Europäische Union

2006/947/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die staatliche Beihilfe, die Belgien zugunsten von ABX Logistics gewährt hat (C 53/2003 (ex NN 62/2003)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4447) Text von Bedeutung für den EWR.

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Quellenkennung: 32006D0947. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ingewiesen, dass die Gruppe insgesamt, die seit 2001 einen Cash Pool betreibt, unter Liquiditätsmangel […] leidet, da die von den profitablen Bereichen erwirtschafteten Gelder sofort von den defizitären Bereichen absorbiert werden. (229) Die Kreditlinie des Cash Pool wird noch immer übermäßig in Anspruch genommen, häufig bis zum genehmigten Höchstbetrag von […] Millionen Euro (zum Beispiel: -[…] Millionen Euro im Juni 2005), und die Gruppe hat kurzfristige Verbindlichkeiten von […]: Konsolidierte Liquiditätslage von ABX LOGISTICS Worldwide S.A. Millionen Euro   31.12.2003 31.12.2004 30.06.2005 Laufende Bankkonten [...] [...] [...] Im Haushaltsjahr fällige mehrjährige finanzielle Verbindlichkeiten [...] [...] [...] Kurzfristige Überziehungskredite [...] [...] [...] Nettoliquiditätslage -36,8 -62,2 - 114,4 (230) Schließlich stellt die Kommission fest, dass die Holding ABX-WW zwar erst 2003 gegründet wurde, die Gruppe als wirtschaftliche Einheit aber kein neu gegründetes Unternehmen im Sinne der Leitlinien von 2004 ist, weil sie das Ergebnis der Zusammenfassung mehrerer im gleichen Sektor bereits bestehender Einheiten ist und die neue Struktur der Gruppe eben als Beitrag zur Umstrukturierung geschaffen wurde. 6.2.2.   Rückkehr zur Rentabilität (231) Die im beschreibenden Teil dargestellten und auf realistischen Annahmen fußenden geschätzten Ergebnisprognosen für ABX-WW, ABX-D und ABX–NL sehen für 2006 bzw. 2007 die Rückkehr zur Rentabilität vor. (232) Seit 2002, dem Jahr der Ausarbeitung des Umstrukturierungsplans, haben sich die finanziellen Ergebnisse deutlich verbessert. Bei ABX LOGISTICS Worldwide S.A. hat sich das operationelle Ergebnis (EBIT) von –28,7 Millionen Euro (2002) auf +11,6 Millionen Euro (2004) verbessert. Das operationelle Ergebnis von ABX LOGISTICS (Deutschland) GmbH (ohne Air&Sea) hat sich im gleichen Zeitraum von –32,0 Millionen Euro auf –[…] Millionen Euro verbessert, das von ABX LOGISTICS Holding (Nederland) BV nähert sich mit einer Entwicklung von–6,7 Millionen Euro auf –[…] Millionen Euro dem Gleichgewicht. (233) Abgesehen von dieser unbestreitbaren finanziellen Sanierung in den letzten Jahren geht aus dem beschreibenden Teil hervor, dass die ABX-Gruppe ganz eindeutig ihre Strukturen umbaut, um auf Dauer wieder rentabel zu werden. (234) Die Kommission ist der Auffassung, dass die Unterzeichnung eines Verkaufsvorvertrags für die ganze Gruppe ABX LOGISTICS WW, mit dem der Verkauf vorbehaltlich seiner Genehmigung und der üblichen Verkaufsbedingungen verbindlich wird, der mit erheblichen Investitionszusagen seitens des privaten Übernehmers einhergeht, ein zusätzlicher Indikator für die Qualität des Umstrukturierungsplans für die ABX-Gruppe und die Wiederherstellung ihrer langfristigen Rentabilität ist. 6.2.3.   Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen (235) Nach den Leitlinien von 2004 sind Ausgleichsmaßnahmen zu treffen, um so weit wie möglich nachteilige Auswirkungen der Beihilfe auf die Wettbewerber abzuschwächen. Andernfalls müsse geschlossen werden, dass die Beihilfe dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. (236) Die ABX-Gruppe hat bereits mit einem erheblichen Kapazitätsabbau begonnen. Wie bereits erwähnt, wird sie bis zum Abschluss ihrer Umstrukturierung die Zahl ihrer Standorte, ihre Betriebsfläche, ihren Umsatz oder auch ihre Beschäftigtenzahlen stark verringern; bei ABX-WW soll der Abbau bis zu 54 %, bei ABX-D bis zu 69 %, bei ABX-NL bis zu 44 % und bei ABX-F bis zu 76 % (insbesondere durch Veräußerungen oder Schließung von Agenturen) erreichen. Auf dem deutschen Markt werden diese Kürzungen noch durch zusätzliche Verpflichtungen der belgischen Behörden in […] 2005 verstärkt. Diese Kürzungen gehen deutlich über das im ursprünglichen Plan vorgesehene Maß hinaus, werden große Marktanteile den Wettbewerbern freigeben. (237) Nach Auffassung der Kommission können diese Schließungen und Verkäufe aus folgenden Gründen als verhältnismäßig gelten: quantitative Bedeutung, geringer verbleibender Marktanteil der ABX-Gruppe im Speditionsbereich (im Jahr 2002 weniger als 2 % in Deutschland, 1 % in den Niederlanden), Erfordernis eines Mindestnetzes in mehreren europäischen Ländern für den Erhalt rentabler intermodaler Verkehrsdienste in Europa, und schließlich die Tatsache, dass auf dem Transportlogistikmarkt keine Überkapazitäten bestehen und er sich, wie in Abschnitt 2.2 dargestellt, in einer Expansionsphase befindet. Es sei daran erinnert, dass die ABX-Gruppe praktisch über keine Transportmittel verfügt und somit als Güterkraftverkehrsunternehmen nicht auftritt. (238) Die Kommission hat anhand der von den belgischen Behörden vorgelegten Informationen festgestellt, dass ein erheblicher Teil des Kapazitätsabbaus die kurzfristig ertragreichen Tätigkeiten betrifft. Dieser zusätzliche Abbau betrifft rund 19 % der insgesamt 31 % betragenden Standortschließungen, 12 % des insgesamt 21 % betragenden Umsatzrückgangs, 15 % des insgesamt 40 % betragenden Personalabbaus und 40 % der insgesamt 54 % betragenden Lagerflächenreduzierung. 6.2.4.   Begrenzung der Beihilfe auf ein Mindestmaß (239) Nach den Leitlinien 2004 müssen sich Höhe und Intensität der Beihilfe auf das Mindestmaß beschränken. (240) Diesbezüglich hat die Kommission erstens festgestellt, dass die Gruppe durch die Kapitalaufstockung ein Verhältnis Schulden/Eigenkapital von 80 % erreicht hat, und zwar nach Durchführung der angemeldeten Maßnahmen. Nach Beseitigung des Goodwill von 146 Millionen Euro in den Konten der Gruppe dürfte dieser Satz auf 155 % steigen. ABX LOGISTICS Worldwide S.A., konsolidierte Vermögensübersicht   31.12.03 31.12.04 30.6.05 31.12.05 vor Umwandlung 31.12.05 nach Umwandlung 31.12.05 nach Umwandlung und Beseitigung des Goodwill 31.12.06 31.12.07 Konsolidiertes Eigenkapital 185,8 173,9 158 131,9 300 154 [...] [...] Finanzielle Verbindlichkeiten 369 414,3 407 407 239 239 [...] [...] Schuldenquote 199 % 238 % 258 % 309 % 80 % 155 % [...] [...] (241) Nach Auffassung der Kommission ist es gerechtfertigt, auch diese zweite Zahl von 155 % zu berücksichtigen, da dieser Goodwill größtenteils aus dem Erwerb von ABX-D ([…] Millionen Euro) und ABX-NL ([…]Millionen Euro) stammt, deren Kapazitäten im Verlauf der Umstrukturierung weitgehend abgebaut werden (was durch die von den belgischen Behörden im Dezember 2005 gemeldeten Zusagen […] zur Verringerung der Präsenz in