Europäische Union

98/327/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. September 1997 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und der Funktionsweise des EWR-Abkommens (Sache IV/M.833 - The Coca-Cola Company/Carlsberg A/S) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31998D0327. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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bfuellungen und Vertriebswegen erstreckten und daß es unklar sei, wie die Preisangaben zusammengetragen wurden. Die Kommission erkennt an, daß es sich bei den Canadean-Angaben um ausgewählte Einzelhandelspreise handelt, die nicht sämtliche Vertriebswege und Abfuellungen berücksichtigen. Sie sind jedoch typische Marktpreise, mit denen die wichtigsten Marken, Abfuellungen und Vertriebswege erfaßt werden. Man kann deshalb davon ausgehen, daß die Canadean-Preisangaben die allgemeine Entwicklung der Marktpreise für KEG, Fruchtsäfte und abgefuellte Wässer widerspiegeln. Daraus zieht die Kommission die Schlußfolgerung, daß die Veränderungen bei den relativen Preisen nicht die unterschiedlichen Wachstumsraten bei KEG, Fruchtsäften und abgefuellten Wässern der vergangenen vier Jahre in Dänemark und Schweden erklären können, und sieht darin ein Anzeichen dafür, daß zwischen diesen drei Getränkearten kein ausgeprägter Preiswettbewerb besteht. Dies bedeutet, daß es nicht die Preise sind, welche die Kunden veranlassen, z. B. mehr KEG und weniger Fruchtsäfte zu kaufen. (35) Außerdem hat die Kommission die Canadean-Daten für ausgewählte Einzelhandelspreise in Dänemark und Schweden berücksichtigt. Wässer und KEG bewegen sich dabei auf ähnlichen Preishöhen, sind beide jedoch billiger als Fruchtsäfte. Außerdem wird deutlich, daß Cola- und sonstige KEG teurer sind als Milch, Tee und Kaffee, woraus zu schließen ist, daß sich Wässer und KEG in einem von den übrigen alkoholfreien Getränken getrennten relevanten Produktmarkt befinden. Wässer haben jedoch nicht dieselben Eigenschaften wie KEG, da sie z. B. keinen beigefügten Zucker enthalten. (36) Die KEG werden in den dänischen und schwedischen Supermärkten nicht in denselben Regalen wie die übrigen AFG wie z. B. Kaffee, Tee, Milch oder Säfte dargeboten, was wiederum darauf schließen läßt, daß KEG und AFG unterschiedlichen Produktmärkten angehören. Bei direkt miteinander in Wettbewerb stehenden Produkten wäre normalerweise zu erwarten, daß sie nebeneinander in den Regalen plaziert werden. (37) [Aus Studien] geht hervor, daß KEG und andere AFG zu unterschiedlichen Tageszeiten getrunken werden. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (38) Diese und ähnliche Untersuchungen zeigen, daß KEG im Unterschied zu anderen AFG, die stärker funktionsorientiert verbraucht werden, häufig in der Freizeit getrunken werden. Diese unterschiedlichen Konsumgewohnheitsmuster bei KEG und sonstigen AFG deuten darauf hin, daß die beiden Getränkegruppen nicht demselben Produktmarkt angehören. (39) Hinsichtlich der Verbrauchsgewohnheiten haben die Parteien vorgebracht, daß die Kommission nicht der Schlüsselfrage nachgegangen sei, ob die Verbraucher andere Getränke als Nachfragesubstitute für KEG ansehen, und daß es schwierig sei, aus der vorstehenden Tabelle Schlußfolgerungen hinsichtlich des zeitlichen Verbrauchs von KEG gegenüber anderen AFG zu ziehen (Erwiderung S. 41). Die Parteien haben jedoch nicht die grundlegende Schlußfolgerung aus ihren eigenen Untersuchungen bestritten, daß KEG im Gegensatz zu den übrigen AFG, deren Verbrauch