Europäische Union

2003/600/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. April 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/C.38.279/F3 — Viandes bovines françaises) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1065)

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end umgesetzt. Wie vor einem Monat. Die widerspenstigen Schlachthofbetreiber sind immer dieselben. Zwar spricht man nicht mehr von branchenübergeifender Vereinbarung. 'Schon', erläutert die FDSEA, 'aber wir wandeln die vor einem Monat unterzeichnete Vereinbarung über feste Mindestpreise mittels einer Verpflichtung zur flächendeckenden Anwendung der Richtpreise, die nicht unterschritten werden dürfen, in Preisvorgaben der Berufsverbände um'. Der gesamte Sektor müsste sich Anfang der Woche bezüglich dieser 'Vereinbarung' absprechen". Im Dokument wird zunächst hervorgehoben, beim Besuch eines Schlachthofs habe der Zuständige gesagt, "von seinen nationalen Stellen nichts erhalten zu haben"; weiter heißt es: "Was die sofortige und vollständige flächendeckende Anwendung dieser Richtpreise anbelangt, können die Schlachthofbetreiber den FDSEA vertrauen. 'Wenn am Montag nichts vorwärts geht, organisieren wir neue Blockaden'. Die FNSEA fordert alle Departements auf, in gleicher Weise vorzugehen". Nach Erwähnung der Diskussionen zwischen den Demonstranten und einem Schlachthofbetreiber wird ausgeführt: "die Verantwortlichen des Schlachthofs haben mit [dem Präsidenten der FNICGV] gesprochen. Dieser bestätigte die Diskussionen der letzten Woche". Anschließend wird ein leitender Funktionär der FDSEA der Vendée zitiert: "'Die FDSEA ist per Fax über alle in dem Departement geschlachteten Tiere, die nicht unseren Preisempfehlungen entsprechen, zu informieren. Anhand dieser Informationen werden wir über eine Blockade der betreffenden Betriebe entscheiden'. Die Verantwortlichen der Vendée haben diese Botschaft allen FDSEA, die bis Donnerstag in Paris versammelt waren, mit Nachdruck und überzeugend vermittelt. Die festgesetzten Mindestpreise behalten somit weiterhin ihre Gültigkeit, wenn auch nicht mehr branchenübergreifend, so doch verbandsintern. Mit aller Konsequenz."(94). 1.7.4. Das Treffen vom 5. Dezember 2001 (65) Am 5. Dezember 2001 veranstaltete die FNSEA einen "nationalen Tag des Rindfleischs"(95). Nachmittags wurde ein runder Tisch abgehalten(96), an dem Vertreter der jeweiligen Unterzeichner der Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 teilnahmen. (66) Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume der FNSEA hat die Kommission folgende E-Mail sichergestellt, die ein Vertreter der bretonischen FRSEA den Präsidenten der FDSEA seiner Region am 6. Dezember 2001 zugesandt hatte: "bei den Diskussionen der gestrigen Sitzungen haben sich drei Prioritäten herauskristallisiert: Sicherstellung eines Mindestpreisniveaus für weibliche Tiere, Entlastung des Markts, Nachdenken über Kontrollmaßnahmen. Zum ersten Punkt: Zwar gibt es aus den in meiner letzten Nachricht genannten Gründen keine offizielle Preisvereinbarung mehr, aber alle waren sich darüber einig, dass die Kurse für weibliche Tiere durch Druck seitens der Berufsverbände auf dem Niveau der bestehenden Mindestpreise gehalten werden müssen, die jeweils auf die für den Sonderankauf geltenden Preise abgestimmt werden sollten (...) Was diesen Aspekt der Mindestpreise betrifft, so haben die nationalen Präsidenten der FNICGV und der FNCBV erklärt, sie seien sich der Notwendigkeit bewusst, die