Europäische Union

96/222/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. November 1995 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR- Abkommens (Sache Nr. IV/M. 603 - Crown Cork & Seal/CarnaudMetalbox) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31996D0222. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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exibilität wird allein die neue Unternehmenseinheit mehr als [ . . . ] (17) Weißblechaerosoldosen-Produktionslinien ([ . . . ] (18) von Crown und [ . . . ] (19) von CMB) und davon zumindest [ . . . ] (20) in den verschiedenen Gebieten Europas [ . . . ] (21) betreiben. Mit ihrer großen Anzahl an Produktionslinien sind sowohl Crown als auch CMB in der Lage, ihre Fertigungsstraßen für bestimmte Großabnehmer im Rahmen von Vereinbarungen mit wöchentlichen Lieferverpflichtungen offenzuhalten. Die Untersuchungen der Kommission haben ergeben, daß mit der Zusammenlegung dieser großen Anzahl an Produktionslinien die Flexibilität der neuen Unternehmenseinheit in diesem Bereich noch zunehmen würde, während keiner der Wettbewerber in der Lage wäre, ein vergleichbares Lieferangebot zu gewährleisten. Die Fähigkeit zu einem kundenspezifischen Lieferangebot ist eine hohe Wettbewerbshürde, die von den anderen Wettbewerbern überwunden werden müßte, und war offenbar (neben den innovativen Leistungen) einer der Faktoren, die [ . . . ] (22) bei seiner Entscheidung, für bestimmte Erzeugnisse Weißblech- statt Aluminiumaerosoldosen zu verwenden, dazu bewogen haben, CMB und Crown als alleinige Lieferanten auszuwählen. Nach den Aussagen eines anderen Großabnehmers sind "CMB und Crown in der Lage, in Gesamteuropa innerhalb kurzer Fristen zu liefern, Währungsschwankungen aufgrund ihrer Produktionstätigkeit in einer Vielzahl europäischer Länder zu nutzen und flexible (tägliche) Lieferangebote zu machen . . . Kein anderer Hersteller von Weißblechdosen in Europa wäre gegenwätig in der Lage, derart günstige Lieferbedingungen zu gewährleisten." 2. Die verbleibenden Wettbewerber wären nicht in der Lage, der Marktmacht des neuen Unternehmens auf dem Weißblechaerosoldosenmarkt entgegenzuwirken (66) Eine Reihe von Großabnehmern hat angegeben, daß für ihren großen Bedarf an Aerosoldosen unterschiedlicher Größe, die in großen Losen hergestellt werden, die kleineren Wettbewerber keine gleichwertige Alternative darstellen. Dies wäre für die kleinen Anbieter mit ihrer begrenzten Zahl von Produktionslinien an jeweils nur einem Standort wirtschaftlich um so weniger möglich, als viele der größten Abnehmer ihren Einkauf mit den Großanbietern, die in ganz Europa Fertigungsstraßen unterhalten, bereits auf europäischer Ebene aushandeln. Alle Großabnehmer haben zu bedenken gegeben, daß sie nach dem Zusammenschluß bei der Auswahl ihres "Hauptlieferanten" keine Alternative mehr hätten. Einer der Großkunden hat die Befürchtung geäußert, daß der Zusammenschluß zu einer monopolähnlichen Stellung führen würde, was für sämtliche Abnehmer, einschließlich Großkunden wie er selbst, Wettbewerbsnachteile mit sich bringen würde. (67) Schmalbach (Viag), der einzige andere große Wettbewerber mit mehreren Produktionsstätten, kann weder ausreichende Überkapazitäten noch die geographische Flexibilität vorweisen, um einen wirksamen Wettbewerb gegen die Parteien auf dem gesamten Markt bestehen zu können. Mit nur zwei in Nordeuropa gelegenen Fertigungsstandorten hat Schmalbach seinen Absatzschwerpunkt in den Benelux-Ländern, in