Europäische Union

2004/254/EG: Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2033 — Metso/Svedala) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 157) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32004D0254. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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baler Ebene agieren, aber nur mit einem begrenzten Produktsortiment auf dem Markt sind wie etwa das Unternehmen F. L. Smidth-Fuller, das in erster Linie Kreiselbrecher und Mühlen für Bergbaukunden anbietet. E. Beschaffung (38) Die Beschaffung von Steinbrechmaschinen erfolgt gewöhnlich über Ausschreibungsverfahren, die entweder von den inländischen Vertriebshändlern (im Fall von Produkten für die Baustoffproduktion) oder auch von der regionalen Absatzzentrale des Ausrüstungslieferanten (bei Produkten für den Bergbau) ausgehen. Die Kunden können entweder eine bestimmte Anzahl von Produkten oder eine ganze Brechanlage erwerben. Im letztgenannten Fall erfolgt die Beschaffung oft im Rahmen eines Vertrags über eine schlüsselfertige Anlage. (39) Verträge über schlüsselfertige Lösungen sind im EWR verhältnismäßig selten. Sie machen z. B. weniger als 11 % des Baustoffbrecherabsatzes in der Region und sogar noch weniger beim Bergbaubrecherabsatz aus. Mit dem größten Teil der verkauften Produkte werden entweder vorhandene Ausrüstungen ersetzt oder bestehende Standorte erweitert. Es ist jedoch zu beachten, dass ihre eigentliche Bedeutung weit über ihrem Anteil am Marktvolumen liegen kann. So legt der Umstand, dass die jeweiligen Erfolgsquoten von Nordberg und Svedala gemeinhin in den Fällen höher sind, in denen sie die Erstanlage geliefert haben, nahe, dass der Lieferant durch den Zuschlag für eine schlüsselfertige Anlage einen bedeutenden Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erringt, wenn nämlich einige der betreffenden Brecher auszutauschen sind (etwa weil der Lieferant der ursprünglichen Anlage die Anlage und den Kunden kennt und daher eine optimale Lösung vorschlagen kann oder weil sich seine Maschinen leichter in die übrige Anlage integrieren lassen). Insofern kann man Verträge über schlüsselfertige Anlagen auch als Mittel zum Aufbau langfristiger Beziehungen der Lieferanten mit ihren Kunden ansehen, um damit den künftigen Absatz von Ausrüstungen zu erleichtern. V. DIE RELEVANTEN MÄRKTE A. Sachlich relevante Märkte (40) Nach Angaben der Parteien lassen sich die Steinbrecher nach zwei Kriterien einteilen: i) nach der Technologie (d. h. Backenbrecher, Kegelbrecher usw.) und ii) nach dem Einsatz (d. h. Zementproduktion und Bergbau einerseits und Zuschlagstoffproduktion und Bauwesen andererseits). Einteilung nach der Technologie (41) Den Parteien zufolge könnte trotz einer gewissen nachfrageseitigen Substituierbarkeit zwischen verschiedenen Technologien jede einzelne von ihnen einem anderen Produktmarkt zugeordnet werden. Dies wurde durch die Ergebnisse der Nachprüfung seitens der Kommission bestätigt, die gezeigt hat, dass offensichtlich jede Technologie in erster Linie auf einem bestimmten Gebiet eingesetzt wird, wo andere aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht geeignet sind. (42) Erstens ist festzustellen, dass - wie unter Rdnr. 13 angeführt - der Brechprozess fast ausnahmslos in aufeinander folgenden Stufen ausgeführt wird, wobei jeweils das Produkt einer Stufe das Aufgabegut der nachfolgenden Stufe bildet, so dass eine weitere Größenverringerung erreicht wird. Beispielsweise