Europäische Union

2011/364/EU: Beschluss der Kommission vom 15. September 2010 über die staatliche Beihilfe C 26/09 (ex N 289/09), die Lettland zur Umstrukturierung von AS Parex Banka durchzuführen beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 6202) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32011D0364. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ge makroökonomische Umfeld in Lettland macht es schwierig, externe Finanzmittel anzuziehen. Die Einlagen der lettischen Einwohner liegen deutlich unter dem Volumen der gesamten ausgereichten Kredite in diesem Mitgliedstaat. Die wichtigsten Wettbewerber der Bank erhalten Finanzmittel von ihren in anderen Ländern ansässigen Muttergesellschaften. Daher wird anerkannt, dass Citadele Banka einige Quellen für Finanzmittel im Ausland (jeweils eine Zweigniederlassung in Schweden und Deutschland) beibehalten muss, um seine Finanzierungsgrundlage zu diversifizieren. Angesichts der geringen Präsenz der Bank auf diesen Märkten und der für die Rentabilität der Bank bestehenden Notwendigkeit einer diversifizierten Finanzierung, ist die Kommission der Auffassung, dass die vereinbarten Begrenzungen auf diesen Märkten angemessen sind. (155) Die Kommission begrüßt außerdem, dass Hinweise auf die staatliche Unterstützung zu Werbezwecken untersagt sind, wodurch Citadele Banka gehindert wird, die Beihilfen für wettbewerbsschädliches Marktverhalten zu nutzen; ferner besteht für die Bank ein Übernahmeverbot, um sicherzustellen, dass die staatliche Beihilfe nicht zum Aufkauf von Wettbewerbern eingesetzt wird. Des Weiteren wird Citadele Banka die Gesamtzahl der Zweigniederlassungen nicht erhöhen. (156) Nach der Aufspaltung werden Parex Banka und ihre Tochtergesellschaften während ihrer mit acht Jahren angenommenen Lebensdauer wirksam […]. Dieser Zeitraum wird als angemessen eingestuft, um die Einziehung und die Veräußerung von Vermögenswerten abzuschließen, ohne dass ein verlustreicher Sofortverkauf erforderlich wäre. (157) Parex Banka wird ihre Banklizenz zwar behalten, jedoch wird es weder ihr noch ihren Tochtergesellschaften gestattet sein, neue Tätigkeiten, die für die Verwaltung und den Verkauf der zugewiesenen Vermögenswerte nicht notwendig sind, aufzunehmen. Insbesondere wird Parex Banka keine neuen Kredite mehr vergeben oder neue Einlagen von Kunden annehmen (siehe Erwägungsgründe 84 und 85). Des Weiteren wird die Bank ihre Leasingtätigkeiten bis zum […] abwickeln oder verkaufen. (158) Lettland hat sich verpflichtet, das zusätzliche Kapital zeitlich ([…]) und im Umfang (bis zu 218,7 Mio. LVL) strikt zu begrenzen (siehe Erwägungsgrund 87). (159) Angesichts der vorstehenden Ausführungen gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die Beihilfe für Parex Banka (nach der Aufspaltung) auf das für […] notwendige Minimum beschränkt ist und unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen somit vermieden werden. (160) Der Umfang und die Art der Maßnahmen — insbesondere die beträchtliche Verkleinerung und Verringerung der Marktpräsenz in Verbindung mit dem vorgeschlagenen Verkauf von Citadele Banka und Parex Banka innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens — sind dementsprechend ausreichend und angemessen, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Des Weiteren würde das Maß der Umstrukturierung in Verbindung mit dem Verkauf von Citadele Banka ausreichen, um Wettbewerbsverzerrungen aufzuwiegen, die aus der möglicherweise unangemessenen Vergütung und Rückforderung resultieren könnten. Erlass (161) Nach Randnummer 46 der Umstrukturierungsmitteilung sind regelmäßige ausführliche Berichte des Mitgliedstaats vorzulegen, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Umstrukturierungsplans zu überprüfen. Dementsprechend hat sich Lettland verpflichtet, der Kommission alle sechs Monate ab dem Erlass dieses Beschlusses entsprechende Berichte für Citadele Banka und Parex Banka vorzulegen. (162) Lettland hat sich verpflichtet, einen Überwachungstreuhänder zu bestellen, der die Erfüllung der Verpflichtungen kontrollieren und der Kommission Bericht erstatten