Europäische Union

98/490/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Mai 1998 über Beihilfen Frankreichs zugunsten des Crédit Lyonnais (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1454) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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gnahmen Auf die Stellungnahmen Dritter wird in den nachfolgenden Abschnitten eingegangen. Zu den Einlassungen des CL stellt die Kommission folgendes fest: Was den Zeitpunkt betrifft, zu dem das Unternehmen die französischen Behörden über die Verschlechterung seiner finanziellen Lage und die Notwendigkeit einer staatlichen Stützungsmaßnahme informiert hat, so kann die Kommission nur mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, daß die französischen Behörden ihr gegenüber die wirkliche Situation des CL verschleiert haben, obwohl sie verpflichtet waren, in regelmäßigen Abständen einen Bericht über den Stand der Umsetzung des von ihr im Juli 1995 genehmigten Plans vorzulegen. Die Notwendigkeit der Beihilfen, die die Kommission im September 1996 vor allem deshalb genehmigt hatte, weil sie andernfalls dramatische Folgen für den CL nicht völlig ausschließen konnte, steht außer Frage; dennoch hätten die französischen Behörden die Maßnahmen viel früher anmelden müssen. Der vom CL vorgeschlagene 1. Januar 1994 als Stichtag zur Bewertung der Reduzierung der Geschäftspräsenz im Ausland kann von der Kommission aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden. Die französischen Behörden haben die Kommission 1994 nämlich nicht von der ersten staatlichen Maßnahme zugunsten des CL unterrichtet, und der Umstrukturierungsplan wurde der Kommission - auf Nachfrage und nach Aufstellung eines neuen Konzepts für Beihilfemaßnahmen - erst 1995 vorgelegt. Der Umstand, daß der CL offiziell mit großer Verspätung über den Inhalt des Schreibens von Minister Madelin vom 18. Juli 1995 informiert wurde, kann der Kommission ebensowenig entgegengehalten werden. Die beste Rechtsgrundlage zur Festsetzung des Zeitpunkts, zu dem diese Verpflichtung zu erfuellen war, ist und bleibt der unzweideutige Hinweis "bis Ende 1998" im Schreiben von Minister Madelin vom 18. Juli 1995. Um die Verringerung der Geschäftspräsenz des CL im Ausland beurteilen zu können, legt die Kommission daher den Anteil der betreffenden Regionen an der Bilanzsumme des Unternehmens zum 31. Dezember 1994 zugrunde, wie er im Jahresbericht des Unternehmens ausgewiesen ist. Denn die Bilanz Ende 1994 ist die einzige und letzte objektive Veröffentlichung, auf die sich die Kommission stützen kann. 6. DER VON DEN FRANZÖSISCHEN BEHÖRDEN IM JULI 1997 VORGELEGTE UMSTRUKTURIERUNGSPLAN 6.1. Hauptmerkmale des Plans Der der Kommission im Juli 1997 vorgelegte Plan wurde in der Perspektive einer schrittweisen Öffnung des Kapitals des Crédit Lyonnais aufgestellt, die im Grundsatz bereits im vorhergehenden Plan, den die Kommission 1995 genehmigt hatte, beschlossen worden war. Der Plan geht von makroökonomischen Rahmenbedingungen aus, die durch ein durchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Frankreich in Höhe von 2,3 % und eine Inflationsrate von etwa 2 % jährlich gekennzeichnet sind. Es wird eine Strategie entwickelt, die auf zwei Schwerpunkten der Geschäftstätigkeit beruht: zum einen als Bank für Privatkunden, Selbständige und KMU in Frankreich, zum anderen im Firmenkundengeschäft in den wichtigsten Wirtschaftsräumen der Welt - einschließlich Frankreichs und ganz Europas - als Bank für Großunternehmen und