Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/232 der Kommission vom 25. Juli 2022 über die von Tschechien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2022/NN) zugunsten der Tschechischen Post (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5136) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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rüber hinaus böten auch andere Postbetreiber einheitliche Preise an. (230) Tabelle 27 zeigt den geschätzten jährlichen Wert des immateriellen Vorteils pro Kategorie immaterieller Vorteile sowie den aggregierten Wert. Tabelle 27 Immaterielle Vorteile für den Zeitraum 2018–2022 Beträge in CZK Wert (2018) Wert (2019) Wert (2020) Wert (2021) Wert (2022) a) Steigerung des Markenwerts [47 000 000 –49 000 000 ] [47 000 000 –49 000 000 ] [47 000 000 –49 000 000 ] [46 000 000 –48 000 000 ] [48 000 000 –50 000 000 ] b) Exklusiver Verkauf von Briefmarken und Philatelie-Artikeln [29 000 000 –31 000 000 ] [20 000 000 –24 000 000 ] [25 000 000 –29 000 000 ] [24 000 000 –26 000 000 ] [23 000 000 –25 000 000 ] c) Verstärkte Werbewirkung [5 000 000 –6 000 000 ] [5 000 000 –6 000 000 ] [5 000 000 –6 000 000 ] [5 000 000 –6 000 000 ] [5 000 000 –6 000 000 ] d) Vorteil aufgrund der Mehrwertsteuerbefreiung [1 000 000 –3 000 000 ] [10 000 000 –15 000 000 ] [10 000 000 –15 000 000 ] [500 000 –1 000 000 ] [3 000 000 –6 000 000 ] Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile 85 243 182 89 520 368 90 441 323 77 782 080 83 283 689 IV.   Berechnung der gesamten NAC der Tschechischen Post für das DBIS und für die USO (231) Die nachstehenden Tabellen 28–32 geben einen Überblick über die verschiedenen Elemente der Berechnung der Gesamtnettokosten im Zusammenhang mit dem DBIS und der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde. Tabelle 28 Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2018 Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2018 in CZK Vermiedene Kosten Einnahmen (Differenz) Nettokosten Postinfrastruktur       Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C) […] […] […] — Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)* […] […] […] Postinfrastruktur insgesamt (D) […] […] 2 961 954 995 Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)     -85 243 182 Angemessener Gewinn (F)     70 395 489 Abschaffung des DBIS (G) […] […] 399 895 500 NAC für USO und DBIS (G + D + E + F) […] […] 3 347 002 803 Tabelle 29 Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2019 Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2019 in CZK Vermiedene Kosten Einnahmen (Differenz) Nettokosten Postinfrastruktur       Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C) […] […] […] — Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)* […] […] […] Postinfrastruktur insgesamt (D) […] […] 3 056 279 020 Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)     -89 520 368 Angemessener Gewinn (F)     51 039 074 Abschaffung des DBIS (G) […] […] 365 740 500 NAC für USO und DBIS (G + D + E + F) […] […] 3 383 538 225 Tabelle 30 Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2020 Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2020 in CZK Vermiedene Kosten Einnahmen (Differenz) Nettokosten Postinfrastruktur       Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C) […] […] […] — Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)* […] […] […] Postinfrastruktur insgesamt (D) […] […] 2 364 647 327 Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)     -90 441 323 Angemessener Gewinn (F)     54 711 963 Abschaffung des DBIS (G) […] […] 405 093 000 NAC für USO und DBIS (G + D + E + F) […] […] 2 734 010 967 Tabelle 31 Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2021 Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2021 in CZK Vermiedene Kosten Einnahmen (Differenz) Nettokosten Postinfrastruktur       Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C) […] […] […] — Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)* […] […] […] Postinfrastruktur insgesamt (D) […] […] 2 388 112 789 Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)     -77 782 080 Angemessener Gewinn (F)     87 966 118 Abschaffung des DBIS (G) […] […] 385 330 000 NAC für USO und DBIS (G + D + E + F) […] […] 2 783 626 828 Tabelle 32 Zusammenfassung der Berechnung der