eher funktional bestimmt ist, häufig in der Freizeit getrunken werden. Die Kommission bleibt deshalb bei ihrer Auffassung, daß die unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten darauf hindeuten, daß KEG und die übrigen AFG nicht demselben sachlich relevanten Markt angehören. (40) Auch zeigen die Antworten der Verbraucher und Wettbewerber sowohl in Schweden als auch in Dänemark, daß KEG und die sonstigen AFG unterschiedlichen sachlich relevanten Märkten angehören. Die Parteien haben vorgebracht, daß es falsch wäre, den Wahrnehmungen von Groß- und Einzelhändlern sowie von Wettbewerbern zuviel Bedeutung - wenn überhaupt - beizumessen (Erwiderung S. 40). Die Groß- und Einzelhändler sowie die Wettbewerber kennen ihr Geschäft normalerweise jedoch sehr genau und haben deshalb eine klare Vorstellung z. B. von der Auswirkung einer Coca-Cola-Verkaufsförderungskampagne auf den Absatz der übrigen Getränke. (41) Auf der Angebotsseite ist festzustellen, daß die übrigen AFG wie Milch, Kaffee, Tee und Säfte in einer vollständig anderen Weise als KEG hergestellt werden, weshalb keine Substitution auf der Angebotsseite möglich ist. Bei abgefuellten Wässern wäre es einfacher, KEG auf denselben wie den für die Wasserabfuellung verwendeten Anlagen abzufuellen. Allein die Tatsache, daß einige Erfrischungsgetränke mit denselben Anlagen hergestellt werden können, reicht jedoch nicht aus, um für die Zwecke der Bewertung des angemeldeten Vorhabens von einem einzigen Produktmarkt bei sämtlichen Erfrischungsgetränken ausgehen zu können. Das Erfordernis, ein KEG zu schaffen und zu positionieren, für ein neues Produkt oder eine neue Marke zu werben und deren Verkauf zu fördern sowie den Zugang zu den Vertriebswegen erlangen zu müssen, bedingt, daß die Flexibilität auf der Angebotsseite kein ausreichendes Kriterium ist, um damit den relevanten Produktmarkt umschreiben zu können. Das rein physische Vermögen, mit denselben Produktionsanlagen eine Reihe unterschiedlicher Erzeugnisse herstellen zu können, genügt nicht für die Schlußfolgerung, daß unterschiedliche Getränke einem einzigen Produktmarkt zugeordnet werden können. (42) Deshalb können für die Anwendung der Fusionskontrollverordnung die AFG insgesamt nicht als der sachlich relevante Markt in Schweden oder in Dänemark angesehen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, daß sich KEG von anderen AFG wie Kaffee, Tee, Milch, Säfte und abgefuellte Wässer unterscheiden und als solche einen getrennten relevanten Produktmarkt bilden. b) Die Unterscheidung zwischen Cola-Getränken und allen übrigen KEG (43) Im Hinblick auf diese Unterscheidung geht aus früheren Entscheidungen der Kommission (5) hervor, daß aufgrund einer Vielzahl von Faktoren in der Getränkeindustrie eine Unterscheidung zwischen den einzelnen KEG je nach geschmacklicher Ausrichtung vorgenommen werden kann. Das Untersuchungsergebnis der Kommission eines getrennten sachlich relevanten Markts für Cola-Erfrischungsgetränke in Großbritannien wurde durch eine Vielzahl von Nachweisen einschließlich Aussagen der Industrie und Marktuntersuchungen gestützt (6). Diese Schlußfolgerung beruhte auf Faktoren wie Verbrauchervorzug und den Unterschieden bei der Marktpflege und Preisgestaltung zwischen Cola- und sonstigen kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken. Im vorliegenden Fall lassen eine Reihe von Erwägungen auf einen getrennten Produktmarkt für Colagetränke schließen, doch die Bewertung dieses Vorhabens wäre im wesentlichen dieselbe, ob nun die