Europäische Union

98/490/EG: Entscheidung der Kommission vom 20. Mai 1998 über Beihilfen Frankreichs zugunsten des Crédit Lyonnais (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1454) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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mission - für die gesamte Laufzeit des Darlehens des CL an das EPFR als Umstrukturierungsbeihilfe fortgeführt werden. Ziel der geplanten Änderungen war, den CL in bezug auf das fragliche Darlehen vollständig zu entlasten. Der Darlehenszins sollte so festgesetzt werden, daß die Kosten, die dem Unternehmen für die Beschaffung der zur Finanzierung des Darlehens erforderlichen Mittel entstehen, gedeckt sind. Dementsprechend beschlossen die französischen Behörden, den Zinssatz für 1995 von 7 % auf 7,45 % anzuheben und den Satz für 1996 von 85 % des Geldmarktzinses auf einen festen Zinssatz in Höhe von 5,84 % umzustellen. Für 1996 bedeutete dies, daß sich die französischen Behörden nicht darauf beschränkten, den 15 %igen Zinszuschuß, mit dem sichergestellt werden sollte, daß der CL in Höhe des vollen Geldmarktzinses vergütet wird, zu streichen; vielmehr sahen sie eine Erhöhung über den Geldmarktzins hinaus vor, um die gestiegenen Kosten für die Finanzierung der langfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens aufzufangen. Diese Erhöhung bewegte sich, gemessen am Geldmarktzins, in der Größenordnung von 2 %. Die für 1995 und 1996 geplanten Änderungen hätten dem CL somit einen finanziellen Vorteil in Höhe von 3,56 Mrd. FRF verschafft, der groß genug sein sollte, um etwaige Liquiditätsschwierigkeiten und Vertrauenskrisen im Jahr 1996 abzuwenden. Ein Teil des von der Kommission im Jahr 1995 genehmigten Plans ist jedoch, wie die französischen Behörden eingeräumt haben, nie durchgeführt worden. Konkret geht es um 10 Mrd. FRF, d. h. den Teil des CL-Darlehens in Höhe von insgesamt 145 Mrd. FRF, der dem EPFR helfen sollte, eine Nullkupon-Anleihe mit langer Laufzeit zu zeichnen, um so bis zum Jahr 2014 Erlöse von nominal 35 Mrd. FRF (Gegenwartswert: 7,8 Mrd. FRF) zu erzielen. Die französischen Behörden haben demnach erwogen, diesen Teil des Plans aufzugeben. Diese Änderung kam zusammen mit den vorstehend beschriebenen Neuerungen erstmals am 25. September 1996 zum Tragen, und zwar in Form einer Aussetzung der Anleihenzeichnung für das Jahr 1996. In den darauffolgenden Jahren sollte die Änderung nach den Plänen der französischen Behörden, aber vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung der Kommission, in Form einer Umstrukturierungsbeihilfe wirksam werden. Die Zeichnung der Nullkupon-Anleihe hätte die vorerwähnten Verluste des CL noch weiter erhöht, weil sie ihm jährlich Mehrkosten infolge der Bereitstellung zusätzlicher Mittel (10 Mrd. FRF) zu einem seine Refinanzierungskosten nicht deckenden Zinssatz verursacht hätte. Die französischen Behörden haben bei der Anmeldung der Rettungsbeihilfen darauf hingewiesen, daß diese nicht ausreichen würden, um den CL vollständig zu sanieren. Denn sowohl der neue Sozialplan als auch der Rückzug aus dem Privatkundengeschäft im Ausland, die beide Bestandteil der angemeldeten Maßnahmen sind, würden beträchtliche Rückstellungen und negative Wertberichtigungen für eine Reihe verlustbringender oder wenig rentabler Tochtergesellschaften in Höhe von rund 6,5 Mrd. FRF erfordern. Deshalb sahen die französischen Behörden vor, dem Unternehmen - voraussichtlich zum Zeitpunkt der Feststellung der Bilanz für 1996 - neues