Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186 der Kommission vom 24. April 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32015R1186. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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n Verbrauch des Produkts an gasförmigen, flüssigen oder festen Brennstoffen, der erforderlich ist, um eine Flamme als Zündquelle für den stärkeren Verbrennungsprozess bereitzuhalten, mit dem die Nennwärmeleistung oder die Wärmeleistung bei Teillast erzeugt wird, wenn die Pilotflamme länger als 5 Minuten vor dem Einschalten des Hauptbrenners brennt; 8. „einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle“ bedeutet, dass das Produkt seine Wärmeleistung nicht automatisch verändern kann und keine Rückmeldung der Raumtemperatur erfolgt, um die Wärmeleistung automatisch anzupassen; 9. „zwei oder mehr manuell einstellbare Stufen, keine Raumtemperaturkontrolle“ bedeutet, dass die Wärmeleistung des Produkts manuell anhand von zwei oder mehreren Stufen angepasst werden kann, aber kein Gerät vorhanden ist, das die Wärmeleistung in Abhängigkeit von einer gewünschten Innentemperatur automatisch anpasst; 10. „mit Raumtemperaturkontrolle mittels eines mechanischen Thermostats“ bedeutet, dass das Produkt mit einem nicht elektronisch arbeitenden Gerät ausgestattet ist, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen; 11. „mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle“ bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen; 12. „mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung“ bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen, wobei die erwünschten Temperaturen und dazugehörigen Zeiträume für einen 24-stündigen Zeitraum eingestellt werden können; 13. „mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung“ bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das es dem Produkt ermöglicht, seine Wärmeleistung während eines bestimmten Zeitraums in Abhängigkeit von einer bestimmten erforderlichen Innentemperatur automatisch anzupassen, wobei die erwünschten Temperaturen und dazugehörigen Zeiträume für eine ganze Woche eingestellt werden können. Während des 7-tägigen Zeitraums müssen auch unterschiedliche Einstellungen für verschiedene Tage möglich sein; 14. „Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung“ bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das die zu erreichende Raumtemperatur automatisch verringert, wenn es erkennt, dass in dem Raum niemand anwesend ist; 15. „Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster“ bedeutet, dass das Produkt mit einem integrierten oder externen elektronischen Gerät ausgestattet ist, das die Wärmeleistung verringert, wenn ein Fenster oder eine Tür geöffnet wurden. Wird ein Sensor zur Erkennung eines geöffneten Fensters oder einer geöffneten Tür verwendet, kann er innerhalb oder außerhalb des Produkts oder in die Gebäudestruktur installiert sein, wobei diese Optionen auch miteinander kombiniert werden können; 16. „mit Fernbedienungsoption“ bezeichnet eine Funktion, die eine Interaktion mit dem Regler des Produkts auch außerhalb des Gebäudes ermöglicht, in dem das Produkt installiert ist; 17. „Bereitschaftszustand“ bezeichnet einen Zustand, in dem das Produkt mit dem Stromnetz verbunden ist, auf die Energiezufuhr aus dem Stromnetz angewiesen ist, um bestimmungsgemäß zu funktionieren, und nur folgende Funktionen gegebenenfalls zeitlich unbegrenzt ausführt: die Reaktivierungsfunktion oder die Reaktivierungsfunktion zusammen mit lediglich einer Anzeige, dass die Reaktivierungsfunktion aktiv ist, und/oder einer Informations- oder Statusanzeige; 18. „Modellkennung“ ist der in der Regel aus Buchstaben und Zahlen bestehende Code, anhand dessen