Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2419 der Europäischen Zentralbank vom 18. November 2025 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2026 (EZB/2025/37)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-06-02

Quellenkennung: 32025D2419. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

02025D2419 — DE — 02.06.2026 — 001.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2025/2419 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. November 2025 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2026 (EZB/2025/37) (ABl. L 2419 vom 28.11.2025, S. 1) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS (EU) 2026/1190 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK  vom 19. Mai 2026   L 1190 1 2.6.2026 ▼B BESCHLUSS (EU) 2025/2419 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. November 2025 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2026 (EZB/2025/37) Artikel 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Beschlusses finden die in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43) enthaltenen Begriffsbestimmungen Anwendung. Artikel 2 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2026 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2026, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2026 Umlaufmünzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen (Mio. EUR) (Mio. EUR) (Mio. EUR) ▼M1 Belgien 56,00 10,30 66,30 Bulgarien 338,30 0,63 338,93 ▼B Deutschland 354,50 203,50 558,00 Estland 9,00 0,33 9,33 Irland 35,96 0,50 36,46 Griechenland 149,90 0,68 150,58 Spanien 259,42 40,00 299,42 Frankreich 282,00 60,00 342,00 Kroatien 61,75 0,43 62,18 Italien 254,25 4,15 258,40 Zypern 6,10 0,01 6,11 Lettland 8,50 0,20 8,70 Litauen 12,00 0,55 12,55 Luxemburg 13,00 0,40 13,40 Malta 7,60 12,00 19,60 Niederlande 24,00 1,00 25,00 Österreich 106,23 176,11 282,34 Portugal 29,90 1,40 31,30 Slowenien 20,00 1,00 21,00 Slowakei 26,00 3,30 29,30 Finnland 10,00 5,00 15,00 ▼M1 Total 2 064,41 521,49 2 585,90 ▼B Artikel 3 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam. Artikel 4 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, und an Bulgarien gerichtet.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.