Deutschland, den nordischen Ländern und, in geringerem Maße, im Vereinigten Königreich, ist aber auf dem spanischen und dem italienischen Markt praktisch nicht präsent. Angesichts der räumlichen Beschränkung seiner Standorte, der Anzahl seiner Produktionslinien und seiner begrenzten Überkapazitäten kann Schmalbach auch auf technischem Gebiet nicht dasselbe Maß an Flexibilität vorweisen. Im Gegensatz zu den Parteien wurde Schmalbach nicht den "technischen Marktführern" zugerechnet. (68) Damit ist Schmalbach in seiner Fähigkeit eingeschränkt, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen der neuen Unternehmenseinheit entgegenzuwirken. Dies bestätigen auch die Äußerungen, die von einigen der größten Aerosoldosenabnehmer gemacht wurden, wonach u. a. ". . . Schmalbach nicht das gleiche Maß an Flexibilität aufweist, da seine Produktionsstandorte in demselben Gebiet liegen und es kein innovatives Unternehmen ist. Aus diesen Gründen würde Schmalbach [von unserem Unternehmen] unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht zu den vorrangigen Lieferanten gezählt. Um eine glaubhafte Alternative als Hauptlieferant werden zu können, müßte Schmalbach sehr viel Geld investieren, wohingegen die Geschäftsleitung von Viag deutlich gemacht hat, daß Verpackung nicht zu den Prioritäten dieses Konzerns zählt." Ein anderer Großabnehmer hat ausgesagt, daß "Schmalbach keine Alternative als Hauptlieferant darstellt und auch nicht die übrigen Wettbewerber, bei denen es sich um Familienunternehmen mit Anteilen von weniger als 5 % am europäischen Markt handelt". (69) Die übrigen kleinen Wettbewerber mit ihren untereinander aufgesplitterten Kapazitäten können, obwohl sie zusammengenommen eine erhebliche Überkapazität aufweisen, nicht als eine gleichwertige Alternative bei der Erfuellung der Anforderungen der Großabnehmer angesehen werden. Diese kleinen Unternehmen wären hinsichtlich der qualitätsbezogenen Wettbewerbsfaktoren in noch größerem Maße benachteiligt als Schmalbach. Sie werden deshalb nicht in der Lage sein, dem Wettbewerbsverhalten der neuen Unternehmenseinheit in spürbarem Maße entgegenzuwirken, was auch aus der folgenden Aussage eines Großabnehmers hervorgeht: "Tatsächlich leben die kleinen Wettbewerber hinsichtlich Qualität, Flexibilität, Kapazität, Innovation, Geschwindigkeit und Qualität der Bedruckung in einer anderen Welt. Diese kleinen Betriebe stehen überwiegend im Wettbewerb um Aufträge von dritten Abfuellern." 3. Die Marktmacht der Abnehmer wäre unzureichend, um einem wettbewerbswidrigen Verhalten der Parteien entgegenzuwirken (70) Die Parteien haben in ihrer Anmeldung geltend gemacht, daß die Großabnehmer über Marktmacht verfügten, indem sie ohne weiteres von anderen Lieferanten beziehen bzw. langfristige Lieferverträge schließen oder sogar Unternehmen in vorgelagerten Märkten erwerben könnten. (71) Die größten Abnehmer haben die Auffassung vertreten, daß sie nicht auf die kleineren Wettbewerber zurückgreifen könnten. Wie bereits erwähnt, sind diese Kunden von technischen Neuerungen und von Know-how, wo die Parteien die stärkste und - eigentlich auch die einzig glaubwürdige - Marktstellung halten, besonders abhängig. Die Parteien haben hierzu hervorgehoben, daß Neuerungen häufig in Zusammenarbeit mit den Kunden und/oder Lieferanten entwickelt werden. Die Verlagerung eines wesentlichen Teils ihres Bedarfs hin zu kleineren Lieferanten würde deshalb diese partnerschaftlichen Beziehungen beeinträchtigen. Außerdem müßten