32002D0092

2002/92/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0082 - 0091


Beschluss des Rates

vom 28. Januar 2002

über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

(2002/92/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt.

(2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen.

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft.

(5) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen von Rumänien auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit.

(6) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Rumänien sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten -

(7) Rumänien sollte sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Piqué i Camps

(1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1.

ANHANG

1. Einleitung

Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen.

Die erste Beitrittspartnerschaft für Rumänien wurde im März 1998 beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde sie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in Rumänien im Dezember 1999 erstmals aktualisiert. Die jetzige Revision stützt sich auf einen Vorschlag, den die Kommission nach Konsultationen mit Rumänien ausgearbeitet hat, und gründet sich auf die Analyse im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt.

2. Ziele

Ziel der Beitrittspartnerschaft ist es, die im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt ausgewiesenen Handlungsprioritäten und die verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung Rumäniens bei der Umsetzung der prioritären Maßnahmen einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden, in einem einzigen Gesamtrahmen darzulegen. Die Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Dazu gehören unter anderem das revidierte Nationale Programm Rumäniens zur Übernahme des Besitzstands, das Haushaltsüberwachungsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung, die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die staatlichen Entwicklungspläne, die Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Anwendung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind verschiedener Art, werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und eingesetzt, wobei Unterstützung im Rahmen der Heranführungshilfe gewährt werden kann. Sie sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, stehen jedoch im Hinblick auf die Prioritäten mit ihr im Einklang.

3. Grundsätze

Für jedes Bewerberland wurden die prioritären Bereiche im Hinblick auf seine Fähigkeit ausgewählt, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten;

- funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen.

Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung in Madrid im Jahr 1995 hervor, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach dem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können. In Luxemburg wies er 1997 mit Nachdruck darauf hin, dass die Umsetzung des Besitzstands der Union in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muss auch die effektive Anwendung gewährleistet sein. Auf seiner Tagung in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 betonte der Europäische Rat, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren.

4. Prioritäten und Zwischenziele

Die Regelmäßigen Berichte der Kommission haben die bereits erzielten Fortschritte herausgestellt, zugleich aber deutlich gemacht, welch großer Anstrengungen es seitens der Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch bedarf. In dieser Situation ist es erforderlich, in den prioritären Bereichen gemeinsam mit dem jeweiligen Staat genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Rumänien vorangetrieben werden können. In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wurden diejenigen Ziele als prioritär ausgewiesen, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Rumänien sie in den nächsten zwei Jahren (2002 und 2003) erreichen bzw. ihnen erheblich näher kommen kann. Dabei wurden Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend gekennzeichnet. Die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele gemacht wurden, werden im Regelmäßigen Bericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten für die überarbeitete Beitrittspartnerschaft formuliert.

Rumänien legte am 29. Juni 2001 eine aktualisierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands vor. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele enthalten, der sich auf die Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 stützt. Ferner wird darin der Bedarf an Verwaltungsstrukturen und Finanzmitteln aufgezeigt.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Rumänien seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Dennoch wird Rumänien auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Rumänien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich der Rechtsangleichung und der Umsetzung des Besitzstands eingegangen ist. Es sei daran erinnert, dass es mit der Übernahme des Besitzstands in innerstaatliches Recht allein nicht getan ist. Es muss auch sichergestellt werden, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen nachstehend genannten Bereichen muss eine glaubwürdige und effektive Um- und Durchsetzung des Besitzstands gewährleist sein.

Aufgrund der Analyse im Regelmäßigen Bericht der Kommission wurden für Rumänien folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aufgelistet(1).

Politische Kriterien

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

- Weiterentwicklung des mit dem Beamtengesetz von 1999 geschaffenen Rahmens durch Einführung und Anwendung der entsprechenden Durchführungsvorschriften.

- Annahme und Umsetzung eines umfassenden Reformpakets für die öffentliche Verwaltung, das folgende Punkte umfassen sollte: (i) Einrichtung von Mechanismen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von ungebührlicher Beeinflussung sowie der Rechenschaftspflicht der Beamten, (ii) Verbesserung der Bedingungen für die Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst sowie (iii) Laufbahnstrukturen auf der Grundlage eines transparenten Beförderungs- und Beurteilungssystems.

