Europäische Union

2002/92/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien

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Avis juridique important | 32002D0092 2002/92/EG: Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien Amtsblatt Nr. L 044 vom 14/02/2002 S. 0082 - 0091 Beschluss des Rates vom 28. Januar 2002 über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien (2002/92/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften(1), insbesondere auf Artikel 2, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie darstellt. (2) Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit für jede einzelne Beitrittspartnerschaft über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen, die jedem beitrittswilligen Staat unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen. (3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Europa-Abkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen. (4) Gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates von Luxemburg werden der Stand der Umsetzung der Beitrittspartnerschaften und die Fortschritte bei der Übernahme des Besitzstands in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien geprüft. (5) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen von Rumänien auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Bereiche für die künftige Arbeit. (6) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen sollte Rumänien sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm sollte einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten - (7) Rumänien sollte sicherstellen, dass es über die geeigneten Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der Gemeinschaft verfügt - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Rumänien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Artikel 2 Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Europa-Abkommen vorgesehenen Gremien und den zuständigen Gremien des Rates geprüft, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften wirksam. Geschehen zu Brüssel am 28. Januar 2002. Im Namen des Rates Der Präsident J. Piqué i Camps (1) ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1. ANHANG 1. Einleitung Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen. Die erste Beitrittspartnerschaft für Rumänien wurde im März 1998 beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 wurde sie unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in Rumänien im Dezember 1999 erstmals aktualisiert. Die jetzige Revision stützt sich auf einen Vorschlag, den die Kommission nach Konsultationen mit Rumänien ausgearbeitet hat, und gründet sich auf die Analyse im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt. 2. Ziele Ziel der Beitrittspartnerschaft ist es, die im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt ausgewiesenen Handlungsprioritäten und die verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung Rumäniens bei der Umsetzung der prioritären Maßnahmen einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden, in einem einzigen Gesamtrahmen darzulegen. Die Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Dazu gehören unter anderem das revidierte Nationale Programm Rumäniens zur Übernahme des Besitzstands, das Haushaltsüberwachungsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung, die Vorbeitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die staatlichen Entwicklungspläne, die Pläne für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt und für die Anwendung der Instrumente ISPA und SAPARD in der Zeit bis zum Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente sind verschiedener Art, werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und eingesetzt, wobei Unterstützung im Rahmen der Heranführungshilfe gewährt werden kann. Sie sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, stehen jedoch im Hinblick auf die Prioritäten mit ihr im Einklang. 3. Grundsätze Für jedes Bewerberland wurden die prioritären Bereiche im Hinblick auf seine Fähigkeit ausgewählt, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen: - institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten; - funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten; - Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen zu machen. Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung in Madrid im Jahr 1995 hervor, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach dem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können. In Luxemburg wies er 1997 mit Nachdruck darauf hin, dass die Umsetzung des Besitzstands der Union in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muss auch die effektive Anwendung gewährleistet sein. Auf seiner Tagung in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 betonte der Europäische Rat, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren. 4. Prioritäten und Zwischenziele Die Regelmäßigen Berichte der Kommission haben die bereits erzielten Fortschritte herausgestellt, zugleich aber deutlich gemacht, welch großer Anstrengungen es seitens der Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch bedarf. In dieser Situation ist es erforderlich, in den prioritären Bereichen gemeinsam mit dem