Europäische Union

2005/289/EG: Beschluss der Kommission vom 5. April 2005 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren hochfester Filamentgarne aus Polyestern mit Ursprung in Belarus, der Republik Korea und Taiwan

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Quellenkennung: 32005D0289. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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der begrenzten Einfuhrmengen nicht als unerheblich angesehen werden. j)   Erholung von früheren Dumping- oder Subventionierungspraktiken (90) Da keine Informationen zu Dumping- oder Subventionierungspraktiken in der Zeit vor dem Bewertungszeitraum dieser Untersuchung vorlagen, wir dieser Aspekt als nicht relevant betrachtet. 6.   Schlussfolgerung zur Schädigung (91) Zwischen 2000 und dem UZ stiegen die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Taiwan um 112 %. In absoluten Zahlen waren die Einfuhren der betroffenen Ware aus Taiwan allerdings gering; ihr Anteil am Gemeinschaftsmarkt nahm um weniger als 2 % zu. Die durchschnittlichen Preise der gedumpten Waren mit Ursprung in Taiwan lagen im Bezugszeitraum ausnahmslos unter den Preisen des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft. Zudem lagen die Einfuhrpreise für die gedumpte Ware aus Taiwan im UZ unter jenen des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft. Im gewogenen Durchschnitt lag die Preisunterbietung im UZ bei knapp 30 %. (92) Für einige Wirtschaftsfaktoren wurden positive Entwicklungen beobachtet: Im Laufe des Bezugszeitraums stiegen die Produktion um 4 % und die Produktionskapazität um 8 % bei einem gleichzeitigen Rückgang der Lagerbestände um 12 %. Die Verkäufe in der Gemeinschaft nahmen um 3 % zu und ermöglichten einen Marktanteilsgewinn von 2 %. Während die Produktion pro Beschäftigten um 16 % zunahm, betrug der Anstieg der Arbeitskosten nur 4 % und lag somit unter der für den Bezugszeitraum in der EU verzeichneten durchschnittlichen Inflationsrate von 6,4 %. (93) Andere Wirtschaftsindikatoren wiederum lassen für den Bezugszeitraum eine Verschlechterung der Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft erkennen: Während die Verkaufspreise pro Stück im Bezugszeitraum um 13 % fielen, nahmen die Produktionskosten pro Stück um 2 % zu, was zu einer negativen Rentabilität führte. Die Kapitalrendite (RoI) und der Cashflow aus dem operativen Geschäft folgten demselben Trend. Die Beschäftigung ging um 10 % zurück und bei der Investitionstätigkeit wurde ein besonders starker Rückgang von 49 % (gegenüber den sehr hohen Investitionen für eine neue Produktionsanlage im Jahr 2000, die rund 50 % des gesamten Investitionsvolumens in dem betreffenden Jahr ausmachten) verzeichnet. (94) In Anbetracht der vorstehenden Erläuterungen wird der Schluss gezogen, dass der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft eine bedeutende Schädigung im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 und des Artikels 3 Absatz 5 der Grundverordnung erlitt. E.   SCHADENSURSACHE 1.   Einleitung (95) Gemäß Artikel 3 Absätze 6 und 7 der Grundverordnung prüfte die Kommission, ob dem Wirtschaftszweig der Gemeinschaft durch die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Taiwan eine Schädigung verursacht wurde, die als bedeutend angesehen werden kann. Andere bekannte Faktoren als die gedumpten Einfuhren, die gleichzeitig zu einer Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft geführt haben könnten, wurden ebenfalls geprüft, um sicherzustellen, dass eine etwaige durch diese anderen Faktoren verursachte Schädigung nicht den gedumpten Einfuhren zugerechnet wurde. 2.   Auswirkungen der gedumpten Einfuhren (96) Im Bezugszeitraum stiegen die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware um 112 % und der Preis der gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware aus Taiwan um 29 %. Im selben Zeitraum fielen die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft um 13 % bei gleichzeitigem Anstieg die Produktionskosten um 2 %, was sich wiederum negativ auf die Rentabilität auswirkte (ein Rückgang von 10 % bis 15 Prozentpunkten im Bezugszeitraum). Der Wirtschaftszweig der Gemeinschaft schrieb im UZ eindeutig Verluste. Die Preisunterbietungsspanne lag zudem im UZ bei durchschnittlich 30 %. In Anbetracht dieser Umstände kam die Kommission zu dem Schluss, dass die gedumpten Einfuhren einen gewissen Druck auf die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft ausübten und sich negativ auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft auswirkten. (97) Bei der Beurteilung der Auswirkungen der gedumpten Einfuhren sollte jedoch auch berücksichtigt werden, dass die gedumpten Einfuhren mengenmäßig immer weniger als 4 % ausmachten und dieser Marktanteil im Bezugszeitraum um weniger als zwei Prozentpunkte zunahm. In Anbetracht der vorliegenden Bedingungen lässt sich nicht eindeutig feststellen, dass die gedumpten Einfuhren zu der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft beigetragen haben. 