ein bestimmtes Einzelraumheizgerätemodell von anderen Modellen unterschieden wird, die denselben Marken-, Lieferanten- oder Händlernamen aufweisen; 19. „sonstige fossile Brennstoffe“ bezeichnet fossile Brennstoffe außer Anthrazit und Trockendampfkohle, Steinkohlenkoks, Schwelkoks, bituminöser Kohle, Braunkohle, Torf oder Briketts aus einer Mischung aus fossilen Brennstoffen; 20. „sonstige holzartige Biomasse“ bezeichnet holzartige Biomasse außer Scheitholz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 25 %, brikettierten Brennstoffen mit einem Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 14 % und Pressholz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 12 %; 21. „Feuchtigkeitsgehalt“ bezeichnet das Verhältnis der Masse des Wassers in dem Brennstoff zur Gesamtmasse des Brennstoffs bei Verwendung in dem Einzelraumheizgerät. (1)  Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1). ANHANG II Energieeffizienzklassen Die Energieeffizienzklasse eines Einzelraumheizgeräts wird gemäß Tabelle 1 anhand seines Energieeffizienzindex bestimmt. Tabelle 1 Energieeffizienzklassen von Einzelraumheizgeräten Energieeffizienzklasse Energieeffizienzindex (EEI) A++ EEI ≥ 130 A+ 107 ≤ EEI < 130 A 88 ≤ EEI < 107 B 82 ≤ EEI < 88 C 77 ≤ EEI < 82 D 72 ≤ EEI < 77 E 62 ≤ EEI < 72 F 42 ≤ EEI < 62 G EEI < 42 Der Energieeffizienzindex eines Einzelraumheizgeräts wird gemäß Anhang VIII berechnet. ANHANG III Etikett 1. Einzelraumheizgeräte a) Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten: I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten; II. Modellkennung des Lieferanten; III. die Energieeffizienzklasse, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Einzelraumheizgeräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse; IV. das Symbol für die direkte Wärmeleistung; V. die direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet; VI. bei Einzelraumheizgeräten mit Wärmeübertragung auf ein Fluid das Symbol für die indirekte Wärmeleistung; VII. bei Einzelraumheizgeräten mit Wärmeübertragung auf ein Fluid die indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet. b) Die Gestaltung des Etiketts für Einzelraumheizgeräte muss Nummer 2 entsprechen. 2. Die Gestaltung des Etiketts für Einzelraumheizgeräte muss folgender Vorlage entsprechen: Dabei gilt: a) Das Etikett muss mindestens 105 mm breit und 200 mm hoch sein. Wird das Etikett in größerem Format gedruckt, müssen die Proportionen der obigen Spezifikationen gewahrt bleiben. b) Der Hintergrund muss weiß sein. c) Farbliche Gestaltung: CMYK — Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz — nach folgendem Beispiel: 00-70-X-00: 0 % Cyan, 70 % Magenta, 100 % Gelb, 0 % Schwarz. d) Das Etikett muss folgenden Anforderungen entsprechen (Nummern beziehen sich auf die obige Abbildung): Begrenzungslinie des EU-Etiketts: 4 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm. EU-Logo: Farben: X-80-00-00 und 00-00-X-00. Etikettenkopf: für mehrfarbiges Bild: X-00-00-00. Piktogramm wie abgebildet: EU-Logo und Etikettenkopf: Breite: 86 mm, Höhe: 17 mm. Trennlinie unter dem Etikettenkopf: 1 pt, Farbe: Cyan 100 %, Länge: 86 mm. Skala der Energieeffizienzklassen — Pfeil: Höhe: 6 mm, Zwischenraum: 1,3 mm — Farben: — Höchste Effizienzklasse: X-00-X-00, — Zweite Effizienzklasse: 70-00-X-00, — Dritte Effizienzklasse: 30-00-X-00, — Vierte Effizienzklasse: 00-00-X-00, — Fünfte Effizienzklasse: 00-30-X-00, — Sechste Effizienzklasse: 00-70-X-00, — Siebte Effizienzklasse: 00-X-X-00, — Achte Effizienzklasse: 00-X-X-00, — Letzte Effizienzklasse: 00-X-X-00; — Text: Calibri fett 14 pt, Großbuchstaben, weiß, „+“-Symbole: hochgestellt, auf gleicher Höhe. Energieeffizienzklasse: — Pfeil: Breite: 22 mm, Höhe: 12 mm, 100 % schwarz; — Text: