Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/820 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 über die Strategische Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) 2021–2027: Förderung des Innovationstalents und der Innovationskapazität Europas und Aufhebung des Beschlusses Nr. 1312/2013/EU (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32021D0820. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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svereinbarung festgelegten Bedingungen, einschließlich der Teilnahme an wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, an den Tätigkeiten des EIT zu beteiligen. 3.7.   Synergien und Komplementarität mit anderen Programmen der Union Aufgrund seines breiten Aktionsradius und seiner besonderen Rolle als integraler Bestandteil von Horizont Europa ist das EIT gut aufgestellt, um Synergien zu schaffen und unter Vermeidung von Überschneidungen Komplementarität mit anderen Programmen der Union oder -Instrumenten herzustellen, beispielsweise indem es die KIC bei der Planung und Durchführung ihrer Aktivitäten stärker unterstützt. Es wird erwartet, dass das EIT mittel- bis langfristig zu Synergien beitragen wird, und zwar unter anderem in den folgenden Bereichen: Erasmus+ — Das EIT ist bestrebt, Synergien zwischen Erasmus+ und den EIT-Communities zu schaffen. Die Zusammenarbeit hat darauf abzuzielen, Erasmus-Studierenden, die an KIC-Partnerhochschuleinrichtungen studieren, die Teilnahme an KIC-Sommerkursen oder anderen einschlägigen Schulungsmaßnahmen (z. B. zur unternehmerischen Initiative oder zum Innovationsmanagement) und die Aufnahme von Kontakten mit dem Alumni-Netz der KIC zu ermöglichen. — Die Kooperationsaktivitäten können auch die Durchführung von Schulungen durch das EIT oder die KIC für akademisches Personal (von allen Hochschuleinrichtungen, nicht nur der KIC) umfassen, die die Einbindung von Unternehmertum und Innovation in die Lehrpläne betreffen, sowie die Erprobung, Annahme und Verbreitung innovativer Verfahren, die im Rahmen der Erasmus+-Netze entwickelt wurden (wie die Wissensallianzen zwischen Hochschuleinrichtungen und Unternehmen), durch die KIC und umgekehrt. — Es sind Synergien mit der Initiative Europäische Hochschulen zu schaffen, die dazu beitragen könnten, den Bildungsaktivitäten des EIT durch Mainstreaming eine systemische Wirkung zu verleihen. Programm „Digitales Europa“, eingerichtet mit der Verordnung (EU) 2021/694 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) — Die KIC und insbesondere die CLC arbeiten gemäß der Verordnung (EU) 2021/694 mit den europäischen Drehscheiben für digitale Innovation zusammen, um den digitalen Wandel der Industrie und in den Einrichtungen des öffentlichen Sektors zu unterstützen. — Es wird geprüft, wie die im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ entwickelten Infrastrukturen und Kapazitäten (z. B. Datenquellen und Bibliotheken von Algorithmen für künstliche Intelligenz und Hochleistungsrechenzentren in den Mitgliedstaaten) von den KIC für die Zwecke der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie für Erprobungs- und Demonstrationszwecke in Innovationsprojekten genutzt werden können. Kohäsionsfonds (insbesondere Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, eingerichtet durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds, und Europäischer Sozialfonds Plus, eingerichtet durch eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)) — Die KIC fördern durch die CLC und ihre RIS-Zentren die regionale und regionenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Wissensdreiecks und den Verwaltungsbehörden und nutzen dabei die Synergien mit der interregionalen Zusammenarbeit und interregionalen Investitionen entlang der Wertschöpfungsketten in den vorrangigen Bereichen der Strategien für eine intelligente Spezialisierung und der Arbeit der thematischen Plattformen für intelligente Spezialisierung. Eine solche Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden kann dazu führen, dass KIC-Aktivitäten in die operationellen