Europäische Union

Beschluss (EU) 2023/232 der Kommission vom 25. Juli 2022 über die von Tschechien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2022/NN) zugunsten der Tschechischen Post (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5136) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Quellenkennung: 32023D0232. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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die Transparenzanforderungen in Randnummer 60 des DAWI-Rahmens eingehalten worden seien. Zu diesem Zweck argumentiert die Tschechische Post, dass i) die Ergebnisse der CTO-Überprüfung von 2016 (29) und der von der CTO im Jahr 2016 durchgeführten öffentlichen Konsultation auf der Website der CTO veröffentlicht worden seien, (30) ii) die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen, die im Rahmen der Vorbereitung und Verabschiedung der Änderung des Postdienstleistungsgesetzes in den Jahren 2011 und 2012 durchgeführt wurden, als Teil der Begründung der Änderung (31) in der eKLEP-Bibliothek für die Öffentlichkeit (32) und auf der Website der Abgeordnetenkammer veröffentlicht würden und iii) die Ergebnisse der einzelnen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens sowie die stenografischen Protokolle der einzelnen Sitzungen der Abgeordnetenkammer und des Senats, in denen der Entwurf zur Änderung des Postdienstleistungsgesetzes erörtert wurde, zur Verfügung stünden. (33) 6.   STELLUNGNAHME TSCHECHIENS 6.1.   Stellungnahme Tschechiens zum Einleitungsbeschluss (81) Die tschechischen Behörden sind der Auffassung, dass der PMO-Dienst als DAWI einzustufen sei und daher in den Anwendungsbereich der USO einbezogen werden sollte. Erstens gebe es keine mit dem PMO-Dienst vergleichbaren Dienste, die auf kommerzieller Basis erbracht werden. (34)Zweitens habe der PMO-Dienst den Charakter einer öffentlichen Dienstleistung im Interesse der Befriedigung der Bedürfnisse der Öffentlichkeit (insbesondere schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen).Drittens sei der Anwendungsbereich der USO Gegenstand von Diskussionen und Konsultationen mit der breiten Öffentlichkeit und interessierten Kreisen im Rahmen der Vorbereitung der Änderung des Postdienstleistungsgesetzes im Jahr 2012 gewesen. Schließlich beruhe die Absicht, die USO, einschließlich des PMO-Dienstes, für den Zeitraum 2018–2022 aufzuerlegen, auf den Schlussfolgerungen aus einer von der CTO durchgeführten umfassenden Überprüfung der Qualität und der Art und Weise der Erbringung und Sicherstellung der USO und ihrer allgemeinen Verfügbarkeit im tschechischen Hoheitsgebiet. Die Überprüfung habe ergeben, dass sowohl die Postdienste als auch die PMO-Dienste, die in den Anwendungsbereich der USO fallen, nicht vom Markt erbracht werden können. (82) Die tschechischen Behörden erläutern, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung und Erbringung von Universaldiensten gemäß Abschnitt 22 des Postdienstgesetzes auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens auferlegt werde. Die Bedingungen dieses Ausschreibungsverfahrens seien so festgelegt worden, dass alle Parteien teilnehmen konnten, die an der Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, interessiert waren, und die geltenden Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung erfüllt waren. Vor der Bekanntmachung des Ausschreibungsverfahrens sei der CTO informell mitgeteilt worden, dass mehrere Betreiber an einer Teilnahme interessiert seien; allerdings habe sich schließlich nur ein Bewerber — die Tschechische Post — für das Ausschreibungsverfahren gemeldet. Ihr Antrag sei jedoch aufgrund der Nichterfüllung einer der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausschreibung abgelehnt worden. (83) Um eine kontinuierliche Erfüllung der USO im Einklang mit den geltenden Qualitätsanforderungen im gesamten tschechischen Hoheitsgebiet zu gewährleisten, hätten die tschechischen Behörden die USO der Tschechischen Post auferlegt, da diese die Bewertungskriterien am besten erfüllt habe. Dabei hätten die tschechischen Behörden