Europäische Union

1999/690/EG: Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1999 über eine von Deutschland geplante staatliche Beihilfe zugunsten der Graphischer Maschinenbau GmbH, Berlin (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 327) (Text von Bedeutung für den EWR) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0690. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

nd weitere Unterlagen vor, wobei insbesondere ausführliche vorläufige Gewinn- und Verlustrechnungen und die Bilanzen für die Haushaltsjahre 1996 und 1997 bereitgestellt wurden. Im Rahmen des Verfahrens legte Deutschland die Planbilanzen für die Jahre von 1997 bis 2000 vor. Das Umstrukturierungsprogramm geht von den Umständen aus, die zu den Schwierigkeiten der Firma führten, d. h. insbesondere ihre unvorteilhafte Betriebsgröße und Kostenstruktur, ihre ungesunde Finanzlage und die Überschneidung von Produktionskapazitäten innerhalb des KBA-Konzerns bei der von GMB und anderen KBA-Betriebsstätten hergestellten Produktpalette. Die Kommission stellt zunächst fest, daß sich der Konzern für die Umsetzung des Umstrukturierungsprogramms engagiert. Zur Bereinigung ihrer Kostenstruktur mußte GMB als erstes die Personalkosten senken. Diese beliefen sich 1996 auf fast 35 % des Umsatzes. Im Zuge der Mitte 1997 erfolgten Teilschließung wurden 45 Arbeitsplätze gestrichen und die Belegschaft von den anfänglich 144 Mitarbeitern auf 99 reduziert. Wie im Umstrukturierungsprogramm vorgesehen, erklärten sich die Mitarbeiter von GMB bereit, auf die 1997 tarifvertraglich vorgesehene Lohnerhöhung von 1,5 % zu verzichten und im Rahmen des Bündnisses für Arbeit Lohneinbußen und den Verzicht auf soziale Vergünstigungen hinzunehmen, was zu einer dauerhaften jährlichen Kosteneinsparung von 150000 DEM führte. Aus einem Vergleich der Gewinn- und Verlustrechnungen für 1996 und 1997 ergibt sich, daß sich die Senkung der Personalkosten auf insgesamt 3,991 Mio. DEM bzw. 33 % belief. Den vorläufigen Jahresabschlüssen zufolge ergibt sich für 1998 und 1999 im Vergleich zu 1997 eine weitere Kostensenkung um 1,148 Mio. DEM, wobei für das Jahr 2000 etwa das gleiche Kostenniveau wie 1997 erwartet wird. Kostensenkungen in Höhe von etwa 10 % sollen durch Optimierung des Produktionsprozesses und konstruktive Vereinfachung auch in den Bereichen Montage und Konstruktion erreicht werden. Auch bei den Zinsen und sonstigen Kosten wird eine Verringerung erwartet. Gleichzeitig sollen im Materialeinkauf aufgrund günstigerer Einkaufspreise weitere 2 % eingespart werden. Dennoch weisen die vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnungen für den Zeitraum 1997 bis 2000 entsprechend der erwarteten Umsatzsteigerung einen steten Anstieg dieser Ausgaben aus. Die Umstrukturierung soll also zu einem großen Teil durch die bereits umgesetzte Senkung der Personalkosten und durch Verbesserungen im Produktionsprozeß erreicht werden. Letztlich geht es bei der Umstrukturierung darum, verbesserte und innovative Produkte zu entwickeln und zügig auf den Markt zu bringen. Diese Erzeugnisse sollen ausschließlich von GMB hergestellt werden, womit die gegenwärtige Kapazitätsüberschneidung innerhalb des KBA-Konzerns abgestellt wird. Die finanzielle Gesundung des Unternehmens wird in erster Linie von der Muttergesellschaft finanziert, und zwar dadurch, daß sie die der GMB seit 1996 entstandenen Verluste bis zum Erreichen des für das Jahr 2000 erwarteten "Break-even"-Punktes übernimmt. Von diesem Jahr an wird eine Gewinnsteigerung auf 