- Intensivierung der Korruptionsbekämpfung in umfassender Weise, insbesondere durch (i) Klärung der Zuständigkeiten aller an der Korruptionsbekämpfung beteiligten Stellen, Gewährleistung einer besseren Koordinierung zwischen diesen Stellen und Stärkung ihrer Umsetzungsfähigkeit, (ii) Ratifizierung der einschlägigen internationalen Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung sowie (iii) Einführung des Konzepts der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen im rumänischen Strafrecht. Durchführung unmittelbarer effizienter Maßnahmen mit Breitenwirkung in der Öffentlichkeit sowie Gewährleistung transparenter administrativer Beschlüsse.

- Verbesserung der Politikformulierung durch (i) Verbesserung der politischen Koordinierung und der Konsultationsverfahren zwischen den Ministerien, (ii) Konsultation von Interessengruppen, insbesondere der Sozialpartner und der Vertreter der Zivilgesellschaft sowie (iii) Prüfung sämtlicher Gesetzentwürfe hinsichtlich ihrer budgetären Auswirkungen sowie ihrer Vereinbarkeit mit dem Europa-Abkommen, dem gemeinschaftlichen Besitzstand und internationalen Verpflichtungen.

- Reduzierung des Rückgriffs auf Anordnungen und Dringlichkeitsanordnungen als gesetzgeberisches Instrument.

- Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die lokalen Gebietskörperschaften, damit diese ihren Aufgaben gerecht werden können.

- Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz. Verbesserung ihres Funktionierens durch Einführung objektiver Kriterien für die Einstellung und die Laufbahnentwicklung von Richtern und Staatsanwälten sowie Gewährleistung geeigneter Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte durch kontinuierliche Unterstützung des Nationalen Instituts der Magistratur und des Ausbildungszentrums für Justizbeamte. Ausbau der Möglichkeiten für die Gewährung von Prozesskostenhilfe.

- Verbesserung der Vollstreckung von Zivilurteilen.

- Entwicklung eines wirksamen Bewährungssystems und Reduzierung des Rückgriffs auf Untersuchungshaft.

- Fortsetzung der Reform der Polizei durch (i) Verabschiedung des Gesetzes über die Organisation der Polizei und des Gesetzes über das Polizeistatut, (ii) Neudefinition der Polizei als Beamtenkorps (wenn auch mit Sonderstatus und (iii) Unterstellung der Polizeibeamten unter die Zivilgerichtsbarkeit.

- Änderung der Teile des Strafgesetzbuchs, die Beleidigung und andere Straftaten gegen Beamte zum Gegenstand haben, um zu gewährleisten, dass die legitime freie Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt wird.

Menschenrechte und Minderheitenschutz

- Vollendung der Reform des Kinderfürsorgesystems im Einklang mit der nationalen Strategie für den Schutz von Kindern in Not. Die Reform sollte (i) eine angemessene finanzielle Unterstützung zugunsten aller Heimkinder vorsehen, (ii) die besonderen Probleme von Kindern mit chronischen Krankheiten und Behinderungen angehen, (iii) die besonderen Probleme junger Erwachsener bei Verlassen der Heime berücksichtigen und (iv) auf eine Schließung der gegenwärtigen Sonderschulen und die Entwicklung eines integrierenden Bildungssystems abzielen.

- Aufrechterhaltung des Moratoriums für die internationale Adoption, bis neue Bestimmungen verabschiedet sind, die die Interessen des Kindes in den Vordergrund stellen und mit den internationalen Verpflichtungen Rumäniens im Einklang stehen, und bis die für die Umsetzung der neuen Vorschriften erforderlichen Verwaltungskapazitäten vorhanden sind.

- Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Verwaltungskapazitäten, um die Regierungsstrategie für die Verbesserung der Situation der Roma auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene - mit besonderem Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Diskriminierungen (auch in der öffentlichen Verwaltung umzusetzen, und Gewährleistung des gleichen Zugangs zum normalen Bildungsweg, zum Wohnraum und zu sozialen Diensten.

- Gewährleistung, dass ein effizientes und ordnungsgemäß funktionierendes System zur Prüfung von Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten eingerichtet wird. Sicherstellung des Zugangs der Roma zu diesem System.

- Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Verwaltungskapazitäten, damit die nationale Strategie für die Verbesserung der Situation der Behinderten angenommen und umgesetzt werden kann.

- Einrichtung von Institutionen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Gewährleistung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens.

Wirtschaftliche Kriterien

- Schaffung eines stabilen makroökonomischen Umfelds, insbesondere durch Strukturreformen, zur Gewährleistung einer mittelfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen.