Marktpreise zu stützen und ihre Mitglieder von dieser Notwendigkeit zu überzeugen. Gleichwohl wird es keine schriftliche Vereinbarung über diesen Punkt geben, und die Aufrechterhaltung fester Preise wird von unserer Fähigkeit abhängen, genügend Druck auf den Sektor auszuüben. Daher schlage ich Ihnen vor, die Schlachthofbetreiber Ihres Departements bereits Ende der Woche (telefonisch oder durch Delegationen) zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass sie sich verpflichten, die Preise auf der bestehenden bzw. der aktualisierten Basis zu halten, und um sie zu warnen, dass die Berufsverbände bei Missachtung dieser Verpflichtung bereits nächste Woche entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten könnten"(97). (67) Im wöchentlichen Mitteilungsblatt der FNPL wird über den nationalen Tag des Rindfleischs wie folgt berichtet: ",mit diesem Aktionstag der Berufsverbände wurde der Milch/Fleisch-Krieg vermieden, die Beibehaltung fester Mindestpreise wurde bestätigt, und er hat vielen Teilnehmern die Gelegenheit geboten, zu Wort zu kommen. Der größte Teil des Morgens wurde darauf verwandt, die Einführung und Anwendung der verschiedenen Preisvorgaben (für Fresser, Jungrinder aus der Loire-Gegend und Kühe) vorzustellen. Die Beibehaltung der Mindestpreise ist insgesamt notwendig, und dazu müssen die Berufsverbände Druck machen, auch wenn es Probleme mit ihrer Anwendung gibt. Feste Mindestpreise stellen jedoch eine Übergangslösung dar, Ziel muss es letztendlich sein, die Produktion auf den Markt abzustimmen (...) Der Nachmittag war dem runden Tisch vorbehalten. Die Vertreter der Schlachthofbetreiber (die Präsidenten der FNCBV und der FNICGV) nehmen die (schriftlich nicht fixierte) Fortführung der vereinbarten Mindestpreise zur Kenntnis". Unter der Überschrift "Probleme mit der Anwendung der Richtpreise für Schlachtfleisch" heißt es: "Ein Schlachthof (im Departement Saône-et-Loire) hält sich nicht an die Preisvorgaben, hält die Forderungen der Erzeuger für inakzeptabel und droht im Falle von Aktionen seitens der Berufsverbände mit der Einschaltung staatlicher Stellen und der Europäischen Kommission. Die Botschaft (des Präsidenten der FNICGV) scheint entweder nicht klar oder nicht deutlich genug vermittelt worden zu sein!"(98). (68) In den handschriftlichen Notizen des Direktors der FNB, von denen die Kommission bei ihrer Durchsuchung der Geschäftsräume dieses Verbands eine Fotokopie erstellt hat, wird auf sechs Seiten auf den nationalen Tag vom 5. Dezember 2001 eingegangen(99). Zu den Importen wird ausgeführt: "Sagen wir nicht mehr 'gegen die Importe', sondern gehen wir zur AHV über"(100). Hinter den Initialen des Präsidenten der FNSEA ist zu lesen: "ein Fehler: die Aussetzung der Importe schriftlich fixiert zu haben, wir haben von Brüssel und anderen vom COPA Prügel bezogen. Ohne darüber zu schreiben, sollten wir mit 'Preisvorgaben' bzw. Richtpreisen, die die Preise nicht unterschreiten dürfen, weitermachen. Wir sind uns sicher, dass die Partner im Sektor sich zur Preispolitik verpflichten". Dann heißt es noch: "kein Schriftverkehr"(101). (69) Über den runden Tisch vom 5. Dezember 2001 ist unter der Überschrift "Vereinbarung vom 25. Oktober" hinter den Initialen des Generalsekretärs der FNB insbesondere vermerkt: "Ziel der Berufsverbände: weitermachen". Es folgen diesbezügliche Kommentare des Präsidenten der FNCBV und der FNICGV. Von Ersterem wird folgende Äußerung wiedergegeben: "dürfen nicht mehr schreiben, aber