Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/232 der Kommission vom 25. Juli 2022 über die von Tschechien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2022/NN) zugunsten der Tschechischen Post (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5136) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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n Partnerschaft mit privaten Unternehmen, mit Ausnahme von Nicht-USO-Diensten. (19)  Ohne die USO würde die Tschechische Post ihre Zustellfrequenz von fünf Tagen pro Woche auf fünf Tage alle zwei Wochen halbieren (d. h. Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag, Donnerstag usw.). (20)  Beschluss der Kommission in der Sache SA.47293 (2017/N) vom 2. Februar 2018 — Tschechische Republik — Staatliche Ausgleichsleistungen für die Tschechische Post für die Bereitstellung eines Datenbox-Informationssystems im Zeitraum 2018–2022 (ABl. C 180 vom 25.5.2018, S. 4), abrufbar unter: https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_47293. (21)  Siehe Tabelle 15 des DBIS-Beschlusses. (22)  Mitteilung der Kommission: Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 15). (23)  PNS legte diesbezüglich weder eine Berechnung noch den für die Umrechnung des Betrags in Euro verwendeten Wechselkurs vor. (24)  PNS nennt einige Beispiele für unnötige Kosten: i) eine Rahmenvereinbarung mit Profinit EU, s.r.o. über Beratungsdienste, ii) eine in Vorbereitung befindliche Ausschreibung zur Auswahl eines IT-Lieferanten, iii) angeblich manipulierte Ausschreibungen der Tschechischen Post für die Verbesserung der Innenausstattung der Postämter und für die Modernisierung von Trennwänden in den Postämtern im Zeitraum 2012–2014, iv) Bestechungsvorwürfe gegen Führungskräfte der Tschechischen Post v) ein undurchsichtiger Vertrag zwischen der Tschechischen Post und ihrer Tochtergesellschaft Česká pošta Security, s.r.o. (25)  Darunter andere Postdiensteanbieter, Berufsverbände, Verbraucherverbände, regionale Behörden und ausgewählte zentrale Regierungsbehörden. (26)  Die Einladung zu dem Seminar, das vom Ausschuss für wirtschaftliche Angelegenheiten der Abgeordnetenkammer Tschechiens am 10. Januar 2012 unter dem Titel „Änderung des Gesetzes Nr. 29/2000 über Postdienste — Dokument der Kammer Nr. 535“ organisiert wurde, ist abrufbar unter: https://www.psp.cz/sqw/text/text2.sqw?idd=88779. (27)  See Fußnote 13. (28)  Da eine Sendung mit einer garantierten Zustellzeit von T+1 weder in Bezug auf die Geschwindigkeit noch auf den Preis mit elektronischen Sendungen konkurrieren könne, sei es unwahrscheinlich, dass die Änderung des Zustellmodells wesentlich zu einer Beschleunigung der elektronischen Substitution und damit zu Einnahmenverlusten beitragen würde. (29)  Abrufbar unter: https://www.ctu.cz/sites/default/files/obsah/ctu/vyzva-k-uplatneni-pripominek-k-zameru-ulozit-jako-povinnost-poskytovat-zajistovat-jednotlive/obrazky/prezkumpodless37odst.4zakonaopostovnichsluzbach.pdf. (30)  Abrufbar unter: https://www.ctu.cz/vyzva-k-uplatneni-pripominek-k-zameru-ulozit-jako-povinnost-poskytovat-zajistovat-jednotlive. (31)  Abrufbar unter: https://www.psp.cz/sqw/text/tiskt.sqw?o=6&ct=535&ct1=0. (32)  Abrufbar unter: http://apps.odok.cz/veklep. (33)  Abrufbar unter: https://www.psp.cz/saw/historie.saw?o=6&t=535. (34)  Nach Abschnitt 37 Absatz 4 des Postdienstleistungsgesetzes müsse die CTO regelmäßig das Qualitätsniveau und die Methode für die Erbringung und Sicherstellung von grundlegenden Diensten und deren