Europäische Union

92/163/EWG: Entscheidung der Kommission vom 24. Juli 1991 in einem Verfahren nach Artikel 86 EWG-Vertrag (Sache IV/31.043 - Tetra Pak II) (Nur der englische und französische Text sind verbindlich)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31992D0163. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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"Instandhaltung" befolgt. Die Begriffe "Instruktionen", "Instandhaltung" und "Pflege" sind so weit gefasst, daß hierunter zumindest die ausschließliche Verwendung von Original-Ersatzteilen, Reparatur und Instandhaltung durch den Hersteller und Einsatz von Original-Verpackungsmaterial von Tetra Pak fällt. Diese Auslegung wurde von Tetra Pak schriftlich und mündlich in der Antwort auf die Beschwerdepunkte bestätigt. 2.2.7. Festsetzung der Miete und der Zahlungsbedingungen (38) Die Miete setzt sich zusammen aus: a) xxi) einer "Anzahlung" die bei der Übergabe der Maschine fällig wird. Sie ist nicht unbedingt niedriger als der Verkaufspreis für gleiche Maschinen und deckt faktisch die gesamte künftige Miete ab (in einzelnen Fällen zu über 98 %)(23) ; b) einen Jahresbetrag, zahlbar vierteljährlich im voraus; c) xxii) einer monatlich zu zahlenden Produktionsabgabe, die sich nach der Zahl der mit allen Tetra Pak-Maschinen des gleichen Typs abgefuellten Verpackungen richtet und degressiv gestaffelt ist. Diese Abgabe tritt an die Stelle der degressiven Instandhaltungstarife - von vergleichbarem Wert - wie sie für einen Teil der Instandhaltungskosten bei einem Verkauf vorgesehen sind (siehe Klausel vii)). In einigen Ländern (Deutschland, Frankreich, Portugal) ist eine Konventionalstrafe für den Fall vorgesehen, daß der Kunde die Abgabe nicht pünktlich zahlt. 2.2.8. Dauer des Mietverhältnisses (39) Dauer und Beendigung des Mietverhältnisses sind von Land zu Land verschieden geregelt. xxiii) Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre (Dänemark, Irland, Portugal, Vereinigtes Königreich) bis neun Jahre (Italien). 2.2.9. Konventionalstrafen (40) xxiv) Tetra Pak behält sich das Recht vor, unabhängig von den üblichen Schadenersatzforderungen dem Kunden, der seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine Vertragsstrafe aufzuerlegen, die Tetra Pak nach freiem Ermessen je nach der Schwere des Falls im Rahmen einer Hoechstgrenze festsetzt (Italien). 2.3. Lieferbedingungen für Kartons (Anhang 2.3) (41) Standard-Lieferverträge gibt es in Griechenland, Irland, Italien, Spanien und im Vereinigten Königreich: sie sind obligatorisch, sobald der Kunde die Maschine nicht mietet, sondern kauft. 2.3.1. Bezugsbindung (42) xxv) Der Käufer verpflichtet sich, das gesamte Verpackungsmaterial für Tetra Pak-Maschinen ausschließlich von Tetra Pak zu beziehen (alle Länder); dies gilt auch für weitere Maschinen, die er künftig von Tetra Pak kauft (Italien). 2.3.2. Dauer des Vertragsverhältnisses (43) xxvi) Der Vertrag wird zunächst auf neun Jahre geschlossen und kann dann um fünf Jahre verlängert werden (Italien) oder für die Zeit, die der Käufer im Besitz der Maschine bleibt (Griechenland, Irland, Spanien, Vereinigtes Königreich). 2.3.3. Preisfestsetzung(24) (44) xxvii) Die Kartons werden zu den bei der Bestellung geltenden Preisen geliefert (alle Länder). Ein Ausgleichssystem ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie eine Indexbindung (alle Länder). 