Deutschland noch verstärkt wird). Nach Auffassung der belgischen Behörden hätte die Durchführung der Umstrukturierungsmaßnahmen das völlige Verschwinden des Goodwill für die Tochtergesellschaften in Deutschland und den Niederlanden in den Konten der SNCB […] zur Folge. (242) Diese beiden Kennzahlen von 80 % und 155 % liegen also nach wie vor deutlich über gleichwertigen Kennzahlen bei Wettbewerbern, die mit der ABX-Gruppe vergleichbar sind. So liegt beispielsweise der (mit dem Umsatz gewichtete) Durchschnitt dieser Kennzahlen bei diesen Wettbewerbern bei ungefähr 43 % (und würde auf 16 % sinken, würde man auch die Gesellschaft DPWN einbeziehen, die jedoch nicht ausreichend vergleichbar ist und daher unberücksichtigt bleibt). (243) Das bedeutet, dass die ABX-Gruppe eine Kapitalaufstockung erfährt, die unter dem Durchschnitt der Branche liegt, und dass sie aufgrund ihrer Finanzstruktur über keine überschüssige Liquidität verfügt. (244) Zweitens verweist die Kommission darauf, dass die Nettoliquiditätslage von ABX-WW seit 2003 negativ ist, so dass die ABX-Gruppe nicht über überschüssige Liquidität verfügt. (245) Drittens ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Preis, den die SNCB für den Verkauf der Aktien von ABX-WW erhält, den tatsächlichen Beihilfebetrag verringern hilft. Für die Gruppe und ihre Wettbewerber sowie für die SNCB und Yvan hätte es nämlich die gleiche Bedeutung gehabt, wenn die Beihilfe der SNCB entsprechend gekürzt worden, der Verkauf zu einem symbolischen Preis erfolgt und die entsprechende Finanzierung direkt vom Übernehmer eingebracht worden wäre. (246) Die Kommission hat ferner der Frage nachzugehen, ob der Beihilfeempfänger aus eigenen Mitteln oder über eine zu Marktbedingungen erhaltene Finanzierung einen erheblichen Beitrag zum Umstrukturierungsplan leistet. (247) Zu diesem Zweck ermittelt die Kommission zunächst einmal die Gesamtkosten der Umstrukturierung, die Netto-Produktivitätssteigerung und den geringeren Bedarf an laufenden Mitteln. Nettokosten der Umstrukturierung Entlassungen, Schließungen -49,0 Cash-drain während der Umstrukturierungsphase (Netto-Produktivitätssteigerung) - 121,0 Schulden bei der SNCB (vor 2002) -60,0 Zinsen auf Schulden bei der SNCB (Schulden vor 2002 + Rettungsbeihilfe) -8,0 Rückzahlung von Krediten und Darlehen nach Rückzug von Banken [...] Rückzahlung durch Yvan von anderen Garantien und Schuldforderungen an die Gläubiger von ABX [...] Verringerung des Bedarfs an laufenden Mitteln 29,1 Gesamt - 296,6 (248) Nach Auffassung der Kommission ist es durchaus gerechtfertigt, die Zahlen aus dieser Tabelle heranzuziehen, und zwar insbesondere aus folgenden Gründen: (a) Der Betrag von 49 Millionen Euro entspricht unmittelbar durch die Umstrukturierung verursachten Kosten wie Entschädigungen bei Entlassung oder Aufwendungen für die Schließung von Tochtergesellschaften; (b) der Betrag von 121 Millionen Euro entspricht dem Finanzierungsbedarf (oder cash-drain) der in Umstrukturierung befindlichen Einheiten in den Jahren 2003 bis 2005. Er entspricht im Wesentlichen dem um die für die Umstrukturierung erforderlichen Investitionen, um Kapitalbeschaffungskosten und bestimmte außergewöhnliche Aufwendungen korrigierten EBITDA. Anhand der von den belgischen Behörden übermittelten Informationen hat die Kommission überprüft, dass es sich bei den berücksichtigten Investitionen überwiegend um Investitionen