Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/1270 der Kommission vom 25. November 2024 über die Maßnahmen SA.39182 (2017/C) (ex 2017/NN) (ex 2014/CP) — Mutmaßlich rechtswidrige Beihilfe Estlands an Tartu Agro AS (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8047)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32025D1270. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tbarkeit, Zustand des Ackerlandes, vorgesehener Zweck, Förderfähigkeit im Rahmen der GAP-Förderung, Zugang. 2.5.9.3.   Informationen zur Qualität der Fläche auf der Grundlage der Daten des Bodenamtes (160) Am 6. Februar 2023 legte das Ministerium für Angelegenheiten des ländlichen Raums der Kommission mit Schreiben vom 3. Februar 2023 Daten zur Qualitätseinstufung der an Tartu Agro AS verpachteten Fläche im Kreis Tartu und in Estland vor. (161) Die estnischen Behörden erklärten, dass die Bodenfruchtbarkeit landwirtschaftlicher Flächen auch von vielen anderen wichtigen Faktoren abhänge, aber die Einstufung des Bodens — als Bewertung seiner langfristigen Merkmale — ein messbarer Indikator sei. (162) Aus diesen Daten geht hervor, dass die gewichtete durchschnittliche Einstufung der vom Bodenamt verpachteten landwirtschaftlichen Flächen etwas besser ist (44 Punkte) als die durchschnittliche Einstufung in Estland (41 Punkte) und dass die gewichtete durchschnittliche Einstufung der im Kreis Tartu verpachteten landwirtschaftlichen Flächen 45 Punkte beträgt. (163) Bei der an Tartu Agro AS verpachteten landwirtschaftlichen Fläche beträgt der gewichtete Durchschnitt der Einstufung 47 Punkte mit einer Spanne von 32 bis 62 Punkten. 3.   STELLUNGNAHMEN ESTLANDS UND DER BETEILIGTEN VOR DEM URTEIL DES GERICHTS 3.1.   Stellungnahme Estlands vor dem Urteil des Gerichts (164) Der Standpunkt Estlands hat sich geändert, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den vor und den nach dem Urteil des Gerichts vorgebrachten Argumenten gab, insbesondere in Bezug auf das Vorliegen der Beihilfe (siehe Erwägungsgründe 184 und 216). Da Estland seine früheren Argumente jedoch nicht offiziell zurückgezogen hat, werden sie von der Kommission ebenfalls vorgelegt. (165) Vor dem Urteil des Gerichts stellte Estland in Bezug auf das Ausschreibungsverfahren fest, dass während des Ausschreibungsverfahrens das zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltende nationale Recht eingehalten worden sei. (166) In Bezug auf Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gaben die estnischen Behörden an, das Unternehmen Aiu Põllumajanduse OÜ sei von den Verhandlungen ausgeschlossen worden, weil es die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Anforderungen nicht erfüllt habe (Erwägungsgründe 52 und 53). (167) Seinem Antrag sei weder ein Beschluss der Unternehmensleitung über die Teilnahme an der Ausschreibung noch eine die Rechtsfähigkeit des Unternehmens belegende Handelsregisterkarte beigefügt gewesen. Die Tatsache, dass diese Unterlagen zwingend hätten vorgelegt werden müssen, ergebe sich aus den Nummern 32 und 55 der Vorschriften. Die Unterlagen waren erforderlich, damit die Vergabestelle prüfen kann, ob das Unternehmen tatsächlich existierte und die das Angebot einreichende Person befugt war, die betreffende Rechtsperson zu vertreten. (168) Da Aiu Põllumajanduse OÜ diese Informationen nicht vorgelegt habe, sei das Ministerium verpflichtet gewesen, das Unternehmen nach Nummer 33 der Vorschriften von der Ausschreibung auszuschließen. Den estnischen