Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/3031 der Kommission vom 11. Juni 2024 über die Regionalbeihilfe SA.63470 (2022/C) (ex 2021/N), die Ungarn zugunsten von GKN Automotive Hungary Kft. (vormals Rubin NewCo 2021 Kft.) durchzuführen beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3925)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32024D3031. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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9) Ungarn macht geltend, dass in dem den Exekutivdirektoren und der Geschäftsleitung von Melrose am 12. November 2020 vorgelegten Geschäftsszenario der Standort des Investitionsvorhabens in Ungarn als Arbeitshypothese herangezogen worden sei, da das Land bei der Scorecard zur Standortauswahl auf Länderebene (leicht hinter Polen) und auf regionaler Ebene (besser als jede andere europäische Region, einschließlich Polen) positiv bewertet worden sei. Die Exekutivdirektoren und die Geschäftsleitung von Melrose hätten die strategische Notwendigkeit anerkannt, dass GKN Automotive seinen europäischen Fußabdruck konsolidieren müsse, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, und seien sich bewusst gewesen, dass es einer anfänglichen Genehmigung der Mittel bedürfe, damit das GKN Automotive ET mit dem Vorhaben voranschreiten könne. Daher hätte Melrose seine anfängliche Genehmigung für die Finanzierung erteilt. Wie Ungarn gleichzeitig geltend macht, hätten die Exekutivdirektoren und die Geschäftsleitung von Melrose die Amortisationsdauer von [5,4-7] Jahren infrage gestellt, die den Schwellenwert von [4,5-5,4] Jahren überschritten habe, und das GKN Automotive ET aufgefordert, die finanzielle Attraktivität des Geschäftsszenarios zu erhöhen, um diesen einzuhalten. In diesem Zusammenhang sei GKN Automotive, wie Ungarn geltend macht, gezwungen gewesen, den Projektumfang und damit den Standort zu überdenken, um der Aufforderung von Melrose nachzukommen. Auf dieser Grundlage habe das GKN Automotive ET das Projektteam für die Standortauswahl (34) beauftragt, das Szenario für eine Fortführung des Investitionsvorhabens in der Türkei auszuarbeiten. (60) Ungarn erklärt, dass es kein Sitzungsprotokoll zur Sitzung vom 12. November 2020 gebe. Ungarn legt eine schriftliche Erklärung zu dieser Sitzung vor, die im Januar 2023 ausgearbeitet und am 10. Februar 2023 von den Sitzungsteilnehmern von Melrose und GKN Automotive unterzeichnet wurde, um die Art der Diskussion und der Beschlüsse zu klären, die in dem Teil der Sitzung gefasst wurden, der sich auf die Überprüfung des Geschäftsszenarios [Investitionsvorhabens] bezog (im Folgenden „rückblickendes Protokoll der Sitzung vom 12. November 2020“). Aus dieser Erklärung geht hervor, dass „[ein Mitglied von Melrose] bei dieser Sitzung Bedenken hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit des Geschäftsszenarios äußerte, da die Amortisationsdauer mehr als [4,5-5,4] Jahre betrug. Er erläuterte, dass Melrose Industries bei langer Amortisationsdauer möglicherweise keine vollständige Rendite aus seinen Barinvestitionen in das Projekt im Zeitraum seines Eigentums erhielte. Dennoch einigten sich alle Teilnehmer der Sitzung auf die strategische Notwendigkeit des Vorhabens, um das GKN Driveline-Geschäft zukunftssicher zu machen, obwohl die Amortisationsdauer weniger attraktiv war als normalerweise akzeptabel. Im Anschluss an die Diskussion bestätigten die Vertreter von Melrose Industries ihre Zustimmung zum Geschäftsszenario des Projekts, sodass dieses auf der Grundlage des Projektbudgets weitergeführt werden konnte. Das GKN Automotive-Team wurde jedoch beauftragt, die Projektannahmen zu überprüfen, um Möglichkeiten zu finden, wie die Amortisationsdauer des Projekts durch Erhöhung des Wertes und/oder Kostensenkungen auf unter [4,5-5,4] Jahre verbessert werden kann.