520000 DEM prognostiziert. Die Kommission hat die für die Zeit bis zum Jahr 2000 vorgelegten Planbilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und Cashflow-Zahlen geprüft, um beurteilen zu können, ob die Umstrukturierungsmaßnahmen die Lebensfähigkeit von GMB wiederherstellen werden. Die Kommission stellt fest, daß die Planrechnungen detailliert und unter Verweis auf die ihnen zugrundeliegenden Annahmen vorgelegt wurden. Die Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts machte ein völlig neues Fabriklayout erforderlich, das an modernen Fertigungsvoraussetzungen für die drei Aggregate orientiert ist. Von der für einen späteren Zeitpunkt geplanten Einführung der Gruppenarbeit werden weitere Produktivitätsgewinne erwartet. Die entscheidende Umstrukturierungsmaßnahme sieht die Kommission in der Konzentration von GMB auf die Fertigung von nur drei Maschinenkomponenten, d. h. Rollenwechsler, Kühlwalzen und Einzugswerke, und insbesondere in der Einführung veränderter, konkurrenzfähigerer Rollenwechsler für Rollen-Offset- und Rotations-Tiefdruckmaschinen, die bei KBA entwickelt werden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß verlustbringende Produkte aufgegeben werden. Der Vertrieb der verbesserten Komponenten durch die Muttergesellschaft, gepaart mit der Verringerung der Produktionskapazitäten für diese Teile in anderen Betriebsstätten von KBA, und der Einbau dieser Teile in KBA-Druckmaschinen bietet GMB gesicherte Absatzmöglichkeiten. Deutschlands Angaben zufolge kann die unverzichtbare zügige Markteinführung der innovativen Produkte nur mit Hilfe der in Würzburg vorhandenen Entwicklungs- und Konstruktionskapazitäten der KBA erreicht werden. Für 1998 erwartet GMB eine Umsatzsteigerung von 30,9 %, für 1999 von 15,8 % und für das Jahr 2000 von 4,7 %. Die Kommission stellt fest, daß die 1998 gegenüber 1997 erzielte erhebliche Umsatzsteigerung durch die Verluste zu erklären ist, die zur Zeit der Teilschließung des Werkes zur Umstellung der Produktionsabläufe im Jahre 1997 entstanden. Die Kommission hält diese Annahmen für optimistisch, aber dennoch für realisierbar. Sie stellt ferner fest, daß KBA im Hinblick auf die Geschäftsfelder von KBA und GMB für die Jahre 1997, 1998, 1999 und 2000 eine detaillierte geographische Aufschlüsselung der Umsätze vorgelegt hat. Die Kommission nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, daß der Anteil von GMB innerhalb des KBA-Konzerns bei den weiterentwickelten Rollenwechslern von 61 % 1997 bis auf 90 % im Jahre 2000 stetig ansteigen wird, was sich in Umsatzsteigerungen von 85 Mio. DEM im Jahre 1997 bis hin zu 140 Mio. DEM im Jahre 2000 widerspiegeln wird. Die GMB-Bilanz für 1997 wie auch die Planbilanzen bis zum Jahre 2000 weisen nach wie vor ein positives Eigenkapital in Höhe von 6 Mio. DEM aus. Allerdings war die Muttergesellschaft aufgrund des zwischen KBA und GMB bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verpflichtet, die GMB-Verluste zu übernehmen, was zu dem weiterhin positiven Eigenkapital führte. Abgesehen von den Kosten für die Entwicklung und Verbesserung der von GMB herzustellenden Produkte und für die Schaffung der entsprechenden Produktionsanlagen für diese Teile in Berlin und abgesehen von den sonstigen Umstrukturierungskosten sieht GMB weder im Umstrukturierungsprogramm noch in den Planrechnungen bis 2000 größere Investitionen vor. GMB sollte daher in der Lage sein, im Jahre 2000 eine gesunde Finanzlage zu erreichen. In den folgenden Tabellen sind die wichtigsten Aspekte der von der Kommission vorgenommenen Analyse zusammengefaßt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Nach Auffassung der Kommission belegen die Planrechnungen, daß GMB gute Aussichten auf langfristige Rentabilität besitzt und in der Lage sein wird, sich ohne weitere staatliche Beihilfen selbst zu tragen. 