Programme aufgenommen werden. Das EIT prüft auch, ob es durch den Austausch bewährter Verfahren zu den Kompetenzentwicklungsinitiativen der Kohäsionsfonds beitragen kann. — Das EIT fördert die Zusammenarbeit zwischen den relevanten KIC und den Plattformen für intelligente Spezialisierung, um Synergien zwischen EIT-Mitteln, Kohäsionsmitteln und anderen Programmen der Union, nationalen und regionalen Programmen zu schaffen. Ziel ist es, eine breitere Präsenz der Tätigkeiten des EIT in der gesamten Union zu erreichen, die Verbindungen zu Strategien für intelligente Spezialisierung zu stärken und das RIS besser zu nutzen, um die ESI-Fonds in den Tätigkeiten des EIT und der KIC zu mobilisieren. Programm „InvestEU“ — Die KIC des EIT bemühen sich um die Zusammenarbeit mit der InvestEU-Plattform für Investitionsberatung, um den KIC-geförderten Unternehmungen bei der Vorbereitung, Entwicklung und Durchführung von Projekten technische Unterstützung und Hilfeleistung bieten zu können. — Die KICs bemühen sich darum, zum InvestEU-Portal beizutragen, um in enger Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen und unter Nutzung von Synergien mit dem EIC Kontakte zwischen Investoren sowie Finanzintermediären und KIC-geförderten Unternehmungen herzustellen. Programm „Kreatives Europa“ , eingerichtet mit der Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates (24) Das Programm „Kreatives Europa“ ist unter anderem für die Aktivitäten eines neuen KIC im Bereich der CCSI von Bedeutung. In Bereichen wie kreative Kompetenzen, Arbeitsplätze und Geschäftsmodelle sind starke Synergien und Komplementarität mit dem Programm „Kreatives Europa“ zu erzeugen. Binnenmarktprogramm, eingerichtet mit der Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates (25) Die KICs streben die Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network (EEN) und seinen Sektorgruppen an, um die B-2-B-Zusammenarbeit, den Technologietransfer und Innovationspartnerschaften für Unternehmer zu fördern, die ihre Aktivitäten in der Union und darüber hinaus im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/690 ausbauen möchten. Die EEN-Organisationen werden bei ihren KMU-Kunden für die KIC-Aktivitäten des EIT werben. Das EIT prüft Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Mobilitätsprogrammen für junge Unternehmer, in deren Rahmen sie ihre unternehmerischen Kompetenzen verbessern können 4.   BEWÄLTIGUNG DER DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE AUSGELÖSTEN KRISE Wichtige soziale, wirtschaftliche, ökologische und technologische Veränderungen infolge der COVID-19-Krise erfordern die Zusammenarbeit aller Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union. Das EIT sollte durch eine kohärente Reaktion auf die COVID-19-Krise zu den notwendigen Innovationsanstrengungen beitragen. Das EIT wird sicherstellen, dass die KIC im Einklang mit den Prioritäten des Aufbauplans für Europa, dem europäischen Grünen Deal, der neuen Industriestrategie für Europa und den Nachhaltigkeitszielen innovative Lösungen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen unterstützen und voranbringen und so zur Erholung der europäischen Gesellschaften und der Wirtschaft beitragen und deren Nachhaltigkeit und Resilienz stärken. Das EIT sollte insbesondere sicherstellen, dass die KIC die erforderliche Flexibilität an den Tag legen können, damit sie sich an die steigenden Anforderungen infolge der COVID-19-Krise und an neue und unerwartete Herausforderungen und Prioritäten anpassen können. Unter der Aufsicht und Kontrolle des EIT könnten die KIC zweckmäßige Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit ihrer Systeme, insbesondere ihrer Partner und Begünstigten und über ihre bestehenden Gemeinschaften hinaus, ergreifen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz von Kleinstunternehmen, KMU und Start-ups sowie von Studierenden, Forschern, Unternehmern und Arbeitnehmern, die besonders hart von der COVID-19-Krise getroffen wurden, gerichtet werden. Die KIC werden ferner aufgefordert, Synergien mit anderen Initiativen