Europäische Union

94/208/EG: Entscheidung der Kommission vom 31. Januar 1994 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.315 - Mannesmann/Vallourec/Ilva) (Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 31994D0208. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Ähnlichkeit der Preislisten der einzelnen Wettbewerber wird noch durch einen Vergleich der Abstufungen erhärtet, die bei einigen der Aufschläge und Rabatte für besondere Stahlsorten, Längen, Zertifizierung, Toleranzen oder Mengenrabatte in diesen Preislisten aufgeführt sind. Alle Wettbewerber in Europa verwenden gleichartige bzw. sehr ähnliche Abstufungen, was auf eine hohe Transparenz der Preisstruktur auf dem NRS-Markt schließen lässt. Dies gilt vor allem für Sortenabstufungen, jedoch auch für Toleranzabstufungen, Zuschneiden von Längen und Mengenrabatte. (87) Ein weiterer Nachweis für die Markttransparenz sind die nahe beieinanderliegenden Veröffentlichungsdaten der unterschiedlichen Preislisten in dem Zeitraum Ende 1988 bis Anfang 1992. Die Überprüfung dieser Daten hat ergeben, daß alle Wettbewerber ihre Preislisten innerhalb ein und desselben Monats herausgegeben haben, mit Ausnahme von Anfang 1992, als die erste Preisliste zwei Monate vor der letzten veröffentlicht wurde. (88) Nach den Angaben der Parteien sind diese Ähnlichkeiten darauf zurückzuführen, daß sämtliche Wettbewerber beschlossen haben, ihre Preislisten nach dem Muster der Mannesmann-Preisliste aufzubauen. Die wichtigsten Wettbewerber und Kunden der Parteien haben diese Aussage bestätigt. Die Anpassung an die Mannesmann-Preisliste wurde nach Aussage eines Wettbewerbers von allen Marktteilnehmern in den 80er Jahren vollzogen. Die sich daraus ergebende Ähnlichkeit der Listen hat dazu geführt, daß einige Kunden und ein Wettbewerber in den Fragebögen der Kommission von der "europäischen Preisliste" sprachen. Der Begriff "europäische Preisliste" beziehe sich jedoch nicht auf eine einzige Preisliste, sondern auf die Tatsache, daß angesichts der grossen Ähnlichkeiten im Aufbau der verschiedenen Preislisten die Preise in diesem Wirtschaftszweig in einem Mitgliedstaat nach dem Vorbild der Preisliste des Marktführers angegeben werden. Eine derartige Vorgehensweise bei der Preisangabe ist dazu geeignet, die Wirkung der Preislisten auf die Markttransparenz noch weiter zu erhöhen. "Geheimrabatte" (89) Die Parteien haben der Kommission Angaben über die durchschnittlichen "Geheimrabatte" vorgelegt, die im genannten Zeitraum gewährt wurden, sowie über die Rabatte, die den wichtigsten Lagerhändlern eingeräumt werden. Ein Vergleich der Durchschnittsrabatte könnte zu falschen Schlußfolgerungen hinsichtlich der Ähnlichkeit der Preispolitik führen, da die Höhe dieser Rabatte eng an die Zusammensetzung des Angebots eines Herstellers gebunden ist. Deshalb sollten die Durchschnittsrabatte der drei Anmelder lediglich als Anhaltspunkt für ein ähnliches Preisverhalten gelten, obwohl sie nur geringfügig voneinander abweichen. (90) Ein Vergleich der den grössten Lagerhändlern eingeräumten Rabatte ist deshalb aufschlußreicher. Die den grössten Lagerhändlern eingeräumten Rabatte waren erheblich und steigerten sich jährlich in dem Zeitraum 1988 bis 1992. Obwohl umfangreiche Rabatte nicht zur Markttransparenz beitragen sollten, lässt sich in diesem Fall feststellen, daß die Rabatte aller Wettbewerber nur unerheblich voneinander abweichen, und daß der Unterschied zwischen