Europäische Union

Beschluss (GASP) 2024/2500 des Rates vom 23. September 2024 zur Unterstützung der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der Verbreitung solcher Waffen in den Staaten der Liga der Arabischen Staaten — Phase III

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zter Systeme zur Lagerbestandsverwaltung für Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition in der LAS-Region aus Bei allen drei Zielsetzungen werden die Teilnehmer Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Ausbildungsmethoden sowie technisches Wissen erwerben. 4.   Beschreibung der Maßnahme Zielsetzung 1: Zollmitarbeiter bauen ihre Kapazitäten zur Aufdeckung, Unterbindung und Meldung von illegalem Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in der LAS-Region aus Für Zielsetzung 1 sollen die in den vorangegangenen Phasen erzielten Fortschritte genutzt und die endgültige Akkreditierung von WZO-zertifizierten Fachausbildern für Kleinwaffen und leichte Waffen in der gesamten LAS-Region ermöglicht werden. Eine kleine Gruppe von Zollmitarbeitern, die in den Phasen 1 und 2 ausgebildet wurden, wird in die Durchführung nationaler Ausbildungsmaßnahmen in den LAS-Staaten eingebunden werden; dabei werden sie die methodischen und technischen Fähigkeiten, die sie in den früheren Phasen des Projekts erworben haben, zum Einsatz bringen. Durch die Durchführung dieser Ausbildungsveranstaltungen erhalten diese Mitarbeiter eine weltweit anerkannte Akkreditierung der WZO in deren Programm für akkreditierte Ausbilder. Sobald die Ausbilder akkreditiert sind, können sie unter der Schirmherrschaft der WZO weitere nationale Ausbildungsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb der LAS-Region durchführen. Diese Ausbilder werden ersucht werden, die Entwicklung nationaler Lehrpläne in ihren jeweiligen Ländern zu unterstützen und so zur langfristigen Tragfähigkeit der Bemühungen beizutragen. Zu den Ergebnissen und Aktivitäten gehört Folgendes: 1.1. Abschluss von bis zu zwölf Präsenz-Ausbildungsmaßnahmen auf nationaler Ebene zum Thema Kleinwaffen und leichte Waffen für die Behörden der WZO-Mitglieder, um die Fähigkeit zur Kontrolle der Ströme illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen an der Grenze zu verbessern. Diese Ausbildungsveranstaltungen richten sich an Staaten, die Ausbildungsmaßnahmen beantragen und in den Phasen 1 und 2 keine Ausbildungsmaßnahmen auf nationaler Ebene (Einsteigerausbildung) erhalten haben und/oder als Länder mit dem höchsten Risiko für unerlaubte Aktivitäten im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichten Waffen gelten, oder an Länder, die fortgeschrittene Ausbildungen benötigen. 1.2. Durchführung von bis zu sechs regionalen ein- oder zweitägigen thematischen Onlineworkshops zu spezifischen Themen, die für die LAS-Mitgliedstaaten von großem Interesse sind. Die Workshops sollten sich auf Bereiche konzentrieren, in denen ein konkreter Bedarf an Kapazitätsaufbau (z. B. Erkennung von Komponenten von Kleinwaffen und leichten Waffen), Sensibilisierung (z. B. Einsatz von 3D-Druckern bei der Herstellung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen) und Informationsaustausch (z. B. bewährte Verfahren beim Risikomanagement für Kleinwaffen und leichte Waffen) besteht. Online-Foren werden Beamten aus den LAS-Mitgliedstaaten — auch solchen in abgelegenen Gebieten — die Teilnahme ermöglichen und für eine breitere Wirkung sowie Eigenverantwortung auf regionaler Ebene sorgen. 1.3. Durchführung von Einsteigerausbildungen, um das Akkreditierungsverfahren der von der WZO prä-akkreditierten Ausbilder für Kleinwaffen und leichte Waffen, das in Phase 2 begonnen wurde, abzuschließen. 1.4. Teilnahme an Aktivitäten unter der Leitung anderer Durchführungspartner. 