das in Abschnitt 22 Absatz 9 des Postdienstleistungsgesetzes festgelegte Verfahren angewandt, wonach die CTO im Wege einer Entscheidung über die Erteilung einer Postlizenz dem Betreiber, der die Bewertungskriterien am besten erfüllt, die Verpflichtung auferlegen könne, die in der Ausschreibungsbekanntmachung genannten Universaldienste bereitzustellen und zu erbringen. Aus diesem Grund habe die CTO von Amts wegen ein Verwaltungsverfahren mit der Tschechischen Post über die Erteilung einer Postlizenz für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022 eingeleitet, da die Tschechische Post die in der Ankündigung des Ausschreibungsverfahrens genannten Kriterien am besten erfüllt habe. In Anbetracht der Ausführungen in den Randnummern 81 und 82 wurden nach Ansicht der tschechischen Behörden bei der Auferlegung der Verpflichtung zur Erfüllung der USO alle geltenden Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, wie sie sich aus der Richtlinie 97/67/EG und den Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen ergeben, und somit auch die Anforderungen von Randnummer 19 des DAWI-Rahmens eingehalten. (84) Was die Plausibilität des kontrafaktischen Szenarios betrifft, so stellen die tschechischen Behörden klar, dass in diesem Szenario die Annahme und Zustellung von Einschreiben und Paketen sowie die Zustellung von Expresspaketen, die derzeit nicht in den Anwendungsbereich der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, fallen (z. B. die Dienste „Balík Do ruky“, „Balík Na poštu“, „Balík Do balíkovny“), nicht nur in Postämtern, sondern auch in Poststellen sowie im Balíkovna-Netz (d. h. einem Netz von Abholstellen, die nur einen Dienst anbieten — „Balík do Balíkovny“ (Paket an eine Paketabholstelle) angeboten werden, indem Drittfilialen hinzugefügt werden und so ein externes Netz von Abholstellen geschaffen wird, das ähnlich funktioniere wie das der Wettbewerber auf dem tschechischen Paketmarkt. Die Tschechische Post werde somit in den Poststellen und im Balíkovna-Netz Postdienste anbieten, nicht aber kommerzielle Nicht-Postdienste (z. B. Bankdienste, Verkauf von Lotterielosen). Schließlich erklären die tschechischen Behörden, dass es sich bei dem, was die anderen Anbieter in ihren eigenen Filialnetzen als „Postämter“ bezeichnen, lediglich um Verkaufsstellen (z. B. Kiosks) und Abholstellen (auf Provisionsbasis arbeitende Servicestellen Dritter) handele, die nicht als gleichwertig mit Postämtern im Sinne des Postdienstleistungsgesetzes angesehen werden könnten, da sie nicht die einschlägigen Anforderungen erfüllen, um die gesamte Palette an USO-Diensten anzubieten. Die Postämter der Tschechischen Post böten mehr Dienste an und seien daher teurer als die Verkaufs- und Abholstellen der Wettbewerber. (85) Den tschechischen Behörden zufolge ist die Verpflichtung, die Verfügbarkeit der Universaldienste in mindestens 3 200 Postämtern sicherzustellen, bereits vor der Benennung des Universaldiensteanbieters für den angemeldeten Zeitraum (2018–2022) auferlegt worden. Diese Verpflichtung würde für jeden benannten Universaldiensteanbieter in Tschechien gelten. Aus diesem Grund halten die tschechischen Behörden die Zahl der Postämter, in denen die Tschechische Post im Zeitraum 2013–2015 ihre Dienste angeboten hat, für die Bewertung der Plausibilität des kontrafaktischen Szenarios in Bezug auf die Schließung von Postämtern für irrelevant. Die tschechischen Behörden erklären jedoch, dass es für die Tschechische Post wirtschaftlich sinnvoll gewesen sei, freiwillig 1 118 (nicht-obligatorische) verlustbringende Postämter im Zeitraum 2013–2015 geöffnet zu lassen, da zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen sei, dass diese Postämter im Jahr 2016 sowieso wieder eröffnet werden würden. (86) Die tschechischen Behörden erklären auch, dass auf der Grundlage der Finanzdaten die geschätzten Einnahmenverluste aufgrund der Schließung von Postämtern im kontrafaktischen Szenario begrenzt seien, da die geschlossenen Postämter nur einen kleinen Teil ([15–35] %) der Gesamteinnahmen des gesamten Postnetzes