diese Kunden mehrere Bezugsvereinbarungen für relativ kleine Mengen mit einer Reihe von Kleinunternehmen schließen, mit denen sie keine Großmengenverträge wie mit Crown und/oder CMB vereinbaren könnten. Dies würde die Lieferzuverlässigkeit beeinträchtigen und eine schwierige, unwirtschaftliche Überwachung bedingen. Die Großabnehmer sind ferner der Auffassung, daß nur die großen internationalen Lieferanten die Möglichkeit europaweiter Verhandlungen bieten und ihre Anforderungen hinsichtlich Qualität und Technik erfuellen können (siehe oben). Zusammenfassend haben die größten Abnehmer festgestellt, daß bei einem vollzogenen Zusammenschluß nach ihrer Auffassung keine Alternativen zu dem neuen Konzern mehr bestuenden. (72) Dieselben Wettbewerbsbedenken wurden zu den Umständen bei langfristigen Kundenvereinbarungen bzw. kundenspezifischen Produktionsstätten oder -linien geäußert. Nach Aussage eines Wettbewerbers hätte die neue Unternehmenseinheit angesichts ihrer Überkapazitäten und ihrer technischen Flexibilität eindeutige Vorteile bei derartigen Vorhaben. Außerdem würde das neue Unternehmen neben seiner beherrschenden Stellung bei Know-how, FuE und Produktionstechnik über finanzielle Investitionsmöglichkeiten verfügen, die es zum bevorzugten Partner für neue Vorhaben eines Großabnehmers in diesem Bereich machen würden. Ein Großabnehmer von Aerosoldosen hat sich hierzu wie folgt geäußert: "Langfristige Vereinbarungen mit kleinen Lieferanten wären aus der Sicht unseres Unternehmens kein vernünftiges Vorgehen. Viel eher wären wir bereit, mit dem neuen Konzern eine langfristige Vereinbarung zu unterzeichnen, um dessen innovativen und sonstigen Vorteile zu nutzen und eine angemessene Entwicklung der Dosenpreise zu gewährleisten. Kleine Hersteller, wie z. B. Colep in Portugal, würden für [uns] als Großabnehmer keine gleichwertige Alternative darstellen." (73) Hinsichtlich der Möglichkeit einer vertikalen Integration in vorgelagerte Märkte hat keiner der Großabnehmer diesbezüglich Absichten bekundet. Sämtliche Abnehmer einschließlich derjenigen, die nach eigenen Aussagen irgendwann eine derartige Option ernsthaft erwogen hatten, betonten, daß eine Reihe von Marktzugangsschranken (nachstehend unter "potentieller Marktzugang" dargelegt) und insbesondere die Know-how-Anforderungen sie daran hindern würden. Einige Abnehmer haben hinzugefügt, daß die Anzahl der Abwandlungen bei der Herstellung von Aerosoldosen hinsichtlich Dosengröße, Mehrfarbenbedruckung und Gewährleistung der Verträglichkeit des Doseninhalts mit dem jeweiligen Innenlack eine unwirtschaftliche Anzahl von Produktionslinien erfordern würden, die letztendlich nicht voll ausgelastet werden könnten (nach den Angaben eines Kunden benötigt sein Unternehmen weit mehr als 700 Abwandlungen). (74) Aus den vorgenannten Gründen würden selbst die größten Abnehmer dem Wettbewerbsverhalten der neuen Unternehmenseinheit nicht entgegenwirken können. 4. Kein ausreichendes Wettbewerbspotential, um einem wettbewerbswidrigen Verhalten der neuen Unternehmenseinheit entgegenzuwirken a) Potentieller Marktzugang bei dreiteiligen Weißblechaerosoldosen (75) Nach den Angaben der Parteien wären die Kosten für einen Marktzutritt über den Erwerb der erforderlichen Produktionsanlagen nicht außergewöhnlich hoch, da Weißblechaerosoldosen unter Verwendung derselben Technik wie dreiteilige Konservendosen hergestellt werden. In einigen Fällen wäre die Umstellung eines Fließbandes für dreiteilige Konservendosen in ein