universelle Verfügbarkeit in ganz Tschechien entsprechend den grundlegenden Qualitätsanforderungen überprüfen. Darüber hinaus müsse die CTO auch regelmäßig die Verpflichtung des Postlizenzinhabers zur Erbringung und Sicherstellung grundlegender Dienste überprüfen. In einer 2016 durchgeführten Überprüfung, deren Ergebnisse öffentlich zugänglich sind, habe Tschechien die Verfügbarkeit von PMO-Diensten auf dem Markt und deren Einstufung als DAWI genauer begründet. Das Ergebnis der Überprüfung laute insbesondere, dass die Art und Weise, in der PMO-Dienste von anderen Zahlungsdiensteanbietern erbracht werden, nicht den Anforderungen für grundlegende Dienstleistungen entspricht, da die Zustellung an die Adresse der einzelnen natürlichen oder juristischen Personen nicht gewährleistet ist, sondern der Geldbetrag bei einer bestimmten Einrichtung eingezogen werden muss, oder der räumliche Anwendungsbereich der Zahlungsdienste sehr begrenzt ist oder der Preis deutlich höher ist oder die Inanspruchnahme bestimmter Dienste in gewisser Weise eingeschränkt ist, z. B. durch die Verpflichtung zum Kauf zu einem bestimmten Wert. Die Überprüfung ist abrufbar unter: https://www.ctu.cz/vyzva-k-uplatneni-pripominek-k-zameru-ulozit-jako-povinnost-poskytovat-zajistovat-jednotlive. (35)  Seite 155 im Anhang „Annex4b_3_survey (Inboox).pdf“ der Anmeldung. (36)  T+n: Zustellung in mehr als einem Tag ab dem Tag der Absendung (37)  T+1: Zustellung innerhalb eines Tages ab dem Tag der Absendung (38)  Die meisten Kunden (85–95 %) scheinen die niedrigeren Preise für die Zustellung T+n den höheren Preisen für die Zustellung T+1 vorzuziehen, während nur ein kleiner Prozentsatz der Geschäftskunden bereit sei, für eine schnellere Zustellung einen höheren Preis zu zahlen, und die Zustellung T+1 für notwendig erachte. (39)  Kommerzielle Postämter: die Postämter im faktischen Szenario, die im kontrafaktischen Szenario geöffnet bleiben würden. (40)  Wird bei der Überprüfung eines bestimmten Abrechnungszeitraums festgestellt, dass die Tschechische Post die vorgeschriebenen qualitativen Indikatoren für die Erbringung der Universaldienste nicht erfüllt hat, werde dies bei der Berechnung der Nettokosten berücksichtigt; wenn beispielsweise die Tschechische Post in einem Postamt vorübergehend keinen Universaldienst erbringt, würden alle Kosten, die auf den Zeitraum der vorübergehenden Schließung des betreffenden Postamts entfallen, aus den Nettokosten herausgerechnet und somit nicht kompensiert, selbst wenn die überprüften Nettokosten insgesamt unter der Ausgleichsobergrenze liegen. (41)  Für eine ausführliche Beschreibung des Dienstes siehe https://www.ceskaposta.cz/sluzby/psani/cr/obycejne-psani#popis. (42)  Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2020, První novinová společnost/Kommission, T-316/18, ECLI:EU:T:2020:489, Rn. 202. (43)  https://www.ceskaposta.cz/o-ceske-poste/profil/compliance-v-cp (44)  Urteil des Gerichtshofes vom 12. September 2000, Pavel Pavlov u. a./Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten, C-180/98 bis C-184/98, ECLI:EU:C:2000:428, Rn. 74. (45)  Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 1991, Klaus Höfner und Fritz Elser/Macrotron GmbH, C-41/90, ECLI:EU:C:1991:161, Rn. 21, und Urteil des Gerichtshofs vom 12. September 2000, Pavel Pavlov u. a./Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten, C-180/98 bis C-184/98, ECLI:EU:C:2000:428, Rn. 74. (46)  Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 