werden Zuschlagstoffe gewöhnlich in einem zweistufigen Prozess hergestellt, dessen erste Stufe aus einem Backenbrecher oder Horizontal-Prallbrecher und dessen zweite Stufe aus einem weiteren Brecher (Kegelbrecher, Horizontal-Prallbrecher oder Vertikal-Prallbrecher) besteht. Ähnlich erfolgt die Erzaufbereitung, bei der eine noch weitergehende Zerkleinerung als bei der Zuschlagstoffproduktion erreicht werden muss und größere Gesteinsmengen zu verarbeiten sind, in einer dreistufigen Anlage, wobei das Gestein in einer primären Brechstufe mit einem großen Backenbrecher oder einem Kreiselbrecher vorgebrochen wird, dann in einer sekundären Brechstufe in einem Kegelbrecher weiter zerkleinert und schließlich in einer Feinmühle oder Walzenpresse feinzerkleinert wird. (43) In diesem Zusammenhang sieht es nicht so aus, als ob die in den verschiedenen Brechstufen (d. h. Primär-, Sekundär- und Feinzerkleinerung) verwendeten Maschinen substituierbar sind, weil sie in der Regel nicht die gleiche Gesteinsgröße verarbeiten und auch nicht das gleiche Ergebnis bringen können. Mit Ausnahme der Horizontal-Prallbrechertechnologie, die für das Primärbrechen wie auch für das Sekundärbrechen eingesetzt werden kann, wird offensichtlich jede Technologie hauptsächlich nur in einer Prozessstufe verwendet (also Primärzerkleinerung, Sekundärzerkleinerung oder Mahlung). Daher sollte unterschieden werden zwischen vorwiegend für die Primärzerkleinerung eingesetzten Technologien (wie Backenbrecher und Kreiselbrecher), hauptsächlich zur Sekundärzerkleinerung genutzten Technologien (wie Kegelbrecher, Vertikal-Prallbrecher) und Technologien für das abschließende Mahlen (wie Walzenpressen oder Feinmühlen). (44) Zweitens werden offensichtlich selbst in der gleichen Prozessstufe für die gleichen Zwecke gewöhnlich keine unterschiedlichen Technologien eingesetzt. Beispielsweise können verschiedene Technologien für unterschiedliche Gesteinsqualitäten genutzt werden. Dies zeigt sich daran, dass Horizontal-Prallbrecher in erster Linie für weiches Gestein zum Einsatz kommen, Kegelbrecher dagegen im Allgemeinen zum Brechen von Hartgestein. Unterschiedliche Technologien können unterschiedlichen Kapazitätsanforderungen entsprechen. So eignen sich Backenbrecher für den Betrieb im unteren und mittleren Leistungsbereich (in Tonnen), Kreiselbrecher dagegen am besten für Hochleistungs-Brechanwendungen. Daraus ist zu schließen, dass jede Technologie meistens einem spezifischen Anwendungsgebiet entspricht, in dem sie gewöhnlich nicht mit anderen Brechern konkurriert. (45) Schließlich besteht offensichtlich nur eine begrenzte angebotsseitige Substituierbarkeit zwischen den Technologien. Darauf deutet die Nachprüfung seitens der Kommission hin, denn die meisten Wettbewerber gaben an, dass sie die Produktion nicht einfach von einer Technologie auf eine andere umstellen können. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass es beträchtliche Zugangsschranken gibt. Eine breite Mehrheit von Wettbewerbern und Abnehmern wies vor allem darauf hin, dass die Entwicklung eines neuen Maschinentyps in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt und die Abnehmer sehr oft von den Lieferanten neuer Ausrüstungen fordern, die technische Demonstration ihrer Produkte anzubieten, sie über lange Zeiträume unter den Einsatzbedingungen der Kunden zu testen und sogar eine Referenzliste von Kunden vorzulegen, die das gleiche Produkt nutzen. (46) Die eingeschränkte Substituierbarkeit auf