Europäische Union

2003/238/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Mai 2002 über die Beihilferegelung Frankreichs in Form einer Staffelung der Verbrauchsteuer zur Förderung von Biokraftstoffen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1866) (Text von Bedeutung für den EWR)

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auf Artikel 25 des Finanzkorrekturgesetzes für 1997, auf dem Dekret Nr. 98-309 vom 22. April 1998 zur Festlegung der Voraussetzungen für die Bewerbung um das Inverkehrbringen in französischem Gebiet von Biokraftstoffen, die in den Genuss einer Mineralölsteuerermäßigung kommen, und auf dem Erlass vom 22. April 1998 zur Einsetzung eines Ausschusses zur Prüfung der Anträge auf Zulassung von Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen. (17) Hinzu kommen noch Pflanzenölester, die in der vorliegenden Entscheidung nicht behandelt werden. (18) Lineare Abschreibung in einem Zeitraum von zehn Jahren. (19) Da die französischen Behörden nicht über Daten für eine größere Anzahl von Produktionsanlagen verfügen, können sie nur die Zahlen für die Unternehmen mit einer Zulassung in Frankreich anführen. (20) Siehe Fußnote 6. BP Chemicals hat die Argumente wieder aufgegriffen, die das Unternehmen bei einer Besprechung am 29. Januar 2002 mit den Dienststellen der Kommission im Rahmen seiner Bemerkungen darlegte. (21) KOM(2001) 101. (22) ABl. C 37 vom 3.2.2001, S. 3. (23) Société Cristal Union, Sucrerie Corporative Agricole de Bourdon, Sucreries Distilleries des Hauts de France, Sucrerie de Toury, Société Vermandoise Industries, Société Saint-Louis Sucre, Société Agricole de la Vallée de Loing, Société Dislaub. (24) Quelle: JORF und Direction Générale des Douanes et des Droits Indirects. (25) Ebd. (26) ABl. L 316 vom 31.10.1992, S. 19. (27) Siehe insbesondere das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59, De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde der EGKS, Slg. 1961, S. 3, das Urteil vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79, Denkavit italiana, Slg. 1980, S. 1205, und das Urteil vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, S. I-877. (28) Urteil in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, a. a. O. (siehe Fußnote 27). (29) Weder die relativ geringe Höhe einer Beihilfe noch die kleine Betriebsgröße des Empfängers oder sein kleiner Anteil am Gemeinsamen Markt noch die fehlende Ausfuhrtätigkeit des Empfängers oder die Tatsache, dass das Unternehmen fast seine gesamte Produktion in Länder außerhalb der EU ausführt, ändern etwas an dieser Feststellung. (30) ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 1. (31) ABl. L 193 vom 29.7.2000, S. 73. (32) ABl. L 222 vom 12.8.1997, S. 26. (33) ABl. L 334 vom 12.12.1985, S. 20. Richtlinie geändert durch die Richtlinie 87/441/EWG (ABl. L 238 vom 21.8.1987, S. 40). (34) ABl. L 235 vom 18.9.1993, S. 41. (35) KOM(96) 576. (36) KOM(97) 599 endg. (37) KOM(2000) 769 endg. (38) KOM(2001) 547 endg. (39) KOM(2001) 547 endg. (40) Volkswirtschaftliche Aspekte einer Herstellung von Biodiesel in Deutschland. IFO-Institut für Wirtschaftsforschung (2. Europäisches Forum für Biokraftstoffe), September 1996. (41) Und nicht der "Beihilfeintensität", von der BP Chemicals zu unrecht spricht, denn das Konzept der Beihilfeintensität triff nur bei Investitionsbeihilfen zu. (42) Im "Corriere Vitivinicolo" des italienischen Weinhandelsverbandes werden regelmäßig die europäischen Preise für Ethylalkohol auf der Basis von Melasse und Getreide veröffentlicht. Die Ausgabe vom 6. Juni 2001 gibt für Melassealkohol einen Preis von 59,39 EUR/hl und für Getreidealkohol einen Preis von 64,56 EUR/hl an. (43) Siehe Urteil vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission (Pyrsa), Slg. 1997, S. I-135, Randnummer 53. (44) ABl. C 72 vom 10.3.1994, S. 3.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.