und Partnerschaften der Union zu nutzen, um die Stärke der Innovationssysteme in Europa zu unterstützen. Bei der Anpassung an die neue Situation können die KIC innovative kollaborative Werkzeuge, Instrumente sowie Informations- und Unterstützungsdienste nutzen, um die Zusammenarbeit und Interaktion innerhalb ihrer Gemeinschaften sicherzustellen. Das EIT, das Synergien mit anderen Programmen und Agenturen der Union anstrebt, kann Initiativen vorschlagen, die auf der Integration des Wissensdreiecks zur Unterstützung von Innovationssystemen in der Union beruhen. Zu diesem Zweck kann das EIT neue KIC-übergreifende Tätigkeiten zur Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus der COVID-19-Krise ergeben, fördern. 5.   RESSOURCEN 5.1.   Finanzbedarf Der Finanzbedarf des EIT beläuft sich für den Zeitraum 2021–2027 auf 2 965 000 000 EUR, die sich auf die drei folgenden Hauptkomponenten aufteilen: 1) Ausgaben für die acht bestehenden KIC (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei drei dieser KIC die Partnerschaftsvereinbarungen 2024 auslaufen) und die Einrichtung zweier neuer KIC (eines 2022 oder 2023 und ein weiteres 2026); 2) Verwaltungsausgaben des EIT und 3) die Ausgaben für Vorbereitung, Monitoring, Kontrolle, Rechnungsprüfung, Bewertung und sonstige Tätigkeiten und Ausgaben, die für die Verwaltung und Durchführung der Tätigkeiten des EIT sowie für die Bewertung der Fortschritte zu seinen Ziele gemäß Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/695 erforderlich sind. Rund 2 854 000 000 EUR (96 % der Gesamtmittelausstattung des EIT) sollen der Finanzierung bestehender und neuer KIC dienen; davon entfallen a) mindestens 10 % und höchstens 15 % auf das RIS; b) höchstens 7 % auf KIC-übergreifende Tätigkeiten, einschließlich Unterstützung für KIC, deren Partnerschaftsvereinbarung ausgelaufen ist oder beendet wurde; c) höchstens 3 % auf eine dreijährige Pilotinitiative zur Hochschulbildung. Durch die Einführung eines schrittweise abnehmenden EIT-Finanzierungssatzes dürften die KIC weitere 1 500 000 000 EUR an öffentlichen und privaten Mitteln mobilisieren. Die Mittel für die Gründung zweier neuer KIC (eines so früh wie möglich im Jahre 2022 oder 2023 und ein weiteres 2026) sind mit rund 300 000 000 EUR veranschlagt. Sollten zusätzliche Haushaltsmittel neben denen des EIT verfügbar werden, kann das EIT auch noch weitere KIC ins Leben rufen. Das EIT bleibt eine schlanke und dynamische Organisation. Die Ausgaben für die Verwaltung des EIT, die die notwendigen Personal-, Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebskosten abdecken, dürfen im Durchschnitt 3 % des EIT-Budgets nicht überschreiten. Ein Teil der Verwaltungsausgaben wird von Ungarn durch die Bereitstellung von Büroräumen bis Ende 2029 gedeckt. Darüber hinaus werden große Anstrengungen unternommen, um die Verwaltungskosten der KIC zu senken‚ die in jedem Fall auf einem angemessenen Minimum gehalten werden müssen. 5.2.   Wirkung (Überwachung und Evaluierung) Die Messung der Wirkung des EIT dürfte im nächsten Programmplanungszeitraum auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, der bisherigen Erfahrungen und der Notwendigkeit, seine Verfahren auf die von Horizont Europa abzustimmen, kontinuierlich verbessert werden. Das EIT wendet gemäß Artikel 10, 11 und 20 der Verordnung (EU) 2021/819 einen Rahmen für die Evaluierung, die Berichterstattung und die Überwachung an, der die Kohärenz mit dem Gesamtkonzept von Horizont Europa sicherstellt und gleichzeitig Flexibilität bietet. Vor allem wird die Rücksprache zwischen Kommission, EIT und KIC verbessert, um die Ziele in konsequenter, kohärenter und effizienter Weise zu verfolgen. 5.2.1.   