generierten, während ein Teil der Einnahmen von den zu schließenden Postämtern auf Poststellen übertragen würde. Die Einnahmenverluste ergäben sich nicht nur aus den Ergebnissen einer entsprechenden Umfrage, sondern auch aus anderen Fakten wie der Entfernung zum nächsten Postamt und der Verfügbarkeit eines ähnlichen Dienstes auf dem Markt. (87) Zu den von der Kommission geäußerten Zweifeln an der Verwendung der Umfrageergebnisse für die Quantifizierung des Nachfrageeffekts der Verkleinerung des Poststellennetzes im kontrafaktischen Szenario erklärten die tschechischen Behörden, dass sie die Umfrageergebnisse (35) berücksichtigt hätten, wonach 23 % der Befragten die Tschechische Post für Finanzdienstleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, fallen, nicht mehr in Anspruch nehmen würden, wenn das Postamt, das sie derzeit nutzen, geschlossen würde. Dieser Prozentsatz des Nachfrageverlusts sei lediglich auf die Einnahmen aus Finanzdienstleistungen angewandt worden, die nur von den geschlossenen Postämtern im kontrafaktischen Szenario erzielt wurden (nicht auf alle Einnahmen aus Finanzdienstleistungen, die von allen von der Tschechischen Post betriebenen Postämtern erzielt wurden). Finanzdienstleistungen seien jedoch nur eine marginale Geschäftstätigkeit der Tschechischen Post, da die Einnahmen aus Finanzdienstleistungen weniger als [5–20] % der Gesamteinnahmen der Tschechischen Post ausmachten. Daher wäre der entsprechende Nachfrageverlust im kontrafaktischen Szenario ebenfalls marginal. Der Nachfrageverlust bei Einschreiben sei auf die gleiche Weise berechnet worden. Da nur etwa [20–45] % der Einschreiben von Kunden von Postämtern aus verschickt würden, wäre im kontrafaktischen Szenario in dieser Hinsicht ein eher begrenzter Nachfrageverlust zu erwarten. (88) Hinsichtlich der Quantifizierung der verbleibenden Nachfrage, die sich im kontrafaktischen Szenario von den geschlossenen Postämtern auf die noch offenen verlagere, erklärten die tschechischen Behörden, dass sie nicht davon ausgingen, dass die verbleibende Nachfrage bei den geschlossenen Postämtern prozentual für alle geschlossenen Postämter und für alle Arten von Postdiensten (d. h. unabhängig von der Nähe zu einem noch offenen Postamt und dem Vorhandensein von Wettbewerb) gleich wäre. Insbesondere hänge der prozentuale Anteil der Einnahmenverluste bei Briefen von der Entfernung ab, die die Kunden bis zum nächsten Postamt zurücklegen müssen (z. B. bei Standardbriefen bis 3 km [0,5–2] %, bis 5 km [1–3] %, bis 10 km [2–6] % und mehr als 10 km [3–8] %). Bei Paketen sei ein anderer Ansatz gewählt worden, bei dem die tschechischen Behörden einen anderen Prozentsatz (d. h. [30–55] %) des Nachfrageverlusts unabhängig von der Entfernung zwischen dem geschlossenen und dem nächstgelegenen noch offenen Postamt zugrunde gelegt hätten. Dieser Ansatz beruhe auf der Tatsache, dass der Paketmarkt in Tschechien sehr wettbewerbsintensiv sei und die Dienste der Wettbewerber im ganzen Land verfügbar seien, sodass eine unterschiedliche Auswirkung auf die Nachfrage in Abhängigkeit von der Entfernung zum nächstgelegenen Postamt nicht berücksichtigt worden sei. Die Übertragung der verbleibenden Nachfrage auf die drei nächstgelegenen Postämter simuliere am ehesten die tatsächliche Verlagerung von Kunden auf die noch offenen Postämter, basierend auf der Wahrscheinlichkeit der Kundenbewegung. Schließlich erklärten die tschechischen Behörden, dass sie eine gezielte Umfrage durchgeführt hätten, um die vorstehenden Annahmen zu quantifizieren. (89) In Bezug auf die Auswirkungen der Verkleinerung des Netzes von Postämtern im kontrafaktischen Szenario auf den Gesamtbetrieb der Tschechischen Post erklärten die tschechischen Behörden, dass die Tschechische Post die Abholung aus den Briefkästen, die Sortierung und die Zustellung unabhängig von den Postämtern durchführe. Eine Verringerung der Zahl der Postämter führe daher nicht zu einem Anstieg der Sortierkosten. (90) Entgegen den von der Kommission in Randnummer 114 des Einleitungsbeschlusses geäußerten Zweifeln merken