weitermachen". Von letzterem: "werden an Verpflichtung bezüglich SAP (Sonderankaufspreis) festhalten. Botschaft an unsere Betriebe weitergegeben. Somit zwischen + 30 und + 40 cts. Die festen Mindestpreise gelten informell weiter". Dann wieder der neue Präsident der FNCBV: "ja OK. Aber müssen von allen angewandt werden"(102). Abschließend heißt es unter den Initialen der Präsidenten der FNSEA: "Mindestpreise werden nicht abgeschafft. Aber keine schriftliche Vereinbarung, sondern de facto Fortführung. Wer nicht hören will, dem statten wir einen Besuch ab"(103). (70) Im gleichen Sinne äußert sich der Präsident der FDB des Departements de la Marne in einer Mitteilung auf der Website der betreffenden FDSEA vom 14. Dezember 2001: "Nachdem die unterzeichnete Vereinbarung gegen EG-Recht verstößt, werden wir sie eben ohne erneute Unterzeichnung anwenden (...) Der Erste, der ausschert, wird wieder ins Gleis zurückgebracht"(104). 1.8. Umsetzung der Vereinbarung 1.8.1. Allgemeines (71) Wie sich schon aus ihrem Wortlaut ergibt, handelte es sich bei dem Dokument, auf das sich die sechs Verbände am 24. Oktober 2001 geeinigt hatten, um eine "Vereinbarung", in der diese im Namen der Verbände "Verpflichtungen" eingingen. Dass sie sich an diese Verpflichtungen gebunden fühlten, geht im Übrigen aus ihren offiziellen Stellungnahmen unmittelbar nach Abschluss der Vereinbarung hervor. So richteten die vier Bauernverbände am 25. Oktober 2001 eine Mitteilung an die Vertreter sämtlicher Orts- und Fachverbände, in denen von der geschlossenen "Vereinbarung" berichtet wird, wobei präzisiert wird: "jeder von uns muss nun äußerst wachsam sein, damit diese Vereinbarung von nächstem Montag an strikt und flächendeckend angewandt wird"(105). Auch das Telefax, das der Präsident der FNICGV bereits am 24. Oktober 2001 an die Mitglieder seines Verbands richtete, lässt keinen Zweifel am Bestehen einer Vereinbarung, deren Anwendung zwingend erscheint(106). Die Unternehmer haben die Vereinbarung im Übrigen auch so verstanden. So ist etwa in dem am 24. Oktober 2001 auf Antrag eines Schlachthofbetreibers in der Saône-et-Loire von einem Gerichtsvollzieher erstellten Protokoll festgehalten, der Vertreter der FDSEA habe eine lokale Vereinbarung mit diesem Schlachthofbetreiber schließen wollen; dieser habe "präzisiert, dass dies unnötig sei, weil die nationalen Vereinbarungen flächendeckend gelten"(107). Desgleichen antwortete ein Mitglied auf besagtes Telefax des Präsidenten der FNICGV, er nehme diese Vereinbarung (gegen die er sich im Übrigen verwahrte) zur Kenntnis und "[leite] alles in die Wege, um ihr unverzüglich nachzukommen"(108). (72) Die Bauernverbände forderten ihrerseits ihre Mitglieder umgehend auf, die vereinbarten Mindestpreise nach besten Kräften bekannt zu machen, sich ihrer Anwendung zu vergewissern(109) und jeden Fall der Nichtanwendung unverzüglich zu melden(110). Der Präsident der FDSEA de Vendée erklärte in einem in der Zeitung La Vendée agricole vom 2. November 2001 veröffentlichten Interview: "die Zeit der Diskussionen ist vorbei. Nationale Verbände haben am 25. Oktober um 9.00 Uhr die Vereinbarung mit der FNSEA und deren Fachverbänden unterzeichnet. Diese Mindestpreise gelten von nun an flächendeckend und für alle Betriebe"(111). (73) Im Übrigen wurden zahlreiche lokale Vereinbarungen geschlossen, um die nationale Vereinbarung vor Ort zu "ratifizieren"(112). Hierbei handelte es sich um (meist auf Ebene des Departements) zwischen den örtlichen Bauernverbänden