Kapital zuzuführen, und zwar in Höhe eines Betrages, der über diesen Wertverlusten liegen würde. Die Kommission hat für diese zusätzliche Maßnahme 1996 einen Betrag von 8 bis 10 Mrd. FRF angesetzt. Am 26. September 1996 hat die Kommission daher beschlossen, die Rettungsbeihilfen zu genehmigen und in bezug auf die übrigen Maßnahmen zugunsten des CL das beihilferechtliche Prüfverfahren einzuleiten, um zu klären, ob sämtliche Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten des CL unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren - einschließlich der Aspekte, auf die sich die Entscheidung 95/547/EG stützt, und der Auflagen, die Frankreich darin erteilt werden - und etwaiger neuer Sachverhalte - u. a. Nichterfuellung bestimmter Auflagen, neue Unterstützungsmaßnahmen und zusätzliche Gegenleistungen - mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind. Im übrigen ist festzuhalten, daß die Genehmigung der Rettungsbeihilfen für 1995 und 1996 der vorliegenden Entscheidung in keiner Weise vorgreift, so daß Auflagen, die Frankreich und der CL nach der Entscheidung 95/547/EG im Zusammenhang mit der Zeichnung der Nullkupon-Anleihe und der Finanzierung des Darlehens an das EPFR zu erfuellen haben, unverändert ab 1. Januar 1997 gelten. 2.4. Prüfung der zusätzlichen Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten des CL Bei der Untersuchung der zusätzlichen Beihilfevorhaben zugunsten des CL trägt die Kommission dem Umstand Rechnung, daß sie bereits die Beihilfen, die Frankreich dem Unternehmen 1994 und 1995 gewährt hatte, als nach Maßgabe von Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag und der Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (6) für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt, d. h. genehmigt hat. Den Leitlinien zufolge sind Umstrukturierungsbeihilfen "wettbewerblich besonders problematisch, weil sie einen ungerechten Anteil der strukturellen Anpassungslast und die mit ihr einhergehenden sozialen und sektoralen Probleme auf andere Hersteller, die ohne Beihilfen auskommen, und auf andere Mitgliedstaaten abwälzen können. Deswegen sollten Umstrukturierungsbeihilfen grundsätzlich nur unter solchen Umständen genehmigt werden, unter denen nachgewiesen werden kann, daß ihre Genehmigung im Gemeinschaftsinteresse liegt." Sie sollten infolgedessen "normalerweise nur einmal gewährt werden müssen". Die Kommission stellt fest, daß zu den umfangreichen, 1995 von ihr bewilligten Mitteln nunmehr neue Beihilfen in noch nie dagewesener Höhe hinzukommen. Dies führt, wie sie bereits in ihrer Entscheidung zur Einleitung des Verfahrens im September 1996 dargelegt hat, unvermeidlich zu der Schlußfolgerung, daß solche zusätzlichen Beihilfen nur dann als mit den Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags vereinbar angesehen werden können, wenn einschneidende und umfangreiche Gegenleistungen erbracht werden, und zwar gleichermaßen in Frankreich und im Ausland, im Privatkundengeschäft wie in allen übrigen Tätigkeitsbereichen des CL. Die Beurteilung der Vereinbarkeit der zusätzlichen Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt wird auch davon abhängen, um welchen Betrag die 1995 genehmigten Mittel übertroffen werden. Die Kommission muß deshalb sicherstellen, daß diese Beihilfen, falls sie mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sein sollten, nicht genehmigt werden, ohne daß das Unternehmen im Gegenzug einen besonders großen Beitrag leistet. Bei der Ermittlung dieses Beitrags wird den