Großkunden. Beide Geschäftsschwerpunkte stützten sich weiterhin auf die Kapazitäten, die der CL in den Bereichen Kapitalmarkt, Finanztechnik und Vermögensverwaltung für Dritte besitzt und aufrechtzuerhalten beabsichtigt. Des weiteren beruht der Plan auf folgenden Annahmen: - vollständige "Neutralisierung" der Netto-Refinanzierungskosten des Darlehens, das der Crédit Lyonnais dem EPFR gewährt hat; - Veräußerung eines erheblichen Teils des Privatkunden-Geschäftsbereichs in Europa; - Anlage der Veräußerungserlöse in fluessigen Mitteln. Die von den französischen Behörden entwickelte Strategie beinhaltete relativ vorsichtige Wachstumsannahmen und zielte vor allen Dingen auf die Wiederherstellung der Rentabilität des Crédit Lyonnais ab. Das Nettobankergebnis (produit net bancaire, Rohergebnis aus Bankgeschäften) sollte sich (konsolidiert, unter Berücksichtigung der Veräußerungen) nominal in etwa auf dem Niveau von 1996 halten, und die allgemeinen Aufwendungen (Personal- und Verwaltungsaufwand) sollten um nahezu 4 Mrd. Francs sinken, so daß der Betriebskoeffizient der Bank (allgemeine Aufwendungen zu Nettobankergebnis) von 79 % im Jahre 1996 auf rund 70 % im Jahre 2000 zurückgehen und damit in der Nähe des von den französischen Hauptkonkurrenten, der Société Générale und der BNP, erreichten Wertes liegen würde. D. h., es wurde davon ausgegangen, daß das Nettobankergebnis, das 1997 stark zurückgegangen war (- 7 % nominal, d. h. fast - 9 % real), sich 1998 stabilisiert und 1998 und 1999 wieder ansteigt. Die Erholung sollte sich bereits 1998 im Geschäftsbereich Frankreich bemerkbar machen, wegen der auf europäischer Ebene vorgesehenen Veräußerungen jedoch erst am Ende des Zeitraums auf der Ebene des gesamten Konzerns festzustellen sein. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Eine bessere Risikokontrolle - mit einer Reduzierung der Rückstellungsquote (12) von 0,78 % auf 0,55 % - sollte im Verlaufe des Zeitraums zu einer erheblichen Verbesserung der Ergebnisse beitragen. Vor allem aber war in dem Plan vorgesehen, schwerpunktmäßig in zwei Bereichen anzusetzen, um die Rentabilität wiederherzustellen und wieder ausreichende Gewinnspannen zu erreichen: i) Erhebliche Verringerung der betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsbereich Frankreich Für eine Universalbank wie den CL ist es ein großer Vorteil, einen nationalen Referenzmarkt zu besitzen. Der nationale Markt der Bank muß ihr ein relativ stabiles Geschäftsvolumen sichern. Für die Bank ist es entscheidend wichtig, zu den leistungskräftigsten Akteuren auf dem französischen Markt zu gehören, so daß ihre Gewinne es ihr ermöglichen, die Funktion Frankreichs als Ausgangsbasis und strategische Grundlage auszubauen. Nach Umsetzung des Plans sollte also die anormale Situation, daß die Bank in Frankreich keine ausreichenden Gewinne erzielt, behoben sein: Auf seinem nationalen Markt sollte der CL, besonders im Privatkundengeschäft, wieder erhebliche Gewinne und den größten Teil seines Cash-flows erzielen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Der Plan sieht mehrere Maßnahmenpakete vor, mit denen der CL seine Stellung auf dem französischen Markt wieder festigen soll: Im Zuge eines Umbaus sämtlicher Entscheidungsprozesse sollen die Geschäftstätigkeit der Bank und der Bereich der Informationsverarbeitung tiefgreifend umstrukturiert werden. Für die Kreditvergabe an KMU sollen neue Risikobewertungsinstrumente eingeführt werden. Über eine Vereinbarung mit dem Cetelem, einem Spezialinstitut