“ (61) Ungarn übermittelte eine E-Mail von Melrose vom 9. Dezember 2020 an GKN Automotive, der der unterzeichnete CER beigefügt war und in der es heißt: „Bitte beachten Sie die folgenden Anmerkungen: Wie in der Budgetüberprüfung erörtert, stimmen wir dem Konzept/Gesamtbild zu. Daher haben wir das Dokument unterzeichnet. Es handelt sich jedoch nicht um eine pauschale Genehmigung für Ausgaben in Höhe von [220-400] Mio. GBP. Wir erwarten, auf dem Laufenden gehalten zu werden, wenn die einzelnen Elemente voranschreiten und das Geschäftsszenario klarer wird, z. B. werden […] Mio. GBP für […] mit Sicherheit nicht die endgültige Summe sein usw. Wir bitten Sie, uns über die einzelnen Elemente auf dem Laufenden zu halten und diese nach Bedarf aufzuschlüsseln — eventuell getrennt für jede Phase, die Sie ermittelt haben.“ Ungarn macht geltend, dass diese E-Mail eindeutig Bedingungen für die Genehmigung des Geschäftsszenarios durch Melrose festgelegt habe. Melrose habe „keine pauschale Genehmigung für die Ausgaben in Höhe von [220-400] Mio. GBP“ erteilt, und Melrose habe der Anfrage zugestimmt, da es mit „dem Konzept/Gesamtbild einverstanden war“, aber erwarte, „auf dem Laufenden gehalten zu werden, wenn die einzelnen Elemente voranschreiten und das Geschäftsszenario klarer wird“. (62) Ungarn stimmt der Bemerkung der Kommission in Erwägungsgrund 128 des Einleitungsbeschlusses zu, dass die Sprache des Sitzungsprotokolls und des vorbereitenden Dokuments für die Sitzung des GKN Automotive ET vom 12. August 2020 darauf hindeuten könnte, dass Melrose über die Standortauswahl für das Investitionsvorhaben zu entscheiden hatte. Im Zusammenhang mit den Erläuterungen zur Beteiligung von Melrose an der Entscheidungsfindung seiner Portfoliogesellschaften (Erwägungsgrund 56) macht Ungarn jedoch geltend, dass alle Bezugnahmen auf die Genehmigung der Auswahl des Landes durch Melrose im Sitzungsprotokoll und dem vorbereitenden Dokument für die Sitzung des GKN Automotive ET vom 12. August 2020 nur im breiteren Kontext der allgemeinen Überprüfung des Geschäftsszenarios zu betrachten seien und als „Dokument für die Genehmigung des Geschäftsszenarios durch Melrose mit Ungarn als Arbeitshypothese für den Investitionsstandort“ zu verstehen seien. Diese Dokumente spiegelten nur die Diskussionen innerhalb des GKN Automotive ET wider. Das GKN Automotive ET habe die Option, das Investitionsvorhaben in Ungarn fortzusetzen, als Teil des allgemeinen Geschäftsszenarios vorgeschlagen, das Melrose am 12. November 2020 vorgelegt wurde. Die Präsentation für diese Sitzung dokumentiere die Informationen, die Melrose an diesem Tag vorgelegt wurden und aus denen hervorgehe, dass das GKN Automotive ET von seinem Anteilseigner eine Entscheidung zur „Genehmigung des [Investitionsvorhabens] Geschäftsszenarios mit einer Amortisationsdauer von [5,4-7] Jahren …“ forderte. Ungarn erklärt, dass das GKN Automotive ET nicht darum ersucht habe, Ungarn als Investitionsstandort zu genehmigen. (63) Ungarn erklärt, dass sich GKN Automotive an ein Beratungsunternehmen gewandt habe, um externe Unterstützung beim Thema standortbezogener und anreizbezogener Dienstleistungen zu erhalten. Die