Europäische Union

2014/767/EU: Beschluss der Kommission vom 23. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.35062 (13/N-2) Portugals für die Caixa Geral de Depósitos (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 4801) Text von Bedeutung für den EWR

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ner 10-tägigen Haltefrist, einem Vertrauensintervall von 99 % und Daten von 501 Handelstagen (entspricht einem Zeithorizont von zwei Jahren) arbeitet. Risikokapital bezeichnet den Vorgang der Bereitstellung von Finanzkapital für neu gegründete Unternehmen, insbesondere solchen mit hohem Wachstumspotenzial, im Austausch gegen Eigenkapital am Unternehmen. 3.   Allgemeines 3.1. Die portugiesischen Behörden haben sicherzustellen, dass der Umstrukturierungsplan für die CGD richtig und vollständig umgesetzt wird. 3.2. Die portugiesischen Behörden haben sicherzustellen, dass die Verpflichtungen im Verlauf der Umsetzung des Umstrukturierungsplans vollständig eingehalten werden. 3.3. Der Umstrukturierungszeitraum endet am 31. Dezember 2017. Die Verpflichtungen gelten während des Umstrukturierungszeitraums, soweit nichts anderes bestimmt wurde. 4.   Die Umstrukturierung der CGD: Aufteilung in Kerntätigkeiten und nicht dem Kerngeschäft zuzuordnende Tätigkeiten 4.1.   Die CGD wird ihre Tätigkeiten in zwei Teile trennen: die Kerntätigkeiten und die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Kerntätigkeiten. Die gemeinsame Bilanzsumme (1) der Kerntätigkeiten und der nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Tätigkeiten betrug im Dezember 2011 120 642 Mio. EUR. Im Juni 2012 betrug die Bilanzsumme 117 694 Mio. EUR, und Ende Dezember 2012 belief sie sich auf 116 857 Mio. EUR. Die Aufteilung der CGD wird wie folgt durchgeführt werden: 4.2.   Kerntätigkeiten Den Kerntätigkeiten zugewiesene Vermögenswerte Die Kerntätigkeiten umfassen die inländischen Kerntätigkeiten (Privatkundengeschäft, KMU, Firmenkundengeschäft, Investmentbanking, Vermögensverwaltung, Leasing, Factoring, Vermietung, Bancassurance und Risikokapital), die internationalen Kerntätigkeiten und internationale interne Dienstleistungen. 4.2.1.   Die inländischen Kerntätigkeiten schließen das unten aufgeführte Reinvermögen ein (Stichtag 31. Dezember 2012): 4.2.1.1. [850-900] Mio. EUR Barmittel und Salden bei der Zentralbank; 4.2.1.2. [1 000-1 500] Mio. EUR Darlehen (/Forderungen) an Kreditinstitute; 4.2.1.3. [2 500-3 000] Mio. EUR zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte; 4.2.1.4. [10 000-15 000] Mio. EUR zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte; 4.2.1.5. [0-5] Mio. EUR bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte; 4.2.1.6. [60 000-65 000] Mio. EUR Darlehen an Kunden; davon: 4.2.1.6.1. Bauträger und Bauunternehmen [8 000-8 500] Mio. EUR; 4.2.1.6.2. Hypothekendarlehen auf Wohnimmobilien [30 000-35 000] Mio. EUR; 4.2.1.6.3. Großunternehmen [10 000-15 000] Mio. EUR; 4.2.1.6.4. KMU [3 000-3 500] Mio. EUR; 4.2.1.6.5. Verbraucherdarlehen [1 500-2 000] Mio. EUR; 4.2.1.6.6. Sonstige [4 000-4 500] Mio. EUR (schließt andere Finanzinstitute sowie zentrale und lokale staatliche Stellen ein); 4.2.1.7. [400-450] Mio. EUR Grundstücke und Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 4.2.1.8. [150-200] Mio. EUR immaterielle Vermögenswerte; 4.2.1.9. [4 000-4 500] Mio. EUR sonstige Vermögenswerte; davon: 4.2.1.9.1. [80-90] Mio. EUR als Finanzinvestition gehaltene Immobilien; 4.2.1.9.2. [30-40] Mio. EUR derivative Sicherungsinstrumente; 4.2.1.9.3. [500-550] Mio. EUR zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte; 4.2.1.9.4. [30-40] Mio. EUR Steuererstattungsansprüche; 4.2.1.9.5. [1 000-1 500] Mio. EUR latente Steueransprüche; 4.2.1.9.6. [2 000-2 500] Mio. EUR sonstige Vermögenswerte; 4.2.1.10. [30-40] Mio. EUR Beitrag zum Reinvermögen aus Beteiligungen an anderen inländischen Geschäftsbereichen (Equity-Methode) gemäß Aufstellung in Anlage II. 4.2.2.   