Umständen, unter denen die französischen Behörden die Kommission von den Beihilfen unterrichtet haben, dem Umfang der - gemessen an dem durch die Entscheidung 95/547/EG bewilligten Betrag von 45 Mrd. FRF - zusätzlichen Beihilfemittel und der Tatsache, daß wiederholt Beihilfen gewährt wurden, Rechnung getragen. Die Kommission wird sich insbesondere vergewissern, daß der CL Gegenleistungen erbringt, die dem Ausnahmecharakter und der Höhe der ihm gewährten Beihilfen angemessen sind. Derartige Gegenleistungen sollten sich aber nicht auf Bereiche beschränken, die nicht mehr zu den strategischen Schwerpunkten des Unternehmens zählen, sondern sollten auch Geschäftsfelder erfassen, deren Veräußerung geeignet ist, die mit der staatlichen Unterstützung verbundenen Nachteile für die Wettbewerber auszugleichen, sowie alles, was zur Existenzfähigkeit des CL-Kerngeschäfts nicht absolut erforderlich ist. 3. DIE ENTWICKLUNG DES UNTERNEHMENS IN JÜNGSTER ZEIT >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Der CL ist in verschiedenen Bereichen der Finanzvermittlung tätig: Privat- und Firmenkundengeschäft, Wertpapiergeschäft, Vermögensverwaltung, Leasing-Geschäft, Factoring, Versicherung u. a. Ende 1997 beschäftigte der Konzern 50.789 Mitarbeiter, wovon etwas weniger als zwei Drittel in Frankreich. Seine Bilanzsumme belief sich zu diesem Zeitpunkt auf insgesamt 1.499 Mrd. FRF, wovon 692 Milliarden auf Frankreich (46,2 %) und 474 Milliarden auf das europäische Ausland (32 %) entfielen. Nach der Übernahme der Beteiligung von Thomson im Dezember 1996 hielt der französische Staat 78,05 % des Kapitals und 96,01 % der Stimmrechte des CL (einschließlich der vom EPFR gehaltenen Anteile). Das öffentliche Spezialkreditinstitut Caisse des Dépôts et Consignations besaß 3,7 % des Kapitals und 3,99 % der Stimmrechte. Die übrigen Kapitalanteile (18,25 %) bestanden aus stimmrechtlosen börsennotierten Investmentzertifikaten. Die nachstehenden Tabellen geben Aufschluß über die Geschäftsbereiche des Unternehmens, die Zahl der Geschäftsstellen in Frankreich und im Ausland Ende 1997 sowie einige wichtige Finanzdaten, aufgeschlüsselt nach Regionen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Das Unternehmen ist nach Tätigkeitsfeldern gegliedert, die in folgenden Geschäftsbereichen ("directions centrales") zusammengefaßt sind: Frankreich (DCAF), Europäisches Ausland (DCAE), Außereuropäisches Ausland (DCAI), Kapitalmärkte (DCMC), Vermögensverwaltung und Beziehungen zu institutionellen Anlegern (DBRI), Finanztechnik und Asset- und Project-Management (IFAP) u. a. Der Geschäftsbereich Frankreich (DCAF) ist der wichtigste, weil er beinahe zur Hälfte zu den konsolidierten Einnahmen des CL und zu einem Drittel zum Unternehmensergebnis (ohne konzerninterne Bereinigungen) beiträgt. Aus Tabelle 3 wird der Beitrag der einzelnen Geschäftsbereiche zu bestimmten Finanzaggregaten des Konzerns für das Jahr 1996 ersichtlich. Dabei wird deutlich, daß der Geschäftsbereich Europäisches Ausland 1996, gemessen an den gewichteten ausstehenden Krediten und ganz im Gegensatz zum Geschäftsbereich Außereuropäisches Ausland, nur ein sehr schwaches Ergebnis erzielt hat. Der Geschäftsbereich Frankreich wiederum erwirtschaftete beträchtliche Bruttoerträge, die sich aber vor allem wegen der allgemeinen Aufwendungen und der hohen Risiken und Verluste bei den Aktiva nicht in einem entsprechend hohen Ergebnis niederschlugen. Diese Situation hat sich 1997 spürbar verändert (s. u.). Seit Erhalt der ersten