Colagetränke allein oder sämtliche KEG zugrunde gelegt werden. Die wettbewerblichen Auswirkungen dieses Vorhabens können somit in einem sämtliche KEG umfassenden Produktmarkt untersucht werden. B. Räumlich relevante Märkte (44) Die Kommission hat bisher stets das Getränkeangebot auf nationaler Ebene analysiert (7). Eine solche Analyse ist auch im vorliegenden Fall vorzunehmen, da die betroffenen Abfuellunternehmen von den Markeneigentümern Lizenzen für den Absatz der Erzeugnisse innerhalb der Grenzen eines Landes erhalten haben. (45) Das Untersuchungsergebnis nationaler KEG-Märkte für Dänemark und Schweden wird durch den geringen Umfang der KEG-Einfuhren und -Ausfuhren gestützt. Gemäß den Canadean-Angaben betrugen die KEG-Einfuhren im Jahr 1995 weniger als 2,5 % in Schweden und weniger als 2 % in Dänemark. Die Ausfuhren waren im Fall Schwedens noch geringer, während sie in Dänemark lediglich 4 % betrugen. (46) Die Unterschiede in den Listenpreisen für Coca-Cola-Erzeugnisse in Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Deutschland, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Belgien deuten darauf hin, daß Schweden und Dänemark zwei getrennte räumlich relevante Märkte sind. Während die norwegischen Listenpreise die niedrigsten in den nordischen Ländern sind, sind die dänischen Listenpreise rund 20 % und die schwedischen rund 40 % höher als in Norwegen. Außerdem sind die dänischen Preise spürbar höher als in Deutschland oder den Beneluxländern. (47) Die Parteien haben in ihrem Schreiben vom 28. Mai 1997 vorgebracht, daß wegen der Rabatte die Listenpreise nicht notwendigerweise den Transaktionspreisen entsprechen. Rabatte sind jedoch ein übliches Merkmal der KEG-Märkte in diesen Ländern, und offenbar können die Unterschiede bei diesen Preisabschlägen nicht die Gesamtabweichungen zwischen den Listenpreisen erklären. Auch haben die Parteien in ihrem Schreiben vom 28. Mai 1997 angegeben, daß die unterschiedlichen Kreislaufsysteme und die Abweichungen bei den Vertriebskosten die Unterschiede bei den Listenpreisen zum Teil erklären können. Für den größeren Teil des KEG-Marktvolumens sind die Kreislaufsysteme in den nordischen Ländern jedoch einander vergleichbar, da die KEG überwiegend in Mehrwegflaschen verkauft werden. Hinsichtlich der Vertriebskosten ist davon auszugehen, daß Norwegen die höchsten Kosten aufweist und in dieser Hinsicht mit Finnland und Schweden angesichts der ähnlichen räumlichen Gegebenheiten in diesen Ländern zu vergleichen ist, während Dänemark eher mit Ländern wie Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Beneluxländern zu vergleichen wäre. Im Gegensatz zu dem, was man erwarten könnte, wenn die Vertriebskosten die Unterschiede bei den Listenpreisen erklärten, haben Schweden und Dänemark höhere Listenpreise als Norwegen. Hinsichtlich der übrigen in diesem Schreiben vorgebrachten Argumente (Vergleiche auf der Grundlage der Kaufkraftparitäten und der Tatsache, daß Preisabweichungen bei gleichartigen Konsumgütern in der EU die Norm sind) ist die Kommission der Auffassung, daß sie für die Abgrenzung des räumlich relevanten Markts unerheblich sind. (48) Die dänischen Gesetze über die Abfuellung von Getränken sind die strengsten in Europa; für den Inlandsverkauf von in Dänemark hergestellten KEG und Bieren sind Mehrwegflaschen vorgeschrieben. Außerdem ist die Verwendung von Dosen verboten und somit praktisch deren Einfuhr, es sei denn, es besteht ein zufriedenstellendes Kreislaufsystem. Das Verbot von Einwegbehältnissen wirkt sich als Einfuhrschranke aus, da es die Industrie verpflichtet, sämtliche hergestellten Flaschen dem vorgeschriebenen Kreislaufsystem zuzuführen. (49) Die Kommission ist deshalb zu der Schlußfolgerung gelangt, daß für die Bewertung dieses Vorhabens Dänemark und Schweden getrennte räumlich relevante Märkte sind; diese Schlußfolgerung wurde von den Parteien nicht bestritten. VI. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT UND DER FUNKTIONSWEISE DES EWR-ABKOMMENS A. Übersicht: Die Auswirkungen des Vorhabens (50) Das angemeldete Vorhaben hätte sowohl auf der Marken- als auf der Abfuellebene wettbewerbliche Auswirkungen in folgenden Märkten: a) Auf der Markenebene würde Coca-Cola das Know-how und die Herstellungsrechte für bestimmte KEG (und Konzentrate) von Carlsberg und Falcon für Dänemark und Schweden erwerben (in Dänemark würde Coca-Cola die Herstellungsrechte für KEG an Dadeko weitervergeben und in Schweden diese Rechte behalten). b) Auf der Abfuellebene wären zwei Auswirkungen anzunehmen: - die allgemeine Stärkung der Marktmacht von Coca-Cola durch seine vertikale Integration nach vorn, indem es seine Funktion des Lizenzgebers in die eines Miteigentümers und Mitentscheidungsträgers bei Abfuellgeschäften erweitert, und - die Stärkung der beherrschenden Stellung von Dadeko mit Übergang der Kontrolle auf CCNB auf der Abfuellebene in zweifacher Weise: durch das Vorhaben würde die Markenpalette von Coca-Cola erweitert und gleichzeitig die Markentätigkeit von Carlsberg in Dänemark beseitigt werden. Außerdem würde das Markenangebot von Falcon in Schweden geschwächt werden. (51) Im Zuge dieser strukturellen Änderungen würde das Vorhaben zur Beseitigung des bestehenden wie auch des potentiellen Wettbewerbs durch Carlsberg sowohl in Dänemark und Schweden in folgender Weise geführt: a) Beseitigung des bestehenden Wettbewerbs sowohl in Dänemark als auch in Schweden: in Dänemark: Carlsberg hat (in der Anmeldung) seine Absicht bekundet, die Herstellung bestimmter [ ] Geschmacksstoffe, die es gegenwärtig herstellt und auf den Markt bringt, einzustellen insbesondere [ ]; in Schweden: Coca-Cola würde von Falcon bestimmte [ ] Marken-KEG erwerben; b) Beseitigung des potentiellen Wettbewerbs sowohl in Dänemark als auch in Schweden: in Dänemark: Carlsberg ist durch die Aktionärsvereinbarung verpflichtet, in Zukunft keine neuen [ ] Geschmacksrichtungen im CCNB-Gebiet einzuführen; in Schweden: Falcon (das zu 50 % Carlsberg gehört) ist durch [ ] Wettbewerbsverbotsvereinbarungen verpflichtet, im [ ] nicht mehr in die KEG-Märkte einzutreten. (52) Die Parteien haben vorgebracht, daß der Zusammenschluß keine spürbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb haben werde. Im wesentlichen tragen sie vor, daß der sachlich relevante Markt wenigstens so groß sei wie der Markt sämtlicher AFG (dies konnte jedoch vorstehend widerlegt werden), daß es zu keinen wesentlichen Änderungen in der Struktur des Wettbewerbs in Dänemark komme und daß sich in Schweden ein wettbewerbsintensiverer Markt entwickeln werde. Bei diesem "unveränderten" Szenario wird jedoch außer acht gelassen, daß grundlegende strukturelle Veränderungen stattfinden: Coca-Cola und Carlsberg werden Partner durch CCNB, wodurch das gegenwärtige Lizenzgeber-/ Lizenznehmer-Verhältnis ersetzt würde; das Angebot von Coca-Cola an Marken-KEG würde durch das Vorhaben erweitert, gleichzeitig würde das entsprechende Angebot von Carlsberg wegfallen und die KEG-Marken von Falcon geschwächt werden. Außerdem würden durch