Berichterstattung und Überwachung Das EIT verbessert sein aktuelles Überwachungssystem und führt einen Rahmen für die Berichterstattung und die Überwachung ein, der auch zentrale Leistungsindikatoren umfasst, die mit den zentralen Wirkungspfaden von Horizont Europa in Einklang stehen. Die Überwachung der operativen Leistung der KIC einschließlich ihrer Verwaltungsausgaben und ihrer Ergebnisse sowie die Berichterstattung darüber gehören zu den Hauptaufgaben des EIT und werden in Zusammenarbeit mit den gemeinsamen zentralen Diensten von Horizont Europa innerhalb der Kommission durchgeführt. Die Systeme für die Berichterstattung und die Überwachung von KICs werden in das allgemeine Überwachungssystem von Horizont Europa integriert, vor allem durch die Umsetzung gemeinsamer Datenmodelle, einschließlich Datenerfassung in der Datenbank von Horizont Europa. Die Kommission ist an der Ausarbeitung aller relevanten Wirkungs- und Überwachungsindikatoren und -instrumente beteiligt, die vom EIT entwickelt oder angewandt werden, um die Kohärenz mit dem allgemeinen Überwachungssystem von Horizont Europa sicherzustellen; dies umfasst unter anderem die Wirkungspfad-Indikatoren, die Kriterien für europäische Partnerschaften und die strategische Planung von Horizont Europa. Der Verwaltungsrat richtet kontinuierliche Überwachungsverfahren ein und legt Verfahren zur Zwischenprüfung und umfassenden Bewertung fest, einschließlich eines soliden Satzes quantitativer und qualitativer Indikatoren und der zugehörigen Ausgangswerte und Ziele. Das EIT berücksichtigt zudem die Methode des Innovationsradars von Horizont Europa und prüft, wie das Innovationsradar von den KIC zur Verbesserung seiner Überwachungstätigkeiten genutzt werden könnte. Die Ergebnisse dieser Überwachung fließen in das Verfahren zur Aufstellung der mehrjährigen Geschäftspläne der KIC ein und bestimmen die Mittelzuweisungen im Rahmen der leistungsbasierten Finanzierung der KIC-Aktivitäten durch das EIT und die Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und Finanzhilfevereinbarungen mit den KIC als Begünstigten. Es ist davon auszugehen, dass darüber hinaus die Ergebnisse der Überwachung der KIC in das strategische Koordinierungsverfahren für die europäischen Partnerschaften einfließen werden. Von den Aktivitäten des EIT und der KIC wird erwartet, dass sie folgende Wirkung erzielen: (1) Wirkung auf Technologie, Wirtschaft und Innovation, indem die Gründung und das Wachstum von Unternehmen sowie die Schaffung neuer innovativer Lösungen zur Bewältigung globaler Herausforderungen beeinflusst werden, wodurch direkt und indirekt Arbeitsplätze geschaffen und weitere öffentliche und private Investitionen mobilisiert werden; (2) Wirkung auf Wissenschaft und Bildung, indem das Humankapital in den Bereichen Forschung und Innovation gestärkt wird, innovative und unternehmerische Fähigkeiten sowohl beim Einzelnen als auch auf Ebene der Organisationen ausgebaut werden und die Generierung und Verbreitung von Wissen und Innovation in der Gesellschaft gefördert wird; (3) Wirkung auf die Gesellschaft, auch durch die Umsetzung systemischer Lösungen innerhalb der EIT-Gemeinschaft und über sie hinaus sowie durch KIC-überschreitende Aktivitäten, indem den politischen Prioritäten der Union in den Bereichen Klimawandel (wie Eindämmung, Anpassung und Widerstandsfähigkeit), Energie, Rohstoffe, Gesundheit, Mehrwert in der Fertigung, digitale Wirtschaft, urbane Mobilität, Lebensmittel, Kultur und Kreativität oder Wasser durch innovative Lösungen und die Zusammenarbeit mit Bürgern und Endnutzern Rechnung getragen und die Akzeptanz innovativer Lösungen durch die Gesellschaft verbessert wird. Das EIT sorgt für die Entwicklung spezifischer gesellschaftlicher Indikatoren in den Tätigkeitsbereichen der KIC und führt die regelmäßige Überwachung im Einklang mit dem Rahmen von Horizont Europa in Bezug auf die gesellschaftlichen Auswirkungen durch. Die in Absatz 3 genannten Wirkungen werden unter anderem anhand der in Anhang V der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegten Indikatoren für die Wirkungspfade gemessen. Das EIT und die Kommission arbeiten im Zuge der Entwicklung des Indikatorrahmens für Horizont Europa weitere Indikatoren aus, wie z. B. für die gesellschaftliche Wirkung in den Tätigkeitsbereichen der KICs. Sie spiegeln den übergeordneten Ansatz wider, nach dem die europäischen Partnerschaften zur wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkung beitragen sollen. Die Angleichung der Wirkungsindikatoren an Horizont Europa zielt darauf ab, die Fortschritte bei der Erreichung der festgesetzten Ziele über einen gewissen Zeitraum hinweg zu überwachen und so eine Faktengrundlage für den Vergleich der Ergebnisse und der Wirkung der KIC gegenüber Horizont Europa zu schaffen. Außerdem sorgt das EIT dafür, dass das Überwachungssystem die Fortschritte in Bezug auf die spezifischen Tätigkeiten des KIC-Modells erfasst, wie die Integration des Wissensdreiecks und die unternehmerischen Kompetenzen. So soll anhand der Indikatoren für die bildungsbezogenen Tätigkeiten des EIT (einschließlich der Aktivitäten zur Kapazitätsförderung bei Hochschuleinrichtungen) beispielsweise Folgendes erfasst werden: (1) der Kompetenzerwerb der Arbeitskräfte, die Einbindung der Hochschuleinrichtungen und die Kapazitätsverbesserung (kurzfristig); (2) der Berufsweg und die Rolle und Leistungen der Hochschuleinrichtung in den lokalen Innovationssystemen (mittelfristig) und (3) die Arbeitsbedingungen und die Rolle und Leistungen der Hochschuleinrichtung in den lokalen Innovationssystemen (langfristig). Die kontinuierliche Überwachung der KIC erfolgt auf effiziente Weise und erstreckt sich unter anderem auf Folgendes: (1) Fortschritte auf dem Weg zu finanzieller Nachhaltigkeit, insbesondere durch Mobilisierung neuer Finanzierungsquellen für Investitionen; (2) Fortschritte im Hinblick auf unionsweite Präsenz, Offenheit und transparente Steuerung; (3) wirksame Beschleunigung der Geschäftstätigkeit (d. h. Gründung und Unterstützung wachstumsstarker Unternehmungen); (4) Verwaltungs- und Leitungskosten jeder KIC; (5) der Betrieb von CLC und den RIS-Zentren und -Einrichtungen und deren Integration in die lokalen Innovationssysteme; (6) die Durchführung von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, einschließlich der erweiterten Verwendung des EIT-Gütesiegels. Die nachstehende Tabelle enthält eine nicht erschöpfende Liste von zentralen Leistungsindikatoren und Zielwerten, die vom EIT im Zeitraum 2021–2027 überwacht werden sollten. Diese Indikatoren liefern Anhaltspunkte für die wichtigsten Inputs und Outputs, um das Erreichen der Hauptziele des EIT für 2021–2027 zu überwachen; dazu gehören die Förderung der Innovation und des Unternehmertums durch bessere Bildung, die Stärkung seiner regionalen und lokalen Wirkung und Offenheit gegenüber potenziellen Partnern und Interessenträgern, die Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben, die Einrichtung neuer CLC und die Markteinführung innovativer Lösungen für globale Herausforderungen. EIT-Management-Indikatoren Ziel 2023 (Referenzjahr 2020) Ziel 2027 (Referenzjahr 2020) Zahl der Einrichtungen/Organisationen, die an Aktivitäten des EIT und der KIC teilnehmen Steigerung um 20 % Steigerung um 50 % Zahl der auf den Markt gebrachten Innovationen (Produkte und Dienstleistungen) 1 500 4 000 Zahl der an Aktivitäten des EIT und der KIC beteiligten Hochschulen 285 680 Zahl der an Bildungsaktivitäten des EIT und der KICs beteiligten Studierenden 8 500 25 500 Zahl der geförderten Start-ups 300 700 KIC-Finanzierung 700 Mio. EUR 1 500  Mio. EUR Zahl der Einrichtungen/Organisationen von außerhalb der Regionen der KIC-CLC, die an Aktivitäten des EIT und der KIC teilnehmen Steigerung um 50 % Steigerung um 100 % Zur Verbesserung von Offenheit und Transparenz stellt das EIT sicher, dass alle von ihm in seinem internen Überwachungssystem erfassten Projektdaten und die Ergebnisse der KIC vollständig zugänglich sind und in das allgemeine Datenverwaltungssystem von Horizont Europa eingebunden werden. Das EIT sorgt dafür, dass detaillierte Informationen über seine Monitoring- und Evaluierungsverfahren rechtzeitig zur Verfügung gestellt und in der Horizont-Europa-Datenbank zugänglich gemacht werden. Außerdem erstellt das EIT einen gesonderten Bericht über die quantitative und qualitative Wirkung, der auch die zugesagten und tatsächlich bereitgestellten Finanzbeiträge umfasst. 5.2.2.   