der Angebotsseite zeigt sich auch daran, dass es Spezialhersteller wie Canica-Jaques und Magotteaux (Vertikal-Prallbrecher) gibt und dass die meisten Lieferanten nicht die gesamte Palette der vorhandenen Technologien anbieten. Beispielsweise stellen im EWR nur sehr wenige Steinbrecherlieferanten auch Kegelbrecher her und die meisten Lieferanten konzentrieren sich auf eine begrenzte Bandbreite von Produkten. (47) Ausgehend von den Ergebnissen der Nachprüfung durch die Kommission gibt es demnach für jede Technologie gesonderte Produktmärkte. Backenbrecher, Kreiselbrecher, Kegelbrecher, Horizontal-Prallbrecher, Vertikal-Prallbrecher, Feinmühlen und Walzenpressen gehören somit jeweils zu speziellen Produktmärkten. Siebe, Aufgeber und Förderer stellen ebenfalls jeweils eigene Produktmärkte dar. Einteilung nach der Größe/dem Einsatz Getrennte Märkte für Baustoffbrecher und Bergbaubrecher (48) Bei jeder Technologie gibt es Produkte unterschiedlicher Größe - von kleinen bis hin zu sehr großen Maschinen. Nach Meinung der Parteien sind nachfrageseitig alle Produkte durch eine Substitutionskette verknüpft, so dass ein Produkt einer gegebenen Größe für die unmittelbar benachbarten größeren oder kleineren Maschinen eine Größenkonkurrenz bildet, und sie sind auch der Meinung, dass die Umstellung von einer Größe auf die nächste auf der Angebotsseite leicht ist, weil die Technologien recht einfach sind und auch, weil wegen des beträchtlichen Umfangs der über untervergebene Aufträge gefertigten Komponenten die Herstellung größerer oder kleinerer Produkte keine wesentlichen Investitionen erfordert. (49) Dennoch sind die Parteien der Auffassung, dass zwischen Brechern für die Zuschlagstoffproduktion und das Bauwesen ("Baustoffbrecher") einerseits und Brechern für Bergbauanwendungen, sehr große Steinbrüche und die Zementproduktion ("Bergbaubrecher") andererseits(6) unterschieden werden sollte. Sie geben zu bedenken, dass bestimmte Steinbrechtechnologien zwar für Baustoff- ebenso wie für Bergbauanwendungen eingesetzt werden können, die Baustoffkunden aber üblicherweise die kleineren Produkte erwerben, während die Bergbaukunden in der Regel die Hochleistungsversionen der Maschinen in der oberen Preisklasse kaufen, und die Wettbewerbsbedingungen zwischen Baustoffbrechern und Bergbaubrechern unterschiedlich sind, weil die Bergbaukunden Produkte im Allgemeinen auf globaler Ebene kaufen, wohingegen die Baustoffkunden die Steinbrechanlagen in einem näheren Umkreis beziehen. (50) Schließlich und endlich vertreten die Parteien die Meinung, dass innerhalb der Kegelbrecher für den Bergbau die sehr großen Maschinen einen speziellen Produktmarkt bilden sollten, der sich selbst vom Markt für die kleineren Bergbaukegelbrecher unterscheidet, da die sehr großen Kegelbrecher gewöhnlich doppelt so teuer und schwer sind und ungefähr die zweifache Kapazität der Produkte der nächsten Größe haben. (51) Die Ergebnisse der Nachprüfung seitens der Kommission scheinen die Ansichten der Parteien zu bestätigen, dass Produkte verschiedener Größen gewöhnlich durch eine Kette angebots- und nachfrageseitiger Substitution verknüpft sind. Gleichzeitig äußern sie jedoch, dass die Zahl der kompetenten Hersteller geringer ist, je größer die Produkte sind, und dass die Hersteller von Produkten für die Baustoffzerkleinerung unter Umständen nicht immer in der Lage sind, Produkte für die Bergbaukunden anzubieten. Dies legt nahe, dass es Grenzen für die angebotsseitige Substituierbarkeit