1.5. Verfügbarkeit von WZO-Fachwissen auf Abruf zur Unterstützung der LAS-Mitgliedstaaten bei der Erneuerung ihrer nationalen Lehrpläne für Ausbildungsmaßnahmen zum Thema Kleinwaffen und leichte Waffen. Zielsetzung 2: Strafverfolgungsbehörden bauen ihre Kapazitäten zur wirksamen Ermittlung und Zusammenarbeit in Bezug auf die unerlaubte Verbreitung und den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen in der LAS-Region aus Für Zielsetzung 2 soll die Wirksamkeit der nationalen Arbeitsabläufe unter Beteiligung verschiedener nationaler Strafverfolgungsbehörden erhöht werden, die für die Sammlung, die Verarbeitung und den Austausch von Informationen über unerlaubte Feuerwaffen erforderlich sind. Dadurch werden die Ermittlungen zum unerlaubten Handel mit Feuerwaffen sowie die behördenübergreifende und internationale polizeiliche Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verbessert werden. Interpol wird die Stärke des in den Phasen 1 und 2 entwickelten Netzes aus Experten und Ausbildern nutzen. Die in Phase 2 als Ausbilder ausgewählten Mitarbeiter werden ihre Akkreditierung abgeschlossen haben und in Phase 3 fortgeschrittene nationale Ausbildungen in den LAS-Staaten erteilen, um die in früheren Phasen erworbenen methodologischen und technischen Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen. In Ländern, die um eine vertiefte Zusammenarbeit bitten, werden die in den vorangegangenen Phasen ausgebildeten Experten direkt in die Einrichtung und Umsetzung einer nationalen Arbeitsgruppe für Feuerwaffen einbezogen, die die Erhebung, die Verarbeitung und den Austausch von Daten über Feuerwaffen auf nationaler Ebene verbessern soll. Dieser Schritt wird entscheidend dazu beitragen, die Fähigkeit der Staaten einzuschätzen, das Firearms Recovery Protocol (Protokoll zur Einziehung von Feuerwaffen) von Interpol effektiver umzusetzen und auf regionaler und internationaler Ebene in Fragen im Zusammenhang mit Feuerwaffen aktiv zusammenzuarbeiten. Das Firearms Recovery Protocol ist ein Leitfaden von Interpol über die Aufdeckung von illegalem Handel mit Feuerwaffen. Darin werden sowohl Elemente der Strafverfolgung als auch der Forensik behandelt, mit dem Ziel des beiderseitigen Informationsaustauschs, um den illegalen Handel mit Feuerwaffen zu beseitigen. Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, wird sich Interpol auf die folgenden Ergebnisse konzentrieren: 2.1. hochrangige Beamte der Staaten verstehen die Gefahren des illegalen Handels mit Feuerwaffen und die Vorteile einer nationalen Arbeitsgruppe für Feuerwaffen 2.2. die Mandate für die nationalen Arbeitsgruppen für Feuerwaffen werden von den Staaten ausgearbeitet und angenommen 2.3. die nationalen Institutionen und die nationalen Arbeitsgruppen für Feuerwaffen werden zum Firearms Recovery Protocol von Interpol und zu den Instrumenten von Interpol für die internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Feuerwaffen ausgebildet 2.4. den nationalen Arbeitsgruppen für Feuerwaffen wird operative Unterstützung geboten (die nationalen Arbeitsgruppen für Feuerwaffen generieren Ermittlungshinweise mit Unterstützung von Interpol) Zu den Aktivitäten gehört unter anderem Folgendes: — bis zu zehn inländische Einsätze zur Unterstützung bei der Bewertung und Entwicklung der Kapazitäten, die für die Umsetzung des Firearms Recovery Protocol von Interpol erforderlich sind — bis zu fünf weiterführende Ausbildungsveranstaltungen durch Interpol-Ausbilder zur Unterstützung der Staaten beim Aufbau nationaler Kapazitäten für die Sammlung, Ausarbeitung und den Austausch von Informationen über Feuerwaffen — bis zu fünf nationale Ausbildungsveranstaltungen durch qualifizierte nationale Ausbilder, die in der Lage sind, nationale Ausbildungen unter der Schirmherrschaft von Interpol durchzuführen — Mentoring für Staaten bei der Einrichtung nationaler Arbeitsgruppen für Feuerwaffen durch Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau auf subregionaler Ebene oder von Einsätzen auf nationaler Ebene für Ausbildung am Arbeitsplatz — ein Workshop über den Austausch bewährter Verfahren im Bereich der Ermittlungstechniken zu Feuerwaffen und der Analyse von Erkenntnissen im Zusammenhang mit Feuerwaffen, der im Rahmen einer gemeinsam mit anderen Durchführungspartnern organisierten Veranstaltung auf regionaler Ebene stattfinden soll — Teilnahme an Aktivitäten, die von anderen Durchführungspartnern geleitet werden, wie z. B. thematische Online-Foren oder Präsenz-Ausbildungsveranstaltungen Zielsetzung 3: Sicherheits- und Militärbehörden bauen ihre Kapazitäten zur Entwicklung und Umsetzung