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch die marktorientierte Umstrukturierung von Unternehmen, vor allem durch (i) Fortsetzung und Intensivierung des Privatisierungsprozesses, um die Durchführung des Regierungsprogramm zu vollenden, (ii) Maßnahmen zur Förderung in- und ausländischer Investitionen, (iii) Vereinfachung der rechtlichen und administrativen Verfahren, (iv) Einführung neuer Konkursverfahren und (v) Gewährleistung bzw. Erhöhung der Transparenz der Vorschriften für die Privatisierung und die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, damit einwandfreie Privatisierungsverfahren sichergestellt sind.

- Regelung insbesondere der ausstehenden Zahlungsrückstände zwischen Unternehmen (zwischen öffentlichen Unternehmen, jedoch auch zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen).

- Umsetzung eines Umstrukturierungsplans für die Stahlindustrie im Einklang mit den Gemeinschaftlichen Erfordernissen sowie von Sanierungsplänen für Stahlunternehmen.

- Umsetzung eines Umstrukturierungsplans für die nationale Luftfahrtgesellschaft zur Reduzierung der finanziellen Verluste.

- Beschleunigung der Schaffung eines funktionierenden Grundstücksmarktes durch Entwicklung einer Flurbereinigungspolitik, Abschluss der Vergabe der Grundstücksrechte und Stärkung der Eigentumsrechte.

- Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Kreditvergabe und Finanzinfrastruktur in der Landwirtschaft, das mit der finanziellen Unterstützung durch die internationalen Finanzinstitutionen und die Gemeinschaft vereinbar ist.

- Schaffung KMU-freundlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen und insbesondere weitere Vereinfachung der Verfahren für die Registrierung und Zulassung von Unternehmen.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Freier Warenverkehr

- Weitere Umsetzung der "Richtlinien nach dem neuen Konzept" auf der Grundlage entsprechender Rahmenvorschriften und Ausbau der hierfür benötigten Verwaltungskapazitäten (Konformitätsbewertungsstellen). Angleichung der rumänischen Bestimmungen für Arzneimittel, Chemikalien, Kosmetika, Textilwaren, Schuhe, das gesetzliche Messwesen und Kraftfahrzeuge an den Besitzstand und weitere Anpassung der noch verbleibenden herkömmlichen technischen Vorschriften. Fortsetzung der Übernahme der EN-Normen. Errichtung eines Marktüberwachungssystems und Vorbereitung der Behörden und der Wirtschaftsteilnehmer im Lebensmittelsektor auf die Gemeinschaftsgrundsätze für Lebensmittelsicherheit.

- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der neuen Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen.

- Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikel 28, 29 und 30 des Vertrags befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich.

Freizügigkeit

- Fortsetzung der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise und Diplome, Schaffung der notwendigen Verwaltungsstrukturen und Einrichtung von Programmen für die allgemeine und die berufliche Bildung.

- Vorbereitung des Aufbaus der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.

Freier Dienstleistungsverkehr

- Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften für die Wertpapiermärkte.

- Verbesserung der Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen.

Freier Kapitalverkehr

- Gewährleistung der Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" (Financial Action Task Force).

- Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen die Geldwäsche.

Gesellschaftsrecht

- Stärkung der Verwaltungskapazität der Stellen, die die Achtung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum gewährleisten sollen, und Verstärkung der Anstrengungen zur Bekämpfung von Warennachahmungen und Produktpiraterie. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden, insbesondere zwischen Polizei, Zoll und Justiz. Stärkung der Verwaltungskapazität an den Grenzen und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der für die Grenzen geltenden Rechtsvorschriften. Verstärkte Ausbildungsmaßnahmen für die Vollzugsbehörden, einschließlich für Richter und Staatsanwälte.

- Vollendung der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand, insbesondere durch die Annahme der erforderlichen Durchführungsbestimmungen.

Wettbewerb

- Fertigstellung der Rahmenvorschriften für die Bereiche staatliche Beihilfen und Kartellrecht. Stärkung der Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörden; Gewährleistung der Anwendung des Kartellrechts und der Regeln für staatliche Beihilfen einschließlich der Anpassung von Beihilferegelungen, die mit dem Besitzstand nicht vereinbar sind. Fertigstellung des Inventars der staatlichen Beihilfen und Erstellung der Jahresberichte. Bessere Information aller Marktteilnehmer und Beihilfegeber über die Beihilferegeln. Verstärkte Ausbildungsmaßnahmen für die Justiz im Bereich Wettbewerb.

