Europäische Union

92/163/EWG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 1991 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (Sache IV/31.043 - Tetra Pak II) (Nur der englische und französische Text sind verbindlich)

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Quellenkennung: 31992D0163. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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raktisch Teil einer Strategie sind, mit der der Kunde, sobald er eine Anlage gekauft oder gemietet hat, während der gesamten Lebensdauer der Anlage von Tetra Pak völlig abhängig gemacht werden soll, und damit jede Möglichkeit eines Wettbewerbs bei den Nebenleistungen (Wartung und Ersatzteilversorgung) und beim Kartongeschäft blockiert wird. 3. Damit wird deutlich, daß allein beim Verkauf der Anlagen noch ein Wettbewerb möglich ist, nicht aber beim Verkauf der Kartons. Tetra Pak beschränkt den Wettbewerb willkürlich auf das Gebiet, wo es den grössten Vorteil besitzt, denn im Anlagenbau, vor allem im aseptischen Bereich, ist sein technischer Vorsprung am grössten, und der Zutritt zum Markt am schwierigsten. Dies ist auch der Grund, warum Tetra Pak so viel daran liegt, das Anlagen- und Kartongeschäft zu koppeln. Auf diese Weise bezieht das Unternehmen fast seinen gesamten Gewinn (rund 95 %) in Form einer Rente (der Kunde muß die Kartons kaufen), sobald die Anlage beim Kunden steht. Und im Anlagengeschäft hat Tetra Pak eben nicht nur einen technischen Vorsprung, sondern kann, wenn es sein muß, um den Auftrag zu bekommen, die Anlage auch mit Verlust verkaufen oder vermieten, was auf die Ertragslage des Unternehmens jedenfalls nur minimale Auswirkungen hat. 4. Angesichts der Marktstellung des Tetra Pak-Konzerns und aufgrund des von ihm aufgebauten autonomen Vertriebssystems reichen die sich aus den Vertragsklauseln ergebenden Wettbewerbsbeschränkungen aus, um eine Abschottung der nationalen Märkte innerhalb der Gemeinschaft zu ermöglichen. 3.2. Geschäftspolitik im Kartonverkauf 3.2.1. Rentabilität des Kartongeschäfts (Randnummern 47 bis 51) (147) Eine Untersuchung des Kartongeschäfts von Tetra Pak und dessen Rentabilität hat gezeigt, daß der aseptische Brik-Karton, für den es praktisch keinerlei Konkurrenz gibt, die höchsten Verkaufszahlen erreichte und am rentabelsten war - er allein trug [...] % zum Konzerngewinn in den hier vertretenen Mitgliedstaaten bei, und [...] % bis 102 % im reinen Kartongeschäft. Ein Blick auf die einzelnen Länder zeigt, daß Gewinnbeiträge von über 100 % keine Seltenheit sind, ob es nun der Gesamtgewinn oder nur der Gewinn aus dem Kartongeschäft ist. Die anderen Produkte (nicht-aseptische Kartons und Abfuellanlagen) müssen dann im ersten Fall Verluste bringen(96) , die über den aseptischen Brik subventioniert wurden. Im zweiten Fall werden die nicht-aseptischen Kartons subventioniert (mit einem meist minimalen Beitrag aus dem Anlagengeschäft). Der Rex-Karton hingegen, der am stärksten dem Wettbewerb ausgesetzt ist, erwies sich als die unrentabelste Verpackung von Tetra Pak. In sieben von acht Ländern der Gemeinschaft, die hier untersucht worden waren, hatte Tetra Pak den Rex-Karton sogar häufig mit Verlust verkauft (in Italien, im Vereinigten Königreich, in Belgien und in Luxemburg, in Deutschland, Frankreich und Dänemark). Aus Gründen, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegt wurden (Seite 34), hat sich die Kommission nur in Italien näher mit der Rentabilität des Kartongeschäfts