Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/820 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas und Aufhebung des Beschlusses Nr. 1312/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32021D0820. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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on Horizont Europa Im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/695 setzt sich die Kommission entschieden dafür ein, das Innovationspotenzial Europas weiter auszubauen, um in der Lage zu sein, auf die künftigen Herausforderungen zu reagieren. Die besondere Rolle des EIT bei der Förderung der Innovation durch die Zusammenführung von Wirtschaft, Bildung, Forschung, Behörden und Zivilgesellschaft wird gestärkt, indem das Institut in die Säule III „Innovatives Europa“ von Horizont Europa eingebettet wird. Die Verordnung (EU) 2021/695 spiegelt den wachsenden Ehrgeiz der Union im Bereich der Innovation und die Notwendigkeit wider, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Durch die strategische Planung von Horizont Europa soll für Kohärenz zwischen den Tätigkeiten des EIT und anderen Tätigkeiten im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/695 gesorgt werden. Das EIT trägt zum strategischen Koordinierungsverfahren für die europäischen Partnerschaften bei. Das EIT arbeitet weiterhin eng mit anderen Durchführungsstellen der Säule III „Innovatives Europa“ von Horizont Europa zusammen und bemüht sich nach besten Kräften, zu einer zentralen Anlaufstelle für Innovation beizutragen. Das EIT stärkt die Innovationssysteme, die zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen, indem es die Integration des Wissensdreiecks in den thematischen Tätigkeitsbereichen der KIC fördert. Starke Synergien, unter anderem durch Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene zwischen den Durchführungsstellen der Säule III „Innovatives Europa“ von Horizont Europa sind erforderlich. Das EIT und der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) führen komplementäre Aktivitäten durch, um die Förderung für innovative Unternehmen, einschließlich Dienstleistungen für die beschleunigte Entwicklung von Start-ups (business acceleration) und Schulungen, zu straffen. Das EIC kann KIC-geförderten Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial helfen, rasch zu expandieren. So können insbesondere die innovativsten KIC-geförderten Unternehmen einen vereinfachten und daher schnelleren Zugang zu EIC-Maßnahmen, insbesondere zu Unterstützung durch den EIC-Accelerator und die finanzielle Unterstützung der mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates (12) eingerichteten InvestEU-Programme in Anspruch nehmen. Außerdem erleichtert das EIT den Zugang von EIC-Begünstigten zu den Innovationssystemen der KIC und einschlägigen Akteuren des Wissensdreiecks. So können sich die EIC-Begünstigten aktiv an den KIC-Aktivitäten beteiligen und die Dienstleistungen der KIC in Anspruch nehmen. Das EIT sorgt auch für Kohärenz mit der Komponente der europäischen Innovationssysteme der Säule III „Innovatives Europa“ von Horizont Europa. Das EIT wird sich aktiv an den Aktivitäten des in dem Beschluss (EU) 2021/764 des Rates (13) genannten EIC-Forums beteiligen und Verbindungen zwischen der EIT-Gemeinschaft (14) und einschlägigen Tätigkeiten zur Unterstützung von Innovationssystemen herstellen, um Doppelarbeit zu vermeiden und die Kohärenz und Komplementarität zwischen Maßnahmen des EIT und des EIC sicherzustellen. Das EIT wird auch stärkere Synergien zwischen seinen Maßnahmen und den Programmen und Initiativen im Rahmen der Säule I „Wissenschaftsexzellenz“ von Horizont Europa schaffen, um die Übertragung von Wissen aus der wissenschaftlichen Grundlagenforschung auf konkrete Anwendungen zu beschleunigen, die der Gesellschaft zugutekommen. Vor allem mit Blick auf die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) und den Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC) wirkt das EIT an der Entwicklung von Innovationskompetenzen und unternehmerischen Fähigkeiten bei den MSCA-Stipendiaten und den