die tschechischen Behörden an, dass der Nachfrageeffekt der Verringerung der Zustellfrequenz korrekt quantifiziert worden sei, da die CTO neben der in Randnummer 113 des Einleitungsbeschlusses erwähnten Marktumfrage (im Folgenden „Marktumfrage“) auch das Angebot an Ersatzdiensten berücksichtigt habe, das sich auf die Änderung der Nachfrage hätte auswirken können. Die tschechischen Behörden erklären, dass die Tschechische Post im Februar 2020 die Zustellfrequenz geändert habe und seitdem „Economy-Sendungen“ mit Zustellung T+n (36) und „Priority-Sendungen“ mit Zustellung T+1 (37) anbiete. Economy-Sendungen seien 7 CZK günstiger als Priority-Sendungen (dieser Unterschied gelte sowohl für Standardbriefe als auch für Einschreiben). Die Daten (38) für den begrenzten Zeitraum von Februar bis Mai 2020 deuteten scheinbar darauf hin, dass der Nachfrageeffekt der Verringerung der Zustellfrequenz im kontrafaktischen Szenario eher begrenzt wäre. (91) Außerdem erklärten die tschechischen Behörden, dass sie die plausible zusätzliche Kapazität geschätzt hätten, die erforderlich sei, damit die Tschechische Post ihren Betrieb im kontrafaktischen Szenario aufrechterhalten kann. Zunächst sei geschätzt worden, wie viel Kapazität von jedem geschlossenen Postamt übertragen werden muss, dann sei das übertragene Volumen (in Arbeitsstunden) auf die noch offenen Postämter übertragen worden und schließlich sei die neue Kapazität der noch offenen Postämter geprüft worden. Die tschechischen Behörden erklärten, dass die Überkapazität bei den kommerziellen (39) Postämtern mit der USO in Zusammenhang stehe, weil die Nachfrage nach Diensten auf alle obligatorischen Postämter verteilt sei und diese Postämter daher nicht voll ausgelastet und rentabel seien (die Nachfrage nach Postdiensten steige nicht proportional zur Zahl der Postämter, d. h. mehr Postämter bedeuteten nicht unbedingt höhere Einnahmen). Die geringe Auslastung solcher kommerzieller Postämter sei auch auf die Spitzen und Tiefen während der Öffnungszeiten zurückzuführen. Die Tschechische Post passe die Zahl der geöffneten Schalter zwar flexibel an die Spitzen und Tiefen an, doch sei dies durch die Arbeitszeiten der Mitarbeiter nur begrenzt möglich. (92) Was die in Randnummer 115 des Einleitungsbeschlusses dargelegte Auffassung der Kommission betrifft, dass die tschechischen Behörden bei der Berechnung der NAC einen methodischen Fehler begangen haben könnten, so gehen die tschechischen Behörden davon aus, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handele, und bleiben bei ihrer Auffassung, dass sie die NACIS für das DBIS bei der Berechnung der NAC für die USO ordnungsgemäß berücksichtigt hätten. Ihrer Ansicht nach sind sie nicht wesentlich von den für den Zeitraum 2013–2017 verwendeten Berechnungsgrundlagen abgewichen, sondern haben lediglich das kontrafaktische Szenario neu definiert, um die aktuelle Situation auf dem tschechischen Postmarkt widerzuspiegeln. (93) In Bezug auf die Zweifel der Kommission, ob die Anforderung nach Randnummer 39 des DAWI-Rahmens erfüllt ist, führen die tschechischen Behörden an, dass die Festsetzung eines zulässigen Höchstbetrags zur Deckung der Nettokosten ein gängiges Instrument sei, um die Effizienz des Universaldiensteanbieters zu gewährleisten, der auf diese Weise motiviert werde, die Kosten zu senken und die Arbeitsorganisation zu verbessern, um so die Kosten zu verringern, für die kein Ausgleich geleistet wird. Die tschechischen Behörden sind auch der Ansicht, dass die Kontrolle der Qualität (40) der Universaldienste durch die CTO als ein weiteres verfügbares Mittel angesehen werden könne, um eine Überkompensation auszuschließen und eine effiziente Erfüllung der USO zu gewährleisten. (94) Schließlich argumentieren die tschechischen Behörden, dass der Anwendungsbereich der USO der im DAWI-Rahmen von 2012 festgelegten Transparenzanforderung entspreche, da die USO, wie in Randnummer 81 erläutert, Gegenstand einer ordnungsgemäßen Konsultation, einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse der Konsultation, gewesen sei. 6.2.   