Landwirtschaft

- Organisation und Durchführung einer allgemeinen Landwirtschaftszählung.

- Aufbau der Verwaltungsstrukturen, die für die Planung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der von der Gemeinschaft finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums benötigt werden.

- Ausbau der Kapazitäten der Verwaltungsstrukturen für die Politikformulierung und Wirtschaftsanalyse.

- Vorbereitung auf die Umsetzung und Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, einschließlich eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie eines Systems zur Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen, und Vorbereitung auf die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit

- Fortsetzung der Einrichtung des Weinbauregisters sowie von Überwachungsverfahren für den Weinsektor.

- Weitere Angleichung des Veterinär- und Pflanzenschutzrechts sowie Ausbau des Kontrollsystems, insbesondere an den künftigen Außengrenzen.

- Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Unternehmen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien gehören.

- Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Strategie für Lebensmittelsicherheit.

Fischerei

- Abschluss der Errichtung geeigneter organisatorischer Strukturen, angemessene Ausstattung der zuständigen Stellen mit Ressourcen und Ausrüstung für die Aufsicht und Kontrolle auf zentraler und regionaler Ebene. Fertigstellung des Flottenregisters im Einklang mit den Gemeinschaftsbestimmungen. Entwicklung eines zuverlässigen Fischereistatistiksystems.

Verkehrspolitik

- Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich Straßenverkehr und Fortsetzung der Rechtsangleichung (insbesondere schrittweise Abschaffung diskriminierender Straßenverkehrsabgaben und -gebühren) und Beginn mit der Umsetzung eines Aktionsplans zur Nachrüstung rumänischer Lastkraftwagen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und Fahrtenschreibern.

- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Besitzstands auf dem Gebiet der Sicherheit im Seeverkehr unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen und Stärkung der Verwaltungskapazität zwecks Steigerung der Flaggenstaat-Leistungsfähigkeit der rumänischen Flotte.

- Umstrukturierung und Modernisierung der rumänischen Donau-Flotte, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sie auf den in der Gemeinschaft erforderlichen technischen Stand zu bringen.

- Übernahme und Umsetzung des revidierten Besitzstands im Bereich Schienenverkehr.

Steuern

- Gewährleistung der Rechtsangleichung unter besonderer Berücksichtigung von MWSt-Befreiungen, -Erstattungsbedingungen, -Anwendungsbereich und -Nullsatz sowie von Verbrauchsteuersätzen, -strukturen und -befreiungen.

- Sicherstellung, dass die bestehenden und die künftigen Rechtsvorschriften den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung entsprechen.

- Ausbau der Verwaltungskapazität und der Kontrollverfahren, einschließlich der Verwaltungszusammenarbeit und der gegenseitigen Amtshilfe. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Steuererhebung, einschließlich der Einrichtung eines Steuerzahlerregisters, und der MWSt-Erstattung gelten; Ausarbeitung einer Strategie für die Steuerverwaltung; Erstellung eines Berufsethik-Kodex und Gewährleistung der Anwendung dieses Kodex; Bewertung des Personalbedarfs im Steuerbereich sowie Konzipierung und Umsetzung eines Aus- und Fortbildungssystems.

- Entwicklung von IT-Systemen zur Ermöglichung des elektronischen Datenaustauschs mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten.

- Anwendung der Richtlinie über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchspflichtiger Waren.

Statistik

- Durchführung einer Volkszählung.

- Weitere Verbesserung der statistischen Erfassung und der Qualität der Statistiken durch Gewährleistung der Bereitstellung angemessener Ressourcen, damit die Kapazitäten in diesem Bereich - auch auf regionaler Ebene - weiter verbessert werden.

Sozialpolitik und Beschäftigung

- Festlegung und Umsetzung einer nationalen Beschäftigungspolitik, die mit den europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien im Einklang steht, einschließlich der Vorbereitung auf die Teilnahme an Aktivitäten, die sich am Europäischen Sozialfonds orientieren.

- Verbesserung der Kapazität des Nationalen Amts für Beschäftigung für die Durchführung von aktiven Maßnahmen und Beschäftigungsprogrammen sowie Stärkung der örtlichen Arbeitsämter vor allem durch Verbesserung ihrer Zusammenarbeit in den Bereichen Beschäftigung und Sozialhilfe.

