Europäische Union

2011/524/EU: Beschluss der Kommission vom 23. März 2011 über die staatliche Beihilfe C 28/05 (ex NN 18/05, ex N 517/2000) Deutschlands für die Glunz AG und die OSB Deutschland GmbH (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2011) 1764) Text von Bedeutung für den EWR

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nnte. So soll gewährleistet werden, dass die durch die Beihilfe hervorgerufenen Wettbewerbsverzerrungen gering bleiben. (109) Die Untersuchung stützt sich hingegen auf sehr langfristige Daten, die keine Prognose für die unmittelbare Zukunft ermöglichen, die für die Beurteilung der Auswirkungen von größerer Bedeutung ist. Außerdem enthält sie Daten bis zum Jahr 2003, die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Anmeldung im Jahr 2000 nicht verfügbar waren. (110) Daher geht die Kommission davon aus, dass der Spanplattenmarkt gemäß Ziffer 7.8 des MSR 1998 relativ schrumpft und der Wettbewerbsfaktor T für dieses Produkt mit 0,75 anzusetzen ist. Markt, dem OSB angehört (111) Die durchschnittliche Jahreswachstumsrate des verarbeitenden Gewerbes im EWR betrug in den Jahren 1993 bis 1998 5,78 %. (112) Deutschland verweist in seiner Anmeldung auf die Untersuchung eines unabhängigen Beraters (24), die folgende Angaben zum Wert des sichtbaren Verbrauchs von OSB und Sperrholz in den Endverwendungen Verpackung, Zäune, Dachstuhl, Fußbodenbelag und Innenverkleidung im EWR im Zeitraum 1993 bis 1998 enthält (in Milliarden EUR):   1993 1994 1995 1996 1997 1998 Jahreswachstum OSB 0,05 0,06 0,08 0,10 0,13 0,18 31,321  % Sperrholzkategorien 0,46 0,55 0,55 0,48 0,50 0,49 1,175  % OSB und Sperrholzkategorien  (25) 0,51 0,61 0,63 0,58 0,63 0,67 5,765  % (113) Bei dem relevanten Markt, dem OSB und Sperrholzkategorien in den Endverwendungen Verpackung, Zäune, Dachstuhl, Fußbodenbelag und Innenverkleidung angehören, macht damit die Wachstumsdifferenz (5,765 % gegenüber 5,78 %) nicht mehr als 10 % aus. Somit handelt es sich nach Ziffer 7.8 des MSR 1998 bei dem relevanten Markt nicht um einen schrumpfenden Markt, so dass auf den OSB-Markt ein Wettbewerbsfaktor T von 1 anzuwenden ist. 6.3.1.6.    Anteile am relevanten Markt (114) Bei der Ermittlung des Wettbewerbsfaktors muss die Kommission nach Ziffer 3.6 des MSR 1998 auch prüfen, ob der Anteil der Gruppe, der Glunz und OSBD angehören, am relevanten Markt 40 % oder mehr beträgt, so dass die Gefahr bestünde, dass die Gewährung der normalerweise in der betreffenden Region höchstzulässigen Beihilfe eine ungebührliche Wettbewerbsverfälschung bewirkt. (115) Deutschland hat folgende Angaben zu den Marktanteilen der SONAE-Gruppe, der Muttergesellschaft des Unternehmens TAFISA, dem Glunz und OSBD angehören, auf Ebene des EWR (26) in den Jahren 1999 (vor der Investition) und 2002 (nach der Investition) vorgelegt: Sachliche Märkte 1999 (vor der Investition) 2002 (nach der Investition) Spanplatten (…) (…) OSB und Sperrholzkategorien (27) (…) (…) (116) Die vorgelegten Zahlen zeigen, dass der Anteil der SONAE-Gruppe an den relevanten Märkten zum Zeitpunkt der Anmeldung den Wert von 40 % nicht überstieg. Daher müssen die ermittelten Wettbewerbsfaktoren nicht reduziert werden. 6.3.2.   