für den Verbraucherkredit, soll der CL seine Stellung auf dem Marktsegment des Verbraucherkredits ausbauen, der bislang von Spezialinstituten beherrscht wird. Schließlich soll der CL die telefonische Geschäftsabwicklung entwickeln, um so die Privatkunden stärker an sich zu binden. Der von den französischen Behörden vorgelegte Plan umfaßt auch bedeutsame Maßnahmen im Bereich der Belegschaft. Der Personalabbau, mit dem 1996 im Rahmen des dritten Sozialplans begonnen wurde und der sich bis Ende 1998 hinziehen soll, soll 5 000 Stellen betreffen, vor allem im Geschäftsbereich Frankreich. Im Geschäftsstellennetz sollen 3 140 Stellen wegfallen, in den funktionalen Abteilungen 1860. Dem der Kommission vorgelegten Plan zufolge soll dies nicht zu einer erheblichen Verringerung der Geschäftskapazität des CL führen, sondern zur Kostensenkung und zur Verbesserung des Betriebskoeffizienten beitragen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Auch nach 1998 sind noch weitere Personalbestandsverringerungen vorgesehen: 1999 und 2000 sollen im Geschäftsstellennetz [ . . . ] und in den funktionalen Abteilungen der Bank [ . . . ] Stellen wegfallen. Gegenüber Ende 1996 wäre der Personalbestand des CL in Frankreich dann insgesamt um [ . . . ] % verringert (auf konsolidierter Ebene, bei Berücksichtigung der Veräußerung von Tochtergesellschaften, um [ . . . ] %). Für die Laufzeit des Plans soll dieser Stellenabbau für den Geschäftsbereich Frankreich Einsparungen beim Personalaufwand in Höhe von etwa 9 % ermöglichen und damit erheblich zur Verringerung der Aufwendungen und zur Verbesserung der Gewinnlage beitragen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Der Plan sieht eine Rationalisierung des Geschäftsstellennetzes in Frankreich vor: von 1954 Geschäftsstellen für Privatkunden (1996) sollten 1997 und 1998 243 Geschäftsstellen geschlossen werden, und das Geschäftsstellennetz für Firmenkunden und Selbständige (siehe Tabelle 12) soll umgestaltet werden. Insgesamt würde damit die Anzahl der Geschäftsstellen, die die Muttergesellschaft in Frankreich unterhält, im Zeitraum 1996 - 2 000 von 2 100 auf 1 750 zurückgehen, also um nahezu 17 %. Legt man jedoch die Angaben zugrunde, die der CL der Beratungsbank der Kommission geliefert hat, so dürfte die Gesamtzahl der CL-Geschäftsstellen in Frankreich von 2 298 Ende 1996 auf 2 146 Ende 2000 zurückgehen, also nur um 6,6 %. Dieser Unterschied zwischen den Angaben, die der Kommission im Juli vorgelegt wurden, und den vom CL mitgeteilten Angaben dürfte daher rühren, daß sich die Aufstellung des CL auf sämtliche CL-Geschäftsstellen in Frankreich, also sowohl der Muttergesellschaft als auch der Tochtergesellschaften, bezieht. Diese Maßnahmen dürften insgesamt dazu führen, daß sich die Gewinnlage im Geschäftsbereich Frankreich wieder erholt. Ziel der Bank ist es, das Unternehmensergebnis des Geschäftsbereichs Frankreich (Direction centrale des activités France, DCAF) von 1 Mrd. FRF auf 4,3 Mrd. FRF im Jahre 2000 anzuheben. Die Erreichung dieses Ziels würde bedeuten, daß sich der Beitrag des Geschäftsbereichs Frankreich zum Konzernergebnis so verbessert, daß sein Anteil am Gesamtgewinn größer wäre als sein Anteil am Gesamtumsatz und damit einen der gewinnträchtigsten Geschäftsbereiche des Konzerns darstellte. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Einer vom CL erstellten Sensitivitätsanalyse zufolge wird unter den Annahmen, daß das Verbraucherkreditvolumen halb so schnell wie veranschlagt zunimmt, daß der Beitrag der neuen Projekte zur Finanzierung des Nettobankergebnisses des CL (Geschäftsbereich Frankreich) halb so groß ausfällt wie veranschlagt und daß sich die Rückstellungsquote weniger stark als veranschlagt verringert, der Beitrag des Geschäftsbereichs Frankreich zum Konzernergebnis um die Hälfte reduziert, bleibt aber positiv. ii) "Neutralisierung" des Darlehens an das EPFR Im Rahmen des Rettungsplans für den CL von 1995 war u. a. vorgesehen worden, daß der CL die Auslagerungsoperation über ein Darlehen von 145 Mrd. FRF finanziert, das dem EPFR zu einem Vorzugszins, der unter dem Marktzins liegt, gewährt wird. Anhand dieses zinsbegünstigten Darlehens sollte der Staat, der letztlich die Verluste des CDR über die Einschaltung des EPFR zu tragen hat, die mit der Übertragung von Aktiva des CL auf das CDR verbundenen Refinanzierungskosten verringern können. Wie bereits ausgeführt, war für das CL-Darlehen an das EPFR für 1995 ein Zinssatz von 7 % und ab 1996 in Höhe von 85 % des Geldmarktzinses vorgesehen. Für den Staat war dies günstig: Wie hoch der jährliche Vorteil für das EPFR war, läßt sich anhand der Differenz zwischen dem Kurzfristzins für das CL-Darlehen und dem Langfristzins abschätzen, zu welchem ohne das Darlehen eine Refinanzierung notwendig geworden wäre, - sie macht zur Zeit jährlich rund 2,5 bis 3 Prozentpunkte aus. Durch diesen Zinsvorteil sparte das EPFR 1997, entsprechend dem in Anspruch genommenen Darlehensbetrag, rund 2,8 bis 3,3 Mrd. FRF ein. Für den CL hingegen ist dieses Darlehen, das teilweise über Verbindlichkeiten refinanziert wird, die vor der Auslagerung von 1995 zu einem höheren Zinssatz eingegangen worden waren, stark von Nachteil und trägt negativ zum Betriebsergebnis der Bank bei, nämlich in Höhe der Differenz zwischen den Zinsen, die er für seine Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Darlehens zu zahlen hat, und den Darlehenszinsen. Da die Refinanzierungsverbindlichkeiten des CL zu einem großen Teil festverzinslich sind, bringt jeder Zinsrückgang aufgrund der Zinsformel für das Darlehen an das EPFR höhere Nettoaufwendungen für die Refinanzierung des Darlehens mit sich. Nach Angaben des CL hat die Bank von September 1995 bis Ende 1996 Instrumente zur partiellen Deckung des Zinsrisikos eingesetzt, dem sie aufgrund der Struktur der Verbindlichkeiten für die Darlehensrefinanzierung ausgesetzt war. Diese Instrumente vom Typ "Swap" hätten es ermöglicht, die Refinanzierungskosten 1995 bis 1996 auf 670 Mio. FRF zu begrenzen (was eine sehr partielle Absicherung des eingegangenen Zinsrisikos darstellt, wie aus dem danach noch erforderlichen Neutralisierungsbetrag ersichtlich wird); diese Kosten hat sie bei der Berechnung der (mit dem Darlehen an die EPFR verbundenen) Zinskosten der Rettungsbeihilfe für 1996 berücksichtigt (5,84 %). Angesichts dieser Umstände - sowie der sehr partiellen Zinsrisikodeckung von 1995 - scheint es allerdings so, daß der CL von einer anderen Zinsentwicklung ausgegangen war, bei der die Belastung der Bank geringer gewesen wäre. Daß sich die Verluste der Bank aus dem im Rahmen der Auslagerungsoperation vergebenen Darlehen erhöht haben, ist ihr somit teilweise selbst zuzuschreiben, insoweit sie nämlich ein Zinsrisiko eingegangen ist. Die französischen Behörden haben Ende 1997 von einem unabhängigen Prüfer die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Darlehen an das EPFR untersuchen lassen; die Prüfungsergebnisse haben sie der Kommission nicht mitgeteilt. Soweit der Kommission bekannt ist, hat die