das Vorhaben die Zutrittsschranken in Dänemark erhöht werden (siehe die nachstehenden Ausführungen). (53) Wie aus den internen Unterlagen der Parteien hervorgeht, besteht der Hauptzweck der Gründung von CCNB darin, die Marken und das Abfuellgeschäft von Coca-Cola auf dem CCNB-Gebiet zu stärken und dadurch einen höheren Anteil am Getränkeabsatz zu erlangen. [ ] (54) Die Auswirkungen der Errichtung von CCNB können nur vor dem Hintergrund der Prognosen für den nordischen Markt erfaßt werden. Die Parteien haben Hochrechnungen (in Millionen Litern) für Cola-Getränke und die übrigen KEG in Dänemark und Schweden vorgelegt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die angenommenen jährlichen Wachstumsraten für den Zeitraum 1998-2000 in Dänemark betragen [ ] bei Cola-Getränken und [ ] bei den übrigen KEG, in Schweden [ ] bei Cola-Getränken und [ ] bei den übrigen KEG. Ausgehend von dem bestehenden jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch nehmen die Parteien bei den dänischen und schwedischen Märkten ein erhebliches Wachstumspotential sowohl bei Cola-Getränken als auch den übrigen KEG an. (55) Das strategische Ziel von Coca-Cola besteht darin, sich mit der Gründung von CCNB das Marktwachstum bei den Coca-Cola-Marken anzueignen. Wie die nachstehenden Ausführungen zeigen werden, handelt es sich hierbei zwar um ein legitimes Ziel, doch ist die Gründung von CCNB als Gemeinschaftsunternehmen mit Carlsberg nicht Bestandteil einer internen Umstrukturierung, sondern ein neues Vorhaben, das die gemeinsame Strategie von zwei Wettbewerbern verwirklicht und strukturelle Auswirkungen auf den gesamten Wirtschaftszweig haben wird. B. Dänemark B.1. Die Lage der Getränkeindustrie (56) Im Jahr 1995 wurden in Dänemark 399 Mio. Liter KEG verbraucht, wobei auf Cola-Getränke 52 % und die übrigen KEG 48 % entfielen. Über den Einzelhandel wurden 64 % der verbrauchten KEG und das Hotel- und Gaststättengewerbe 36 % des gesamten Jahresverbrauchs von 1995 abgesetzt. (57) Coca-Cola ist der Markeneigner und Lieferant des Konzentrats für Coca-Cola, Coca-Cola Light, Fanta, Sprite und andere Coca-Cola-Marken, die ausschließlich von der Carlsberg-Tochtergesellschaft Dadeko abgefuellt werden. PepsiCo ist der Markeneigner und Lieferant des Konzentrats für Pepsi Cola, 7-Up und andere PepsiCo-Marken, die von der Brauerei Bryggerigruppen A/S abgefuellt werden (siehe unten). Cadbury Schweppes ist der Markeneigner und Lieferant des Konzentrats für die Marken Schweppes und Sunkist. Außerdem gehört ihm Dr. Pepper, das auf dem dänischen Markt nicht vertreten ist. Die Marken von Cadbury Schweppes werden von Dadeko abgefuellt und über das Carlsberg-Vertriebssystem vertrieben. (58) Carlsberg ist der größte Anbieter von Bier, KEG und abgefuellten Wässern in Dänemark. Ihm gehören die KEG-Fruchtsaftkonzentrat-Markenerzeugnissse von Tuborg. Es hat einen 75-%-Anteil und die alleinige Kontrolle über Dansk Coladrik, dem Jolly Cola gehört, die drittgrößte Cola-Marke in Dänemark, die es auch abfuellt. Außerdem ist Carlsberg 100-%-Eigentümer der Brauerei Wiibroe, von der die KEG-Marken Neptun angeboten werden. Carlsberg übt auch die gemeinsame Kontrolle über den größten dänischen Hersteller von Fruchtsafterzeugnissen aus. Es ist vorgesehen, im Zuge des Vorhabens Dansk Coladrik zu verkaufen (siehe unten). (59) Bryggerigruppen ist die zweitgrößte Brauerei und Abfueller von Erfrischungsgetränken in Dänemark. Sie fuellt die Markenerzeugnisse von PepsiCo ab und bietet ein vollständiges Sortiment eigener