FAKTOR „VERHÄLTNIS KAPITALEINSATZ/ARBEITSPLÄTZE“ (117) Die KronoGroup hat in ihrer Stellungnahme den Standpunkt vertreten, dass die infolge der Schließung des Spanplattenwerks von Glunz in Sassenberg verlagerten Arbeitsplätze bei der Ermittlung der Faktoren „Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze“ und „Regionale Auswirkung“ (die beide von der Anzahl der durch die Investition geschaffenen Arbeitsplätze abhängen) nicht berücksichtigt werden sollten. Deren Berücksichtigung liefe nämlich nach Ansicht der KronoGroup dem erklärten Ziel des MSR 1998 zuwider, in dem betreffenden Gebiet Arbeitsplätze für die Menschen vor Ort zu schaffen. (118) Der Begriff „Schaffung von Arbeitsplätzen“ im Sinne des MSR 1998 ist in Verbindung mit dem Fördergebiet zu verstehen, da das Projekt durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Gebiet die Regionalentwicklung fördert. Daher erscheint es gerechtfertigt, Arbeitsplätze, die neu für das betreffende Gebiet sind, als „geschaffene Arbeitsplätze“ anzuerkennen. Zudem kommt die Schaffung von Arbeitsplätzen in dem Fördergebiet aufgrund der Spill-over-Effekte zweifelsohne selbst dann diesem Gebiet zugute, wenn die Stellen mit Arbeitskräften besetzt werden, die aus einem benachbarten Gebiet pendeln (im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei um ein Nicht-Fördergebiet im selben Mitgliedstaat), und erfüllt somit das mit Regionalbeihilfen verfolgte Hauptziel. (119) Deshalb wird die Kommission diese Arbeitsplätze bei der Ermittlung der Faktoren „Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze“ und „Regionale Auswirkung“ des Investitionsprojekts berücksichtigen. (120) Der MSR 1998 enthält einen Faktor „Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze“, mit dem die höchstzulässige Beihilfeintensität anzupassen ist, um diejenigen Projekte zu begünstigen, die durch die Schaffung einer relativ höheren Anzahl neuer direkter Arbeitsplätze effektiv einen größeren Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten. (121) Die verschiedenen Faktoren für das „Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze“ sind unter Ziffer 3.10. Nummer 2 des MSR 1998 aufgeführt. Im vorliegenden Fall werden mit Gesamtinvestitionen von 199 400 000 EUR 355 Arbeitsplätze geschaffen. Dies ergibt ein Verhältnis von 561 700 EUR pro Arbeitsplatz, so dass der Faktor „I“ für die Anpassung der höchstzulässigen Beihilfeintensität 0,8 beträgt. 6.3.3.   FAKTOR „REGIONALE AUSWIRKUNG“ (M) (122) Der Faktor „Regionale Auswirkung“ berücksichtigt die positiven Effekte einer geförderten Neuinvestition auf die Volkswirtschaft des betroffenen Fördergebiets. Die Schaffung von Arbeitsplätzen kann als Maßstab für den Beitrag eines Projekts zur Entwicklung des betreffenden Gebiets herangezogen werden. Durch eine kapitalintensive Investition kann eine erhebliche Anzahl indirekter Arbeitsplätze in dem betreffenden Fördergebiet und in etwaigen benachbarten Fördergebieten geschaffen werden. Unter der Schaffung von Arbeitsplätzen sind in diesem Zusammenhang die mit dem Projekt direkt geschaffenen sowie die durch Direktlieferanten und -abnehmer in Reaktion auf die geförderte Investition geschaffenen Arbeitsplätze zu verstehen. (123) Deutschland gab zum Zeitpunkt der Anmeldung vom 7. August 2000 die Anzahl der infolge der Investition nach Fertigstellung des Holzverarbeitungszentrums entstehenden indirekten Arbeitsplätze mit insgesamt 520 an und