Europäische Union

92/163/EWG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 1991 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (Sache IV/31.043 - Tetra Pak II) (Nur der englische und französische Text sind verbindlich)

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Quellenkennung: 31992D0163. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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elnes Land. Das Ausmaß der Unterschiede lässt zudem vermuten, daß Tetra Pak bei den schlechtesten Geschäften mit Verlust verkauft oder vermietet hat. 4.2.2.2. Untersuchung einer Reihe von Verkaufs- und Mietverträgen über Maschinen (68) Zur Abrundung der Untersuchung, die sich mit den Preisen und Zahlungsbedingungen in den Verträgen befasst hatte, und zum besseren Verständnis der tatsächlichen Vorgänge beim Verkauf oder der Vermietung einer Maschine hat die Kommission eingehende Ermittlungen bei einer Reihe italienischer Molkereien angestellt. Eine Darstellung dieser Fälle würde allerdings den Rahmen dieser Entscheidung sprengen, so daß hier nur auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte verwiesen wird(41) . Die wichtigsten Ergebnisse lassen sich jedoch folgendermassen zusammenfassen: 1. Die tatsächlich gezahlten Preise, die sich oft aus Briefwechseln ergeben, die den Verträgen widersprechen, liegen meist weit unter den offiziellen, in den Verträgen ausgewiesenen Preisen, teilweise um bis zu 50 %. Die Preisnachlässe sind verschiedenster Art, und oft treffen mehrere zusammen. - Rücknahme alter Maschinen der Konkurrenz von Tetra Pak, deren Restwert gegen Null tendiert, für die aber Tetra Pak völlig überhöhte Preise zahlt (Neuwert und manchmal noch mehr), - Rückkauf alter Anlagen von Tetra-Pak, auch zu oft überhöhten Preisen, - fiktiver Rückkauf einer alten Maschine, die in Wirklichkeit beim Kunden bleibt, - Übernahme der Transport- und Montagekosten durch Tetra Pak, - Übernahme hoher Werbekosten durch Tetra Pak, - weitere Preisnachlässe - über die vertraglich vereinbarten hinaus - beim Bezug der Kartons (Preisstabilisierung für einen bestimmten Zeitraum), - Vermietung einer Maschine, die später, wenn der Kunde sie kauft, gratis zur Verfügung gestellt wird. Am weitesten verbreitet ist jedoch die erste Form von Preisnachlässen, nämlich die Rücknahme alter Maschinen des Kunden zu überhöhten Preisen. 2. Die Zahlungsbedingungen sind auch in Wirklichkeit oft günstiger, als im Vertrag festgelegt wurde, und sie verringern damit die tatsächlichen Kosten des Geschäfts. In bestimmten Fällen laufen solche zinslosen Kredite ein Jahr und mehr und brauchen nicht voll zurückgezahlt zu werden. 3. Wenn man bedenkt, daß die Nettogewinnspanne beim Verkauf von Maschinen in Italien zwischen 8 und 17 %, und die Bruttogewinnspanne zwischen 16 und 24 % liegt(42) , dann können Rabatte bis zu 50 % und mehr (75 % vereinzelt) vom Vertragspreis offensichtlich nur Verlustgeschäfte sein. 4. Der Preis, den Tetra Pak für seine alten Maschinen (oder die der Konkurrenz) zahlt, wenn der Kunde eine neue kaufen oder mieten will, steht in keinem Verhältnis zu dem, was der Konzern zahlt, wenn er sein vertraglich verankertes Rückkaufrecht geltend macht (falls der Kunde seine Maschine einem Dritten verkaufen will); im ersten Fall wird die Anlage stark überbewertet, im zweiten möglicherweise unterbewertet. 