staatlichen Beihilfen im Jahre 1994 hat der CL seine interne Organisation und sämtliche Tätigkeitsbereiche erheblich umstrukturiert, und zwar sowohl in strategischer als auch in betrieblicher und finanzieller Hinsicht. Der CL hat sein ehrgeiziges Ziel, eine weltweit operierende Universalbank zu werden, aufgegeben. Ein solches Ziel wird zwar noch in Frankreich selbst verfolgt, wo das Unternehmen zugleich als Privatkundenbank, Bank für kleine und mittlere Unternehmen, Bank für Großunternehmen und institutionelle Anleger, als Versicherer und Investitionsbank auftritt, doch im Rest der Welt wurde die Geschäftspräsenz unter dem Druck der Entscheidung 95/547/EG reduziert. So verkaufte der CL im Privatkundengeschäft tätige ausländische Banktöchter in Europa (CLBN, Credito Bergamasco, Woodchester), Lateinamerika (Banco Francés e Brasileiro) und Afrika. Seit dem 1. Januar 1995 wurden Vermögenswerte im Umfang von 17,9 % der Gesamtaktiva im Ausland abgestoßen, was rund 171,2 Mrd. FRF entspricht, von denen 136,1 Milliarden auf das europäische Ausland und 35,2 Milliarden auf den Rest der Welt (hauptsächlich Lateinamerika) entfallen. Das weltweite Firmenkunden- und Kapitalmarktgeschäft wurde dagegen beibehalten und umorganisiert. Ferner wurden Partnerschaften mit spezialisierten Unternehmen eingegangen, die in ihrer jeweiligen Branche eine führende Rolle einnehmen (so mit dem deutschen Allianz-Konzern im Bereich Schadenversicherung und in Frankreich mit Cetelem bei Verbraucherkrediten). >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Betrieblich wurden zwei große Linien verfolgt: Erstens wurde der Bestand durch die Übertragung weitgehend unrentabler Vermögenswerte im Umfang von 190 Mrd. FRF auf das CDR und durch die Einführung wirksamerer Instrumente zur Beherrschung, zum Management und zur Kontrolle von Risiken sowie angemessener Systeme der Betriebsführung und internen Kontrolle saniert. Die Quote zur Deckung unsicherer Forderungen durch Rückstellungen konnte 1997 auf 65 % gesteigert werden. Zweitens wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die allgemeinen Aufwendungen zu senken. Zwei aufeinanderfolgende Sozialpläne halfen, die Zahl der Beschäftigten von 59 323 (1995) auf 50 789 (1997) abzubauen und gleichzeitig die Personalkosten von 20,6 auf 19,8 Mrd. FRF zu reduzieren. Der Personalabbau gegenüber 1995 wird mit 14,4 % beziffert (7) und liegt damit, auch bei unverändertem Konsolidierungsumfang, sehr viel höher als die Stellenkürzungen ihrer größten französischen Konkurrenten. 1998 sollen im Rahmen des dritten Sozialplans, der die Freisetzung von insgesamt 5 000 Beschäftigten im Zeitraum 1996-98 vorsieht, weitere Stellen abgebaut werden. Ferner wurden Aktionen zur Bindung der Kunden durchgeführt und Maßnahmen ergriffen, um den 1996 beobachteten Rückgang des Nettobankergebnisses aufzuhalten. Die finanzielle Umstrukturierung ging langsamer vonstatten. Dem CL ist es aus einer Reihe von Gründen nicht gelungen, die Zielvorgaben des der Kommission 1995 vorgelegten Plans zu erfuellen. Auf der Passivseite stehen weiterhin langfristige Verbindlichkeiten, die vor vielen Jahren eingegangen wurden und deren Konditionen angesichts des steten Rückgangs der marktüblichen Zinsen zu einer immer größeren Belastung werden. Die Bonität des Unternehmens wird weiterhin besonders niedrig bewertet, was für die Strategie, die das Unternehmen verfolgt, hinderlich ist. Trotz einer Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit in jüngster Zeit werden die Anleihen