- Vollendung der Reform des Sozialhilfesystems einschließlich der Einführung einer dezentralen finanziellen Verwaltung durch die zuständigen Stellen.

- Weitere Angleichung an den Besitzstand in den Bereichen Arbeitsrecht, Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Bestimmungen. Annahme des neuen Arbeitsgesetzbuches. Stärkung der Verwaltungs- und Vollzugsbehörden, einschließlich der Gewerbeaufsichtsämter. Annahme von Durchführungsvorschriften zur Verhinderung von Diskriminierungen und Aufstellung eines Zeitplans für ihre Umsetzung.

- Übernahme und Umsetzung des Rechts im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie Entwicklung eines nationalen Überwachungs- und Kontrollsystems für übertragbare Krankheiten und eines Informationssystems für die Gesundheitsüberwachung.

- Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften zur Stärkung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen und Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau von Kapazitäten, insbesondere im Rahmen des autonomen zweiseitigen sozialen Dialogs und mit Blick auf ihre künftige Rolle bei der Konzeption und Umsetzung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Union, einschließlich des Europäischen Sozialfonds.

- Ausbau der Kapazitäten für die Reform des Gesundheitswesens nach einem Gesamtkonzept; zu diesem Zweck Verbesserung der strategischen Personal- und Finanzplanung, um eine wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel und gleichzeitig den gleichberechtigten Zugang der Bevölkerung zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

- Ausarbeitung einer nationalen Strategie (einschließlich Datenerhebung) mit Blick auf die künftige Beteiligung Rumäniens an der europäischen Strategie für die soziale Eingliederung.

Energie

- Entwicklung und Umsetzung einer Energiestrategie, die mit den energiepolitischen Zielen der Union im Einklang steht. Gegenstand dieser Strategie sollten neben den Hauptenergiequellen auch die Verbesserung der Energieeffizienz (insbesondere im Heizsektor) und die Nutzung erneuerbarer Energien sein.

- Vorantreibung der Rechtsangleichung im Bereich Energiebinnenmarkt (Elektrizität und Gas) durch Einrichtung eines unabhängigen Betreibers für das Stromübertragungsnetz, Beseitigung der noch bestehenden Verzerrungen bei den Energiepreisen, Vorbereitung auf die weitere schrittweise Marktöffnung und Gewährleistung unabhängiger und wirksamer Regulierungsmechanismen.

- Einführung einer strengen und transparenten Finanzdisziplin für alle Akteure des rumänischen Energiemarkts und anschließende Einleitung eines Programms zur Kostendeckung und Reduzierung der Zahlungsrückstände.

- Ausarbeitung und Einleitung eines Programms zur Übernahme des Besitzstands auf dem Gebiet der Erdölvorräte.

- Umsetzung der Empfehlungen des Ratsberichts über die nukleare Sicherheit im Rahmen der Erweiterung unter gebührender Berücksichtigung der darin festgelegten Prioritäten.

- Weiterhin Gewährleistung eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit im Kernkraftwerk Cernavoda.

- Verstärkung der Ressourcen und Kapazitäten der nationalen Atomaufsichtsbehörde.

Industriepolitik

- Überarbeitung des politischen Rahmenkonzepts und der Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Zugangs der Unternehmen (vor allem der KMU) zu Möglichkeiten der Investitionsfinanzierung.

- Umsetzung einer marktorientierten Wettbewerbsstrategie einschließlich sektorspezifischer Umstrukturierungsprogramme.

Telekommunikation und Informationstechnologien

- Umsetzung des Besitzstands im Bereich Post und Telekommunikation in rumänisches Recht.

- Vorbereitung der vollständigen Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes durch Errichtung einer nationalen Regulierungsbehörde.

Kultur und audiovisuelle Medien

- Rechtsangleichung und Stärkung der Leistungsfähigkeit der unabhängigen Aufsichtsbehörde für Hörfunk und Fernsehen.

Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

- Ausarbeitung einer nationalen Politik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und in diesem Zusammenhang regelmäßige Aktualisierung und Verbesserung des Nationalen Entwicklungsplans.

- Einrichtung eines Begleitungs- und Bewertungssystems, insbesondere für die Ex-ante- und die Ex-post-Bewertung und die Erhebung der einschlägigen statistischen Daten und Indikatoren.