ERC-Finanzhilfeempfängern in allen Phasen ihrer Laufbahn mit. Diese Zusammenarbeit bleibt freiwillig und darf den Verwaltungsaufwand für die Begünstigten nicht erhöhen. Das EIT leistet einen Beitrag zur Säule II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ von Horizont Europa und ergänzt einschlägige Aktivitäten zur Bewältigung globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen und zur Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit der Union auf globaler Ebene. Vor allem durch die KIC strebt das EIT an, zu stärkeren Synergien mit einschlägigen Missionen und thematischen Clustern sowie anderen europäischen Partnerschaften beizutragen und diese sicherzustellen, indem es unter anderem nachfrageseitige Maßnahmen unterstützt und Verwertungsleistungen anbietet, die den Technologietransfer fördern und die Vermarktung der erzielten Ergebnisse beschleunigen. Das EIT prüft potenzielle Synergien zwischen dem Programmteil „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ von Horizont Europa, einschließlich der Teambildungs- und Partnerschaftsaktivitäten, und den von ihm geförderten Outreach-Aktivitäten. So können Zieleinrichtungen des Programmteils „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ von Horizont Europa und der Outreach-Aktivitäten des EIT das Fachwissen und die Unterstützung des EIT in Anspruch nehmen. 2.   DIE LATTE HÖHER LEGEN: STRATEGIE UND ZIELE DES EIT FÜR DEN ZEITRAUM 2021–2027 Im Zeitraum 2021–2027 setzt das EIT die Unterstützung der KIC fort, um die Innovationssysteme zu stärken, die zur Bewältigung globaler und gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen, und zwar in vollständiger Komplementarität mit Horizont Europa und anderen Unionsprogrammen. Dazu fördert es die Integration von Hochschulbildung, Forschung und Innovation, um ein innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen, eine neue Generation von Unternehmern zu fördern und zu unterstützen und auch zur Beseitigung des Geschlechtergefälles bei Unternehmerinnen und Unternehmern sowie zur Anregung der Gründung neuer innovativer Unternehmen, mit besonderem Augenmerk auf KMU, in enger Synergie und Komplementarität mit dem EIC beizutragen. Besondere Aufmerksamkeit wird einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis und geschlechtersensiblen Ansätzen gewidmet, insbesondere in Bereichen, in denen Frauen noch immer unterrepräsentiert sind, etwa Informations- und Kommunikationstechnologien, Naturwissenschaften, Technik, Informatik und Mathematik. Dabei wird das EIT auf Grundlage der in der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegten Interventionsbereiche insbesondere (1) nachhaltige Innovationssysteme europaweit stärken; (2) Innovationskompetenzen und unternehmerische Kompetenzen vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens fördern, unter anderem durch die Steigerung der Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen europaweit; (3) neue Lösungen für globale Herausforderungen auf den Markt bringen und (4) Synergien und Mehrwert innerhalb von Horizont Europa sicherstellen. Im Einklang mit den Herausforderungen, denen das EIT gegenübersteht, und um einen Beitrag zu seinen allgemeinen Zielen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/819 und damit zur wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Wirkung von Horizont Europa zu leisten, verfolgt das EIT im Zeitraum 2021–2027 folgende spezifischen Ziele: a) Erhöhung der Offenheit, Wirkung und Transparenz der KIC und Integration des Wissensdreiecks in der gesamten Union; b) Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten und des Innovationspotenzials in der Hochschulbildung europaweit durch Förderung und Unterstützung des institutionellen Wandels in Hochschuleinrichtungen und die Integration von Hochschuleinrichtungen in Innovationssysteme; c) Stärkung der regionalen und lokalen Reichweite des EIT und der KIC, insbesondere durch die Einbeziehung einer größeren Bandbreite an Interessenträgern, um unterschiedliche Innovationsleistungen auszugleichen und die Verbreitung von Wissen und Innovation in der gesamten Union zu fördern. Das EIT kann bei Bedarf mit der erforderlichen Flexibilität auf die COVID-19-Krise und etwaige künftige Krisen reagieren, indem es einschlägige Initiativen in seine Strategie integriert, um zum Schutz der Innovationssysteme beizutragen und den Interessenträgern des EIT zu helfen, sich auf den Wirtschaftsaufschwung vorzubereiten. 