Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/1997 der Europäischen Zentralbank vom 24. November 2020 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021 (EZB/2020/57)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-12-17

Quellenkennung: 32020D1997. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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02020D1997 — DE — 17.12.2021 — 002.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B BESCHLUSS (EU) 2020/1997 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. November 2020 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021 (EZB/2020/57) (ABl. L 410 vom 7.12.2020, S. 104) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 BESCHLUSS (EU) 2021/1944 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. November 2021   L 397 26 10.11.2021 ►M2 BESCHLUSS (EU) 2021/2254 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2021   L 454 17 17.12.2021 ▼B BESCHLUSS (EU) 2020/1997 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. November 2020 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021 (EZB/2020/57) Artikel 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Beschlusses sind die nachfolgend aufgeführten Begriffe wie folgt zu verstehen: a)  „Umfang der Ausgabe von Münzen“ der Umfang der Ausgabe von Münzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43); b)  „Umlaufmünzen“ Umlaufmünzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 729/2014 des Rates ( 1 ); c)  „Sammlermünzen“ Sammlermünzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ). Artikel 2 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2021 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2021, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt: (in Mio. EUR)   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2021: Umlauf-münzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen Belgien 33,0 1,0 34,0 Deutschland 417,0 241,0 658,0 Estland 10,4 0,3 10,7 ▼M2 Irland 25,8 0,5 26,3 ▼B Griechenland 99,5 3,6 103,1 Spanien 291,5 30,0 321,5 Frankreich 243,0 50,0 293,0 Italien 169,3 2,7 172,0 Zypern 11,0 0,1 11,1 ▼M1 Lettland 10,6 0,2 10,8 ▼B Litauen 20,0 0,6 20,6 Luxemburg 14,7 0,4 15,1 Malta 8,2 0,3 8,5 ▼M1 Niederlande 50,0 0,1 50,1 ▼B Österreich 62,5 153,5 216,0 Portugal 31,5 2,0 33,5 Slowenien 21,0 1,0 22,0 ▼M1 Slowakei 16,0 2,0 18,0 ▼B Finnland 15,0 10,0 25,0 Insgesamt 1 482,9 499,3 1 982,2 Artikel 3 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam. Artikel 4 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gerichtet. ( 1 ) Verordnung (EU) Nr. 729/2014 des Rates vom 24. Juni 2014 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 194 vom 2.7.2014, S. 1). ( 2 ) Verordnung (EU) Nr. 651/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Ausgabe von Euro-Münzen (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 135).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.