Behörden zufolge sei das Ausschreibungsverfahren daher diskriminierungsfrei und transparent gewesen. (169) In Bezug auf den Geschäftsplan gaben die estnischen Behörden an, dass es im Jahr 2000 keine spezifischen Anforderungen gegeben habe, ein Geschäftsplan jedoch normalerweise Teile enthalte, in denen die Geschäftsidee, Ressourcen, Finanzprognosen (einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse), eine Risikobewertung usw. dargelegt würden. Der Geschäftsplan sei erforderlich gewesen, um die Vorstellungen und Möglichkeiten des Bieters in Bezug auf die Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche, einschließlich der Lagerung der nationalen Saatgutreserve und der Vermehrung ertragreicher Saatgutsorten gemäß OECD-Standards, im Zusammenhang mit den vorgelegten Finanzprognosen zu bewerten. (170) Nach Angaben der estnischen Behörden enthielt der Geschäftsplan von Tartu Agro AS die für die zu treffenden Entscheidungen erforderlichen Informationen. (171) Der Geschäftsplan der Aiu Põllumajanduse OÜ habe keine Erläuterungen dazu enthalten, wie die Vorstellungen des Unternehmens verwirklicht werden sollten. Im Bericht des Bewertungsausschusses heißt es dazu: „Der vorgelegte Geschäftsplan entspricht nicht den Anforderungen; er enthält weder Analysen noch Planungen. Der angebotene Pachtzins beträgt 200 EEK/ha, es ist jedoch unklar, wie die Zahlung der Pacht garantiert werden soll.“ Die estnischen Behörden befanden daher, dass in Anbetracht der finanziellen Lage, der Erfahrung und der Kapazitäten der Aiu Põllumajanduse OÜ keine Gewähr dafür bestehe, dass das Unternehmen den von ihm angebotenen Pachtzins über die gesamte Laufzeit des Pachtvertrags würde zahlen können. Ebenso wenig sei klar ersichtlich gewesen, wie Aiu Põllumajanduse OÜ die Erfüllung der in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Anforderungen würde gewährleisten können. (172) Zur Frage, ob die Ausschreibung bedingungsfrei war, gaben die estnischen Behörden an, dass die Entscheidung, eine zusätzliche Anforderung, nämlich die der Fortführung der landwirtschaftlichen Produktionstätigkeit von Tartu Agro AS, in die Ausschreibung aufzunehmen (Erwägungsgrund 44), nicht an Bedingungen geknüpft war. Bei der Aufnahme der Bedingung zur Fortführung der landwirtschaftlichen Produktionstätigkeit von Tartu Agro AS in die Ausschreibungsbekanntmachung sei es nicht um die Tätigkeit von Tartu Agro AS als Unternehmen, sondern um die landwirtschaftliche Tätigkeit von Tartu Agro AS gegangen, nämlich die Erforderlichkeit bzw. Verpflichtung, bestimmte ertragreiche Saatgutsorten, die den OECD-Standards entsprechen, zu vermehren und sie für die nationale Saatgutreserve zu lagern. Den estnischen Behörden zufolge war die Anforderung daher objektiv begründet. (173) Den estnischen Behörden zufolge war auch die Anforderung, Saatgut zu vermehren und zu lagern, objektiv, sodass es allen interessierten Parteien möglich gewesen sei, an der Ausschreibung teilzunehmen. Den Bietern wurden keine spezifischen Verfahren vorgeschrieben. Vielmehr sollte sichergestellt werden, dass ein möglichst breites Spektrum landwirtschaftlicher Betriebe an der Ausschreibung würde teilnehmen können. So habe das Ministerium weder zeitliche noch räumliche Beschränkungen für die Erfüllung der Anforderung der Fortführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit festgelegt, sodass alle an einer Teilnahme an der Ausschreibung interessierten Parteien selbst hätten entscheiden können, wie sie die Auflage