Stellungnahmen Tschechiens zu den Stellungnahmen Dritter 6.2.1.   Stellungnahme Tschechiens zur Stellungnahme von Zásilkovna (95) Tschechien hält die Argumentation von Zásilkovna, bei der aktuelle Daten zur Marktlage herangezogen würden, um den Schlussfolgerungen der CTO hinsichtlich der Notwendigkeit der Auferlegung der USO nach Abschluss der Überprüfung 2016 zu begegnen, für nicht stichhaltig, da sich die Situation auf dem Markt im Jahr 2020 von der Situation unterscheide, auf deren Grundlage die USO auferlegt wurde. Die Entscheidung zur Auferlegung der USO beruhe auf dem Ergebnis der 2016 durchgeführten Überprüfung. Bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit des Vorgehens Tschechiens bei der Entscheidung über die Notwendigkeit der Auferlegung der USO müsse die Situation zu dem Zeitpunkt bewertet werden, zu dem eine solche Entscheidung getroffen wurde, und nicht die heutige Situation. (96) Zu der Behauptung von Zásilkovna, dass die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, nicht als echte DAWI angesehen werden sollte, da sie von privaten Betreibern auf kommerzieller Basis ohne jegliche Beihilfe erbracht werden könne, argumentiert Tschechien, dass es bei der Auferlegung der Verpflichtung entsprechend den Anforderungen des Postdienstleistungsgesetzes, durch das die Richtlinie 97/67/EG umgesetzt werde, vorgegangen sei. Dieses Verfahren bestätige, dass die USO-Dienste weiterhin eine objektive öffentliche Notwendigkeit darstellen und in Form einer Verpflichtung auferlegt werden sollten. Die Absicht, eine Verpflichtung zur Erbringung des PMO-Dienstes aufzuerlegen, sei Gegenstand der im Rahmen der Überprüfung durchgeführten öffentlichen Konsultation gewesen und zudem auf einem Workshop mit Interessenträgern am 5. Januar 2017 vorgestellt worden. Zásilkovna habe jedoch keinen Gebrauch von seinem Recht auf Stellungnahme gemacht und im Rahmen der öffentlichen Konsultation keine Einwände gegen diese Absicht erhoben. (97) In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna, dass die Abschreibungszeiträume für die Vermögenswerte zur Erfüllung der USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, für die Zwecke des Betrauungszeitraums unbegründet seien, argumentiert Tschechien, dass der erwartete Abschreibungszeitraum für die Vermögenswerte der Tschechischen Post der Kommission für die Zwecke der Anmeldung der staatlichen Beihilfe für den Zeitraum 2018–2022 vorgelegt worden sei. Diese Übersicht stehe im Einklang mit der erwarteten Lebensdauer der Vermögenswerte gemäß Angabe im Finanzteil des von einem Rechnungsprüfer geprüften Jahresberichts der Tschechischen Post, wobei der Bestätigungsvermerk Bestandteil des Jahresberichts sei. Die CTO erachte die aufgeführten Vermögenswerte als notwendig für die Erfüllung der USO und halte die angenommenen Abschreibungszeiträume für angemessen. (98) Was das Argument von Zásilkovna bezüglich des angeblichen Verstoßes gegen die Vorschriften zur finanziellen Transparenz für öffentliche Unternehmen anbelangt, so argumentiert Tschechien, dass die buchhalterische Erfassung der geschätzten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Einklang mit den in Tschechien geltenden Rechnungslegungsvorschriften stehe und die Buchführung der Tschechischen Post von einer zuständigen Stelle (einem unabhängigen Rechnungsprüfer) geprüft worden sei. Die Tatsache, dass ein Teil des USO-Ausgleichs im Jahresabschluss 2019 erfasst wurde, begründet nach Ansicht Tschechiens nicht den Verdacht eines Verstoßes gegen die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten und öffentlichen Unternehmen, sondern deutet vielmehr darauf hin, dass Zásilkovna die im Jahresbericht enthaltenen Informationen falsch verstanden hat. (99) In Bezug auf die in Randnummer 61 dargelegte Behauptung von Zásilkovna, dass gegen die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen verstoßen worden sei, argumentiert Tschechien, dass i) das Ausschreibungsverfahren aus objektiven, rechtmäßigen Gründen und in der gesetzlich vorgesehenen Weise annulliert worden sei, da