ungarischen Behörden übermittelten dem Beratungsunternehmen am 27. November 2020 eine Dienstleistungsanfrage, aus der ihrer Ansicht nach eindeutig hervorgehe, dass der Kenntnisstand des Projektteams für die Standortauswahl zu dem Zeitpunkt gewesen sei, „dass bisher keine endgültigen Entscheidungen für das Projekt oder einen Standort getroffen wurden“. Ungarn macht geltend, dass aus dieser Dienstleistungsanfrage auch hervorgehe, dass keine Standortentscheidung getroffen worden war, was auch durch eine Sitzung gestützt werde, die am 16. November 2020 — zwei Arbeitstage nachdem Melrose das Geschäftsszenario für das Investitionsvorhaben infrage gestellt hatte — einberufen worden sei, in dem das Projektteam für die Standortauswahl erörtert habe, wie die finanzielle Tragfähigkeit des Vorhabens verbessert werden könne, einschließlich der Untersuchung potenzieller alternativer Standorte (Erwägungsgrund 59 des Einleitungsbeschlusses). (64) Ungarn äußerte sich auch zu der Bemerkung der Kommission in Erwägungsgrund 134 des Einleitungsbeschlusses, wonach die den ungarischen Behörden vorgelegten Beihilfeantragsunterlagen offenbar ebenfalls der Genehmigung durch Melrose unterlägen. Ungarn macht geltend, dass tatsächlich ein solcher Hinweis in der Präsentation für die Sitzung zur Entscheidung über die Auswahl des Landes vom 29. Januar 2021 enthalten sei. Dies beträfe jedoch einen Vorschlag des für die Standortauswahl zuständigen Projektteams an das GKN Automotive ET, mit dem das Projektteam für die Standortauswahl „die Sensibilität seitens Melrose in Bezug auf die Einbeziehung politischer Interessengruppen testen wollte“. Das Projektteam für die Standortauswahl hätte das GKN Automotive ET um Rat in der Frage gebeten, ob die Beihilfeantragsunterlagen an Melrose weitergegeben werden sollten. Ungarn macht geltend, dass dieser Vorschlag nicht in eine Aufgabe umgewandelt worden sei, wie aus dem Sitzungsprotokoll hervorgehe, in dem die Überprüfung der Beihilfeantragsunterlagen durch Melrose nicht erwähnt sei. (65) Ungarn macht ferner geltend, dass die Formulierungen aus Präsentationen und Sitzungsprotokollen im Zusammenhang mit den Sitzungen des GKN Automotive ET den Grad der Beteiligung von Melrose am Projekt belegten, und bekräftigt seinen Standpunkt, dass Melrose nicht über den Standort entschieden habe. So beabsichtigte das GKN Automotive ET in der Sitzung vom 29. Januar 2021 etwa, „die endgültige Entscheidung und das Ergebnis der Infragestellung des Geschäftsszenarios mit Melrose abzustimmen“. Dies bedeute, dass Melrose die endgültige Standortentscheidung des GKN Automotive ET im Rahmen der Überprüfung des Geschäftsszenarios mitgeteilt werden sollte. Im Sitzungsprotokoll, das die in der Sitzung gezogenen Schlussfolgerungen enthält, werde Melrose in keinem Aktionspunkt erwähnt. Im Protokoll der Sitzung vom 9. Dezember 2021, in der Ungarn zufolge die endgültige Standortentscheidung getroffen wurde, heißt es, dass das GKN Automotive ET Melrose über Schlussfolgerungen zur endgültigen Standortentscheidung informieren müsse. Ungarn macht geltend, dies bedeute eindeutig, dass die Entscheidung intern vom GKN Automotive ET ohne Genehmigung durch Melrose getroffen worden sei. (66) Schließlich macht Ungarn geltend, dass, Melrose, wenn es der letztinstanzliche Entscheider gewesen wäre, GKN Automotive daran gehindert hätte, einen möglichen alternativen Standort zum Investitionsvorhaben in der Türkei zu prüfen, um Ressourcen zu sparen. Obwohl Melrose vom Geschäftsführer von GKN Automotive und vom GKN Automotive ET auf dem Laufenden gehalten worden sei, habe Melrose nicht eingegriffen, um die Untersuchung des alternativen Standorts zu stoppen. Dies deute darauf hin, dass Melrose bereit gewesen wäre, die Entscheidung zu überprüfen, falls das GKN Automotive ET zu dem Schluss gekommen wäre, dass die Türkei die bevorzugte Option sei. 3.1.2.   