Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/232 der Kommission vom 25. Juli 2022 über die von Tschechien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2022/NN) zugunsten der Tschechischen Post (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5136) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32023D0232. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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tliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellt. (172) In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in den Randnummern 37, 38, 60 und 63, dass die Tschechische Post die unter den Kosten liegenden Preise für ihre Nicht-USO-Dienste, z. B. den Balíkovna-Dienst, freiwillig subventioniere und die Kosten und Verluste der Nicht-USO-Tätigkeiten den USO-Tätigkeiten, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurden, zuweise, ist die Kommission analog zu ihrer Schlussfolgerung in Randnummer 172 der Auffassung, dass die tschechischen Behörden hinreichend nachgewiesen haben, dass die Buchführung der Tschechischen Post gemäß den Anforderungen der Richtlinie 97/67/EG getrennt wurde, sodass eine Quersubventionierung der Post-DAWI und der PMO-DAWI durch eine Fehlzuweisung der Kosten ausgeschlossen ist. In jedem Fall kann die Quersubventionierung nicht als eigenständiges Problem betrachtet werden, da sie nur dann stattfinden kann, wenn es zu einer Überkompensation kommt, die entweder durch eine Fehlzuweisung der Kosten oder eine unangemessene Quantifizierung des kontrafaktischen Szenarios verursacht wird. Beides ist, wie in Randnummer 206 erläutert, bei der vorliegenden Maßnahme nicht der Fall. (173) In Bezug auf die in Randnummer 60 dargelegte Behauptung von Zásilkovna, dass der USO-Ausgleich nicht mit den Anforderungen des DAWI-Rahmens von 2012 in Bezug auf die finanzielle Transparenz im Einklang stehe, weil die Tschechische Post einen Teil des Ausgleichs bereits förmlich in den Jahresbericht 2019 aufgenommen habe, stellt die Kommission fest, dass die Tatsache, dass dieser Posten buchhalterisch erfasst wurde, als solche nicht mit einem Verstoß gegen die oben genannten Anforderungen an die finanzielle Transparenz in Bezug auf die getrennte Buchführung verbunden ist. (174) Die Kommission stellt fest, dass das Buchführungssystem der Tschechischen Post dasselbe ist wie im vorherigen Betrauungszeitraum. Die Frage des Buchführungssystems wurde auch von PNS im Rechtsmittelverfahren gegen den USO-Beschluss von 2018 in der Rechtssache T-316/18 (66) aufgeworfen, in der das Gericht zu dem Schluss kam, dass die Kommission das Buchführungssystem, insbesondere seine Zuverlässigkeit, gründlich geprüft hat und ihr daher in dieser Hinsicht kein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist. (175) Daher kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die buchhalterische Trennung zwischen Nicht-DAWI-Tätigkeiten und DAWI-Tätigkeiten in der vorliegenden Form angemessen ist. Daraus folgt, dass die Tschechische Post die Richtlinie 2006/111/EG und Randnummer 44 des DAWI-Rahmens von 2012 einhält. 8.2.5.   Einhaltung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen (176) In Randnummer 19 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es wie folgt: „Die Beihilfe ist nur dann nach Artikel 106 Absatz 2 [AEUV] mit dem Binnenmarkt vereinbar, wenn die zuständige Behörde bei der Betrauung des betreffenden Unternehmens mit der Erbringung der Dienstleistung die geltenden EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen befolgt hat oder sich verpflichtet, diese zu befolgen. Hierzu zählen alle Voraussetzungen im Hinblick auf Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, die sich unmittelbar aus dem [AEUV] und gegebenenfalls dem Sekundärrecht der Union ergeben. Erfüllt eine Beihilfe diese Bestimmungen und Voraussetzungen nicht, so wird davon ausgegangen, dass sie die Entwicklung des Handels in einem Ausmaß beeinträchtigt, das den Interessen der Europäischen Union im Sinne von Artikel 106 Absatz 2 [AEUV] zuwiderläuft.