Calibri fett 24 pt, Großbuchstaben, weiß, „+“-Symbole: hochgestellt, auf gleicher Höhe. Direkte Heizfunktion: — Piktogramm wie abgebildet; — Rand: 2 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm. Gegebenenfalls indirekte Heizfunktion: — Piktogramm wie abgebildet; — Rand: 2 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm. Direkte Nennwärmeleistung: — Rand: 2 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm; — Wert „XY,Z“: Calibri fett 34 pt, 100 % schwarz; — Text „kW“: Calibri normal 18 pt, 100 % schwarz. Gegebenenfalls indirekte Nennwärmeleistung: — Rand: 2 pt, Farbe: Cyan 100 % — abgerundete Ecken: 3,5 mm; — Wert „XY,Z“: Calibri fett 34 pt, 100 % schwarz; — Text „kW“: Calibri normal 18 pt, 100 % schwarz. Energia: — Text: Calibri normal 8 pt, 100 % schwarz. Jahr der Einführung des Etiketts und Nummer der Verordnung: — Text: Calibri fett 10 pt. Name oder Warenzeichen des Lieferanten. Modellkennung des Lieferanten: — Die Lieferantenangaben und die Modellkennung müssen in eine Fläche von 86 mm × 12 mm passen. ANHANG IV Produktdatenblatt 1. Die Angaben auf dem Produktdatenblatt des Einzelraumheizgerätes sind in nachstehender Reihenfolge aufzuführen und in die Produktbroschüre oder andere mit dem Produkt bereitgestellte Unterlagen aufzunehmen: a) Name oder Warenzeichen des Lieferanten; b) Modellkennung des Lieferanten; c) Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1; d) direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet; e) indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet; f) Energieeffizienzindex, gemäß Anhang VIII berechnet und auf die nächstliegende ganze Zahl gerundet; g) Brennstoff-Energieeffizienz bei Nennwärmeleistung sowie gegebenenfalls bei Mindestlast, gemäß Anhang VIII berechnet und auf die erste Dezimalstelle gerundet; h) alle beim Zusammenbau, bei der Installation oder Wartung des Einzelraumheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen. 2. Ein Datenblatt kann eine Reihe von Einzelraumheizgerätemodellen desselben Lieferanten abdecken. 3. Die Angaben auf dem Datenblatt können in Form einer Kopie des Etiketts in Farbe oder Schwarz/Weiß erfolgen. In diesem Fall sind die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben, die nicht bereits auf dem Etikett vorhanden sind, ebenfalls aufzuführen. ANHANG V Technische Dokumentation Bei Einzelraumheizgeräten umfasst die in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e und in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe e genannte technische Dokumentation: a) Name und Anschrift des Lieferanten; b) die Modellkennung; c) gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen; d) wenn es sich bei dem bevorzugten Brennstoff gemäß Tabelle 2 um sonstige holzartige Biomasse, nicht-holzartige Biomasse, einen sonstigen fossilen Brennstoff oder eine sonstige Mischung aus Biomasse und fossilen Brennstoffen handelt, eine für die eindeutige Bestimmung des Brennstoffs hinreichend ausführliche Beschreibung sowie die technische Norm oder Spezifikation des Brennstoffs, einschließlich des gemessenen Feuchtigkeitsgehalts und des gemessenen Aschengehalts sowie bei sonstigen fossilen Brennstoffen den gemessenen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen im Brennstoff; e) gegebenenfalls andere angewandte Normen oder technische Spezifikationen; f) Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person; g) die Angaben in Tabelle 2 (bei Einzelraumheizgeräten für feste Brennstoffe) und in Tabelle 3 (bei Einzelraumheizgeräten für gasförmige/flüssige Brennstoffe), gemessen und berechnet gemäß Anhang VIII; h) Berichte über Prüfungen, die von den Lieferanten oder in ihrem Auftrag durchgeführt wurden, einschließlich des Namens und der Anschrift der Stelle, die