3.   FÖRDERUNG DES INNOVATIONSTALENTS UND DES INNOVATIONSPOTENZIALS EUROPAS: WICHTIGSTE MASSNAHMEN Bei der EIT-Strategie für 2021–2027 liegt der Fokus auf Maßnahmen, mit denen ein Unionsmehrwert geschaffen und zur Erreichung der Ziele von Horizont Europa beigetragen wird. Erstens fördert das EIT die Innovationskapazität und die Innovationssysteme in der gesamten Union weiter, indem die KIC unterstützt, weiterentwickelt, offen für neue Partnerschaften, transparenter und in stärkerer Übereinstimmung mit den Grundsätzen der verantwortungsvollen Verwaltung gestaltet und ausgebaut werden. Zweitens steuert das EIT auf der Grundlage seiner Erfahrungen mit der Integration des Wissensdreiecks die Förderung und die Entwicklung der unternehmerischen Fähigkeiten und des Innovationspotenzials im Hochschulbereich, umgesetzt durch die KIC, weiter. Drittens unternimmt das EIT dank wirksamerer übergreifender Maßnahmen alle notwendigen Anstrengungen, damit sein Bekanntheitsgrad und seine Wirkung auf Unionsebene verstärkt werden. Außerdem verbessert das EIT seine Funktionsweise, um seine Effektivität, seine Effizienz und seine Wirkung zu steigern, etwa in Bereichen wie Anleitung für die KIC, damit sie finanziell tragfähig werden, Offenheit, Outreach, Transparenz, Qualität und Nachhaltigkeit seiner eigenen Aktivitäten und der Aktivitäten der KIC, stärkere Beteiligung von KMU und Start-up-Unternehmen und ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern. 3.1.   Unterstützung existierender KIC Das EIT stärkt die Innovationssysteme, indem es die Unterstützung der bereits bestehenden KIC bei der Bewältigung globaler Herausforderungen durch die Integration des Wissensdreiecks auf Unionsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene fortsetzt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll ein großer Teil der Haushaltsmittel des EIT für die Unterstützung der KIC verwendet werden, und das EIT entwickelt seine Plattform für den Start, den Ausbau und die Überwachung der KIC weiter. Das EIT sorgt dafür, dass die KIC weiterhin finanzielle Tragfähigkeit anstreben und öffentliche und private Investitionen mobilisieren, um spätestens 15 Jahre nach deren Start finanzielle Unabhängigkeit von der EIT-Finanzhilfe zu erlangen, wobei der Schwerpunkt weiterhin auf Maßnahmen zur Integration des Wissensdreiecks liegt. Das EIT gewährleistet, dass die KIC eine Strategie für die Zusammenarbeit und die Schaffung von Schnittstellen und Synergien mit den einschlägigen europäischen Partnerschaften, Missionen und dem EIC sowie anderen einschlägigen Unions- und internationalen Initiativen und Programmen entwickeln und umsetzen. Zusätzlich zu der finanziellen Unterstützung überwacht das EIT die KIC auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse strategisch und bietet ihnen Orientierungshilfen. Auf der Grundlage der u. a. in Anhang V der Verordnung (EU) 2021/695 aufgeführten Indikatoren begleitet und analysiert das EIT die Leistung‚ die Hebelinvestitionen und die verschiedenen qualitativen und quantitativen Auswirkungen der KIC. Das EIT bemüht sich nach besten Kräften, die Terminologie im Zusammenhang mit der Struktur der einzelnen KIC zu straffen, um die Erkennbarkeit des EIT weiter zu vereinfachen und zu verstärken. Das EIT legt Bereiche für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den KIC zu Themen von strategischer und politischer Bedeutung fest und fördert diese Zusammenarbeit. Das EIT stärkt die Koordination zwischen KIC in Bereichen von gemeinsamem Interesse, insbesondere durch die Förderung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter den KIC und ihrer Zusammenarbeit (KIC-übergreifende Aktivitäten) (15) in bestimmten Themenbereichen und zu übergeordneten