“ (177) Im Postdienstleistungsgesetz ist festgelegt, dass die Benennung des Universaldiensteanbieters durch ein Auswahlverfahren erfolgt. Die CTO führte das Auswahlverfahren für den Postlizenzinhaber für den Zeitraum 2018–2022 gemäß Abschnitt 22 des Postdienstleistungsgesetzes durch. Die CTO wählte in diesem Verfahren keinen Anbieter aus, da die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt waren. (178) Die tschechischen Behörden haben erklärt, dass sie nach der Beendigung des erfolglosen Auswahlverfahrens von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hätten, um der Tschechischen Post die Verpflichtung zur Erfüllung der USO aufzuerlegen, wie es in Abschnitt 22 Absatz 9 des Postdienstleistungsgesetzes vorgesehen ist. (179) In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna in Randnummer 61 und die Behauptung von PNS in Randnummer 65, dass die tschechischen Behörden gegen die in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG festgelegten Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen verstoßen hätten, indem sie den PMO-Dienst absichtlich in den Anwendungsbereich der USO einbezogen und gleichzeitig die Bewertungs-/Zuschlagskriterien des Ausschreibungsverfahrens zugunsten der Tschechischen Post festlegten, stellt die Kommission stellt, dass das Ausschreibungsverfahren (67), wie von den tschechischen Behörden erklärt, so konzipiert war, dass eine Reihe von Bewerbern teilnehmen konnte, auch wenn sie nicht die gesamte Palette von Diensten anbieten konnten, und dass auch eine Reihe von Postlizenzen für einzelne Dienste vergeben werden konnten. Es bestand daher die Möglichkeit, im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG verschiedene Anbieter für die Erbringung verschiedener in den Anwendungsbereich der USO fallender Dienste zu benennen. Es war auch möglich, dass ein Bieter ein Angebot für einzelne Postdienste abgibt, die Teil der USO im Sinne des Gesetzes sind, mit Ausnahme der PMO-Dienste. Darüber hinaus hat die CTO allen potenziellen Bewerbern die Möglichkeit gegeben, Fragen zu den Ausschreibungsbedingungen und zum Umfang der Ausschreibung zu stellen, um ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten und allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, alle für die Ausarbeitung ihrer Angebote erforderlichen Informationen zu erhalten. In dieser Hinsicht hat Zásilkovna kein Interesse an der Teilnahme an der Ausschreibung erklärt. Nach Auffassung der Kommission war das Ausschreibungsverfahren nicht diskriminierend, sondern im Gegenteil so konzipiert, dass sich jeder Postdiensteanbieter um die Benennung als Universaldiensteanbieter bewerben konnte. (180) Die Kommission ist der Ansicht, dass nur in dem Fall, in dem die Mitgliedstaaten beschließen, ein Ausschreibungsverfahren für die Auswahl des Universaldiensteanbieters durchzuführen, die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen anwendbar sind und dass daher die Vereinbarkeit der USO-Finanzierung mit dem Binnenmarkt davon abhängt, ob diese Vorschriften tatsächlich eingehalten wurden. Im vorliegenden Fall entschieden sich die tschechischen Behörden nach einem erfolglosen Ausschreibungsverfahren schließlich für die direkte Benennung des etablierten Betreibers als Universaldiensteanbieter gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 97/67/EG. Dabei haben die tschechischen Behörden das in Abschnitt 22 Absatz 9 des Postdienstleistungsgesetzes festgelegte Verfahren angewandt, wonach die CTO im Wege einer Entscheidung über die Erteilung einer Postlizenz dem Betreiber, der die Bewertungskriterien am besten erfüllt, die Verpflichtung auferlegen kann, die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Universaldienste bereitzustellen und zu erbringen. Aus diesem Grund hat die CTO von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren mit der Tschechischen Post über die Erteilung einer Postlizenz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 