schlüsselte diese gemäß dem Bedarf der einzelnen Produktionsbereiche wie folgt auf:   OSB-Produktion Indirekte Arbeitsplätze OSB-Produktion Zusatzkräfte Spanplattenproduktion Indirekte Arbeitsplätze Spanplattenproduktion Zusatzkräfte Insgesamt Holzaufarbeitung 61 11 70 12 154 Holztransport zum Werk 42 8 77 14 141 Leimtransport zum Werk 5   8   13 Brennstofftransport zum Werk 2   3   5 Transport von Melaninpapier     1   1 Transport vom Werk zum Kunden 50 9 76 14 149 Dienstleistungen (Wartung, Reparatur der Anlagen) 17 3 17 3 40 Reinigung durch Dritte 5   5   10 Unterbringung, Verbrauchsgüter für die Belegschaft 2   5   7 Insgesamt 184 31 262 43 520 (124) Die zu erwartende Zahl der neu entstehenden Arbeitsplätze wurde folgendermaßen berechnet: (125) Nach Angaben Deutschlands ist die Lieferung von Material an die Werke und von Endprodukten an die Kunden mit 309 Arbeitsplätzen die wichtigste Quelle der durch die beiden Produktionsbereiche indirekt geschaffenen Stellen. (126) Die veranschlagte Herstellung von rund […] m3 OSB-Produkten soll zu einem Absatz von rund […] m3 führen. Zur Herstellung von einem Kubikmeter Endprodukt werden etwa […] m3 Holz benötigt, was einen Holzbedarf von rund […] m3 pro Jahr ergibt. Der Jahresbedarf an Leim und Chemikalien wird auf […] t und der Jahresbedarf an Brennstoff auf […] t geschätzt. (127) Der Rohstoff für OSB-Produkte besteht zu 100 % aus Holz, das in einem Radius von rund 100 km um das Werk geerntet wird. Der Tagesbedarf der Werke wird mit […] m3 veranschlagt, die in Lkw mit einem Fassungsvermögen von […] m3 heranbefördert werden. Bei 2 Tagesfahrten und einem Fassungsvermögen von […] m3 führt der Ansatz von 39 Lkw mit 39 Fahrern, 8 Zusatzkräften und 3 Mechanikern insgesamt zu 50 indirekt entstehenden Arbeitsplätzen. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die Stellen der Zusatzkräfte nicht der Definition der Arbeitsplätze gemäß den Ziffern 3.7 und 7.5 des MSR 1998 (28) entsprechen. Deshalb kann sie nur eine Zahl von 42 indirekt entstehenden Arbeitsplätzen für die Beförderung von Material zu den Werken anerkennen. (128) Ein angenommener Absatz von […] m3 würde bei 251 Arbeitstagen einen Umfang von […] m3 OSB-Produkten pro Tag ergeben, die in Lkw mit einem Fassungsvermögen von […] m3 befördert würden. 46 Fahrten täglich erfordern 46 Fahrer, 9 Zusatzkräfte und 4 Mechaniker und würden also zur indirekten Schaffung von 59 neuen Arbeitsplätzen führen. Ohne die Zusatzkräfte würden sich somit 50 indirekt geschaffene Arbeitsplätze für die Beförderung der Endprodukte an die Kunden ergeben. (129) Die Produktionskapazität des Spanplattenwerks wird mit rund […] m3 Rohspanplatten und […] m3 beschichteten Platten veranschlagt. Der Absatz soll einen Umfang von […] m3 Rohspanplatten und […] m3 beschichteten Platten erreichen. Der Unterschied zwischen den angenommenen Kapazitäten und den Absatzprognosen ergibt sich daraus, dass ein erheblicher Teil der Spanplatten beschichtet wird. Die Gesamtnachfrage nach Holz wird mit […] m3 pro Jahr angegeben. Der Jahresbedarf an Leim und Chemikalien wird auf […] t und der Jahresbedarf an Brennstoff auf […] t geschätzt. (130) Auch bei Spanplatten wird das Holz aus einem Umkreis von rund 100 km an das Werk geliefert. Der Tagesbedarf ist mit […] m3 Stammholz, […] m3 Verpackungsholz und […] m3 Spänen