sicherer und geschützter Systeme zur Lagerbestandsverwaltung für Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition in der LAS-Region aus Für Zielsetzung 3 soll auf dem in Phase 2 entwickelten Ansatz aufgebaut werden. Die Arbeit wird sich auf die Entwicklung fortgeschrittener Fähigkeiten auf Staatenebene konzentrieren, um eine langfristig tragfähige Weitergabe von Fähigkeiten an die Ausbildungsteilnehmer zu fördern und zu unterstützen. Gleichzeitig wird die Survey die Entwicklung und Bereitstellung maßgeschneiderter nationaler Pakete für Einsteiger- und Fortgeschrittenenausbildungen zu den Themen Verwaltung und Sicherheit von Lagerbeständen fortsetzen. Anders als bei den anderen beiden Zielsetzungen, bei denen Interpol und die WZO Projektaktivitäten mit globalen Ausbildungsprogrammen für erfahrene Sachbearbeiter und Ausbilder mit einem etablierten Akkreditierungssystem verknüpfen können, gibt es auf multilateraler Ebene im Bereich der Lagerbestandsverwaltung dazu nichts Gleichwertiges. Deswegen wird die Survey konkrete Optionen für ein Zertifizierungsverfahren für erfolgreiche Teilnehmer auf Experten- oder Ausbilderebene entwerfen, bewerten und vorschlagen. Ferner wird sie sicherstellen, dass die wichtigsten Ressourcen ins Arabische übersetzt werden und den einschlägigen Zielgruppen zur Verfügung stehen. Diese Aktivitäten werden zu dem gewünschten Konzept der langfristigen Tragfähigkeit beitragen. Zu den Ergebnissen und Aktivitäten gehört unter anderem Folgendes: 3.1. Durchführung von bis zu vier einwöchigen nationalen Einsteigerausbildungen. Falls der Bedarf an Einsteigerausbildungen geringer ist als erwartet, werden die verbleibenden Mittel für fortgeschrittene Ausbildungspakete bereitgestellt. 3.2. Entwicklung und Durchführung von bis zu sechs zweiwöchigen nationalen, maßgeschneiderten weiterführenden Ausbildungspaketen. 3.3. Übersetzung wichtiger thematischer Ressourcen ins Arabische (unter anderem Ausbildungsmaterial aus Phase 3). Diese Aktivität kann bei Bedarf auch die Erstellung von arabischsprachigem Material für soziale Medien umfassen. 3.4. Durchführung einer Analyse von Optionen zur Erleichterung oder Unterstützung der Einbeziehung der Verwaltung und Sicherheit von Lagerbeständen in die nationalen Lehrpläne; mit entsprechenden nationalen und internationalen Zertifizierungsoptionen. Regionale Ansätze sollten ebenfalls untersucht werden. 3.5. Eine finale regionale Abschlussveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem LAS-Sekretariat, der WZO und Interpol. Das Abschlusstreffen wird am Ende von Phase 3 in Kairo stattfinden und den teilnehmenden Staaten die Möglichkeit bieten, die wichtigsten Ergebnisse dieser Phase zu beurteilen und bewährte Verfahren in den wichtigsten behandelten Bereichen auszutauschen. 3.6. Bis zu zehn Besuche im Rahmen des nationalen Engagements, um die Beteiligung und nationale Eigenverantwortung zu fördern, in enger Abstimmung mit den anderen Durchführungspartnern. 3.7. Teilnahme an bis zu fünf Aktivitäten, die von anderen Durchführungspartnern geleitet werden, z. B. thematische Online-Foren oder nationale Präsenz-Ausbildungsveranstaltungen. 3.8. Bis zu zwei „pause and reflect“-Lernveranstaltungen („innehalten und nachdenken“, im Folgenden „P&R“), die für alle Partner durchgeführt werden (siehe Abschnitt 5). 3.9. Regelmäßige virtuelle und bis zu drei Präsenz-Projektplanungs- und -koordinierungstreffen, um die langfristige Relevanz und Wirkung des Projekts sicherzustellen. 5.   Überwachung, Bewertung und Lernen In ihrer Rolle als Projektkoordinator wird die Survey die Kohärenz des Ansatzes der Initiative für Überwachung, Bewertung und Lernen („Monitoring, Evaluation and Learning“ — im Folgenden „MEL“) gewährleisten. Dieser wird praktische Mechanismen für das Lernen während des gesamten Lebenszyklus des Projekts beinhalten und bei Bedarf in programmatische Anpassungen einfließen. Der MEL-Ansatz wird routinemäßige und kontinuierliche Prozessüberwachung (z. B. small cycle learning) sowie P&R-Lernveranstaltungen umfassen, die entweder zur Mitte des Projekts oder jährlich stattfinden, um sicherzustellen, dass externe Perspektiven während des gesamten Projektlebenszyklus