gesamten NAC für das DBIS und für die USO für 2022 Differenz faktisches Szenario — kontrafaktisches Szenario 2022 in CZK Vermiedene Kosten Einnahmen (Differenz) Nettokosten Postinfrastruktur       Auswirkungen der Schließung von Postämtern — einschließlich Kannibalisierung (A) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Zustellfrequenz — einschließlich Kannibalisierung (B) […] […] […] Auswirkungen der Verringerung der Verwaltungstätigkeiten (C) […] […] […] — Sonstige DBIS-Auswirkungen (Zunahme bei Briefen)* […] […] […] Postinfrastruktur insgesamt (D) […] […] 2 459 402 481 Gesamtwert der immateriellen und marktrelevanten Vorteile (E)     -83 283 689 Angemessener Gewinn (F)     85 139 498 Abschaffung des DBIS (G) […] […] 377 178 000 NAC für USO und DBIS (G + D + E + F) […] […] 2 838 436 290 (232) Tabelle 33 enthält einen Überblick über den NAC der Universaldienstverpflichtung für die tschechische Post, der der Differenz zwischen der Universaldienstverpflichtung und dem DBIS NAC abzüglich des DBIS NAC entspricht, die auf der Grundlage der mit dem DBIS-Beschluss genehmigten Methode neu berechnet wurde, wobei jedoch die tatsächlichen Daten im faktischen Szenario für den Zeitraum 2018-2021 berücksichtigt werden. Tabelle 33 NAC der Tschechischen Post für die USO für den Zeitraum 2018–2022 Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 NAC USO + DBIS (a) 3 347 002 803 3 383 538 225 2 734 010 967 2 783 626 828 2 838 436 290 NAC DBIS (b) 944 790 000 885 323 000 1 102 647 000 1 060 374 995 1 096 627 211 NAC USO (c = a — b) 2 402 212 803 2 498 215 225 1 631 363 967 1 723 251 833 1 741 809 079 8.2.8.1.   Glaubwürdigkeit der von den tschechischen Behörden vorgeschlagenen NAC-Methode (233) Die Kommission stellt fest, dass die Methode zur Berechnung der Nettokosten der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, nicht auf der Kostenzuweisungsmethode beruht, bei der die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen erforderlichen Nettokosten als Differenz zwischen den Kosten und den Einnahmen eines benannten Anbieters im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen berechnet werden, sondern auf der NAC-Methode. Nach der NAC-Methode werden die zur Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen, in diesem Falle der USO, wahrscheinlich erforderlichen Nettokosten als Differenz zwischen den Nettokosten des Anbieters (Tschechische Post), der mit der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen betraut ist, und den Nettokosten berechnet, die der Anbieter hätte, wenn er nicht mit der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen betraut wäre. Unabhängig davon, ob es eine Preispolitik für die im Postdienstleistungsgesetz festgelegten Universalpostdienste gibt, bei der bereits davon ausgegangen wird, dass sie ein angemessenes Gewinnniveau gewährleistet, können der Tschechischen Post daher bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen immer noch Nettokosten entstehen. In der Tat werden bei der NAC-Methode die zusätzlichen Kosten berücksichtigt, die dem Anbieter bei der Erfüllung der USO im Vergleich zu einer hypothetischen Situation entstehen, in der der Anbieter die öffentliche Dienstleistung nicht erbringen muss. (234) Somit kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die von den tschechischen Behörden vorgeschlagene NAC-Methode für die Ermittlung der Nettokosten, die der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO entstehen, geeignet ist. Die NAC-Methode entspricht den Anforderungen des DAWI-Rahmens von 2012. Insbesondere ist das kontrafaktische Szenario glaubwürdig, ebenso wie die Schätzung der finanziellen Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Tschechischen Post. Außerdem wurden die Berichtigungen an den immateriellen Vorteilen angemessen berücksichtigt. 8.2.8.2.   