4.2.2.3. Berichte des Verwaltungsrats(43) (69) Der Verwaltungsrat von Tetra Pak Italiana sprach in den Jahresberichten 1979 und 1980 von der Notwendigkeit grosser finanzieller Opfer bei den Preisen und Lieferbedingungen, um sich gegen die Konkurrenz, vor allem von Pure-Pak, durchzusetzen (Randnummer 52). In späteren Berichten findet sich dann Näheres über das Maschinengeschäft. In den Berichten von 1981, 1983 und 1985 heisst es, daß durch die Preispolitik und/oder die Einräumung besonderer Zahlungsbedingungen die Kreditposition des Unternehmens gegenüber der Kundschaft stark zugenommen hat. Aus dem Bericht von 1985 ist zu entnehmen, daß der "Behälterfabrikant" einen Teil der Kosten trägt, wenn der Kunde eine neuartige Maschine bestellt, die eine alte Anlage ersetzt. Für das gleiche Jahr 1985 erwähnt der Bericht des Verwaltungsrates von Tetra Pak Carta, einer Schwester von Tetra Pak Italiana, das Unternehmen habe sich bereit erklärt, Verluste in Höhe von 728 Millionen Lire aus dem Maschinengeschäft von Tetra Pak Italiana zu übernehmen. "Hierin spiegelt sich der Nutzen, den wir aus der Aufstellung von Tetra Pak-Maschinen ziehen", erklärt der Bericht. Die Berichte der Verwaltungsräte beider Unternehmen für das Jahr 1986 enthalten ähnliche Überlegungen. 5. Andere Geschäftspraktiken gegenüber Konkurrenten (70) Die Kommission hat bei ihrer Prüfung am 27. und 28. Januar 1987 eine Reihe von Unterlagen sichergestellt(44) , die Aufschluß über verschiedene Aktionen und Pläne des Konzerns geben, die gegen Konkurrenten gerichtet waren. Sie werden hier nach Konkurrenten zusammengefasst. 5.1. Elopak/Pure-Pak (71) Der Konzern gratulierte in einem Schreiben vom 17. Januar 1976 Tetra Pak Italiana zu seinen "Aktionen" in bezug auf Resolvo-Anlagen, Anlagen für aseptische Pure-Pak, für pasteurisierte Pure-Pak und Combiblock-Maschinen. Das Schreiben bezieht sich auf ein Telex vom 7. Januar 1976, das vermutlich die Aktionen näher beschrieb. Die bei der Prüfung anwesenden Vertreter von Tetra Pak erklärten, das Fernschreiben nicht mehr zu besitzen. Was Tetra Pak unternommen hat, um den Verkauf der (von Buitoni entwickelten) aseptischen Resolvo-Maschinen in Italien zu unterbinden, wird noch in den folgenden Randnummern 76 bis 83 näher dargelegt. Der Versuch aseptische Pure-Pak-Abfuellanlagen zu entwickeln, musste aufgegeben werden. (72) Ein Angestellter von Tetra Pak schrieb in einem Bericht vom 4. November 1978, er sei vom Generaldirektor angewiesen worden, "bei den besten Kunden von Pure-Pak anzufragen", um konkret in Erfahrung zu bringen, wieviel gezahlt werden müsste, um der Firma die Kunden abzuwerben". (73) Ein Verkäufer von Tetra Pak Italia berichtet am 11. Dezember 1981, im Rahmen eines Verkaufsgeschäfts habe die Firma 4 Selfpak/Resolvo, 2 Zupak und 2 Tetra Pak zurückgenommen, und der Kunde habe versprochen, eine Elopak-Anlage nicht mehr zu benutzen und eine Resolvo-Anlage zurückzugeben oder zumindest nicht mehr ausserhalb des Betriebs einzusetzen (siehe auch Randnummer 79 und Anhang 10, Mitteilung der Beschwerdepunkte, Molkerei E). (74) In einem Fernschreiben vom 30. November 1984 teilt die Konzernleitung Tetra Pak Italia mit, Elopak-Europa habe vier aseptische Abfuellanlagen bekommen, und bat um Hilfe bei der Feststellung der Abnehmer. Wie im folgenden noch deutlich wird (Randnummern 76 bis 83), sind solche Anfragen in manchen Fällen der erste Schritt mit dem Ziel, die Maschine aus dem Verkehr zu ziehen, meist, indem man sie dem Kunden abkauft. (75) Ein Punkt der Beschwerde, die Elopak am 27. September 1983 erhoben hatte, lautete, Tetra