wird. SCHLUSSFOLGERUNG (163) Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass der in Abschnitt 2 dieses Beschlusses dargelegte Umstrukturierungsplan für Parex Banka mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV vereinbar ist und die Bestimmungen der Umstrukturierungsmitteilung im Hinblick auf Rentabilität, Lastenverteilung und Maßnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen erfüllt. (164) Lettland hat sich ausnahmsweise damit einverstanden erklärt, dass dieser Beschluss in englischer Sprache erlassen wird — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Gestützt auf den Umstrukturierungsplan und die von der Republik Lettland eingegangenen Verpflichtungen wird die Umstrukturierungsbeihilfe, die Lettland zugunsten von AS Parex Banka und AS Citadele Banka durchführt, im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Republik Lettland gerichtet. Brüssel, den 15. September 2010 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Vizepräsident (1)   ABl. C 239 vom 6.10.2009, S. 11. (2)  Entscheidung der Kommission vom 24. November 2008 in der Sache NN 68/08 Public Support Measures to JSC Parex Banka, ABl. C 147 vom 27.6.2009, S. 1. (3)  Entscheidung der Kommission vom 11. Februar 2009 in der Sache NN 3/09 Amendments to the Public Support Measures to JSC Parex Banka, ABl. C 147 vom 27.6.2009, S. 2. (4)  Entscheidung der Kommission vom 11. Mai 2009 in der Sache NN 189/09 Amendments to the Public Support Measures to JSC Parex Banka, ABl. C 176 vom 29.7.2007, S. 3. (5)  Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 2009 in der Sache C 26/09 (ex NN 289/09) — Restructuring aid to JSC Parex Banka, ABl. C 239 vom 6.10.2009, S. 11. (6)  Der Verband lettischer Geschäftsbanken („Latvijas Komercbanku asociãcija“, englisch „Association of Latvian Commercial Banks“) hat eine Rangfolge der nach Marktanteilen größten Banken in Lettland aufgestellt (Grundlage: Jahresenddaten 2009): 1. Swedbank 23,0 %; 2. SEB banka 13,7 %; 3. Parex Banka (keine Angaben); 4. Nordea Bank Finland Latvia branch 10,7 %; 5. DnB NORD Banka 8,7 %; 6. Mortgage and Land Bank of Latvia 4,8 %; 7. Rietumu Banka 4,6 %; 8. Aizkraukles banka 4,5 %; 9. UniCredit Bank 3,7 %; 10. Latvijas Krājbanka 2,4 %. (Dem Verband zufolge hat Parex Banka keine Angaben gemacht. Das Ranking der Bank beruht auf Jahresenddaten 2009.) (7)  Lettland erhöhte seinen Anteil an Parex Banka nach der als Rettungsbeihilfe genehmigten Rekapitalisierung auf etwa 95 %. (8)  Lettland hielt zum 28. Februar 2010 über die Privatisierungsagentur (LPA) 76,63 % des eingezahlten Kapitals und 71,74 % der Stimmrechte. (9)  Der Konzern umfasst Parex Banka als Muttergesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaften. (10)  Vgl. erste, zweite und dritte Rettungsentscheidung. (11)  In der Eröffnungsentscheidung, ähnlich wie in einigen Vorbringen Lettlands, wird das Vermögensverwaltungsgeschäft („wealth management business“) als „private capital management“ oder „PCM“ bezeichnet (vgl. auch Fußnote 14). (*1)  Zum Schutz vertraulicher Angaben wurden Teile des Textes gelöscht; solche Auslassungen sind gekennzeichnet durch eckige Klammern ([…] oder [(Bandbreite)]. (12)  Die Anlagewerte in Litauen wurden mit Ablauf des 1.8.2010 übertragen, die Anteile an AP Anlage & Privatbank AG sowie Einlagen der deutschen Zweigniederlassung werden vor dem 31. Dezember 2010 von Parex Banka auf Citadele Banka übertragen. (13)  Ausgenommen den Kredit in Höhe von […] Mio. LVL an die Tochtergesellschaft SIA Rigas Pirma Garaza von Parex Banka (Eingetümer des Bürogebäudes, in dem sich der Hauptsitz von Parex Banka befindet). (14)  Gemäß Umstrukturierungsplan vom 31. März in der Fassung vom 7. Juli 2010. (15)  Die Zahlenangaben für Citadele Banka und Parex Banka nach der Aufspaltung ergeben sich aus den Angaben Lettlands vom 18. August 2010 und verstehen sich ausschließlich der Übertragung der Beteiligung an der lettischen Tochter AP Anlage & Privatbank AG und von Einlagen bei der deutschen Zweigniederlassung von Parex Banka auf Citadele Banka. Die Differenz zwischen der Gesamtbilanzsumme von Parex Banka vor