angesetzt. Die Transportkapazität wird für Stammholz auf […] m3 und für Verpackungsholz und Späne auf […] m3 beziffert. Dies ergibt 72 Tagesfahrten mit einem Bedarf an 72 Fahrern und 14 Zusatzkräften sowie 5 Mechanikern, was zu insgesamt 91 indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen führen würde. Wenn man die Zusatzkräfte herausnimmt, werden im Bereich der Materiallieferungen an das Spanplattenwerk 77 Arbeitsplätze geschaffen. (131) Der angenommene Absatz von […] m3 jährlich würde bei 251 Arbeitstagen einen Umfang von […] Spanplatten pro Tag ergeben, die in Lkw mit einem Fassungsvermögen von […] m3 befördert werden. Wenn man von den angesetzten 71 Fahrern, 14 Zusatzkräften und 5 Mechanikern die Zusatzkräfte abzieht, kann für den Transport des Endprodukts an die Kunden eine Zahl von 76 indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen anerkannt werden. (132) Deutschland hat keine Angaben zu den 19 indirekten Arbeitsplätzen gemacht, die im Bereich der Beförderung von Leim, Brennstoff und Melaminpapier an beide Werke geschaffen werden sollen. Die Kommission hält diese Zahl jedoch für realistisch. (133) Somit geht die Kommission davon aus, dass im Transportbereich insgesamt 264 Arbeitsplätze indirekt geschaffen werden können. (134) Die Holzaufarbeitung findet als zweite wichtige Quelle der indirekt geschaffenen Arbeitsplätze an 251 Tagen im Jahr statt. (135) Für die Herstellung von OSB ist eine Tagesmenge von […] m3 Holz erforderlich, von denen 95 % mechanisch und 5 % manuell verarbeitet werden. Die mechanische Verarbeitung von […] m3 erfordert 25 Rotten von jeweils 2 Maschinisten und 2 Holzarbeitern sowie einen Zusatzarbeiter für je 6 Rotten; jede Rotte erzielt eine Tagesleistung von […] m3, so dass sich 54 Arbeitsplätze ergeben. Die manuelle Verarbeitung von […] m3 erfordert 13 Waldarbeiter mit einer Tagesleistung von je […] m3. Nach Angaben Deutschlands entstehen neben den 67 indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen 13 Arbeitsplätze für Zusatzkräfte, so dass sich eine Gesamtzahl von 80 Arbeitsplätzen ergebe. Von den 67 indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen entstehen jedoch nur 61 im Fördergebiet bzw. in benachbarten Fördergebieten, so dass nur diese zu berücksichtigen sind. (136) Die Herstellung von Spanplatten erfordert eine Tagesmenge von […] m3 Holz, wovon 95 % mechanisch und 5 % manuell verarbeitet werden. Anhand der gleichen Berechnungen wie für die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten für die OSB-Herstellung gelangt Deutschland zu 41 indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen einschließlich 5 Stellen für Zusatzkräfte. Von den 41 indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen entstehen jedoch nur 32 im Fördergebiet bzw. in benachbarten Fördergebieten, so dass nur diese zu berücksichtigen sind. (137) Bei einer Tagesmenge von […] m3 Verpackungsholz geht Deutschland davon aus, dass indirekt 36 Arbeitsplätze bei der Holzernte, der Beförderung und der Größeneinteilung, 7 Arbeitsplätze für Zusatzkräfte und 7 Arbeitsplätze im Materialeinkauf, in der Logistik usw. entstehen. Von den 43 indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen entstehen jedoch nur 38 im Fördergebiet bzw. in benachbarten Fördergebieten. (138) Bei den forstwirtschaftlichen