Pak habe sich ein Fachblatt "Il Mondo del Latte" ausschließlich für seine eigene Werbung gesichert. Aus dem Schriftwechsel zwischen Elopak und dem Herausgeber des Blattes geht auch hervor - wie auch aus den Antworten des Herausgebers auf Fragen der Kommission - Tetra Pak habe sich zwar nicht schriftlich, aber immerhin mündlich die Zusage geben lassen, über einen längeren Zeitraum (mindestens das Jahr 1982) allein in "Il Mondo del Latte" inserieren zu dürfen. Während dieser Zeit konnte Elopak keine Anzeigen in dem Blatt aufgeben. 5.2. Poligrafico Buitoni/Resolvo (76) Anfang der siebziger Jahre hatte die Firma Poligrafico Buitoni ein aseptisches Verpackungsverfahren entwickelt und dieses Resolvo-System genannt. Zusammen mit anderen Unternehmen entwickelte Buitoni hieraus das "Systempak" und ließ es patentieren. Das Patent ging 1981 an International Paper. Aus dem folgenden geht hervor, daß Tetra Pak anscheinend auf verschiedene Art und Weise versucht hat, eine Einführung des Systems in Italien zu verhindern, und praktisch ist es dem Unternehmen auch gelungen, so gut wie alle Resolvo-Anlagen aufzukaufen, die in die Molkereien gelangt waren. (77) In einem Bericht vom 30. Oktober 1975 wird erörtert, ob Tetra Pak nicht eine aseptische Abfuellanlage billiger an die Centrale Latte di Perugia liefern könne, damit die Molkerei auf den Kauf einer Resolvo-Anlage verzichte. (78) Siehe Randnummer 71 - Glückwunschschreiben der Konzernleitung vom 17. Januar 1976 an Tetra Pak Italia in Sachen aseptische Resolvo-Anlagen. (79) Siehe Randnummer 73 - Rücknahme von vier Anlagen Systempak/Resolvo und Zusage des Kunden, eine weitere Anlage von Resolvo zurückzugeben oder nicht mehr ausserhalb des Betriebs zu benutzen (Bericht vom 11. Dezember 1981). (80) In einem Fernschreiben vom 7. Oktober 1981 teilt die Konzernleitung Tetra Pak mit, International Paper habe anscheinend die Absicht, das von Buitoni erworbene Resolvo-Verfahren weltweit aggressiv zu verkaufen. Es sei daher von strategischer Bedeutung, "alle Resolvo-Maschinen in Italien aus dem Verkehr zu ziehen (throw-out)", damit International Paper keine Referenzen vorweisen könne. Tetra Pak Italia solle daher "versuchen, die Maschinen den Kunden abzukaufen und Resolvo daran zu hindern, sie in anderen Molkereien abzusetzen". (81) In einem Schreiben vom 4. Dezember 1981 weist Tetra Pak Italia die Konzernleitung darauf hin, sie habe ihr Bestes getan, "um die Resolvo-Maschinen in Italien aus dem Rennen zu werfen", stosse aber auf grosse Schwierigkeiten. Die Konzernleitung solle daher auf Kornas Marma, den gemeinsamen Papierlieferanten von Tetra Pak und Buitoni, Druck ausüben, damit Buitoni kein Papier mehr bekomme. Der Konzern könne beispielsweise die Mengen, die Buitoni bezogen habe, selber kaufen. Ein intelligentes Vorgehen könne, so hieß es abschließend, Buitoni in grosse Schwierigkeiten bringen. (82) In einem Schreiben vom 28. Oktober 1982 teilt der Konzern Tetra Pak Italia mit, der Absatz des Systempak/Resolvo-Verfahren sei nicht "schmeichelhaft". Portugal und Italien könnten die einzigen Referenzen liefern, deswegen sei es "lebenswichtig", daß Tetra Pak Italia alles tü, um den Absatz dort zu stoppen und die Maschinen zu "ersetzen", damit International Paper "eine vernichtend negative Referenz (crushing negative reference) bekomme. (83) In einem Schreiben vom 19. September 1983 meldet Tetra Pak Italia dem Konzern, die Centrale Latte di Perugia habe auf ihre neue Resolvo verzichtet und statt dessen eine Tetra Pak gekauft. Der Abschluß habe wirtschaftliche Opfer gefordert, die sich aber wirklich gelohnt hätten, da Buitoni damit die einzige Referenz für weitere Versuche verloren habe. Das Ziel, sämtliche Resolvo-Anlagen in Italien aus dem Verkehr zu ziehen, wie es in dem Fernschreiben des Konzerns vom 7. Oktober 1981 formuliert worden war (siehe Randnummer 80), ist also wohl erreicht worden. 