Angemessener Gewinn (235) Nach Randnummer 21 des DAWI-Rahmens von 2012 ist ein angemessener Gewinn in die Nettokosten für die Erbringung von DAWI einzurechnen. Die tschechischen Behörden haben bei der Berechnung der NAC einen angemessenen Gewinn eingerechnet, der sich aus der Differenz der von der Tschechischen Post eingesetzten Kapitalkosten (76) beim Wechsel vom faktischen zum kontrafaktischen Szenario ergibt. Diese Kapitalkosten wurden auf der Grundlage der Methode der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten („weighted average cost of capital“, „WACC“) ermittelt. Für den Betrauungszeitraum 2018–2022 wurden die WACC-Werte für das faktische Szenario (d. h. 8,22 %) und das kontrafaktische Szenario (d. h. 8,92 %) in der zweiten Jahreshälfte 2018 von der CTO in Zusammenarbeit mit Beratern berechnet. (236) Laut einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen aus dem Jahr 2015 (77) wird das Konzept der Kapitalkosten als angemessenes wirtschaftliches Maß für die Rentabilität verwendet. Die WACC werden üblicherweise als Kapitalkostenkonzept verwendet. Sie geben Aufschluss über die Rendite, die erzielt werden muss, damit die Investoren bereit sind, ihre Investitionen unter Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten. Die mit der Erbringung des Universaldienstes verbundenen WACC sind angemessen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Kosten des Universaldiensteanbieters berücksichtigt werden. Die Kommission stellt fest, dass die angewandte Methode, so wie sie in den jährlichen NAC-Überprüfungsberichten der CTO beschrieben ist, sowie der Wert der WACC sowohl im faktischen als auch im kontrafaktischen Szenario für die Schätzung des angemessenen Gewinns der Tschechischen Post bei der Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, geeignet sind. Abschließend ist die Kommission der Ansicht, dass der in den NAC-Berechnungen berücksichtigte angemessene Gewinn akzeptabel ist. 8.2.8.3.   Definition der unzumutbaren Belastung (237) Die Tschechische Post erhält nur einen Ausgleich für den Teil der Nettokosten im Zusammenhang mit der USO, der als unzumutbare Belastung für den Anbieter angesehen wird. Nach Abschnitt 34d des Postdienstleistungsgesetzes gelten Nettokosten, die 1,5 Mrd. CZK pro Jahr übersteigen, nicht als unzumutbare Belastung. (78) (238) Nach Angaben der tschechischen Behörden besteht der letzte Schritt des Verwaltungsverfahrens darin, die Nettokosten im Zusammenhang mit der USO mit der im Postdienstleistungsgesetz festgelegten Obergrenze für unzumutbare Belastungen zu vergleichen. Der Höchstbetrag des Ausgleichs, der der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO gewährt werden kann, ist auf den in Randnummer 238 genannten Betrag begrenzt. Für beihilferechtliche Zwecke ist von Belang, dass die Tschechische Post nicht überkompensiert wird (d. h. keinen Ausgleich erhält, der das Ergebnis der NAC-Berechnung übersteigt). Die Bestimmung der unzumutbaren Belastung und ihrer Höhe ist eine regulatorische Frage und hat keinen Einfluss auf die Prüfung der Vereinbarkeit nach dem DAWI-Rahmen. 8.2.9.   Effizienzanreize (239) In Randnummer 39 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es wie folgt: „Die Mitgliedstaaten müssen bei der Ausarbeitung des Modells für die zu leistenden Ausgleichszahlungen Anreize vorsehen, damit in effizienter Weise hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbracht werden, es sei denn, sie können begründen, dass dies nicht möglich oder angemessen ist.“ (240) Die tschechischen Behörden haben erklärt, dass der Ausgleichsmechanismus Effizienzanreize umfasse: (241) Der Höchstbetrag des Ausgleichs sei im Postdienstleistungsgesetz festgelegt (d. h. 1,5 Mrd. CZK pro Jahr). Dieser Betrag sei fest und werde nicht an die Inflation angepasst. Für den Fall, dass die Nettokosten im Zusammenhang der USO 1,5 Mrd. CZK pro Jahr übersteigen, müsse die tschechische Post diesen Überschuss aus eigenen Mitteln decken. Dies sei ein Anreiz für die Tschechische Post, effizient zu arbeiten. 8.2.10.   Überprüfung des Nichtvorliegens einer Überkompensation (242) Die tschechischen Behörden haben das Vorhandensein eines Mechanismus zur Verhinderung einer Überkompensation bestätigt: Gemäß Abschnitt 34d des Postdienstleistungsgesetzes kann der Postlizenzinhaber bei der CTO einen Antrag auf Erstattung der Nettokosten stellen, die eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen. Der Antrag muss bis zum 31. August des laufenden Jahres für das vorangegangene Jahr (Abrechnungszeitraum) eingereicht werden. Die CTO führt das Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der von der Tschechischen Post nach der NAC-Methode berechneten Nettokosten durch. Nach der Überprüfung stellt die CTO fest, ob die Nettokosten eine unzumutbare finanzielle Belastung gemäß den in Abschnitt 34d des Postdienstleistungsgesetzes festgelegten Grenzen darstellen. Konkret darf die Erstattung 1,5 Mrd. CZK pro Jahr nicht überschreiten. Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass der Höchstbetrag der Ausgleichleistung für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, der der Tschechischen Post für den Zeitraum 2018–2022 gezahlt werden kann, deutlich unter den berechneten Nettokosten für diesen Zeitraum liegt. In Tabelle 43 werden die geschätzten NAC im Zusammenhang mit der USO aufgezeigt und mit dem Höchstbetrag der Ausgleichleistung für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verglichen, der der Tschechischen Post für den Zeitraum 2018–2022 gezahlt werden kann. Auf dieser Grundlage und angesichts der Tatsache, dass die CTO Ex-post-Kontrollen zur Feststellung einer Überkompensation durchführt, kommt die Kommission zu dem Schluss, dass kein Risiko besteht, dass die Tschechische Post für die Erfüllung der USO im Zeitraum 2018–2022 eine Überkompensation erhält. 8.2.11.   Zusätzliche Voraussetzungen, die erforderlich sein könnten, um sicherzustellen, dass die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Europäischen Union zuwiderläuft (243) Randnummer 51 des DAWI-Rahmens von 2012 besagt: „Die Bestimmungen nach Abschnitt 2.1 bis 2.8 sind in der Regel ausreichend, um sicherzustellen, dass Beihilfen den Wettbewerb nicht in einer Weise verfälschen, die den Interessen der Europäischen Union zuwiderläuft.“ (244) Nach Auffassung der Kommission besteht im vorliegenden Fall kein Grund dafür, Bedingungen zu stellen oder Verpflichtungszusagen von Tschechien zu verlangen. 8.2.12.   Transparenz (245) In Randnummer 60 des DAWI-Rahmens von 2012 ist Folgendes festgelegt: „Für jede in den Geltungsbereich dieser Mitteilung fallende Ausgleichsleistung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse veröffentlicht der betreffende Mitgliedstaat die folgenden Informationen im Internet oder in sonstiger angemessener Weise: 1. die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation oder der unter Randnummer 14 genannten sonstigen angemessenen Mittel; 2. Gegenstand und Dauer der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen; 3. das Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet; 4. den jährlichen Beihilfebetrag für das betreffende Unternehmen.“ (246) In ihrer Anmeldung haben sich die tschechischen Behörden verpflichtet, die in Randnummer 60 des DAWI-Rahmens aufgeführten Anforderungen in Bezug auf den Ausgleich für den Zeitraum 2018–2022 zu erfüllen. Insbesondere haben die tschechischen Behörden Folgendes erklärt: a) Die Konsultation zum Umfang der DAWI habe im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung stattgefunden, bei der die CTO die Notwendigkeit bewertet habe, die Erfüllung der USO für den Zeitraum 2018-2022 aufzuerlegen. In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfung und der öffentlichen Konsultation habe die CTO den Umfang der DAWI für den Zeitraum 2018–2022 festgelegt. Die Ergebnisse der Überprüfung und der öffentlichen Konsultation seien auf der Website der CTO (79) abrufbar. b) Inhalt und Dauer der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen seien im Beschluss der CTO festgelegt, der auf der Website der CTO (80) sowie im Postblatt (81) veröffentlicht werde. c) Das Unternehmen, das mit der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen betraut ist, und der räumliche Geltungsbereich der Verpflichtung seien ebenfalls im Beschluss über die Erteilung der Postlizenz (siehe Buchstabe b) festgelegt. d) Die Höhe der Beihilfe werde auf der Website der CTO veröffentlicht. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Informationen über die Höhe der Beihilfe sei in Abschnitt 37 Absatz 3 Buchstabe e des Postdienstleistungsgesetzes festgelegt. Die CTO veröffentliche die Informationen über die Zahlung der Nettokosten im Jahresbericht (82). Zudem veröffentliche die CTO die Informationen über die Nettokosten freiwillig in seinen Berichten über regelmäßige Kontrollen (83). 8.2.13.   Schlussfolgerung (247) Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, im Zeitraum 2018–2022 eine staatliche Beihilfe nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV darstellt, die auf der Grundlage von Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. 