berücksichtigt werden und einige der komplexen Elemente des Einsatzumfelds abgemildert werden. Darüber hinaus wird gegen Ende des Projekts eine externe Bewertung stattfinden. Feedback-Formulare für Veranstaltungen: Bei der Durchführung von Online- und Präsenzveranstaltungen wird das Projektteam Feedback der Teilnehmer einholen und sammeln, um eine qualitativ hochwertige Analyse und Programmplanung zu gewährleisten und den Bedürfnissen der Interessenträger gerecht zu werden. Es wird erwartet, dass die daraus resultierenden Daten in erster Linie quantitativ sind und sich für eine Aggregation über die Projektaktivitäten hinweg eignen. Halbjährliche Überwachungen: Das Team der Survey wird bis zu zweimal jährlich die bei der Überwachung gesammelten Daten der drei Durchführungspartner auf Ebene der Ergebnisse und der Zielsetzungen konsolidieren. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungen werden Kontext, Relevanz, Leistung, Annahmen und Risiken stehen. Ein Mitglied des Projektteams wird diese Veranstaltungen dokumentieren und kann dabei vom MEL-Berater der Survey unterstützt werden. Diese Veranstaltungen können es dem Projektteam ermöglichen, Folgendes zu erörtern: — Kontextbezogene Entwicklungen: welche kontextbezogenen Faktoren auf die Intervention und ihre Relevanz eingewirkt bzw. den Zeitplan des Projekts in den vergangenen sechs Monaten beeinflusst haben — Leistung: welche Fortschritte auf Ebene der Zielsetzungen und der Ergebnisse gemacht wurden und — Effizienz: ob durch die Ausgaben, Arbeitspläne, Ressourcen und das interne Teammanagement Effizienzen geschaffen wurden P&R-Veranstaltungen, die auf die jährlichen Fortschrittsberichte einwirken: Die Survey wird zwei interne Überprüfungen des Projekts durchführen (möglicherweise während des jährlichen Präsenz-Koordinierungstreffens, das auch Raum für P&R bieten wird). Die P&R-Veranstaltungen werden aus einer einfachen, strukturierten und introspektiven Überprüfung bestehen. In Anbetracht des komplexen Umfelds, in dem das Projekt stattfinden wird, werden die P&R-Veranstaltungen Konsultationen mit der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats, Interpol und WZO sowie Feedback einiger Personen, die an den länderspezifischen Ausbildungsmaßnahmen teilgenommen haben, umfassen, um unterschiedliche Perspektiven einzubringen und Transparenz und Rechenschaftspflicht zu fördern. Die Teilnahmemodalitäten können variieren und Online-Gruppenveranstaltungen mit externen Projektpartnern sowie bilaterale Befragungen wichtiger Informanten umfassen. Diese Veranstaltungen eignen sich für Lernberichte, in denen neue Erkenntnisse und gegebenenfalls Anpassungsempfehlungen erfasst werden. Diese Lernberichte werden mit allen Projektpartnern geteilt werden und in die jährlichen Projektberichte einfließen. 6.   Partnerschaftsvereinbarungen Phase 3 des Projekts wird in Partnerschaft mit der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats im Rahmen des strategischen Dialogs zwischen der EU und der LAS über Massenvernichtungswaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und Rüstungskontrolle durchgeführt. Die Partnerschaft mit dem LAS-Sekretariat — und seine starke Unterstützung — ist nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Fortsetzung des Projekts. Während der Phase 2 veranstaltete die Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats zwei regionale Treffen und nahm an den meisten nationalen und weiterführenden Ausbildungsmaßnahmen teil. In Phase 3 wird sich die Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats an der Organisation der regionalen Konferenzen beteiligen und zu Ausbildungsveranstaltungen eingeladen werden. Außerdem wird sie pro Jahr an einem Koordinationstreffen mit den Durchführungspartnern teilnehmen. Für Phase 3 werden dieselben Durchführungsmodalitäten wie für die beiden vorangegangenen Phasen gelten. Die Survey wird weiterhin als Projektkoordinator agieren, während Interpol und die WZO in ihrem jeweiligen Fachgebiet die Leitung übernehmen. In dieser Phase müssen die Ausbildungsteilnehmer der WZO, die in Phase 2 ihr Akkreditierungsverfahren als Ausbilder begonnen haben, nationale Ausbildungsmodule durchführen, um ihren