Aerosoldosenfließband weder kostspielig noch besonders schwierig. Sie würde jedoch eine umfangreiche Umrüstung sowie besondere Produktionsanlagen für Aerosoldosen mit gewölbtem Ende (jedoch nicht für Konservendosen) erfordern. Außerdem wäre eine wirtschaftliche Umrüstung nur bei Hochleistungs-Konservendosenlinien für Dosen eines kleinen Durchmessers sinnvoll. Nach den Angaben der Parteien betragen die Kosten für die Umrüstung einer Hochleistungs-Konservendosenstraße in eine Aerosoldosenstraße mit nur einer Dosengröße 1 bis 2 Mio. ECU. Hierbei handelt es sich jedoch nicht unbedingt um eine für die Umrüstungskosten realistische Bezugsgröße, da die Fertigungsstraße höchstwahrscheinlich vom Produktionsbereich Konservendosen zum Bereich Aerosoldosen verlagert werden müßte. Nach den Angaben der Parteien würde der Einbau einer neuen Zweistraßenanlage einschließlich Bedruckung rund 10,7 Mio. ECU kosten. Nach Auffassung der Wettbewerber würde ein umfangreicher Marktzugang wenigstens drei Fertigungsstraßen (gegenüber den [ . . . ] (23) Produktionslinien der Parteien) und Kosten in Höhe von 12,5 Mio. ECU erfordern (für Dosen mit flachem und gewölbtem Ende, jedoch ohne die technisch und finanziell aufwendige Bedruckung). (76) Keiner der Kunden oder Wettbewerber hat diese Auffassung bestätigt, vielmehr war die große Mehrheit der Auffassung, daß ein Marktzugang in absehbarer Zukunft unwahrscheinlich sei, es sei den über den Erwerb eines vorhandenen Wettbewerbers. Die Untersuchungen der Kommission haben ferner ergeben, daß neben dem Einbau der Fertigungsanlagen das Know-how ein wichtiges Marktmerkmal ist, das von denjenigen Kunden als eine hohe Marktzugangsschranke angesehen wird, die eine vertikale Integration erwogen hatten (siehe auch unter "Marktmacht der Abnehmer"). Die Know-how-Anforderungen gelten auch für die Hersteller von Konservendosen, die in den Aerosoldosenmarkt eintreten möchten, sind jedoch eine kleinere Hürde als ein Marktneuzugang eines Aerosoldosenherstellers durch vertikale Integration. (77) Die Parteien sind der Auffassung, daß unter technischen und betrieblichen Gesichtspunkten ein Marktzugang bereits mit zwei Produktionslinien erfolgen könnte. Dieser Aussage stehen jedoch die Äußerungen von Großabnehmern entgegen, wonach Lieferzuverlässigkeit, Flexibilität der Produktion, fortgeschrittene Technik, Forschung und Entwicklung sowie Know-how wesentliche Faktoren bei der Wahl eines bestimmten Lieferanten sind. Angesichts dieser hohen Schranken müßte ein Marktzutritt erheblich sein, um dem Verhalten des Marktführers entgegenwirken zu können. (78) Die Parteien haben ferner auf das rasche Wachstum des Marktes hingewiesen (27 % zwischen 1985 und 1994), was grundsätzlich einen Marktzugang erleichtern müßte. Hierbei handelt es sich jedoch um Zahlenaggregate für den gesamten Aerosolbereich ohne Einzelangaben zu Weißblechdosen. Eingehende Angaben über Weißblechaerosoldosen verfügt die Kommission lediglich für den italienischen Markt, auf dem zwischen 1986 und 1994 ein Wachstum von 7 % verzeichnet wurde. (79) Selbst wenn es sich bei dem europäischen Weißblechaerosoldosenmarkt nicht um einen stagnierenden Markt handeln sollte, wäre ein umfangreicher Marktzutritt dennoch unwahrscheinlich. Fast sämtliche Wettbewerber haben die Möglichkeit ausgeschlossen, daß in absehbarer Zukunft ein bedeutender Marktzugang durch die Errichtung neuer Kapazitäten erfolgen wird. Der Markt zeichnet sich bereits durch erhebliche Überschußkapazitäten aus, von denen