Europäische Union

2008/87/EG: Beschluss des Rates vom 30. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Arabischen Emiraten über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten

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Quellenkennung: 32008D0087. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ng von Helsinki vom 6. April 2004. — Abkommen zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Aufnahme von Luftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus, unterzeichnet am 9. September 1991 in Paris, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Frankreich“ bezeichnet, in Verbindung mit der vertraulichen Absichtserklärung von Paris vom 30. Oktober 1986, geändert durch die Absichtserklärung von Paris vom 7. Oktober 1997, ergänzt durch die Absichtserklärung von Abu Dhabi vom 19. September 2001, geändert durch die Absichtserklärung von Paris vom 16. September 2004, zuletzt geändert durch die Absichtserklärung von Abu Dhabi vom 13. Dezember 2006. — Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, unterzeichnet am 2. März 1994 in Abu Dhabi, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Deutschland“ bezeichnet, ergänzt durch das am 15. Juni 1998 in Abu Dhabi unterzeichnete Protokoll, in Verbindung mit der vereinbarten Niederschrift, die am 15. Juni 2000 in Bonn unterzeichnet wurde. — Abkommen zwischen der Regierung der Hellenischen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Aufnahme von Luftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus, unterzeichnet am 16. Dezember 1991 in Abu Dhabi, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Griechenland“ bezeichnet, in Verbindung mit der vertraulichen Absichtserklärung von Athen vom 6. März 1987, geändert durch die Absichtserklärung von Athen vom 11. Februar 1998, in Verbindung mit der Absichtserklärung von Athen vom 27. April 2004. — Abkommen zwischen der Regierung Irlands und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über den Luftverkehr, paraphiert am 28. Juni 1995 in Wien, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Irland“ bezeichnet, in Verbindung mit der vertraulichen Absichtserklärung von Dublin vom 28. Juni 1995. — Abkommen zwischen der Regierung der Italienischen Republik und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Aufnahme von Luftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus, paraphiert am 3. April 1991 in Abu Dhabi, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Italien“ bezeichnet, in Verbindung mit der Vereinbarung von Rom am 21. Februar 1989, geändert durch die Vereinbarung von Rom vom 10. September 1991, geändert durch die Absichtserklärung von Rom vom 8. November 1999, geändert durch die Absichtserklärung von Rom vom 4. Juni 2003, geändert durch die Absichtserklärung von Dubai vom 30. März 2004, geändert durch die Absichtserklärung von Rom vom 13. Dezember 2005, geändert durch den Briefwechsel vom 9. Januar 2007 und 8. Februar 2007, zuletzt geändert durch den Briefwechsel vom 26. September 2007 und 27. September 2007. — Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung der Republik Lettland und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate, paraphiert am 13. September 2005 in Riga, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Lettland“ bezeichnet, in Verbindung mit der Absichtserklärung von Riga vom 13. September 2005. — Abkommen zwischen der Regierung des Großherzogtums Luxemburg und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Aufnahme von Luftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus, paraphiert am 28. November 1986 in Luxemburg, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Luxemburg“ bezeichnet, in Verbindung mit der vertraulichen Absichtserklärung von Luxemburg vom 28. November 1986. — Abkommen zwischen der Regierung Maltas und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Aufnahme von Luftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus, paraphiert am 26. November 1991 in Abu Dhabi und unterzeichnet am 10. November 1994 in Valletta, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Malta“ bezeichnet, in Verbindung mit der vertraulichen Absichtserklärung von Abu Dhabi vom 26. November 1991, geändert durch die Absichtserklärung von Malta vom 24. September 2003. — Abkommen zwischen dem Königreich der Niederlande und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Aufnahme von Luftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus, unterzeichnet am 31. Juli 1990 in Abu Dhabi, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Niederlande“ bezeichnet, in Verbindung mit dem vereinbarten Protokoll und der vertraulichen Absichtserklärung von Den Haag vom 30. Juli 1986, geändert durch die vertrauliche Absichtserklärung von Abu Dhabi vom 10. April 2000. — Abkommen zwischen der Regierung der Republik Polen und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über die Aufnahme von Luftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus, unterzeichnet am 20. November 1994 in Abu Dhabi, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Polen“ bezeichnet, in Verbindung mit der vertraulichen Absichtserklärung von Warschau vom 19. Mai 1992, geändert durch das Addendum vom 4. September 2001 zu der vertraulichen Absichtserklärung. — Luftverkehrsabkommen zwischen der Portugiesischen Republik und den Vereinigten Arabischen Emiraten, paraphiert am 18. Mai 2005 in Lissabon, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Portugal“ bezeichnet, in Verbindung mit der Absichtserklärung von Lissabon vom 18. Mai 2005. — Luftverkehrsabkommen zwischen der Republik Slowenien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, paraphiert am 16. September 2005 in Ljubljana, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Slowenien“ bezeichnet, in Verbindung mit der Absichtserklärung von Ljubljana vom 16. September 2005. — Luftverkehrsabkommen zwischen dem Königreich Spanien und den Vereinigten Arabischen Emiraten, paraphiert am 17. Oktober 2001 in Madrid, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Spanien“ bezeichnet, in Verbindung mit der Absichtserklärung von Madrid vom 17. Oktober 2001. — Luftverkehrsabkommen zwischen der Regierung des Königreichs Schweden und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate, paraphiert am 24. Februar 1999 in Abu Dhabi, nachstehend in Anhang II als „Entwurf des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Schweden“ bezeichnet, in Verbindung mit der am 24. Februar 1999 in Abu Dhabi paraphierten Absichtserklärung. — Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über Luftverkehrsdienste, unterzeichnet am 2. Juni 2002 in Abu Dhabi, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Vereinigtes Königreich“ bezeichnet, in Verbindung mit der Absichtserklärung von Dubai vom 26. Februar 1997, ergänzt durch die Absichtserklärung von London vom 16. Juni 2003 bzw. Abu Dhabi vom 29. Juni 2003. b) Paraphierte oder unterzeichnete und am Tag der Unterzeichnung dieses Abkommens noch nicht in Kraft getretene und nicht vorläufig angewendete Luftverkehrsabkommen und sonstige Vereinbarungen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft — Abkommen zwischen der Regierung Rumäniens und der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate über den Zivilluftverkehr, paraphiert am 8. März 1989 in Abu Dhabi, nachstehend in Anhang II als „Abkommen Vereinigte Arabische Emirate/Rumänien“ bezeichnet, in Verbindung mit der vertraulichen Absichtserklärung von Abu Dhabi vom 8. März 1989. ANHANG II LISTE DER ARTIKEL, DIE TEIL DER IN ANHANG I GENANNTEN ABKOMMEN SIND UND AUF DIE IN DEN ARTIKELN 2 BIS 6 BEZUG GENOMMEN WIRD a) Bezeichnung — Artikel 3 Absätze 2 und 4 des Abkommens 1990 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a und b des Abkommens 2004 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 4 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Belgien, — Artikel 4 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Bulgarien, — Artikel 3 Absatz 2 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Zypern, — Artikel 3 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Tschechische Republik, — Artikel 3 Absätze 2 und 4 des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Dänemark, — Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Finnland, — Artikel 