- Verbesserung der institutionellen und administrativen Leistungsfähigkeit der für die Programmierung und Verwaltung der Finanzmittel für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zuständigen Stellen gemäß dem Strukturfondskonzept; insbesondere Benennung der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen; klare Verteilung der Zuständigkeiten auf nationaler und regionaler Ebene und Verbesserung der Verwaltungskapazität in Bezug auf Einstellungen, Laufbahnprofile und Ausbildung. Gewährleistung der interministeriellen Zusammenarbeit.

- Vorbereitung auf die Erfuellung der grundlegenden Bestimmungen über Finanzmanagement und -kontrolle gemäß den jeweiligen Strukturfondsverordnungen.

Umweltschutz

- Vollendung der Übernahme des Besitzstands und Einleitung der Umsetzung in folgenden Bereichen: horizontales Recht (Umweltverträglichkeitsprüfung), Abfallwirtschaft, Wasserqualität, Bekämpfung der Umweltverschmutzung und Risikomanagement in der Industrie (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Großfeuerungsanlagen, Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen).

- Ausarbeitung von Plänen zur Umsetzung der Richtlinien, einschließlich Finanzierungsplänen, mit besonderem Gewicht auf folgenden Bereichen: Abfallwirtschaft (einschließlich einer nationalen und regionalen Abfallwirtschaftsstrategie), Wasserqualität und Bekämpfung der Umweltverschmutzung und Risikomanagement in der Industrie (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen).

- Stärkung der Verwaltungskapazität auf nationaler Ebene zur Verbesserung der Kapazitäten für Politikformulierung und Wirtschaftsanalyse. Besondere Aufmerksamkeit muss der Fähigkeit der lokalen Umweltschutzämter zur Gewährleistung der Anwendung der Vorschriften gelten.

- Berücksichtigung der Umweltschutzbestimmungen bei der Festlegung und Umsetzung aller anderen Sektorpolitiken mit Blick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Verbraucher- und Gesundheitsschutz

- Fortsetzung der Rechtsangleichung, Stärkung der Marktüberwachungs- und Vollzugsbehörden, insbesondere Gewährleistung der effektiven Umsetzung der Fünfjahresstrategie für die nationale Verbraucherschutzbehörde.

Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres

- Verbesserung der Grenzverwaltung durch (i) Entwicklung einer Strategie für die integrierte Grenzverwaltung, (ii) Umsetzung von Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes über die Staatsgrenzen und des Gesetzes über die Organisation und Funktionsweise der Grenzpolizei, (iii) Verzicht auf den Einsatz von Wehrpflichtigen in der Grenzpolizei sowie (iv) Angleichung der Vorschriften und Verfahren zur Verhinderung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, insbesondere zum Schutz von Frauen und Kindern.

- Ausarbeitung und Vorlage eines Schengen-Aktionsplans.

- Fortsetzung der schrittweisen Angleichung der Visavorschriften und -verfahren an den Besitzstand.

- Ausarbeitung und Einleitung der Umsetzung einer integrierten Strategie für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie Verbesserung der Koordinierung zwischen den Vollzugsbehörden, von der Prävention bis hin zur Strafverfolgung.

- Entwicklung und Umsetzung einer nationalen Drogenbekämpfungsstrategie und Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für die Beziehungen zur Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht.

- Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand im Bereich der Geldwäsche. Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats von 1981 und Stärkung der Verwaltungskapazität des Nationalen Amts für die Verhütung und Bekämpfung der Geldwäsche.

- Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Implementierung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen.

- Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Angleichung des rumänischen Rechts an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und seine Protokolle.

Zollunion

- Fortsetzung der Bemühungen zur Umsetzung der Berufsethik-Strategie für den Zoll. Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung der Wartezeiten an den Grenzen, Vorgehen gegen das Verbringen nachgeahmter Waren oder unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke über die Grenze und Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität.

- Verbesserung der Verwaltungs- und Durchführungskapazitäten für den Vollzug der Zollvorschriften durch dienststellenübergreifende Zusammenarbeit. Bewertung des Personalbedarfs und Entwicklung zentralisierter Ausbildungsmöglichkeiten.

- Beschleunigung der Umsetzung der IT-Strategie der rumänischen Zollverwaltung; Entwicklung von IT-Systemen, die den elektronischen Datenaustausch zwischen der Gemeinschaft und Rumänien ermöglichen.