4.2. Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen durch die Beihilfe Die Kommission hat untersucht, ob Maßnahmen getroffen wurden, um nachteilige Auswirkungen der Umstrukturierungshilfe auf Wettbewerber auszugleichen und ob die Beihilfe als im Sinne der Ausnahmeregelung von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag zulässig eingestuft werden kann. Zunächst ist hier festzustellen, daß GMB in Berlin-Spandau (West), einem regionalen Fördergebiet nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c), ansässig ist. Die Umstrukturierungsbeihilfe in Form einer Zuwendung der Berliner Behörden kann sich wettbewerbsverzerrend auswirken, da GMB nach wie vor am Markt ist. Die Kommission hat die verfügbaren Marktdaten und den von Deutschland übermittelten Marktbericht begutachtet, um einschätzen zu können, ob auf dem einschlägigen Markt ein struktureller Überhang an Produktionskapazität vorhanden ist. Der Druckereimaschinenmarkt ist eng mit dem Verlags- und Druckgewerbe verknüpft. Diese Branche war bis zum Ende der 80er Jahre im Wachstum begriffen, erreichte dann ihre Sättigungsgrenze und erlebt seit Anfang der neunziger Jahre einen kontinuierlichen Produktionsrückgang. Auch die traditionellen Formen der Vervielfältigung bewegen sich auf einem gesättigten Markt mit bescheidenem Wachstumspotential. Angesichts der Notwendigkeit der Anpassung an die Entwicklung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologie, die die Perspektive des papiergebundenen Druckgewerbes bedroht, befindet sich der Sektor in einem Prozeß ständiger Umstrukturierung. In laufenden Preisen ausgedrückt sind der sichtbare Verbrauch und die Produktion in der Gemeinschaft zwischen 1985 und 1994 um 67 bis 68 % gestiegen. 1992 ging das Wachstum im weltweiten Verbrauch um etwa 1 % zurück und 1993 nochmals um 2,7 %, wobei allerdings 1994 wieder eine Zunahme um 2 % zu verzeichnen war. In der Produktion verlief die Entwicklung in ähnlichen Bahnen, wobei die 1994 festzustellende Erholungsphase 1995 zu Ende ging und die Produktionsziffern seitdem stagnieren(7). Deutschen Angaben zufolge ging die Nachfrage auf dem deutschen Druckereimaschinenmarkt zwischen 1993 und 1995 zurück. In diesem Zeitraum verringerten sich die Umsätze der drei wichtigsten Hersteller um 13 %, was Preissenkungen und mit 2500 Entlassungen erhebliche Arbeitsplatzverluste (9,3 %) zur Folge hatte. Neuere Zahlen belegen jedoch, daß die Produktion der Branche 1996 gegenüber 1995 wieder um 4,9 % stieg und 1997 gegenüber 1996 noch einmal 11,2 % zulegte. Im Jahre 1996 erreichte der Auslastungsgrad in diesem Sektor 89,1 % und lag im Juni 1997 bei 89,4 %(8). In seiner Marktprognose für den Zeitraum 1998 bis 2000 geht KBA für die betreffenden Segmente des Weltmarktes von einem steten Produktionsanstieg aus. Im übrigen berichtet Deutschland, daß auf diesem Markt keine Überkapazitäten bestehen. Gemäß Nummer 3.2 Ziffer ii) der Gemeinschaftsleitlinien muß der Umstrukturierungsplan einen im Verhältnis zur Beihilfe stehenden Beitrag zur Umstrukturierung des betreffenden Wirtschaftszweigs durch eine endgültige Reduzierung oder Stillegung von Kapazitäten leisten. Eine Kapazitätsreduzierung oder Stillegung gilt als endgültig, wenn