Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/820 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas und Aufhebung des Beschlusses Nr. 1312/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021D0820. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

m Einklang mit den Zielen von Horizont Europa stünde, die unternehmerischen Kompetenzen und Innovationskompetenz in einer Perspektive des lebenslangen Lernens, u. a. durch die Stärkung des Potenzials der Hochschuleinrichtungen in ganz Europa, zu stärken. Die EIT-Unterstützung baut auch auf politischen Initiativen wie HEInnovate (16) und RIIA (17) auf, die sich in zahlreichen Hochschuleinrichtungen und Mitgliedstaaten in der gesamten Union bewährt haben. Das EIT konzipiert seine Unterstützungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und nach Konsultation der KIC, um die uneingeschränkte Kohärenz und Komplementarität mit einschlägigen Aktivitäten im Rahmen von Horizont Europa, Erasmus+, geschaffen mit der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates (18), und anderen Programmen der Union zu gewährleisten. Die Einzelheiten der Umsetzungs- und Durchführungsverfahren werden in den ersten drei Jahren ausgearbeitet und verfeinert und werden in dieser Pilotphase zunächst überwacht und bewertet . Die Bewertung der Pilotphase wird von unabhängigen externen Sachverständigen durchgeführt, und die Ergebnisse werden der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament mitgeteilt. Der Verwaltungsrat entscheidet auf der Grundlage dieser Bewertung, ob die Pilotinitiative im Hochschulbereich entweder fortgesetzt und ausgebaut oder eingestellt werden soll. Der Verwaltungsrat lenkt und beaufsichtigt die Durchführung und Überwachung der Aktivitäten der KIC. Geachtet wird insbesondere auf einen offenen und inklusiven Ansatz, um über die KIC-Partner hinaus weitere Hochschuleinrichtungen zu gewinnen und so einen größeren geografischen Anwendungsbereich zu erreichen, auf eine stärkere Beteiligung von Frauen in Bereichen, in denen sie zu wenig vertreten sind, und auf die Verknüpfung mit dem RIS, einschlägigen thematischen Plattformen und Strategien zur intelligenten Spezialisierung und der Fazilität für Politikunterstützung, falls angemessen. Das EIT stärkt das EIT-Gütesiegel und weitet seinen Geltungsbereich über die KIC hinaus auf Hochschuleinrichtungen aus, die an der Maßnahme teilnehmen. Mit der Beteiligung von Akteuren des gesamten Wissensdreiecks bemüht sich das EIT, seine Unterstützung für die Entwicklung des Innovationspotenzials in der Hochschulbildung an das EIT-Gütesiegel zu binden, das derzeit an die Bildungsprogramme der KIC vergeben wird. Das EIT weitet das EIT-Gütesiegel auch auf Maßnahmen des lebenslangen Lernens wie Mentoring, Berufsbildungs-, Qualifizierungs-, Umschulungs- und Weiterbildungsprogramme sowie offene Online-Lehrveranstaltungen aus, die sich an einen größeren Kreis von Studierenden, erwachsenen Lernenden und Einrichtungen, einschließlich Berufsbildungseinrichtungen, — über die KIC hinaus — richten. Die Anwendung des Gütesiegels über die EIT-Gemeinschaft hinaus dürfte eine stärker strukturierende Wirkung auf allen Ebenen (Studierende, Programme, Einrichtungen) zeigen. Das EIT überwacht die Vergabe und Ausweitung des EIT-Gütesiegels an bzw. auf Bildungs- und Berufsbildungsprogramme der KIC und lotet einen wirksameren Qualitätssicherungsmechanismus aus, einschließlich der Anerkennung und Akkreditierung des EIT-Gütesiegels durch externe Anbieter. Damit die Pilotinitiative im Hochschulbereich erfolgreich ist, bietet das EIT konkrete Leitlinien, Fachkenntnisse und Coachingmaßnahmen für die teilnehmenden Hochschuleinrichtungen und visiert Zielhochschuleinrichtungen aus ganz Europa an, wobei besonderes Augenmerk auf Hochschuleinrichtungen aus Ländern (und Regionen in diesen Ländern), die bescheidene und mäßige Innovatoren sind, sowie aus anderen Regionen mit geringer Leistung, die ihr Innovationspotenzial und ihren Innovationsfußabdruck vergrößern und ihre Strategien für eine intelligente Spezialisierung stärken möchten, gelegt wird. 3.5.   