Bank seit Ende 1996 keine Zinsrisikoabsicherung für das Darlehen an das EPFR mehr vorgenommen; diese wäre allerdings auch weitgehend gegenstandslos gewesen, da seit der Entscheidung 95/547/EG die Zinsen um mehr als zwei Prozentpunkte gefallen sind. Im September 1996 forderten die französischen Behörden bei der Meldung der Rettungsbeihilfen die vollständige "Neutralisierung" der Auswirkungen des CL-Darlehens an das EPFR bis 2014 mittels einer Anhebung des Zinssatzes, der auf 85 % des Geldmarktzinses festgelegt worden war, auf einen den Refinanzierungskosten des CL entsprechenden Zinssatz (später wurde im Rahmen der Arbeiten der Beratungsbank der Kommission festgestellt, daß dieser Zinssatz zu Beginn des entsprechenden Zeitraums um 2,5 Prozentpunkte und gegen Ende des Zeitraums um 0,2 Prozentpunkte über dem Geldmarktzins gelegen hätte). Diese Forderung wurde in dem der Kommission im Juli 1997 vorgelegten Plan bekräftigt. Nach Auffassung der französischen Behörden wird mit einer derartigen Maßnahme ein Schlußstrich unter die Vergangenheit gezogen, indem der CL nicht weiter für die finanziellen Konsequenzen der Expansionsstrategie, die zu der Krise von 1993 bis 1995 geführt hatte, bestraft wird. In Wirklichkeit handelt es sich nach Auffassung der Kommission um eine "Über-Neutralisierung", denn die vorgeschlagene Heraufsetzung des Zinssatzes geht über den Marktzins hinaus, so daß auch die Folgen der anfangs bei der Zinsrisikoabsicherung im Zusammenhang mit dem CL-Darlehen an das EPFR gemachten Fehler kompensiert werden. Geht man von dem Tilgungsplan für das Darlehen und den Angaben über den "Zins-Spread" (Differenz zwischen dem für das Darlehen an das EPFR geknüpften Zins und dem gewichteten Mittelwert der Zinsen, die für die Refinanzierungsverbindlichkeiten zu zahlen sind) aus, die der CL der Beratungsbank der Kommission mitgeteilt hat, so läßt sich diese Beihilfekomponente für den Zeitraum 1997-2014 mit 20,2 Mrd. FRF veranschlagen (durch Ermittlung des Gegenwartswerts der zukünftigen Zahlungsströme anhand des Geldmarktzinses, auf den bezogen die Zins-Spreads in diesem Szenario definiert wurden, d. h. 3,19 %). Festzuhalten ist, daß die Bank und die französischen Behörden - auf der Grundlage eines langfristigen Abzinsungssatzes - die mit der "Neutralisierung" verbundene abgezinste Beihilfe unterschiedlich beziffern; sie veranschlagen sie auf einen Beitrag von etwa 17,2 Mrd. FRF (für den Zeitraum 1997-2014), und zwar - abgesehen vom verwendeten Abzinsungssatz - nach derselben, von der Beratungsbank der Kommission als korrekt bewerteten Methode. Hervorzuheben ist auch, daß bei einer erheblichen Änderung der den Berechnungen zugrundeliegenden Ausgangsannahmen, insbesondere des Tilgungsplans für das CL-EPFR-Darlehen, der für die mit der "Neutralisierung" verbundenen Beihilfe berechnete Betrag hinfällig wäre, so daß es einer Neuveranschlagung bedürfte. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung sind der Kommission keinerlei Umstände bekannt, die eine derartige Neuschätzung rechtfertigen würden; sie stellt fest, daß die französischen Behörden ihre eigene Schätzung aufrechterhalten, die sie auf der Grundlage gleichartiger Ausgangsannahmen angestellt haben. Auf Aufforderung durch die Beratungsbank der Kommission hat der CL eine Untersuchung über die Zinssensitivität des Wertes einer "Neutralisierung" des CL-EPFR-Darlehens erstellt. Die Studie gelangt zu dem Ergebnis, daß beim Anstieg der Kurzfristzinsen um einen Prozentpunkt und der Langfristzinsen um 0,5 