Zu den internationalen Kerntätigkeiten und den internationalen internen Dienstleistungen gehören auch die Beiträge zum Reinvermögen und die nachfolgend aufgeführten internationalen Bereiche (Stichtag 31. Dezember 2012). 4.2.2.1. Die internationalen Kerntätigkeiten schließen alle internationalen Bereiche ein (internationale Kernregion), in denen die CGD entweder durch eine örtliche Niederlassung oder einen verbundenen Unternehmensbereich eine bedeutende Präsenz im Retailgeschäft besitzt. Diese werden nachfolgend aufgeführt: 4.2.2.1.1. Spanien — Reinvermögen insgesamt: [4 000-4 500] Mio. EUR (2); 4.2.2.1.2. Frankreich — Reinvermögen insgesamt: [4 000-4 500] Mio. EUR; 4.2.2.1.3. Macao (China) — Reinvermögen insgesamt: [3 000-3 500] Mio. EUR; 4.2.2.1.4. Mosambik — Reinvermögen insgesamt: [1 500-2 000] Mio. EUR; 4.2.2.1.5. Angola — Reinvermögen insgesamt: [1 000-1 500] Mio. EUR; 4.2.2.1.6. Südafrika — Reinvermögen insgesamt: [600-650] Mio. EUR; 4.2.2.1.7. Brasilien — Reinvermögen insgesamt: [500-550] Mio. EUR; 4.2.2.1.8. Kap Verde — Reinvermögen insgesamt: [750-800] Mio. EUR; 4.2.2.1.9. Timor — Reinvermögen insgesamt: [50-60] Mio. EUR; 4.2.2.1.10. São Tomé — Reinvermögen insgesamt: [0-5] Mio. EUR. 4.2.2.2. Bei den internationalen internen Dienstleistungen handelt es sich um spezialisierte Betriebe, die der CGD-Gruppe Dienstleistungen (wie Finanzierungen, Zugang zu institutionellen Märkten und Produktstrukturierung) erbringen. Diese internen Dienstleistungen werden von den nachfolgend aufgeführten örtlichen spezialisierten Niederlassungen und verbundenen Unternehmensbereichen in Schlüsselmärkten erbracht. 4.2.2.2.1. Luxemburg — Reinvermögen insgesamt: [100-150] Mio. EUR; 4.2.2.2.2. Kaimaninseln — Reinvermögen insgesamt: [600-650] Mio. EUR; 4.2.2.2.3. Vereinigtes Königreich (London) — Reinvermögen insgesamt: [400-450] Mio. EUR; 4.2.2.2.4. Vereinigte Staaten von Amerika (New York) — Reinvermögen insgesamt: [250-300] Mio. EUR; 4.2.2.2.5. China (Zhuhai) — Reinvermögen insgesamt: [5-10] Mio. EUR. 4.2.3.   Volumen 4.2.3.1. Zum Ende Dezember 2014 soll die Bilanzsumme der Kerntätigkeiten [100-150] Mrd. EUR (3) nicht übersteigen, die risikogewichteten Aktiva sollen nicht höher als [70-80] Mrd. EUR sein, das Aufwand-Ertrag-Verhältnis soll [70-80] % nicht übersteigen, das Kredit/Einlagen-Verhältnis soll nicht höher als [120-130] % sein, und die Deckungsquote gefährdeter Kredite soll nicht unter [50-60] % liegen. 4.2.3.2. Zum Ende Dezember 2016 soll die Bilanzsumme der Kerntätigkeiten [100-150] Mrd. EUR (4) nicht übersteigen, die risikogewichteten Aktiva sollen nicht höher als [70-80] Mrd. EUR sein, das Aufwand-Ertrag-Verhältnis soll [50-60] % nicht übersteigen, das Kredit/Einlagen-Verhältnis soll nicht höher als [120-130] % sein, und die Deckungsquote gefährdeter Kredite soll nicht unter [50-60] % liegen. 4.2.3.3. Die in der Konzernbilanz enthaltene Gesamtexponierung […] gegenüber Emittenten darf während des Umstrukturierungszeitraums [10-20] Mrd. EUR nicht überschreiten. 