Bereichsübergreifende Tätigkeiten des EIT 3.5.1.   Kommunikation und Verbreitung Das EIT und die KIC bemühen sich, ihre Kommunikation und ihren Bekanntheitsgrad zu verbessern und zu steigern, und verfolgen im Hinblick auf ihre größten Interessenträger in den Mitgliedstaaten und darüber hinaus eine verbesserte Markenstrategie im Einklang mit dem Kommunikationskonzept, das in Bezug auf Horizont Europa Anwendung findet. Aufgrund der wachsenden Anzahl an KIC und der Pilotinitiative im Hochschulbereich intensiviert das EIT seine Bemühungen um die stärkere Anerkennung der Unionsunterstützung als Qualitätsmarke für Innovation . Dieses Markenmanagement und eine verbesserte Kommunikation vor allem gegenüber der Öffentlichkeit und den nationalen und regionalen Behörden sind von entscheidender Bedeutung, da die Innovationen, die aus dem EIT hervorgehen, die konkrete Wirkung von Investitionen der Union durch Horizont Europa zeigen. Das EIT bemüht sich, bestehende Informationsnetze der Union verstärkt zu nutzen und ihre Aktivitäten zu koordinieren, um potenziellen KIC-Partnern bessere Beratung und Orientierung bieten zu können. Diese stärkere Nutzung und Koordinierung kann die Unterstützung nationaler und regionaler Behörden bei der Ermittlung der erforderlichen Synergien mit den mehrjährigen Strategien der KIC umfassen. Um eine möglichst weite Bekanntmachung und eine bessere Kenntnis der Möglichkeiten zu gewährleisten, die das EIT bietet, stärkt das EIT Leitlinien und Unterstützung in Aspekten, die die europaweite Teilnahme an KIC betreffen, unter Nutzung bestehender Informationsnetzwerke und Strukturen in ganz Europa, insbesondere der in der Verordnung (EU) 2021/695 genannten nationalen Kontaktstellen. Damit möglichst viele Interessenträger des Wissensdreiecks auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene über alle Aufforderungen und Projekte des EIT (und der KIC) informiert sind, werden diese auch im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/695 auf dem Portal „Funding and tender opportunities“ veröffentlicht. Das EIT organisiert mindestens zweimal jährlich regelmäßige Treffen der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaten und der mit der Kommission verbundenen Stellen, um eine angemessene Kommunikation und einen angemessenen Informationsfluss mit den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene zu gewährleisten. Das Europäische Parlament und der Rat werden ordnungsgemäß über die Leistung, die Ergebnisse und die Aktivitäten des EIT und der KIC auf dem Laufenden gehalten. Darüber hinaus steht die Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten dem EIT in strategisch wichtigen Fragen beratend zur Seite. Die Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten wird außerdem zusammen mit dem EIT die Verknüpfung der EIT-geförderten Aktivitäten mit nationalen oder regionalen Programmen und Initiativen, einschließlich möglicher nationaler und regionaler Kofinanzierungen dieser Aktivitäten, und die Förderung entsprechender Synergien angemessen unterstützen und Informationen über diese Kofinanzierungsmöglichkeiten teilen. Das EIT verbessert den Bekanntheitsgrad seiner Maßnahmen in der Öffentlichkeit und der EIT-Gemeinschaft durch das Forum der Interessenträger (19), die EIT-Awards und die EIT-Alumni-Community (20) weiter, mit dem Ziel, die Interaktion zwischen europäischen Akteuren des Wissensdreiecks zu fördern und die besonders vielversprechenden Innovatoren und Unternehmer in Europa auszuzeichnen. Das EIT bietet der EIT-Alumni-Community (in Zusammenarbeit mit dem EIT-Alumni-Ausschuss) weiterhin Orientierungshilfen und strategische Beratung, um die unternehmerische und gesellschaftliche Wirkung sowie die kontinuierliche Teilnahme ihrer Mitglieder an EIT-geförderten Aktivitäten zu maximieren. Im Zeitraum 2021–2027 wird die EIT-Alumni-Community weiter wachsen, und die Alumni werden an Maßnahmen zur Förderung des Innovationspotenzials von Hochschuleinrichtungen teilnehmen. 3.5.2.   