jeweiligen Staat genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Rumänien vorangetrieben werden können. In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wurden diejenigen Ziele als prioritär ausgewiesen, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Rumänien sie in den nächsten zwei Jahren (2002 und 2003) erreichen bzw. ihnen erheblich näher kommen kann. Dabei wurden Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend gekennzeichnet. Die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 aufgeführten prioritären Ziele gemacht wurden, werden im Regelmäßigen Bericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten für die überarbeitete Beitrittspartnerschaft formuliert. Rumänien legte am 29. Juni 2001 eine aktualisierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands vor. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele enthalten, der sich auf die Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 1999 stützt. Ferner wird darin der Bedarf an Verwaltungsstrukturen und Finanzmitteln aufgezeigt. In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Rumänien seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Dennoch wird Rumänien auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Rumänien seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Europa-Abkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich der Rechtsangleichung und der Umsetzung des Besitzstands eingegangen ist. Es sei daran erinnert, dass es mit der Übernahme des Besitzstands in innerstaatliches Recht allein nicht getan ist. Es muss auch sichergestellt werden, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen nachstehend genannten Bereichen muss eine glaubwürdige und effektive Um- und Durchsetzung des Besitzstands gewährleist sein. Aufgrund der Analyse im Regelmäßigen Bericht der Kommission wurden für Rumänien folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aufgelistet(1). Politische Kriterien Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - Weiterentwicklung des mit dem Beamtengesetz von 1999 geschaffenen Rahmens durch Einführung und Anwendung der entsprechenden Durchführungsvorschriften. - Annahme und Umsetzung eines umfassenden Reformpakets für die öffentliche Verwaltung, das folgende Punkte umfassen sollte: (i) Einrichtung von Mechanismen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit von ungebührlicher Beeinflussung sowie der Rechenschaftspflicht der Beamten, (ii) Verbesserung der Bedingungen für die Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst sowie (iii) Laufbahnstrukturen auf der Grundlage eines transparenten Beförderungs- und Beurteilungssystems. - Intensivierung der Korruptionsbekämpfung in umfassender Weise, insbesondere durch (i) Klärung der Zuständigkeiten aller an der Korruptionsbekämpfung beteiligten Stellen, Gewährleistung einer besseren Koordinierung zwischen diesen Stellen und Stärkung ihrer Umsetzungsfähigkeit, (ii) Ratifizierung der einschlägigen internationalen Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung sowie (iii) Einführung des Konzepts der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen im rumänischen Strafrecht. Durchführung unmittelbarer effizienter Maßnahmen mit Breitenwirkung in der Öffentlichkeit sowie Gewährleistung transparenter administrativer Beschlüsse. - Verbesserung der Politikformulierung durch (i) Verbesserung der politischen Koordinierung und der Konsultationsverfahren zwischen den Ministerien, (ii) Konsultation von Interessengruppen, insbesondere der Sozialpartner und der Vertreter der Zivilgesellschaft sowie (iii) Prüfung sämtlicher Gesetzentwürfe hinsichtlich ihrer budgetären Auswirkungen sowie ihrer Vereinbarkeit mit dem Europa-Abkommen, dem gemeinschaftlichen Besitzstand und internationalen Verpflichtungen. - Reduzierung des Rückgriffs auf Anordnungen und Dringlichkeitsanordnungen als gesetzgeberisches Instrument. - Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die lokalen Gebietskörperschaften, damit diese ihren Aufgaben gerecht werden können. - Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz. Verbesserung ihres Funktionierens durch Einführung objektiver Kriterien für die Einstellung und die Laufbahnentwicklung von Richtern und Staatsanwälten sowie Gewährleistung geeigneter Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Richter, Staatsanwälte und Justizbeamte durch kontinuierliche Unterstützung des Nationalen Instituts der Magistratur und des Ausbildungszentrums für Justizbeamte. Ausbau der Möglichkeiten für die Gewährung von Prozesskostenhilfe. - Verbesserung der Vollstreckung von Zivilurteilen. - Entwicklung eines wirksamen Bewährungssystems und Reduzierung des Rückgriffs auf Untersuchungshaft. - Fortsetzung der Reform der Polizei durch (i) Verabschiedung des Gesetzes über die Organisation der Polizei und des Gesetzes über das Polizeistatut, (ii) Neudefinition der Polizei als Beamtenkorps (wenn auch mit Sonderstatus und (iii) Unterstellung der Polizeibeamten unter die Zivilgerichtsbarkeit. - Änderung der Teile des Strafgesetzbuchs, die Beleidigung und andere Straftaten gegen Beamte zum Gegenstand haben, um zu gewährleisten, dass die legitime freie Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt wird. Menschenrechte und Minderheitenschutz - Vollendung der Reform des Kinderfürsorgesystems im Einklang mit der nationalen Strategie für den Schutz von Kindern in Not. Die Reform sollte (i) eine angemessene finanzielle Unterstützung zugunsten aller Heimkinder vorsehen, (ii) die besonderen Probleme von Kindern mit chronischen Krankheiten und Behinderungen angehen, (iii) die besonderen Probleme junger Erwachsener bei Verlassen der Heime berücksichtigen und (iv) auf eine Schließung der gegenwärtigen Sonderschulen und die Entwicklung eines integrierenden Bildungssystems abzielen. - Aufrechterhaltung des Moratoriums für die internationale Adoption, bis neue Bestimmungen verabschiedet sind, die die Interessen des Kindes in den Vordergrund stellen und mit den internationalen Verpflichtungen Rumäniens im Einklang stehen, und bis die für die Umsetzung der neuen Vorschriften erforderlichen Verwaltungskapazitäten vorhanden sind. - Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Verwaltungskapazitäten, um die Regierungsstrategie für die Verbesserung der Situation der Roma auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene - mit besonderem Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Diskriminierungen (auch in der öffentlichen Verwaltung umzusetzen, und Gewährleistung des gleichen Zugangs zum normalen Bildungsweg, zum Wohnraum und zu sozialen Diensten. - Gewährleistung, dass ein effizientes und ordnungsgemäß funktionierendes System zur Prüfung von Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten eingerichtet wird. Sicherstellung des Zugangs der Roma zu diesem System. - Bereitstellung angemessener Finanzmittel und Verwaltungskapazitäten, damit die nationale Strategie für die Verbesserung der Situation der Behinderten angenommen und umgesetzt werden kann. - Einrichtung von Institutionen zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung und Gewährleistung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens. Wirtschaftliche Kriterien - Schaffung eines stabilen makroökonomischen Umfelds, insbesondere durch Strukturreformen, zur Gewährleistung einer mittelfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen. - Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch die marktorientierte Umstrukturierung von Unternehmen, vor allem durch (i) Fortsetzung und Intensivierung des Privatisierungsprozesses, um die Durchführung des Regierungsprogramm zu vollenden, (ii) Maßnahmen zur Förderung in- und ausländischer Investitionen, (iii) Vereinfachung der rechtlichen und administrativen Verfahren, (iv) Einführung neuer Konkursverfahren und (v) Gewährleistung bzw. Erhöhung der Transparenz der Vorschriften für die Privatisierung und die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, damit einwandfreie Privatisierungsverfahren sichergestellt sind. - Regelung insbesondere der ausstehenden Zahlungsrückstände zwischen Unternehmen (zwischen öffentlichen Unternehmen, jedoch auch zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen). - Umsetzung eines Umstrukturierungsplans für die Stahlindustrie im Einklang mit den Gemeinschaftlichen Erfordernissen sowie von Sanierungsplänen für Stahlunternehmen. - Umsetzung eines Umstrukturierungsplans für die nationale Luftfahrtgesellschaft zur Reduzierung der finanziellen Verluste. - Beschleunigung der Schaffung eines funktionierenden Grundstücksmarktes durch Entwicklung einer Flurbereinigungspolitik, Abschluss der Vergabe der Grundstücksrechte und Stärkung der Eigentumsrechte. - Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Kreditvergabe und Finanzinfrastruktur in der Landwirtschaft, das mit der finanziellen Unterstützung durch die internationalen Finanzinstitutionen und die Gemeinschaft vereinbar ist. - Schaffung KMU-freundlicher wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen und insbesondere weitere Vereinfachung der Verfahren für die Registrierung und Zulassung von Unternehmen. Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen Freier Warenverkehr - Weitere Umsetzung der "Richtlinien nach dem neuen Konzept" auf der Grundlage entsprechender Rahmenvorschriften und Ausbau der hierfür benötigten Verwaltungskapazitäten (Konformitätsbewertungsstellen). Angleichung der rumänischen Bestimmungen für Arzneimittel, Chemikalien, Kosmetika, Textilwaren, Schuhe, das gesetzliche Messwesen und Kraftfahrzeuge an den Besitzstand und weitere Anpassung der noch verbleibenden herkömmlichen technischen Vorschriften. Fortsetzung der Übernahme der EN-Normen. Errichtung eines Marktüberwachungssystems und Vorbereitung der Behörden und der Wirtschaftsteilnehmer im Lebensmittelsektor auf die Gemeinschaftsgrundsätze für Lebensmittelsicherheit. - Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der neuen Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen. - Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikel 28, 29 und 30 des Vertrags befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich. Freizügigkeit - Fortsetzung der gegenseitigen Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise und Diplome, Schaffung der notwendigen Verwaltungsstrukturen und Einrichtung von Programmen für die allgemeine und die berufliche Bildung. - Vorbereitung des Aufbaus der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Freier Dienstleistungsverkehr - Weitere Angleichung der Rechtsvorschriften für die Wertpapiermärkte. - Verbesserung der Aufsicht im Bereich Finanzdienstleistungen. Freier Kapitalverkehr - Gewährleistung der Umsetzung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" (Financial Action Task Force). - Vollständige Angleichung der Rechtsvorschriften an die Zweite Richtlinie gegen die Geldwäsche. Gesellschaftsrecht - Stärkung der Verwaltungskapazität der Stellen, die die Achtung der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum gewährleisten sollen, und Verstärkung der Anstrengungen zur Bekämpfung von Warennachahmungen und Produktpiraterie. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden, insbesondere zwischen Polizei, Zoll und Justiz. Stärkung der Verwaltungskapazität an den Grenzen und Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der für die Grenzen geltenden Rechtsvorschriften. Verstärkte Ausbildungsmaßnahmen für die Vollzugsbehörden, einschließlich für Richter und Staatsanwälte. - Vollendung der Angleichung der Rechtsvorschriften an den Besitzstand, insbesondere durch die Annahme der erforderlichen Durchführungsbestimmungen. Wettbewerb - Fertigstellung der Rahmenvorschriften für die Bereiche staatliche Beihilfen und Kartellrecht. Stärkung der Verwaltungskapazität der Wettbewerbsbehörden; Gewährleistung der Anwendung des Kartellrechts und der Regeln für staatliche Beihilfen einschließlich der Anpassung von Beihilferegelungen, die mit dem Besitzstand nicht vereinbar sind. Fertigstellung des Inventars der staatlichen Beihilfen und Erstellung der Jahresberichte. Bessere Information aller Marktteilnehmer und Beihilfegeber über die Beihilferegeln. Verstärkte Ausbildungsmaßnahmen für die Justiz im Bereich Wettbewerb. Landwirtschaft - Organisation und Durchführung einer allgemeinen Landwirtschaftszählung. - Aufbau der Verwaltungsstrukturen, die für die Planung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der von der Gemeinschaft finanzierten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums benötigt werden. - Ausbau der Kapazitäten der Verwaltungsstrukturen für die Politikformulierung und Wirtschaftsanalyse. - Vorbereitung auf die Umsetzung und Anwendung der Verwaltungsmechanismen der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, einschließlich eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren sowie eines Systems zur Ausweisung landwirtschaftlicher Flächen, und Vorbereitung auf die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Veterinär- und Pflanzenschutzbereich sowie im Bereich der Lebensmittelsicherheit - Fortsetzung der Einrichtung des Weinbauregisters sowie von Überwachungsverfahren für den Weinsektor. - Weitere Angleichung des Veterinär- und Pflanzenschutzrechts sowie Ausbau des Kontrollsystems, insbesondere an den künftigen Außengrenzen. - Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien, Pflanzenpässe, maximal zulässige Rückstände und tierische Ernährung sowie Anwendung und Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften in Übereinstimmung mit dem Besitzstand, wozu auch Unternehmen auf Tierseuchen, insbesondere transmissible spongiforme Enzephalopathien gehören. - Stärkung der Verwaltungskapazität zur Umsetzung der Strategie für Lebensmittelsicherheit. Fischerei - Abschluss der Errichtung geeigneter organisatorischer Strukturen, angemessene Ausstattung der zuständigen Stellen mit Ressourcen und Ausrüstung für die Aufsicht und Kontrolle auf zentraler und regionaler Ebene. Fertigstellung des Flottenregisters im Einklang mit den Gemeinschaftsbestimmungen. Entwicklung eines zuverlässigen Fischereistatistiksystems. Verkehrspolitik - Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich Straßenverkehr und Fortsetzung der Rechtsangleichung (insbesondere schrittweise Abschaffung diskriminierender Straßenverkehrsabgaben und -gebühren) und Beginn mit der Umsetzung eines Aktionsplans zur Nachrüstung rumänischer Lastkraftwagen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und Fahrtenschreibern. - Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Besitzstands auf dem Gebiet der Sicherheit im Seeverkehr unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen und Stärkung der Verwaltungskapazität zwecks Steigerung der Flaggenstaat-Leistungsfähigkeit der rumänischen Flotte. - Umstrukturierung und Modernisierung der rumänischen Donau-Flotte, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und sie auf den in der Gemeinschaft erforderlichen technischen Stand zu bringen. - Übernahme und Umsetzung des revidierten Besitzstands im Bereich Schienenverkehr. Steuern - Gewährleistung der Rechtsangleichung unter besonderer Berücksichtigung von MWSt-Befreiungen, -Erstattungsbedingungen, -Anwendungsbereich und -Nullsatz sowie von Verbrauchsteuersätzen, -strukturen und -befreiungen. - Sicherstellung, dass die bestehenden und die künftigen Rechtsvorschriften den Grundsätzen des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung entsprechen. - Ausbau der Verwaltungskapazität und der Kontrollverfahren, einschließlich der Verwa

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.