2.3.4. Beschriftung (45) Auch hier behält Tetra Pak sich einen Einblick in die von dem Kunden gewollte Beschriftung der Kartons vor - Text, Name und Markenzeichen des Kunden - (Klausel xii)). 3. Geschäftspolitik im Kartonverkauf (46) Ein wesentlicher Teil der Beschwerde von Elopak bezog sich auf die Preise von Tetra Pak für Rex-Kartons in Italien, mit denen das Unternehmen einen Verdrängungswettbewerb betrieben hatte. Tetra Pak wies diesen Vorwurf zurück und legte zur Untermauerung seiner These eine Rentabilitätsrechnung für diese Art von Verpackungen vor, die sich auf das Jahr 1983 und Italien bezog. Die Kommission sah sich gezwungen, ihre Ermittlungen auf eine breitere Grundlage zu stellen und, um einen besseren Einblick in die Konzernpolitik zu bekommen, 1. die Umsätze, 2. die Rentabilität und 3. die Preise der Tetra Pak-Produkte über mehrere Jahre hinweg (1981 bis 1984) in allen Ländern der Gemeinschaft zu untersuchen. Diese Arbeit, die sich auf Betriebsdaten von Tetra Pak stützt, war ausführlich in der Mitteilung der Beschwerdepunkte behandelt worden(25) , so daß hier nur die wichtigsten Punkte kurz wiedergegeben zu werden brauchen. 3.1. Der Kartonverkauf und dessen Rentabilität 3.1.1. Kartonverkauf (Anhang 3.1 und 3.2) (47) 1. Länderumsätze Drei Länder machen zu annähernd gleichen Teilen in der Gemeinschaft 70 % des Umsatzes mit Tetra Pak-Kartons aus (1984)(26) : Deutschland 24,8 %, Frankreich 23,5 % und Italien 20,3 %. Das Vereinigte Königreich erreicht mit seinem Anteil von 12 % gerade die Hälfte. 2. Umsätze nach Kartonarten Der aseptische Brik-Karton kommt allein auf 80 % der Kartonumsätze und über 70 % der Konzernumsätze. "Rex" und "Brik nicht aseptisch" bringen es auf 11 % und 7 %. Die übrigen Kartontypen (Teträder, Tetra King) teilen sich die restlichen 2 % und haben so nur minimale Bedeutung (1984). 3. Wachstumsraten Rex erreichte während des Untersuchungszeitraums die höchsten Wachstumsraten und verdrängte damit langsam den nicht-aseptischen Brik-Karton in der Abfuellung von frischen Getränken. Italien wurde zum grössten Hersteller für diese Art von Kartons. 3.1.2. Rentabilität der Kartons (Anhänge 3.3 bis 3.5) (48) 1. Der aseptische Brik-Karton ist praktisch konkurrenzlos und damit auch bei weitem das rentabelste Produkt, allein [...] % vom Umsatz sind Reingewinn [...] % in Italien), und damit trägt der Brik [...] % zum Konzerngewinn in den hier vertretenen Ländern bei; über 100 %(27) sind es im Vereinigten Königreich während des Untersuchungszeitraums und in Frankreich 1983 bis 1984(28) . Wenn man allein die Kartons berücksichtigt, schwankt der Beitrag zu dem mit dem aseptischen Brik zwischen [...] % und 100 % für die Gesamtheit der betrachteten Mitgliedstaaten. Ein Satz von 100 % wird dabei erreicht oder überschritten: in Deutschland, Italien und dem Vereinigten Königreich (114 %), 1982, nochmals im Vereinigten Königreich und 1983 in Belgien und Luxemburg. 2. Der nicht-aseptische Brik hat nur eine geringe Rentabilität: die Nettogewinnspanne liegt bei [...] %, war aber bis auf wenige Ausnahmen immer positiv. 3. Das Gleiche lässt sich nicht von den Rex-Kartons sagen, deren Rentabilität häufig negativ war: 1981 und 1982 in Italien, Deutschland, Frankreich und im Vereinigten Königreich, 1983 in Belgien/Luxemburg und wieder im Vereinigten Königreich. 1981 ist die Rentabilität insgesamt negativ (-11,2 %) für alle untersuchten Mitgliedstaaten. Die Zahlen zeigen ausserdem für Italien einen besonderen Umfang: Nettospanne von -34,4 % für 1981. 