und einem oder mehreren Schlachthöfen geschlossene Vereinbarungen. Der Abschluss dieser Vereinbarungen - als Voraussetzung für die Aufhebung der Blockade der Schlachthöfe - erfolgte zum Teil unmittelbar nach Unterzeichnung der nationalen Vereinbarung, zum Teil aber noch den ganzen November über. Vereinzelt wurde einfach nur mündlich vereinbart, dass die nationale Vereinbarung eingehalten werden sollte(113). (74) Aus den Akten geht insgesamt hervor, dass die lokalen Vereinbarungen genau der Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 entsprachen(114). Weigerte sich ein Schlachthofbetreiber, eine solche Vereinbarung zu schließen, so riskierte er eine Blockade seines Betriebs, die so lange aufrechterhalten wurde, bis er zur Unterzeichnung bereit war(115). In einigen Fällen gaben die Schlachthofbetreiber nicht klein bei und erwirkten bei den französischen Gerichten ein Räumungsurteil(116). (75) In einigen Fällen gingen diese Vereinbarungen jedoch sogar noch über die nationale Vereinbarung hinaus. Während der die Aussetzung der Importe betreffende Teil der Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 im Protokoll von Rungis vom 31. Oktober 2001 revidiert worden war, geht aus den Akten insbesondere hervor, dass in einigen im Monat November geschlossenen lokalen Vereinbarungen immer noch ausdrücklich ein vorübergehendes Einfuhrverbot vorgesehen war(117). In einem der Kommission bekannt gewordenen Fall wurde die lokale Vereinbarung von einer anderen Interessenvertretung dieses Sektors geschlossen, nämlich der örtlichen Vereinigung der Viehhändler(118). (76) Nach der Unterzeichnung der nationalen Vereinbarung wurde offenbar eine Einbeziehung nachgelagerter Vertriebsstufen ins Auge gefasst, wobei insbesondere an den Großhandel und den Bereich der Gemeinschaftsverpflegung gedacht wurde. Die Akten enthalten jedoch keine Hinweise darauf, dass diese sich an der Einführung bzw. Anwendung der Mindestpreise beteiligt hätten(119). Die Verbände haben in ihrer jeweiligen Antwort auf das Auskunftsverlangen der Kommission vom 9. November 2001 bestätigt, keinerlei mit den Großhändlern ausgetauschte Dokumente über die streitige Übereinkunft zu besitzen. 1.8.2. Die Importe (77) Wie gesagt beinhaltete die am 24. Oktober 2001 geschlossene Vereinbarung eine Verpflichtung zur "vorübergehenden Aussetzung der Importe", die sich auf alle Rindfleischprodukte erstreckte. Am 31. Oktober 2001 wurde der Wortlaut dieser Verpflichtung durch das Protokoll von Rungis abgeschwächt; nun war nur noch von "Solidarität" die Rede. (78) Aus den der Kommission vorliegenden Statistiken geht hervor, dass der prozentuale Anteil des auf dem Markt von Rungis verkauften Rindfleischs außerfranzösischen Ursprungs in der auf die Unterzeichnung der Vereinbarung folgenden Woche zwar zurückging, jedoch nicht signifikant. Sein Anteil war immer noch höher als zwei Wochen zuvor(120). Als Anlage zu ihrem Antwortschreiben auf das Warnschreiben (siehe Randnummer 4 dieser Entscheidung) legte die FNICGV außerdem Tabellen vor, die über das Volumen der im Zeitraum vom 1. Oktober bis 26. Oktober 2001 und vom 1. November bis 27. November 2001 auf dem Markt von Rungis umgeschlagenen Importe Aufschluss geben. Die Zahlen zeigen, dass das Volumen der in Rungis verkauften Importe im November gegenüber Oktober nicht nur nicht zurückgegangen ist, sondern sogar zugenommen hat(121). In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die FNICGV in Anhang 5 und 6 ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte zwei neue Tabellen vorgelegt hat, von denen die eine mit "Rindfleischimporte auf dem französischen Markt" und die andere mit "Frischfleischimporte auf dem französischen Markt" überschrieben ist. Diese Tabellen lassen einen deutlichen Rückgang der Importe im November 2001 gegenüber Oktober 2001 und im Dezember 2001 gegenüber November 2001 erkennen. Hingegen war im Januar 2002 wieder ein deutlicher Anstieg der Importe zu verzeichnen. So gingen die Importe aus Deutschland und den Niederlanden (den Hauptexporteuren nach Frankreich) zwischen Oktober und Dezember 2001 um über 25 % bzw. über 14 % zurück, nahmen aber im Januar 2002 wieder um 24 % bzw. 29 % zu. Bei der mündlichen Anhörung erklärte der Vertreter der FNICGV, es könne sich um ein zu dieser Zeit des Jahres nicht ungewöhnliches zyklisches Phänomen handeln(122), und diese Entwicklung könne auf andere Faktoren als die Vereinbarung zurückzuführen sein. (79) Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die im Anschluss an die Vereinbarung vom 24. Oktober unterzeichneten lokalen Vereinbarungen eine Klausel über eine Aussetzung der Importe enthielten. Es gibt jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Unterzeichnung des Protokolls von Rungis sich auf die bereits zuvor geschlossenen lokalen Vereinbarungen ausgewirkt hätte. Vielmehr enthielten sogar die nach dem 31. Oktober 2001 geschlossenen lokalen Vereinbarungen ungeachtet dieses Protokolls noch eine Klausel über die Aussetzung der Importe; darin wird immer auf die "Verpflichtung zur vorübergehenden Aussetzung der Importe (auch aus dem europäischen Ausland) bis zur Aushandlung einer neuen nationalen Vereinbarung" abgestellt(123). (80) Am Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 riefen die Führungsgremien der FNB und der FNSEA zum Boykott von Fleisch nicht-französischen Ursprungs auf und drohten denjenigen, die dem Boykott nicht folgen würden, Repressalien an(124). Bereits am 30. Oktober fanden Demonstrationen statt, bei denen Züchter Fleisch aus anderen Mitgliedstaaten vernichteten(125). Verschiedene Dokumente (E-Mails, Mitteilungen, Informationen auf der Website der FDSEA) belegen, dass die örtlichen Bauernverbände in den Monaten November und Dezember in verschiedenen Departements Aktionen zur "Kontrolle" der Herkunft von Fleisch durchführten. So heißt es in einem Telefax der FRSEA de Basse-Normandie an den Direktor der FNB vom 9. November 2001 insbesondere: "in der Orne und im Calvados werden Lkws auf Importfleisch hin kontrolliert: nichts zu melden"(126). Eine E-Mail vom 13. November 2001 an die FNB mit der Überschrift "Kontrolle Rindfleischimporte Loir-et-Cher" lautet wie folgt: "Haben heute Morgen eine Kontrollaktion zur Feststellung der Herkunft von Rindfleisch durchgeführt. Haben dabei Fleisch aus den Niederlanden, Deutschland und Polen entdeckt"(127). In einem Telefax eines Vertreters der FDSEA du Maine-et-Loire an den Direktor der FNB vom 11. Dezember 2001 ist unter der Überschrift "Kontrolle in den Schlachthöfen des Maine-et-Loire" insbesondere zu lesen: "keine Unregelmäßigkeiten festgestellt - Mindestpreise werden angewandt - keine Importe"(128). 