3.   Auswirkungen anderer Faktoren Einfuhren mit Ursprung in anderen Drittländern (98) Die Einfuhren aus anderen Drittländern gingen von 60 075 Tonnen im Jahr 2000 auf 51 813 Tonnen im UZ und somit um insgesamt 14 % zurück. Die durchschnittlichen Preise sanken von 2,39 EUR im Jahr 2000 auf 2,17 EUR im UZ und somit um insgesamt 9 %. Die Preise der ausführenden Länder unterschieden sich beträchtlich. Die Einfuhren aus Drittländern stammten vor allem aus Belarus, Japan, Korea, Südafrika, der Schweiz und den USA und entsprachen insgesamt 25 % des Gemeinschaftsverbrauchs. Die Einfuhren der betroffenen Ware aus zahlreichen anderen Drittländern deckten im Bezugszeitraum weniger als 1 % des Gemeinschaftsverbrauchs ab.   2000 2001 2002 2003 (UZ) Alle Warentypen Tonnen Marktanteil Preis (EUR/kg) Tonnen Marktanteil Preis (EUR/kg) Tonnen Marktanteil Preis (EUR/kg) Tonnen Marktanteil Preis (EUR/kg) Belarus 3 459 1,7  % 2,24 3 920 1,9  % 2,34 3 842 1,8  % 2,05 4 683 2,3  % 1,83 Index 100 100 100 113 113 104 111 110 92 135 134 82 Japan 2 384 1,2  % 2,61 2 224 1,1  % 2,77 5 960 2,9  % 2,28 5 079 2,4  % 2,15 Index 100 100 100 93 93 106 250 248 87 213 212 82 Korea 19 962 9,7  % 2,07 24 381 11,8  % 2,05 23 021 11,1  % 1,61 17 264 8,3  % 1,66 Index 100 100 100 122 122 99 115 114 78 86 86 80 Südafrika 3 533 1,7  % 2,80 3 236 1,6  % 3,14 3 071 1,5  % 2,48 3 318 1,6  % 2,45 Index 100 100 100 91 91 112 86 86 89 93 93 88 Schweiz 10 751 5,2  % 3,13 9 804 4,7  % 3,40 11 472 5,5  % 2,65 7 728 3,7  % 3,16 Index 100 100 100 91 91 108 107 106 84 72 71 101 USA 6 496 3,2  % 2,50 3 915 1,9  % 3,28 2 515 1,2  % 2,90 3 156 1,5  % 2,20 Index 100 100 100 60 60 131 39 38 116 49 48 88 Andere 13 466 6,5  % 2,12 9 172 4,4  % 2,34 9 632 4,6  % 2,32 10 581 5,1  % 2,35 Index 100 100 100 68 68 110 72 71 110 79 78 111 INSGESAMT 60 075 29,2  % 2,39 56 654 27,4  % 2,52 59 515 28,6  % 2,12 51 813 25,0  % 2,17 Index 100 100 100 94 94 106 99 98 89 86 86 91 a)   Einfuhren ohne nachteilige Auswirkungen auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft (99) Die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Südafrika gingen im Bezugszeitraum um 7 % zurück. Ihr Marktanteil im UZ war mit 1,6 % geringfügig; Eurostat-Daten zufolge wurden die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft durch diese Einfuhren im UZ nicht unterboten. (100) Die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in der Schweiz fielen im Bezugszeitraum um 28 %; auch diese Einfuhren unterboten Eurostat-Statistiken zufolge nicht die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft. Auf diese Einfuhren entfiel im UZ ein Marktanteil von nur 3,7 %. (101) Für die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in den USA wurde im Bezugszeitraum ein Rückgang von 51 % verzeichnet; Eurostat-Daten zufolge unterboten diese Einfuhren die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft im UZ um weniger als 5 %. Auf diese Einfuhren entfiel im UZ ein Marktanteil von lediglich 1,5 %. (102) Die obigen Feststellungen beruhen auf verfügbaren Daten, d. h. auf Eurostat-Statistiken, die allerdings keine detaillierten Daten zu einzelnen Warentypen beinhalten. In Anbetracht der geringfügigen oder bescheidenen Marktanteile und geringer bzw. gar keiner Preisunterbietung wird der Schluss gezogen, dass die Einfuhren der betroffenen Ware aus Südafrika, der Schweiz und den USA keinen nachteiligen Einfluss auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft hatten. b)   Einfuhren mit nachteiligen Auswirkungen auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft (103) Die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Japan stiegen im Bezugszeitraum um 113 %, wobei zu Beginn nur geringe Mengen der betroffenen Ware eingeführt wurden. Auf sie entfiel im UZ ein Marktanteil von 2,4 % und Eurostat-Daten zufolge wurden die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft im UZ um weniger als 8 % unterboten. (104) Die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Belarus stiegen im Bezugszeitraum um 35 %, wobei die betroffene Ware anfänglich nur in geringen Mengen eingeführt wurde. Die Einfuhren im UZ entsprachen einem Marktanteil von 2,3 % und unterboten die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft um rund 30 %. Die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Belarus waren Gegenstand der Untersuchung und die zuvor genannte Preisunterbietungsspanne wurde im Rahmen eines umfassenden