des CL von den internationalen Rating-Agenturen derzeit mit BBB+ (Standard & Poor's) und A3 (Moody's) bewertet, was zwar auf eine ausreichende Tilgungskapazität, aber auch auf eine starke Anfälligkeit gegenüber wirtschaftlichen Risiken hindeutet (8). Diese Einstufung ist mit der Benotung AA- bzw. Aa3 für die Société Générale und A+ bzw. Aa3 für die BNP zu vergleichen, der beiden französischen Privatbanken also, die sich von der Größe her mit dem CL einigermaßen vergleichen lassen und deren Ratings in der Regel über denen anderer öffentlicher Kreditinstitute liegen. Noten zwischen AAA und A- (Standard & Poor's) bzw. Aaa und A3 (Moody's) sind in der Regel eine Voraussetzung für die langfristige Existenzfähigkeit einer Bank und für die Aufnahme von Krediten zu Marktbedingungen. Die CL-Bewertung macht ferner deutlich, daß die Kapitalausstattung des Unternehmens angesichts der Art und des Umfangs seiner Aktivitäten, die den Wechselfällen der Wirtschaft in der ganzen Welt ausgesetzt sind, schwach ist. Der Solvabilitätskoeffizient stieg von 8,4 % (1995) auf 9,3 % (1997), der Anteil des Kernkapitals von 4,4 auf 4,8 %. Solche Quoten sind unter normalen Umständen völlig angemessen; sie reichen aber nicht aus, um den Erwartungen der Märkte in bezug auf eine Bank wie den CL, der weitergesteckte Ziele verfolgt, zu genügen. Im Januar 1998 stellte die Agentur Moody's sämtliche CL-Ratings wegen der Anfälligkeit des Unternehmens für die Entwicklung in Asien und der Ungewißheit in bezug auf die Genehmigung des Beihilfekonzepts durch die Kommission unter Beobachtung. Die größten Probleme bereitet jedoch nicht die Passiv-, sondern die Aktivseite. Säumnisse bei der Tilgung des EPFR-Darlehens, die das Unternehmen belasten, aber auch der Rückgang der Marktanteile in den Jahren 1995-96 (diese Entwicklung konnte allerdings 1997 gestoppt werden) und eine ungünstige Konjunktur in diesem Zeitraum sind die Gründe für die unzureichende Entwicklung des Nettobankergebnisses und der übrigen Ergebnisse, die zur Gewährung der von der Kommission 1996 genehmigten Rettungsbeihilfen geführt hat. Auf der Habenseite ist ferner zu vermerken, daß die Rendite des Forderungsbestands infolge des Rückgangs der Marktzinsen, des stärkeren Wettbewerbs (bedingt durch den nachlassenden Bedarf an Vermittlungsleistungen für komplexe Finanzinstrumente), des technischen Fortschritts und der Integration der Märkte gesunken ist. Der geringere Zinsüberschuß (d. h. die Differenz zwischen Zinseinnahmen und Zinsausgaben) wurde nach und nach durch die Anhebung der Provisionen für die Vermittlung von Wertpapieren und der Gebühren für die Verwaltung von Vermögen ausgeglichen. Für das Darlehen an das EPFR wird weiterhin einer hoher Betrag verbucht (nominal mehr als 100 Mrd. FRF). Seine Verzinsung unter dem marktüblichen Satz (85 % des Geldmarktzinses) hat die Bilanz des Unternehmens so stark belastet, daß der Staat 1996 Rettungsbeihilfen gewähren mußte. Über die finanzielle und operative Lage des CL im Zeitraum 1994-97 gibt Tabelle 4 Aufschluß. In den CL-Bilanzen für 1995 und 1996 wurde die "Neutralisierung" des Darlehens an das EPFR berücksichtigt. Auch die Bilanz für 1997 wurde von dem Unternehmen unter der Annahme erstellt, daß die Kommission der "Neutralisierung" zustimmen werde. Nach Vorlage der entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnungen am 19. März 1998 ließ die Kommission die Betroffenen durch Kommissar Van Miert wissen, daß die Berücksichtigung der Beihilfe zur "Neutralisierung" des