Tätigkeiten werden somit nach Auffassung der Kommission insgesamt 131 Arbeitsplätze indirekt geschaffen. (139) Deutschland hat keine Angaben zu der Schaffung von 51 Arbeitsplätzen plus 6 Zusatzkräften im Dienstleistungssektor sowie für die Unterbringung und Verbrauchsgüter gemacht. Da einige dieser Arbeitsplätze von beiden Werken geteilt werden können, hält die Kommission einen Ansatz von lediglich 45 indirekt geschaffenen Arbeitsplätzen für realistisch. (140) Nach alledem beläuft sich die Gesamtzahl der im Fördergebiet bzw. in benachbarten Fördergebieten indirekt geschaffenen Arbeitsplätze auf 440. Ohne Berücksichtigung der indirekten Arbeitsplätze, die lediglich gesichert werden, würde sich die Gesamtsumme der indirekt entstehenden Arbeitsplätze auf 407 belaufen. Verglichen mit den 355 direkt geschaffenen Arbeitsplätzen übersteigt die Verhältniszahl in beiden Fällen (440 bzw. 407) 100 %, so dass sich ein Faktor „Regionale Auswirkung“ (M) von 1,5 ergibt. 6.3.4.   HÖCHSTZULÄSSIGE BEIHILFEINTENSITÄT FÜR DAS INVESTITIONSPROJEKT (141) Die höchstzulässige Beihilfeintensität wird nach Ziffer 3.10 des MSR 1998 anhand der Formel R × T × I × M (29) berechnet. (142) Da sich der Wettbewerbsfaktor T bei den beiden betroffenen Produkten unterscheidet (er beträgt bei OSB 1 und bei Spanplatten 0,75), muss festgelegt werden, wie der kombinierte Wettbewerbsfaktor für das gesamte Projekt zu berechnen ist. Der MSR 1998 gibt diesbezüglich keinen Aufschluss. (143) In einem ähnlichen Fall, der ebenfalls unter den MSR 1998 fällt und zwei Produkte mit unterschiedlichen Wettbewerbsfaktoren betraf (Beihilfesache C 15/06 — Pilkington (30) stellte die Kommission fest, dass eine Gewichtung der beiden Wettbewerbsfaktoren anhand des jeweiligen Anteils der Investitionen für die beiden Produkte künstlich wäre, da sich das fragliche Projekt auf einen vollkommen integrierten Produktionsstandort bezog. Deshalb zog die Kommission zur Gewichtung das Verhältnis der geschaffenen Kapazitäten für die beiden Produkte heran. (144) Das vorliegende Projekt bezieht sich, wie in Abschnitt 2.3 dieses Beschlusses ausgeführt, auf zwei miteinander verbundene Werke (ein OSB-Werk und ein Spanplattenwerk), die durch eine gemeinsame technische Infrastruktur und eine gemeinsame Verwaltung verbunden sind. Die förderfähigen Kosten lassen sich nach den beiden Werken aufschlüsseln. Daher kann in diesem Fall, im Gegensatz zur Pilkington-Entscheidung, anhand des Verhältnisses der förderfähigen Investitionskosten für die beiden Produkte ein kombinierter Wettbewerbfaktor berechnet werden. (145) In seiner Stellungnahme zum Einleitungsbeschluss schlägt Deutschland als dritte Möglichkeit zur Gewichtung der unterschiedlichen Wettbewerbsfaktoren der beiden Produkte vor, dafür die Deckungsbeiträge (31) der beiden Produktionsanlagen heranzuziehen. Nach Angaben Deutschlands wäre dadurch gewährleistet, dass dem Beitrag der beiden betroffenen Produkte zum Betriebsergebnis Rechnung getragen wird. (146) Abhängig von dem jeweils verfolgten Ansatz würde der kombinierte Wettbewerbsfaktor für das gesamte Investitionsprojekt 0,86 (Berechnung anhand des Verhältnisses der Kapazitäten (32)), 0,85 (Berechnung anhand des Verhältnisses der Investitionskosten (33)) oder 0,92 (Berechnung anhand des Verhältnisses der Deckungsbeiträge (34)) betragen. (147) Da