befasst. Und sie hat ausreichend klare und eindeutige Angaben gesammelt, um zumindest für Italien zu dem Schluß zu gelangen, daß die Verlustverkäufe das Ergebnis einer bewussten Politik mit dem Ziel waren, die Konkurrenz auszuschalten. (148) Immerhin hat sich gezeigt, daß der Konzern in Italien Rex-Kartons weit unter den Gestehungskosten verkaufte (-10 bis -34 %, je nach Jahr) und dies über einen recht langen Zeitraum hinweg (sieben Jahre hintereinander von 1976 bis 1982). Es ist zwar schwer vorstellbar, daß ein Verhalten, das gegen jede wirtschaftliche Vernunft gerichtet ist, und von einem ausserordentlich rationell arbeitenden Unternehmen ausgeht, auf einem blossen Versehen beruht; man muß sich aber fragen, ob nicht ausserordentliche Umstände den Konzern gegen seinen Willen gezwungen haben, die beim Verkauf dieses Produkts entstehenden Verluste in Kauf zu nehmen. Dies dürfte aber kaum der Fall gewesen sein: 1. Sicher lief zu Beginn des Untersuchungszeitraums der Absatz der Rex-Kartons auf dem italienischen Markt gerade erst an. Es klingt allerdings kaum plausibel, daß Anlaufschwierigkeiten allein die Ursache gewesen waren für derart hohe und lang anhaltende Verluste. Diese Annahme ist um so unrealistischer, als Tetra Pak bereits seit langem - in marktbeherrschender Stellung - auf dem italienischen Markt für Brik-Kartons vertreten war, als der Rex-Karton sein Debut machte und die ganze technisch-kommerzielle Infrastruktur hierfür bereits vorhanden war(97) . 2. Es kann auch nicht stimmen, daß Tetra Pak ausserstande war, die Preise so weit anzuheben, daß die Produktion rentabel wird, und die Rex-Kartons unter dem Selbstkostenpreis habe verkaufen müssen, weil auf dem Markt ein derart starker Wettbewerb herrsche. Während des gesamten Untersuchungszeitraums hat Tetra Pak den Rex-Karton weit unter dem Preis von Elopak für den Pure-Pak verkauft, und das Preisgefälle zwischen den beiden Kartontypen wurde immer grösser: waren es 1976 bis 1978 nur einige Prozent, so wurden hieraus 30 % und mehr in den Jahren 1980/1981 (zeitweilig 50 %), während die Verluste aus dem Rex-Geschäft bei Tetra Pak immer weiter stiegen. Es ist also kaum vorstellbar, daß dies eine Antwort von Tetra Pak auf eine aggressive Preispolitik von Elopak war. (149) Die Untersuchungen ergaben, daß Tetra Pak während des gesamten Untersuchungszeitraums in Italien seine Rex-Kartons nicht nur unter den Selbstkosten - Durchschnittsgesamtkosten - sondern auch unter den durchschnittlichen variablen Kosten verkauft hat und bis auf 1982 auch die durchschnittlichen variablen Direktkosten unterschritten wurden (Nettospanne, Halbbruttospanne und Bruttospanne stark negativ). Dies bestätigt noch einmal, daß Tetra Pak sich in einer Weise verhielt, die jeder wirtschaftlichen Vernunft widerspricht, es sei denn, die Konkurrenz solle um jeden Preis ausgeschaltet werden. Unter gewissen Umständen mögen zwar Geschäfte, die nicht alle Kosten decken, wirtschaftlich für kurze Zeit gerechtfertigt sein, solange die Erlöse höher sind als die variablen Kosten, aber jeder Unternehmer muß normalerweise auf Geschäftes verzichten, die auf Dauer die variablen Kosten nicht decken, vor allem dann, wenn noch nicht einmal die variablen Direktkosten gedeckt werden. Genau entgegengesetzt verhielt sich aber Tetra Pak sieben Jahre lang - ausser im Jahre 1982 - in Italien mit dem Verkauf seiner Rex-Kartons zu Preisen, die weit unter den variablen Kosten und selbst unter den variablen Direktkosten