Europäische Union

2011/364/EU: Beschluss der Kommission vom 15. September 2010 über die staatliche Beihilfe C 26/09 (ex N 289/09), die Lettland zur Umstrukturierung von AS Parex Banka durchzuführen beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 6202) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32011D0364. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gsszenario die guten Vermögenswerte abgespalten („Good-out“), so wie im vorliegenden Fall, werden Verluste aus nicht zum Kernvermögen gehörenden oder uneinbringlichen Vermögenswerten teilweise auch durch die früheren Mehrheitsaktionäre und die Minderheitsaktionäre getragen. Aus beihilferechtlicher Sicht ist diese Vorgehensweise zu begrüßen, da sie die Notwendigkeit einer umfassenden Bewertung des Umfangs der Wertminderung begrenzt. (120) Nach der Impaired-Assets-Mitteilung ist die Angemessenheit des Übernahmepreises und der Vergütung zu prüfen. Im vorliegenden Fall steht fest, dass der Buchwert der bei Parex Banka verbleibenden Vermögenswerte über ihrem Marktwert liegt und es sich daher um eine staatliche Beihilfe zugunsten von Citadele Banka handelt, wie in den Erwägungsgründen 109-111 bereits ausgeführt. (121) Nach den Randnummern 23 und 41 der Impaired-Assets-Mitteilung sollte der bei Maßnahmen in Form des Kaufs von Vermögenswerten zugrunde gelegte Übernahmepreis auf deren tatsächlichem langfristigen wirtschaftlichen Wert beruhen. Bei einem Szenario, in dem die guten Vermögenswerte abgespalten werden („Good-out“), sollte die „Good Bank“ daher grundsätzlich die Differenz zwischen dem Übernahmewert und dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert abdecken. Ist dies, um eine technische Insolvenz zu verhindern, nicht möglich, wäre dieses Differenz zurückzuholen, beispielsweise durch einen Rückforderungsmechanismus (sogenannter Claw-Back-Mechanismus). (122) Wie bereits in Erwägungsgrund 69 ausgeführt, würden im vorliegenden Fall bei einem konservativen Ansatz auf Basis eines Worst-Case-Szenarios dem Staat Verluste im Umfang von [zwischen 100 und 400] Mio. LVL entstehen. Im Base-Case-Szenario würden dem Staat Verluste im Umfang von […] Mio. LVL entstehen. Da die meisten Kredite besichert sind, scheint diese Bewertung des langfristigen wirtschaftlichen Werts der Vermögenswerte im Rahmen der Marktentwicklungsprognose nicht zu optimistisch. Wäre Citadele Banka in der Lage, diese Verluste vollständig zu decken, so würde die Maßnahme einer Vermögenswertübernahme zum tatsächlichen wirtschaftlichen Wert entsprechen. (123) Nach Abschnitt 5.2 der Impaired-Assets-Mitteilung ist die Kommission außerdem der Auffassung, dass Citadele Banka für die durch die Entlastungsmaßnahme erreichte Kapitalentlastung eine angemessene Vergütung zahlen sollte. (124) Mit der Vorschrift zur Entrichtung einer Vergütung (ggf. einschließlich eines Claw-Back-Mechanismus) soll zweierlei erreicht werden: Zum einen soll eine Lastenverteilung und zum anderen die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen (d. h. Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen) gewährleistet werden. (125) Angesichts der erwarteten Wirkung der Entlastungsmaßnahme und der voraussichtlichen Ergebnisse nach Steuern (siehe Schaubilder 3 und 4) ist die Kommission der Auffassung, dass Citadele Banka nicht in der Lage sein wird, die geforderte Vergütung (einschließlich einer vollständigen Rückforderung) für die Entlastungsmaßnahme zu zahlen, während die Rentabilität noch wiederhergestellt wird. Die voraussichtlichen Ergebnisse nach Steuern sollten es der Bank jedoch erlauben, zumindest einen Teil dieser Vergütung zu entrichten, sobald sie wieder Gewinne erzielt und über eine angemessene Kapitaldecke verfügt. (126) Daher begrüßt die Kommission die von Lettland eingegangene Verpflichtung, wonach Citadele Banka dem Staat für die Entlastungsmaßnahme ein Entgelt in Höhe von maximal dem Betrag der geschätzten Verluste im Worst-Case-Szenario zahlt, die sich aus der Summe der staatlichen Einlagen, die zum Ende des Zeitraums für die Veräußerung von Vermögenswerten als Verlust einzustufen sind ([100-200] Mio. LVL), und der staatlichen Rekapitalisierungsmaßnahme ([…] Mio. LVL) zusammensetzen. Das Entgelt hat die Form von Ausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung, d. h. vor der Erstellung des Jahresergebnisses nach Steuern, und sollte in allen Jahren gezahlt werden, in denen der Eigenkapitalkoeffizient (CAR) von Citadele Banka 12 % nicht unterschreitet, und zwar in einer Höhe, die nicht dazu führt, dass Citadele Banka im betreffenden Jahr Verluste ausweisen muss. Diese Verpflichtung gilt bis zur Übertragung von Citadele Banka an den Käufer (siehe Erwägungsgrund 81. Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass mit diesem Mechanismus soweit wie möglich sichergestellt wird, dass Citadele Banka einen Beitrag zu Kosten leistet, die aus […] stammen. (127) Da durch die Vergütung und den Claw-Back-Mechanismus jedoch möglicherweise nicht das in der Impaired-Assets-Mitteilung vorgesehene Entgelthöhe erreicht wird, ist nach Randnummer 41 der Impaired-Assets-Mitteilung eine umfassende Umstrukturierung vorgeschrieben. Als Ausgleich dafür, dass Citadele Banka die Verluste nicht vollständig trägt und keine voll angemessene Vergütung entrichtet, muss diese Umstrukturierung insbesondere eine beträchtliche Verkleinerung der Bank in Schwierigkeiten umfassen. (128) Um feststellen zu können, ob die Umstrukturierung ausreichend ist, muss sie anhand der für die Vergütung und den Claw-Back-Mechanismus festgesetzten Ziele (d. h. Lastenverteilung und Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen) geprüft werden. Insbesondere muss festgestellt werden, ob mit anderen Mitteln eine ausreichende Lastenverteilung erzielt wurde und ob die Wettbewerbsverzerrungen begrenzt sind, indem die Marktposition und die Größe von Citadele Banka geprüft werden. Diese Prüfung muss den anderen Beihilfemaßnahmen Rechnung tragen, die Parex Banka und Citadele Banka gewährt wurden, und wird in dem Teil dieses Beschlusses dargelegt, in dem die Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen mit der Umstrukturierungsmitteilung analysiert wird (siehe Erwägungsgründe 144 ff.). (129) Wie in Abschnitt 5.6 der Impaired-Assets-Mitteilung gefordert, wird Parex Banka durch die Aufspaltung von Citadele Banka getrennt und organisatorisch unabhängig. (130) Daher ist die Kommission der Auffassung, dass der vorliegende Fall mit der Impaired-Assets-Mitteilung in Einklang steht. 7.2.3.   VEREINBARKEIT MIT DER UMSTRUKTURIERUNGSMITTEILUNG Anwendung der Umstrukturierungsmitteilung (131) In der Umstrukturierungsmitteilung werden die für die Umstrukturierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Krise anwendbaren Beihilfevorschriften dargelegt. Um mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV in Einklang zu stehen, muss die Umstrukturierung von Finanzinstituten im Zusammenhang mit der derzeitigen Finanzkrise i) zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität der Bank führen, ii) einen ausreichenden Eigenbeitrag des Begünstigten vorsehen (Lastenverteilung) und iii) hinreichende Maßnahmen zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen enthalten. Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität (132) Nach Abschnitt 2 der Umstrukturierungsmitteilung müssen die Mitgliedstaaten einen kohärenten, umfassenden und detaillierten Umstrukturierungsplan vorlegen. Aus dem Plan sollte hervorgehen, wie die Bank so rasch wie möglich ihre langfristige Rentabilität ohne staatliche Beihilfen wiederherstellen wird. In dem Plan sollte auf die Ursachen für die Schwierigkeiten der Bank und deren Schwächen eingegangen und ferner aufgezeigt werden, wie die betreffenden Probleme der Bank durch die vorgeschlagenen Umstrukturierungsmaßnahmen behoben werden können. (133) Im Einklang mit den Anforderungen nach Randnummer 11 der Umstrukturierungsmitteilung ist der von Lettland vorgelegte endgültige Umstrukturierungsplan kohärent, umfassend und detailliert. Er enthält genaue Informationen zum Geschäftsmodell, den zugrunde liegenden Annahmen und den sich daraus ergebenden finanziellen Prognosen. Im Einklang mit Randnummer 10 der Mitteilung werden in dem Plan die Ursachen für die Schwierigkeiten von Parex Banka ausgemacht, zu denen insbesondere die Entscheidung des Managements für eine nicht angemessene Geschäftsstrategie und einige hochriskante Entscheidungen (siehe Abschnitt 2.1 und Erwägungsgründe 38-42 zählen. Die im endgültigen Umstrukturierungsplan vorgelegten Umstrukturierungsmaßnahmen sind angemessen auf die Schwachstellen der Bank zugeschnitten. So räumt der endgültige Umstrukturierungsplan die Bedenken aus, die in der Eröffnungsentscheidung im Hinblick auf den ursprünglich angemeldeten Umstrukturierungsplan vorgebracht worden waren. (134) Hinsichtlich der Ausrichtung des Geschäftsmodells — einem der Hauptpunke, zu denen in der Eröffnungsentscheidung Bedenken geäußert wurden — wird sich Citadele Banka nach dem endgültigen Umstrukturierungsplan wieder auf das traditionelle Bankgeschäft in den baltischen Ländern konzentrieren. Entsprechend wird Citadele Banka sich auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren und sich gleichzeitig aus den Bereichen zurückziehen, die ihre finanziellen Schwierigkeiten verschlimmert haben. Insbesondere wird positiv angesehen, dass alle GUS-Leasingtätigkeiten (einschließlich Tochtergesellschaften) und notleidende GUS-Kredite bei Parex Banka verbleiben. Zwar wurden die werthaltigen GUS-Kredite auf Citadele Banka übertragen, Lettland hat jedoch zugesagt, dass diese Kredite veräußert und in keinem Fall neue Kredite ausgereicht werden (siehe Erwägungsgründe 72 und 83). Ferner wird das Vermögensverwaltungsgeschäft entweder getrennt von Citadele Banka bis zum […] veräußert oder zusammen mit Citadele Banka verkauft, sofern bis zu diesem Datum ein Investor für die gesamte Bank gefunden wird (siehe Erwägungsgrund 73). (135) Des Weiteren gab die Kommission in der Eröffnungsentscheidung an, dass die aus der Aufspaltung hervorgehende Citadela banka wesentlich kleiner sein wird als Parex Banka vor der Krise. Diese Verkleinerung ist vor allem auf die Aufspaltung und die Veräußerungen zurückzuführen, die durchgeführt werden sollen. Die im ursprünglichen Umstrukturierungsplan vorgesehene aggressive Expansion auf den Einlagen- und Kreditmärkten wurde im endgültigen Umstrukturierungsplan einem konservativeren Ansatz folgend zurückgefahren und wird, wie von Lettland