die beiden anderen zur Berechnung der höchstzulässigen Beihilfeintensität notwendigen Faktoren bei 0,8 („Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze“, I) und 1,5 („Regionale Auswirkung“, M) liegen, ergibt sich daraus nach Ziffer 3.10 des MSR 1998 aufgrund der Formel R × T × I × M letztlich eine höchstzulässige Beihilfeintensität von 36,12 %, 35,70 % bzw. 38,64 %. Folglich ist die von Deutschland angemeldete Beihilfeintensität von 35 % in jedem Fall mit dem MSR 1998 vereinbar. (148) Deshalb erübrigt es sich festzulegen, anhand welches Ansatzes der kombinierte Wettbewerbsfaktor zu berechnen ist. Der von Deutschland vorgeschlagene Ansatz (der zu dem günstigsten Ergebnis führt) ist aber insofern in jedem Fall abzulehnen, als er auf Daten von 2004 beruht, die zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht verfügbar waren. 6.3.5.   KEINE RÜCKFORDERUNGSANORDNUNG (149) Es sei daran erinnert, dass Deutschland bereits Beihilfen in Höhe von insgesamt […] EUR an die Begünstigten ausgezahlt hat (von dem genehmigten Gesamtbetrag von 69 797 988 EUR). (150) In ihrer Stellungnahme vertrat die KronoGroup die Ansicht, dass die Kommission die einstweilige Rückforderung der Beihilfe nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 hätte anordnen sollen. (151) Eine Rückforderungsanordnung ist eine außergewöhnliche Maßnahme, die die Kommission nur ergreifen darf, wenn die spezifischen, in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die KronoGroup hat keine überzeugenden Argumente dafür vorgebracht, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind; jedenfalls wäre eine Rückforderungsanordnung im vorliegenden Fall nicht angemessen gewesen. VII.   SCHLUSSFOLGERUNG (152) Die Kommission stellt fest, dass Deutschland die fragliche Beihilfe unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV gewährt hat. Die von Deutschland angewandte Beihilfeintensität von 35 % ist jedoch mit dem MSR 1998 vereinbar. Folglich ist die fragliche Beihilfe als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehen. HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Glunz AG und der OSB Deutschland GmbH in Höhe von 69 797 988 EUR ist gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Brüssel, den 23. März 2011 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Vizepräsident (1)  Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 sind an die Stelle der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag die Artikel 107 und 108 AEUV getreten. Die Artikel 87 und 88 EG-Vertrag und die Artikel 107 und 108 AEUV sind im Wesentlichen identisch. Im Rahmen dieses Beschlusses sind Bezugnahmen auf die Artikel 107 und 108 AEUV als Bezugnahmen auf die Artikel 87 und 88 EG-Vertrag zu verstehen, wo dies angebracht ist. (2)   ABl. C 263 vom 22.10.2005, S. 7. (3)   ABl. C 107 vom 7.4.1998, S. 7. (4)  Slg. 2004, II-4177. (5)  Vergleiche Rechtssache C-199/06 (CELF), Slg. 2008, I-469, Randnummern 60-64. (6)  Siehe Fußnote 2. (7)   ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1. (8)  Slg. 2008, I-6619. (9)  Staatliche Beihilfe N 209/99 — Schreiben der Kommission D/105751 vom 2.8.2000. (10)  Staatliche Beihilfe N 702/97 — Schreiben de Kommission D/12438 vom 30.12.1999. (*1)  Unterliegt dem Berufsgeheimnis. (11)  Die Informationen wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Luther, Willma, Buchholz, Baierlein und Nierer im Namen der Unternehmen der KronoGroup übermittelt. (12)   „Structural Panel Supply and Demand in Europe“, 10. Dezember 2003. (13)  Diese Region war nach der im Zeitraum 2000-2006 geltenden deutschen Fördergebietskarte kein Fördergebiet. (14)  Prof. Collignon ist Mitglied des Aufsichtsrates der Glunz AG. (15)   ABl. C 340 vom 27.11.1999, S. 8. (16)  Jaako Pöyry Consulting: „The Development of Wood-Based Panel Industry — Capacity Utilisation Rate and Substitution between OSB and Particle board in the European Economic Area 1993-1998“, 20.6.2000. (17)   „Expert Opinion on OSB Substitution Potential of Plywood and Mill Capacity Calculations“. Jaakko Pöyry, 15. September 2000. „Substitution between OSB and Plywood in the European Economic Area“. Jaakko Pöyry, 13. Februar 2001. (18)  Siehe auch Sache IV/M.599 — Noranda Forest/Glunz (ABl. C 298 vom 11.11.1995). (19)  Michel Vernois, Centre Technique du Bois et de l’Ameublement, Paris, Gutachterbericht „Market Structure and Competition in the European Wood Industry“, 2001 (20)  Jaako Pöyry Consulting: „The Development of Particle board and OSB Consumption and Capacity Utilisation Rate in the EEA 1993-1998“, 14.4.2000. (21)  Vgl. Fußnote 19. (22)  Zur Berechnung der durchschnittlichen Jahreswachstumsrate in einem Zeitraum von fünf Jahren sind Daten zum sichtbaren Verbrauch aus einem Zeitraum von sechs Jahren erforderlich. (23)  Jaakko Pöyry: „The development of wood-based panels consumption in the EEA 1993-1999“. (24)  Bericht von Jaakko Pöyry: „The development of OSB and Plywood Consumption in the European Economic Area 1993-1998“. (25)  In den Endverwendungen Verpackung, Zäune, Dachstuhl, Fußbodenbelag und Innenverkleidung. (26)  In seiner Zusammensetzung zum Zeitpunkt der ursprünglichen Anmeldung im Jahr 2000. (27)  In den Endverwendungen Verpackung, Zäune, Dachstuhl, Fußbodenbelag und Innenverkleidung. (28)  Vollzeit-Dauerarbeitsplätze in direktem Zusammenhang mit dem Projekt. (29)  Wobei „R“ für die die höchstzulässige Beihilfeintensität für Großunternehmen im betreffenden Fördergebiet steht, „T“ für den Wettbewerb, „I“ für das Verhältnis Kapitaleinsatz/Arbeitsplätze und „M“ für die regionale Auswirkung. (30)   ABl. L 49 vom 20.2.2009, S. 18. (31)  Der Deckungsbeitrag ist die Differenz zwischen den Erlösen und den variablen Kosten, die durch ein Produkt ausgelöst werden. Der Deckungsbeitrag kann als derjenige Beitrag betrachtet werden, den ein Produkt zur Deckung der Fixkosten beiträgt. Anders ausgedrückt, gibt der Deckungsbeitrag die Höhe des Gewinns pro verkaufter Einheit an. (32)  In der Anmeldung wird die Produktionskapazität des neuen OSB-Werks mit […] m3 (42 %) und diejenige des neuen Spanplattenwerk mit […] m3 angesetzt (58 %). Daraus ergäbe sich ein kombinierter Wettbewerbsfaktor von 0,42 × 1 + 0,58 × 0,75 = 0,86. (33)  Die förderfähigen Kosten für das OSB-Werk belaufen sich auf 81,8 Mio. EUR (41 %) und die des Spanplattenwerks auf 117,6 Mio. EUR (59 %). Daraus ergäbe sich ein kombinierter Wettbewerbsfaktor von 0,41 × 1 + 0,59 × 0,75 = 0,85. (34)  Nach Angaben von Deutschland lag 2004 der relative Deckungsbeitrag des OSB-Werks bei 68,5 % und der des Spanplattenwerks bei 31,5 %

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.