Bewährte Verfahren ermitteln und mit Interessenträgern austauschen Das EIT sorgt für die Identifizierung, Kodifizierung, den wirksamen Austausch und die Verbreitung von Erkenntnissen und bewährten Verfahren, die aus EIT-finanzierten Aktivitäten hervorgehen, und setzt sich zu diesem Zweck mit den mitgliedstaatlichen Behörden auf nationaler und regionaler Ebene, mit der Kommission und dem Europäischen Parlament — insbesondere dessen Lenkungsgruppe zur Zukunft von Wissenschaft und Technologie — in Verbindung, damit ein strukturierter Dialog und koordinierte Maßnahmen ermöglicht werden. Die KIC und die Projekte zur Förderung von Innovation und unternehmerischer Kompetenz an den Hochschuleinrichtungen dürften eine wertvolle Quelle für Erkenntnisse und experimentelles Lernen für politische Entscheidungsträger auf dem Gebiet der Forschung, Innovation und Hochschulbildung sowie in verschiedenen Themenbereichen sein. Bisher wurden die im Rahmen der KIC erarbeiteten bewährten Verfahren und gewonnenen Erkenntnisse nicht ausreichend gebündelt oder kodifiziert oder wirksam verbreitet. Das EIT baut seine Rolle als Innovationsinstitut aus, das in der Lage ist, innovative Praktiken, Erkenntnisse und Ergebnisse aus den EIT-finanzierten Aktivitäten (Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Forschungs- und Innovationsförderung und des Unternehmertums) zu ermitteln, zu analysieren, zu kodifizieren und zu verbreiten sowie deren Verwertung in der Praxis zu gewährleisten. Diese Tätigkeit des EIT baut auf den Verknüpfungen und Synergien mit den anderen Initiativen im Rahmen von Horizont Europa auf, insbesondere dem EIC, den Missionen und den Europäischen Partnerschaften. 3.5.3.   Internationale Zusammenarbeit und globale Outreach-Aktivitäten Das EIT arbeitet unter Aufsicht des Verwaltungsrates und im Benehmen mit den jeweiligen Dienststellen der Kommission ein Grundkonzept der internationalen Zusammenarbeit des EIT und der KIC aus, das mit dem Konzept der internationalen Zusammenarbeit von Horizont Europa im Sinne der Verordnung (EU) 2021/695 und mit anderen einschlägigen Maßnahmen der Union in Einklang steht. Das EIT strebt eine größere Wirkung seiner Aktivitäten durch internationale Kooperation an und koordiniert die internationalen EIT-finanzierten Aktivitäten der KIC. Der Schwerpunkt liegt auf einer engen Abstimmung mit den einschlägigen politischen Zielen sowie den Forschungs- und Innovationsprioritäten der Union und der Gewährleistung eines Unionsmehrwerts. Wird eine physische Präsenz der EIT-Gemeinschaft in einem Drittstaat als erforderlich erachtet, um die Wirkung zu steigern und die Zielsetzungen effizienter erreichen zu können, sorgt das EIT für die Koordinierung des Einsatzes und setzt Anreize für gemeinsame KIC-Maßnahmen. Bei der internationalen Zusammenarbeit und den globalen Outreach-Aktivitäten konzentriert sich das EIT in Zusammenarbeit mit der Kommission auf die wirksame Bewältigung globaler Herausforderungen, indem es einen Beitrag zu einschlägigen internationalen Initiativen und den Nachhaltigkeitszielen leistet sowie Zugang zu Talenten und ein größeres Angebot von und eine stärkere Nachfrage nach innovativen Lösungen gewährleistet. Das EIT überwacht diese Aktivitäten genau und trägt dafür Sorge, dass sie mit dem Konzept der internationalen Zusammenarbeit im Sinne der Verordnung (EU) 2021/695 und mit anderen einschlägigen Maßnahmen der Union im Einklang stehen. 3.6.   Gewährleistung der Funktionsweise: Modus Operandi Dieses Kapitel umfasst eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, die Funktionsweise des EIT und der KIC zu überarbeiten und zu verbessern. Ein wirksamer, gestärkter und strategischer Verwaltungsrat überwacht die Umsetzung dieser Maßnahmen auf EIT-Ebene und gewährleistet mithilfe der notwendigen Anreize und Kontrollen, unter anderem durch das Verfahren der leistungsbasierten Mittelzuweisung, dass die KIC diese Maßnahmen ebenfalls umsetzen. 3.6.1.   