eingeleitet, da die Tschechische Post die in der Ankündigung des Ausschreibungsverfahrens genannten Kriterien am besten erfüllt hat. Daraus folgt, dass die direkte Betrauung der Tschechischen Post als Universaldiensteanbieter mit der Post-DAWI im Einklang mit Randnummer 19 des DAWI-Rahmens von 2012 steht. Die Tatsache, dass die tschechischen Behörden die PMO-DAWI in den Anwendungsbereich der USO einbezogen haben, ändert nichts an der Rechtmäßigkeit der direkten Betrauung mit der Post-DAWI, da die tschechischen Behörden ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt haben, das nicht erfolgreich war, und erst danach beschlossen haben, die Tschechische Post als Universaldiensteanbieter zu benennen, da sie der Anbieter war, der die Anforderungen für die Erbringung aller USO-Dienste, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurden, erfüllte. In jedem Fall stellt die Kommission fest, dass die tschechischen Behörden gemäß Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (68) das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung anwenden können, wenn im Rahmen einer Ausschreibung keine oder keine geeigneten Angebote oder keine oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden sind. (181) Hinsichtlich der Direktvergabe der PMO-DAWI ist die Kommission der Ansicht, dass die tschechischen Behörden die bestehenden Netze von Post- und Finanzinstituten geprüft haben (siehe Randnummer 81) und zu dem Schluss gekommen sind, dass es auf dem Markt keinen anderen Betreiber gibt, der PMO-Dienste auf kommerzieller Basis in ganz Tschechien in einer Weise erbringen würde, die für einen Universaldienst erforderlich ist, und somit die in der Ausschreibung festgelegten technischen Spezifikationen erfüllt. PMO-DAWI sind in ihrer Art und Weise der Erbringung so spezifisch, dass es zum Zeitpunkt der Durchführung der Überprüfung der USO auf dem Markt keinen Ersatz auf kommerzieller Basis gab. Um die PMO-DAWI erbringen zu können, muss ein Betreiber über ein dichtes und umfangreiches Verteilernetz sowie über eine tägliche Zustellung verfügen und gleichzeitig hohe Sicherheitsgarantien bieten. Andere Betreiber verfügten nicht über diese Kapazitäten, die für die Erbringung der PMO-DAWI im Einklang mit den Anforderungen des tschechischen Staates erforderlich sind. Außerdem wäre kein anderer Betreiber in der Lage gewesen, diese Kapazitäten vor dem Zeitraum 2018–2022 zu entwickeln. Nur die Tschechische Post verfügte über ein Netz von der erforderlichen Dichte, Größe und Qualität, um den Zielen der PMO-DAWI zu dienen. Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Wettbewerber in Zukunft ein solches Netz aufbauen, ist die Tschechische Post der einzige Anbieter, der die PMO-DAWI im Zeitraum 2018–2012 zuverlässig anbieten kann. Aus diesem Grund erkennt die Kommission an, dass die Tschechische Post in Bezug auf Dichte, Größe und tägliche Zustellung über ein einzigartiges Logistik- und Filialnetz verfügt, was sie zum einzig möglichen Anbieter für die PMO-DAWI für diesen Zeitraum macht. Auf dieser Grundlage ist die Kommission der Ansicht, dass die Direktvergabe der PMO-DAWI unter die Ausnahmeregelung für Alleinanbieter fallen und die Betrauung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung gemäß Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU erfolgen kann. (69) 8.2.6.   Nichtdiskriminierung (182) In Randnummer 20 des DAWI-Rahmens von 2012 heißt es: „Betraut eine Behörde mehrere Unternehmen mit der Erbringung ein und derselben Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, sollten die Ausgleichsleistungen für jedes dieser Unternehmen anhand derselben Methode berechnet werden.“ (183) Da beide DAWI nur an die Tschechische Post übertragen wurden, ist die Kommission der Ansicht, dass die Anforderung nach Randnummer 20 des DAWI-Rahmens von 2012 nicht anwendbar ist. 8.2.7.   