Darlehens an das EPFR in der Bilanz für 1997 verfrüht und ohne Genehmigung erfolgt ist und daß der abschließenden Entscheidung in der Sache nicht vorgegriffen werden kann, weshalb die Beihilfe nach den einschlägigen Vorschriften rechtswidrig sei. Ohne die fraglichen Gelder hätte das Unternehmen 1997 einen Verlust in Höhe von mehr als 3 Mrd. FRF verzeichnet. Trotz dieses Vorbehalts kann die Bilanz in der vorgelegten Fassung mit den Bilanzen für 1995 und 1996, die ähnliche Beihilfeposten aufweisen, verglichen werden und wichtige Anhaltspunkte für die Geschäftsentwicklung geben. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Aus der Tabelle wird ersichtlich, daß das Nettobankergebnis des CL sich nach einem deutlichen Rückgang (1995) im Jahre 1996 zunächst stabilisiert und 1997 wieder spürbar erholt hat. Der markante Anstieg des Nettobankergebnisses 1997 ist zum einen auf eine beträchtliche Steigerung der Provisionen (+ 11,5 % bei unverändertem Konsolidierungsumfang) infolge der guten Entwicklung auf den Finanzmärkten in diesem Jahr zurückzuführen. Die Provisionen machen nunmehr 33,8 % des Nettobankergebnisses aus und haben in allen großen Tätigkeitsbereichen des Unternehmens zugenommen, und zwar sowohl in Frankreich, wo die entsprechenden Einnahmen von 6,6 auf 7,1 Mrd. FRF gestiegen sind, als auch im Ausland. Zum zweiten hat sich das Darlehensgeschäft 1997 behauptet: das Kreditvolumen nahm in Europa um 11 % (bei vergleichbarem Konsolidierungsumfang) und im Rest der Welt um 7,6 % zu. Gründe für die Entwicklung in Europa sind das starke Wachstum der Ausleihungen bei der Tochter BfG und ein Wechselkurseffekt gegenüber dem Pfund (+ 20 %). Der Wert für den Rest der Welt schließt einen Dollareffekt (+ 14 %) ein. Kapitalmarktgeschäfte und die Tätigkeit der übrigen ausländischen Tochtergesellschaften, vor allem in den USA und in Asien, haben sehr positiv zur Entwicklung des Unternehmens beigetragen. Die Marktanteile des CL in Frankreich haben sich nach eigenen Aussagen nach dem 1995-96 erlittenen Rückgang stabilisiert, und zwar sowohl bei der Vergabe von Darlehen als auch bei der Entgegennahme von Einlagen. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Die Rentabilität der Geschäftsbank in Frankreich hat sich 1997 rasch verbessert: Hier bleibt das Nettobankergebnis trotz des leichten Rückgangs des Kreditvolumens (- 2,6 %, ohne Geschäfte mit wertpapiermäßiger Unterlegung) und der Verringerung der Zinsmargen (Differenz zwischen Soll- und Habenzins) stabil, da die allgemeinen Aufwendungen um 1,4 % gesunken sind und wegen der besseren Beherrschung von Risiken erheblich weniger Rückstellungen gebildet werden mußten. Das Rückstellungsvolumen ging nämlich von 3,7 Mrd. FRF (1996; dies entspricht etwa 1 % der gewichteten Aktiva) auf weniger als 2 Mrd. FRF zurück, wodurch das Ergebnis verbessert werden konnte (das Ergebnis der Geschäftsbank in Frankreich vor Steuern fällt somit um 2 Mrd. FRF höher aus). Die allgemeinen Aufwendungen sind seit 1995 konzernweit vor allem durch die Reduzierung des Personalbestands und der Personalkosten deutlich gesunken. Der Betriebskoeffizient konnte so von 84,7 % auf 76 % zurückgeführt werden. Mit rund 82 % bleibt er in Frankreich allerdings im Vergleich zu den wichtigsten inländischen Konkurrenzbanken, die Werte zwischen 70 % und 72 % aufweisen, besonders hoch. Dafür haben die allgemeinen Aufwendungen 1997 im Ausland spürbar angezogen. Global gesehen geht der Betriebskoeffizient (der Anteil der allgemeinen Aufwendungen