zugesagt, beschränkt (siehe Erwägungsgründe 77 und 78). (136) Die Änderung des Führungsstils (die Mehrheitsaktionäre und Mitglieder des Vorstands wurden bereits ausgetauscht) und der Unternehmensführung von Citadele Banka sowie das strengere Risikomanagement und die stärkeren Kontrollen innerhalb der Bank werden positiv bewertet. Parex Banka hat ihre Verwaltungskosten bereit um 39 % reduziert. Die erwartete Aufwand/Ertrags-Relation von Citadele Banka wird 2014 auf [zwischen 35 und 55 %] zurückgehen, was hauptsächlich auf die Optimierung des Zweigstellennetzes und der Mitarbeiterkosten zurückzuführen ist. (137) Nach den in den Randnummern 12 bis 15 der Umstrukturierungsmitteilung dargelegten Anforderungen sollte aus dem endgültigen Umstrukturierungsplan auch hervorgehen, wie die Bank so rasch wie möglich ihre langfristige Rentabilität ohne fortgesetzte staatliche Beihilfen wiederherstellen wird. Die Bank sollte insbesondere in der Lage sein, eine angemessene Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften und dabei all ihre Kosten aus dem normalen Geschäftsbetrieb zu decken sowie alle einschlägigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. (138) Der Umstrukturierungsplan liefert erstens detaillierte Finanzdaten und -prognosen für den Zeitraum 2006-2015 mit Informationen zu Einnahmen, Kosten, Wertminderungen, Gewinnen und Kapitalausstattung der Bank. Die Kommission ist der Auffassung, dass die übermittelten Base-Case-Prognosen auf angemessenen makroökonomischen Annahmen beruhen (sie sind weniger optimistisch als die Frühjahrsprognose 2010 der Europäischen Kommission). (139) Es wird erwartet, dass Citadele Banka 2011 wieder Gewinne erzielt und ihre Jahresergebnisse während der Umstrukturierungsphase kontinuierlich verbessert. 2014 soll die Eigenkapitalrendite ein Niveau von [zwischen 18 und 28] % erreichen, was ein für normale Marktkonditionen in Lettland ausreichendes Renditeniveau zu sein scheint. Dies wäre mit der historischen Eigenkapitalrendite von 28 % im Jahr 2006 und von 20 % im Jahr 2007 vergleichbar. Die Kapitalquoten für Citadele Banka und den Konzern bleiben deutlich über den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen. Angesichts des stabilen Geschäftsmodells der Bank und der guten Ergebnisse von Parex Banka in der Vergangenheit im Hinblick auf ihre Kerngeschäfte, ist die Kommission auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen der Auffassung, dass die vorgelegten Prognosen realistisch sind. (140) Angesichts des von der lettischen Zentralbank durchgeführten Stresstests (siehe Erwägungsgrund 45) ist die Kommission der Ansicht, dass Citadele Banka in der Lage ist, ein Stressszenario ohne weitere Hilfe zu überstehen. Das Stressszenario belegt, dass die Bank ihre aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen erfüllt. Des Weiteren zeigt die beim Stresstest verwendete Sensibilitätsanalyse, dass eine deutliche Veränderung des wirtschaftlichen Umfelds die Rentabilität der Bank nicht gefährden dürfte. (141) Drittens gelten die Beschränkungen für den Abzug von Einlagen nicht für Citadele Banka, und alle sonstigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden erfüllt. Was die Beschränkungen für den Abzug von Einlagen angeht, so hat die Mehrheit der wichtigsten Einleger zugestimmt, die Einlagen für einen bestimmten Zeitraum nach der Aufhebung der Beschränkungen in der Bank zu lassen. Die Einlagen wurden wirksam auf Citadele Banka übertragen (wie in Schaubild 2 angegeben). Des Weiteren begrüßt