Seitens Melrose erwartete Amortisationsdauer (67) Ungarn macht geltend, dass das rückblickende Protokoll der Sitzung vom 12. November 2020 und die E-Mail von Melrose vom 6. August 2021 zeitnahe Belege für die finanzielle Zielvorgabe von höchstens [4,5-5,4] Jahren Amortisationsdauer darstellten, die das Investitionsvorhaben zum Zeitpunkt der Investitions- und Standortentscheidung erfüllen musste. (68) In Bezug auf die vorläufige Auffassung der Kommission, dass „die Amortisationsdauer nicht die einzige Erwägung für die Entscheidungsfindung ist und nicht unbedingt für jede einzelne Welle zu bewerten war“ in Erwägungsgrund 136 Buchstabe a des Einleitungsbeschlusses macht Ungarn geltend, dass alle Projekte, die sich aus der Strategie ergeben, einzeln bewertet worden seien. Während ein Teil des finanziellen Gesamtnutzens der Strategie nur dann zum Tragen käme, wenn die gesamte Strategie — oder zumindest der größte Teil davon — umgesetzt würde (z. B. voller Nutzen für das Betriebskapital), konnten die Wellen in Bezug auf die Umsetzung separat bewertet werden und dies sei auch so erfolgt. Die Strategie in sechs Wellen bilde die Grundlage für eine detailliertere Bewertung der Durchführbarkeit und schließlich die Einrichtung und Genehmigung getrennter Projekte, die im Rahmen der Wellen durchgeführt werden sollten. Als Beispiel verwies Ungarn auf das Projekt „[Investitionsvorhaben A]“, das bereits im April 2019 mit einer für dieses Projekt spezifischen Amortisationsdauer genehmigt worden sei. Dementsprechend seien alle anderen Projekte, die sich aus der Strategie ergäben, einzeln bewertet worden. Ungarn macht ferner geltend, dass für jedes Projekt innerhalb der Wellen die Amortisationsdauer je Projekt entscheidend gewesen sei. Ungarn legte in diesem Zusammenhang eine zusammenfassende Tabelle (35) vor, in der vier Projekte aufgeführt sind, von denen drei Teil von Welle eins der Strategie waren und eines ein weiteres Projekt betraf (36). Bei diesen Projekten liege die Amortisationsdauer bei [3,1-4,2], [3,5-4,4], [2,2-2,9] bzw. [2,5-3,1] Jahren, was nach Angaben Ungarns zeige, dass die Amortisationsdauer des Investitionsvorhabens von [5,4-7] Jahren „schlechter ist als jedes andere europäische Projekt im jüngsten Projektportfolio des Unternehmens“. (69) Ungarn nahm ferner zu den Ausführungen der Kommission in Erwägungsgrund 136 Buchstabe b des Einleitungsbeschlusses Stellung, wonach die Amortisationsdauer bei den verschiedenen Aktualisierungen des Geschäftsszenarios für die Neue Welle drei stets mehr als [4,5-5,4] Jahre betragen habe und dass in dem vorbereitenden Dokument für die Sitzung des GKN Automotive ET vom 12. August 2020 auf eine angestrebte Amortisationsdauer von höchstens [5,6-7,2] Jahren Bezug genommen werde. Ungarn macht geltend, dass die Notwendigkeit, die Amortisationsdauer der Welle drei (mit einer Amortisationsdauer von [7,5-11] Jahren im ersten Bottom-up-Geschäftsszenario) zu verbessern, zu einer Änderung des Ansatzes geführt habe (Neue Welle drei). Nach der Änderung des Ansatzes, einschließlich der Begrenzung der Zahl der neuen Standorte, sei die Amortisationsdauer