4.2.3.4. Sollte es wahrscheinlich werden, dass die Ziele bezüglich der Bilanzsumme, der risikogewichteten Aktiva, des Aufwand-Ertrag-Verhältnisses, des Kredit/Einlagen-Verhältnisses und der Deckungsquote gefährdeter Kredite nicht eingehalten werden, legt die CGD auf eigene Initiative, auf jeden Fall aber auf Ersuchen des Überwachungstreuhänders, innerhalb eines Monats Vorschläge für Korrekturmaßnahmen vor. Der Überwachungstreuhänder prüft die vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen und berichtet der Kommission über ihre Eignung zur Erfüllung der im Umstrukturierungsplan dargelegten Ziele. 4.2.4.   Niederlassungen und Mitarbeiter Der Bereich der Kerntätigkeiten wird seinen derzeitigen Aufbau in Portugal wie folgt verkleinern: 4.2.4.1. Von 829 (31. Dezember 2012) auf [750-800] inländische, im Retailgeschäft tätige Niederlassungen (5) bis spätestens zum […]. 4.2.4.2. Niederlassungen dürfen nicht durch andere Organisationen oder Strukturen ersetzt werden, die im Wesentlichen die gleichen Dienstleistungen anbieten und mit einer bedeutenden Menge an Personal einhergehen. Die CGD kann jedoch stattdessen Automatenstellen einrichten (beispielsweise Bankautomaten oder Ähnliches). 4.2.4.3. Von 11 904 inländischen Mitarbeitern (ohne den Geschäftsbereich Versicherungen zum 31. Dezember 2012) auf [10 000-15 000] Mitarbeiter zum […], auf [10 000-15 000] Mitarbeiter zum […], auf [10 000-15 000] Mitarbeiter zum Ende […], auf [10 000-15 000] Mitarbeiter zum […]. 4.2.4.4. Nach dem Jahr […] steigt die Zahl der Niederlassungen in Portugal bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums nicht. 4.2.4.5. Sollte es wahrscheinlich werden, dass die Ziele bezüglich der Niederlassungen und Mitarbeiter nicht eingehalten werden, legt die CGD auf eigene Initiative, auf jeden Fall aber auf Ersuchen des Überwachungstreuhänders, innerhalb eines Monats Vorschläge für Korrekturmaßnahmen vor. Der Überwachungstreuhänder prüft die vorgeschlagenen Korrekturmaßnahmen und berichtet der Kommission über ihre Eignung zur Erfüllung der im Umstrukturierungsplan dargelegten Ziele. 4.2.5.   Beschreibung der Kerntätigkeiten 4.2.5.1. Die Kerntätigkeiten entsprechen denen einer im Retailbereich tätigen Geschäftsbank mit besonderem Schwerpunkt auf Privathaushalten, KMU und Firmenkunden, die auch Dienstleistungen auf den Gebieten des Investmentbanking, der Vermögensverwaltung, der Vermietung, des Leasing und des Factoring, der Bancassurance und des Risikokapitals bietet, wobei sich diese Tätigkeiten vorwiegend auf die inländische Kernregion sowie die internationale Kernregion konzentrieren. Ergänzt wird dies durch internationale internen Dienstleistungen. 4.2.5.2. Demzufolge wird sich die CGD während des Umstrukturierungszeitraums: 4.2.5.2.1. nicht mit Neuauflegungen außerhalb der Kernregion und außerhalb der in Ziffer 4.2.2 festgelegten internationalen internen Dienstleistungen befassen. Um jeden Zweifel auszuschließen, sei gesagt, dass es der CGD nach wie vor gestattet sein wird, sich an Neuauflegungen mit Kunden zu beteiligen, deren Sitz außerhalb der Kernregion liegt, sofern diese Auflegung in der Kernregion oder im Rahmen der internationalen internen Dienstleistungen gebucht wurden. 4.2.5.2.2. CGD stellt sicher, dass das Reinvermögen der internationalen internen Dienstleistungen [0-5] % der Bilanzsumme der Kerntätigkeiten nicht übersteigt. 