Evaluierung, Interimsüberprüfung und umfassende Überprüfung Die EIT-Aktivitäten, einschließlich der von den KICs verwalteten Tätigkeiten, werden von der Kommission im Einklang mit den Verordnungen (EU) 2021/819 und (EU) 2021/695 regelmäßig unabhängig evaluiert. Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2021/819 werden bei der Zwischenbewertung unter anderem die Ergebnisse und Auswirkungen der Pilotinitiative zur Hochschulbildung, die Wirksamkeit der Strategien der KIC für finanzielle Tragfähigkeit, die Auswirkungen der RIS-Tätigkeiten und die Zusammenarbeit zwischen dem EIT und den Durchführungsstellen im Rahmen der Säule III „Innovatives Europa“ von Horizont Europa bewertet. In dieser Hinsicht werden bei den Evaluierungen des EIT insbesondere die Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und der Unionsmehrwert der Tätigkeiten des EIT, unter anderem mittels der KIC, bewertet. Sie werden von der Kommission mit Unterstützung unabhängiger externer Sachverständiger durchgeführt und fließen in die von der Kommission durchgeführten Evaluierungen von Horizont Europa ein, auch im Hinblick auf eine systemische Bewertung der Säule III „Innovatives Europa“ von Horizont Europa, insbesondere im Hinblick auf die zentrale Anlaufstelle für Innovation. Jede KIC wird vom EIT mit Unterstützung durch unabhängige externe Sachverständige unter Aufsicht des Verwaltungsrats vor Ablauf des siebten Jahres der Partnerschaftsvereinbarung umfassend überprüft und vor ihrem Auslaufen abschließend überprüft. Anhand der Ergebnisse einer umfassenden Überprüfung entscheidet der Verwaltungsrat, ob die Partnerschaftsvereinbarung über den ursprünglichen Zeitraum von sieben Jahren hinaus verlängert wird, während die Ergebnisse der abschließenden Überprüfung als Grundlage für die Aushandlung einer möglichen Kooperationsvereinbarung dienen. Bei diesen Evaluierungen berücksichtigt der Verwaltungsrat gemäß Artikel 11 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/819 die in der Verordnung (EU) 2021/695 für die Europäischen Partnerschaften festgelegten Kriterien für die Durchführung, Überwachung und Bewertung der europäischen Partnerschaften, das Erreichen der Ziele der KIC und ihre Koordinierung mit anderen einschlägigen Forschungs- und Innovationsinitiativen, ihren Grad der finanziellen Tragfähigkeit, ihre Fähigkeit, sich gegenüber neuen Mitgliedern offen zu zeigen, die Transparenz ihrer Steuerung und ihre Erfolge bei der Gewinnung neuer Mitglieder im Rahmen des in Artikel 21 der Verordnung (EU) 2021/819 genannten Beitrags der Union, den Unionsmehrwert und die Relevanz im Hinblick auf die Ziele des EIT. Ferner führt das EIT im Einklang mit Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/819 unter der Aufsicht des Verwaltungsrats Interimsüberprüfungen der Leistungen und Tätigkeiten der KIC durch, die sich auf die ersten drei Jahre der Laufzeit der Partnerschaftsvereinbarung (d. h. die Start-up-Phase der KIC) und im Fall einer Verlängerung auf die drei Jahre nach ihrer Verlängerung (d. h. die Reifephase) erstrecken. Diese Überprüfungen beruhen auf der kontinuierlichen Überwachung durch das EIT. Sie sollen es dem EIT-Verwaltungsrat erleichtern, frühzeitig Hinweise auf die Leistung der KIC in Bezug auf deren Strategie und Ziele sowie auf die Einhaltung der Vorgaben des Verwaltungsrats zu erhalten. Gemäß Artikel 11 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2021/819 ergreift der Verwaltungsrat geeignete Korrekturmaßnahmen, falls bei der fortlaufenden Überwachung, einer Interimsüberprüfung oder der umfassenden Überprüfung einer KIC unzureichende Fortschritte in den in Artikel 10 der genannten Verordnung genannten Bereichen oder das Fehlen eines Unionsmehrwerts festgestellt werden. Die Korrekturmaßnahmen können in Form der Senkung, Änderung oder Streichung des EIT-Finanzbeitrags, der Beendigung einer Partnerschaftsvereinbarung, verbindlicher Empfehlungen in Bezug auf die Aktivitäten der KIC oder in Form von Vorschlägen für die Anpassung ihrer Umsetzungsmodelle und operativen Modelle erfolgen. Di

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.