Fragen. KIC-übergreifende Aktivitäten haben das größte Potenzial, wenn schon mehrere KIC sich mit den gleichen politischen Prioritäten der Union befassen, es jedoch noch keine eigene KIC gibt. Die Durchführung spezieller gemeinsamer Maßnahmen von gemeinsamem Nutzen durch mehrere KIC-Gemeinschaften birgt ein hohes Potenzial für Synergien und interdisziplinäre Vorteile. Das EIT fördert solche Aktivitäten und beteiligt sich aktiv an der Festlegung von Inhalt und Struktur KIC-übergreifender Aktivitäten. Es überwacht die Durchführung KIC-übergreifender Aktivitäten sowie die erzielten Ergebnisse, um diese Aktivitäten letztlich zum Bestandteil der mehrjährigen KIC-Strategien zu machen. Das EIT fördert ferner den Aufbau KIC-übergreifender gemeinsamer Dienste zur Bewältigung operativer Aufgaben, die allen KIC gemeinsam sind. 3.2.   Erhöhung der regionalen Wirkung von KIC Das EIT verstärkt seine regionale Wirkung dank einer größeren Offenheit und des inklusiven Vorgehens der KIC gegenüber einer großen Bandbreite von potenziellen Partnern und Interessenträgern, einer stärkeren Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse und einer besser strukturierten regionalen Strategie der KIC. Jede KIC muss eine regionale Strategie als festen Bestandteil ihrer Geschäftspläne erstellen und umsetzen, deren Ziel darin besteht, das Verhältnis zu den nationalen, regionalen und lokalen Innovationsakteuren (einschließlich KMU) zu stärken. Soweit relevant, weisen die KIC Verknüpfungen mit Strategien für intelligente Spezialisierung und mit den Aktivitäten der thematischen Plattformen und interregionalen Initiativen nach, u. a. mit den Verwaltungsbehörden der europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Das EIT überwacht kontinuierlich die Umsetzung dieser Strategien, einschließlich der Hebelwirkung auf die ESI-Fonds. Die mehrjährige Strategie und der Geschäftsplan der KIC sollen einen sogenannten „ortsbezogenen“, auf den CLC und RIS-Zentren beruhenden Innovationsansatz umfassen, damit die Rolle der KIC als Türöffner für den Zugang zu einer KIC-Gemeinschaft und die Interaktion mit den Partnern vor Ort sowie mit weiteren lokalen Innovationsakteuren genutzt wird. Das EIT überwacht, wie die CLC und RIS-Zentren funktionieren und sich in die lokalen Innovationssysteme integrieren. Das EIT trägt dafür Sorge, dass die RIS-Aktivitäten so eingesetzt werden, dass potenzielle neue Partner gewonnen werden, die einen Mehrwert für die KIC bedeuten, und dass sie die Integration dieser Partner erleichtern und so die unionsweite Präsenz des EIT fördern, und dass sie umfassend in die mehrjährige Strategie der KIC integriert sind. Die Teilnahme am RIS, das vom EIT gesteuert und von den KIC umgesetzt wird, erfolgte bisher auf freiwilliger Basis. Ab 2021 werden die RIS-Tätigkeiten verpflichtend und zu einem festen Bestandteil der mehrjährigen Strategien der KIC. Das EIT sorgt dafür, dass die RIS-Aktivitäten eine Brücke zu einschlägigen Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung schlagen. Die KIC verstärken diese Integration durch die Einrichtung von RIS-Zentren. Ein RIS-Zentrum wird nach einer eingehenden Analyse der Bedürfnisse und einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingerichtet. Es ist Teil der KIC-Struktur und dient als Zentrum ihrer Tätigkeiten. Ziel ist, die lokalen Akteure des Wissensdreiecks zu mobilisieren und in die Tätigkeiten der KIC einzubeziehen, Synergien auf lokaler Ebene zu schaffen, Finanzierungs- und Zusammenarbeitsmöglichkeiten zu ermitteln und die aktive Integration in Systeme zu fördern. Im Einklang mit der KIC-Erweiterungsstrategie könnten RIS-Zentren den Weg zur Einrichtung eines CLC in der Zielregion ebnen. Das EIT berät und unterstützt weiterhin die KIC bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer mehrjährigen RIS-Strategien. Mit den RIS-Aktivitäten wird weiterhin die Innovationskapazität von Ländern (und Regionen in diesen Ländern), deren Innovationsleistung dem Europäischen Investitionsanzeiger zufolge bescheiden und mäßig ist, sowie der Gebiete in äußerster Randlage