in die Computerausstattung handelt, und dass sie auf jeden Fall niedriger als die Abschreibungen sind. Die Investitionen in die Computerausstattung sind für die Umorganisation und die Produktivitätssteigerung der Gruppe von großer Bedeutung. Die belgischen Behörden haben bestätigt, dass diese Investitionen keinerlei Kapazitätssteigerung zur Folge haben. Die Kommission hat ferner feststellen können, dass zu den außergewöhnlichen Aufwendungen hauptsächlich Kosten in Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Unternehmens gehören, und zwar für seine Umorganisation sowie für die für die Rückkehr zur Rentabilität notwendigen Produktivitätsmaßnahmen (Entlassungen aus zentralen Funktionen, Maßnahmen der rechtlichen Vereinfachung, sonstige Produktivitätsmaßnahmen). Es sei darauf hingewiesen, dass die Kosten durch den cash-drain während der eigentlichen Umstrukturierungsphase, also 150,9 Millionen Euro, hier durch die erwarteten positiven Auswirkungen der Umstrukturierung verringert werden und in diesem Zeitraum einen positiven cash-flow von 29,9 Millionen Euro hervorbringen werden; das bedeutet hier Nettokosten von 121 Millionen Euro; (c) Der übrige Ende 2005 bestehende Finanzbedarf muss vor der Veräußerung von ABX-WW gedeckt sein, um die Finanzstruktur der Gruppe wiederherzustellen. Es handelt sich hierbei um die in Kapital umgewandelten Schulden bei der SNCB (60 Millionen Euro) und die entsprechenden Zinsen (8 Millionen Euro), die im Zeitraum 2003-2005 zurückgenommenen Kreditlinien der Banken ([…] Millionen Euro) sowie die geplante Übernahme bestehender Bürgschaften und Forderungen durch Yvan ([…] Millionen Euro); (d) Der geringere Bedarf an laufenden Mitteln ist das Ergebnis besserer Geschäftsbeziehungen zwischen der Gruppe und ihren Kunden und Lieferanten und kann von den Umstrukturierungskosten abgezogen werden. (249) Zur Finanzierung dieser Maßnahmen hat die ABX-Gruppe teilweise Eigenmittel, teilweise zu Marktbedingungen erhaltene Fremdmittel eingesetzt. Sie stammen im Wesentlichen aus dem Verkauf von Vermögenswerten an Dritte (24,2 Millionen Euro), dem bereits beschriebenen Rückkauf von Geschäftsbereichen von in Umstrukturierung befindlichen Einheiten durch gesunde Einheiten von ABX oder die Holding ABX-WW (22,6 Millionen Euro), aus Forderungsverzichten sowie einer von den gesunden Teile der Gruppe gewährten Finanzierung (10,6 + 6 Millionen Euro). Diese Anstrengungen von Seiten der gesunden Geschäftsbereiche der Gruppe sind ein echter Beitrag des Beihilfeempfängers, nämlich der gesamten Gruppe. Dem hinzuzufügen sind noch die von Yvan eingebrachten Mittel ([…] Millionen Euro). Diese Eigenbeiträge belaufen sich auf insgesamt […] Millionen Euro. (250) Aus der bisherigen Analyse ergibt sich, dass der Beihilfeempfänger mindestens 43,3 % des Umstrukturierungsbedarfs aus eigenen Mitteln aufgebracht hat. Die Kommission hält es im vorliegenden Fall für angebracht, einen Eigenbeitrag von weniger als 50 % zu akzeptieren, und zwar insbesondere aus folgenden Gründen: Der besonders schwierige Kontext der Umstrukturierung (von dem unmittelbar 13 000 Arbeitsplätze in Europa abhängen); der Umfang des Kapazitätsabbaus (bis zu 50 %, überwiegend kurzfristig ertragreiche Tätigkeiten betreffend); das eventuelle Risiko eines weiteren Abbaus für die Rentabilität des internationalen Transportlogistiknetzes von ABX-WW; die ursprüngliche Anmeldung nach