gibt, und würde auf das Vorhandensein unterschiedlicher Produktmärkte für kleinere Maschinen (d. h. Baustoffbrecher) einerseits und die größeren Maschinen (d. h. Bergbaubrecher, die vorwiegend an Bergbaukunden, in gewissem Umfang aber auch an Baustoffkunden verkauft werden) andererseits hindeuten. (52) Das Vorhandensein von Grenzen für die angebotsseitige Substituierbarkeit wird auch durch eine Reihe weiterer Elemente bestätigt. Vor allem gibt es Hinweise darauf, dass Brecher unterschiedlicher Größe auch unterschiedliche Herstellungsanlagen erfordern können. Zum Beispiel geht aus den Angaben der Parteien hervor, dass Nordberg die Produktion seiner Kegelbrecher auf drei verschiedene Standorte aufteilen musste (und zwar Macon (Frankreich), Tampere (Finnland) und Milwaukee (USA)), die jeweils die kleineren, die mittleren und die größeren Brecher fertigen. Außerdem gab die große Mehrheit der Wettbewerber an, größere Brecher seien gewöhnlich viel schwerer herzustellen und abzusetzen als kleinere Brecher, vor allem, weil sie mit höheren Risiken und Kosten verbunden seien und weil ihre Erprobung schwieriger sei. (53) Darüber deutet vieles darauf hin, dass für Baustoffbrecher und Bergbaubrecher ein unterschiedliches Unternehmenskonzept benötigt wird. Wie die Nachprüfung der Kommission zeigt, bedingt der Wettbewerb um den Baustoffbrechermarkt, dass die Produzenten großen Wert auf Kundendienst und Präsenz auf nationaler Ebene legen und ihre Produkte in verhältnismäßig hoher Stückzahl absetzen, um zufrieden stellende Größenvorteile zu erzielen. Im Gegensatz dazu werden Bergbaubrecher in der Regel in viel geringerer Zahl verkauft (beispielsweise liegt das jährliche EWR-Marktvolumen bei Horizontal-Prallbrechern für den Bergbau um mehr als das Zwanzigfache unter dem von Horizontal-Prallbrechern für die Baustoffproduktion), sie werden oft auf Bestellung hergestellt, und der Wettbewerb entscheidet sich viel weniger über ein dichtes Vertriebsnetz. (54) Es wird daher der Schluss gezogen, dass bei jeder Brechertechnologie zwischen (kleineren) Baustoffbrechern und (größeren) Bergbaubrechern unterschieden werden sollte. Kein Markt für so genannte "Hybrid-Backenbrecher" (55) In einer an die Kommission gerichteten Vorlage vom 14. September 2000 änderten die Parteien die Produktmarktdefinition, die sie ursprünglich für Backenbrecher vorgeschlagen hatten. Jetzt vertreten die Parteien die Auffassung, dass zu den Baustoffbackenbrechern und Bergbaubackenbrechern eine dritte "Hybridkategorie" von Backenbrechern hinzukommen müsste. Nach Auskunft der Parteien entspricht diese Hybridkategorie Backenbrechern mit einer Einlauföffnung von 1,25 bis 1,5 m und stellt daher einen anderen sachlich relevanten Markt dar, weil Backenbrecher dieser Größenordnung vorwiegend über kontinentale (z. B. EWR- oder asienweite) Ausschreibungsverfahren verkauft werden, während größere Backenbrecher normalerweise durch weltweite Ausschreibungsverfahren und im Wesentlichen an Bergbaukunden verkauft werden. (56) Aus den von den Parteien vorgelegten Angaben geht jedoch hervor, dass mehr als [...]