3.1.3. Die Rentabilität der Rex-Kartons in Italien (Anhänge 4.1 bis 4.5) (49) Die vorstehende Feststellung veranlasste die Kommission, die Verhältnisse in Italien gründlicher zu untersuchen und von Tetra Pak Angaben zur Berechnung der Rentabilität seit Einführung des Rex-Kartons in Italien (1976) anzufordern. Die Auswertung ergab folgendes: 1. Die Verluste, die die Rex-Kartons brachten, waren kein Zufall: sie zogen sich über sieben Jahre hin (1976 bis 1982) und beliefen sich auf -10 bis -34 % vom Umsatz (Nettospanne). 2. Die Verluste waren so hoch, daß die Verkaufserlöse bei weitem nicht die variablen Direktkosten deckten (die Bruttogewinnspanne(29) war ständig(30) stark negativ mit -9,8 bis -33,8 % und in manchen Jahren nicht einmal die Materialkosten. 3. Tetra Pak verkaufte 1976 bis 1980 seine Rex-Kartons auf dem italienischen Markt 10 bis 34 % unter dem Einkaufspreis (Tetra Pak produzierte keine Rex in Italien, sondern bezog sie von anderen Konzernunternehmen). 4. Während des Untersuchungszeitraums verkaufte Tetra Pak seine Rex-Kartons zu Preisen, die weit unter denen von Elopak für den konkurrierenden Karton Pure-Pak lagen, und die Preisdifferenz wurde im Laufe der Zeit immer grösser (bis 30 %, zeitweilig bis 50 %). 5. In dieser Zeit stieg der Rex-Umsatz zuerst langsam, stagnierte sogar (1976 = 100, 1977 = 215, 1978 = 177, 1979 = 259) und nahm dann stark zu (1974 = 6 353), während Elopak etwas später mit seinen Pure-Pak zunächst auf der Stelle trat und zurückfiel (1981 = 100, 1986 = 69). Der Marktanteil von Elopak auf dem italienischen Markt(31) für nicht-aseptische Kartons wuchs von 9 % 1977 auf 25 % 1981 und sank dann auf 17,5 % 1986, während die anderen Konkurrenten von Tetra Pak von 12 % auf 6 % und dann auf 2 % zurückfielen. Der Marktanteil von Tetra Pak hingegen, der von 79 % 1977 auf 70 % 1981 zurückgegangen war(32) , stieg auf 80,5 % 1986, und der Anteil der Rex-Kartons von 2 % auf 7,5 % und 38,5 %. (50) Bei einer Prüfung in den Geschäftsräumen von Tetra Pak Italien am 27. und 28. Januar 1987 fanden die zuständigen Stellen der Kommission Unterlagen über die Bestellung von 420 000 Rex-Einliterkartons, 235 000 Rex-Zweiliterkartons, 253 000 Rex-Einviertelliterkartons und 102 500 Rex-Einviertelliterkartons ebenfalls aus Schweden, die zu 24 %, 17 %, 29 % und 23 % unter dem Einkaufspreis verkauft wurden. Diese Papiere bestätigen also, was bei der Auswertung der Buchhaltung festgestellt wurde. (51) Berichte des Verwaltungsrates von Tetra Pak Italiana aus den Jahren 1979 und 1980 weisen auf die Notwendigkeit hin, bei den Preisen und Lieferbedingungen bedeutende finanzielle Opfer zu erbringen, um gegen die Konkurrenz - von Pure-Pak vor allem - anzugehen. In dem Bericht von 1979 ist die Rede von "Opfern wirtschaftlicher und finanzieller Art in beträchtlicher Höhe", die nötig seien, und in dem Bericht von 1980 wird davon gesprochen, daß man der Konkurrenz "selbst mit besonderen Preis- und Lieferbedingungen" zuvorkommen müsse. Der letzte Satz bezog sich auf den nicht-aseptischen Markt. 3.2. Preisgestaltung in den einzelnen Mitgliedstaaten 3.2.1. Durchschnittspreise (Anhang 5.1) (52) Anhang 5.1 vergleicht die Durchschnittspreise der einzelnen Mitgliedstaaten (Umsatz im Verhältnis zur Zahl der verkauften Kartons) für die Jahre 1981 bis 1984 in Ecu und Index-Form gegenüber Italien für die drei wichtigsten Arten von Tetra Pak-Kartons: Rex, Brik/nicht-aseptisch und Brik/aseptisch. Aus der Tabelle lässt sich folgendes ablesen: 1. zwischen den Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Preisunterschiede; 2. besonders groß sind sie zwischen Italien und den anderen Mitgliedstaaten: sie erreichen ohne weiteres 50 % und mindestens 20 bis 30 % (bis auf einige Ausnahmen). 