ein Großteil auf den Marktführer entfällt. Wie bereits festgestellt, würde die neue Unternehmenseinheit über ausreichende Kapazitäten verfügen, um den gesamten Markt beliefern zu können. Die Parteien haben in ihrer schriftlichen Antwort auf die Beschwerdepunkte der Kommission hierzu angegeben, daß in der realistischen Kapazität von Crown nicht die Engpässe bei der Bedruckungsanlage berücksichtigt seien. Sie hatten jedoch in ihrer Anmeldung vermerkt, daß erhebliche Bedruckungskapazität jederzeit auf dem Markt verfügbar sei und daß häufig Aufträge für die Bedruckung außer Haus vergeben würden. Somit hätten Einschränkungen bei der Bedruckungskapazität der Parteien keine Auswirkung auf diese Bewertung. Die Nachfrageelastizität ist offenbar relativ gering, da kein gleichwertiger Ersatz für Weißblechaerosoldosen vorhanden ist und die Preisschwankungen in der Vergangenheit bei Aluminiumdosen, dem nächsten Ersatzprodukt, nicht zu einer wesentlichen Änderung in dem Kräfteverhältnis zwischen den beiden Produkten geführt haben. Der Marktführer wäre deshalb in der Lage, umgehend die Preise spürbar zu senken, indem er zusätzliche Mengen auf den Markt bringt. Die Fähigkeit, einen Preisdruck auszuüben, würde jeden Versuch eines großangelegten Zugangs selbst in einem Markt mit relativ niedrigen Zutrittskosten vereiteln, da der Neuzugänger sehr bald gezwungen wäre, den Markt wieder zu verlassen, und deshalb auch bei wieder steigenden Preisen zögern würde, erneut auf den Markt zu treten. Die meisten Wettbewerber sind daher der Auffassung, daß ein Marktzugang bei dreiteiligen Weißblechaerosoldosen über den Erwerb eines vorhandenen Wettbewerbers erfolgen müßte. b) Zukünftiger Wettbewerb von Aluminiumdosenherstellern (80) Wie bereits erwähnt, müßte nach Auffassung der Hauptabnehmer der Preis für Aluminiumdosen stark zurückgehen, damit sich Aluminium für die Kunden zu einer wettbewerbsfähigen Alternative für Weißblech entwicklen könnte. Der von den Abnehmern für erforderlich gehaltene Rückgang des Aluminiumpreises beläuft sich auf durchschnittlich 43 %, von den Großabnehmern wurden hierzu Zahlen zwischen 20 % und 25 % genannt. Nach Auffassung der meisten Marktteilnehmer (Anbieter, Wettbewerber und Kunden der Parteien) wäre es äußerst unwahrscheinlich, daß die Preise für Aluminiumdosen mittelfristig um mehr als 10 % zurückgehen. In absehbarer Zukunft können daher die Hersteller von Aluminiumdosen nicht als eine wirksame Gegenkraft im Wettbewerb mit den Herstellern von Weißblechdosen angesehen werden. (81) Die Parteien haben jedoch in einem Vermerk an die Kommission hervorgehoben, daß [ . . . ] (24), einer der großen Verarbeiter von Aluminiumblechen, gegenwärtig eine Technik zur Herstellung zweiteiliger Weißblechaerosoldosen entwickle. (82) Einige technische Probleme (z. B. der Druckwiderstand und die Verringerung des Durchmessers am Dosenende) müssen jedoch noch gelöst werden, wobei ein tatsächlicher Erfolg ungewiß ist. Hierfür werden auf jeden Fall erhebliche Investitionen und Zeit bis zur tatsächlichen Anwendung erforderlich sein. [ . . . ] (25) verfolgt offensichtlich die Strategie, sein vorhandenes Absatzvolumen zu halten, während seine Kunden sich zunehmend auf Weißblechdosen umstellen. Deshalb ist anzunehmen, daß [ . . . ] (26) bestrebt sein wird, sich seinen Kundenbestand in absehbarer Zukunft zu sichern und deshalb nicht als ein aggressiver Wettbewerber gegenüber Kunden, die gegenwärtig Weißblech verwenden, auftreten wird. Außerdem haben Kunden erklärt, daß "selbst wenn eine Produktion mit dieser neuen Technik möglich wäre, sich noch herausstellen müßte, ob sie angesichts der Produktionskosten bei kundenspezifischen Losgrößen wirtschaftlich sinnvoll wäre. Dies wird sich jedoch nicht vor 1998 herausstellen." 