Höhe der Ausgleichsleistung (184) Randnummer 21 des DAWI-Rahmens von 2012 besagt: „Die Höhe der Ausgleichsleistung darf nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Nettokosten … für die Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen einschließlich eines angemessenen Gewinns zu decken.“ In diesem Zusammenhang heißt es in Randnummer 24 des DAWI-Rahmens von 2012: „Die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen erforderlichen bzw. wahrscheinlich erforderlichen Nettokosten sollten unter Anwendung der Net-avoided-cost-Methode (Methode zur Berechnung der vermeidbaren Nettokosten) ermittelt werden, sofern dies nach dem EU-Recht oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist; andernfalls sollte die genannte Methode nach Möglichkeit zur Anwendung kommen.“ 8.2.8.   Berechnung der Nettokosten: Net-avoided-cost-Methode (185) In Randnummer 25 des DAWI-Rahmens von 2012 ist Folgendes festgelegt: „Nach der Net-avoided-cost-Methode werden die Nettokosten, die zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen erforderlich sind oder erforderlich sein dürften, als Differenz zwischen den Nettokosten des Dienstleistungserbringers aus der Erfüllung der Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und den Nettokosten desselben Dienstleistungserbringers ohne eine solche Verpflichtung berechnet.“ (186) Im Durchführungserlass Nr. 466/2012 ist das von der CTO angewandte Verfahren zur Berechnung der Nettokosten für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, durch die Tschechische Post festgelegt. (187) Die von den tschechischen Behörden angewandte NAC-Methode beruht im Wesentlichen auf vier Elementen: a) Festlegung des faktischen und des kontrafaktischen Szenarios; b) Berechnung der Auswirkungen, die das kontrafaktische Szenario auf die Kosten und Einnahmen der Tschechischen Post hätte; c) Berechnung der immateriellen Vorteile für die Tschechische Post; d) Berechnung der gesamten Nettokosten. (188) In Bezug auf die in Randnummer 62 Buchstabe f dargelegte Behauptung von Zásilkovna, dass die Kostenzuweisungsmethode für die Berechnung der NAC besser geeignet sei, stellt die Kommission fest, dass sie nach Randnummer 27 des DAWI-Rahmens „die Net-avoided-cost-Methode als genaueste Methode zur Bestimmung der durch eine Verpflichtung zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen entstehenden Kosten ansieht“. Gleichzeitig wird in Anhang I der Richtlinie 97/67/EG ebenfalls die Net-avoided-cost-Methode zur Ermittlung der Nettokosten für die Erfüllung der USO angewandt. I.   Das faktische und das kontrafaktische Szenario Faktisches Szenario (189) Im faktischen Szenario werden die tatsächlichen Einnahmen und Kosten der Tschechischen Post für verschiedene Elemente und alle Tätigkeiten für den Zeitraum 2018–2020 berücksichtigt. Für die Jahre 2021 und 2022 wird eine Schätzung der Kosten und Einnahmen der Tschechischen Post herangezogen. Die Verwendung tatsächlicher Daten für den Zeitraum 2018–2020 und geschätzter Daten für die Jahre 2021 und 2022 wird als angemessen und genau angesehen, da die tatsächlichen Zahlen für den Zeitraum 2018–2020 verfügbar sind. Diese Eingabedaten werden als angemessen und geeignet erachtet, um eine Überkompensation auszuschließen, da sie aus dem Buchführungssystem der Tschechischen Post stammen, das, wie in Randnummer 176 erläutert, mit der Richtlinie 2006/111/EG und Randnummer 44 des DAWI-Rahmens von 2012 im Einklang steht. Kontrafaktisches Szenario Schritt 1: Ermittlung der Elemente der USO und des DBIS, die das Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht betreiben würde (190) Im kontrafaktischen Szenario wird das Verhalten der Tschechischen Post betrachtet, wenn sie weder mit der USO (Post-DAWI und PMO-DAWI) noch mit dem DBIS betraut wäre. Die Tschechische Post hat die Möglichkeiten der Geschäftsoptimierung geprüft und im kontrafaktischen Szenario im Vergleich zum faktischen Szenario Änderungen an den folgenden vier Elementen vorgenommen: a) DBIS-Dienste; b) Postämter: Anforderung an die Dichte des Netzes von Postämtern (Zahl der Postämter); c) Zustellfrequenz: Erfordernis einer flächendeckenden