5.3. PKL (84) Wie aus zahlreichen Unterlagen hervorgeht, wird die Entwicklung von PKL aufmerksam verfolgt, weil dieses Unternehmen gegenwärtig wahrscheinlich der einzige echte Konkurrent von Tetra Pak auf dem Markt der aseptischen Verpackungen ist. Wegen des geringen Marktanteils in Italien ist Tetra Pak anscheinend nur in sehr wenigen Fällen direkt mit der Konkurrenz von PKL in Berührung gekommen. (85) Es gibt jedoch das Glückwunschschreiben des Konzerns an Tetra Pak Italia wegen dessen Vorgehen in Sachen "Combiblok" (PKL-Kartons): siehe Randnummer 71. (86) Am 11. November 1978 berichtete jedoch der Verkäufer von Tetra Pak Italia von Angeboten im Rahmen einer Ausschreibung einer öffentlichen Molkerei, wo Tetra Pak mit PKL und IBP konfrontiert worden war. Tetra Pak war bereit gewesen, seinen Preis zu senken, aber nur in relativ engen Grenzen (von [...] auf [...] Millionen Lire). Aus dem Schreiben geht aber hervor, daß der Verkäufer versucht hatte, die Vergabekommission zu beeinflussen. 5.4. ICA (87) In einem Fernschreiben vom 23. April 1982 teilt der Konzern Tetra Pak Italia mit, eine Firma ICA aus Bologna versuche eine ähnliche Maschine wie die aseptische Anlage von Tetra Pak zu entwickeln und strebe anscheinend eine gewisse Zusammenarbeit an. Der Konzern stellte hierzu fest, er könne es sich nicht vorstellen, daß es im Interesse von Tetra Pak liege, eine Zusammenarbeit zu suchen, wohl aber sei es in ihrem Interesse, die Konkurrenz entschlossen aus dem Rennen zu werfen. 5.5. Burgopak (88) In einem Schreiben vom 10. Januar 1983 verlangt der Konzern von Tetra Pak Italia, die Firma solle sich mit Burgopak in Verbindung setzen, damit Burgopak seine Preise im Export nach Nahost heraufsetze, um Tetra Pak zu entlasten, dessen Preise um 40 % über denen von Burgopak lagen. Abschließend hieß es dort, es sei "lächerlich, einen Preiskrieg vom Zaun zu brechen, von dem keiner - ausser dem Kunden - profitiert". 6. Übernahme konkurrierender Unternehmen (89) 1970 kaufte der Tetra Pak-Konzern den österreichischen Verpackungshersteller Selfpack. Dieser hatte zusammen mit Buitoni einen Brik-Karton und ein aseptisches Abfuellsystem entwickelt. Als Buitoni später sein Resolvo-System entwickelte, war dies das Vorbild. Tetra Pak hingegen nutzte die Technik von Selfpack nach der Übernahme des Unternehmens, um seine eigene Aseptisierungstechnik zu verbessern. Tetra Pak nahm die meisten Produkte von Selfpack nach der Übernahme des Unternehmens vom Markt. Bei der Übernahme hatte Selfpack einen Jahresumsatz von 1,4 Milliarden Schilling (64,1 Millionen ECU). (90) 1982 kaufte Tetra Pak den deutschen Konkurrenten Zupack, der einen ähnlichen Karton herstellte wie den Brik-Karton von Tetra Pak und auch an einem aseptischen Abfuellverfahren arbeitete. Zupack stellte nach der Übernahme durch Tetra Pak seine Arbeit auf diesem Gebiet ein, und seine Maschinen verschwanden vom Markt. Zupack setzte 1981 nach Angaben von Tetra Pak 2,6 Millionen DM um (1,03 Millionen ECU). (91) 1986 bekam Tetra Pak Liquipak unter