lagen(98) , sowie in manchen Jahren nicht einmal die Rohstoffkosten decken konnten und, da die Kartons importiert wurden (acht Jahre lang diesmal), um 10 bis 34 % unter dem Einkaufspreis lagen. (150) Der Verkauf der Rex-Kartons weit unter den Gestehungskosten und selbst unter den variablen Direktkosten, der Umfang der Verluste aus dem Rex-Geschäft, die im übrigen in einem auffälligen Gegensatz zu den Gewinnen stehen, die der aseptische Brik-Karton abwarf ([. . .] %), wo Tetra Pak eine monopolähnliche Stellung hat, die Länge des Zeitraums, die Preisunterschiede zwischen den Rex-Kartons auf dem italienischen Markt und den Rex-Kartons in anderen europäischen Ländern(99) , die Preisunterschiede zwischen Rex und Pure-Pak (der Konkurrenz Elopak) auf dem italienischen Markt, die Zwangslage in der sich Tetra Pak befand, als es einen Giebeldachkarton auf den Markt bringen musste, um einen Durchbruch von Elopak zu verhindern, dessen Pure-Pak dem Bedarf der Kunden für den nicht-aseptischen Brik-Karton - oder zumindest eines Teils der Kunden - besser gerecht wurde (wie Tetra Pak selbst einräumt)(100) , die Unterlagen, die bei einer Prüfung in den Geschäftsräumen von Tetra Pak in Italien sichergestellt wurden und die Berichte des Verwaltungsrates - all dies weist darauf hin, daß Tetra Pak bewusst mit Verlust verkauft hat(101) , und daß dies Teil war einer Strategie zur Eroberung oder Rückgewinnung des italienischen Marktes für nicht-aseptische Verpackungen, auf dem sich Pure-Pak einen Platz erobert hatte, der Tetra Pak gefährlich werden könnte. Tetra Pak konnte es sich leisten als marktbeherrschendes Unternehmen im Bereich der aseptischen Verpackungen, aus dem fast alle Erlöse stammten, zu Preisen zu verkaufen, die durchaus den Tatbestand eines Verdrängungswettbewerbs erfuellen, zumal es nur um einen Nebenschauplatz ging und durch die Abschottung der nationalen Märkte für die vorher gesorgt worden war, sich Engagement und Verluste in Grenzen halten ließen. Diese Politik kam Tetra Pak gar nicht einmal so teuer: mit 34,4 % Verlust im Rex-Geschäft 1981 (dem Jahr mit den höchsten Verlusten) ging wegen der geringen Mengen der Gewinn in Italien insgesamt nur um knapp 3,7 % zurück(102) . In anderen Worten, ohne die Verluste aus dem Rex-Geschäft hätte Tetra Pak insgesamt noch [. . .] % statt [. . .] % verdient. Unter diesen Umständen hätte Tetra Pak aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung auf den aseptischen Märkten und der dort anfallenden Gewinne diese Politik so lange verfolgen können, bis Elopak auf dem italienischen Markt völlig ausgeschaltet gewesen wäre - Pure Pak ist praktisch dessen einziges Produkt -, und dies ohne finanziell allzu grossen Schaden zu erleiden. (151) Die von Tetra Pak verfolgte Strategie hat sich tatsächlich ausgezahlt. Die Politik, von der oben die Rede war, zusammen mit der Verkaufs- und Vermietungspolitik im Anlagengeschäft und der Absicherung durch Vertragsklauseln (Koppelungsgeschäfte) führten wie erwähnt dazu, daß der Rex-Absatz zu Beginn der achtziger Jahre abrupt anstieg und dies auf Kosten der Konkurrenz. Das schlechte Italiengeschäft veranlasste Elopak dann auch, eine söben fertiggestellte Kartonfabrik in Pisa gar nicht erst in Betrieb zu nehmen. Noch heute importiert Elopak gezwungenermassen seine Kartons für den Verkauf in Italien. (152) Wenn Tetra Pak in Italien den Preis für seine Rex-Kartons so festsetzt, daß die Konkurrenz dabei auf der Strecke bleiben muß und seine Stellung auf dem