1987, Kommission/Italien, C-118/85, ECLI:EU:C:1987:283, Rn. 7. (47)  Urteil des Gerichtshofs vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, ECLI:EU:C:2002:617, Rn. 74, und Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2008, Motosykletistiki Omospondia Ellados NPID (MOTOE)/Elliniko Dimosio, C-49/07, ECLI:EU:C:2008:376, Rn. 25. Siehe auch Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 2), Rn. 9. (48)  Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1996, Syndicat français de l'Express international (SFEI) und andere/La Poste und andere, C-39/94, ECLI:EU:C:1996:285, Rn. 60 Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 1999, Königreich Spanien/Kommission, C-342/96, ECLI:EU:C:1999:210, Rn. 41. (49)  Urteil des Gerichtshofs vom 2. Juli 1974, Italienische Republik/Kommission, C-173/73, ECLI:EU:C:1974:71, Rn. 13. (50)  Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juli 2003, Altmark Trans GmbH und Regierungspräsidium Magdeburg/Nahverkehrsgesellschaft Altmark GmbH, C-280/00, ECLI:EU:C:2003:415. (51)  Siehe Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 4), Rn. 65. (52)  Urteil des Gerichtshofs vom 4. Juni 2015, Kommission/MOL, C-15/14 P, ECLI:EU:C:2015:362, Rn. 60, Urteil des Gerichtshofs vom 30. Juni 2016, Belgien/Kommission, C-270/15 P, ECLI:EU:C:2016:489, Rn. 49, Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2017, Griechenland/Kommission, T-314/15, ECLI:EU:T:2017:903, Rn. 79. (53)  Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland BV/Kommission, 730/79, ECLI:EU:C:1980:209, Rn. 11, und Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2000, Alzetta Mauro und andere/Kommission, T-298/97, T-312/97, T-313/97, T-315/97, T-600/97 bis 607/97, T-1/98, T-3/98 bis T-6/98 und T-23/98, ECLI:EU:T:2000:151, Rn. 80. (54)  Urteil des Gerichtshofs vom 17. September 1980, Philip Morris Holland BV/Kommission, 730/79, ECLI:EU:C:1980:209, Rn. 11 und 12, und Urteil des Gerichts, Het Vlaamse Gewest (Flämische Region)/Kommission, T-214/95, ECLI:EU:T:1998:77, Rn. 48 bis 50. (55)  Die Zahlung unterliegt der Genehmigung der Kommission (siehe Abschnitt 34e des Postdienstleistungsgesetzes, in dem es heißt: „[Die CTO] überweist keine Mittel zur Deckung von vorläufigen Nettokosten oder von Nettokosten, die eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen, bis die Europäische Kommission über deren Förderfähigkeit entschieden hat.“). (56)  Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (ABl. L 7 vom 11.1.2012, S. 3). (57)  DAWI-Rahmen von 2012, Rn. 11. (58)  Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (ABl. C 8 vom 11.1.2012, S. 4). (59)  Siehe Randnummer 14 des DAWI-Rahmens von 2012. (60)  So lautet Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 97/67/EG beispielsweise wie folgt: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet.“ (61)  So lautet Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie über Postdienste beispielsweise wie folgt: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Nutzern ein Universaldienst zur Verfügung steht, der ständig flächendeckend postalische Dienstleistungen einer bestimmten Qualität zu tragbaren Preisen für alle Nutzer bietet.