nach Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterstützt, um ihre Integration in die KIC-Gemeinschaften zu fördern. Folgende Länder und Regionen kommen für RIS-Tätigkeiten in Frage (RIS-Länder und -Regionen): (1) Länder (und Regionen in diesen Ländern), die in mindestens einem der drei Jahresberichte des Europäischen Innovationsanzeigers der nachstehend genannten Jahre als „bescheidene“ oder „mäßige“ Innovatoren eingestuft wurden: a) 2018, 2019 und 2020 für 2021–2024 und b) 2021, 2022 und 2023 für 2025–2027, und (2) Gebiete in äußerster Randlage. Mindestens 10 % und höchstens 15 % der finanziellen Mittel des EIT für bestehende und neue KIC sind der Durchführung von RIS-Aktivitäten vorbehalten, damit die Zahl der KIC-Partner aus den Zielregionen erhöht werden kann. Im Rahmen des RIS geförderte Aktivitäten haben zum Ziel: (1) dazu beizutragen, die Innovationskapazität regionaler und lokaler Systeme in der Union durch Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus und eine engere Interaktion zwischen lokalen Innovationsakteuren (Cluster, Netzwerke, Behörden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, und Anbietern beruflicher Bildung und KMU) sowie die Tätigkeiten dieser Akteure zu verbessern, (2) das Ziel zu unterstützen, neue Partner in den KIC zu gewinnen und lokale Innovationssysteme an europaweite Innovationssysteme anzubinden, und (3) zusätzliche private und öffentliche Finanzmittel zu mobilisieren, wobei den ESI-Fonds besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte. 3.3.   Gründung neuer KIC Um zur Bewältigung neuer und sich abzeichnender globaler Herausforderungen beizutragen, leitet das EIT offene und transparente Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Schaffung neuer KIC in vorrangigen Bereichen ein, die aus strategisch wichtigen Themenbereichen und auf der Grundlage von Kriterien ausgewählt werden, welche unter anderem die Relevanz für die politischen Prioritäten der Union im Hinblick auf das Vorgehen gegen globale und gesellschaftliche Problemstellungen sowie ihr Potenzial und ihren Mehrwert in Bezug auf das EIT-Modell zum Ausdruck bringen. Die neuen KIC werden in Abhängigkeit von der Strategischen Planung von Horizont Europa und der dem EIT für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027 zugewiesenen Mittel gegründet. Die einschlägigen Auswahlkriterien für die europäischen Partnerschaften gemäß Anhang III der Verordnung (EU) 2021/695 werden in die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die KIC aufgenommen und bei der Bewertung berücksichtigt. Auf der Grundlage eines Vorschlags des Verwaltungsrates und einer entsprechenden Analyse wird vorgeschlagen, 2022 oder 2023 möglichst bald eine erste neue KIC im Bereich der Kultur- und Kreativbranchen und Kultur- und Kreativwirtschaft (Cultural and Creative Sectors and Industries, CCSI) zu gründen, für die 2021 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht wird, sofern dies machbar ist. Dieser vorrangige Bereich weist die größte Komplementarität mit den acht bereits existierenden KIC des EIT und den potenziellen prioritären Bereichen anderer europäischer Partnerschaften auf, die im Rahmen von Horizont Europa entstehen sollen. Eine Zusammenfassung der Herausforderungen in den CCSI und der erwarteten Wirkung der künftigen KIC ist in Anhang 1 enthalten. Eine zweite neue KIC im Bereich Wasser-, Meeres- und maritime Sektoren und Ökosysteme (WMM) soll dem Vorschlag zufolge 2026 ins Leben gerufen werden, wobei die entsprechende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2025 veröffentlicht werden soll. Die Kommission führt bis 2024 mit Unterstützung unabhängiger externer Sachverständiger eine Ex-ante-Analyse durch, um die Relevanz des Bereichs WMM zu evaluieren. Falls die Analyse zu einer negativen Schlussfolgerung führt, kann die Kommission eine Änderung der SIA 2021–2027 vorschlagen, bei der sie dem Beitrag des Verwaltungsrats und der strategischen Planung von Horizont Europa Rechnung trägt. Eine Zusammenfassung der Herausforderungen im WMM-Bereich und der erwarteten Wirkung der künftigen KIC ist in Anhang 2 enthalten. Andere neue KIC können ausgewählt werden, wenn die zusätzlichen Mittelzuweisungen zu denen des EIT verfügbar werden, und berücksichtigen den Beitrag des Verwaltungsrats, die strategische Planung von Horizont Europa und die Kriterien für die Auswahl der europäischen Partnerschaften, insbesondere Offenheit, Transparenz, Unionsmehrwert, Beitrag zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung, Kohärenz und Synergien. 