dem niedrigsten (Mannesmann) und dem höchsten Satz (Vallourec) mit Ausnahme der Jahre 1989 und 1990 stets gleichgeblieben ist. Besonders hervorzuheben ist hierbei, daß der durchschnittliche den grössten Lagerhändlern eingeräumte "Geheimrabatt" in dem Gesamtzeitraum [ . . . ] bei Dalmine, [ . . . ] bei Mannesmann und [ . . . ] (5) bei Vallourec betrug, wobei zu bedenken ist, daß 16 Monate lang zwischen 1990 und 1992 keine Preislisten herausgegeben wurden. (91) Bei der Prüfung der Frage, ob eine derartige Ähnlichkeit ein ausreichendes Maß an Markttransparenz ergibt, um eine gegenseitige Überwachung des Preisverhaltens zu ermöglichen, hat die Kommission folgende Faktoren berücksichtigt, die zu Unterschieden zwischen den "Geheimrabatten" der Parteien hätten führen müssen. Angesichts des erwähnten Preisverhaltens auf dem Markt (jeder Wettbewerber ermittelt seinen Rabatt in einem Mitgliedstaat auf der Grundlage der Preisliste der inländischen Gesellschaft), wird die Durchschnittshöhe der Rabatte als Prozentsatz der Listenpreise ausgedrückt, die bei einem Verkauf ins Ausland nicht als Bezugnahme dienen. Aus diesem Grund wird dieser Durchschnittsrabatt von der jeweiligen Preishöhe in jedem Land, der abweichenden Währungsentwicklung in den einzelnen Ländern und der räumlichen Zusammensetzung des Absatzes jedes einzelnen Unternehmens beeinflusst. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die von den Parteien angegebenen Durchschnittsrabatte für den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung von zwei aufeinanderfolgenden Preislisten gelten. Der Durchschnittsrabatt ist somit auch von der zeitlichen Verteilung des Absatzes eines Unternehmens abhängig (ein Grossauftrag wird sich unterschiedlich auf den Durchschnitt auswirken, je nachdem, ob er zu Beginn oder zum Ende eines Zeitraums erteilt wird). Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß der Unterschied bei dem Durchschnittsrabatt an die grössten Lagerhändler einem hohen Maß an Preistransparenz nicht entgegensteht. (92) In einem Warenmarkt, in dem wenige Lieferanten geschäftliche Verbindung mit zahlreichen Kunden haben, erfolgt die Preisrückmeldung von den Kunden schnell und höchst zuverlässig, so daß wenig Spielraum für eine Preisdiskriminierung besteht. Dies trifft um so mehr zu, als die Lagerhändler in den vergangenen Jahren ihre Bestände erheblich abgebaut haben. Sie kaufen nunmehr häufiger als in der Vergangenheit kleinere Mengen ein, wobei sie in der Regel ein- bis zweimal im Monat ordern. Dadurch gehen bei den Lieferanten eine grosse Anzahl von Preisnachfragen je Monat ein (Vallourec bezog sich auf [ . . . ] monatliche Nachfragen). Durch eine derartige Häufigkeit der Kontakte mit einer Vielzahl von Kunden erhöht sich die Markttransparenz beträchtlich. Ausserdem haben die Parteien die Möglichkeit, die Zuverlässigkeit derartiger Angaben über ihre Konzern-Lagerhändler zu überprüfen. Infolge des Zusammenschlusses würde sich die Anzahl der Lieferanten verringern, wodurch DMV und Sandvik häufiger und damit genauere Informationen über die Preise der Wettbewerber erlangen würden, die sie dann noch leichter als in der Vergangenheit zuordnen könnten. (93) Dies wird durch die Antworten der Wettbewerber auf das Auskunftsersuchen der Kommission erhärtet. Keiner der Wettbewerber hat in seinen Antworten die Auffassung der Parteien bestätigt, wonach der NRS-Markt nicht preistransparent sei; vielmehr haben alle