die betreffenden Produktionsanlagen entweder verschrottet oder auf Dauer so angepaßt werden, daß sie nicht mehr im früheren Umfang produzieren können, oder endgültig zu einem anderen Zweck umgestellt werden. Die Kommission stellt fest, daß das Umstrukturierungsprogramm von GMB vorrangig auf eine neue, effizientere Organisation des Produktionsablaufs sowie auf eine Änderung der Produktpalette orientiert. Die Herstellung und Montage von Komponenten der gegenwärtigen Produkte werden entweder eingeschränkt oder, sofern sie verlustbringend waren, aufgegeben. Die von GMB aufgegebenen Teile werden zunehmend an den Produktionsstandorten der Muttergesellschaft in Würzburg und Frankenthal produziert, um den dortigen Auslastungsgrad zu erhöhen. Die Kommission stellt ferner fest, daß sich GMB auf die Herstellung von nur drei Maschinenkomponenten konzentrieren wird, die in KBA-Druckmaschinen eingebaut werden und somit zu einem großen Teil Produkte ersetzen, die bisher von konzernfremden Herstellern zugeliefert wurden. Die Konkurrenzsituation zu diesen Herstellern bleibt dennoch bestehen. Die genannten Maschinenteile kommen in Rollen-Offset- und Rotations-Tiefdruck-Maschinen zum Einsatz und machen zusammengenommen weniger als 10 % des Gesamtwertes einer Druckmaschine aus. Der Weltmarktanteil von KBA beIief sich nach deren Schätzung in diesen Druckmaschinen-Segmenten 1997 auf 9 bzw. 20 %. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß auf dem relevanten Markt kein struktureller Überhang an Produktionskapazitäten besteht. Die Kommission stellt ferner fest, daß GMB bestimmte Aktivitäten eingestellt und seine Produktpalette verkleinert hat. Im übrigen wachsen die prognostizierten Umsätze bei den verbesserten Produkten im gleichen Tempo wie die Absatzperspektiven auf dem Weltmarkt. Ferner stellt die Kommission in Rechnung, daß es sich bei GMB um den kleinsten Anbieter von Rollenwechslern handelt und daß andere Anbieter zu internationalen und finanzstarken Konzernen gehören. In Übereinstimmung mit Nummer 3.2 Ziffer ii) der Gemeinschaftsleitlinien verlangt die Kommission normalerweise keinen Kapazitätsabbau als Gegenleistung für die Beihilfe, wenn in einem bestimmten Markt innerhalb der Gemeinschaft, auf dem der Beihilfeempfänger tätig ist, keine strukturellen Überkapazitäten bestehen. Da es also keine Belege für einen Kapazitätsüberhang gibt, da die Marktanteile von GMB relativ gering sind und die Herstellung dieser Produkte innerhalb der KBA-Gruppe umverteilt und daher die Produktionskapazität nicht erhöht wird, sieht die Kommission keine Veranlassung, Maßnahmen zu ergreifen, um nachteilige Auswirkungen der Beihilfe auf Wettbewerber auszugleichen. 4.3. Beihilfe im Verhältnis zu den Kosten und Nutzen der Umstrukturierung Die Kommission hat untersucht, ob die Beihilfe auf das Mindestmaß beschränkt wird, das für die Umstrukturierung des Unternehmens erforderlich ist. Die Kommission stellt in Rechnung, daß die Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 9,31 Mio. DEM einherging mit erheblichen Beiträgen von KBA in einer Größenordnung von 12,25 Mio. DEM zur Abschreibung der GMB seit 1996 entstandenen und bis zur Erreichung des "Break-even"-Punktes im Jahre 2000 noch entstehenden betriebsbedingten Verluste. Zunächst faßte die Kommission die Eigenmittelbeiträge von KBA zum Umstrukturierungsprogramm wie folgt zusammen: [...](9) Im Hinblick auf die von KBA als Beitrag des Unternehmens zum Umstrukturierungsprogramm zugeschossenen Eigenmittel stellt die Kommission fest, daß