keiner der Teilnehmer die Eignungskriterien für die Teilnahme an der Ausschreibung erfüllt habe, ii) Zásilkovna in keinem Fall sein Interesse an der Teilnahme an der Ausschreibung erklärt habe, iii) die CTO allen potenziellen Bewerbern im Vorfeld der Angebotseinreichung die Möglichkeit gegeben habe, Fragen zu den Ausschreibungsbedingungen und zum Umfang der Ausschreibung zu stellen, um ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten und allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, alle für die Ausarbeitung ihrer Angebote erforderlichen Informationen zu erhalten, und iv) die CTO nach Ablauf der Frist mit der Bewertung der Angebote begonnen habe, wie es der gängigen Praxis entspreche. Das Ausschreibungsverfahren sei so konzipiert gewesen, dass eine Reihe von Bewerbern teilnehmen konnten, auch wenn sie nicht die gesamte Palette an unter die USO, wie sie von den tschechischen Behörden festgelegt wurde, fallenden Dienste erbringen, und zudem eine Reihe von Universaldienstlizenzen für verschiedene USO-Dienste an unterschiedliche Universaldienstanbieter vergeben werden konnte. Es habe daher keine Notwendigkeit bestanden, die Erbringung aller geforderten Universaldienste durch einen einzigen Betreiber zu gewährleisten. In Anbetracht dessen ist das Ausschreibungsverfahren nach Ansicht Tschechiens nicht diskriminierend, sondern im Gegenteil so konzipiert gewesen, dass sich jeder Postdiensteanbieter um die Benennung als Universaldiensteanbieter bewerben konnte. (100) Zu der Behauptung von Zásilkovna, das kontrafaktische Szenario sei unrealistisch und nur zu dem Zweck erstellt worden, einen ausreichenden Puffer zu schaffen, um die Nettokosten für den Zeitraum 2018–2022 in Höhe von 10 Mrd. CZK zu rechtfertigen, argumentiert Tschechien, dass i) die zur Berechnung der Nettokosten angewandte NAC-Methode nicht im Ermessen des Postlizenzinhabers liege, sondern im Postdienstleistungsgesetz festgelegt sei, ii) die Preise für die Nicht-USO-Dienste der Tschechischen Post sowohl im faktischen als auch im kontrafaktischen Szenario als gleich hoch angesehen würden und die Verpflichtung zur Kostenorientierung für sie nicht gelte, im Gegensatz zu den Preisen für die unter die USO fallenden Dienste, iii) die Erstattung der Nettokosten durch den wirtschaftlichen Verlust aus der USO begrenzt werde, der in der getrennten Buchführung über Kosten und Einnahmen ausgewiesen werde, iv) während im faktischen Szenario vor dem Erlass der Regierungsverordnung Nr. 178/2015 nur 2 108 obligatorische Postämter für die Berechnung der Nettokosten herangezogen worden seien, die Verpflichtung im Jahr 2016 auf 3 200 Postämter ausgeweitet worden sei und v) das kontrafaktische Szenario plausibel sei und ordnungsgemäß quantifiziert werde (siehe Randnummern 82 bis 89), während die Tschechische Post im Einklang mit den Markttrends arbeite. Tschechien hält die bestehende Ausgleichsobergrenze für einen wirksamen Anreiz zur Erreichung von Kosteneffizienz, erachtet die Behauptung, das kontrafaktische Szenario sei geändert worden, um der erhöhten Obergrenze zu entsprechen, aus den vorstehenden Gründen jedoch für ungerechtfertigt. (101) In Bezug auf die Behauptung von Zásilkovna, die Tschechische Post habe die NAC zu hoch angesetzt, weil sie im kontrafaktischen Szenario die Einführung von Economy-Sendungen mit Zustellung T+n nicht gebührend berücksichtigt habe, argumentiert Tschechien, dass dies sehr wohl berücksichtigt worden sei, wie aus den ausführlichen Unterlagen hervorgehe, die der Kommission am 18. Januar 2020 vorgelegt wurden. (102) Schließlich bestreitet Tschechien die Behauptung von Zásilkovna, dass die Tschechische Post rein kommerzielle Tätigkeiten quersubventioniere, indem sie 781 Balíkovna-Abholstellen eingerichtet und anschließend Pakete und entsprechende Einnahmen von weniger rentablen Postämtern zu diesen 781 Abholstellen umgeleitet habe, um die NAC künstlich in die Höhe zu treiben, und dadurch eine Überkompensation erhalten habe. Tschechien argumentiert, dass dies nicht

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.