* aller Backenbrecher mit einer Einlauföffnung von 1,25 bis 1,5 m, die von Nordberg und Svedala im EWR verkauft werden, von Kunden aus dem Baustoffsegment abgenommen werden. Außerdem haben die meisten Baustoffkunden gegenüber der Kommission angegeben, dass sie große und kleine Brecher nicht auf unterschiedlichem Wege erwerben. So werden die meisten Baustoffbrecher über inländische Vertriebshändler für Zerkleinerungsanlagen bezogen, die die gesamte Bandbreite unabhängig von der Größe der gekauften Ausrüstung anbieten. Daher gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Wettbewerbsbedingungen für alle Backenbrecher mit einer Einlauföffnung bis 1,5 m im Wesentlichen gleich sind und die Unterscheidung eines getrennten Markts für die "Hybridkategorie" von Backenbrechern künstlich wäre. (57) Es wird daher geschlossen, dass Backenbrecher in zwei Produktmärkte eingeteilt werden können, und zwar in einen für Baustoffbackenbrecher (darunter fallen alle Backenbrecher mit einer Einlauföffnung bis 1,5 m) und in einen für größere Backenbrecher (die in der Regel im Bergbau, darunter auch in sehr großen Steinbrüchen zum Einsatz kommen). Vorhandensein eines isolierten Produktmarkts für sehr große Hochleistungs-Kegelbrecher (58) Nach Auffassung der Parteien stellen die Kegelbrecher MP800 und MP1000 von Nordberg einen separaten Markt dar, auf dem sich kein anderes Produkt von irgendeinem Hersteller in der Welt befindet. Der MP800 und der MP1000 sind die weltweit größten im Handel erhältlichen Kegelbrecher. Nach Meinung der Parteien gehören die beiden Produkte auf einen separaten Markt, insbesondere weil ihre Brechkraft wesentlich höher ist als die irgendeines anderen im Handel erhältlichen Kegelbrechers. (59) Die Ergebnisse der Nachprüfung seitens der Kommission bestätigen weitgehend das Vorhandensein eines separaten Markts für sehr große Kegelbrecher, wie von den Parteien behauptet. Einige Drittunternehmen widersprachen jedoch der Behauptung der Parteien, die einzigen Produkte, die auf dem Markt miteinander konkurrierten, seien der MP800 und der MP1000 von Nordberg, und zwar mit der Begründung, der größte Kegelbrecher von Svedala (nämlich das Modell H8000) stehe im Wettbewerb mit den größeren Kegelbrechern von Nordberg. Einige Drittunternehmen gaben auch an, ihrer Ansicht nach sei das Modell H8000 mit anderen Kegelbrechern von Nordberg vergleichbar, darunter insbesondere dem HP800, ein Kegelbrecher mit einer Größe ähnlich der des Brechers MP800, aber mit einer geringeren Brechkraft. (60) Die Parteien haben der Kommission Informationen vorgelegt, die zeigen, dass Svedala bei vielen Gelegenheiten seinen Kegelbrecher H8000 als Alternative zu den Nordberg-Brechern MP800, MP1000, HP800 oder HP700(7) angeboten hat. Bei einigen dieser Gelegenheiten ist es Svedala tatsächlich gelungen, den Kunden davon zu überzeugen, seinen Kegelbrecher H8000 anstelle eines der sehr großen Kegelbrecher von Nordberg zu kaufen. Außerdem werden in den internen Unterlagen von Metso, in denen die Wettbewerbsbedingungen für große Kegelbrecher analysiert werden, ausnahmslos nicht nur die Brecher MP1000 und MP800 von Nordberg berücksichtigt, sondern auch der H8000 von Svedala und die Produkte HP800 und HP700 von Nordberg. (61) Alle oben genannten sehr großen Kegelbrecher haben offenbar gemeinsame technische Merkmale: Die Nennleistung liegt über 500 kW, der Panzerdurchmesser ist größer als 1800 mm, und sie wiegen über 60 Tonnen. Solche Brecher werden in der Regel im Bergbau für Hochleistungsanwendungen mit einem hohen Durchsatz eingesetzt. Auf dem Markt sind nur zwei andere Produkte erhältlich, die einige der technischen Merkmale der Hochleistungs-Kegelbrecher von Nordberg und Svedala aufzuweisen scheinen: der Kegelbrecher KFS2100 und - in geringerem Maße - der Kegelbrecher Z18(8), die beide von Kawasaki hergestellt werden. (62) Bei allen genannten