Markt für nicht-aseptische Kartons gestärkt wird, und hierdurch 1976 bis 1982 hohe Verluste aufgelaufen sind, so muß dies als ein Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 gewertet werden. (153) Tetra Pak hat zunächst bestritten, Rex-Kartons mit Verlust verkauft zu haben, und versucht, andere Erklärungen für die Schwierigkeiten von Elopak auf dem italienischen Markt zu liefern. Nach einer Untersuchung durch die Kommission hat Tetra Pak diese Praktiken nicht mehr bestritten, aber in den schriftlichen wie mündlichen Antworten auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte einige Gründe angeführt, die die Kommission wenig überzeugend fand: Tetra Pak sei nur dem Preisführer Elopak gefolgt (während Tetra Pak wie gesagt weit unter den Preisen von Elopak verkaufte), habe die Preissteigerungen bei den Rohstoffen nicht auf den Kunden überwälzen wollen (was auch kein Hersteller tut, wenn er mit Verlust verkauft), zwischen den Rex-Preisen und den Preisen für nicht-aseptische Brik-Kartons bestehe ein Zusammenhang usw., während die Herstellung im ersten Fall wesentlich teurer ist als im zweiten, der Verbraucher aber beides verschieden sieht(103) . 3.2.2. Preispolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten (Randnummern 52 und 53) (154) Wenn Tetra Pak für seine Kartons in den einzelnen Mitgliedstaaten ausserordentlich unterschiedliche Preise verlangt, so ist dies eine Diskriminierung und ein Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 des EWG-Vertrags. Räumlich umfasst der Absatzmarkt die gesamte Gemeinschaft(104) , da die Transportkosten wie erwähnt, kaum ins Gewicht fallen. Für das Preisgefälle gibt es keinerlei wirtschaftliche Erklärung, zumal die - auf dem Weltmarkt gehandelten - Karton-Rohstoffe über 70 % der Gestehungskosten ausmachen(105) . Möglich war dies nur, weil Tetra Pak mit Erfolg die einzelnen Märkte gegeneinander abgeschottet hatte; so entstanden die Voraussetzungen für das Gelingen einer Politik der Gewinnmaximierung auf der Grundlage von Diskriminierungen und eines Verdrängungswettbewerbs zur Erhaltung und Stärkung der marktbeherrschenden Stellung. (155) Tetra Pak meinte dann zwar (ohne näher darauf einzugehen), das Preisgefälle beruhe auf historischen Faktoren und strukturellen Besonderheiten, wolle aber nur eine Harmonisierung der Preise in den einzelnen Mitgliedstaaten betreiben und habe damit auch - nach eigenen Aussagen - bereits begonnen. 3.3. Verkauf und Vermietung von Anlagen - Geschäftspolitik 3.3.1. Rentabilität im Anlagengeschäft (Randnummern 54 bis 56 und 62 bis 68) (156) Vom Umsatz her ist das Anlagengeschäft - Verkauf und Vermietung - zwar von relativ geringer Bedeutung, aber in der Geschäftsstrategie des Konzerns hat es doch ein grosses Gewicht. Das Anlagengeschäft ist der Schlüssel zum Kartongeschäft, da beide miteinander gekoppelt sind. (157) Die Auswertung der analytischen Buchführung von Tetra Pak zeigte, daß in den Jahren 1981 bis 1984 das Anlagengeschäft nicht selten defizitär war. Die Ergebnisse waren jedoch von Jahr zu Jahr zu verschieden, als daß sich allein hieraus feste Schlüsse ziehen ließen - nur im Vereinigten Königreich war das Anlagengeschäft mindestens vier Jahre hintereinander ständig - und steigend - defizitär. Die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Anlagen decken bei weitem nicht die Kosten und decken in drei von vier Jahren nach Schätzungen, die von Tetra Pak selbst stammen, nicht einmal die variablen Kosten. Die Dauer