geltend gemacht, daß sich der NRS-Markt durch ein hohes Maß an Preistransparenz auszeichnet. So hat z. B. ein Wettbewerber angegeben, daß sein Unternehmen in ständiger Verbindung mit sämtlichen Arten von Kunden sei und deshalb innerhalb von Stunden eine Rückmeldung von ihnen über Änderungen in den Preislisten und - innerhalb einer Woche - bei den Rabatten, d. h. die tatsächlich angewandten Preise, erhalte. Derselbe Wettbewerber teilte mit, daß der "übliche" Geheimrabatt auf dem Markt [ . . . ] beträgt, was den von den Parteien angegebenen Zahlen (siehe oben) sehr nahe kommt. Ein anderer Wettbewerber hat angegeben, daß jedermann durch die Kontakte mit den Wettbewerbern und den Kunden die tatsächliche Durchschnittspreishöhe seiner Wettbewerber kenne. Die weitaus meisten der Wettbewerber und Grossabnehmer gaben in ihren Antworten an die Kommission an, daß die anderen Marktteilnehmer auf die Preiserhöhung eines Wettbewerbers kurzfristig, d. h. innerhalb von höchstens drei Wochen reagieren würden. Die meisten Wettbewerber der Anmelder teilten hierzu mit, daß sie binnen einer bis zwei Wochen auf Änderungen bei der Preishöhe eines anderen Marktteilnehmers reagieren würden. Schlußfolgerung (94) Unter diesen Umständen und angesichts der Tatsache, daß es sich bei nahtlosen nichtrostenden Rohren um einen ausgereiften Markt mit einer niedrigen Innovationsrate handelt, dessen Erzeugnisse zu 80-90 % marktgängige Produkte sind, die lediglich sechs unterschiedlichen Stahlsorten zugeordnet werden können, ist angesichts der bereits beschriebenen Ähnlichkeiten und der nahe beieinanderliegenden Veröffentlichungsdaten ein sehr schneller Preisvergleich innerhalb der einzelnen Wettbewerber möglich. Ein derartiges Preisverhalten und die Tatsache, daß die wichtigsten Anbieter regelmässige geschäftliche Verbindungen mit denselben Kunden haben, verstärkt diese Transparenz noch weiter und versetzt die Marktteilnehmer in die Lage, die Preise aller übrigen Wettbewerber genau zu kennen. (95) Das Ausmaß an Transparenz ist so groß, daß jeder der beiden wichtigsten Hersteller sehr schnell herausfinden kann, wenn der andere Hersteller das stillschweigend vereinbarte Preisgebaren aufgibt, indem er seine Preise senkt, um grössere Liefermengen auf den Markt zu bringen. Hierbei ist zu bedenken, daß die Lagerhändler im Verlaufe eines Jahres eine Vielzahl von Käufen jeweils relativ kleiner Mengen tätigen. Somit schafft der Marktmechanismus die notwendigen Voraussetzungen dafür, daß sich die Wettbewerber gegenseitig überwachen können, und bietet keine Möglichkeit, durch den Abschluß langfristiger Verträge über grosse Lieferungen beträchtliche "Einmal"-Gewinne zu erzielen. [G] Tatsächlicher und potentieller Wettbewerb (96) Die Kommission hatte in einer zweiten Stufe zu ermitteln, in welchem Ausmaß das Verhalten der beiden Marktführer durch andere Wettbewerber und/oder Kunden eingeschränkt werden kann. Tatsächlicher Wettbewerb (97) Zwei der verbleibenden Wettbewerber (nämlich Tubacex und Schöller-Bleckmann) sind im räumlichen Bezugsmarkt angesiedelt, bei den übrigen handelt es sich um Japaner. Westeuropäische Hersteller (98) Angesichts der Tatsache, daß in Westeuropa die NRS-Nachfrage stagniert, während strukturelle Überschußkapazitäten bestehen, müssten die übrigen, überwiegend in Westeuropa tätigen Hersteller damit rechnen, daß sie sich gemeinsamen Gegenmaßnahmen der beiden Marktführer aussetzen würden, wenn sie ihren Absatz