäufe im EWR getätigt. (105) Wie bereits unter Rdnrn. 21 f. erwähnt, sind die Abnehmer aufgrund der Langlebigkeit und der Bedeutung von Steinbrechmaschinen sowie deren begrenztem Kaufpreis im Vergleich mit den Gesamtausgaben und -einnahmen eines Steinbruchs oder einer Produktionsstätte für Zuschlagstoffe bei ihrer Kaufentscheidung offensichtlich sehr konservativ und wenig risikofreudig. So gesehen kann der Kunde die Nähe zum Ausrüstungslieferanten durchaus als Komfort- und Sicherheitsfaktor empfinden. (106) Dies schließt aber offenbar nicht aus, dass die Kunden ihre Einkäufe und Vertragsverhandlungen von ihrer Firmenzentrale aus unternehmen und dass alle Lieferanten weltweit formal zum Wettbewerb um den Auftrag aufgerufen werden. Aber selbst die Abnehmer, die Ausrüstungen ihren Angaben zufolge auf diese Weise bezogen haben, gaben an, dass in der Praxis die Anschaffung eines Steinbrechers zum Einsatz im EWR entscheidend davon abhängt, ob wirksame Unterstützung rechtzeitig vor Ort zur Verfügung steht. Betrachtungen zur Angebotsseite (107) Für die kontinentale Dimension des Wettbewerbs im EWR spricht zudem eine Reihe weiterer Elemente. Erstens zeigen die Ergebnisse der eingehenden Prüfung durch die Kommission, dass die von den Parteien genannten nichteuropäischen Lieferanten von Bergbaubrechern den meisten Kunden im EWR mehrheitlich unbekannt oder zumindest nicht vertraut sind. Einige Bergbaukunden wiesen sogar darauf hin, dass etliche Lieferanten gar keine Steinbrechtechnik herstellen. (108) Zudem agieren die meisten Lieferanten von Brechern für den Bergbau offenbar überhaupt nicht weltweit, sondern konzentrieren sich statt dessen auf bestimmte Regionen oder Gebiete. Dies gilt vor allem für russische und chinesische Lieferanten, die außerhalb ihrer heimischen Märkte verhältnismäßig wenig absetzen und von der breiten Mehrheit der Kunden nicht als glaubwürdige Wettbewerber jenseits der Grenzen von Russland und China angesehen werden. So gaben etwa die meisten Kunden an, dass sie diese Lieferanten nicht kennen, und nach Aussagen von Kunden, die einige Kontakte zu russischen und chinesischen Lie

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.