1.8.3. Die Preise (81) Aus den von den Verbänden in ihrer Antwort auf das Auskunftsverlangen vorgelegten Tabellen mit den Wochendurchschnittspreisen für verschiedene Fleischkategorien (siehe Randnummer 3 dieser Entscheidung) geht hervor, dass die Preise für alle Fleischkategorien zu Beginn der 43. Woche (d. h. der Woche, in der die Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 unterzeichnet wurde) nach einem etwa 20 Wochen anhaltenden Preisrückgang wieder zu steigen begannen(129) (siehe Randnummer 14 dieser Entscheidung). (82) Für die Anwendung der Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 über die Mindestpreise und deren Auswirkungen gibt es eine Reihe von Beweisen. (83) Erstens enthalten zahlreiche Unterlagen Hinweise auf die Bekanntmachung der Mindestpreise in der Presse oder in Schreiben an die Mitglieder(130). (84) Zweitens werden in einem mit "Anwendung und Überwachung der Einhaltung der Mindestpreise der Berufsverbände" überschriebenen, auf der Website der FNSEA veröffentlichten Dokument vom 14. November 2001 folgende Äußerungen des Vizepräsidenten der FNB wiedergegeben: "trotz der Anlaufschwierigkeiten kann nach den ersten 14 Tagen davon ausgegangen werden, dass die vereinbarten Mindestpreise in den 4 Schlachthöfen des Departements [der Vendée] eingehalten werden", eine Feststellung, die nach Kontrollen in diesen Schlachthöfen erfolgte. Im selben Dokument heißt es, dass "die Kontrollen in rascher Folge fortgesetzt werden"(131). (85) Drittens wird in einer mit "Rindfleisch - Stand der Dinge" überschriebenen Mitteilung der FNSEA vom 7. November 2001 ausgeführt: "Heute stellt sich die Anwendung der Mindestpreise bei den Kategorien O und P als relativ gut dar. Etwas weniger gut ist sie angeblich bei Fleischrassen und insbesondere bei der Kuh R, bei welcher der Preisunterschied zu groß sein soll"(132). In einer Mitteilung desselben Verbands vom 15. November 2001 heißt es unter der Überschrift: "Branchenspezifische Fragen - 1. Rindfleisch" bezüglich der Mindestpreise: "die Vereinbarung wird von den Beteiligten im Großen und Ganzen eingehalten, wenngleich sich ein Tätigwerden der Verbände in einigen Fällen als erforderlich erweist"(133). In einer dritten, undatierten, aber zwischen dem 9. und 15. November verfassten Mitteilung(134) heißt es: "bei den Kühen U und R wurden spürbare und bei den Kühen O und P zaghaftere Auswirkungen festgestellt. Bei Anwendung der Mindestpreise stellt sich das Problem der Herabstufung". (86) Viertens stellt der Präsident der FDB des Departements Aude in einem Schreiben vom 20. November 2001 fest: "Uns wurde bestätigt, dass die Vereinbarung nicht immer eingehalten wird, oder nur unter bestimmten, vom Käufer festgesetzten Bedingungen"(135). Ein Telefax der FDSEA des Departements Finistère an die FNB vom 19. November 2001 ist mit folgendem handschriftlichem Vermerk versehen: "uns sind keine Beschwerden von Züchtern wegen Nichteinhaltung der Mindestpreise zugegangen"(136). In einem Telefax der FDSEA des Departements Pas-de-Calais an die FNB vom 29. November 2001 heißt es unter der Überschrift "Einhaltung der Mindestpreise": "Im Allgemeinen wurden die Mindestpreise schon in der ersten Woche angewandt. Die Preise waren in der 2. und 3. W. leicht erhöht, gingen aber in der 4. und 5. W. zurück. Die Anwesenheit eines Verantwortlichen der FDSEA, der alle Preise am Markt notiert hat, hat die Schlachthofbetreiber offenbar beunruhigt, so dass sie sich an die Preisvorgaben gehalten haben"(137). (87) Fünftens wurde am 26. November 2001 aus dem Departement Côtes-d'Armor eine E-Mail mit folgendem Wortlaut an die FNB gerichtet: "heute Morgen haben 150 Züchter drei Schlachthöfe aufgesucht (...). Die Mindestpreise werden nach ihren Feststellungen korrekt angewandt"(138). In einer anderen E-Mail, die der Präsident der FRSEA der