die Prüfung durchgeführt hat; i) alle beim Zusammenbau, der Installation oder Wartung des Einzelraumheizgerätes zu treffenden besonderen Vorkehrungen. j) gegebenenfalls eine Liste gleichwertiger Modelle. Die Angaben in dieser technischen Dokumentation können mit der technischen Dokumentation zusammengefasst werden, die im Einklang mit Maßnahmen gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zur Verfügung gestellt wird. Tabelle 2 Technische Parameter für Einzelraumheizgeräte für feste Brennstoffe Modellkennung(en): Indirekte Heizfunktion: [ja/nein] Direkte Wärmeleistung: … (kW) Indirekte Wärmeleistung: … (kW) Brennstoff Bevorzugter Brennstoff (nur einer): Sonstige(r) geeignete(r) Brennstoff(e): Scheitholz, Feuchtigkeitsgehalt ≤ 25 % [ja/nein] [ja/nein] Pressholz, Feuchtigkeitsgehalt < 12 % [ja/nein] [ja/nein] Sonstige holzartige Biomasse [ja/nein] [ja/nein] Nicht-holzartige Biomasse [ja/nein] [ja/nein] Anthrazit und Trockendampfkohle [ja/nein] [ja/nein] Steinkohlenkoks [ja/nein] [ja/nein] Schwelkoks [ja/nein] [ja/nein] Bituminöse Kohle [ja/nein] [ja/nein] Braunkohlenbriketts [ja/nein] [ja/nein] Torfbriketts [ja/nein] [ja/nein] Briketts aus einer Mischung aus fossilen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein] Sonstige fossile Brennstoffe [ja/nein] [ja/nein] Briketts aus einer Mischung aus Biomasse und fossilen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein] Sonstige Mischung aus Biomasse und festen Brennstoffen [ja/nein] [ja/nein] Eigenschaften beim Betrieb mit dem bevorzugten Brennstoff Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad η s [%]: Energieeffizienzindex (EEI): Angabe Symbol Wert Einheit   Angabe Symbol Wert Einheit Wärmeleistung   Brennstoff-Wirkungsgrad (auf der Grundlage des NCV) Nennwärmeleistung Pnom x,x kW   Brennstoff-Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung ηth,nom x,x % Mindestwärmeleistung (Richtwert) Pmin [x,x/N.A.] kW   Brennstoff-Wirkungsgrad bei Mindestwärmeleistung (Richtwert) ηth,min [x,x/N.A.] %             Hilfsstromverbrauch   Art der Wärmeleistung/Raumtemperaturkontrolle (bitte eine Möglichkeit auswählen) Bei Nennwärmeleistung elmax x,xxx kW   Einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]   Bei Mindestwärmeleistung elmin x,xxx kW   zwei oder mehr manuelle Stufen, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]   Im Bereitschaftszustand elSB x,xxx kW   Raumtemperaturkontrolle mittels eines mechanischen Thermostats [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung [ja/nein]       Sonstige Regelungsoptionen (Mehrfachnennungen möglich)     Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung [ja/nein]       Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster [ja/nein]       mit Fernbedienungsoption [ja/nein]   Leistungsbedarf der Pilotflamme         Leistungsbedarf der Pilotflamme (soweit vorhanden) Ppilot [x,x/N.A.] kW     Kontaktdaten Name und Anschrift des Lieferanten Tabelle 3 Technische Parameter für Einzelraumheizgeräte für gasförmige/flüssige Brennstoffe Modellkennung(en): Indirekte Heizfunktion: [ja/nein] Direkte Wärmeleistung: …(kW) Indirekte Wärmeleistung: …(kW) Brennstoff       Bitte Brennstoffart auswählen [gasförmig/flüssig] [bitte angeben]         Angabe Symbol Wert Einheit   Angabe Symbol Wert Einheit Wärmeleistung   Brennstoff-Wirkungsgrad (NCV) Nennwärmeleistung Pnom x,x kW   Brennstoff-Wirkungsgrad bei Nennwärmeleistung ηth,nom x,x % Mindestwärmeleistung (Richtwert) Pmin [x,x/N.A.] kW   Brennstoff-Wirkungsgrad bei Mindestwärmeleistung (Richtwert) ηth,min [x,x/N.A.] %             Hilfsstromverbrauch   Art der Wärmeleistung/Raumtemperaturkontrolle (bitte eine Möglichkeit auswählen) Bei Nennwärmeleistung elmax x,xxx kW   Einstufige