die Verluste der Jahre 1996 und 1997 sowie die Kosten der Teilschließung Mitte 1997 in Höhe von 9,091 Mio. DEM vor dem 21. Januar 1998, d. h. dem Datum der Notifizierung der Umstrukturierungsbeihilfe, entstanden waren. Ferner führt die Kommission aus, daß KBA aufgrund des zwischen KBA und GMB bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verpflichtet ist, die GMB entstandenen Verluste zu übernehmen. Die Kommission stellt jedoch auch fest, daß KBA den genannten Vertrag nach der Krisensitzung im Februar 1996 hätte aufkündigen können, da er keine Kündigungsfrist vorsieht. Die Kommission nimmt desweiteren zur Kenntnis, daß KBA im November 1996 vorschlug, GMB am 30. Juni 1997 zu schließen, in welchem Fall der Vertrag vor der Schließung vorzeitig beendigt worden wäre und GMB keinen Anspruch auf die Übernahme der 1996 und 1997 entstandenen betriebsbedingten Verluste oder der durch die Schließung verursachten Kosten gehabt hätte. Darüber hinaus hat die Kommission das im Februar 1997 auf der Basis des Umstrukturierungsprogramms unterzeichneten Bündnis für Arbeit zur Kenntnis genommen. Schließlich hat die Kommission in Rechnung gestellt, daß die letztlich im Jahre 1997 entstandenen Kosten auf die Umstrukturierung und die wegen der Umstellung der Produktionsabläufe und der Produktpalette vorgenommene zeitweilige Stillegung zurückzuführen sind. Angesichts dessen, daß keine tatsächliche Verpflichtung seitens KBA vorlag, die 1996(10) und 1997 entstandenen betriebsbedingten Verluste zu übernehmen, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Umstrukturierungskosten die Aufwendungen übersteigen, die für die geplante Stillegung von GMB entstanden wären, gelangt die Kommission zu der Auffassung, daß KBA zur Umstrukturierung von GMB einen Beitrag in Höhe von 12,25 Mio. DEM geleistet hat. Aus der folgenden Tabelle sind die Gesamtbeiträge zur Umstrukturierung zu entnehmen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Darüberhinaus verglich die Kommission die Eigenmittelbeiträge des Unternehmens mit den geschätzten Umstrukturierungskosten, was folgendes Bild ergibt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Kommission stellt fest, daß sich die Gesamtkosten der Umstrukturierung des Unternehmens auf 22,93 Mio. DEM (11,72 Mio. EUR) belaufen, wovon 12,25 Mio. DEM für die von KBA übernommenen betriebsbedingten Verluste, Sozialplan- und Wertberichtigungskosten aufgewendet wurden und 10,68 Mio. DEM in die Einführung verbesserter Produkte und die Umgestaltung des Produktionsablaufs flossen. Die Kommission nimmt ferner die sowohl in Berlin als auch in Würzburg für die Konzipierung und Entwicklung der neuen Produkte sowie für die analytische Verbesserung existierender Produkte aufgewandten Mittel zur Kenntnis. Schließlich stellt die Kommission fest, daß die Muttergesellschaft das in Würzburg entstandene und entwickelte Know-how für die innovativen Produkte zu deren ausschließlicher Herstellung in Berlin an GMB verkaufen wird. In diesem Zusammenhang berücksichtigt die Kommission, daß weder die Definition von angewandter Forschung und Entwicklung noch von industrieller Grundlagenforschung im Sinne von Anlage I zum Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen auf die in Würzburg durchgeführten Arbeiten zutreffen. Die Kommission nimmt desweiteren Kenntnis von der detaillierten Kostenaufschlüsselung für die in Würzburg durchgeführten Arbeiten sowie von der eingehenden technischen Beschreibung dieser Aktivitäten und den diesbezüglichen Daten, die den Anmerkungen