KEG-Erzeugnisse ohne Cola-Geschmack an. Außerdem ist Bryggerigruppen Markeneigentümerin des Zitronen-Erfrischungsgetränks "Faxe Kondi", das unmittelbar mit der Marke "Sprite" von Coca-Cola in Wettbewerb steht. (60) Die Anteile an Bryggerigruppen werden von den beiden Holdinggesellschaften Jyske Bryg A/S (nachfolgend: "Jyske Bryg") und Faxe Bryg A/S (nachfolgend: "Faxe Bryg") gehalten, an denen Carlsberg Minderheitsbeteiligungen hält. Carlsberg hält 48 % der Stimmrechte an Jyske Bryg und hat auf den letzten drei Jahreshauptversammlungen (JHV) der Anteilseigner mehr als 50 % der anwesenden Stimmen abgegeben. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Damit ist Carlsberg in der Lage, entscheidenden Einfluß und damit die Kontrolle über Jyske Bryg auszuüben. (61) Jyske Bryg hält direkt und indirekt 62 % der Anteile und 49 % der Stimmrechte an Bryggerigruppen. Außerdem ist davon auszugehen, daß [ ] Die verbleibenden Anteile von Bryggerigruppen werden von Faxe Bryg (49 % der Stimmrechte) und der BG Bank mit 2 % der Stimmrechte gehalten. Nach Aussage der Parteien [ ]. (62) Bei Meinungsverschiedenheit zwischen Jyske Bryg und Faxe Bryg würde die führende Rolle von Carlsberg auf den Bier- und KEG-Märkten eine wichtige Rolle bei jeglichen Verhandlungen zu deren Beilegung spielen. Es läge im wirtschaftlichen Interesse von Bryggerigruppen und seiner Aktionäre, mit Carlsberg eine Einigung zu erzielen, um Gegenschläge in den Märkten von Bryggerigruppen zu verhindern, in denen Carlsberg der Marktführer ist. Aus diesen Gründen ist davon auszugehen, daß Carlsberg einen wesentlichen Einfluß auf Bryggerigruppen ausübt und daß letztere deshalb nur einen eingeschränkten Wettbewerb gegenüber Carlsberg entfaltet. (63) Übrige. Es gibt noch eine Reihe kleinerer Brauereien. Zu den wichtigsten zählen Harboe, an der Carlsberg zu 25 % beteiligt und im Vorstand vertreten ist, sowie Albani, an dem Carlsberg einen Anteil von 15 %, jedoch nur 8,75 % der Stimmrechte hält. Außerdem hat sich die Gesellschaft Saltum-Houlbjerg Bryggerier (nachfolgend: "Saltum") in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Anbieter von Discount- und Händlereigenmarken entwickelt. Saltum ist ein kleines Unternehmen ohne eigenes Vertriebsnetz. B.2. Marktstruktur a) Marktstellungen (64) Auswirkungen des Vorhabens sind sowohl auf der Marken- als auch der Abfuellebene gegeben. Die Marktstellungen der Markeneigner und Abfueller auf dem KEG-Gesamtmarkt sind in den nachstehenden Tabellen aufgeführt, in denen die Marktanteile für das Jahr 1995 in Dänemark wertmäßig und die geschätzten Marktanteile nach der Gründung von CCNB (auf Grundlage von Angaben der Parteien) angegeben sind: >PLATZ FÜR EINE TABELLE> >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (65) Von dem KEG-Gesamtmarkt hatte Coca-Cola im Jahr 1995 auf der Markenebene einen Anteil von [40-45] und die Carlsberg-Gruppe einen Anteil von [10-15]. Auf der Abfuellebene hält Dadeko bei KEG einen Anteil von [40-45] und die Carlsberg-Gruppe einen weiteren Anteil von [15-20]. Der zweitgrößte Markeneigentümer ist PepsiCo mit einem Anteil von [5-10], zweitgrößtes Abfuellunternehmen ist die Bryggerigruppen von PepsiCo mit [15-20] Marktanteil. Carlsberg und Coca-Cola sind damit mehr als fünfmal größer als die nächstgrößten Markeneigentümer, außerdem ist Carlsberg beinahe viermal größer als die nächstfolgenden Abfuellunternehmen. Die übrigen Hersteller produzieren überwiegend Discountmarken und handelseigene Marken, die vor allem im Bereich des