Europäische Union

2003/600/EG: Entscheidung der Kommission vom 2. April 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/C.38.279/F3 — Viandes bovines françaises) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1065)

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reibern mit dem Ziel, "die Einhaltung dieser Mindestpreise zu erreichen"(33). Tatsächlich erklärten sich die Betreiber mehrerer großer Schlachthöfe im Pays de Loire nach einer mehrtätigen Blockade ihres Betriebs bereit, die Mindestpreise ab 22. Oktober 2001 anzuwenden(34). Anlässlich der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung hob der Vizepräsident der FNB hervor, dass diese insoweit "historischen" Charakter habe, als "die Preise für Rindfleisch bislang immer durch Angebot und Nachfrage bestimmt worden sind" und nun "erstmals vorgegebene Mindestpreise für die Marktnotierungen maßgeblich sein werden"(35). In der Presse wurde über das Bestehen entsprechender lokaler Vereinbarungen berichtet, wobei auch erwähnt wurde, dass diese eine Klausel über eine Aussetzung der Importe bis zum 31. Dezember 2001 beinhalteten(36). (32) Aus den Akten geht hervor, dass über die Einführung von festen Mindestpreisen am 16. Oktober 2001 auf Vorschlag der FNB zwischen diesem Verband, der FNSEA, der FNPL und dem CNJA beraten wurde(37). Diese vier Verbände waren sich darüber einig, dass es sich hierbei um ein vordringliches Themas handelte(38). Am selben Tag wurde über die festen Mindestpreise auch mit den "Verbänden des Sektors" beraten, wobei jedoch keine Einigung erzielt werden konnte(39). Ein weiteres Treffen mit dem Ziel, "die Anwendung der vom Büro der FNB festgesetzten Mindestpreise" zu erreichen, fand am 23. Oktober 2001 statt, ohne dass es zu einer entsprechenden Vereinbarung gekommen wäre(40). In einem Notizbuch des Direktors der FNB ist vermerkt, dass der Präsident der FNCBV und der Vertreter der FNICGV erklärt hätten, sie seien nicht bevollmächtigt, Verhandlungen über Mindestpreise zu führen. Hinter ihrem Namen ist außerdem zu lesen: "das Problem ist das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage" und "man kann nicht auf einem künstlichen Markt leben"(41). (33) Am 24. Oktober 2001 fand auf Vorschlag des Landwirtschaftsministers ein weiteres Treffen statt. Der Minister machte keinen Hehl daraus, dass er die Beratungen der fraglichen sechs Verbände unterstützte; die Beratungen fanden zumindest teilweise in den Räumlichkeiten des Ministeriums statt. So erklärte der Minister am 24. Oktober 2001 vor der französischen Nationalversammlung "Das branchenübergreifende Treffen heute Morgen um halb neun kam auf meine Anregung hin zustande; ich wollte damit allen Beteiligten ihre besondere Verantwortung vor Augen führen. Seitdem wird mit Unterstützung des Ministeriums verhandelt, das versucht, die Sache voranzutreiben. Ich möchte erreichen, dass die nachgelagerten Unternehmen sich verpflichten, für einige Wochen oder sogar Monate von Käufen im Ausland abzusehen. Zwar verfüge ich nicht über die Mittel, sie in die Pflicht zu nehmen, der Staat kann sie nicht dazu zwingen. Würden diese Unternehmen jedoch (...) ihre Importe für zwei, drei oder sechs Monate aussetzen - so lange, bis wir unsere Lagerbestände abverkauft haben -, so wäre dies ein wahrhaft staatsbürgerliches Handeln". Der Minister fuhr fort "Ich möchte alle Beteiligten dazu bringen, dass sie sich über faire Mindestpreise einigen"(42). (34) In den handschriftlichen Notizen des Direktors der FNB über diese Sitzung wird unter der Überschrift "Verhandl. Ministerium" einleitend festgehalten: "Minister: - Importstopp; - Mindestpreise müssen her; - zahle falls notwendig"(43). (35) Einige Äußerungen des Präsidenten der FNCBV belegen, dass dieser sich aktiv für den Abschluss der Vereinbarung eingesetzt hat. In einem in der Zeitung Ouest France vom 31. Oktober 2001 veröffentlichten Bericht wird er wie folgt zitiert: "Wir haben wesentlichen Anteil daran, dass die Einführung fester Mindestpreisen grundsätzlich akzeptiert wurde"(44). Im gleichen Sinne heißt es in einer Mitteilung des Präsidenten der FNCBV an den Präsidenten der FNSEA vom 9. November 2001: "die FNCBV hat sich aktiv an den Verhandlungen vom 24. Oktober beteiligt, bei denen eine Einigung über feste Mindestpreise für Kühe erzielt wurde"; der Präsident betont: "Ich glaube, mit meinem Verband maßgeblich dazu beigetragen zu haben"(45). 1.6. Die Bestimmungen der Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 (36) Das Treffen vom 24. Oktober 2001 endete mit dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen FNSEA, FNB, FNPL, CNJA, FNICGV und FNCBV. 