4.2.5.2.3. Sie befasst sich, mit Ausnahme der in 4.2 beschriebenen Aktivitäten, in Portugal nicht mit Neuauflegungen. 4.2.6.   Für die internationalen Kerntätigkeiten und die internationalen internen Dienstleistungen geltende Grundsätze Bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums wird sich die CGD nach besten Kräften um eine Minderung ihrer auf dem Kapital und der gruppeninternen Finanzierung lastenden Exponierung gegenüber ihren internationalen Kerntätigkeiten bemühen. Die CGD erhöht ihre Exponierung auf Kapital und gruppeninterner Finanzierung gegenüber ihren internationalen Kerntätigkeiten und den internationalen internen Dienstleistungen ausnahmsweise nur dann, wenn sich die betreffende Erhöhung unmittelbar aus bereits (vor dem vorliegenden Beschluss) bestehenden, Dritten gegenüber eingegangenen, vertraglichen Verpflichtungen ergibt oder wenn sie durch eine von einer öffentlichen Behörde der CGD gegenüber getroffene, rechtskräftige verbindliche Entscheidung vorgeschrieben wird. Die CGD verpflichtet sich, den Überwachungstreuhänder vor der Durchführung einer Kapitalmaßnahme umgehend von einer solchen Entscheidung in Kenntnis zu setzen und ihm einen Wirtschaftsplan für die Unternehmen, die zusätzliches Kapital benötigen oder weiteren Finanzbedarf haben, vorzulegen. Der Überwachungstreuhänder wird den Wirtschaftsplan prüfen und der Kommission über die Eignung der getroffenen Maßnahmen berichten. 4.2.7.   Umstrukturierungsplan für BCG Spanien 4.2.7.1.   Die CGD wird das Geschäft der BCG neu ordnen, um ihre langfristige Rentabilität und finanzielle Unabhängigkeit von der CGD sowie einen positiven Beitrag zur Ertragskraft der CGD als Gruppe sicherzustellen. 4.2.7.2.   Die CGD verpflichtet sich, alle Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb in Spanien einzustellen, die nicht unmittelbar mit den Kerntätigkeiten des Betriebs (Retailgeschäft (6), Unterstützung für KMU und grenzübergreifendes Geschäft) zusammenhängen. Insbesondere verpflichtet sich die CGD: 4.2.7.2.1. Neuauflegungen in Projektfinanzierungen einzustellen; 4.2.7.2.2. Neuauflegungen in Fremdkapitalfinanzierungen einzustellen; 4.2.7.2.3. Neuauflegungen in Übernahmefinanzierungen einzustellen; 4.2.7.3.   Die Umstrukturierung der BCG Spanien wird in zwei Phasen durchgeführt. 4.2.7.3.1.   Phase 1 Bis […] wird die CGD: 4.2.7.3.1.1. ihre spanische Niederlassung als Mittel zur Konsolidierung des Altportfoliobestandes in Spanien nutzen und Tätigkeiten des Kerngeschäfts von nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Tätigkeiten trennen, wobei sie den Kernbetrieb abschirmt. Die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Wholesalekredit- und Hypothekenportfolios sowohl der BCG Spanien als auch der spanischen Niederlassung der CGD (Sucursal em Espanha) werden in der spanischen Niederlassung konsolidiert. Diese wird Neuauflegungen einstellen und das Auslaufen dieser Portfolios verwalten (eine detaillierte Aufstellung der aus der BCG Spanien heraus zu übertragenden Vermögenswerte in Höhe von [1 000-1 500] Mio. EUR ist Anlage III zu entnehmen); 4.2.7.3.1.2. das für das Retailgeschäft vorgesehene Netz der BCG Spanien mit seinen zum 31. Dezember 2012 [5 000-5 500] Mio. EUR betragenden Vermögenswerten umstrukturieren (eine detaillierte Aufstellung der Vermögenswerte in Höhe von [5 000-5 500] Mio. EUR ist Anlage III zu entnehmen). Dabei richtet sie das Geschäft wieder auf die Bedienung ihrer Kerngebiete aus und legt den Schwerpunkt auf das grenzübergreifende KMU-Geschäft. Die Präsenz von Niederlassungen mit negativer Ertragskraft, einem untragbaren Kredit/Einlagen-Verhältnis und zu wenig Kunden wird zurückgefahren. 