seine Kontrolle. Dieses Unternehmen war einer der grössten Lieferanten des Konkurrenten Elopak. Liquipak besaß eine Patent-Lizenz und das alleinige Know-how für ein neues aseptisches Verpackungsverfahren für Giebeldachpackungen. Das Verfahren war zusammen mit Elopak entwickelt worden. Die Lizenz ging an Tetra Pak, als diese die Kontrolle übernahm. Tetra Pak wurde damit auch Lieferant seines grössten Konkurrenten. Zum Zeitpunkt der Übernahme durch Tetra Pak hatte Liquipak einen Umsatz von 9,9 Millionen US-Dollar (10,1 Millionen ECU) (1986). B. RECHTLICHE WÜRDIGUNG I. Artikel 86 des Vertrages 1. Relevante Märkte 1.1. Absatzmärkte (92) Tetra Pak ist auf vier Märkten tätig, die unter der Randnummer 11 beschrieben wurden, nämlich den Märkten für aseptische und nichtaseptische Abfuellanlagen und Kartons. (93) Die Gründe, die die Kommission veranlasst hatten, diese Definition zu übernehmen, wurden ausführlich unter den Randnummern 29 bis 39 in der bereits zitierten Entscheidung Tetra Pak I (BTG) dargelegt, auf die hier verwiesen wird(45) . Danach bilden zwar so verschiedene Verpackungen wie Glasflaschen, Kunststoffflaschen, Kunststofftüten, Aluminium, aseptische Kartons, nicht-aseptische Kartons usw. einen Teil des sogenannten Marktes für Getränke- Verpackungen, aber dies ist ein relevanter Markt im Sinne von Artikel 86, da die verschiedenen Arten von Verpackungen sich nur auf lange Sicht(46) Konkurrenz machen. Kurz- und wahrscheinlich auch mittelfristig besteht auf der Angebots- wie der Nachfrageseite vom Preis her praktisch keinerlei Substitutionselastizität. Auf der Nachfrageseite erklärt sich die geringe Substitutionselastizität aus dem geringen Anteil der Verpackungskosten am Endverkaufspreis der Getränke(47) und der kurzfristig recht grossen Stabilität des Verbrauchergeschmacks. Auf der Angebotsseite liegt die Erklärung für die mangelnde Substituierbarkeit vor allem in dem hohen Investitionsaufwand beim Hersteller/Abfueller für die Umstellung auf eine neue Verpackung, dem technischen Lehrgeld, das hier zu zahlen ist, und den Auswirkungen auf dem Vertrieb(48) , und dies vor dem Hintergrund einer äusserst geringen Substitutionselastizität auf der Nachfrageseite. Bei gegebenem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Verbrauchergeschmacks bilden die verschiedenen Arten von Verpackungen mit ihren Abfuellanlagen und oft ihrer eigenen Technik getrennte Märkte mit eigenen Angebots- und Nachfragebedingungen. (94) Die Kommission ist zwar der Ansicht, daß für die Abgrenzung des Marktes ein kurzer Zeitraum zugrunde gelegt werden sollte, aber die Strukturen über einen längeren Zeitraum hinweg ändern sich unter dem Einfluß des technischen Fortschritts und sich wandelnder Verbrauchsgewohnheiten und selbst die Grenzen der einzelnen Märkte verschieben sich. Kurzfristig wirkt aber die Marktmacht eines Unternehmens(49) , und kurzfristig muß sie demnach auch beurteilt werden. (95) Wenn Tetra Pak die Auffassung vertritt, es gebe nur einen grossen Markt für alle Arten von Getränkepackungen unabhängig vom Werkstoff (Glas, Plastik, Karton usw.)