5. Schlußfolgerung zu Weißblechaerosoldosen (83) Unter den geschilderten Voraussetzungen kann man davon ausgehen, daß die neue Unternehmenseinheit in der Lage wäre, auf dem Markt für Weißblechaerosoldosen in erheblichem Maße unabhängig von ihren Wettbewerbern und Kunden vorzugehen. Der Zusammenschluß würde deshalb zur Begründung einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für Weißblechaerosoldosen führen. B. Konservendosen 1. Bewertung der alleinigen Marktbeherrschung a) Horizontale Auswirkungen des Zusammenschlusses (84) Die Parteien haben Angaben über Marktumfang und Marktanteile einschließlich Eigenfertigung durch Kunden unterbreitet. Die Eigenfertigung entzieht sich dabei sowohl dem Marktangebot als auch der Marktnachfrage, da die Eigenhersteller (mit Ausnahme eines Unternehmens) gegenwärtig ihre Produktion nicht an fremde Abnehmer verkaufen. Als Nachfrager werden die Eigenhersteller immer zuerst auf ihre eigene Produktion zurückgreifen und sich nur für ihre Restnachfrage an den Markt wenden. Deshalb steht nur diese Restnachfrage dem Wettbewerb der Konservendosenhersteller offen. In den Marktumfang sollte deshalb nicht die Eigenfertigung (mit Ausnahme der an dritte Abnehmer verkauften Mengen) einbezogen werden. Auf dieser Grundlage werden in Europa jährlich 26 Mrd. Einheiten verkauft. Hiervon entfallen [35-45 %] (27) auf CMB und weniger als [5 %] (28) auf Crown. Die nächstfolgenden Wettbewerber sind Pechiney mit [10- 15 %] (29) und Schmalbach-Lubeca mit [5-10 %] (30). Weitere Wettbewerber sind Ferembal mit rund [5 %] (31), Lawson Mardon und Massilly mit weniger als jeweils [3 %] (32). (85) CMB ist der Marktführer in einer Reihe von Mitgliedstaaten und der einzige Hersteller von Konservendosen mit einer bedeutenden Stellung in fast jedem Mitgliedstaat des EWR. Nach eigenen Angaben hinsichtlich seines Absatzes und dem geschätzten Marktumfang hätte CMB einen Marktanteil von [55-65 %] (33) im Vereinigten Königreich. Die von den Wettbewerbern hierzu genannten Zahlen ergeben einen Marktanteil von CMB im Vereinigten Königreich von durchschnittlich 61 %. Außerdem ergibt sich aus den Verkaufszahlen von CMB für den italienischen Markt ein Anteil von [50-60 %] (34) und für Frankreich ein Anteil von mehr als 40 %. (86) Überschneidungen zwischen den Parteien bestehen nur in Frankreich, den Benelux-Ländern, Deutschland, Spanien/Portugal und dem Vereinigten Königreich/Irland. Mit Ausnahme der Benelux-Länder wäre der Zuwachs in diesen Märkten jedoch nur gering. Nach den Angaben der Parteien hält Crown folgende Marktanteile: Vereinigtes Königreich und Spanien/Portugal weniger als [2 %] (35), Frankreich weniger als [1 %] (36) und Deutschland weniger als [1 %] (37). Neben diesen geringen Zunahmen bei den Marktanteilen gäbe es keinen Verlust an potentiellem Wettbewerb. Obwohl Crown schon seit mehreren Jahren in Europa präsent ist, hat es nie versucht, sein Konservendosengeschäft spürbar auszuweiten. Es hat sogar bestehende Kapazitäten verringert, indem es seinen französischen Konservendosenbetrieb und Konservendosenlinien in seinem britischen Aerosolwerk stillgelegt hat. Hieraus folgt, daß Crown weder als Zugänger zu räumlichen Märkten, auf denen es bisher nicht vertreten