Operatives Modell der KIC Das EIT trägt dafür Sorge, dass die Umsetzung der KIC in vollem Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/695 erfolgt und dass die acht bestehenden KIC die neuen Umsetzungskriterien für europäische Partnerschaften gemäß jener Verordnung nach und nach anwenden. Daher stellt das EIT den KIC stärkere operative Leitlinien bereit und überwacht dauerhaft die Leistung der KIC zur Gewährleistung der Einhaltung der Grundsätze der soliden Haushaltsführung und der verantwortungsvollen Verwaltung, der Überwachungs- und Bewertungsgrundsätze gemäß der Verordnung (EU) 2021/819 und der Grundsätze und Kriterien für die europäischen Partnerschaften gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 sowie zur Angleichung an die aus den Prioritäten und Indikatoren von Horizont Europa erwachsenden Anforderungen, um ihre Leistung und Wirkung auf der Grundlage einer langfristigen Zusammenarbeitsstrategie zwischen dem EIT und den KIC zu maximieren. Bei KIC, die eine unzureichende Leistung erbringen, mangelhafte Ergebnisse oder nicht die erwartete Wirkung erzielen oder keinen Unionsmehrwert aufweisen, sind angemessene Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Das EIT sorgt dafür, dass die Maßnahmen zu Gewährleistung der Offenheit der KIC für neue Mitglieder und der Transparenz während der Umsetzung insbesondere durch die Annahme und Anwendung transparenter, klarer und konsistenter Beitritts- und Austrittskriterien für neue Mitglieder, die einen Mehrwert für die Partnerschaften erzeugen, und anderer Bestimmungen wie transparenter Verfahren zur Ausarbeitung der Geschäftspläne sowie durch die systematische Überwachung der Aktivitäten der KIC verbessert werden. Die KIC führen ihre Aktivitäten vollständig transparent aus, u. a. durch offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Ermittlung und Auswahl ihrer Projekte, Partner und andere Aktivitäten, und bleiben offene und dynamische Partnerschaften, denen neue Partner in der gesamten Union, darunter zunehmend KMU und Start-up-Unternehmen, die einen Mehrwert für die Partnerschaft bieten, auf der Grundlage von Exzellenz und Innovationsrelevanz beitreten können. Um die Konzentration der Finanzierung zu begrenzen und zu gewährleisten, dass die Aktivitäten der KIC ein möglichst breites Netz von Partnern umspannen, werden das Verfahren für die Erstellung ihres Geschäftsplans (einschließlich der Festlegung der Prioritäten, der Auswahl der Aktivitäten und der Zuweisung der Mittel) und die verbundenen Finanzierungsentscheidungen transparenter und inklusiver gestaltet. In den mehrjährigen Strategien der KIC wird der Ausbau der Partnerschaft angegangen, einschließlich der Einrichtung neuer CLC, für die der Verwaltungsrat angemessene Haushaltsmittel zuweisen soll. Bei den Entscheidungen über die Finanzierung berücksichtigt der Verwaltungsrat die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der in den mehrjährigen Strategien angegebenen Ziele erreicht wurden, etwa die Anzahl der CLC. Die KIC nutzen häufiger kompetitive Finanzierungsmechanismen und erhöhen vor allem den Anteil der Ausschreibungen für Projekte, die auch Dritten offenstehen. Alle diese Maßnahmen werden die Zahl der Einrichtungen, die an den Aktivitäten der KIC teilnehmen, erhöhen. Schließlich legen die KIC in ihrer regelmäßigen Berichterstattung über die Beteiligung neuer Partner als ein Element ihrer leistungsbasierten Finanzierung Rechenschaft ab. Da die KIC entlang der gesamten Innovationskette tätig sind, achten sie in ihrem Geschäftsplan auf ein durchgehend ausgewogenes Verhältnis zwischen den drei Seiten des Wissensdreiecks und verbundenen Tätigkeiten. Das EIT überwacht die Tätigkeiten der KIC, damit sie mittels einer schlanken, effizienten und kostenwirksamen Struktur umgesetzt werden, die die Verwaltungs-, Management- und Gemeinkosten auf ein Minimum beschränkt. Das EIT sorgt dafür, dass die KIC ihre erwartete Wirkung durch ein breites Spektrum von Aktivitäten entfalten, die im Geschäftsplan der KIC beschrieben sind und die Erreichung ihrer Ziele wirksam unterstützen, einschließlich ihrer potenziellen Wirkung auf Innovationssysteme auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Die