4.2.7.3.1.3. Die Zahl der Niederlassungen wird von 173 Niederlassungen im Dezember 2012 auf [100-110] bis […] gesenkt (eine detaillierte Aufstellung der Niederlassungen ist Anlage V zu entnehmen) und während des Umstrukturierungszeitraums nicht erhöht. 4.2.7.3.1.4. Die Mitarbeiterzahl wird von 797 im Dezember 2012 auf [500-523] bis […] gesenkt und während des Umstrukturierungszeitraums nicht erhöht. 4.2.7.3.1.5. Bis […] zu erreichende Schlüsselindikatoren für Leistung (KPI). Ab Oktober 2014 wird der Überwachungstreuhänder bewerten, ob die folgenden Schlüsselindikatoren für Leistung für die BCG Spanien bis […] erfüllt sein werden. 4.2.7.3.1.5.1. Während des gesamten Zeitraums […] müssen die gesamten Arbeitskosten sowie die Vertriebs-, Gemein- und Verwaltungskosten [50-60] Mio. EUR oder weniger betragen, und die BCG Spanien muss ein Aufwand-Ertrag-Verhältnis von [50-60] % oder weniger erreichen; 4.2.7.3.1.5.2. Die BCG Spanien muss vollständig aus eigener Kraft finanziert und ausreichend kapitalisiert sein. Im Zeitraum zwischen dem Ende des Jahres 2012 und […] dürfen weder zusätzliches Kapital noch Nettofinanzierungen zur Verfügung gestellt worden sein, und bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums darf kein Bedarf an zusätzlichem Kapital und Nettofinanzierungen bestehen. 4.2.7.3.1.5.3. Die Höhe der Kreditneuauflagen (netto), d. h., die nach dem Ende 2012 erzeugten, bis […] noch nicht fällig gewordenen oder getilgten Kredite müssen [900-950] Mio. EUR oder mehr betragen. Der Anteil der mit dem grenzübergreifenden Geschäft zusammenhängenden neuen Kreditauflagen beträgt [20-30] % oder mehr. 4.2.7.3.1.5.4. Die in Ziffer 4.2.7.3.1.5.3 definierte Auflegung neuer Kredite erzielt eine gewichtete durchschnittliche Nettomarge (Spread), die über dem Referenzzinssatz (Sechsmonats-Euribor) liegt (mindestens [0-5] %). 4.2.7.3.1.5.5. Die Quote notleidender Kredite der Kreditneuauflegungen gemäß Definition in Ziffer 4.2.7.3.1.5.3 liegt bei [0-5] % oder darunter. 4.2.7.3.1.5.6. Die Gesamtsumme der Einlagen beträgt [0-5] Mrd. EUR (7) oder mehr. Die gewichteten Durchschnittskosten der Einlagen sind nicht höher als […] (8); das Aufwand-Ertrag-Verhältnis beträgt [100-150] % oder weniger. 4.2.7.3.2.   Phase 2 4.2.7.3.2.1. Ab […] wird die CGD die Umsetzung des Umstrukturierungsplans der BCG Spanien bis zum Ende des Umstrukturierungszeitraums fortsetzen, wenn die Schlüsselindikatoren für Leistung bis […] erfüllt worden sind. 4.2.7.3.2.2. Wenn die oben genannten Schlüsselindikatoren für Leistung nicht bis […] erfüllt werden bzw. sobald der Überwachungstreuhänder seine Beurteilung abgeschlossen hat, dass genügend Nachweise für die Nichterfüllung dieser Schlüsselindikatoren für Leistung vorliegen, stellt die BCG Spanien ihr Engagement im Neuauflagengeschäft mit sofortiger Wirkung ein und beginnt, ihren Geschäftsbetrieb in Spanien abzuwickeln, wobei die CGD eine kleine Vertretung aufrechterhalten könnte, um den Abbau des Geschäftsbetriebs in Spanien zu erleichtern. 4.3.   