4 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Frankreich, — Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Deutschland, — Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Griechenland, — Artikel 3 Absatz 3 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Irland, — Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Italien, — Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Lettland, — Artikel 4 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Luxemburg, — Artikel 3 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Malta, — Artikel 4 Absätze 4.2 und 4.4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Niederlande, — Artikel 3 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Polen, — Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Portugal, — Artikel 3 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Rumänien, — Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Slowenien, — Artikel 3 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Spanien, — Artikel 3 Absätze 2 und 4 des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Schweden, — Artikel 4 Absätze 2 und 4 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Vereinigtes Königreich, b) Verweigerung, Widerruf, Aussetzung oder Einschränkung von Genehmigungen und Erlaubnissen — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens 1990 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b des Abkommens 2004 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Belgien, — Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Bulgarien, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Zypern, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Tschechische Republik, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Dänemark, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Finnland, — Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Frankreich, — Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Deutschland, — Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b und Absatz 2 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Griechenland, — Artikel 3 Absatz 5 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Irland, — Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Italien, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Absatz 3 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Lettland, — Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Luxemburg, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Malta, — Artikel 5 Absatz 5.1.1 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Niederlande, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Polen, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Portugal, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Rumänien, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie Absatz 3 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Slowenien, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Spanien, — Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Schweden, — Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Vereinigtes Königreich, c) Sicherheit — Artikel 6 des Abkommens 2004 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 7 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Tschechische Republik, — Artikel 14 des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Dänemark, — Artikel 12 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Finnland, — Artikel 11a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Deutschland, — Artikel 9a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Griechenland, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Lettland, — Artikel 8a des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Malta, — Artikel 17 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Niederlande, — Artikel 14 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Portugal, — Artikel 14 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Slowenien, — Artikel 11 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Spanien, — Artikel 14 des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Schweden, — Artikel 10 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Vereinigtes Königreich, d) Besteuerung von Flugkraftstoff — Artikel 7 des Abkommens 1990 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 9 des Abkommens 2004 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Belgien, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Bulgarien, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Zypern, — Artikel 8 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Tschechische Republik, — Artikel 6 des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Dänemark, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Finnland, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Frankreich, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Deutschland, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Griechenland, — Artikel 11 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Irland, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Italien, — Artikel 9 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Lettland, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Luxemburg, — Artikel 5 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Malta, — Artikel 7 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Niederlande, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Polen, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Portugal, — Artikel 9 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Rumänien, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Slowenien, — Artikel 5 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Spanien, — Artikel 6 des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Schweden, — Artikel 8 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Vereinigtes Königreich, e) Beförderungstarife innerhalb der Europäischen Gemeinschaft — Artikel 9 des Abkommens 1990 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 12 des Abkommens 2004 Vereinigte Arabische Emirate/Österreich, — Artikel 11 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Belgien, — Artikel 11 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Bulgarien, — Artikel 13 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Zypern, — Artikel 12 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Tschechische Republik, — Artikel 10 des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Dänemark, — Artikel 8 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Finnland, — Artikel 12 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Frankreich, — Artikel 10 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Deutschland, — Artikel 11 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Griechenland, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Irland, — Artikel 12 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Italien, — Artikel 12 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Lettland, — Artikel 11 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Luxemburg, — Artikel 10 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Malta, — Artikel 6 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Niederlande, — Artikel 9 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Polen, — Artikel 18 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Portugal, — Artikel 13 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Rumänien, — Artikel 18 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Slowenien, — Artikel 7 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Spanien, — Artikel 10 des paraphierten Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Schweden, — Artikel 7 des Abkommens Vereinigte Arabische Emirate/Vereinigtes Königreich. ANHANG III LISTE DER ANDEREN STAATEN GEMÄSS ARTIKEL 2 DIESES ABKOMMENS a) Die Republik Island (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum) b) Das Fürstentum Liechtenstein (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum) c) Das Königreich Norwegen (gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum) d) Die Schweizerische Eidgenossenschaft (gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.