Wärmeleistung, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]   Bei Mindestwärmeleistung elmin x,xxx kW   zwei oder mehr manuelle Stufen, keine Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]   Im Bereitschaftszustand elSB x,xxx kW   Raumtemperaturkontrolle mittels eines mechanischen Thermostats [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Tageszeitregelung [ja/nein]       mit elektronischer Raumtemperaturkontrolle und Wochentagsregelung [ja/nein]       Sonstige Regelungsoptionen (Mehrfachnennungen möglich)     Raumtemperaturkontrolle mit Präsenzerkennung [ja/nein]       Raumtemperaturkontrolle mit Erkennung offener Fenster [ja/nein]   Leistungsbedarf der Pilotflamme   mit Fernbedienungsoption [ja/nein]   Leistungsbedarf der Pilotflamme (soweit vorhanden) Ppilot [x,x/N.A.] kW     Kontaktdaten Name und Anschrift des Lieferanten (1)  Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10). ANHANG VI Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Produkt ausgestellt sehen, außer im Internet 1. Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben: a) Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II Nummer 1; b) direkte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet; c) indirekte Wärmeleistung in kW, auf die erste Dezimalstelle auf- bzw. abgerundet. 2. Schrifttyp und -größe aller unter Nummer 1 genannten Angaben müssen gut lesbar sein. ANHANG VII Informationen, die im Fall des Verkaufs, der Vermietung oder des Mietkaufs über das Internet bereitzustellen sind 1. Für die Zwecke der Nummern 2 bis 5 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) „Anzeigemechanismus“ bezeichnet jeden Bildschirm, einschließlich Touchscreens, oder sonstige Bildtechnologien zur Anzeige von Internet-Inhalten für Nutzer; b) „geschachtelte Anzeige“ bezeichnet eine grafische Benutzeroberfläche, bei der der Zugang zu Bildern oder Datensätzen per Mausklick auf ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz, per Maus-Rollover über ein anderes Bild oder einen anderen Datensatz oder durch Berühren oder Aufziehen eines anderen Bildes oder Datensatzes auf einem Touchscreen erfolgt; c) „Touchscreen“ bezeichnet einen berührungsempfindlichen Bildschirm wie jenen von Tablet-Computern, Slate-Computern oder Smartphones; d) „alternativer Text“ bezeichnet einen Text, der als Alternative zu einer Grafik bereitgestellt wird und die Darstellung von Informationen in nicht grafischer Form ermöglicht, wenn Anzeigegeräte die Grafik nicht wiedergeben können, oder der als Hilfe für die Barrierefreiheit dient, z. B. als Eingabe für Sprachsynthese-Anwendungen. 2. Das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b bereitgestellte Etikett ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in Anhang III Nummer 2 festgelegten Größe entsprechen. Das Etikett kann mit Hilfe einer geschachtelten Anzeige angezeigt werden, wobei das für den Zugang zum Etikett verwendete Bild den Vorgaben in Nummer 3 entsprechen muss. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen. 3. Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss bei einer geschachtelten Anzeige a) ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts auf dem Etikett sein, b) auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht, enthalten und c) einem der folgenden zwei Formate entsprechen: 4. Bei einer geschachtelten Anzeige muss die Reihenfolge, in der das Etikett angezeigt wird, folgenden Vorgaben entsprechen: a) das in Nummer 3 genannte Bild ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen; b) das Bild muss mit einem Link zum Etikett versehen sein; c) das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt; d) das Etikett wird in einem Pop-up-Fens

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.