des Projekts intern auf [eine Spanne zwischen 5 und 7] Jahren verkürzt worden, was „nur die wahrscheinliche Bandbreite der Amortisationsdauer des Geschäftsszenarios, die auf einige Kernannahmen sensibel reagiert“, darstelle. Ungarn erklärt, dass das Ziel von weniger als [5,6-7,2] Jahren, wie in dem vorbereitenden Dokument für die Sitzung des GKN Automotive ET vom 12. August 2020 erwähnt, eher die interne Aufgabe des GKN-Projektteams sei, ein Projekt mit Finanzdaten, die nicht schlechter als [5,6-7,2] Jahre seien, durchzuführen, während die gemeinsame finanzielle Schwelle für Projekte ähnlicher Art, die von Melrose genehmigt werden müssten, bei [4,5-5,4] Jahren liege. Ungarn fügt ferner hinzu, dass sich das GKN Automotive ET bei der förmlichen Beantragung der Genehmigung des CER dieser Anforderung bewusst gewesen sei, was in diesem Fall eine weitere Überarbeitung des Geschäftsszenarios bedeutet habe. Zum weiteren Nachweis des Kenntnisstands des GKN Automotive ET verweist Ungarn auf die Tabelle, in der die Amortisationsdauer bei anderen in Erwägungsgrund 68 genannten GKN-Automotive-Projekten angegeben ist. (70) Zu den Ausführungen der Kommission in Erwägungsgrund 136 Buchstabe c des Einleitungsbeschlusses, wonach der Finanzvorstand auf den Präsentationsentwurf für die Überprüfung des Geschäftsszenarios durch Melrose am 10. November 2020, in dem eindeutig eine Amortisationsdauer von [5,4-7] Jahren angegeben ist, nicht reagiert hat, erklärt Ungarn, dass vom Finanzvorstand nicht erwartet worden sei, dass er sich zu diesem vorab gesichteten Material äußere, da er bis zu diesem Zeitpunkt an einer Reihe von Gesprächen zur Vorbereitung der Sitzung am 12. November 2020 beteiligt gewesen sei, bei denen es um die Überprüfung der Amortisationsdauer ging. Ungarn verweist auf die letzte Vorabprüfung der Finanzdaten vor der Sitzung vom 12. November 2020, die am 30. Oktober 2020 stattfand, und übermittelte eine Einladung zu einer Online-Sitzung am 30. Oktober 2020 und eine Präsentation mit dem Titel „Überprüfung des Geschäftsszenarios: [Investitionsvorhaben]“. Ungarn zufolge war das GKN Automotive ET nach der Sitzung vom 12. August 2020 nicht in der Lage, die Amortisationsdauer zu verkürzen, die daher in der Vorabprüfungssitzung vom 30. Oktober 2020 als [5,5-7,5] Jahre ausgewiesen wurde. Ungarn erklärt, dass die Amortisationsdauer nach einer Diskussion mit dem Finanzvorstand verkürzt werden konnte, der davon ausging, sie auf unter [4,5-5,4] Jahre zu bringen. Auf der Grundlage dieser Diskussion habe das Projektteam für die Standortauswahl an einigen weiteren Verbesserungen der finanziellen Rahmenbedingungen gearbeitet, die das GKN Automotive ET dazu veranlasst hätten, die Amortisationsdauer auf [5,4-7] Jahre zu reduzieren, wie sie Melrose am 12. November 2020 vorgelegt wurde. (71) Ungarn weist darauf hin, dass das Ziel der Strategie darin bestanden habe, die Wettbewerbsfähigkeit von GKN Automotive in einem zunehmend wettbewerbsorientierten Marktumfeld zu sichern, indem der ineffiziente und über Europa verteilte Produktionsfußabdruck konsolidiert und seine Produktionskapazität an kosteneffizientere Standorte verlagert wird. Daher habe GKN Automotive erkannt, dass das Unternehmen mit dem Investitionsvorhaben fortfahren musste, um preislich wettbewerbsfähig zu werden, um zum einen neue Geschäfte abschließen zu können und zum anderen die finanziellen Erwartungen des Anteilseigners zu erfüllen. Ungarn macht ferner geltend, dass trotz der Tatsache, dass die