02020D1997 — DE — 17.12.2021 — 002.001


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►B

BESCHLUSS (EU) 2020/1997 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 24. November 2020

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021 (EZB/2020/57)

(ABl. L 410 vom 7.12.2020, S. 104)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

BESCHLUSS (EU) 2021/1944 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. November 2021

  L 397

26

10.11.2021

►M2

BESCHLUSS (EU) 2021/2254 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2021

  L 454

17

17.12.2021




▼B

BESCHLUSS (EU) 2020/1997 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 24. November 2020

über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021 (EZB/2020/57)



Artikel 1

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Beschlusses sind die nachfolgend aufgeführten Begriffe wie folgt zu verstehen:

a) 

„Umfang der Ausgabe von Münzen“ der Umfang der Ausgabe von Münzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 des Beschlusses (EU) 2015/2332 (EZB/2015/43);

b) 

„Umlaufmünzen“ Umlaufmünzen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 729/2014 des Rates ( 1 );

c) 

„Sammlermünzen“ Sammlermünzen im Sinne von Artikel 1 Nummer 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ).

Artikel 2

Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2021

Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2021, wie in der folgenden Tabelle aufgeführt:



(in Mio. EUR)

 

Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2021:

Umlauf-münzen

Sammlermünzen

(nicht für den Umlauf bestimmt)

Umfang der Ausgabe von Münzen

Belgien

33,0

1,0

34,0

Deutschland

417,0

241,0

658,0

Estland

10,4

0,3

10,7

▼M2

Irland

25,8

0,5

26,3

▼B

Griechenland

99,5

3,6

103,1

Spanien

291,5

30,0

321,5

Frankreich

243,0

50,0

293,0

Italien

169,3

2,7

172,0

Zypern

11,0

0,1

11,1

▼M1

Lettland

10,6

0,2

10,8

▼B

Litauen

20,0

0,6

20,6

Luxemburg

14,7

0,4

15,1

Malta

8,2

0,3

8,5

▼M1

Niederlande

50,0

0,1

50,1

▼B

Österreich

62,5

153,5

216,0

Portugal

31,5

2,0

33,5

Slowenien

21,0

1,0

22,0

▼M1

Slowakei

16,0

2,0

18,0

▼B

Finnland

15,0

10,0

25,0

Insgesamt

1 482,9

499,3

1 982,2

Artikel 3

Wirksamwerden

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe an die Adressaten wirksam.

Artikel 4

Adressaten

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gerichtet.



( 1 ) Verordnung (EU) Nr. 729/2014 des Rates vom 24. Juni 2014 über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 194 vom 2.7.2014, S. 1).

( 2 ) Verordnung (EU) Nr. 651/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Ausgabe von Euro-Münzen (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 135).