der Verluste und der Umfang des Defizits (-42 und -28 % der Nettospanne bzw. Halbbruttospanne 1984) können nur das Ergebnis einer bewussten Politik sein. Diese Politik hat im übrigen gewirkt. Der Verkaufs- und Mietumsatz wuchs in dieser Zeit im Vereinigten Königreich siebenmal stärker als in den anderen Mitgliedstaaten. Die zusätzlichen Angaben, die Tetra Pak dann machte(106) , bestätigen die oben gezogenen Schlüsse. Tetra Pak wehrt sich zwar gegen den Vorwurf, des habe die Konkurrenz ganz ausschalten wollen, räumt aber ein, Anlagen bewusst mit Verlust verkauft und vermietet zu haben; dies sei kein Versehen gewesen, sondern ein "intensiver Preiswettbewerb". Daß davon in erster Linie der Markt für nicht-aseptische Anlagen betroffen war, auf dem Tetra Pak keine beherrschende Stellung hat, schließt die Anwendung von Artikel 86 nicht aus, da es wie gesagt die monopolähnliche Stellung von Tetra Pak auf den aseptischen Märkten ist, die es dem Konzern möglich macht, auf den benachbarten, verbundenen, nicht-aseptischen Märkten einen Preiskrieg zu führen, den die Konkurrenten nicht durchstehen können(107) , und über längere Zeiträume hinweg ohne Gefährdung der eigenen Gesamtrentabilität mit Verlust zu verkaufen, was die Konkurrenz nicht kann. Hier machte die englische Tochter von Tetra Pak während der ganzen Zeit erhebliche Gewinne ([. . .]/[. . .] %, siehe Anhang 3.3), während fast alle Produkte Verluste hereinfahren - ausgenommen der aseptische Brik, durch den genügend Gewinne erzielt werden, um die Verluste mehr als auszugleichen (Beitrag zur Nettospanne 109 bis 160 %, Anhang 3.5). Solche Praktiken, die bewusst auf eine Ausschaltung der Konkurrenten gerichtet sind, stellen einen Mißbrauch im Sinne von Artikel 86 dar. (158) Die Untersuchung einer Reihe von Einzelabschlüssen in Italien (Verkauf wie Vermietung) hat im übrigen zu Tage gebracht, daß auf die nominalen Verkaufs- oder Mietpreise hohe Rabatte gewährt werden. In einzelnen Fällen sind diese Rabatte so hoch, daß der Verkauf oder die Vermietung der Anlage für Tetra Pak zu einem Verlustgeschäft wurde. Dies findet sich bestätigt, zieht man die Angaben über Rabatte in der analytischen Buchführung hinzu. Die Nettospanne des italienischen Anlagengeschäfts liegt zwischen 8 und 17 % vom Umsatz und die Bruttospanne zwischen 16 und 24 % (1981 bis 1984). Jeder wesentlich höhere Rabatt bedeutet an sich(108) ein Verlustgeschäft (bei einem Rabatt, der höher ist als die Nettospanne). Der Verlust ist dann so groß, daß der Verkaufs- oder Mietpreis nicht einmal mehr die variablen Direktkosten deckt (wenn der Rabatt höher ist als die Bruttospanne). Wie die Untersuchung einzelner Geschäftsabschlüsse ergab, waren in Italien Rabatte in der Grössenordnung von 50 % und mehr (in einem Fall bis zu 75 %) bei Verkaufs- und Mietabschlüssen keine Seltenheit. Der Zusammenhang, in dem die Verlustgeschäfte liefen(109) , d. h. in den Fällen, in denen es darum ging, Aufträge hereinzuholen oder der Konkurrenz Kunden abzujagen, zeigt, daß hier bewusst Verdrängungswettbewerb betrieben wurde. Diese Koppelungsgeschäfte konnten den Anreiz zu solchen Praktiken nur verstärken, denn sobald die Anlage erst einmal beim Kunden stand, bezog der Konzern aus dem Kartongeschäft praktisch für die gesamte Lebensdauer der Anlage eine Rente, und ein Wettbewerb war dann auch nicht mehr möglich auf diesem Markt. (159) Sieht man, daß die Vertragsklauseln in den anderen Mitgliedstaaten ebenso wie in Italien so gefasst sind, daß