Zustellung im gesamten Hoheitsgebiet des Landes mit einer Frequenz von fünf Werktagen pro Woche; d) unterstützende Prozesse: sonstige Verwaltungsaufgaben, die nur dem Universaldiensteanbieter zufallen (siehe Randnummer 196). (191) In Bezug auf die oben genannten vier Elemente erklären die tschechischen Behörden, dass die Tschechische Post i) die Erbringung von DBIS-Dienste einstellen, ii) eine Reihe von Postämtern schließen und darüber hinaus eine Reihe von Postämtern in Poststellen (70) umwandeln, iii) die Zustellfrequenz für bestimmte Postsendungen verringern und iv) bestimmte Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit den USO-Anforderungen einstellen oder in geringerem Umfang durchführen würde. Die vier Elemente des kontrafaktischen Szenarios werden im Folgenden näher erläutert: 1.   Einstellen des DBIS-Dienstes (192) Mit der Einführung des DBIS wurde die Form der Zustellung bei bestimmten Postsendungen, vor allem Standardbriefen und Einschreiben („kannibalisierte“ Sendungen), für alle Arten von Nutzern, die mit der öffentlichen Verwaltung kommunizieren, von der physischen auf die elektronische Form umgestellt. Im kontrafaktischen Szenario, in dem die Tschechische Post keine DBIS-Dienste mehr anbietet, würden die kannibalisierten Postsendungen auf herkömmliche, physische Weise zugestellt. Die Einnahmen und Kosten der Tschechischen Post würden einerseits um die DBIS-Einnahmen und die damit verbundenen Kosten sinken und andererseits aufgrund der Einnahmen aus den kannibalisierten Postsendungen, die physisch zugestellt werden müssen, steigen. Die Zahl der Postsendungen im faktischen und im kontrafaktischen Szenario unter Berücksichtigung der Daten zu den kannibalisierten Sendungen, wie sie in Randnummer 152 des DBIS-Beschlusses geschätzt wurden, ist in Tabelle 5 dargestellt: Tabelle 5 Zahl der Postsendungen im faktischen und im kontrafaktischen Szenario unter Berücksichtigung der kannibalisierten Sendungen je Datenbox (DBIS), wie sie im DBIS-Beschluss geschätzt wurden: Zahl der Postsendungen (in Tsd.)   2018 2019 2020 2021 2022 Faktisches Szenario (A) reguläre Post […] […] […] […] […]   Einschreiben […] […] […] […] […] Kannibalisiert (B) reguläre Post […] […] […] […] […]   Einschreiben […] […] […] […] […] Kontrafaktisches Szenario (C = A + B) reguläre Post […] […] […] […] […]   Einschreiben […] […] […] […] […] 2.   Schließung einer Reihe von Postämtern und Umwandlung einiger Postämter in Poststellen: (193) Für den Zeitraum 2018–2022 geht die Tschechische Post davon aus, dass 3 210 Postämter Teil des Netzes von Postämtern im faktischen Szenario sind. Diese Zahl umfasst 3 200 obligatorische Postämter im Rahmen der USO und 10 freiwillig betriebene Postämter an besonderen touristischen Orten (z. B. in den Bergen oder in Freilichtmuseen), die es den Touristen ermöglichen, Briefe oder Postkarten mit Sondermarken zu versenden. Ohne die USO würde die tschechische Post ein weniger dichtes Netz betreiben und nur die rentablen Postämter geöffnet lassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Postlizenzinhaber ein landesweiter Anbieter von Postdiensten ist und seine Räumlichkeiten so verteilt, dass die Verfügbarkeit seiner Dienste im ganzen Land gewährleistet ist. Auf der Grundlage ihres internen Buchführungssystems weist die Tschechische Post den Postämtern Einnahmen und Kosten zu, um die Rentabilität der einzelnen Postämter zu ermitteln. Die Tschechische Post analysierte diese Informationen zusammen mit einer Reihe von Betriebs- und Zugänglichkeitskriterien, um zu entscheiden, ob ein Postamt im kontrafaktischen Szenario geöffnet bleiben würde. Auf der Grundlage der Analyse der Tschechischen Post würde ihr Netz im kontrafaktischen Szenario aus 583 obligatorischen Postämtern, die die Tschechische Post im Rahmen der USO betreibt, sowie 10 zusätzlichen Postämtern und 462 Poststellen bestehen. In Anbetracht dessen, dass im kontrafaktischen Szenario etwa 80 % der Postämter geschlossen würden, wäre die maximale Entfernung