steigern wollten; denn jede Erhöhung der Absatzzahlen eines Unternehmens müsste notwendigerweise zu Lasten des Absatzes der Hauptwettbewerber gehen. Ausserdem würden Sandvik und DMV über ausreichende Reserven verfügen, um jeglichen Versuch kleinerer Wettbewerber, Marktanteile hinzuzugewinnen, zu vereiteln. (99) Tubacex ist ein spanisches Unternehmen, das erst seit 1987 seine Tätigkeiten auf den NRS-Markt konzentriert. Es hat seine Tätigkeit fast ausschließlich auf den NRS-Markt konzentriert und gehört nicht, wie DMV und Sandvik, einer grösseren Unternehmensgruppe an. Nach den Angaben der Parteien beträgt der Marktanteil von Tubacex 13 % (die Untersuchungen der Kommission haben einen etwas niedrigeren Anteil ergeben). Während Tubacex auf der iberischen Halbinsel mit ihrem relativ niedrigen Absatzvolumen Marktführer ist, hat es einige Schwierigkeiten, seine Marktpräsenz in den grossen westeuropäischen Märkten wie Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich auszubauen, was auf das Vorhandensein der ansässigen Hersteller zurückzuführen ist. Die Kommission hat keine Anhaltspunkte dafür, ob Tubacex in der Lage sein wird, auch in der neuen Marktstruktur seine starke Stellung in Spanien zu behaupten. Tubacex ist der einzige Marktteilnehmer, der ein besonderes Herstellungsverfahren anwendet, das ein schnelleres Strangpressen der Knüppel und die Verwendung von Vierkantknüppeln anstelle runder Knüppel ermöglicht. Durch dieses Verfahren kann Tubacex beim Strangpressen eine theoretisch höhere Kapazität als seine Wettbewerber erreichen. Auch erklärt dies teilweise, warum Tubacex bei der Verwendung von Vierkantknüppeln niedrigere Kosten erzielen kann. Andererseits entstehen dadurch Qualitätsprobleme vor allem im Hinblick auf die aussermittige Lage der Rohre. Wenn auch aus technischer Sicht erhebliche Probleme dadurch nur bei den Erzeugnissen der höheren Qualität entstehen, wurde wegen der hohen Durchschnittsqualität auf diesem Markt die Stellung von Tubacex als Qualitätsanbieter geschädigt, so daß es nunmehr hauptsächlich die niedrigeren Qualitäten anbietet. Dies wird bereits durch die schwache Stellung von Tubacex im Bereich der warmbearbeiteten Rohre und die Tatsache deutlich, daß es gegenwärtig nicht die vollständige Palette sämtlicher Stahlsorten anbietet. Auch die Äusserungen von Sandvik und einiger Lagerhändler bestätigen diese Einschätzung. Aufgrund seines besonderen Herstellungsverfahrens muß Tubacex kaltbearbeitete Rohre in Bereichen anbieten, in denen seine Wettbewerber warmbearbeitetes Material anbieten können. Die gegenwärtige Auslastung seiner tatsächlichen und theoretischen Kapazität bei der Kaltbearbeitung ist ungewöhnlich hoch. Um seine Kapazität bei der Kaltbearbeitung spürbar zu steigern, müsste Tubacex nicht nur mehr Arbeitskräfte einsetzen, sondern auch weitere Investitionen in Kaltbearbeitungsanlagen vornehmen. (100) Tubacex hat erst kürzlich schwerwiegende Finanzprobleme überwunden und mit seinen Lieferanten eine Vereinbarung getroffen, um eine umfangreiche interne Umstrukturierung durchführen zu können. Obwohl sich Tubacex erst seit 1987 auf das NRS-Geschäft konzentriert, hat es sich zu einem ernstzunehmenden Wettbewerber entwickelt, der bisher die Rolle des "Störenfrieds" auf dem westeuropäischen Markt gespielt hat. Es ist in der Regel mit niedrigeren Preisen als die übrigen Hersteller auf den Markt getreten und hat damit seinen gegenwärtigen Marktanteil