Einzelhandels einen gewissen Erfolg erzielt haben. b) Wettbewerbsbedingungen (66) Der Zugang zu den Handelsmarken und einem Vertriebsweg sind die ausschlaggebenden Wettbewerbsfaktoren in der KEG-Industrie. Während Dadeko Lizenznehmer der marktbeherrschenden Marken von Coca-Cola und Cadbury Schweppes ist, ist seine Muttergesellschaft Carlsberg Eigentümerin der wichtigsten nationalen Marke in Dänemark, nämlich Tuborg Squash. Dadeko und die anderen Carlsberg-Abfuellunternehmen produzieren mehr als viermal so viel wie der nächstfolgende Wettbewerber. (67) Cola-Getränke erzielen bei den KEG-Getränken die höchsten Absatzzahlen und werden deshalb zuweilen auch als "Zugpferd" bezeichnet, das den KEG-Gesamtabsatz eines Anbieters vorantreibt. Deshalb ist es für einen Anbieter von besonderem Vorteil, wenn er eine Cola-Marke in seinem Angebot hat. Außerdem erhält jede Marke in einem Gesamtangebot durch die Einbeziehung wichtiger Bier- und Wässermarken wie die von Carlsberg größere Marktmacht als bei einem Verkauf auf getrennter Grundlage. Es ist kaum vorstellbar, daß ein dänischer Getränkeladen, der abgefuellte Wässer, Biere und KEG verkauft, keine Coca-Cola und Carlsberg-Marken anbietet. Kein anderer dänischer Anbieter hat ein Getränkeangebot, mit dem er einen wirksamen Wettbewerb gegenüber Carlsberg und Dadeko aufnehmen könnte. (68) Beim Vertrieb von KEG werden erhebliche Größenvorteile genutzt. Dabei ist es besonders wichtig, daß in jeder Verkaufsstelle ausreichend große Mengen abgeladen werden, um die Durchschnittslieferkosten an die einzelnen Kunden senken zu können. Dies bedeutet grundsätzlich, daß die Unternehmen mit den größten Absatzmengen und dem breitesten Getränkeangebot in ihrem Vertriebssystem die niedrigsten Kosten haben und in der Lage sind, die größte Anzahl von Kunden zu erreichen. (69) In Dänemark werden Biere und abgefuellte Wässer häufig gemeinsam mit KEG vertrieben. Dies ist sowohl für die Brauereien als auch für die Kunden von Vorteil. Für die Brauereien erhöhen sich damit die Größenvorteile beim Vertrieb und erweitern sich die Vertriebsmöglichkeiten. Für die Kunden besteht der Vorteil darin, daß sie ein vollständiges Getränkeangebot bei einem Lieferanten mit weniger Anlieferungen beziehen können. Die Carlsberg-Gruppe ist der größte Anbieter von Bieren und abgefuellten Wässern mit einem Anteil von mehr als 50 bzw. 45 % der in Dänemark von diesen Getränken verbrauchten Mengen. Angesichts ihrer Marktanteile bei KEG haben Carlsberg und Dadeko bei weitem die flächendeckendsten Vertriebssysteme, die ihren Erzeugnissen gegenüber den anderen Anbietern die beste Marktabdeckung verschaffen. Im Jahr 1996 haben Carlsberg und Dadeko rund 344 Mio. Liter Bier und 163 Mio. Liter Cola-Getränke und sonstige KEG abgesetzt, während auf die übrigen Brauereien ein Bier- und KEG-Gesamtvolumen von zwischen 85 und 100 Mio. Liter entfiel. Damit war Carlsberg/Dadeko fast dreimal größer als die übrigen Brauereien zusammengenommen. (70) Zu berücksichtigen sind auch die Auswirkungen der Carlsberg-Anteile an Jyske Bryg, das direkt und indirekt 62 % der Anteile an Bryggerigruppen hält. Damit kann Carlsberg über Jyske Bryg umfangreichen Einfluß auf Bryggerigruppen ausüben. Diese Brauerei ist der größte Wettbewerber von Dadeko, Coca-Cola und Carlsberg sowohl auf der Marken- als auch der Abfuellebene und die einzige andere Gesellschaft, die Spitzenmarken in Dänemark abfuellt. Außerdem hält Carlsberg Anteile an Albani und Harboe,

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.