den Leitlinien von 1999, die keinen Mindestsatz vorsahen; die Privatisierung von ABX-WW, die ebenfalls ein entscheidendes Element für die Lebensfähigkeit der Gruppe und das künftige Ausbleiben von Beihilfen für die Gruppe ist. (251) Noch andere Elemente legen den Schluss nahe, dass die Märkte an die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr zur Rentabilität gemäß den Leitlinien von 2004 glauben. So verweist beispielsweise die Kommission darauf, dass der ABX-Gruppe von einem Finanzinstitut eine Liquiditätslinie von […] Millionen Euro eingeräumt wurde, abgesichert durch eine Bürgschaft der SNCB, die aus Vorsichtsgründen in die obige Berechnung des Beitrags des Empfängers nicht einbezogen wurde, da die Kommission im Hinblick auf die an die Bank und die SNCB gezahlten Prämien nicht mit Sicherheit ausschließen konnte, dass hier ein eventuelles Beihilfeelement vorliegt. Darüber hinaus gewähren Privatbanken der AXB-Gruppe auch weiterhin ohne Patronatserklärung oder öffentliche Bürgschaft kurzfristige Kredite in erheblichem Umfang. (252) Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die Bedingung der Begrenzung der Beihilfe auf ein Mindestmaß sowie eines substantiellen Beitrags aus eigenen Mitteln des Unternehmens zu seiner Umstrukturierung erfüllt ist. 6.2.5.   Grundsatz der „einmaligen“ Beihilfe (253) Die Kommission verweist darauf, dass das ABX-Netz ab 1998 aufgebaut wurde und die Kommission bis zur vorliegenden Entscheidung zu keinem Zeitpunkt Beihilfen zur Umstrukturierung dieses Netzes genehmigt hat. (254) Die Kommission vertritt ferner die Ansicht, dass die geplante Privatisierung der ABX-Gruppe nicht nur die Gewähr für deren langfristige Rückkehr zur Rentabilität bietet, sondern auch für die Wahrung des Grundsatzes der „einmaligen“ Beihilfe sorgt, da so eine Einbringung neuer öffentlicher Gelder in das nunmehr private Unternehmen deutlich weniger wahrscheinlich wird. 6.2.6.   Schlussfolgerung (255) Im Lichte der bisherigen Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die von der SNCB im Rahmen der Umstrukturierung der ABX-Gruppe gewährten Beihilfen mit den Kriterien der Leitlinien sowohl von 1999 als auch von 2004 und damit auch mit Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag vereinbar sind. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die gesunden Teile der ABX-Gruppe einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der in Schwierigkeiten befindlichen Teile geleistet haben und dass, über diesen Beitrag hinaus, die Gruppe im Gegenzug zur Beihilfe ihre Kapazitäten deutlich abgebaut hat. Ferner wird mit der Privatisierung der ABX-Gruppe nicht nur die künftige Rentabilität der Gruppe gesichert, sondern auch eventuellen neuen staatlichen Beihilfen zu ihren Gunsten vorgebeugt. (256) Schließlich erinnert die Kommission daran, dass die politischen Leitlinien im Bereich staatlicher Beihilfen für den Eisenbahnsektor, die sie in ihrer Entscheidung vom 2. März 2005 über das Dossier Nr. N 386/2004 angekündigt hat, die Fragen in Zusammenhang mit der unbegrenzten Bürgschaft für Eisenbahnunternehmen in mehreren Mitgliedstaaten horizontal prüfen werden. HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 1.   Die in dieser Entscheidung geprüften Beihilfen, die die Société nationale des chemins de fer belges (SNCB) im Rahmen der Umstrukturierung der Gruppe ABX Logistics gewährt hat, sind vorbehaltlich der in Artikel 2 aufgeführten Bedingungen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar. 2.   