Produktvergleichs ermittelt. (105) Die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Korea nahmen zwischen 2000 und 2001 zunächst um 22 % zu und gingen dann um 36 % zurück, so dass die Einfuhren insgesamt gesehen um 14 % abnahmen. Die Einfuhren im UZ entsprachen einem Marktanteil von 8,3 % und sie unterboten die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft im UZ um 5 % bis 15 %. Die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Korea waren Gegenstand der Untersuchung und die zuvor genannte Preisunterbietungsspanne wurde im Rahmen eines umfassenden Produktvergleichs ermittelt. (106) Es sei daran erinnert, dass die gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Taiwan weniger als 4 % des EG-Markts entsprachen, während die Einfuhren der betroffenen Ware aus Korea, Japan und Belarus und die nicht gedumpten Einfuhren aus Taiwan insgesamt genommen einen Marktanteil von 13 % bis 14 % erreichten, d. h. ihr Marktanteil war fast viermal so groß wie jener der gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware aus Taiwan. Für die Einfuhren aus den vier vorgenannten Ländern wurde eine beträchtliche Preisunterbietung ermittelt. Es wurde ein Vergleich auf Typengrundlage zwischen den Einfuhren der betroffenen Ware aus Belarus und Korea und den nicht gedumpten Einfuhren aus Taiwan einerseits und den Verkäufen des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft auf der anderen Seite vorgenommen. Dieser Vergleich ergab, dass eher die Einfuhren aus Belarus und Korea und die nicht gedumpten Einfuhren aus Taiwan direkt mit der teureren Gemeinschaftsware konkurrierten als die gedumpten Einfuhren aus Taiwan. Die Einfuhren aus Belarus und Korea und die nicht gedumpten Einfuhren aus Taiwan wirkten sich somit eindeutig auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft aus. Folglich wurde der Schluss gezogen, dass die Auswirkungen der Einfuhren aus Korea, Japan und Belarus sowie der nicht gedumpten Einfuhren aus Taiwan in Bezug auf Menge und Preis so groß sind, dass es nicht mehr möglich ist, einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus Taiwan und der bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft festzustellen. Unter diesen Umständen dürften die gedumpten Einfuhren aus Taiwan nicht mehr als eine untergeordnete Rolle gespielt haben. 4.   Schlussfolgerung zur Schadensursache (107) In der vorstehenden Analyse wurden genau zwischen den Auswirkungen aller bekannten Faktoren auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft und den schädigenden Auswirkungen der gedumpten Einfuhren unterschieden. Die Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft ist im Wesentlichen auf den Preisdruck zurückzuführen, der durch die Einfuhren aus Drittländern, die die Preise des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft unterboten, ausgeübt wurde. In Anbetracht des geringen Marktanteils der gedumpten Einfuhren aus Taiwan (weniger als 4 %) und des erheblich höheren Marktanteils der Einfuhren aus anderen Drittländern als Taiwan und der nicht gedumpten Einfuhren aus Taiwan (insgesamt 13 % bis 14 %) sowie in Anbetracht der Preisunterbietung seitens dieser Einfuhren kann der Schluss gezogen werden, dass dem Wirtschaftszweig der Gemeinschaft die Schädigung zu einem wesentlichen Teil durch andere Einfuhren von hochfesten Filamentgarnen aus Polyestern als jene des dumpenden Ausführers in Taiwan verursacht wurde. Daher konnte zwischen den gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware aus Taiwan für sich genommen und der bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft kein ursächlicher Zusammenhang im Sinne des Artikels 3 Absätze 6 und 7 der Grundverordnung festgestellt werden. F.   SCHLUSSFOLGERUNG (108) Da die für Belarus und Korea ermittelten Dumpingspannen geringfügig sind und kein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Taiwan und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft festgestellt wurde, sollte das Verfahren eingestellt werden –– BESCHLIESST: Artikel 1 Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren hochfester Garne aus Polyestern (andere als Nähgarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich Monofile aus Polyestern von weniger als 67 dtex, mit Ursprung in Belarus, der Republik Korea und Taiwan, die derzeit dem KN-Code 5402 20 00 zugewiesen werden, wird eingestellt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 5. April 2005 Für die Kommission Peter MANDELSON Member of the Commission (1)   ABl. L 56 vom 6.3.1996, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 461/2004 (ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 12). (2)   ABl. C 24 vom 28.1.2004, S. 20.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.