Erfüllung der Verpflichtungen durch die einzelnen KIC-Partner wird sichergestellt, indem die tatsächlichen Beiträge der Partner im Vergleich zu den ursprünglichen Zusagen regelmäßig überwacht werden. Das EIT sorgt dafür, dass die KIC über ein Risikomanagementsystem für den Fall verfügen, dass einige Partner nicht in der Lage sind, ihren ursprünglichen Verpflichtungen nachzukommen. Im Interesse der finanziellen Tragfähigkeit ihrer Aktivitäten erschließen die KIC eine große Bandbreite von Einnahme- und Investitionsquellen. Zu diesem Zweck sorgen die KIC dafür, dass die Bedingungen für den Zugang zur Partnerschaft für viele verschiedene potenzielle Partner attraktiv bleiben. Etwaige Mitglieds- oder Unterrichtskosten sollten kein Hindernis für die Beteiligung einschlägiger Partner an einer KIC darstellen, insbesondere im Hinblick auf KMU, Start-up-Unternehmen und Studierende. 3.6.2.   Finanzierungsmodell der KIC Dank eines schlanken und vereinfachten Finanzierungsmodells ist davon auszugehen, dass das EIT die Wirkung der KIC und ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele des EIT und von Horizont Europa erhöht und die KIC-Partner zu mehr Engagement motiviert. Um den Mehrwert seiner Unterstützung zu steigern, überarbeitet das EIT sein Finanzierungsmodell. Das EIT bemüht sich nach besten Kräften um einen reibungslosen Übergang zwischen den MFR-Zeiträumen, insbesondere für die laufenden Tätigkeiten. Die Verbesserungen, die das EIT vornehmen muss, betreffen drei Bereiche: Erstens senkt das EIT schrittweise seinen Finanzierungssatz für KIC-Mehrwertaktivitäten (21), um zusätzlich zu den Beiträgen ihrer Partner die Quote der privaten und öffentlichen Investitionen zu erhöhen. Dank des überarbeiteten Finanzierungsmodells wird erwartet, dass den KIC der Übergang zur finanziellen Tragfähigkeit erleichtert wird. Es ist zu erwarten, dass das Modell Anreize für KIC schaffen wird, über die Dauer der Partnerschaftsvereinbarungen den Anteil der EIT-Mittel an ihren Geschäftsplänen schrittweise zu senken und gleichzeitig den Anteil der Koinvestitionen aus anderen Quellen zu steigern. Für die verschiedenen Phasen des KIC-Lebenszyklus (Start-up-Phase, Anlaufphase, Reifephase, Auslaufen der EIT-Finanzhilfe) gelten die abnehmenden EIT-Finanzierungssätze für KIC-Mehrwertaktivitäten in der folgenden Tabelle:   Start-up-Phase Anlaufphase Reifephase Auslaufen der EIT-Finanzhilfe Jahre 1–4 5–7 8–11 12–15 EIT-Finanzierungssatz bis 100 % bis 80 % bis 70 % bis 50 % in Jahr 12, danach Senkung um 10 % pro Jahr Abbildung 1: EIT-Finanzierungssätze im Zeitraum 2021–2027 Die Tätigkeiten einiger KIC könnten aufgrund ihrer Besonderheiten zusätzliche Anreize erfordern, damit sie ausgeführt werden können. Zu diesem Zweck könnte der Verwaltungsrat beschließen, günstigere Finanzierungsbedingungen für KIC-übergreifende Aktivitäten, RIS-Aktivitäten und die Pilotinitiative für Hochschulbildung anzuwenden. Zweitens sorgt das EIT dafür, dass das Verfahren für die Vergabe der Finanzhilfen nach einem leistungsbasierten Modell erfolgt. Die Verwendung mehrjähriger Zuschüsse soll so stark wie möglich ausgeweitet werden. Die EIT-Mittel werden unmittelbar an Fortschritte in den in Artikel 10 und Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/819 aufgeführten Bereichen und bei den in den Geschäftsplänen der KIC festgelegten Ziele gebunden und könnten gekürzt, geändert oder gestrichen werden, wenn keine Ergebnisse vorliegen. Das EIT schafft unter anderem stärkere Anreize für die KIC, sich um neue Partner zu bemühen, und führt Korrekturmaßnahmen durch, die vor allem auf der individuellen Leistung der KIC beruhen, um eine möglichst große Wirkung zu erzielen. Drittens stellt das EIT vor dem Auslaufen der ersten sieben Jahre der Laufzeit der Aktivitäten einer KIC gemäß Artikel 10 und 11 der Verordnung (EU) 2021/819 strenge Regeln für die Stärkung des Mechanismus für umfassende Bewertungen auf. Diese umfassende Bewertung, die mithilfe unabhängiger externer Experten durchgeführt wird, steht im Einklang mit der bewährten internationalen Praxis