(50) , so werden hier diese kurz- und langfristigen Wirkungen verwechselt. Die Ablösung eines Verpackungsmaterials durch ein anderes ist im wesentlichen das Ergebnis eines Wandels in den Verbrauchsgewohnheiten, der, wie Tetra Pak in der Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte selbst zugibt, eindeutig ein langfristiger Prozeß ist. Kurzfristig hingegen hat sich erwiesen, wie oben erklärt wurde, daß die verschiedenen Arten von Getränkepackungen, angesichts der Merkmale von Angebot und Nachfrage, wenn überhaupt, dann nur in geringem Masse austauschbar sind, was durchaus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes entspricht, der keineswegs das völlige Fehlen einer Austauschbarkeit verlangt, um die Frage nach dem Bestehen getrennter Märkte bejahen zu können(51) . (96) Die Kommission leugnet nicht, daß die Hersteller in gewissem Umfang die Entwicklung der Verbrauchsgewohnheiten beschleunigen oder verlangsamen können, indem sie den Verbraucher bei der Wahl der Verpackung zu beeinflussen suchen. Aber dies ist - wie Tetra Pak selbst einräumt(52) - ein "teurer" und "langer" Prozeß, "der sich über viele Jahre hinziehen kann" und dessen Ergebnis völlig offen bleibt. (97) Es ist hier also gleichgültig, ob das Abfuellen für den Getränkehersteller oder Abfueller zu den beeinflußbaren Kosten (influenceable costs) gehört: wegen der unelastischen Endnachfrage wird er nicht die Art der Verpackung ändern, sobald sich seine Kosten ändern, sondern sich nur nach der Akzeptanz durch den Verbraucher richten. Es handelt sich hier nicht um substituierbare Güter oder Produktionsfaktoren, deren mehr oder weniger intensive Nutzung in den Augen des Endverbrauchers neutral wäre. Die Verpackung hält der Verbraucher letztlich in der Hand, und die entscheidet teilweise auch über den Kauf des Inhalts. Wenn die Elastizität der Endnachfrage gleich Null ist, ist auch die Elastizität der Nachfrage nach dem Zwischenprodukt gleich Null. Die Endnachfrage steuert die Haltung des Getränkeherstellers und -abfuellers, dort muß also die Analyse ansetzen. 1.2. Der Marktraum (98) Die Entscheidung im Fall Tetra Pak I (BTG) machte klar, daß der Markt räumlich die ganze Gemeinschaft umfasst, auch wenn es von einem Land zum anderen Unterschiede in den Nachfrageverhältnissen geben mag - aus verschiedenen Gründen und nicht zuletzt wegen des marginalen Charakters der Transportkosten(53) . 2. Marktbeherrschende Stellung (99) Die Angaben von Tetra Pak über seine Marktanteile - sie bezogen sich auf das Jahr 1985 und finden sich in den Anhängen 1.1 und 1.2 - zeigen deutlich, daß der Konzern nicht nur eine marktbeherrschende Stellung hat, sondern auf den aseptischen Märkten praktisch ein Monopol besitzt; sie zeigen ferner, daß der Konzern auch auf den nicht-aseptischen Märkten den ersten Platz belegt und damit einen Marktanteil besitzt, der im übrigen für sich allein die Annahme einer beherrschenden Stellung rechtfertigt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen (siehe Randnummer 104). (100) Auf den aseptischen Märkten hatte Tetra Pak 1985 in der Gemeinschaft einen Marktanteil von 92 % bei den Abfuellanlagen und von 89 % bei den Kartons (Anhang 1.2). In keinem Mitgliedstaat lag der Marktanteil unter 57 %; das galt für Abfuellmaschinen wie für Kartons (ausgenommen vielleicht Irland). In vier Ländern hielt Tetra Pak 100 % des Maschinenmarktes, in drei des Kartonmarktes. Aus den Zeitreihen (1976, 1980, 1985 - 1987) geht hervor, daß Tetra Pak bereits 1976 eine marktbeherrschende monopolähnliche Stellung besaß (87 % des Kartonmarktes), die später dann noch stärker wurde (Marktanteile um 90 bis 95 %). Auch sei daran erinnert, daß es auf diesen Märkten nur einen einzigen Konkurrenten für Tetra Pak gibt, nämlich PKL, dessen Marktanteile nur bei 5 bis 10 % liegen(54) , und daß die technischen Barrieren - zumindest bei Maschinen - und andere Hindernisse den Zugang zum Markt ausserordentlich stark erschweren(55) . (101) Auf den nicht-aseptischen Märkten hatte Tetra Pak 1985 einen Marktanteil von 48 % für Kartons und 52 % für Maschinen. In keinem Land lag der Marktanteil unter 35 % für Maschinen und unter 30 % für Kartons (ausser vielleicht in Griechenland). Nach den Zeitreihen hielt Tetra Pak 1976 43 % des nicht-aseptischen Marktes für Kartons und 1980 42 % (Maschinen 37 %). Der Konzern hat also anscheinend in der ersten Hälfte der achtziger Jahre 10 % Marktanteil hinzugewonnen und so schien es auch weiterzugehen, denn 1987 lag der Marktanteil bereits bei 55 %. Bekanntlich hat Tetra Pak auf diesen Märkten nur zwei grössere Konkurrenten - Elopak und PKL, deren Marktanteile bei 27 % und 11 % liegen. Tetra Pak hält also nicht über die Hälfte des nicht-aseptischen Marktes, sondern liegt auch 10 bis 15 Punkte vor den beiden grössten Konkurrenten zusammen, von denen der erste nur halb so groß ist wie Tetra Pak und der zweite ein Fünftel. Andere Faktoren verstärken noch die Machtstellung von Tetra Pak gegenüber den Konkurrenten auf den nicht-aseptischen Märkten, als da sind: - Tetra Pak hat im aseptischen Bereich eine monopolähnliche Stellung; für die Hersteller von lange haltbaren, aseptisch abgefuellten und von frischen Getränken, und das sind die meisten(56) , führt damit kein Weg an Tetra Pak vorbei. - Tetra Pak besitzt auf beiden Gebieten (mit PKL und bis zur Übernahme von Ex-Cell-O durch Elopak) langjährige Erfahrungen und war das einzige integrierte Herstellungs- und Vertriebsunternehmen für Maschinen und Kartons. - Tetra Pak hat eine breite Produktpalette und ist auf vielen Märkten präsent, mithin weniger abhängig von Fluktuationen verschiedener Art, so daß notfalls auch bei dem einen oder anderen Produkt finanzielle Opfer möglich sind, ohne daß die Rentabilität des Gesamtunternehmens hierunter leidet. - Tetra Pak kann in diesem Sinne seine ganzen Anstrengungen gegen die Konkurrenz auf den nicht-aseptischen Märkten konzentrieren, ohne einen Gegenschlag auf den aseptischen Märkten befürchten zu müssen, wo die Firma praktisch der einzige Hersteller ist und die Barrieren so hoch sind, daß praktisch keine Konkurrenz aufkommen kann. Auch wenn sich nur vermuten lässt, daß Tetra Pak auf den nicht-aseptischen Märkten genauso selbständig operieren kann wie auf den aseptischen Märkten, so ist doch sicher, daß das Unternehmen weniger den Marktkräften ausgesetzt ist als die Konkurrenz. Aus Gründen, die im folgenden noch darzulegen sein werden (Randnummer 104), ist es in diesem Verfahren gar nicht nötig, den Nachweis dafür zu erbringen, ob die Marktmacht, die Tetra Pak aus seiner führenden Rolle auf dem nicht-aseptischen Markt herleitet, mit einer direkt marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Artikel 86 gleichzusetzen ist. (102) Hierzu wäre auch anzumerken, daß der Markt für Getränkekartons an sich aus zwei benachbarten, verbundenen Märkten besteht(57) , dem aseptischen und dem nicht-aseptischen. Tetra Pak hatte 1985 einen Marktanteil von 73 % bei Kartons wie bei Maschinen. Die Zeitreihen zeigen, daß der Marktanteil ständig grösser wurde: 1976 lag er bei 60 bis 65 %, 1980 stieg er auf 65 bis 70 %, 1985 waren es 70 bis 75 % und 1987 über 75 % (Kartons 78 %). (103) Tetra Pak bestreitet, eine marktbeherrschende Stellung zu besitzen, und v

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.