errungen. Mit dem jüngsten Preisrückgang haben sich auch die Preise von Tubacex dem Marktdurchschnitt genähert. (101) Die Untersuchungen der Kommission haben jedoch eine Veränderung in der Marktstrategie von Tubacex seit 1992 ergeben. In diesem Jahr begann Tubacex mit der Veröffentlichung von Preislisten. Die Mitte 1992 veröffentlichte Liste hatte bereits einen ähnlichen Aufbau wie die Preislisten der anderen Wettbewerber im Markt. In der Zwischenzeit hat sich Tubacex auf bestimmte schneller wachsende Ausfuhrmärkte ausserhalb Westeuropas konzentriert, in denen die einheimischen Hersteller und damit auch die Risiken schwächer sind. Dies kann man auch an seinem Anteil am Weltmarkt ersehen, der gemessen an seinem Marktanteil in Westeuropa relativ hoch ist. (102) Die Parteien haben in ihrer schriftlichen Stellungnahme ausgeführt, daß Tubacex bewusst einen Herstellungsweg mit anfänglicher Kosteneinsparung bei Rohstoffen und der Warmbearbeitung gegangen sei, was teilweise durch einen zusätzlichen Kaltpilgerschritt ausgeglichen wurde, der das Problem der aussermittigen Lage löst. Ausserdem sei Tubacex in der Lage gewesen, durch den Einsatz zusätzlicher, gebrauchter Pilgerschrittwalzen bei der Endbearbeitung derartige Rohre als "warmbearbeitete" Rohre auf den Markt zu bringen. (103) Die Parteien sind der Auffassung, daß Tubacex die Möglichkeit hätte, sein Mittigkeitsproblem durch den Einsatz zusätzlicher gebrauchter Pilgerschrittwalzen zu überwinden. Es könnte damit einen Teil seiner ungenutzten Kapazitäten bei der Warmbearbeitung zur Steigerung seines Marktanteils nutzen, falls DMV und Sandvik ihre Preise erhöhen sollten. Angesichts einer langfristig stagnierenden Nachfrage und der niedrigen Preiselastizität der Nachfrage ist jedoch zu bezweifeln, ob eine Erhöhung des Absatzes auf dem westeuropäischen Markt für Tubacex ein wirtschaftlich vernünftiges Vorgehen wäre. Tubacex hat nicht nur relativ niedrige Festkosten, sondern kann auch seine Gesamtkosten bei der gegenwärtigen Produktionshöhe und den Preisen decken, so daß es nicht von einer Steigerung seines Ausstosses abhängt. Ausserdem könnte Tubacex eine derartige Strategie wohl nur verfolgen, wenn es Investitionen in Pilgerschrittwalzen vornähme. Eine solche Entscheidung wird in der Regel aber nur getroffen, wenn mit einer langfristigen Zunahme der Nachfrage gerechnet wird und der Anbieter realistische Aussichten hat, seine Investitionen durch eine anhaltende Preiserhöhung und Gewinnsteigerung hereinzuholen. Unter den gegebenen Voraussetzungen wäre der wirtschaftliche Anreiz für Tubacex gering, den Wettbewerb auf diesem Wege zu steigern, da seine möglichen Gewinne gegen das Risiko eines Preiskrieges abgewogen werden müssten. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn die Angebotsseite von zwei Anbietern beherrscht würde, deren Marktanteil zusammengenommen 70 % beträgt, während die Nachfrageseite sich langfristig durch Stagnation und eine niedrige Preiselastizität auszeichnet. Der mit einem derartigen Vorgehen unweigerlich verbundene Einnahmenrückgang müsste sich aber auf ein Unternehmen besonders schädigend auswirken, daß seine finanziellen Schwierigkeiten erst in jüngster Zeit überwunden hat. (104) Tubacex hat erklärt, daß es jegliche Preiserhöhung von DMV und Sandvik auf dem Markt nachvollziehen würde. Diese Aussage steht nicht nur im Einklang mit den bereits dargelegten Erwägungen, sondern auch mit der von Tubacex in den vergangenen