Tetra Pak, wenn erst einmal eine Anlage verkauft oder vermietet ist, aus dem Kartongeschäft eine Dauerrente bezieht, und sieht man, daß in einigen Ländern die Gesamtrentabilität des Anlagenbaus negativ ist, während sie in Italien noch positiv ist, obwohl dort mit Verlust verkauft wurde, dann ist es unwahrscheinlich, daß die gleichen Verlustgeschäfte und der gleiche Verdrängungswettbewerb sich auf dieses Land beschränkt hätten. Es ist sogar anzunehmen, daß angesichts des Umfangs und der Dauer des Defizits im Anlagenbau des Vereinigten Königreichs, wie er oben beobachtet wurde, und der hierzu von Tetra Pak gelieferten Erklärungen auch in diesem Land wohl regelmässig so verfahren worden sein muß(110) . 3.3.2. Preispolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten (Randnummern 57-61) (160) Das Geschäftsgebahren von Tetra Pak bei der Festsetzung der Preise für Anlagen ist in mehrfacher Hinsicht nach Artikel 86 zu verurteilen: 1. Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen grosse Preisunterschiede bei den Anlagen von Tetra Pak, für die es keine objektiven wirtschaftlichen Gründe gibt. Mehr noch als bei den Kartons sind die Transportkosten im Anlagengeschäft verschwindend gering, gemessen am Verkaufswert der Anlage, und die Tatsachen beweisen zur Genüge, daß der Markt die ganze Gemeinschaft umfasst (alle Hersteller verkaufen in allen Mitgliedstaaten). Die Preisunterschiede bei den Anlagen von Tetra Pak lassen sich nur so erklären, daß die nationalen Märkte gegeneinander abgeschottet sind, und dies ist nur möglich, weil der Konzern im aseptischen Bereich eine marktbeherrschende Stellung besitzt und im nicht-aseptischen Bereich an erster Stelle steht. 2. Die Tatsache, daß die Miete für die Anlage fast ganz im voraus zu zahlen ist, sobald der Kunde über die Anlage verfügen kann, denaturiert das Wesen des Mietvertrags und bindet den Mieter in unvertretbarer Weise nicht nur hinsichtlich der Anlage, sondern indirekt durch die Verkoppelung von Anlagen- und Kartongeschäft, auch im Kartonbezug. Finanziell wird der Mieter genau so belastet wie der Käufer, aber er hat nicht die gleichen Vorteile. 3. Die Mietanzahlung für eine Anlage ist in manchen Ländern wesentlich höher als der Verkaufspreis in anderen; auch dies ist eine Diskriminierung von Abnehmern aus verschiedenen Mitgliedstaaten, und aus den gleichen Gründen wie den unter Punkt 2 angeführten. 4. Wenn ein Unternehmen in marktbeherrschender Stellung hohe Rabatte gewährt, die nicht von dem Umfang des Auftrages abhängen, sondern weil das Unternehmen entschlossen ist, die Konkurrenten auf bestimmten Märkten auszuschalten, so stellt dies gleichfalls einen Verstoß gegen Artikel 86 dar. Dieser Verstoß ist um so schwerwiegender, als die Rabatte zum Teil so weit gehen, daß die Anlage mit Verlust verkauft wird. 3.3.3. Preise und Zahlungsbedingungen in Italien (Randnummern 62-68) (161) Die Auswertung der italienischen Verträge und vor allem die detaillierte Auswertung einer Reihe von Geschäftsabschlüssen dort, zeigten, daß die tatsächlichen Verkaufs- und Mietbedingungen völlig anders aussehen könnten als die nominell in den Verträgen ausgewiesenen Preise; damit bestätigt sich, daß es in ein und demselben Land Diskriminierungen und einen Verdrängungswettbewerb gibt, deren Existenz bereits durch eine Auswertung der Preise auch unter den einzelnen Mitgliedstaaten aufgedeckt worden war: 1) Diskriminierende Preise und Verkaufs- oder Mietbedingungen, unterschiedliche Behandlung der Kunden, um Aufträge zu bekommen und die Konkurrenz auszuschalten; 2) Verlustgeschäfte bei Verkauf und Vermietung in der gleichen Absicht; 3) Mietpreise praktisch so hoch wie Verkaufspreise; 4) krasses Mißverhältnis zwischen dem Rücknahmepreis für eine Anlage bei Ausübung des Vorkaufsrechts und dem Rücknahmepreis, wenn es darum geht, einen neuen Auftrag zu bekommen. Diese Praktiken sind gleichfalls ein Mißbrauch im Sinne von Artikel 86. 