die Kommission das vorgeschlagene risikoarme Finanzierungsmodell, das in größerem Umfang auf langfristigen Finanzierungen beruht und so die vorher bestehende Laufzeitinkongruenz von Verbindlichkeiten und Vermögenswerten schließen soll. (142) Viertens sieht der Plan vor, dass Citadele Banka die staatlichen Liquiditätsmaßnahmen sogar im Worst-Case-Szenario bis zum 31. Dezember 2012 zurückzahlen wird. Mit der angestrebten Rückzahlung sollen die in Erwägungsgrund 80 der Eröffnungsentscheidung dargelegten Bedenken ausgeräumt werden, dass die Bank über die Umstrukturierungsphase hinaus staatliche Liquiditätsmaßnahmen benötigen würde. Des Weiteren stellt die Kommission fest, dass das in Citadele Banka investierte staatliche Kapital in Höhe von 103 Mio. LVL zum Zeitpunkt der Aufspaltung im Einklang mit der von Lettland im Hinblick auf den Verkauf von Citadele Banka bis zum 31. Dezember 2014 eingegangenen Verpflichtung (siehe Erwägungsgrund 76) wieder zurückerlangt wird. (143) Angesichts der vorstehenden Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass das neue Geschäftsmodell von Citadele Banka langfristig rentabel und nachhaltig ist. Daher wird die umstrukturierte Bank in der Lage sein, im Einklang mit den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen aus eigener Kraft auf dem Markt im Wettbewerb zu bestehen, und ihre Rentabilität wird selbst bei einer beträchtlichen Änderung des Umfelds nicht gefährdet. Daher ist die Kommission der Auffassung, dass der für Parex Banka übermittelte Umstrukturierungsplan die Anforderungen der Umstrukturierungsmitteilung in Bezug auf die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität erfüllt. Eigenbeitrag/Lastenverteilung (144) Nach Abschnitt 3 der Umstrukturierungsmitteilung müssen Banken und ihre Kapitaleigner soweit wie möglich zur Umstrukturierung beitragen, um die Beihilfe auf ein Minimum zu beschränken sowie um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen und moralische Risiken zu vermeiden. Diese Bestimmung bedeutet, dass Banken ihre eigenen Mittel zur Finanzierung der Umstrukturierung nutzen müssen, indem sie z. B Vermögenswerte verkaufen, während die Kapitaleigner die Verluste der Bank möglichst auffangen sollten. Nach Randnummer 23 der Umstrukturierungsmitteilung sind Umstrukturierungsbeihilfen auf die Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Rentabilität notwendig sind. (145) Im Gegensatz zu dem am 11. Mai 2009 vorgelegten ursprünglichen Umstrukturierungsplan weist der endgültige Umstrukturierungsplan eine klare Ausrichtung auf und sieht von der anfangs für Parex Banka angestrebten Expansionsstrategie ab. Der angestrebte Ansatz trug zur Begrenzung der erforderlichen Beihilfe bei. In diesem Zusammenhang werden die vorgeschlagenen Veräußerungen und die Verringerung der Bilanzsumme von Citadele Banka sowie […] von Parex Banka positiv bewertet. Insbesondere werden die Erlöse aus dem Verkauf der Vermögenswerte einen Teil der Umstrukturierungskosten finanzieren und die erforderliche Beihilfe begrenzen. Die Kommission weist darauf hin, dass Lettland einen genauen Zeitplan für die vorgesehenen Veräußerungen vorgelegt und zugesagt hat, einen Überwachungs- und Veräußerungstreuhänder zu bestellen, um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen. Hinsichtlich des Beitrags zu den Umstrukturierungskosten aus eigenen Mitteln der Bank stellt die Kommission ferner fest, dass die Bank weitreichende Sparmaßnahmen umsetzt. (146) Die Kommission ist der Auffassung, dass