Die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Tätigkeiten Alle in Abschnitt 4.2 nicht ausdrücklich genannten Tätigkeiten und Vermögenswerte gelten als nicht zum Kerngeschäft gehörig. Zur Wiederherstellung der Rentabilität und um sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können, trennt sich die CGD von ihren Geschäftsbereichen Versicherungen und Gesundheitswesen, verkauft alle strategisch unbedeutenden Beteiligungen und versetzt alle nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Tätigkeiten in den nachfolgend beschriebenen Abbaumodus. 4.3.1.   Der Verkauf der Caixa Seguros 4.3.1.1. Die wichtigste im Versicherungsgeschäft tätige Tochtergesellschaft der CGD, die Caixa Seguros, wird bis […] verkauft. Der Verkauf des Geschäftsbereichs Versicherungen wird […]: 4.3.1.1.1. […] 4.3.1.1.2. Portugal verpflichtet sich bezüglich der Durchführung der Veräußerung der Vermögenswerte des Geschäftsbereichs Versicherungen (Schätzwert […] Mrd. EUR), dass die CGD einen Käufer finden und bis spätestens […] einen verbindlichen Kaufvertrag schließen wird. Hat die CGD bis […] keinen solchen Vertrag geschlossen, bestellt die CGD am […] einen Veräußerungstreuhänder und überträgt ihm das ausschließliche Mandat, die Vermögenswerte des Geschäftsbereichs Versicherungen (Schätzwert […] Mrd. EUR) […] bis spätestens zum […] zu verkaufen. 4.3.1.1.3. […]. 4.3.2.   Den abzubauenden, nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Tätigkeiten zugewiesene Vermögenswerte 4.3.2.1. Die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Tätigkeiten beinhalten die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte (Stichtag 31. Dezember 2012): 4.3.2.1.1. Abbau der ehemaligen BPN-Vermögenswerte, zu denen am 31. Dezember 2012 gehörten: insgesamt [4 000-4 500] Mio. EUR (Guthaben [1 000-1 500] Mio. EUR und gehaltene Schuldtitel (zur Veräußerung verfügbar) [2 500-3 000] Mio. EUR). 4.3.2.1.2. Verkauf strategisch unbedeutender Beteiligungen: [200-250] Mio. EUR bis zum […] zu verkaufen (prognostizierter Verkaufswert). 4.3.2.1.3. Abbau des spanischen, nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Kreditportfolios, dessen Wert zum 31. Dezember 2012 [1 500-2 000] Mio. EUR beträgt (Aufstellung der Einzelheiten in Anlage IV). 4.3.2.1.4. Abstoßung des Geschäftsbereichs Versicherungen gemäß Festlegung in Ziffer 4.3.1. 4.3.2.2. Ende Dezember 2014 betragen die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Vermögenswerte nicht mehr als [10-20] Mrd. EUR. 4.3.2.3. Ende Dezember 2016 betragen die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Vermögenswerte nicht mehr als [5-10] Mrd. EUR. 4.3.2.4. Grundsätze für die nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Tätigkeiten 4.3.2.4.1. Begrenzung von Neuauflegungen 4.3.2.4.1.1. Beendigung von Neuauflegungen mit folgenden Ausnahmen: 4.3.2.4.1.2. vertraglich zugesicherte, aber noch nicht ausgezahlte Beträge werden auf ein strenges Minimum begrenzt. 4.3.2.4.1.3. Keine zusätzliche Finanzierung für bestehende Kunden, die nicht vertraglich zugesichert wurde. Ausgenommen sind Fälle, in denen dies zur Erhaltung des Werts der Darlehenssicherheiten unbedingt notwendig ist oder die anderweitig mit der Begrenzung von Kapitalverlusten auf ein Minimum bzw. der Verbesserung des erwarteten ökonomischen Werts eines Darlehens zusammenhängen. 4.3.2.4.1.4. Verwaltung bestehender Vermögenswerte: Die Bestehenden Vermögenswerte sind so zu verwalten, dass der Netto-Kapitalwert dieser Vermögenswerte so weit wie möglich gesteigert wird. Kann ein Kunde die Bedingungen seines Darlehens nicht einhalten, wird das Darlehen nur dann umstrukturiert (Aufschub oder teilweiser Verzicht auf Rückzahlungen, Umwandlung (eines Teils) der Forderungen in Kapital usw.), wenn eine solche Umstrukturierung zur Verbesserung des derzeitigen Werts des Darlehens führt. Dieser Grundsatz gilt auch für Hypothekarkredite. 