Die Gelder, die die SNCB zur Finanzierung des Rückzugs eines Teils von ABX Logistics (France) eingesetzt hat, sowie die anderen in dieser Entscheidung geprüften Finanzierungsvorgänge, insbesondere die 2001 erfolgten Anlageinvestitionen sowie die „Parallelbeiträge“ stellen keine staatlichen Beihilfen dar. Artikel 2 Die Kommission macht die Genehmigung der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Umstrukturierungsbeihilfen vom Verkauf der Gruppe ABX Logistics innerhalb von […] nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung zum Marktpreis an einen Übernehmer abhängig, der in keiner rechtlichen Verbindung zur SNCB steht und die in dieser Entscheidung beschriebenen Verpflichtungen bezüglich der vom potenziellen Erwerber vorgeschlagenen Kaufbedingungen einhält. Artikel 3 Belgien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen. Artikel 4 Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien gerichtet. Brüssel, den 7. Dezember 2006. Für die Kommission Jacques BARROT Vizepräsident (1)   ABl. C 9 vom 14.1.2004, S. 12. (2)  Vgl. Fußnote 1. (3)   ABl. C 142 vom 11.6.2005, S. 2. (4)  Damit sollte eine kohärente und selbständige Gruppe geschaffen werden (i), sollten Synergien zwischen den Teilen der Gruppe herbeigeführt werden (ii), und sollte das Kapital einem Investor aus der Industrie oder einem Finanzinvestor eröffnet werden (iii). (5)  Es handelte sich um den Verkauf dreier Tochterunternehmen (Rheinkraft, Safety First und Worldpack), auf die 98,5 Millionen Euro Umsatz entfielen, sowie um die Schließung von Standorten: Sieben Agenturen und drei Depots in Deutschland, vier Agenturen in Frankreich und zwei Agenturen in den Niederlanden, sowie um Operationen vom Typ sale & rent-back (Verkauf und Wiederanmietung) von Gebäuden und anderem Anlagevermögen. (6)  Diese Maßnahmen sollten in der Hauptsache in Form einer Steigerung der Produktivität erfolgen (mit entsprechendem Personalabbau um rund 690 VZÄ-Einheiten in den drei von der Umstrukturierung betroffenen Ländern, wobei in diesen Zahlen schon die Auswirkungen der Schließung von Agenturen (1), von Kostensenkungen (2) und einer Neuaushandlung der Mietverträge (3) enthalten waren). (7)  Vgl. das Kapitel „Zahlenwerk“. (8)  Vgl. das Kapitel „Zahlenwerk“. (9)  Vgl. das Kapitel „Zahlenwerk“. (10)   „Jacobs Consultancy“: Capacity of ABX Logistics and Sernam markets, final report, May 2004. (11)  Schreiben der belgischen Behörden vom 24. Februar 2005, S. 13. (12)  Durch die letzte Erweiterung scheint sich die Lage vorübergehend beruhigt zu haben. Da jedoch viele Transportunternehmen die Beförderung von Waren auf der Straße an billigere Speditionen aus den neuen Mitgliedstaaten zu vergeben scheinen, dürfte der Wettbewerbsdruck auf die Preise auf dem Güterkraftverkehrsmarkt noch zunehmen. (*1)  Vertrauliche Daten (*2)  Die genaue Zahl wurde gelöscht und durch diese Angabe ersetzt. (13)  Insbesondere die Schreiben der belgischen Behörden vom 23. Dezember 2003, registriert am 29. Dezember 2003 unter der Nr. A/38604, sowie registriert am 20. Juni 2003 unter der Nr. A/23465. (14)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 221. (15)  Schreiben der belgischen Behörden, registriert am 20. Juni 2003 unter der Nr. A/23465. (16)  Schreiben der belgischen Behörden vom 29 August 