3. Diese Preisunterschiede sind nicht immer gleich und weisen auch nicht immer die gleiche Richtung: Ausschläge und Richtung sind je nach Produkt und Land verschieden. 4. Für alle Arten von Kartons ist Italien jedoch ausnahmslos das Land mit den niedrigsten Preisen. 3.2.2. Preislisten (Anhänge 5.2 und 5.3) (53) Die Durchschnittspreise sind nur dann ohne weiteres vergleichbar, wenn die Umsätze für die einzelnen Kartongrössen und die Bestellmengen in allen Ländern gleich wären, was aber nicht der Fall ist. Die Unterschiede sind jedoch zu groß, als daß sie objektive, materielle Gründe haben könnten. Darüber hinaus zeigen die Zahlen aus den Preislisten(33) , die sich im Besitz der Kommission befinden und in den Anhängen 5.2 und 5.3 abgedruckt sind, deutlich über längere Zeiträume (1978 bis 1984) Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten von ähnlicher Grössenordnung wie bei den Durchschnittspreisen, was die Ausführungen unter Randnummer 52 bestätigt. 4. Geschäftspolitik in bezug auf Verkauf und Vermietung von Maschinen(34) 4.1. Verkauf und Vermietung von Maschinen und deren Rentabilität 4.1.1. Verkauf und Vermietung von Maschinen (Anhänge 3.1 und 3.2) (54) 1. Umsätze aus Verkauf und Vermietung Vier Länder bringen 88 % vom Umsatz aus dem Verkauf und der Vermietung von Maschinen: Deutschland 24,8 %, Italien 23,5 %, Frankreich 20,3 % und Vereinigtes Königreich 19 % (1984). Die vier grössten Abnehmer sind also die gleichen wie bei den Kartons, nur ist bei den Maschinen der Umsatz im Vereinigten Königreich fast so groß wie in den anderen Ländern. Es ist aber noch nicht lange so. Bis 1981 kamen Verkauf und Vermietung von Maschinen im Vereinigten Königreich mit 11 % nur auf ein Drittel der Umsätze in Deutschland und die Hälfte der Umsätze in Frankreich und Italien. Im Vereinigten Königreich ist der Beitrag der Maschinen zum Gesamtumsatz inzwischen am höchsten [...] % gegenüber einem Durchschnitt von [...] % (1984). (55) 2. Wachstumsraten In allen Ländern ausser dem Vereinigten Königreich geht der Anteil der Abfuellanlagen am Gesamtumsatz von Tetra Pak ziemlich deutlich zurück. So sank deren Anteil von [...] % 1981 auf [...] % 1984, bei Maschinen belief sich der Zuwachs in dieser Zeit auf 12 %, bei der Gesamtproduktion jedoch auf 60 %. Auch hier wieder bildet das Vereinigte Königreich eine Ausnahme mit einem Zuwachs von [...] % bei den Maschinen, der sieben Mal höher ist als der Zuwachs für alle Länder zusammen. 4.1.2. Rentabilität (Anhänge 3.3 bis 3.5) (56) In dieser Zeit war die Rentabilität der Maschinenproduktion insgesamt positiv bis auf das Jahr 1984 [...] %. Allerdings gab es eine nicht geringe Zahl von Ausnahmen. So brachte die Maschinenproduktion in Deutschland 1984 ein Defizit von [...] %, in den Niederlanden ein Defizit von [...] % (1983) und von [...] % (1984), wobei die Erlöse 1984 weit unter den direkten variablen Kosten lagen (Bruttospanne - [...] %). In Frankreich hatte eines der beiden Unternehmen von Tetra Pak 1981, 1982 und 1984 eine negative Nettospanne (-[...] %), -[...] %) und -[...] % und 1982 eine negative Bruttospanne (-[...] %). Deutlich hebt sich das Vereinigte Königreich von den anderen Ländern ab: hier waren steigende Verluste eine Dauererscheinung: Nettospanne -0,1 %, -12,5 % 1982, -20,2 % 1983, -42,2 % 1984. Nach Schätzungen von Tetra Pak(35) betrug die Halbbruttospanne 1982 bis 1984 -1,3 %, -8,1 % und -28 %. 