Amortisationsdauer nicht unter [4,5-5,4] Jahren gelegen habe, das GKN Automotive ET die möglichen negativen Auswirkungen, die eine Verzögerung auf den Gesamtzeitplan des Projekts haben könnte, mit Sorge betrachtet und angesichts des wichtigen strategischen Charakters des Projekts beschlossen habe, das Geschäftsszenario am 12. November 2020 mit den Exekutivdirektoren und der Geschäftsleitung von Melrose zu erörtern, sogar mit einer Amortisationsdauer von [5,4-7] Jahren. Mit Blick auf die Sitzung zur Überprüfung des Geschäftsszenarios vom 12. November 2020 fügt Ungarn hinzu, dass „alle Teilnehmer der Sitzung sich auf die strategische Notwendigkeit geeinigt [haben], das Projekt umzusetzen, um die Zukunft des GKN Driveline-Geschäfts zu sichern, auch wenn die Amortisationsdauer weniger attraktiv war als normalerweise akzeptabel“. Melrose habe das Geschäftsszenario jedoch infrage gestellt und GKN Automotive angewiesen, weitere finanzielle Verbesserungen anzustreben. Da alle finanziellen Annahmen bereits mehrfach überprüft und verbessert worden seien, sei das GKN Automotive ET nicht in der Lage gewesen, die Amortisationsdauer ohne eine grundlegende Änderung der Kernannahmen, d. h. ohne Berücksichtigung eines anderen potenziellen Standorts, weiter zu verringern. Ungarn macht ferner geltend, dass das GKN Automotive ET auf der Grundlage vorheriger interner Gespräche und eines regelmäßigen Austauschs mit den Exekutivdirektoren und der Geschäftsleitung von Melrose beschlossen habe, einen äußerst kostengünstigen Standort zu untersuchen, um festzustellen, ob dort ein finanziell attraktiveres Geschäftsszenario gegeben sei. Infolgedessen habe das Projektteam für die Standortauswahl die Option einer Investition in der Türkei als alternativen, äußerst kostengünstigen Standort entwickelt, insbesondere die Ausweitung des bestehenden Geschäftsbetriebs in Eskişehir. Ungarn zufolge habe der Geschäftsführer von GKN Automotive Melrose über die Weiterentwicklung dieser Alternative auf dem Laufenden gehalten. (72) Im Hinblick auf die fehlenden Belege für eine Berechnung/Abschätzung der Amortisationsdauer für die alternativen Standorte (Türkei, Polen, Slowakei, Serbien oder Marokko), die Ungarn zufolge vor der Entscheidung in Betracht gezogen wurden, die Türkei als einzigen alternativen Standort weiterzuverfolgen (Erwägungsgrund 136 Buchstabe d des Einleitungsbeschlusses), macht Ungarn geltend, dass bei Betrachtung der aus der ersten Länderbewertung stammenden Standorte (Polen und Slowakei) aufgrund der mit Ungarn vergleichbaren Kosten nicht mit erheblichen finanziellen Vorteilen zu rechnen sei und dass andere äußerst kostengünstige Standorte ohne bestehende GKN-Geschäftstätigkeit als weniger realistisch und weniger tragfähig mit Blick auf eine rasche Entscheidungsfindung angesehen worden seien. (73) In Bezug auf die Aufnahme der Türkei ohne Bewertung der Amortisationsdauer (Erwägungsgrund 136 Buchstabe e des Einleitungsbeschlusses) betont Ungarn den Unterschied zwischen zwei Arbeitsschwerpunkten mit jeweils eigener Bewertungsmethode: i) eine „allgemeine Vorabgenehmigung der Finanzierung“ (Freigabe der Finanzierung) für die Neue Welle drei zur Transformation des Fußabdrucks im November 2020 und ii) die Infragestellung des Geschäftsszenarios, die zu einer weiteren Standortanalyse geführt habe. Der erste Arbeitsschwerpunkt basiere auf der Methode der Amortisationsdauer und verwende einen „angenommenen Standort“ für die Mittelfreigabe. Im zweiten Arbeitsschwerpunkt sei die Kapitalwertmethode zum Einsatz gekommen, die für die langfristige Entscheidungsfindung angemessener erschienen sei, da der „Kapitalwertvergleich ein differenzierteres Verständnis der Auswirkungen der an beiden Standorten erwarteten Cashflows ermöglichte. Dem Unternehmen wurde ferner mitgeteilt, dass der Kapitalwertvergleich der Standardansatz sei, der erforderlich ist, um eine für Regionalbeihilfen relevante Finanzierungsanforderung nachzuweisen.