4.3.2.4.2. Aktive Abwicklung der nicht dem Kerngeschäft zuzuordnenden Vermögenswerte 4.3.2.4.2.1. Die nicht dem Kerngeschäft zuzurechnenden Vermögenswerte werden mit dem Ziel einer in geordneter Weise erfolgenden Veräußerung, Liquidation oder Abwicklung, aber unter Begrenzung der Kosten auf ein Minimum, verwaltet. Am Ende des Umstrukturierungszeitraums verbleibende Vermögenswerte sind geordnet abzuwickeln, sobald sie fällig werden. Es werden keine neuen, nicht dem Kerngeschäft zuzurechnenden Tätigkeiten aufgenommen, sofern dies nicht ausdrücklich in den Verpflichtungen erwähnt wird. Zu diesem Zweck sind die folgenden Maßnahmen zu treffen: 4.3.2.4.2.2. Als allgemeine Regel gilt, dass nicht dem Kerngeschäft zuzuordnende Vermögenswerte so rasch wie möglich verkauft werden. Die CGD verpflichtet sich, derartige Vermögenswerte immer dann zu verkaufen, wenn der Verkauf nicht dazu führt, dass ein Verlust verbucht werden muss. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Verkaufspreis in Anbetracht einer unstrittigen Bewertung unangemessen ist. 4.3.2.4.3. Verkauf strategisch unbedeutender Beteiligungen: 4.3.2.4.3.1. Die CGD verpflichtet sich, bis […] die folgenden, strategisch unbedeutenden Kapitalbeteiligungen zu veräußern: Unternehmen Beteiligung (%) (*1) Verkaufswert (Mio. EUR) (*2) Verkaufsdatum […] […] % [200-250] […] […] […] % [10-20] […] 4.3.2.4.3.2. Als die Anstrengungen zur Verringerung des Fremdkapitalanteils begannen, betrug der Gesamtwert der strategisch unbedeutenden Beteiligungen 841 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2012 beliefen sich die strategisch unbedeutenden Beteiligungen auf [200-250] Mio. EUR. 4.3.2.4.3.3. Die CGD wird die vorstehend aufgeführten Kapitalbeteiligungen bis zum […] vollständig veräußern. Hat die CGD die beschriebenen Beteiligungen bis […] nicht vollständig veräußert, wird die CGD am […] einen Veräußerungstreuhänder bestellen und ihm das ausschließliche Mandat zum Verkauf der verbleibenden, strategisch unbedeutenden Beteiligungen […] bis spätestens zum […] erteilen. 4.3.2.4.3.4. Bevor nicht jede der vorstehend genannten, strategisch unbedeutenden Kapitalbeteiligungen verkauft worden ist, erhöht die CGD auf keinen Fall ihre finanzielle Exponierung (beispielsweise in Form von Darlehen und Garantien) gegenüber den betreffenden Unternehmen, außer wenn dies (a) üblichem Geschäftsgebaren unter den herrschenden Marktbedingungen entspricht, (b) zur Erhaltung des Werts der maßgeblichen Eigenkapitalanteils unbedingt notwendig ist oder (c) wenn dies anderweitig mit der Begrenzung von Kapitalverlusten auf ein Minimum bzw. der Verbesserung des erwarteten ökonomischen Werts eines Darlehens zusammenhängt. Die CGD wird sich nach besten Kräften um eine Verringerung ihrer finanziellen Exponierung gegenüber solchen Unternehmen bemühen. 5.   Rückzahlungsmechanismen für die Beihilfe 5.1. Die CGD verpflichtet sich, die 900 Mio. EUR an wandelbaren Instrumenten in folgenden Tranchen zurückzuzahlen: 5.1.1. Geschäftsjahr 2014: [50-60] % ihres über die nach europäischen und portugiesischen Rechtsvorschriften geltenden Mindestkapitalanforderungen (einschließlich der Anfor

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.