4.2 Preisgestaltung 4.2.1. Preisgestaltung in den einzelnen Mitgliedstaaten (Anhänge 6.1 bis 6.3) (57) Die Anhänge 6.1 und 6.3 enthalten Angaben über die Verkaufs- und Mietpreise für die wichtigsten Maschinen aus der Produktion von Tetra Pak - Rex, Brik und Brik/nicht aseptisch - für die Jahre 1984 bis 1986. Die Umsatzzahlen, die Tetra Pak vorlegte, waren insofern nicht einheitlich, als es sich bei den Verkäufen für manche Länder um Durchschnittspreise, für andere hingegen um Listenpreise handelte. Trotz dieser Lücken lassen sich folgende Feststellungen treffen: a) Verkaufspreise für Maschinen in den einzelnen Mitgliedstaaten (Anhang 6.1) (58) 1. Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Preisunterschiede: sie liegen meist bei 50 %, gehen jedoch vereinzelt bis zu 70 und 100 %. 2. Das Land mit den niedrigsten Preisen ist auch hier wieder wie bei den Kartons Italien. Die höchsten Preise hat umgekehrt Irland. 3. Für Italien, das Land mit den niedrigsten Preisen, wurden Durchschnittspreise genannt, für die anderen Länder (bis auf Griechenland) jedoch Listenpreise. Daraus ist zu schließen, daß Tetra Pak erhebliche Rabatte auf die üblichen Listenpreise gewährt, und diese wahrscheinlich öfter, als der Kommission gemeldet wurde(36) . Die Preisdisparitäten zwischen Italien und den anderen Ländern sind jedoch so groß, daß sie sich kaum allein mit Rabatten erklären lassen. b) Mietpreise für Maschinen in den einzelnen Mitgliedstaaten (Anhang 6.2) 1. Die drei Mietbestandteile (59) Bei näherer Durchsicht der Vertragsbedingungen hat sich gezeigt, daß die Maschinenmiete aus drei Teilen besteht, einer "Mietanzahlung", die bei der Aufstellung der Anlage zu zahlen ist, einer Quartalsmiete und einer Monatsabgabe, die bei steigender Kartonabnahme sinkt. Um die in den einzelnen Mitgliedstaaten üblichen Mieten wirklich vergleichen zu können, müssten also drei Mietbestandteile untersucht werden. Die Monatsabgaben lassen sich natürlich nicht im voraus berechnen, da sie sich nach der Zahl der abgenommenen Kartons richten, aber sie fallen gegenüber der Mietanzahlung kaum ins Gewicht(37) . Die Quartalsmiete lässt sich in der Weise an der Mietanzahlung messen, indem man die während der Dauer des Mietvertrags anfallenden Quartalsraten addiert und mit einem gegebenen Zinssatz diskontiert. Bei allen Unterschieden zwischen Ländern und Maschinen zeigt sich dann aber, daß sie nur einen Bruchteil der Anzahlung ausmacht. Für eine Rex RC4 waren beispielsweise 1986 in Deutschland umgerechnet [...] ECU Anzahlung fällig und vierteljährlich [...] ECU Miete zu zahlen. Die Summe der Quartalsraten diskontiert mit 8 % (dem Ecu-Zins für mittelfristige Anlagen) ergibt über drei Jahre [...] ECU, knapp 1,52 % der Mietanzahlung. Ein Mietvergleich ist folglich nur sinnvoll auf der Basis der Anzahlungen, da sie praktisch die gesamte Miete ausmachen. Wenn der Mieter fast die gesamte Miete im voraus zahlt, läuft eine Vermietung finanziell praktisch auf einen Verkauf hinaus(38) . 