Jahren verfolgten Politik. Tubacex hat sich immer mehr den Preisen der übrigen Wettbewerber angenähert, seitdem es damit begonnen hat, Preislisten zu veröffentlichen. In der Zwischenzeit hat der hohe Anteil der Ausfuhren nach Märkten ausserhalb Westeuropas gezeigt, daß dieses Unternehmen seinen Schwerpunkt auf Märkte verlagert hat, in denen es seine Kostenvorteile nutzen konnte, ohne die Gefahr von Gegenmaßnahmen der übrigen westeuropäischen Wettbewerber einzugehen. Während die anderen Marktteilnehmer einschließlich der beiden Marktführer in der Regel zwei Drittel ihrer Produktion an die Lagerhändler und ein Drittel an die Endabnehmer verkaufen, hat Tubacex seinen Absatz anders ausgerichtet und liefert [ . . . ] seines Umsatzes durch Direktverkäufe an die Endabnehmer. Um seinen Marktanteil spürbar steigern zu können, müsste Tubacex die Lagerhändler vermehrt einschalten, bei denen jedoch eine grössere Preistransparenz herrscht, die durch den Zusammenschluß noch verstärkt würde. Ausserdem müsste es in grösserem Masse Rohre in Grössen und Sorten herstellen, bei denen es nicht über die gleichen Kostenvorteile verfügt. (105) Schöller-Bleckmann (SBER) ist ein staatseigenes österreichisches Unternehmen, das nach den Angaben der Anmelder rund 11 % des Gemeinschaftsmarktes auf sich vereinigt. SBER befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und kann nicht mit Sicherheit darauf zählen, daß die österreichische Regierung bereit sein wird, für seine Verluste in unbegrenzter Höhe aufzukommen. (106) In den vergangenen fünf Jahren hat SBER eine Umstrukturierung vorgenommen, die zur Entlassung von rund 40 % der Beschäftigten geführt hat. Die Auslastung seiner vorhandenen Kapazitäten ist sowohl bei der Warm- als auch bei der Kaltbearbeitung sehr hoch. Es würde deshalb nur über geringe Möglichkeiten verfügen, seine Produktion zu erhöhen, um die wichtigsten Hersteller in Schach halten zu können. (107) Ausserdem ist die Kostenstruktur von SBER gegenüber seinen westeuropäischen Wettbewerbern besonders ungünstig. Seine Festkostenrate ist relativ hoch, hinzu kommen umfangreiche Verluste. Die Anmelder haben vorgebracht, daß SBER in einer derartigen Lage seinen Ausstoß erhöhen müsste, um seine Festkosten möglichst weitgehend decken zu können. Die Gewinnschwelle von SBER liegt jedoch bei den gegenwärtigen Preisen relativ nahe an seiner theoretischen Hoechstkapazität. Es ließe sich vorbringen, daß SBER seine Preise zwar erhöhen, jedoch gleichzeitig versuchen könnte, eine Preiserhöhung durch DMV und Sandvik zu unterbieten, um Marktanteile hinzuzugewinnen. In einem Markt mit stagnierender, preisinelastischer Nachfrage würde der Versuch einer Produktionsausweitung durch SBER nach Auffassung der Parteien aber sehr bald zu einem schweren Preisverfall führen. In Erwiderung auf ein derartiges Vorgehen könnten jedoch die anderen Wettbewerber und insbesondere die beiden Marktführer zurückschlagen und ihre Preise weiter senken, was SBER angesichts seiner schwierigen Finanzlage und seinen gegenüber den Marktführern beschränkten Kapazitätsreserven nicht überstehen würde. Ein derartiger Preisverfall könnte die Gewinnschwelle von SBER auf eine unrealistische Höhe anheben, die sogar oberhalb seiner theoretischen Hoechstkapazität liegen könnte. Im umgekehrten Fall könnte SBER bei einer Preiserhöhung einen grösseren Teil seiner Festkosten hereinholen, indem es die Preiserhöhung nachvollzieht, ohne dabei ein