3.4. Herstellung und Vertrieb (Randnummern 20 bis 22) (162) Tetra Pak hat eine fast ausschließlich autonome Entwicklungsstrategie verfolgt: keine Herstellungslizenzen für die Anlagen, keine Herstellungslizenzen für Kartons (bis auf einige Ausnahmen in Ländern ausserhalb der Gemeinschaft), Vertrieb ausschließlich über Tochtergesellschaften (oder vom Konzern bezeichnete Unternehmen). Hieraus folgt, daß es gegenwärtig innerhalb der Märkte keinerlei Wettbewerb gibt; die Abschottung der nationalen Märkte ist perfekt. Das Fehlen jeder Konkurrenz innerhalb der Marke ist besonders schädlich im aseptischen Bereich, weil dort Tetra Pak eine monopolähnliche Stellung besitzt. (163) Die Vertragsklauseln - namentlich die Koppelung des Anlagen- und des Kartonverkaufs, die auch jeden Wettbewerb mit anderen Marken im Kartongeschäft ausschließt, sobald der Kunde sich erst einmal für eine Anlage von Tetra Pak entschieden hat - schließen dann die letzte Lücke in dem Vertriebssystem. Wenn man dann bedenkt, daß sich Tetra Pak auch seine Kartons hat patentieren lassen, dann muß man feststellen, daß auch hier das System nahezu lückenlos ist, selbst wenn man die Annahme ausschließt, das tatsächlich verfolgte Ziel wäre hin und wieder gewesen, die Konkurrenz auszuschalten statt Erfindungen zu schützen. Wenn das Unternehmen ständig Änderungen selbst nebensächlicher Art patentieren lässt, so verlängert sich damit indirekt natürlich der Patentschutz für die Brik-Kartons. Vielleicht ist es also eine Illusion zu glauben, daß sich auf dem Kartonmarkt allein durch ein Ende der Koppelungsgeschäfte genügend Wettbewerb entwickeln könnte. (164) Wenn an sich legitime Strategien verfolgt werden zusammen mit einem System vertraglicher Verpflichtungen, die den Kunden an ein marktbeherrschendes Unternehmen und an seine verschiedenen Produkte binden, so können sich hieraus Wettbewerbsbeschränkungen (wie z.B. keine Konkurrenz anderer Marken, keine Konkurrenz unter Anbietern der gleichen Märkte; Abschottung der nationalen Märkte) entwickeln, die die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens noch stärken und damit mißbräuchlich im Sinne von Artikel 86 sind. Ohne also diese Strategien selbst zu verurteilen, muß die Kommission darauf achten, daß sich hieraus keine Wettbewerbsbeschränkungen entwickeln. 3.5. Die anderen Praktiken gegenüber Konkurrenten (Randnummern 70 bis 88) (165) Aus der Lektüre der Unterlagen, die bei der Prüfung vom 27. und 28. Januar 1987 sichergestellt wurden, und den Unterlagen, die von Elopak kamen, geht hervor, daß Tetra Pak nicht davor zurückschreckt - zumindest nicht zwischen 1975 und 1984 in Italien - zu den verschiedensten Mitteln zu greifen, um der Konkurrenz Steine in den Weg zu legen: Aufkauf von Anlagen der Konkurrenz, auch unter finanziellen Opfern, um sie aus dem Verkehr zu ziehen oder es der Konkurrenz unmöglich zu machen, Referenzen vorzuzeigen; Einwirkung auf Kunden, damit sie versprechen, Anlagen von Konkurrenten aus dem Verkehr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.