Lehrplan abzuschließen. Interpol wird hingegen mit akkreditierten nationalen Ausbildern und Experten zusammenarbeiten, um Präsenz-Ausbildungsmodule und andere Aktivitäten durchzuführen, die die Umsetzung des Firearms Recovery Protocol unterstützen. Deswegen wird das Projekt eine größere Flexibilität erfordern, um die drei Komponenten umzusetzen, und es wird die bestehenden Netze der WZO und Interpol in den LAS-Ländern systematischer nutzen und gleichzeitig das LAS-Sekretariat über die geplanten Aktivitäten auf dem Laufenden halten. Diese Partnerschaft stellt im Bereich der Kleinwaffenkontrolle ein komplementäres und themenbezogenes Kooperationsmodell dar. Im Rahmen des Projekts werden die Kenntnisse und Fachkompetenz der einzelnen Durchführungspartner genutzt, um ein umfassendes Programm für Wissens- und Kapazitätsaufbau anzubieten, das die wichtigsten Aspekte des VN-Kleinwaffenaktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments und des GFA umfasst. So werden mit dem Projekt die in Dokumenten wie dem VN-Kleinwaffenaktionsprogramm und der EU-Strategie für Kleinwaffen und leichte Waffen hervorgehobenen Konzepte der internationalen Zusammenarbeit und des Multilateralismus in greifbare Verbesserungen der Kapazitäten und der Sicherheit in der LAS-Region umgesetzt. Um dem Bedarf einer größeren operativen Unabhängigkeit zwischen den drei Durchführungspartnern Rechnung zu tragen, werden regelmäßige Koordinierungs- und Planungstreffen zwischen den Durchführungspartnern und der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats die Kohärenz und Effizienz von Informationsaustausch sowie der Planung und Durchführung der Projektaktivitäten ermöglichen. So werden beispielsweise die Durchführungsstellen ihr Engagement und ihre Ansätze mit Ländern, die Unterstützung aus dem Projekt beantragen, abstimmen. Darüber hinaus werden die Durchführungspartner gemeinsame Tätigkeiten in gemeinsamen themenbezogenen Bereichen aufrechterhalten, sofern dies möglich ist. Die Durchführungspartner werden zudem nicht nur für die Koordinierung mit Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen, die in LAS-Mitgliedstaaten tätig sind, sorgen, sondern auch für die Koordinierung mit weiteren Programmen der EU, die dort vertreten sind, um sicherzustellen, dass alle im Rahmen des Projekts ergriffenen Maßnahmen bestehende Initiativen ergänzen und darauf aufbauen. Durch dieses Projekt wurde in den letzten Jahren die Unterstützung der EU genutzt, um die Interpol-Datenbank zur Aufspürung und Rückverfolgung illegaler Waffen (iARMS), den Kernbestandteil des EU-LAS-Ausbildungsangebots von Interpol, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Falls erforderlich — und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln — kann die Survey mit anderen spezialisierten Organisationen zusammenarbeiten, um in Abstimmung mit der Abteilung Rüstungskontrolle und Abrüstung des LAS-Sekretariats bei der Umsetzung spezifischer Projektkomponenten behilflich zu sein. Entsprechend dem Bedarf und den Wünschen der teilnehmenden LAS-Mitgliedstaaten können auch andere Organisationen, einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie bestimmter spezialisierter Agenturen der LAS, zur Projektdurchführung beitragen. Die Durchführungspartner werden außerdem entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, damit die Öffentlichkeitswirksamkeit des Projekts sichergestellt wird. 7.   Laufzeit Das Projekt wird voraussichtlich 36 Monate vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2027 dauern. Die operative Phase dauert 33 Monate; die letzten drei Monate des Projekts werden den Berichterstattungspflichten gewidmet sein. (1)  Vereinte Nationen (VN). 2015. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. New York: VN. 2015. A/RES/70/1. (2)  Vereinte Nationen (VN). 2015. Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. New York: VN. 2015. A/RES/70/1. (3)  Rat der EU (Europäische Union). 2019. Gemeinsame Erklärung zum Gipfeltreffen EU-Liga Arabischer Staaten (Scharm El-Scheich, 24.-25. Februar). 25. Februar 2019, Absatz 12. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2500/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.