war, einzustufen ist, noch über das Potential verfügt, um den Absatz auf seinen vorhandenen Märkten erheblich zu steigern. Damit würde der Zusammenschluß keine spürbaren horizontalen Auswirkungen in Frankreich, Deutschland, Spanien/Portugal und im Vereinigten Königreich/Irland zeitigen. (87) In den Benelux-Ländern würde es horizontale Auswirkungen geben, da Crown einen erheblichen Marktanteil von [15-25 %] (38) hält. Die Wettbewerbslage auf diesem Markt läßt jedoch darauf schließen, daß der Zusammenschluß keine alleinige Marktbeherrschung begründen würde. Nach dem Zusammenschluß hätte die neue Einheit einen Marktanteil von weniger als 40 % und mit Schmalbach mit einem starken Wettbewerber zu rechnen, dessen Marktanteil zwischen 30 % und 35 % beträgt. Auch tätigen eine Reihe von Wettbewerbern wie Pechiney aus anderen räumlichen Märkten Einfuhren in diesen Markt. Die neue Einheit wäre deshalb nicht in der Lage, den Benelux-Markt allein zu beherrschen. b) Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den vorgelagerten Markt des Weißblechs für Metallumschließungen(88) Beinahe sämtliche europäischen Weißblechanbieter und Wettbewerber der Parteien sowie viele von deren Kunden haben Bedenken hinsichtlich der möglichen Entstehung von Nachfragemacht der neuen Unternehmenseinheit bei Weißblech und Schwarzblech (im folgenden "Weißblecherzeugnisse" genannt) aufgrund des Zusammenschlusses geäußert. (89) In dem umfangreichen Nachfragevolumen von CMB in Europa und von Crown in Nordamerika wäre auf beiden Seiten des Atlantiks der Bedarf des größten europäischen und des größten amerikanischen Kunden gebündelt. Das auf jede der beiden Parteien entfallende Marktvolumen beträgt: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Schmalbach, der nächstfolgende Abnehmer in Europa, bezieht weniger als die Hälfte seines gegenwärtigen Einkaufs von CMB. (90) Nach ihrer eingehenden Untersuchung ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß der Zusammenschluß geeignet wäre, die Verhandlungsstellung der neuen Unternehmenseinheit zu stärken. Diese Schlußfolgerung steht im Einklang mit der Aussage des Vorsitzenden von Crown, wonach aus der Fusion sich Kosteneinsparungen im Bereich von 100 Mio. US-Dollar vor allem beim Einkauf von Weißblecherzeugnissen ergeben sollen. Die Kommission gelangte jedoch nicht zu dem Ergebnis, daß der Zusammenschluß zur Entstehung von Nachfragemacht in den verschiedenen Weißblechmärkten in Europa führen würde. (91) Vor dem Zusammenschluß hat CMB die niedrigsten Preise für Weißblecherzeugnisse in Europa gezahlt, konnte jedoch keinen spürbaren Kostenvorteil bei diesen Erzeugnissen gegenüber seinen nächstfolgenden Wettbewerbern in den einzelnen Mitgliedstaaten durchsetzen. Die Marktpreise sind in Europa seit 1992 um rund 15 % zurückgegangen, was für die Durchschnittspreise und Großkundenpreise (einschließlich CMB) in gleichem Maße gilt. (92) Dieser Sachverhalt ist darauf zurückzuführen, daß es CMB nicht gelang, einem Anbieter die Wegnahme größerer Bezugsmengen glaubhaft anzudrohen, da es sich nicht darauf verlassen konnte, den entsprechenden Teil seines Bedarfs von einem anderen zuverlässigen Anbieter zu einem angemessenen Preis beziehen zu können. Der gegenwärtige Auslastungsgrad der Kapazitäten der europäischen Weißblechhersteller von durchschnittlich rund 75 % und die starken jahreszeitlichen Schwankungen unterliegende Herstellung von Konservendosen, Getränkedosen und Kronen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.