2. Maschinenmiete (60) Wie bei den Verkaufspreisen sind auch hier - aus Anhang 6.2 - die gleichen Schlüsse zu ziehen: - Die Preisdisparitäten (Anzahlungen) sind bei der Maschinenmiete zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sehr groß, sie sind sogar noch wesentlich grösser (um 200, 300 und bis zu 400 %) als bei den Verkaufspreisen. - Die Länder mit den niedrigsten Mieten (Belgien und Dänemark) gehören auch zu den Ländern, für die Tetra Pak Durchschnittspreise gemeldet hat (und nicht Listenpreise). Umfang und Richtung der Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten mögen je nach Art der Maschine verschieden sein; generell sind aber die Mieten am höchsten in Frankreich und dann in Deutschland. c) Vergleich der Verkaufspreise und der Mietpreise in den einzelnen Mitgliedstaaten (Anhang 6.3) (61) Die Preisvergleiche in Anhang 6.3 zwischen Mitgliedstaaten, in denen Tetra Pak seine Maschinen verkauft und denen, wo sie vermietet werden, zeigt ausserdem, daß in manchen Ländern allein die Mietanzahlung weitaus höher ist als der Verkaufspreis in anderen Ländern. Die Mietanzahlung für eine B 8 betrug beispielsweise 1985 in Deutschland mehr als das Doppelte der durchschnittlichen Verkaufspreise in Italien während des gleichen Jahres. Gewiß stammt im ersten Fall der Preis aus Preislisten und ist im zweiten ein Durchschnitt. Aber derartige Unterschiede sind, wie wir gesehen haben, von einer Grössenordnung, daß sie nicht nur sehr hohe Rabatte vermuten lassen, sondern auch, daß es nicht nur an den Rabatten liegt. Bei einer Beschränkung des Vergleichs auf die Listenpreise (in den Ländern, in denen es Preislisten gibt) zeigt sich, daß die Unterschiede zwar geringer sind, die Mietanzahlungen jedoch nicht selten weit über den Verkaufspreisen der Preislisten liegen; die Unterschiede können hier bis zu 40 % erreichen, in Einzelfällen auch mehr. 4.2.2. Preisgestaltung in Italien (62) In der Beschwerde, die Elopak am 27. September 1983 erhoben hatte, ging es unter anderem um die Preispolitik von Tetra Pak in Italien beim Verkauf und der Vermietung von Abfuellanlagen. Elopak beanstandete hier vor allem die enormen Rabatte, die Tetra Pak gewährte, um einen Auftrag zu bekommen, und die gelegentlich auf einen Verdrängungswettbewerb hinausliefen. Die Kommission hat also nicht nur Preisvergleiche auf Gemeinschaftsebene angestellt, sondern auch eingehend die Preispolitik von Tetra Pak in Italien untersucht. Hier befasste sie sich a) mit fast allen Verträgen - über zweihundert an der Zahl - die Tetra Pak mit italienischen Molkereien geschlossen hatte, und b) mit den Umständen, unter denen eine Reihe von Verkaufs- und Mietabschlüssen in Italien zustande gekommen waren. 4.2.2.1. In den Verträgen offen ausgewiesene Preise und Zahlungsbedingungen 1. Zahlungsbedingungen (63) Für die Zahlung des Verkaufspreises oder der Mietanzahlung galten, wie aus der Sichtung der Verträge hervorging, in der Regel folgende Bedingungen: ein Drittel bei Vertragsabschluß, ein Drittel bei Lieferung der Maschine, ein Drittel nach Abschluß der Montage. Aus den Verträgen geht jedoch hervor, daß es hiervon oft die verschiedensten Ausnahmen gab. Da jede Vergleichsmöglichkeit fehlt (übliche durchschnittliche Zahlungsfristen), lässt sich auch nicht berechnen, wie sich die Ausnahmen auf den Verkaufspreis oder die Mietanzahlung auswirken. An sich wäre anzunehmen, daß die Wirkung im allgemeinen minimal sein dürfte, da die Unterschiede in den meisten Fällen nur für sehr kurze Zeit, gemessen an der Lebens- oder Mietdauer der Anlage, die Kassenlage beeinflussen. Im folgenden Abschnitt wird jedoch aufgezeigt, daß die grösseren Ausnahmen normalerweise nicht in den Verträgen erscheinen, sondern in einem Briefwechsel, und daß dann hieraus ganz andere Schlüsse gezogen werden können. 