und den in der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegten Kriterien für die Überwachung und Evaluierung der europäischen Partnerschaften. Sie erfolgt vor dem Auslaufen der ersten sieben Jahre der Laufzeit. Auf der Grundlage der umfassenden Bewertung beschließt der Verwaltungsrat, entweder den Finanzbeitrag zu einer KIC fortzusetzen, zu ändern oder zu beenden (d. h. die Partnerschaftsvereinbarung mit dieser KIC nicht zu verlängern) und die Mittel anderen Aktivitäten mit besseren Leistungen zuzuweisen. Der Verwaltungsrat holt vor Erlass dieses Beschlusses die Stellungnahme der Gruppe der Vertreter der Mitgliedstaaten ein. 3.6.3.   Verringerung des Verwaltungsaufwands Das EIT intensiviert seine Bemühungen um eine Vereinfachung, um unnötigen Verwaltungsaufwand für die KIC zu verringern und es ihnen zu ermöglichen, ihre Geschäftspläne und ihre mehrjährigen Strategien möglichst flexibel und effizient umzusetzen. Zu einer solchen Vereinfachung kann die Verwendung von Pauschalbeträgen oder Kosten je Einheit für die relevanten KIC-Aktivitäten gehören. Um eine bessere Ressourcenplanung insbesondere für die Innovationsaktivitäten zu ermöglichen und um ein stärkeres Engagement und langfristige Investitionen der an den KIC-Aktivitäten teilnehmenden Partner zu erreichen, wird das EIT außerdem im Rahmen der jeweiligen Partnerschaftsrahmenvereinbarungen mehrjährige Finanzhilfevereinbarungen — einschließlich Bestimmungen zur leistungsbasierten Finanzierung, wenn dies angezeigt ist — mit den KIC unterzeichnen. Diese mehrjährigen Finanzhilfevereinbarungen dürfen 3 Jahre nicht überschreiten. 3.6.4.   Beziehungen zwischen EIT und KICs nach Ende der Partnerschaftsvereinbarung Das EIT legt die allgemeinen Grundsätze für die Beziehungen zu den KIC nach dem Ende der Partnerschaftsvereinbarung im Einklang mit dem durch die Verordnung (EU) 2021/695 geschaffenen Rahmen für europäische Partnerschaften fest. Auf der Grundlage einer eingehenden unabhängigen Studie, die bis Ende 2023 durchgeführt werden soll, legt das EIT in enger Zusammenarbeit mit der Kommission den Gesamtrahmen für seine Beziehungen zu den KIC fest, deren Partnerschaftsvereinbarung im Programmplanungszeitraum 2021–2027 beendet wird oder ausläuft. Diese eingehende unabhängige Studie umfasst eine Bewertung der Bemühungen der KIC um finanzielle Nachhaltigkeit, der erzielten Einnahmen und der finanziellen Aussichten der KIC, außerdem werden in ihr alle Tätigkeiten ermittelt, deren Fortführung aufgrund fehlender Ressourcen gefährdet sein könnte. Bei einem positiven Ergebnis einer abschließenden Überprüfung kann das EIT mit einer KIC (22) eine Kooperationsvereinbarung abschließen, um die aktive Zusammenarbeit mit ihr auch nach Beendigung der Partnerschaftsvereinbarung fortzusetzen. Die Kooperationsvereinbarung enthält: a) Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Fortführung der Aktivitäten des Wissensdreiecks sowie Pflege des Systems und des Netzwerks der KIC; b) Bedingungen für die Verwendung der EIT-Marke und Teilnahme an den EIT-Awards und anderen vom EIT veranstalteten Initiativen ; c) Bedingungen für die Beteiligung an Hochschul- und Ausbildungsaktivitäten, einschließlich der Verwendung des EIT-Gütesiegels für allgemeine und berufliche Bildungsprogramme und der Beziehungen zur EIT-Alumni-Gemeinschaft; d) Bedingungen für die Teilnahme an wettbewerblichen Ausschreibungen des EIT für einige spezifische Aktivitäten, einschließlich KIC-übergreifender Aktivitäten und gemeinsamer Dienstleistungen; e) Bedingungen für zusätzliche Unterstützung durch das EIT für transnationale Koordinierungstätigkeiten der CLC mit einem hohen Unionsmehrwert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer eingehenden unabhängigen Studie legt der Verwaltungsrat Laufzeit, Inhalt und Struktur der Kooperationsvereinbarung fest, einschließlich der spezifischen Tätigkeiten der KIC, die gemäß Absatz 2 Buchstaben a bis e unterstützt werden können. Die KIC sind berechtigt, sich gemäß den in der Kooperation

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.