der Vermehrung und Lagerung der betreffenden Saatgutsorten erfüllen wollten. (174) Ursprünglich liege der Anforderung, den OECD-Standards entsprechendes Saatgut zu vermehren und für die nationale Saatgutreserve einzulagern, Anordnung Nr. 55 des Landwirtschaftsministers vom 30. April 1997 zugrunde. Mit dieser Anordnung waren dem Vorgänger von Tartu Agro AS — dem landwirtschaftlichen Staatsbetrieb Tartu — die Vermehrung und die Lagerung des Saatguts auferlegt worden. (175) Im Lichte der vorstehenden Ausführungen waren die estnischen Behörden der Auffassung, dass das Ausschreibungsverfahren transparent, diskriminierungsfrei und bedingungsfrei durchgeführt wurde. (176) Die estnischen Behörden machten ferner geltend, dass der Pachtzins aus folgenden Gründen dem Marktwert entsprochen habe: Erstens sei die Flächenqualität im Eröffnungsbeschluss nicht korrekt berücksichtigt worden, da mindestens 12,34 % der Pachtfläche für die landwirtschaftliche Produktion ungeeignet seien. Im Einzelnen habe die Gesamtfläche von 377,92 ha aus i) 42,4 ha Wald, ii) 260,5 ha Dauergrünland (Überschwemmungsgebiet des Emajõgi (natürliches Grünland)) und iii) 75,02 ha Straßen, Wegen und Gräben zwischen Katastereinheiten bestanden. Es habe zudem Straßen, Wege und Gräben innerhalb der Katastereinheiten gegeben, deren Gesamtfläche erfasst wurde. (177) Zweitens hätten die landwirtschaftlichen Betriebe in Estland zum Zeitpunkt der Ausschreibung nur sehr begrenzte wirtschaftliche Kapazitäten besessen. Nach Angaben aus dem Jahr 2001 betrug die durchschnittliche Größe eines landwirtschaftlichen Betriebs 15,6 ha. Es gab insgesamt 24 Betriebe mit einer Größe von mehr als 2 000 ha; davon hatten nur acht Betriebe — mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mehr als 3 000 ha — eine dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Größe. Es habe somit nur sehr wenige landwirtschaftliche Betriebe gegeben, die daran interessiert waren, eine für bestimmte Zwecke zu nutzende landwirtschaftliche Fläche von mehr als 3 000 ha zu pachten, und die bereit waren, das damit verbundene Risiko zu tragen, und über die entsprechenden Kapazitäten verfügten. (178) Drittens seien auch aufgrund des unterentwickelten Pachtmarkts dem erzielbaren Pachtzins Grenzen gesetzt gewesen. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Pachtvertrags seien Flächen in der Regel unentgeltlich verfügbar gemacht worden, damit sie nicht aufgegeben würden. Daher habe das Ministerium bei der Festlegung der Anforderungen sowohl realistisch als auch flexibel sein müssen. (179) Viertens, so die estnischen Behörden weiter, seien die finanziellen Zusagen als Pachteinnahmen des Ministeriums anzusehen. (180) In diesem Zusammenhang hoben die estnischen Behörden hervor, dass die Investitionen in das Bodenverbesserungssystem nicht fakultativ, sondern durch Pachtvertrag und Gesetz vorgeschrieben gewesen seien. Nach Abschnitt 16 Absatz 1 des damals geltenden Gesetzes über Bodenverbesserung (Maaparandusseadus) (27) sei der Eigentümer der Fläche — in diesem Fall der Staat — verpflichtet gewesen, ein Bodenverbesserungssystem zu erneuern. Nach dem Pachtvertrag sei Tartu Agro AS jedoch auch verpflichtet gewesen, die wesentlichen Teile und das Zubehör der Pachtfläche in einem Zustand zu erhalten, der einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht, sowie gegebenenfalls für Ersatz zu sorgen. Die estnischen Behörden machten in diesem Zusammenhang geltend, dass es im Interesse jedes marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers gelegen hätte, diese Verpflichtungen und dieses Risiko auf den Pächter zu übertragen. (181) Die estnischen Behörden argumentierten daher, dass die Investitionen in das Bodenverbesserungssystem als über den vertraglich vereinbarten Pachtzins hinausgehende Pachteinnahmen des Ministeriums anzusehen und bei der Bewertung der Marktkonformität des Pachtvertrags zu berücksichtigen seien. (182) In Bezug auf die Ausgaben für die Instandhaltung der Fläche und die Bodenverbesserung machten die estnischen Behörden geltend, dass diese wesentlich dafür seien, dass die landwirtschaftliche Fläche für einen längeren Zeitraum nutzbar bleibe. Ohne solche Ausgaben hätte die verpachtete landwirtschaftliche Fläche an Güte und damit an wirtschaftlichem Wert verloren. Die Tatsache, dass die Aufwendungen von Tartu Agro AS zur Verbesserung des Nährstoffhaushalts im Boden zu einer Stabilisierung der Bodenfruchtbarkeit geführt hätten, werde vom Agrarforschungszentrum bestätigt. Es sei daher für den Staat sowohl einträglich als auch notwendig gewesen, den Pachtvertrag in dieser Form abzuschließen. Aufgrund der Pächterverpflichtungen habe der Staat die Kosten nicht selbst tragen müssen, sondern an Tartu Agro AS weitergeben können — Kosten, die das Unternehmen neben dem Pachtzins habe tragen müssen. (183) Was die Zahlung von Steuern angehe, sei die Grundsteuer nach den Abschnitten 3 und 10 des Grundsteuergesetzes (28) (Maamaksuseadus) vom Eigentümer oder Nutzer der Fläche zu zahlen. Der Nutzer der Fläche sei steuerpflichtig, wenn diese nicht nach dem Verfahren des Bodenreformgesetzes (Maareformi seadus) erneut eingetragen worden sei. Nach diesen Bestimmungen des Gesetzes wäre Estland zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet gewesen. (184) Die estnischen Behörden waren daher der Auffassung, dass der Pachtzins in Verbindung mit dem Umfang der übrigen finanziellen Verpflichtungen marktkonform gewesen sei, da sie mit einem vergleichbaren Pachtzins auf dem betreffenden Markt mindestens vergleichbar oder aber höher als dieser gewesen seien. (185) Den estnischen Behörden zufolge wollte das Ministerium die höchstmöglichen Einnahmen aus der Verpachtung der Fläche erzielen. (186) Die estnischen Behörden waren zudem der Auffassung, dass die Unterzeichnung des ursprünglichen Pachtvertrags mit Tartu Agro AS nach Abschluss der Ausschreibung nicht selektiv gewesen sei, da die Auswahl von Tartu Agro AS transparent, diskriminierungsfrei und bedingungsfrei erfolgt sei. Der Staat habe in diesem Auswahlverfahren nach den Grundsätzen der Logik, mit der gebotenen Sorgfalt und im Einklang mit den zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens geltenden nationalen Rechtsvorschriften gehandelt. Auch stimmten die estnischen Behörden nicht mit der im Eröffnungsbeschluss vertretenen Auffassung überein, dass die Maßnahmen geeignet seien, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Die estnischen Behörden machten geltend, es sei rein hypothetisch, dass die Maßnahmen geeignet seien, den Wettbewerb zu verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, und die Kommission sei nicht auf die Auswirkungen des Pachtvertrags eingegangen und habe insbesondere nicht erläutert, wie er den Wettbewerb konkret verfälsche und den Handel beeinträchtige. Daher sei nicht auszuschließen, dass die Möglichkeit, dass der Pachtvertrag den Wettbewerb verfälsche und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtige, rein hypothetisch sei. 3.2.   