Europäische Union

2002/92/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32002D0092. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

ltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Steuererhebung, einschließlich der Einrichtung eines Steuerzahlerregisters, und der MWSt-Erstattung gelten; Ausarbeitung einer Strategie für die Steuerverwaltung; Erstellung eines Berufsethik-Kodex und Gewährleistung der Anwendung dieses Kodex; Bewertung des Personalbedarfs im Steuerbereich sowie Konzipierung und Umsetzung eines Aus- und Fortbildungssystems. - Entwicklung von IT-Systemen zur Ermöglichung des elektronischen Datenaustauschs mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. - Anwendung der Richtlinie über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchspflichtiger Waren. Statistik - Durchführung einer Volkszählung. - Weitere Verbesserung der statistischen Erfassung und der Qualität der Statistiken durch Gewährleistung der Bereitstellung angemessener Ressourcen, damit die Kapazitäten in diesem Bereich - auch auf regionaler Ebene - weiter verbessert werden. Sozialpolitik und Beschäftigung - Festlegung und Umsetzung einer nationalen Beschäftigungspolitik, die mit den europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien im Einklang steht, einschließlich der Vorbereitung auf die Teilnahme an Aktivitäten, die sich am Europäischen Sozialfonds orientieren. - Verbesserung der Kapazität des Nationalen Amts für Beschäftigung für die Durchführung von aktiven Maßnahmen und Beschäftigungsprogrammen sowie Stärkung der örtlichen Arbeitsämter vor allem durch Verbesserung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Beschäftigung und Sozialhilfe. - Vollendung der Reform des Sozialhilfesystems einschließlich der Einführung einer dezentralen finanziellen Verwaltung durch die zuständigen Stellen. - Weitere Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Bestimmungen. Annahme des neuen Arbeitsgesetzbuches. Stärkung der Verwaltungs- und Vollzugsbehörden, einschließlich der Gewerbeaufsichtsämter. Annahme von Durchführungsvorschriften zur Verhinderung von Diskriminierungen und Aufstellung eines Zeitplans für ihre Umsetzung. - Übernahme und Umsetzung des Rechts im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie Entwicklung eines nationalen Überwachungs- und Kontrollsystems für übertragbare Krankheiten und eines Informationssystems für die Gesundheitsüberwachung. - Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen und Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau von Kapazitäten, insbesondere im Rahmen des autonomen zweiseitigen sozialen Dialogs und mit Blick auf ihre künftige Rolle bei der Konzeption und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union, einschließlich des Europäischen Sozialfonds. - Ausbau der Kapazitäten für die Reform des Gesundheitswesens nach einem Gesamtkonzept; zu diesem Zweck Verbesserung der strategischen Personal- und Finanzplanung, um eine wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel und gleichzeitig den gleichberechtigten Zugang der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. - Ausarbeitung einer nationalen Strategie (einschließlich Datenerhebung) mit Blick auf die künftige Beteiligung Rumäniens an der europäischen Strategie für die soziale Eingliederung. Energie - Entwicklung und Umsetzung einer Energiestrategie, die mit den energiepolitischen Zielen der Union im Einklang steht. Gegenstand dieser Strategie sollten neben den Hauptenergiequellen auch die Verbesserung der Energieeffizienz (insbesondere im Heizsektor) und die Nutzung erneuerbarer Energien sein. - Vorantreibung der Rechtsangleichung im Bereich Energiebinnenmarkt (Elektrizität und Gas) durch Einrichtung eines unabhängigen Betreibers für das Stromübertragungsnetz, Beseitigung der noch bestehenden Verzerrungen bei den Energiepreisen, Vorbereitung auf die weitere schrittweise Marktöffnung und Gewährleistung unabhängiger und wirksamer Regulierungsmechanismen. - Einführung einer strengen und transparenten Finanzdisziplin für alle Akteure des rumänischen Energiemarkts und anschließende Einleitung eines Programms zur Kostendeckung und Reduzierung der Zahlungsrückstände. - Ausarbeitung und Einleitung eines Programms zur Übernahme des Besitzstands auf dem Gebiet der Erdölvorräte. - Umsetzung der Empfehlungen des Ratsberichts über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung unter