Prozentpunkte die Kosten der Darlehens-"Neutralisierung" ceteris paribus um 500 Mio. FRF von dem Betrag von 17,2 Mrd. FRF abweichen würden, auf den die Bank kommt. Hiervon ausgehend gelangt die Kommission, unter Berücksichtigung des Geldmarktzinsanstiegs um rund 0,3 Prozentpunkte, der zwischen Mitte 1997 und dem Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung eingetreten ist, zu dem Schluß, daß die Ausgangsannahmen, aufgrund deren sie die Kosten der "Neutralisierung" des Darlehens Ende 1997 auf 20,2 Mrd. FRF geschätzt hat, noch immer zutreffend sind. In ihrem Schreiben vom 31. März 1998 schlagen die französischen Behörden (wie bereits in ihrer vorhergehenden Notifizierung) vor, die Konstruktion dahingehend abzuändern, daß das Darlehen bis zum Jahre 2000 vollständig "neutralisiert" wird, und von 2001 bis 2014 eine "Neutralisierung" zu einem Kurzfristzinssatz vorzunehmen (den sie zwar nicht näher bezeichnen, der aber der PIBOR sein könnte, der je nach Marktlage zwischen dem Geldmarktzins und Geldmarktzins + 0,2 Prozentpunkte liegt). Die Kommission hat berechnet, wie sich der neue Vorschlag der französischen Behörden finanziell auswirken würde. Der Unterschied ist gering, er macht (zum 31. Dezember 1997 abgezinster Wert) 2,3 Mrd. FRF aus, wodurch sich die Beihilfe von 20,2 auf 17,9 Mrd. FRF vermindern würde. Dieser geringfügige Unterschied ist darauf zurückzuführen, daß der Teil der dem CL entstehenden Finanzierungskosten des Darlehens an das EPFR, der über dem Geldmarktzins liegt, hauptsächlich den Zeitraum 1997-2001 betrifft. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Ihren Vorschlag begründen die französischen Behörden damit, ohne "Neutralisierung" der Refinanzierungskosten des Darlehens an das EPFR könnte die Existenzfähigkeit der Bank wegen der potentiellen Reaktionen ihrer Kunden, ihrer Geschäftspartner und der Rating-Agenturen, die ihre Bonität herunterstufen könnten, erneut in Frage gestellt werden. Außerdem könne dadurch die Öffnung des Kapitals der Bank erleichtert werden. In dem von den französischen Behörden im Juli 1997 vorgelegten Umstrukturierungsplan wurde eine andere Möglichkeit in Betracht gezogen: Statt einer jährlichen "Neutralisierung" der Finanzierungskosten für das Darlehen an das EPFR würde der CL vorzeitig eine Erstattung erhalten, und zwar durch eine Ausgleichszahlung in Höhe der abgezinsten Differenz aus den Kosten, die aus den zur Refinanzierung des EPFR eingegangenen Verbindlichkeiten (13) bis zu deren Erlöschen entstehen, und den Kosten der Refinanzierung der kurzfristigen Verbindlichkeiten. In den sich anschließenden Gesprächen zwischen der Kommission und den französischen Behörden haben diese jedoch nicht die Absicht bekundet, diesen Weg einzuschlagen. Diesbezüglich sei erwähnt, daß der Staat aus der bestehenden Konstruktion, wie bereits dargestellt, einen relativen Vorteil zog, da er die gesamte Darlehenslaufzeit über (potentiell bis 2014) langfristige Anlagen (die Gewährung des Beteiligungsdarlehens an den CDR durch das EPFR) mittels zu günstigeren Zinsen, nämlich zu einem kurzfristigen Zinssatz, aufgenommener Gelder finanzierte. Die "Neutralisierungslösung" ist für das EPFR kostengünstiger als eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens in Verbindung mit der Aufnahme langfristiger Gelder: Aufgrund der schrittweisen Umschichtung der Verbindlichkeiten des CL in Zusammenhang mit dem Darlehen dürfte der Darlehenszins nach einer "Neutralisierung" nach und nach sinken und ab 2004 oder 2005 den PIBOR erreichen. Da der Referenzzins für den Darlehensmechanismus der Geldmarktzins bleibt, würde der Staat auf diese Weise, wenn auch zu weniger vorteilhaften Bedingungen, die Kosten der Auslagerung weiterhin zu einem Zinssatz in der Nähe des Kurzfristzinses finanzieren können. 