Hochleistungs-Kegelbrechern (einschließlich der Produkte von Kawasaki) liegen die geschätzten Stückpreise bei über 800000 EUR und damit um mehr als das Doppelte über dem geschätzten Durchschnittspreis der Parteien für "normale" Bergbaukegelbrecher (370000 EUR). Dieser sehr drastische Preisunterschied zeigt, dass Hochleistungs-Kegelbrecher normalerweise nicht mit kleineren "normalen" Bergbau-Kegelbrechern substituierbar sind (d. h. Kegelbrecher mit einem Panzerdurchmesser ab 1,5 m und bis 1,8 m). (63) Nach Auffassung der Parteien gehören neben dem MP800 und dem MP1000 auch andere größere Bergbaukegelbrecher zur gleichen angebots- und nachfrageseitigen Substitutionskette wie andere Bergbaukegelbrecher. Sie haben auch angegeben, ein Hochleistungs-Kegelbrecher könne durch zwei kleinere Kegelbrecher ersetzt werden. (64) Es scheint jedoch, dass außer den Parteien und dem Unternehmen Kawasaki, das in diesem Geschäftsbereich nur marginal präsent ist, kein anderer Hersteller von Steinbrechanlagen Hochleistungs-Kegelbrecher mit einer Nennleistung ab 500 kW fertigt. Außerdem haben die meisten Wettbewerber die Kommission darauf hingewiesen, dass die Entwicklung größerer Produkte ein schwieriger und langwieriger Prozess ist. Ein Wettbewerber gab an, die erfolgreiche Entwicklung und Vermarktung eines sehr großen Kegelbrechers würde bis zu fünf Jahre dauern. Es kann daher geschlossen werden, dass - aus angebotsseitiger Perspektive - die "normalen" und kleineren Bergbaukegelbrecher nicht mit sehr großen Hochleistungs-Kegelbrechern substituierbar sind. (65) Der Preisunterschied zwischen den beiden Produktkategorien ist ein klares Indiz dafür, dass die Abnehmer nicht kleinere Brecher durch sehr große Hochleistungs-Kegelbrecher substituieren können. Die Behauptung der Parteien, man könne einen sehr großen Kegelbrecher durch zwei kleinere Brecher ersetzen, ist reine Theorie. [...]*. Außerdem bedeutet der Einsatz von zwei kleineren Kegelbrechern anstelle von einem Hochleistungsbrecher zusätzliche Komplexität, zusätzliche Nebenausrüstungen (wie Siebe, Aufgeber und Förderer), zusätzliches Bedienungspersonal und zusätzlichen Wartungsaufwand. Dies würde dann auf einen höheren Gesamteinkaufspreis und höhere Betriebskosten hinauslaufen. Demnach wäre es für Bergbaukunden normalerweise nicht wirtschaftlich, zwei kleinere Kegelbrecher anstelle eines Hochleistungsbrechers anzuschaffen. (66) In seiner Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte führt Metso aus, dass nach seinen Erfahrungen Bergbaukegelbrecher in ungefähr 60 % der Fälle durch zwei kleinere (Baustoff-)Kegelbrecher ersetzt werden können. Nach Ansicht von Metso ist es auch mit bestimmten Vorteilen verbunden, zwei kleinere Kegelbrecher einzusetzen; so werde beispielsweise das Risiko eines Totalausfalls verringert. Die Kommission erkennt die (begrenzten) Vorteile des Einsatzes von zwei Teilen statt eines Ausrüstungsstücks an, erachtet aber diese Art von Vorteilen nicht als groß genug, um die Extrakosten und die mit dem Kauf, der Nutzung und Wartung von zwei statt einem Ausrüstungsteil verbundene Komplexität zu kompensieren. [...]