2003, registriert am 29. August 2003 unter der Nummer GAB. Loyola de Palacio Entrada no 2805, S. 12. (*3)   einschließlich des Umsatzes in Zusammenhang mit dem Erwerb von Wegtransport (*4)  einschließlich des Umsatzes in Zusammenhang mit dem Erwerb von Wegtransport (*5)  Nicht verfügbare historische Daten. Nachträgliche Bewertung auf Grundlage des Erreichens (1) einer Bruttobetriebsspanne von [...] % in 2003 und (2) eines jährlichen Wachstums des Umsatzes und Ergebnisses von [...] % ab 2004. (*6)  Nicht verfügbare historische Daten. Nachträgliche Bewertung auf Grundlage des Erreichens (1) einer Bruttobetriebsspanne von [...] % in 2004 und [...] % in 2005 sowie (2) eines jährlichen Wachstums des Umsatzes und Ergebnisses von [...] % ab 2004 (*7)  [...] % auf Grundlage des operationellen Ergebnisses vor Steuern (EBT) (*8)  Von der Geschäftsleitung im September 2002 aufgestelltes Budget (*9)  Umwandlungen in Kapital 91,6 Millionen Euro + Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln 140 Millionen Euro, davon eine Sicherheitsmarge von 21 Millionen Euro für die Tochtergesellschaft (17)  Insbesondere handelt es sich um die Artikel 2, 3, 8, 12 und 41 dieses Gesetzes. (18)  Nach den von Belgien vorgelegten Informationen ist das Amt eines Mitglieds des Verwaltungsrats (alle Mitglieder des Verwaltungsrats) nicht vereinbar mit folgenden Mandaten oder Ämtern: Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied einer der Kammern des belgischen Parlaments, Minister oder Staatssekretär, Mitglied des Rates oder der Regierung einer Gemeinschaft oder Region, Gouverneur einer Provinz, Mitglied der Ständigen Deputation eines Provinzrates und Mitarbeiter der SNCB. (19)  Rechnungshof (S. 46): Für die Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates ist derzeit die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Verwaltungsrats erforderlich. (20)  Rechnungshof: Die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel durch die SNCB; Prüfung in Umsetzung einer Entschließung der Abgeordnetenkammer vom 11. Mai 2000; Brüssel, Mai 2001. (21)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 142. (22)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 151. (23)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 142. (24)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 141. (25)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 154. (26)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 154. (27)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 152. (28)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 150. (29)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 153. (30)  Bericht des Rechnungshofes vom 18. Mai 2001, S. 153. (31)  Abrufbar auf der Internetseite: http://www.belgium.be/ (32)  Schreiben der belgischen Behörden vom 29 August 2003, registriert am 29. August 2003 unter der Nummer GAB. Loyola de Palacio Entrada no 2805, S. 4. (33)  Bericht NERA, S. 58. (34)  Nach NERA, (Anlage D.1. S. 7) stieg das Verhältnis Schulden/Eigenkapital von 0,6 in den Jahren 1997, 1998 und 1999 auf 0,8 im Jahr 2000 und auf 1,0 im Jahr 2001. (35)  Für die Jahre 1998 bis 2001 hat die SNCB die oben genannte Kennzahl berechnet, und zwar unter Einschluss der im Jahresverlauf fällig werdenden langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten, womit sich die Differenz zwisch

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.