3.4.   Förderung des Innovations- und Unternehmenspotenzials im Hochschulbereich In Zusammenarbeit mit der Kommission und im Benehmen mit den KIC konzipiert das EIT eine Pilotinitiative zur Förderung des Innovations- und Unternehmenspotenzials im Hochschulbereich und der Integration von Hochschulen in Innovationssysteme (Pilotinitiative im Hochschulbereich) und lässt sie ab 2021 von den KIC durchführen. Mit seinem Modell der Integration des Wissensdreiecks überwindet das EIT die anhaltende Kluft zwischen Hochschulen, Forschung und Innovation. Das EIT und die KIC sind vor allem dank ihres besonderen Fokus auf Innovation und unternehmerischer Bildung wichtige Instrumente für die Entwicklung des Humankapitals. Die Wirkung des EIT wird jedoch über die KIC-Partner hinaus ausgeweitet. Die Hochschulen in ganz Europa müssen möglichst inklusiv und mit einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis einen stärker auf Innovation und Unternehmertum ausgerichteten Ansatz der Bildung, Forschung und der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und dem weiteren regionalen und lokalen Innovationssystem, einschließlich der Zivilgesellschaft, öffentlicher Einrichtungen und Organisationen der Solidarwirtschaft, verfolgen, was mit einer klaren Strategie, einer Methodologie und entsprechenden Ressourcen erreicht werden kann. Die Aktivitäten der KIC in Verbindung mit der Pilotinitiative im Hochschulbereich werden durch offene und transparente Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt, die auf die Stärkung des Innovationspotenzials der Hochschulen abzielen und insbesondere auf Hochschuleinrichtungen ausgerichtet sind, die keine KIC-Partner in den Innovationswertschöpfungsketten und -systemen in der Union sind. Die Maßnahmen betreffen in erster Linie den Kapazitätsaufbau von Hochschuleinrichtungen, u. a.: (1) den Austausch und die Anwendung bewährter Verfahren in der Integration des Wissensdreiecks, z. B. organisatorisches Lernen, Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, Coaching und Mentoring, (2) die Ausarbeitung von Aktionsplänen für den Umgang mit festgestelltem Handlungsbedarf in Bereichen wie Innovationsmanagement, Gründung und Entwicklung von Start-up-Unternehmen, Technologietransfer einschließlich der Verwaltung der Rechte des geistigen Eigentums, nachhaltige und klimaneutrale Gestaltung, Personal- und Organisationsmanagement, Integration der Geschlechterperspektive in die Innovation und Zusammenarbeit mit lokalen Interessensträgern und der Zivilgesellschaft und (3) Umsetzung der Aktionspläne zum Aufbau von Innovationspotenzial sowie entsprechender Folgemaßnahmen. Diese Aktivitäten betreffen weitere Akteure des Wissensdreiecks wie Anbietern beruflicher Bildung, Forschungs- und Technologieorganisationen, KMU und Start-up-Unternehmen und ergänzen die Maßnahmen des EIT im Bildungsbereich, die einer der Kernbestandteile der KIC-Aktivitäten zur Integration des Wissensdreiecks sind . Das EIT soll eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den KIC im Rahmen der Pilotinitiative im Hochschulbereich fördern. Die in die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aufzunehmenden Auswahlkriterien sind so gestaltet, dass der Großteil der Mittel für Hochschuleinrichtungen außerhalb der KIC aufgewendet wird. Ziel der Pilotinitiative im Hochschulbereich ist, dass die Wirkung des EIT über die KIC hinausgeht und zum Kernauftrag des EIT — Förderung des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Wettbewerbsfähigkeit durch die Stärkung der Innovationskapazität der Mitgliedstaaten — beiträgt, was auch i

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.