mit den bereits umgesetzten sowie mit den von Lettland zugesagten Maßnahmen gewährleistet wird, dass eigene Mittel eingesetzt werden und die privaten Kapitaleigner von Parex Banka angemessen zur Umstrukturierung beitragen. (147) Durch die Übernahme des Gesamtanteils der früheren Mehrheitsaktionäre von Parex Banka durch Lettland zum symbolischen Preis von 2 LVL wird belegt, dass diese einen Teil der Lasten getragen haben. Die früheren Mehrheitsaktionäre haben ihre Anteile an Parex Banka verloren und somit kann die Auffassung vertreten werden, dass sie die Konsequenzen für das Scheitern von Parex Banka getragen haben. Ferner haben nicht nur die früheren Mehrheitsaktionäre ihre Anteile verloren, sondern es wurden infolge der Rekapitalisierung der Bank durch den Staat und die EBWE auch die Anteile der Minderheitsaktionäre deutlich verwässert. Ihr Aktienanteil ist von 15,2 % auf derzeit 3,7 % gesunken und bezieht sich nach der Aufspaltung auf Parex Banka ([…]). Solche Maßnahmen setzen ein deutliches Signal im Zusammenhang mit moralischen Risiken. (148) Zudem werden von Altaktionären gewährte nachrangige Kredite als nachrangige Kredite von Parex Banka als weitergeführt. Die Liquidation der Vermögenswerte von Parex Banka im Base-Case-Szenario wird voraussichtlich nicht genug Erlöse einbringen, um mehr als die vorrangigen Verbindlichkeiten der Bank abzudecken. Da die nachrangigen Kredite im Zeitraum 2015-2018 fällig werden und der Staat nur das Kapital von Parex Banka unterstützen würde […], gleichzeitig aber eine angemessene Vergütung für die staatlichen Einlagen erhält, werden die Inhaber nachrangiger Forderungen wahrscheinlich Verluste aus dem von ihnen investierten Kapital zu tragen haben […]. (149) Moralischen Risiken wird durch den Eigenbeitrag früherer Kapitaleigner der Bank angemessen vorgebeugt. Daher sieht der Umstrukturierungsplan von Parex Banka eine ausreichende Lastenverteilung und einen ausreichenden Eigenbeitrag zur Umstrukturierung vor. Somit steht der endgültige Umstrukturierungsplan mit Abschnitt 3 der Umstrukturierungsmitteilung im Einklang. Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen (150) Nach Abschnitt 4 der Umstrukturierungsmitteilung muss der Umstrukturierungsplan Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsbeschränkungen und zur Gewährleistung eines wettbewerbsbestimmten Bankensektors umfassen. Des Weiteren soll mit solchen Maßnahmen sichergestellt werden, dass staatliche Beihilfen nicht verwendet werden, um wettbewerbsschädliches Verhalten zu finanzieren. (151) Die Kommission ist der Auffassung, dass das im endgültigen Umstrukturierungsplan enthaltene Maßnahmenpaket eine beträchtliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Umstrukturierungsplan darstellt und die in der Eröffnungsentscheidung diesbezüglich geäußerten Zweifel ausräumt. Angesichts der umfangreichen Veräußerungen und Obergrenzen sowie der Verkleinerung der Bank (siehe Schaubild 20) kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Plan ein angemessenes Maßnahmenpaket vorsieht, das zur Erhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen und wettbewerbsgeprägten Märkten beitragen wird. Die ursprüngliche Strategie des angemeldeten Plans, die auf einer Geschäftsexpansion beruhte und in der Eröffnungsentscheidung Anlass für erhebliche Bedenken war, wurde geändert; der endgültige Umstrukturierungsplan basiert auf einer beträchtlichen Verkleinerung der Bank, sowohl was die Gesamtbilanzsumme als auch was die Marktanteile auf den