9.   SCHLUSSFOLGERUNG (248) Die Kommission stellt fest, dass Tschechien den Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, im Zeitraum 2018–2022 unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 AEUV rechtswidrig gewährt hat. (249) Nach Prüfung der von den tschechischen Behörden vorgelegten Informationen über die oben genannten Maßnahmen kommt die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass der staatliche Ausgleich für die Tschechische Post für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, im Zeitraum 2018–2022 eine staatliche Beihilfe darstellt, die gemäß dem DAWI-Rahmen von 2012, in dem die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt gemäß Artikel 106 Absatz 2 AEUV festgelegt sind, mit dem Binnenmarkt vereinbar ist — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die staatliche Beihilfe, die Tschechien der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, im Zeitraum 2018–2022 gewährt hat, ist nach Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Tschechische Republik gerichtet. Brüssel, den 25. Juli 2022 Für die Kommission Margrethe VESTAGER Mitglied der Kommission (1)  Die Beschwerde wurde ursprünglich von Mediaservis eingereicht. Am 1. Januar 2020 erfolgte der Zusammenschluss zwischen Mediaservis und PNS. Als Rechtsnachfolger von Mediaservis übernahm PNS alle Rechte und Pflichten von Mediaservis. (2)  Staatliche Beihilfen — Tschechien — Staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2020/N) — Ausgleichszahlung an die Tschechische Post für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung — Aufforderung zur Stellungnahme nach Artikel 108 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 294 vom 4.9.2020, S. 24). (3)  Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. 17 vom 6.10.1958, S. 385/58). (4)  Gesetz Nr. 111/1990 Slg. (5)  Gesetz Nr. 77/1997 Slg. (6)  Beschluss des CTO-Rates, Az. ČTÚ-70 580/2017-610/ V. vyř. Siehe: https://www.ctu.cz/sites/default/files/obsah/stranky/26768/soubory/70580-2017-610-v-pm.pdf. (7)  Gesetz Nr. 29/2000 Slg. (8)  Beschluss des CTO-Rates, Az. ČTÚ-70580/2017-610/ V. vyř. Siehe: https://www.ctu.cz/sites/default/files/obsah/stranky/26768/soubory/70580-2017-610-v-pm.pdf. (9)  Nach dieser Verordnung ist der Universaldiensteanbieter ab dem 1. Januar 2016 verpflichtet, Universaldienste über ein Netz von mindestens 3 200 Postämtern zu erbringen. (10)  Beschluss C(2018) 561 final der Kommission vom 2. Februar 2018 in der Beihilfesache SA.47293 (2017/N) — Tschechische Republik — Staatliche Ausgleichsleistungen für die Tschechische Post für die Bereitstellung eines Datenbox-Informationssystems im Zeitraum 2018–2022 (ABl. C 180 vom 25.5.2018, S. 1) (im Folgenden „DBIS-Beschluss“). (11)  Mitteilung der Kommission: Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 15). (12)  Wechselkurs: 1 CZK = 0,03701 EUR, entnommen im Juni 2020 aus: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/procedures-guidelines-tenders/information-contractors-and-beneficiaries/exchange-rate-inforeuro_de. (13)  Beschluss der Kommission in der Sache SA.45281 (2017/N) und der Beihilfesache SA.44859 (2016/FC) vom 19. Februar 2018 — Tschechische Republik — Staatliche Ausgleichsleistungen für die Tschechische Post für die Erbringung des postalischen Universaldienstes im Zeitraum 2013–2017 (ABl. C 158 vom 4.5.2018, S. 2), abrufbar unter: https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_45281. (14)  Zum Beispiel der kürzlich eingeführte Zustelldienst Balíkovna, der die Zustellung von Paketen an bestimmte Balíkovna-Abholstellen ermöglicht (im Folgenden „Balíkovna-Dienst“). (15)  Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14). (16)  Ein Dienst, bei dem Briefe/Dokumente online erstellt und digital an den Postdiensteanbieter gesendet werden, der diese dann ausdruckt und noch am selben Tag verschickt. (17)  Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3). (18)  Im Rahmen des Infrastrukturabbaus schlägt die Tschechische Post vor, 2 155 ihrer 3 210 Postämter (67,1 %) zu schließen und weitere 462 Postämter (14,4 %) in sogenannte „Poststellen“ umzuwandeln. Poststellen erbringen alle USO-bezogenen Dienste wie im faktischen Szenario, z. B. Briefzustellung und Paketabholung, i

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