2. Preise (Anhang 6.4) (64) In Anhang 6.4 finden sich die offiziellen Verkaufs- und Mietpreise als Ergebnis einer Sichtung der Verträge. Die Preise wurden nach Maschinentypen und dort zeitlich geordnet. In den Spalten A und B stehen jeweilige Preise, unter C und D konstante Preise, um einen inflationsbereinigten Zeitvergleich zu ermöglichen(39) . a) Zeitreihen in jeweiligen Preisen (65) Allein ein Blick auf die Zeitreihen mit den jeweiligen Preisen (Spalten A und B) lässt bereits eine Reihe von Merkwürdigkeiten erkennen. Es passiert nicht selten, daß Verkäufe oder Mietverträge zustande kommen zu Preisen, die weit unter denen ähnlicher Abschlüsse zur gleichen Zeit oder wesentlich früher liegen, oft um 25 - 50 %. Hierzu seien nur einige Beispiele genannt: Rubrik Nr. 1 - Rex RC 6 - Verkäufe Nrn. 19 und 20, Februar 1983, jeder zu [...] Millionen Lire, hingegen Verkäufe Nrn. 16 ist 18, Ende 1982, zu je [...] Millionen Lire, ein Unterschied von über 30 %. Rubrik Nr. 9 - Typ AB/1000 - Verkäufe Nrn. 42 und 43, Januar und März 1982 zu Preisen von [...] und [...] Millionen Lire, dagegen Verkauf Nr. 41 vom November 1981 zu [...] Millionen Lire, ein Unterschied von 26 % bzw. 31 %. Die Verkäufe Nrn. 42 und 43 sind 1982 zu Preisen zustande gekommen, die unter denen von 1981 und 1980 lagen und sich praktisch auf dem Stand von 1979 bewegten, während der Index der Industrierzeugnisse (siehe Fußnote (1) auf Seite 13) in dieser Zeit um über 50 % stieg. Rubrik Nr. 14 - Typ AB/500 - Verkäufe Nrn. 4 und 5 zu Preisen von [...] und [...] Millionen Lire von September 1983 und November 1984, hingegen Verkauf Nr. 3 vom Februar 1983 zu [...] Millionen Lire, Unterschied 50 % und 37 %. Diese Preise liegen faktisch unter denen von 1982. Bei genauer Lektüre des Anhangs 6.4 zeigen sich extreme Unterschiede. Es ist allerdings möglich, daß es sich in einigen Fällen, wie Tetra Pak behauptet, um gebrauchte Abfuellanlagen handelt, aber aus den Verträgen geht dies nicht hervor. b) Zeitreihen mit konstanten Preisen (66) Die Zeitreihen mit konstanten Preisen (Spalten C und D) ermöglichen hingegen Vergleiche über längere Zeiträume. Hierbei zeigt sich vor allem: 1. Die Reihen bestätigen zunächst, daß es grosse Unterschiede gibt, von denen einige bereits in den Zeitreihen mit den jeweiligen Preisen zutage getreten waren, und daß die Miete vielfach höher war als der Kaufpreis. 2. Die Unterschiede verteilen sich über den gesamten Beobachtungszeitraum und die Preisextreme betragen zum Teil 1:2, 1:3 oder noch mehr. 3. Bei näherer Untersuchung der Unterschiede (Berechnung von Standardabweichungen für die Preisreihen) zeigt sich, daß diese für den Rex-Typ grösser sind - die Konkurrenz ist dort auch schärfer - als für den Brik-Typ. Sicher sind diese Ergebnisse mit einiger Vorsicht zu behandeln(40) , aber die Unterschiede sind oft zu groß, als daß sie sich mit methodischen Mängeln erklären ließen. c) Schlußfolgerungen (67) Ein Vergleich der in den einzelnen Mitgliedstaaten verfolgten Preispolitik hat gezeigt, daß es in den Preisen erhebliche Unterschiede gibt und daß die Mietanzahlung oft genau so hoch oder höher ist als der Verkaufspreis. Eine eingehende Auswertung der Vertragsabschlüsse von Tetra Pak in Italien belegt die gleichen Erscheinungen auch für ein einz

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.