Bretagne am 28. November 2001 insbesondere der FNB zusandte, wird ebenfalls von der Einhaltung der Mindestpreise in den aufgesuchten Schlachthöfen berichtet - wobei die Einhaltung von Fall zu Fall als "total" oder "weitgehend" eingestuft wird(139). (88) Sechstens tauchen entsprechende Vermerke in den handschriftlichen Notizen des Direktors der FNB auf. So notiert dieser anlässlich einer Vorstandssitzung der FNB(140) bezüglich des Departements Aveyron: "Pb mit Schlachtkühen ungleichmäßige Anwendung der Mindestpreise" und bezüglich des Departements Cantal: "Mindestpreise: Pb mit den R"(141). Einige Seiten weiter ist unter der Überschrift "'Branchenvereinbarung': Wie soll es ab Ende November weitergehen?" zu lesen: "Bilanz. Teilaspekt 'Mindestpreise': während der Woche war ein Kursanstieg von ca. 0,75 F/kg für Kühe R und U ..., und von einigen cts/kg für Kühe P und O zu verzeichnen. Bis auf Angers entsprachen die regionalen Notierungen frei Schlachtstätte nicht den Mindestpreisen"(142). Schließlich heißt es in handschriftlichen Notizen anlässlich eines regionalen Treffens in Clermont-Ferrand am 3. Dezember 2001 über die Mindestpreise "Es klappt: wir behalten die Oberhand. Die Situation schlägt zu unseren Gunsten um"(143). (89) Auch die Umsetzung der Preisvorgaben der Bauernverbände, denen die Verbände der Schlachthofbetreiber Ende November - Anfang Dezember 2001 zustimmten, wird durch mehrere Dokumente belegt. (90) Diese Richtpreise wurden zunächst unter der Überschrift "Empfehlungen der Berufsverbände" in der Presse bekanntgegeben(144). (91) An dem auf die Sitzung vom 5. Dezember 2001 folgenden Tag wandte sich der Präsident der FNSEA an alle Präsidenten der Orts- und Fachverbände und forderte sie auf, ihr "Netzwerk zu mobilisieren, um ab Montag, dem 10. Dezember, in den Unternehmen des Sektors die beim Kauf von Rindern zugrunde gelegten Preise zu kontrollieren"(145). (92) In einem Telefax der FDSEA des Departements Maine-et-Loire an die FNB vom 11. Dezember 2001 werden die Ergebnisse einer "Überprüfung" von Schlachthöfen dieses Departements durch Landwirte vorgestellt. Es wird ausgeführt: "Richtpreise angewandt", wobei der Verfasser der Mitteilung seiner Verwunderung über diese lückenlose Anwendung Ausdruck gibt und sich die Frage stellt, ob die Landwirte nicht "getäuscht" worden seien(146). (93) In mehreren aktuellen Mitteilungen auf der Website der FDSEA wird über erneute Schlachthofblockaden Mitte Dezember 2001 berichtet. Vom 17. bis zum 19. Dezember sei eine Blockade der Betriebe einer Schlachthofkette organisiert worden - "die Einzige in Frankreich, die gegen die Anwendung von Richtpreisen opponiert", wie es in einer dieser Mitteilungen heißt. Die Schlachthofkette erklärte sich schließlich bereit, die Richtpreise bis zum 11. Januar 2002 anzuwenden(147). (94) Bei der Durchsuchung der Geschäftsräume der FNB wurde eine Kopie eines eine Seite umfassenden Dokuments erstellt, das oben mit dem Vermerk versehen ist: "Fax von FDSEA 79 erhalten, 13.12.01, 17:31". Dieses Dokument trägt die Überschrift: "Vereinbarung vom 25. Oktober 2001 (fortgeführt), von der FNSEA, der FNB, der FNICGV und der FNCBV/SICA unterzeichnet und Verständigung über Anwendung". Es enthält eine Tabelle "'Empfohlene Mindestpreise' seitens der Berufsverbände". Am Seitenende ist vermerkt: "alle Familien, die diese Vereinbarung mitunterzeichnet haben, haben die Bauern- und Berufsverbände gebeten, das Notwendige zu ve

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.