Deutschlands beigefügt sind. Die Kommission stellt zudem fest, daß die Aufwendungen für die Entwicklung der neuen Produkte, wie im produktiven Bereich des Maschinenbaus üblich, über eine Lebensdauer von sieben Jahren verteilt werden, was zu einer jährlichen Belastung von 868000 DEM führt und gemessen an dem für das Jahr 2000 erwarteten Umsatz von 36 Mio. DEM einem Anteil von 2,4 % jährlich entspricht. Die Kommission stellt die Zusage Deutschlands in Rechnung, daß die Arbeiten der Muttergesellschaft in einem Gesamtumfang von 15000 Mann/Stunden zu einem Satz von 175 DEM (2,625 Mio. DEM) für die Entwicklung und von weiteren 500 DEM für die Herstellung des Prototyps des Rollenwechslers (Rollen-Offset-Maschinen) sowie von 10000 Mann/Stunden zu einem Satz von 175 DEM (1,75 Mio. DEM) für die Überarbeitung und Standardisierung des Rollenwechslers (Rotations-Tiefdruckmaschinen) ausschließlich GMB zugute kommen. Deutschland hat keinen exakten Zeitplan vorgelegt, aus dem hervorgeht, ob die Entwicklungskosten nach der Notifizierung der Umstrukturierungsbeihilfe entstanden sind. Die Kommission hat jedoch zur Kenntnis genommen, daß der verbesserte Rollenwechsler (Typ "Pastomat RC") seit Ende 1997 von GMB serienmäßig hergesteIlt wird, was dem Umstrukturierungsprogramm zu seinem ersten kommerziellen Erfolg verhalf. Daraus folgt, daß ein erheblicher Teil der Entwicklungsaufwendungen bereits vor Januar 1998 erfolgte. Hinzu kommt, daß etwa 80 % der Kosten für die Konzipierung und Entwicklung der neuen Produkte im Bereich der Entwicklungs- und Konstruktionsabteilungen der Muttergesellschaft in Würzburg (und laut Schreiben vom 25. September 1998 auch in Frankenthal) angefallen sind. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, daß sich weder Würzburg noch Frankenthal in Fördergebieten im Sinne von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag befinden. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, daß es die Kapazitäten von GMB nicht zugelassen hätten, die benötigten konkurrenzfähigen und innovativen Produkte kurzfristig zu entwickeln und daß GMB deshalb auf die Kapazitäten von KBA zurückgreifen mußte. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, daß die Muttergesellschaft ohnehin an der Entwicklung verbesserter Komponenten zum Einbau in ihre Druckmaschinen interessiert war. Daher ist davon auszugehen, daß die in Würzburg/Frankenthal entstandenen Entwicklungskosten in Höhe von 4,875 Mio. DEM, die zu einem großen Teil vor der Notifizierung aufgewandt wurden, dem KBA-Konzern zugute kommen, wenngleich die neuentwickelten Produkte von GMB hergestellt werden und diese dadurch innerhalb des KBA-Konzerns ein eigenes Kompetenzfeld erhält. Schließlich macht die Kommission geltend, daß der Kaufpreis, der von GMB für das diese Produkte betreffende Know-how zu zahlen ist, und der Deutschland zufolge "so kalkuliert wurde, daß er alle für Entwicklung und Konstruktion" angefallenen Kosten abdeckt, bis zu einem gewissen Grade die KBA entstandenen Entwicklungskosten ersetzt. Nachstehende Tabelle enthält die förderfähigen Gesamtkosten und die Höhe der Eigenmittelbeiträge des Unternehmens, wobei die als Umstrukturierungsbeihilfe förderfähigen Kosten der Höhe der staatlichen Beihilfe gegenübergestellt werden: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> In Anbetracht dieser Berechnungen würde GMB offenbar einen Betrag von 22,93 Mio. DEM erhalten, davon 13,62 Mio. DEM Eigenmittel und 9,31 Mio. DEM staatliche Mittel. Um die Beiträge auf das für die Umstrukturierung