Kernmärkten angeht. Schaubild 20 Verkleinerung und Verringerung der Präsenz von Citadele Banka auf den Kernmärkten Vermögenswerte von Citadele Banka im Vergleich zu Parex Banka vor der Krise Citadele Banka zum Ende der Umstrukturierungsphase 2014 (einschl. inkrementelles Wachstum) Senkung des Marktanteils auf den Kernkreditmärkten zum Ende des Umstrukturierungsphase (einschl. inkrementelles Wachstum) Senkung des Marktanteils auf den Kapitaleinlagenmärkten (Kern- und Vermögensverwaltungsgeschäft) zum Ende der Umstrukturierung (einschl. inkrementelles Wachstum) Nach der Aufspaltung: 44 % (Verringerung der Bilanzsumme um 1,9 Mrd. EUR); Bei Berücksichtigung der Veräußerung von GUS-Krediten (Jahresende […]) [35-50] % (Verringerung der Bilanzsumme um [1,6-2,3] Mrd. EUR) [40-55] % (gesenkt um [1,9-2,3] Mrd. EUR) Marktanteil von 11,7 % vor der Krise gegenüber [< 7] % 2014 (beschränkt): Marktpräsenz um [50-60] % verringert Marktanteil von 20 % (32) vor der Krise gegenüber [< 13] % (Rückgang auf [< 10]% bis 2015): Marktpräsenz um [55-65] % verringert (152) Die Umstrukturierung umfasst eine beträchtliche Verringerung der Präsenz der Bank in den Kernsegmenten. Infolge der Umsetzung der Umstrukturierungsmaßnahmen wird Citadele Banka zunächst ihre Gesamtaktiva im Vergleich zu Parex Banka vor der Krise um ungefähr 60 % und ihre Marktpräsenz auf allen Kernmärkten um über 50 % senken. Die verringerte Marktpräsenz der Bank sowie die geplanten Veräußerungen werden jeweils Marktsegmente für Wettbewerber freigeben. Wie bereits in Abschnitt 2.5 ausgeführt, wird Citadele Banka entweder spätestens zum 31. Dezember 2014 von Lettland oder spätestens zum 31. Dezember 2015 durch einen Veräußerungstreuhänder verkauft; das Vermögensverwaltungsgeschäft wird zum […] verkauft (entweder als Teil von Citadele Banka oder separat), womit potenziell geschädigten Wettbewerbern die Möglichkeit gegeben wird, Angebote für diese Geschäftsbereiche vorzulegen. Der Verkauf kann als Maßnahme angesehen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. (33) (153) Die Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen werden auch aufgrund der relativ geringen absoluten Größe der umzustrukturierenden Bank (etwa 2,2 Mrd. EUR) als angemessen bewertet. Nach der Umstrukturierung werden nur die Kerngeschäfte weitergeführt. Das wichtigste dieser Kerngeschäfte wird die Präsenz von Citadele Banka in Lettland sein, wo der Markt bereits recht konzentriert ist und von einer Reihe ausländischer Banken dominiert wird (34). Im Vergleich zu dem Marktanteil vor der Krise von 12 % bei Krediten und etwa 20 % bei Einlagen kann der beschränkte Marktanteil von Citadele Banka von etwa [4-7] % bei Krediten und [7-10] % bei Einlagen (siehe Erwägungsgrund (77)) als angemessenes Mittel zur Begrenzung von potenziellen Wettbewerbsverzerrungen bewertet werden. (154) Die Präsenz der Bank auf anderen geografischen Märkten ist gering und wird begrenzt, um potenzielle Wettbewerbsverzerrungen weiter zu vermeiden; so sollen folgende Marktanteile nicht überschritten werden: [< 4] % auf dem litauischen Kredit- und Einlagenmarkt, [< 1,5] % auf dem estnischen Kreditmarkt und [< 2,5]% auf dem estnischen Einlagenmarkt sowie [< 0,5] % auf dem schwedischen und dem deutschen Einlagenmarkt (siehe Erwägungsgründe 77 und 78). Diese Begrenzungen ermöglichen der Bank ein begrenztes Wachstum auf diesen Märkten, da sie ihre Finanzierungsmittel diversifizieren muss. Das derzeiti

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.