Europäische Union

2006/947/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die staatliche Beihilfe, die Belgien zugunsten von ABX Logistics gewährt hat (C 53/2003 (ex NN 62/2003)) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4447) Text von Bedeutung für den EWR.

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32006D0947. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en 90 % und 80 % für 2001 und die Differenz in den Folgejahren erklären lässt. (36)  Diese Zusammenfassung erfolgte am 29. Dezember 2003; ausgenommen war das internationale Geschäft von ABX LOGISTICS (France) S.A., das Ende Dezember 2004 übertragen wurde. Nach Aussage der belgischen Behörden sind diese Tätigkeiten bereits wieder wirtschaftlich oder stehen kurz davor. Die betroffenen Gesellschaften sind ABX LOGISTICS Air&Sea (France) SAS, Road International, Mitjaville S.A.S. und Lacombe Transports Internationaux Sarl. (37)  Die Tätigkeiten von Air&Sea in Belgien, Asien und Amerika wurden bereits bei der ABX-Air&Sea zusammengefasst. Beim Air&Sea-Geschäft in den Niederlanden erfolgte dieser Schritt Anfang Januar 2005. Die Übertragung des Air&Sea-Geschäfts in Deutschland wurde aus zwei Gründen verschoben: i.) Zum einen zeigte sich, dass durch diese Übertragung im Übertragungsjahr ein Buchgewinn von […] Millionen Euro in den Konten von ABX LOGISTICS (Deutschland) GmbH entstehen würde, dann aber ein wiederholter Liquiditätsabfluss von mehr als […] Millionen Euro jährlich erfolgen würde; ii.) zum anderen würde ABX LOGSTICS (Deutschland) GmbH durch diese Operation die durch das Programm zur Verbriefung der Forderungen in Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten entstandenen Finanzmittel verlieren, also […] Millionen Euro. Diese Mittel müssten dann aus anderen Finanzquellen beschafft werden, was aber ohne eine bessere Bilanzstruktur der Gesellschaft unmöglich ist. (38)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9. Juni 2005. Es handelt sich um aktualisierte Zahlen, die somit von den Prognosen vom Januar 2005 abweichen können. (39)  Quelle: Collis D., Young D. and Goold M., „The Size, Structure and Performance of Corporate Headquarters“, Harvard Business School Strategy Working Papers Series, 2003; ABX LOGISTICS. (40)  Schreiben der belgischen Behörden vom 14. Januar 2005, S. 23. (41)  Schreiben der belgischen Behörden vom 24. Februar 2005, S. 12. (42)  Schreiben der belgischen Behörden vom 24. Februar 2005, S. 12. (43)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9. Juni 2005, S. 18. (44)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9 Juni 2005, registriert am 16. Juni 2005 unter der Nr. 15050, S. 18.. (45)  Schreiben der belgischen Behörden vom 2 September 2005. (46)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9 Juni 2005, registriert am 16. Juni 2005 unter der Nr. 15050, S. 22.. (47)  […]. (48)  […]. (49)  […] (50)  Lettre des autorités belges du 9.6.2005, enregistrée le 16.6.2005 sous le no 15050. p 22. (51)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9. Juni 2005, Anlage C 4. (52)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9 Juni 2005, registriert am 16. Juni 2005 unter der Nr. 15050, S. 22.. (53)  […] (54)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9. Juni 2005, Anlage C.2. (55)  Rechtssache C 303/88, Italienische Republik gegen Kommission (Eni-Lanerossi) [1991] Slg. I-1433, Randnr. 21. (56)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9 Juni 2005, registriert am 16. Juni 2005 unter der Nr. 15050, S. 21. (57)  Schreiben der belgischen Behörden vom 2. September 2005, S. 6. (58)  Mitteilung der Kommission — „Umstrukturierung und Beschäftigung: Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: Die Rolle der Europäischen Union“, KOM(2005) 120 endgültig, S. 2 — 3. (59)  Nach den der Kommission vorliegenden Informationen handelt es sich im Wesentlichen um Lagerfläche. (60)  Von den belgischen Behörden vorgelegte Tabelle. (61)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9. Juni 2005, S. 26. (62)  Schreiben der belgischen Behörden vom 9 Juni 2005. (63)  Auch wenn nicht alle hier aufgeführten Argumente von jeder einzelnen der genannten Parteien jeweils angeführt wurden, sind sie doch eine Zusammenfassung der wesentlichen Elemente aus dieser Gruppe von Kommentaren. (64)  Auch wenn nicht alle hier aufgeführten Argumente von jeder einzelnen der genannten Parteien jeweils angeführt wurden, sind sie doch eine Zusammenfassung der wesentlichen Elemente aus dieser Gruppe von Kommentaren. (65)  Nach dem Schreiben des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Ziegler-Guppe vom 18. August 2005 ist Herr Robert Ziegler nicht befugt, sich allein im Namen der Ziegler-Gruppe oder von Ziegler S.A. an die Kommission zu wenden. (66)  Auch wenn nicht alle hier aufgeführten Argumente von jeder einzelnen der genannten Parteien jeweils angeführt wurden, sind sie doch eine Zusammenfassung der wesentlichen Elemente aus dieser Gruppe von Kommentaren. (67)  Auch wenn nicht alle hier aufgeführten Argumente von jeder einzelnen der genannten Parteien jeweils angeführt wurden, sind sie doch eine Zusammenfassung der wesentlichen Elemente aus dieser Gruppe von Kommentaren. (68)  Schreiben der belgischen Behörden vom 29. August 2003, S. 16. (69)  Urteil vom 21. März 1990, C-142/87, Belgien/Kommission, so genannte Rechtssache Tubemeuse (Slg. S. I-959, Randnr. 35). (70)  Urteil vom 16. Mai 2002, C-482/99, Frankreich/Kommission, so genannte Rechtssache Stardust Marine (Slg. S. I-4397, Randnr. 37). (71)  Als Beispiel könnte der von einer ABX-Tochtergesellschaft ihren Banken für eine Bankbürgschaft gezahlte Satz von […] Basispunkten angeführt werden. (72)  KPMG: Project Yvan — Valuation summary, Presentation to NMBS/SNCB Holding NV/SA, 26 May 2005 v2.2. (73)   ABl. C 288 vom 9.10.1999, S. 2 (74)   ABl. C . 244 vom 1.10.2004, S. 2 (75)  Entscheidung vom 21. Januar 2003, Nr. C(2003) 245 endg.: Staatliche Beihilfe N 769/2002, Rettungsbeihilfe für ABX Logistics (Tochtergesellschaften F, D, NL und Gruppe). Veröffentlicht auf der Website der Kommission unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/transports-2002/n769-02-fr.pdf.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.