Risiko einzugehen. (108) Dies wird durch sämtliche Äusserungen von SBER hinsichtlich seiner Kostenlage und seiner Absatzstrategie erhärtet. In seiner schriftlichen Stellungnahme hat es bestätigt, daß es nach einem Zusammenschluß jegliche von DMV oder von Sandvik im Markt durchgesetzte Preiserhöhung würde nachvollziehen müssen. Die japanischen Hersteller (109) Die japanische Herstellung von nahtlosen nichtrostenden Stahlrohren steht weltweit an zweiter Stelle unmittelbar nach der westeuropäischen Produktion. Die fünf grossen Anbieter Sumitomo, Kobe, Sanyo, Nippon Steel und NKK verfügen gemeinsam über eine Produktionskapazität, die einem Drittel der Weltkapazität entspricht; ihre tatsächliche Produktion belief sich im Jahr 1992 auf rund 51 kt. Ihr gemeinsamer Anteil am westeuropäischen Markt beträgt gegenwärtig weniger als 10 %, war jedoch in den Jahren davor gleichbleibend höher bei etwa 10 %. (110) Hiervon zählt Sumitomo mit einem Anteil von rund 20 % zu einem der beiden Weltmarktführer. Auch ist es von den japanischen Herstellern am stärksten auf dem westeuropäischen Markt vertreten. Wie alle übrigen japanischen Hersteller wird Sumitomo allgemein als Qualitätshersteller eingestuft, der in der Lage ist, sämtliche nahtlosen nichtrostenden Stahlrohre anzubieten. Ausserdem verfügt es über besondere Stärken bei der Herstellung kleiner Mehrwertrohre und steht damit wie Sandvik am oberen Ende des Produktmarkts im Wettbewerb. (111) Die japanischen Hersteller waren von dem gleichen Strukturwandel bei den nahtlosen nichtrostenden Stahlrohren wie ihre westeuropäischen Wettbewerber betroffen, nämlich die zunehmende Ersetzung der Strangpressen durch Walzanlagen und der Zusammenbruch des Marktes im vormaligen Ostblock (siehe Randnummer 38). Dadurch ist die Auslastungsquote ihrer Kapazitäten auf einem niedrigen Stand. (112) Wie bereits erwähnt, sind die japanischen Wettbewerber schon seit langem auf dem europäischen Markt in spürbarem Masse vertreten. Keiner von ihnen ist jedoch überwiegend in Europa tätig. Sollten DMV und Sandvik die Preise auf diesem Markt um einen kleinen, aber spürbaren Betrag erhöhen, so könnten die japanischen Wettbewerber unter Nutzung ihrer erheblichen Überschußkapazitäten ihren Absatz in Westeuropa unverzueglich steigern und müssten dabei nicht, wie SBER und Tubacex, Gegenmaßnahmen der beiden Marktführer befürchten. Dies gilt um so mehr, als die Zölle ab dem 1. Januar 1995 schrittweise abgebaut werden sollen. (113) Wenn auch die japanischen Hersteller zu Beginn der 90er Jahre angesichts der hohen Preise und einer abnehmenden Nachfrage nicht spürbar auf den westeuropäischen Markt traten, ist dennoch zu erwarten, daß sie bei einer langfristig stagnierenden Nachfrage in Zukunft in anderer Weise vorgehen werden. (114) Eine von DMV und Sandvik gemeinsam durchgeführte Preiserhöhung wäre deshalb geeignet, einen spürbaren Zutritt japanischer Anbieter auf dem westeuropäischen Markt hervorzurufen. Angesichts der tiefen Preiselastizität der globalen Nachfrage würde ein derartiger Marktzutritt sogar bei kleinen Mengen rasch das Preisniveau hinunterdrücken. (115) Hieraus ergibt sich, daß durch das Vorgehen der japanischen Hersteller der Schaffung einer gemeinsamen beherrschenden Stellung von DMV und Sandvik auf dem westeuropäischen Markt der nahtlosen nichtrostenden Stahlrohre in hinreichendem Masse entgegengewirkt würde. Potentie

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.