* (67) Es kann daher geschlossen werden, dass Hochleistungs-Kegelbrecher einen separaten Produktmarkt darstellen. Die Parteien haben behauptet, innerhalb der Bergbaubrecher würden die Produkte MP800 und MP1000 von Nordberg zu einem separaten sachlich relevanten Markt gehören. Die Kommission kommt jedoch zu dem Schluss, dass das Vorhaben eine beherrschende Stellung auf dem Hochleistungs-Kegelbrechermarkt begründen würde, und zwar unabhängig davon, ob der MP800 und der MP1000 diesem Markt angehören oder nicht. Daher kann die genaue Definition des Hochleistungs-Kegelbrechermarkts offen gelassen werden. (68) Vor diesem Hintergrund stellt die Kommission fest, dass es getrennte Produktmärkte für Baustoffbrecher (kleiner) und Bergbaubrecher (größer) gibt und dass innerhalb der Kegelbrecher für Bergbauanwendungen die sehr großen Hochleistungs-Kegelbrecher einen spezifischen Produktmarkt darstellen. Unterscheidung zwischen neuen und gebrauchten Brechern (69) Steinbrecher sind in der Regel äußerst langlebige Produkte mit einer ausgedehnten Nutzungsdauer. So wird z. B. die übliche Lebensdauer von Backenbrechern für Baustoffe auf rund 25 Jahre geschätzt, doch es sind auch Brecher noch in Betrieb, die schon mehr als 40 Jahre ihren Dienst tun. Aufgrund dieser Langlebigkeit gibt es einen großen Bestand an Gebrauchtmaschinen, die Abnehmern als Alternative zu Neuausrüstung angeboten werden können. (70) In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob gebrauchte Ausrüstung in den gleichen Markt einzuordnen ist wie neue oder ob stattdessen neue und gebrauchte Brecher verschiedene Produktmärkte bilden. Die Ergebnisse der Nachprüfung durch die Kommission deuten im Großen und Ganzen darauf hin, dass Gebrauchtmaschinen im Allgemeinen nicht als Ersatz für neue Produkte angesehen werden. Erstens gaben die meisten Wettbewerber an, dass ihrer Meinung nach vom Vorhandensein gebrauchter Ausrüstung kein wesentlicher Druck auf die Wettbewerbsbedingungen für neue Brecher ausgeht, zumal Gebrauchtmaschinen in zufrieden stellender Ausführung selten sind und ältere Produkte aufgrund des Aufkommens neuer Technologie veralten und unrentabel werden. (71) Zweitens äußerten die Kunden zwar, dass sie Gebrauchtmaschinen bei der Entscheidung über den Kauf eines Brechers in Erwägung ziehen könnten, in der Praxis scheinen aber in jüngster Zeit sehr wenige Abnehmer Gebrauchtausrüstung erworben zu haben. Dies ist offensichtlich auf die bereits unter Rdnr. 21 erwähnte sehr geringe Risikofreudigkeit der Abnehmer und die mit dem Kauf gebrauchter Ausrüstung verbundenen Risiken zurückzuführen. So können z. B. unter Umständen die Zuverlässigkeit, Leistung und Haltbarkeit von Gebrauchtmaschinen nicht abgesichert werden, oft gibt es keine Gewährleistungsfrist, und bei alten Produkten ist fraglich, ob die Versorgung mit Ersatz- und Verschleißteilen auf Dauer sichergestellt ist. (72) Zudem erklärten die Kunden, die nach eigenen Angaben auf den Erwerb gebrauchter Ausrüstungen eingestellt sind, dass für sie nur verhältnismäßig neue Ausrüstung mit einer geringen bisherigen Laufzeit (in Betriebsstunden) in Frage käme. Bei der Nachprüfung durch die Kommission zeigte sich jedoch, dass Gebrauchtmaschinen zumeist sehr alt und technisch überholt sind. (73) Ausgehend davon wird die Schlussfolgerung gezogen, dass es getrennte Märkte für gebrauchte und neue Brecher gibt. Schlussfolgerung (74) Vor diesem Hintergrund wird der Schluss gezogen, dass i) gebrauchte Steinbrecher und neue Steinbrecher unterschiedlichen Produktmärkten zugehören, ii) Neuausrüstung nach der Technologie eingeordnet werden sollte, iii) bei jeder Technologie ferner eine Segmentierung nach Größe/Anwendung in Produkte für die Baumaterialproduktion einerseits und Bergbauprodukte andererseits vorgenommen werden sollte, und

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.