Stellungnahme von Tartu Agro AS vor dem Urteil des Gerichts (187) Tartu Agro AS hielt vor und nach dem Urteil des Gerichts an seinem Standpunkt fest und ergänzte diesen durch zusätzliche Argumente. (188) Tartu Agro AS machte geltend, dass es im Jahr 2000 keine rechtswidrige staatliche Beihilfe der estnischen Regierung erhalten habe, da ihm seiner Auffassung nach nie ein wirtschaftlicher Vorteil im Rahmen des Pachtvertrags zugutegekommen sei. (189) Tartu Agro AS zufolge wurde der Pachtvertrag im Rahmen eines wettbewerblichen, transparenten, diskriminierungsfreien und bedingungsfreien Ausschreibungsverfahrens gemäß den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen. (190) Zur Frage, ob die Ausschreibung für die Verpachtung der Fläche bedingungsfrei war, verwies Tartu Agro AS darauf, dass es wichtig gewesen sei, dafür zu sorgen, dass das Unternehmen vor der Privatisierung im Jahr 2001 über Produktionsmittel in Form von landwirtschaftlichen Flächen verfügte. Andernfalls hätte niemand die Anteile an Tartu Agro AS erwerben wollen und ihr Wert wäre auf null gefallen. Wäre dies der Fall, wäre der Staat kein marktwirtschaftlich handelnder privater Kapitalgeber gewesen. Um die Anteile zu veräußern und auch den höchstmöglichen Preis für sie zu erzielen, habe daher die Verpachtung der Fläche mit der Bedingung verbunden werden müssen, die landwirtschaftliche Tätigkeit von Tartu Agro AS fortzuführen. Tartu Agro AS zufolge war diese Bedingung in einer hinreichend ergebnisoffenen Form in der Ausschreibung enthalten, sodass alle Bieter darlegen konnten, wie sie diese zu erfüllen gedachten. (191) Zudem, so Tartu Agro AS weiter, sei das Unternehmen für die estnische Regierung von strategischer Bedeutung gewesen (29), da es als Saatgutzentrum und als Schulungs- und Teststandort für das Ministerium benannt worden sei. (192) Tartu Agro AS argumentierte, dass die Parteien eines Pachtvertrags den Pachtvertrag nicht einseitig ändern oder vom Pachtvertrag zurücktreten könnten, selbst wenn sich die Marktbedingungen während der Laufzeit des Pachtvertrags änderten. Dies sei auf das estnische Vertragsrecht (Abschnitt 8 Nummer 2 des Schuldrechtsgesetzes (30)) zurückzuführen, in dem festgelegt sei, dass Verträge für die Parteien verbindlich sind. Die Vertragsparteien könnten daher einen langfristigen Vertrag nicht laufend an die Marktbedingungen anpassen (siehe Erwägungsgrund 402). (193) Tartu Agro AS argumentierte weiter, dass der Pachtzins und die zusätzlichen Verpflichtungen des Pächters untrennbar miteinander verbunden und als kombiniertes tatsächliches Pachteinkommen zu betrachten seien. Der Staat habe als umsichtiger Eigentümer gehandelt, als er die Verpflichtung festgeschrieben habe, Investitionen vorzunehmen, um den Wert der verpachteten Fläche und die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten. Tartu Agro AS zufolge habe der Staat dies getan, um eine langfristige Erhöhung des Wertes der Fläche sicherzustellen, worin sich zeige, dass er nach dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers gehandelt habe. (194) Was die Steuern angehe, ist die Grundsteuer nach Abschnitt 8 Nummer 1 des Grundsteuergesetzes (31) vom Grundstückseigentümer zu entrichten, es sei denn, der Eigentümer und der Pächter haben etwas anderes vereinbart. (195) Tartu Agro AS machte ferner geltend, dass ein erheblicher Teil der Pachtfläche nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden könne. Tartu Agro AS verwies in diesem Zusammenhang