Finanzkontrolle

- Ausarbeitung eines Strategiepapiers über die öffentliche interne Finanzkontrolle, gefolgt von der Annahme von Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren, die mit den international anerkannten Standards im Einklang stehen; in diesem Strategiepapier sollten die folgenden Bereiche zusammenhängend behandelt werden: (i) Finanzmanagement und -kontrolle durch die mittelbewirtschaftenden Stellen (Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen); (ii) Ex-ante-Kontrollen im Rahmen der präventiven Finanzkontrolle durch das Finanzministerium und (iii) interne Auditfunktion, einschließlich ihrer funktionellen Unabhängigkeit.

- Festlegung und Quantifizierung des organisatorischen, personellen und finanziellen Bedarfs in den wichtigsten mittelbewirtschaftenden Stellen im Zusammenhang mit der internen Finanzkontrolle und dem internen Audit, deren Einführung im Strategiepapier vorgesehen ist; Ausarbeitung und Umsetzung von Plänen für den Institutionenaufbau und die Personalausbildung im Bereich der internen Finanzkontrolle und des internen Audits.

- Stärkung der erforderlichen institutionellen Kapazitäten des Rechnungshofs für die Einführung moderner Auditverfahren, die mit den internationalen Standards und der "besten Praxis" im Einklang stehen.

- Intensivierung der Betrugsbekämpfung, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft.

- Benennung einer zentralen Anlaufstelle für den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und Aufnahme einer effektiven Zusammenarbeit zwischen OLAF und dieser Stelle.

- Verstärkung der Bemühungen zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft als wichtiger Indikator für die Fähigkeit Rumäniens, den Besitzstand im Bereich der Finanzkontrolle umzusetzen.

5. Programmierung

Im Zeitraum 2000-2006 umfasst die Finanzhilfe für Rumänien zur Unterstützung der Beitrittsvorbereitung neben PHARE auch das Instrument SAPARD für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 87) sowie das strukturpolitische Instrument ISPA zur Förderung von Infrastrukturprojekten in den Bereichen Umwelt und Verkehr, mit dem in der Zeit vor dem Beitritt vorrangig ähnliche Maßnahmen finanziert werden wie im Rahmen des Kohäsionsfonds (Verordnung (EG) Nr. 1267/1999 des Rates, ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 73). Aus diesen nationalen Zuweisungen kann Rumänien auch zum Teil seine Mitwirkung an Gemeinschaftsprogrammen einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung und der Programme in den Bereichen Bildung und Unternehmen finanzieren. Außerdem hat Rumänien Zugang zu Finanzmitteln aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen mit direktem Bezug zum Besitzstand. Investitionsprojekte sind grundsätzlich von den Bewerberländern mitzufinanzieren. Seit 1998 arbeitet die Kommission mit der Europäischen Investitionsbank und den internationalen Finanzinstitutionen - vor allem der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank - zusammen, um die Kofinanzierung von Projekten im Bereich der Beitrittsprioritäten zu erleichtern.

6. Konditionalität

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten zur Beitrittsvorbereitung aus Mitteln der Instrumente PHARE, ISPA und SAPARD davon abhängig, dass Rumänien seinen Verpflichtungen aus dem Europa-Abkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

7. Überwachung

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Europa-Abkommens überwacht. Wie der Europäische Rat von Luxemburg betonte, ist es wichtig, dass die Organe des Europa-Abkommens auch weiterhin den Rahmen bilden, in dem die Übernahme und Umsetzung des Besitzstands überprüft werden kann. Die einzelnen Kapitel der Beitrittspartnerschaft werden in den jeweiligen Unterausschüssen behandelt. Der Assoziationsausschuss erörtert die allgemeine Entwicklung, die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft und spezifische Fragen, die die Unterausschüsse an ihn verweisen.

Der PHARE-Verwaltungsausschuss sorgt gemäß der Verordnung zur Koordinierung der Hilfe für die beitrittswilligen Länder (Verordnung (EG) Nr. 1266/1999 des Rates; ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 68) dafür, dass die Maßnahmen, die im Rahmen der drei Instrumente zur Beitrittsvorbereitung - PHARE, ISPA und SAPARD - finanziert werden, untereinander und mit den Beitrittspartnerschaften vereinbar sind.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wird die Beitrittspartnerschaft bei Bedarf erneut geändert.

(1) Es gilt die seit dem Regelmäßigen Bericht 2000 übliche Gliederung.