“ (62)  Die tschechischen Behörden verweisen auf Frankreich (La Poste), Italien (Poste Italiane), Spanien (Correos) und Griechenland (ELTA) mit Betrauungszeiträumen von bis zu 15 Jahren. (63)  Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2020, První novinová společnost/Kommission, T-316/18, ECLI:EU:T:2020:489, Rn. 202. (64)  Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. L 318 vom 17.11.2006, S. 17). (65)  Erlass Nr. 465/2012 Slg. (66)  Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 2020, První novinová společnost/Kommission, T-316/18, ECLI:EU:T:2020:489, Rn. 244 bis 254. (67)  Das Ausschreibungsverfahren für den Zeitraum 2018–2022 wurde im Postblatt (https://www.ctu.cz/postovni-vestnik-castka-8-z-30-cervna-2017) sowie auf der offiziellen Anschlagtafel der CTO, einschließlich seiner elektronischen Fassung (https://www.ctu.cz/oznameni-o-vyhlaseni-vyberoveho-rizeni-na-drzitele-postovni-licence-pro-obdobi-1-1-2018-31-12-2022) angekündigt. (68)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65). (69)  Zusätzlich zu den Erläuterungen in Randnummer 179 zu der Möglichkeit, sich auf Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2014/24/EU zu berufen. (70)  Eine Poststelle ist eine externe Filiale, die nur die Annahme und Zustellung von Einschreiben und Paketen anbietet. Die Tschechische Post zahlt dem externen Betreiber der Poststelle keine feste Vergütung, sondern nur eine Vergütung je Transaktion. Die Tschechische Post zahlt nicht für die Ausrüstung (nur für ein Barcode-Lesegerät). Poststellen werden nicht im faktischen Szenario, sondern nur im kontrafaktischen Szenario berücksichtigt. (71)   „T“ steht für den Tag der Aufgabe des Briefes. (72)  Siehe Rn. 244 bis 254. (73)  Der Wert des Vorteils der Steigerung des Markenwerts wurde im USO-Beschluss von 2018 nach derselben Methode wie für den vorangegangenen Betrauungszeitraum 2013–2017 quantifiziert. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich der tschechische Markt ab 2018 nicht so entwickelt hat, dass diese Methode für die Berechnung des Markenwertvorteils ungeeignet wäre. (74)  https://publications.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/13f857cc-74d4-430f-ab13-df744da42bea (75)  Die MwSt-Vorteile/-Koeffizienten wurden auf der Grundlage einer 2019 durchgeführten Marktumfrage ermittelt. (76)  Die Kapitalkosten sind wie folgt definiert: Kapitalkosten = eingesetztes Kapital * WACC. Differenz bei den Kapitalkosten = eingesetztes Kapital (faktisch) * WACC (faktisch) abzüglich eingesetztes Kapital (kontrafaktisch) * WACC (kontrafaktisch) (77)  Commission Staff Working Document Accompanying the Report from the Commission to the European Parliament and the Council on the application of the Postal Services Directive (Directive 97/67/EC as amended by Directive 2002/39/EC and Directive 2008/6/EC) (SWD(2015) 207 final of 17 November 2015) (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie über Postdienste (Richtlinie 97/67/EG in der durch die Richtlinien 2002/39/EG und 2008/6/EG geänderten Fassung) (SWD(2015) 207 final vom 17. November 2015)), siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52015SC0207. (78)  Die Prüfung, ob die Belastung durch die USO eine unzumutbare Belastung darstellt, erfolgt gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 97/67/EG. (79)  https://www.ctu.cz/vyzva-k-uplatneni-pripominek-k-zameru-ulozit-jako-povinnost-poskytovat-zajistovat-jednotlive (80)  https://www.ctu.cz/sites/default/files/obsah/stranky/26768/soubory/70580-2017-610-v-pm.pdf (81)  https://www.ctu.cz/postovni-vestnik-castka-16-z-12-prosince-2017 (82)  https://www.ctu.cz/vyrocni-zpravy (83)  https://www.ctu.eu/monitoring-reports, siehe z. B. https://www.ctu.eu/sites/default/files/obsah/ctu/monthly-monitoring-report-no.3/2018/obrazky/mmz032018enfin.pdf.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.