und nach der Aufspaltung erklärt sich aus der teilweisen Abschreibung latenter Steuerguthaben sowie niedrigerer aufsichtsrechtlicher Rückstellungen für die Umwandlung staatlicher Einlagen in Kapital. (16)  Gemäß dem Vorbringen vom 27. August 2010 hat das Eigenkapital von Citadele Banka aufgrund der Übertragung der negativen Neubewertungsrücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte von 103 Mio. LVL (Aktienkapital) um 4,9 Mio. LVL abgenommen. (17)  Vgl. auch Fußnote 2 zu dieser Tabelle und Fußnote 12 (18)  Zum Bereich Vermögensverwaltung gehören der Bereich „private capital management“ oder „PCM“ von Citadele Banka, Vermögensverwaltungs-Tochtergesellschaften sowie AP Anlage & Privatbank AG, Schweiz. (19)  Die relativ hohe Eigenkapitalrendite im Worst-Case-Szenario ist darauf zurückzuführen, dass die Kapitalbasis in diesem Szenario infolge von Verlusten, die die Kapitalbasis in den vorausgegangenen Jahren geschmälert haben, niedriger ist. (20)  Vgl. erste und zweite Rettungsentscheidung. (21)  Die Finanzierungskosten des Staates für EUR-Einlagen werden festgesetzt als Summe des kurzfristigen variablen Basissatzes, der dem EURIBOR/EUR Mid Swap-Satz für den entsprechenden Zeitraum entspricht, und einer festen Marge, die berechnet wird als durchschnittliche gewichtete Kreditrisikomarge gegenüber dem Benchmark EURIBOR/Mid Swap-Satz für Staatsanleihen im vergangenen Kalenderhalbjahr, die den tatsächlichen Finanzierungskosten der Zentralregierung entsprechen; für Einlagen in LVL werden die Finanzierungskosten angesetzt als Ertrag der letzten ausgegebenen inländischen Schatzwechsel oder Staatsanleihen. Die feste Marge sollte in keinem Fall unter derjenigen für die jüngste öffentliche Kreditaufnahme der Bank liegen: Schuldverschreibungen und/oder Konsortialkredite der Bank an den Geld- und Kapitalmärkten (derzeit 3,5 % ausgehend vom ursprünglichen Spread gegenüber 2-Jahres-EUR-Mid Swap-Satz für die von der Bank begebenen Schuldtitel). (22)  Vgl. zweite Rettungsentscheidung, Erwägungsgrund (15). (23)  Vgl. zweite Rettungsentscheidung, Erwägungsgrund 38, und dritte Rettungsentscheidung, Erwägungsgrund 13. (24)  Litauische Tochtergesellschaft von Citadele Banka. (25)  Siehe Fußnote 14. (26)  Geändert durch die zweite und dritte Rettungsentscheidung. (27)  Siehe Mitteilung der Kommission: Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise (ABl. C 270 vom 25.10.2008, S. 8); Mitteilung der Kommission: Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen (ABl. C 10 vom 15.1.2009, S. 2); Mitteilung der Kommission über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft (ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1). (28)   ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2. (29)   ABl. C 195 vom 19.8.2009, S. 9. (30)   ABl. C 72 vom 26.3.2009, S. 1. (31)  Siehe bspw. die Entscheidung der Kommission K(2009)8102 vom 28. Oktober 2009 über die staatliche Beihilfe C 14/08 (ex NN 1/08) des Vereinigten Königreichs für Northern Rock (ABl. L 112 vom 5.5.2010, S. 38). (32)  Stand: 30. April 2008 (33)  Siehe Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 2008 in der Sache C 10/08 — IKB (ABl. L 278 vom 23.10.2009, S. 32. Erwägungsgrund 113); Entscheidung der Kommission vom 3. Dezember 2008 in der Sache NN 42/08, NN 46/08 und NN/53/A/08 — Fortis Banque & Fortis Banque Luxembourg (Erwägungsgrund 95); Entscheidung der Kommission vom 9. Juli 2009 in der Sache N 344/09 und N 380/09 — Kaupthing Luxembourg (Erwägungsgrund 79); Beschluss der Kommission vom 25. Januar 2010 in der Sache NN 19/09 — Dunfermline (Erwägungsgründe 126 und 130) sowie Entscheidung der Kommission vom 28. Oktober 2009 in der Sache C 14/08 (ex NN 1/08) — Umstrukturierungsbeihilfe für Northern Rock (ABl. L 112 vom 5.5.2010, Erwägungsgrund 162). (34)  Swedbank und SEB haben allein einen Marktanteil 36 %. Zusammen mit Nordea und DnB Nord entfallen auf sie 56 % der Bankaktiva und 63 % der Kredite. Nur der Einlagenmarkt ist weniger konzentriert: Die vier Banken haben hier einen Anteil von 37 %. Siehe auch Fußnote 6.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.