zwischen den meisten (etwa 89 %) der kommerziellen Postämter und Poststellen zwar größer als im faktischen Szenario, aber dennoch weniger als 10 km. Nach Ansicht der Tschechischen Post würde in einem solchen Fall die Verfügbarkeit aller in den Postämtern angebotenen Dienste (einschließlich Postdienste und PMO-Dienste) erheblich eingeschränkt. Die Zahl der obligatorischen Postämter, die im kontrafaktischen Szenario geöffnet bleiben würden, wird über den Betrauungszeitraum als konstant angesehen und stellt die ex ante zukunftsorientierte Entscheidung zur Unternehmensoptimierung dar. Tabelle 6 zeigt das Netz von Postämtern (Zahl der Postämter) im faktischen und im kontrafaktischen Szenario: Tabelle 6 Zahl der Postämter im faktischen und im kontrafaktischen Szenario Jahr Postämter im faktischen Szenario Postämter, die im kontra-faktischen Szenario geschlossen werden Postämter im kontrafaktischen Szenario Insgesamt (obligatorische + nicht-obligatorische Postämter) obligato-risch nicht-obligato-risch verblei-bende obligato-rische Postämter verblei-bende nicht-obligato-rische Postämter Postämter, die in Poststellen umgewan-delt werden Gesamt-zahl der Post-ämter   a = b + c b c d = a – h e f g h = e + f + g 2018 3 231 3 200 31 2 155 583 31 462 1 076 2019 3 232 3 200 32 2 155 583 32 462 1 077 2020 3 237 3 200 37 2 149 583 37 468 1 088 2021 3 237 3 200 37 2 149 583 37 468 1 088 2022 3 237 3 200 37 2 149 583 37 468 1 088 3.   Geringere Zustellfrequenz bei bestimmten Postsendungen (194) Die tschechischen Behörden haben erklärt, dass eine geringere Zustellfrequenz bei Briefen bedeuten würde, dass sie nicht mehr an fünf Tagen pro Woche, sondern an fünf Tagen alle zwei Wochen zugestellt würden. Der Markt für die Paketzustellung sei hinreichend wettbewerbsfähig, sodass die Zustellfrequenz für Pakete nicht verringert würde. Die tschechischen Behörden erklärten ferner, dass im Zeitraum 2018–2022 Änderungen bei der Zustellung von Briefen zu erwarten seien. Im faktischen Szenario sei 2020 eine neue Zustellregelung eingeführt worden. Die bestehende Zustellung T+1 (71) werde durch die Zustellung T+n erweitert, und es werde davon ausgegangen, dass ein Großteil der Nachfrage auf die T+n-Zustellung übergehe, da die Kunden eine Einsparung von Zustellkosten der Schnelligkeit der Zustellung vorzögen. Im kontrafaktischen Szenario bestehe das Angebot aus der Zustellung T+n. Die Zustellfrequenz und die Zahl der Briefe, die in einzelnen Räumlichkeiten (d. h. Haushalten) zugestellt wurden, seien von der Tschechischen Post im Rahmen einer landesweiten Überwachung geprüft worden. Tabelle 6a und Tabelle 6b zeigen den Arbeitskräftebedarf in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) sowie die Zahl der benötigten Fahrzeuge im faktischen Szenario und im kontrafaktischen Szenario für eine Zustellung an fünf Tagen alle zwei Wochen. Tabelle 7a Zustellnetz im Jahr 2018 2018 VZÄ Zahl der Fahrzeuge Transport (in km) Faktisches Szenario (T+1) […] […] […] Kontrafaktisches Szenario (T+n) […] […] […] Differenz [2 000 –2 500 ] [750 –900 ] [10 000 000 –15 000 000 ] Tabelle 7b Zustellnetz im Jahr 2019 2019 VZÄ Zahl der Fahrzeuge Transport (in km) Faktisches Szenario (T+1) […] […] […] Kontrafaktisches Szenario (T+n) […] […] […] Differenz [2 000 –2 500 ] [750 –900 ] [11 000 000 –16 000 000 ] Tabelle 7c Zustellnetz in den Jahren 2020, 2021 und 2022 2020, 2021, 2022 VZÄ Zahl der Fahrzeuge Transport (in km) Faktisches Szenario (T+n, T+1) […] […] […] Kontrafaktisches Szenario (T+n) […] […] […] Differenz [350 –500 ] [700 –850 ] [11 000 000 –16 000 000 ] 4.   Weniger Verwaltungstätigkeiten (195) Die Tschechische Post würde auch bestimmte Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung der USO einstellen. Die Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung der USO, die die Tschechische Post im kontrafaktischen Szenario einstellen würde, sind: a) Messung und Meldung von Transportzeiten und Transports

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.