des Unternehmens notwendige Mindestmaß zu beschränken, sollte der vorgesehene Betrag der staatIichen Beihilfe in Höhe von 9,31 Mio. DEM um die Entwicklungskosten in Höhe von 4,875 Mio. DEM gekürzt werden, d. h. um den Betrag, um den die förderfähigen Umstrukturierungskosten von 18,055 Mio. DEM überschritten werden. Die Lebensfähigkeit von GMB wird durch diese Kürzung nicht beeinträchtigt werden, wenn man bedenkt, daß die Kosten zu einem großen Teil bereits angefallen sind und daß KBA, d. h. eine nicht in Schwierigkeiten befindliche Firma, Hauptnutznießer der auf ihrem eigenen Produktionsstandort durchgeführten Aktivitäten ist. Insofern enthält diese Maßnahme kein zusätzliches Anreizelement, wobei die vorerwähnten Kosten unabhängig von der Umstrukturierung von GMB sind und die Maßnahme der Umstrukturierung der KBA-Gruppe dient. Demzufolge sieht die Kommission nur den Betrag von 4,435 Mio. DEM als das erforderliche Mindestmaß an, auch im Verhältnis zu den förderfähigen Umstrukturierungskosten von 18,055 Mio. DEM und zu dem Eigenmittelbeitrag von 13,62 Mio. DEM. 4.4. Vollständige Durchführung des Umstrukturierungsplans und Einhaltung der Auflagen Gemäß Nummer 3.2 Ziffer iv) der Gemeinschaftsleitlinien muß das Unternehmen den der Kommission vorgelegten Umstrukturierungsplan vollständig durchführen und alle in der diesbezüglichen Kommissionsentscheidung niedergelegten Auflagen erfuellen. Die Kommission stellt fest, daß die Umstrukturierungshilfe für einen Zeitraum von drei Jahren ( 1998-2000) gewährt wird und daß die Zahlungen über diesen Zeitraum verteilt werden. Die Kommission stellt ferner fest, daß die vorgesehene Zuwendung in dem Falle zurückgezahlt werden muß, daß die Umstrukturierungsmaßnahmen nicht vollständig durchgeführt werden. Die Kommission hat darüber hinaus zur Kenntnis genommen, daß GMB laut notarieller Urkundenrolle Nr. 568/1997 vom 13. November 1997 an eine Grundschuld in Höhe von 9,31 Mio. DEM gebunden ist. 4.5. Kontrolle und Jahresbericht Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, daß Deutschland jährliche Berichte vorlegen wird. 5. Schlußfolgerungen Deutschland notifizierte die vorgesehene staatliche Beihilfe gemäß Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag und kam damit seiner Verpflichtung nach, im Falle des Fehlens einer genehmigten Beihilferegelung jeden Einzelfall zu notifizieren. Die Kommission stellt ferner fest, daß GMB, eine in Schwierigkeiten befindliche Firma, hiermit zum ersten Mal Umstrukturierungshilfe beantragt hat. Die Kommission stellt in Rechnung, daß die in Form einer Zuwendung geplante staatliche Beihilfe die in den gemeinschaftlichen Leitlinien für in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen festgelegten Voraussetzungen teilweise erfuellt, d. h. insbesondere insofern, als die Umstrukturierungshilfe die langfristige Rentabilität des Unternehmens innerhalb eines angemessenen Zeitraums wiederherstellt und unzumutbare Wettbewerbsverfälschungen vermieden werden. Die Beihilfe geht jedoch insofern über das für die Umstrukturierung des Unternehmens erforderliche Mindestmaß hinaus, als die geplante Zuwendung die förderfähigen Kosten um 4,875 Mio. DEM überschreitet. Die Kommission ist der Auffassung, daß die Voraussetzungen von Nummer 3.2 Ziffer iii) der Gemeinschaftsleitlinien nur im Falle einer Zuwendung in Höhe von 4,435 Mio. DEM statt 9,31 Mio. DEM erfuellt werden. Die Kommission ist zu dem Schluß gekommen, daß die staatlichen Beihilfemaßnahmen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.