“ Ungarn erklärt, Melrose sei als Finanzinvestor bestrebt, so schnell wie möglich zu investieren, die Kosten zu amortisieren und zu reinvestieren, sodass Melrose die Amortisationsdauer zugrunde lege, wenn es eine Entscheidung treffe. Daher sei GKN Automotive verpflichtet gewesen, die Amortisationsdauer zu berechnen, um die Genehmigung für die Finanzierung zu erhalten. Gleichzeitig habe GKN Automotive, nach der Genehmigung, als konventionelles Produktionsunternehmen, das sich um einen längerfristigen Ansatz für Projektinvestitionen bemühe und ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Projekten und Investitionen anstrebe, damit allen mittel- und langfristigen Bedürfnissen Rechnung getragen wird, im Januar 2021 die Kapitalwertmethode angewendet, „um eine Standortannahme für das Projekt zu bestätigen, nicht um die endgültige Standortentscheidung zu treffen“. Ungarn teilt ferner mit, dass die Präsentation für die Sitzung vom 29. Januar 2021 durch die Präsentation für die Sitzung vom 9. Dezember 2021 ersetzt worden sei, die einen umfassenderen Bericht enthalte, der sowohl die Amortisationsdauer als auch den Kapitalwertvergleich der beiden endgültigen Standorte enthalte, der die Grundlage für die endgültige Standortentscheidung zugunsten Ungarns vom 9. Dezember 2021 gewesen sei, unter der Annahme des vollen Beihilfebetrags, der es ermögliche, die Amortisationsschwelle von [4,5-5,4] Jahren zu erreichen, und unter Berücksichtigung sowohl finanzieller als auch nichtfinanzieller Faktoren. Der Kapitalwert wird von GKN Automotive auch in anderen Zusammenhängen, z. B. beim Erwerb neuer Unternehmen, verwendet. In diesem Zusammenhang weist Ungarn die Kommission darauf hin, dass bei anderen großen Investitionsvorhaben, bei denen die Beihilfeempfänger konventionelle Produktionsunternehmen seien, die Entscheidungen auf der Grundlage von Kapitalwertberechnungen und nicht auf der Grundlage der Amortisationsdauer getroffen worden seien. (74) Ungarn ist daher der Auffassung, dass die Methode der Amortisationsdauer für langfristige strategische Entscheidungen weniger geeignet sei, und ist der Ansicht, dass die Kapitalwertanalyse die Führung von GKN Automotive besser in die Lage versetzt habe, die standortspezifischen Kosten und Vorteile sowie die Leistungsfaktoren über die gesamte Projektlaufzeit zu verstehen. Ihrer Ansicht nach war es weder erforderlich noch korrekt, die Methode der Amortisationsdauer in der Standortanalyse anzuwenden, die durchgeführt wurde, nachdem Melrose das Geschäftsszenario für das Investitionsvorhaben infrage gestellt hatte. (75) In Bezug auf die Bemerkung der Kommission, dass die im CER vom November 2020 enthaltene Amortisationsdauer die Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden der beiden bestehenden Produktionsanlagen, die nach Ungarn verlagert werden sollten, nicht berücksichtigt habe (Erwägungsgrund 136 Buchstabe f des Einleitungsbeschlusses), macht Ungarn geltend, dass es bei GKN Automotive gängige Praxis sei, die

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.