auf den Uus-Maa-Bericht, dem zufolge nur 2 833,60 ha der Pachtfläche Ackerland seien. Die übrige Fläche besteht aus 116,58 ha natürlichem Grünland, 44,06 ha Wald, 0,3 ha ruhiger Verkehrsfläche sowie 76,33 ha sonstiger Flächen (z. B. Straßen, Gräben und Feuchtgebiete). Weitere 283 ha des Ackerlands waren Dauergrünland, das nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden kann und für das Tartu Agro AS keine Agrarförderung gewährt wurde, das aber den Rechtsvorschriften zufolge als Dauergrünland erhalten werden muss. Daher seien von den 3 061,9 ha der verpachteten Fläche nur 2 550,60 ha, d. h. 83,3 %, für den vorgesehenen Zweck genutzt worden. Die restlichen 16,7 % der verpachteten Flächen seien nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt worden. Vor diesem Hintergrund macht Tartu Agro AS geltend, dass der tatsächliche Pachtzins je Hektar 16,7 % höher sei als der vertragliche. (196) Zudem sei der im Pachtvertrag festgelegte Nettopachtzins in den ersten 16 Jahren der Vertragslaufzeit um mehr als das […]fache erhöht worden (von […] EUR/ha auf […] EUR/ha), während aus dem Uus-Maa-Bericht hervorgehe, dass der marktübliche Zins (um das Zehnfache) langsamer gestiegen sei. Ferner macht Tartu Agro AS geltend, dass es nicht richtig sei, diesen Vertrag mit weniger umfangreichen Pachtverträgen mit kürzerer Laufzeit zu vergleichen, da sich bei den letztgenannten Verträgen die Motive des Pächters und des Verpächters und damit auch das Gleichgewicht der Vertragsverpflichtungen erheblich von denen des in Rede stehenden Pachtvertrags unterschieden. 3.3.   Stellungnahme des Beschwerdeführers vor dem Urteil des Gerichts (197) Der Beschwerdeführer übermittelte Informationen erst vor dem Urteil des Gerichts. (198) Was die Ausschreibungsverfahren angeht, wies der Beschwerdeführer auf die Tatsache hin, dass in den Ausschreibungsbedingungen keine Verpflichtungen wie die Zahlung der Grundsteuer, jährliche Investitionen in das Bodenverbesserungssystem und Ausgaben für die Instandhaltung der Fläche und die Bodenverbesserung (im Folgenden „die sonstigen Verpflichtungen“) genannt worden seien. (199) In Bezug auf die Ausgaben im Zusammenhang mit den Verpflichtungen zur Instandhaltung der Fläche und zur Bodenverbesserung machte der Beschwerdeführer geltend, dass das Ministerium eingeräumt habe, nicht überprüft zu haben, ob Tartu Agro AS diese in Erwägungsgrund 225 genannten Verpflichtungen erfülle. Allgemein war der Beschwerdeführer der Auffassung, dass die sonstigen Verpflichtungen bei der Bewertung der Höhe des Pachtzinses nicht hätten berücksichtigt werden sollen. (200) Zur Größe der verpachteten Fläche gibt der Beschwerdeführer an, dass der Gegenstand des Pachtvertrags nach den Daten im Geoportal des Bodenamts im Jahr 2016 eine Größe von genau 3 053,59 ha habe. (201) Die Differenz zu der im Pachtvertrag angegebenen Größe ergebe sich daraus, dass das Ministerium die Parzellenaufteilung bei einigen eingetragenen Flächen geändert und diese erneut eingetragen habe, die Änderungen jedoch nicht in den Pachtvertrag aufgenommen worden seien. Davon seien 2 831,55 ha reines Ackerland (92,73 %) und 1 033,00 ha bewirtschaftetes natürliches Grünland. Nur bei einer Parzelle von 26,60 ha sei die landwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen, da sie in der Tat zu 90 % bewaldet sei. Der Beschwerdeführer wies darauf hin, dass das Ministerium Tartu Agro AS auch eine jährliche Holzverwertungsgenehmigung für diesen Wald erteilt habe. (202) Zudem