am Nettobankergebnis) demnach trotz des Anstiegs des Nettobankergebnisses nur langsam zurück. Auch wenn dieser Wert deutlich besser ausgefallen ist als ursprünglich im Plan für 1997 vorgesehen (80 %), ist der CL noch weit vom Niveau der größten Wettbewerber und dem selbstgesteckten Ziel (70 % bis zum Jahr 2000) entfernt. Die Rückstellungen haben 1997 einen Umfang von 8 Mrd. FRF erreicht und damit das Doppelte des ursprünglich vorgesehenen Volumens. Die Hauptursache für diese Zunahme liegt in der außerordentlichen Rückstellung in Höhe von 3 Mrd. FRF, die wegen der Entwicklung in Asien gebildet werden mußte. Davon abgesehen sind die Rückstellungen von 5,7 (1996) auf 5,1 Mrd. FRF zurückgegangen. Dies ist aber immer noch weit mehr als der im Plan genannte Betrag von einer Milliarde FRF. Die Rückstellungen haben vor allem wegen einer Länderrisikoreserve in Höhe von 900 Mio. FRF, die 1997 in Ergänzung zu einer Rückstellung über 333 Mio. FRF aus dem Jahre 1996 gebildet wurde, bei gleichbleibendem Konsolidierungsumfang stetig zugenommen. Das Ergebnis des CL hat sich 1997 deutlich verbessert, ist jedoch wegen der Tragweite einmaliger außerordentlicher Faktoren ("Neutralisierung" des Darlehens an das EPFR, Asien-Rückstellung, Veräußerungsgewinne) schwierig zu interpretieren. Der Solvabilitätskoeffizient hat dank der Verbesserung der Ergebnisse (positiver Effekt auf den Zähler des Quotienten nach Allokation des Ergebnisses) und der Stabilität der gewichteten Aktiva (Nenner des Quotienten) spürbar von 8,7 auf 9,3 % zugelegt, während die Kernkapitalquote von 4,6 auf 4,8 % stieg. Die Ergebnisse belegen, daß das Unternehmen noch nicht vollständig saniert ist und daß die Eigenkapitalrendite nicht dem entspricht, was ein privater Anleger normalerweise erwarten würde. Ohne die von der Kommission 1996 genehmigten Rettungsbeihilfen wäre die Bilanz des Unternehmens auch weiterhin negativ. Und ohne die vorzeitige und damit entgegen den beihilferechtlichen Vorschriften erfolgte "Neutralisierung" des fraglichen Darlehens hätte das Unternehmen auch 1997 Verluste erwirtschaftet. Die Kommission kann deshalb allein aufgrund der jüngsten Entwicklung des Unternehmens nicht feststellen, ob es seine Rentabilität und Existenzfähigkeit wiedererlangt hat. Zu diesem Zweck muß sie den Umstrukturierungsplan, den die französischen Behörden im Juli 1997 vorgelegt haben, einer genauen Prüfung unterziehen (s. u.). 4. STAND DER UMSETZUNG DER IN DER ENTSCHEIDUNG 95/547/EG VORGESEHENEN MASSNAHMEN Im folgenden wird untersucht, inwieweit die nachstehenden Auflagen, von denen die Kommission die Genehmigung der fraglichen Beihilfen in der Entscheidung 95/547/EG u. a. abhängig gemacht hat, erfuellt worden sind: a) vollständige Durchführung des der Kommission vorgelegten Umstrukturierungsplans; b) Reduzierung der Geschäftspräsenz der Bank im Ausland um 35 %, gemessen an der Bilanzsumme; c) Vergabe des Darlehens an das EPFR und Zeichnung der Nullkupon-Anleihe; d) Abführung der aufgrund der Besserungsklausel abgeschöpften Beträge; e) Abführung der CL-Dividenden an den Staat als Aktionär; f) Verwendung der Veräußerungserlöse zu Umstrukturierungszwecken; g) Streichung des Vortrags der steuerlichen Defizite im Zusammenhang mit den Beihilfen. a) Vollständige Durchführung des der Kommission vorgelegten Umstrukturierungsplans Die Kommission hat das Beihilfevorhaben zugunsten des CL in Verbindung mit einer am 5. April 1995 zwischen dem französisc

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.