gebührender Berücksichtigung der darin festgelegten Prioritäten. - Weiterhin Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit im Kernkraftwerk Cernavoda. - Verstärkung der Ressourcen und Kapazitäten der nationalen Atomaufsichtsbehörde. Industriepolitik - Überarbeitung des politischen Rahmenkonzepts und der Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Zugangs der Unternehmen (vor allem der KMU) zu Möglichkeiten der Investitionsfinanzierung. - Umsetzung einer marktorientierten Wettbewerbsstrategie einschließlich sektorspezifischer Umstrukturierungsprogramme. Telekommunikation und Informationstechnologien - Umsetzung des Besitzstands im Bereich Post und Telekommunikation in rumänisches Recht. - Vorbereitung der vollständigen Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes durch Errichtung einer nationalen Regulierungsbehörde. Kultur und audiovisuelle Medien - Rechtsangleichung und Stärkung der Leistungsfähigkeit der unabhängigen Aufsichtsbehörde für Hörfunk und Fernsehen. Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente - Ausarbeitung einer nationalen Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und in diesem Zusammenhang regelmäßige Aktualisierung und Verbesserung des Nationalen Entwicklungsplans. - Einrichtung eines Begleitungs- und Bewertungssystems, insbesondere für die Ex-ante- und die Ex-post-Bewertung und die Erhebung der einschlägigen statistischen Daten und Indikatoren. - Verbesserung der institutionellen und administrativen Leistungsfähigkeit der für die Programmierung und Verwaltung der Finanzmittel für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zuständigen Stellen gemäß dem Strukturfondskonzept; insbesondere Benennung der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen; klare Verteilung der Zuständigkeiten auf nationaler und regionaler Ebene und Verbesserung der Verwaltungskapazität in Bezug auf Einstellungen, Laufbahnprofile und Ausbildung. Gewährleistung der interministeriellen Zusammenarbeit. - Vorbereitung auf die Erfuellung der grundlegenden Bestimmungen über Finanzmanagement und -kontrolle gemäß den jeweiligen Strukturfondsverordnungen. Umweltschutz - Vollendung der Übernahme des Besitzstands und Einleitung der Umsetzung in folgenden Bereichen: horizontales Recht (Umweltverträglichkeitsprüfung), Abfallwirtschaft, Wasserqualität, Bekämpfung der Umweltverschmutzung und Risikomanagement in der Industrie (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Großfeuerungsanlagen, Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen). - Ausarbeitung von Plänen zur Umsetzung der Richtlinien, einschließlich Finanzierungsplänen, mit besonderem Gewicht auf folgenden Bereichen: Abfallwirtschaft (einschließlich einer nationalen und regionalen Abfallwirtschaftsstrategie), Wasserqualität und Bekämpfung der Umweltverschmutzung und Risikomanagement in der Industrie (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen). - Stärkung der Verwaltungskapazität auf nationaler Ebene zur Verbesserung der Kapazitäten für Politikformulierung und Wirtschaftsanalyse. Besondere Aufmerksamkeit muss der Fähigkeit der lokalen Umweltschutzämter zur Gewährleistung der Anwendung der Vorschriften gelten. - Berücksichtigung der Umweltschutzbestimmungen bei der Festlegung und Umsetzung aller anderen Sektorpolitiken mit Blick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Verbraucher- und Gesundheitsschutz - Fortsetzung der Rechtsangleichung, Stärkung der Marktüberwachungs- und Vollzugsbehörden, insbesondere Gewährleistung der effektiven Umsetzung der Fünfjahresstrategie für die nationale Verbraucherschutzbehörde. Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres - Verbesserung der Grenzverwaltung durch (i) Entwicklung einer Strategie für die integrierte Grenzverwaltung, (ii) Umsetzung von Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes über die Staatsgrenzen und des Gesetzes über die Organisation und Funktionsweise der Grenzpolizei, (iii) Verzicht auf den Einsatz von Wehrpflichtigen in der Grenzpolizei sowie (iv) Angleichung der Vorschriften und Verfahren zur Verhinderung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, insbesondere zum Schutz von Frauen und Kindern. - Ausarbeitung und Vorlage eines Schengen-Aktionsplans. - Fortsetzung der schrittweisen Angleichung der Visavorschriften und -verfahren an den Besitzstand. - Ausarbeitung und Einleitung der Umsetzung einer integrierten Strategie für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie Verbesserung der Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden, von der Prävention bis hin zur Strafverfolgung. - Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Drogenbekämpfungsstrategie und Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für die Beziehungen zur Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. - Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich der Geldwäsche. Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats von 1981 und Stärkung der Verwaltungskapazität des Nationalen Amts für die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche. - Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Implementierung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen. - Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Angleichung des rumänischen Rechts an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und seine Protokolle. Zollunion - Fortsetzung der Bemühungen zur Umsetzung der Berufsethik-Strategie für den Zoll. Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung der Wartezeiten an den Grenzen, Vorgehen gegen das Verbringen nachgeahmter Waren oder unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke über die Grenze und Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität. - Verbesserung der Verwaltungs- und Durchführungskapazitäten für den Vollzug der Zollvorschriften durch dienststellenübergreifende Zusammenarbeit. Bewertung des Personalbedarfs und Entwicklung zentralisierter Ausbildungsmöglichkeiten. - Beschleunigung der Umsetzung der IT-Strategie der rumänischen Zollverwaltung; Entwicklung von IT-Systemen, die den elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und Rumänien ermöglichen. Finanzkontrolle - Ausarbeitung eines Strategiepapiers über die öffentliche interne Finanzkontrolle, gefolgt von der Annahme von Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren, die mit den international anerkannten Standards im Einklang stehen; in diesem Strategiepapier sollten die folgenden Bereiche zusammenhängend behandelt werden: (i) Finanzmanagement und -kontrolle durch die mittelbewirtschaftenden Stellen (Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen); (ii) Ex-ante-Kontrollen im Rahmen der präventiven Finanzkontrolle durch das Finanzministerium und (iii) interne Auditfunktion, einschließlich ihrer funktionellen Unabhängigkeit. - Festlegung und Quantifizierung des organisatorischen, personellen und finanziellen Bedarfs in den wichtigsten mittelbewirtschaftenden Stellen im Zusammenhang mit der internen Finanzkontrolle und dem internen Audit, deren Einführung im Strategiepapier vorgesehen ist; Ausarbeitung und Umsetzung von Plänen für den Institutionenaufbau und die Personalausbildung im Bereich der internen Finanzkontrolle und des internen Audits. - Stärkung der erforderlichen institutionellen Kapazitäten des Rechnungshofs für die Einführung moderner Auditverfahren, die mit den internationalen Standards und der "besten Praxis" im Einklang stehen. - Intensivierung der Betrugsbekämpfung, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft. - Benennung einer zentralen Anlaufstelle für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und Aufnahme einer effektiven Zusammenarbeit zwischen OLAF und dieser Stelle. - Verstärkung der Bemühungen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft als wichtiger Indikator für die Fähigkeit Rumäniens, den Besitzstand im Bereich der Finanzkontrolle umzusetzen. 5. Programmierung Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für Rumänien zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben PHARE auch das Instrument SAPARD für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Rumänien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Außerdem hat Rumänien Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern. 6. Konditionalität Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass Rumänien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen. 7. Überwachung Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft und spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen. Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - PHARE, ISPA und SAPARD - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert. (1) Es gilt die seit dem Regelmäßigen Bericht 2000 übliche Gliederung.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.