6.2. Maßnahmen, die von den französischen Behörden im Gegenzug zu den Beihilfen für die Bank vorgeschlagen werden Neben der Umstrukturierung des Geschäftsbereichs Frankreich, in deren Rahmen Geschäftsstellenschließungen vorgenommen werden sollen, die die französischen Behörden als Gegenleistung für die an den CL gegangenen Beihilfen präsentiert, sieht der Plan von Juli 1997 vor, daß der Privatkunden-Geschäftsbereich in Europa zum größten Teil veräußert wird, darunter die größte Tochtergesellschaft des CL, die Bank für Gemeinwirtschaft (nachfolgend BfG genannt, zu 50 % plus eine Aktie im Besitz des CL). Umfangreiche Rückstellungen (4,4 Mrd. FRF) sind in dem Plan für die Geschäftsjahre 1998 und 1999 vorgesehen, um den negativen Auswirkungen des Verkaufs vorzubauen, der 1997 für das Jahr 2000 geplant wurde. Allerdings ist im Plan auch vorgesehen, daß der Zeitpunkt der Veräußerung der BfG geändert werden kann. Außerdem schlagen die französischen Behörden vor, die Terminzwänge, die 1995 für die Maßnahmen im Gegenzug zu dem ersten Sanierungsplan festgelegt wurden (Veräußerung von 50 % der Aktiva der Bank in Europa bis zum 31. Dezember 1998), zu lockern, damit der CL nicht seinen Aktionär in Anspruch nehmen müsse, um die mit den Veräußerungen verbundene Vernichtung von Eigenmitteln zu decken. Der Prozeß der strategischen Veräußerung von Vermögenswerten sollte sich bis zum Jahre 2000 erstrecken, wobei die einzelnen Verkäufe dann vorgenommen würden, wenn die Finanzlage es erlaubt. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Nach Auffassung der französischen Behörden entgehen dem CL mit der Veräußerung seiner Tochtergesellschaften vor der Einführung des Euro die von einem hochintegrierten Privatkundenmarkt in Europa gebotenen Möglichkeiten, so daß es sich bei dieser Abtretung von Marktanteilen an die Konkurrenten in Europa um eine substantielle Maßnahme handelt. Außerhalb Frankreichs werde die Strategie der Bank nach dem Rückzug aus dem Privatkundengeschäft darin bestehen, sich auf folgende Schwerpunkte zu konzentrieren: Großunternehmen-Kreditgeschäft, Anlage- und Projektfinanzierung, Kapitalmärkte, Vermögens- und Finanzverwaltung, Vermögensverwaltung für Privatkunden sowie internationaler Handel. Diese Geschäftsbereiche sollen nunmehr global organisiert werden, um die Kunden bei ihren internationalen Geschäften besser betreuen zu können. Die neue Schwerpunktsetzung zeige, daß der CL seine Universalbankstrategie außerhalb Frankreichs aufgebe. 7. BEWERTUNG DER BEIHILFEN, DIE ÜBER DIE VON DER KOMMISSION 1995 GENEHMIGTEN BEIHILFEN HINAUSGEHEN 7.1. Unsicherheitsmomente in bezug auf den Gesamtbetrag der Beihilfen Da die Kommission den Gesamtbetrag der genehmigten Beihilfen 1995 auf maximal 45 Mrd. FRF festgelegt hat, muß zunächst der Betrag der hierüber hinausgehenden Beihilfen ermittelt werden, bevor ihre Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag geprüft wird. Es sei daran erinnert, daß die Kommission über den 1995 genehmigten Beihilfebetrag von 45 Mrd. FRF hinaus im September 1996 Rettungsbeihilfen in Höhe von 4 Mrd. FRF genehmigt hat. Die dem Staat durch die Beihilfen an den CL entstandenen Kosten sind wie folgt aufzuschlüss

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.