seien nur 3,02 % der Pachtfläche „sonstige Flächen“. Diese Bezeichnung umfasse alle Durchgangsstraßen und Straßenränder, Gräben, unbebaute Feldränder, Grünflächen und Steinhaufen auf Feldern, Brücken, Deiche, Regenwasserkanäle, Marschflächen usw. Tartu Agro AS habe zudem Angestellten gestattet, den Rand einer Parzelle als Fläche für Beete und Gewächshäuser zu nutzen. Somit weise der Gegenstand des Pachtvertrags eine landwirtschaftlich nutzbare Gesamtfläche von 2 934,85 ha (96,11 %) auf. Vor diesem Hintergrund bestreitet der Beschwerdeführer die Aussage des Ministeriums, dass 12 % des Pachtgegenstands von der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen seien. (203) Außerdem gehe aus Daten der Online-Karte des estnischen Rates für Landwirtschaftsregister und Information (ARIB) hervor, dass Tartu Agro AS EU-Agrarunterstützung für eine Fläche von 2 900,81 ha beantragt habe, was 95 % der verpachteten Fläche entspreche. Diese Anträge beträfen einheitliche Flächenzahlungen, Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden sowie Unterstützung für die umweltfreundliche Erzeugung. (204) Dem Beschwerdeführer zufolge erzielte Tartu Agro AS auch andere zusätzliche Einkünfte aus der Fläche. Aus Informationen, die der Beschwerdeführer vom Ministerium erhalten hat, gehe hervor, dass Tartu Agro AS in den Jahren 2000-2015 Holzverwertungsgenehmigungen für etwa 5 000 m3 Holz (Birke, Fichte, Kiefer, Espe und Erle) erteilt worden seien. (205) Aus den Daten des Zentrums für Privatwälder (32) (SA Erametsakeskus) gehe hervor, dass der Marktpreis für Nutzholz in Estland in den Jahren 2004-2016 wie folgt geschwankt habe: Birken-, Kiefern- und Fichtenholz 58-83 EUR/m3, Erlen- und Espenholz 29-46 EUR/m3 und Brennholz 16-31 EUR/m3. Damals habe das staatliche Forstwirtschaftszentrum (33) Nutzholz aus seinen Wäldern zum Preis von durchschnittlich 42-46 EUR/m3 verkauft. Aufgrund dieser Informationen geht der Beschwerdeführer davon aus, dass Tartu Agro AS in den Jahren 2000-2016 Einkünfte aus Nutzholz in Höhe von 210 000-230 000 EUR erzielt habe. (206) Des Weiteren führt der Beschwerdeführer Daten des Bodenamts an, denen zufolge die tatsächlichen Pachtzinsen höher seien als die im Uus-Maa-Bericht genannten: Der durchschnittliche Pachtzins für Flächen im Kreis Tartu habe im Jahr 2015 rund 200 EUR/ha betragen (34). (207) Zudem wies der Beschwerdeführer darauf hin, dass Tartu Agro AS zum Zeitpunkt des Ausschreibungsverfahrens eine juristische Person des Privatrechts war, die sich zu 100 % in Staatsbesitz befand, während die verpachtete Fläche ebenfalls dem Staat gehörte. (208) Das Ministerium sei befugt gewesen, über beide Vermögenswerte zu verfügen, d. h. sowohl 100 % der Anteile an Tartu Agro AS als auch die Pachtfläche seien Posten in der Bilanz des Ministeriums gewesen. Daher habe das Ministerium die Verhandlungen im Rahmen der Ausschreibung gewissermaßen mit sich selbst geführt. (209) Der Beschwerdeführer fügte hinzu, dass aus dem von Tartu Agro AS im Rahmen der Ausschreibung vorgelegten Geschäftsplan hervorgehe, dass nach Auffassung des Unternehmens das größte Risiko mit dem Hauptproduktionsmittel — der Fläche — verbunden sei. Wären diese in die Verfügungsgewalt eines anderen Eigentümers oder Pächters gelangt, so hätte das Unternehmen seine landwirtschaftliche Produktionstätigkeit nicht fortführen können. Dem Beschwerdeführer zufolge erklärt dies, warum die Ausschreibung eine Bedingung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.