1.6.1. Inhalt der Vereinbarung (37) Die von diesen sechs Verbänden am 24. Oktober 2001 geschlossene (aber erst am nächsten Tag formell unterzeichnete(46)) Vereinbarung beinhaltet zwei Teilaspekte. (38) Der erste Aspekt betrifft "die vorübergehende Verpflichtung zur Aussetzung der Importe". Diese Verpflichtung ist nicht auf bestimmte Arten von Rindfleisch beschränkt. Sie gilt somit für den Import von Rindfleisch jeder Art, was auch bestimmte von der Kommission bei ihren Durchsuchungen sichergestellte Unterlagen belegen. So ist in den handschriftlichen Notizen des Direktors der FNB bezüglich der Pressekonferenz des Präsidenten der FNSEA vom 25. Oktober 2001 vermerkt: "Aussetzung jgl. Imports"(47). Bezüglich eines Entwurfs für die Antwort auf das Auskunftsverlangen der Kommission ist dort außerdem vermerkt: "unter die Vereinbarung fallende Fleischsorten: -Mindestpreise: Schlachtkörper von Schlachtkühen; -Verpflichtung zur vorübergehenden Aussetzung der Importe: sämtliche 'Rindfleischerzeugnisse'"(48). Tatsächlich gibt es in den Akten und insbesondere in den Presseberichten über "Kontrollen" der geografischen Herkunft von Fleisch durch Landwirte keine Hinweise darauf, dass hierbei nach der Art des Rindfleischs unterschieden worden wäre. (39) Der zweite Aspekt der Vereinbarung betrifft die Preise. Hierbei geht es um die "Verpflichtung zur Anwendung der Mindestpreise frei Schlachtstätte beim Kauf von Schlachtkühen" gemäß den in der Vereinbarung festgesetzten Modalitäten. Es folgt eine Liste mit Kilogrammpreisen für Fleisch bestimmter Kategorien von Kühen (vor allem der Kategorien U und R); für andere Kategorien wird in der Vereinbarung der zugrunde zu legende Berechnungsmodus in Abhängigkeit von dem sich beim Sonderankauf ergebenden Preis festgelegt(49). Da dieser alle 14 Tage neu festgesetzt wird, wurden die Mindestpreise faktisch von Mitte November 2001 an entsprechend angepasst(50). (40) Insgesamt lagen die auf diese Weise festgesetzten Preise um rund 10-15 % über den Notierungen der Vorwoche(51). 1.6.2. Laufzeit der Vereinbarung (41) Die Vereinbarung sollte am 29. Oktober 2001 in Kraft treten und bis zum 30. November gelten. Obgleich darin nichts über die Modalitäten einer Vertragsverlängerung gesagt wurde, ist doch offensichtlich, dass an eine Fortführung über den 1. Dezember hinaus gedacht war. Der Landwirtschaftsminister hatte vor der französischen Nationalversammlung bei deren erster Sitzung vom 24. Oktober 2001 (d. h. zu einem Zeitpunkt, als noch über die Vereinbarung beraten wurde) im Übrigen klar zu verstehen gegeben, dass die Aussetzung der Importe "zwei, drei oder sechs Monate" andauern sollte und dass er "erreichen [möchte], dass die nachgelagerten Unternehmen sich verpflichten, für einige Wochen oder sogar Monate von Käufen im Ausland abzusehen"(52). Dass dies von den Parteien oder zumindest von einigen von ihnen tatsächlich beabsichtigt war, belegen mehrere Dokumente, darunter die Folgenden: - In handschriftlichen Notizen des Direktors der FNB über eine Pressekonferenz des Präsidenten der FNSEA vom 25. Oktober 2001 heißt es: "Inkrafttreten Montag ... und bis zum 30. November. Schon jetzt vorgesehen dann Treffen im Hinblick auf weiteres Vorgehen"(53); - in denselben handschriftlichen Notizen ist auf einer nicht datierten, aber dem Kontext nach vermutlich zwischen dem 9. und 12. November 2001 beschriebenen Seite unter der Überschrift "Importe" zu lesen: "in der neuen Vereinbarung von Dezember nicht fortsetzen"(54); - in einer Mitteilung der FNSEA vom 7. November 2001 heißt es: "Treffen mit den Unternehmen geplant (am 20. November abends?), um Bilanz der Vereinbarung zu ziehen und deren Fortführung über den 30. November hinaus vorzubereiten"(55); - in einer gemeinsamen Mitteilung vom 8. November 2001 an die vier Bauernverbände, die sowohl den Orts- als auch den Fachverbänden zugeleitet wurde, heißt es explizit: "Zwecks Vorbereitung der Fortgeltung der Mindestpreise über den 30. November 2001 hinaus erscheint es uns unerlässlich, umfassend über sämtliche in den Departements durchgeführten Aktionen, die hierbei aufgetretenen Schwierigkeiten und erzielten Ergebnisse unterrichtet zu werden, um die ordnungsgemäße Anwendung der festgesetzten Mindestpreise sicherzustellen"(56); - in einer im Büro des Präsidenten der FNSEA sichergestellten undatierten Notiz (die aber nach dem 9. November 2001 verfasst wurde, da darin auf das Auskunftsverlangen der Kommission Bezug genommen wird) heißt es bezüglich der Vereinbarung über die Mindestpreise, dass "über ihre Fortgeltung am 27. November beraten werden soll"(57); - eine Mitteilung der FNB vom 30. Oktober 2001 ist mit undatierten handschriftlichen Anmerkungen über einen Vorschlag der FNPL versehen, dem "bei der Fortführung der Vereinbarung über die Mindestpreise"(58) Rechnung zu tragen sein werde; - bei der Sitzung des Nationalrats der FNPL vom 26. November 2001 erklärte deren Generalsekretär, dass "der Fortführung der Vereinbarung über die Mindestpreise über den 31. November 2001 hinaus große Bedeutung zukommt"(59). 1.6.3. Reaktionen auf den Abschluss der Vereinbarung und "Protokoll von Rungis" vom 31. Oktober 2001 (42) In einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums vom 24. Oktober 2001 ist zu lesen, der Landwirtschaftsminister sei "hocherfreut über die Unterzeichnung der Vereinbarung, (...) die er sich gewünscht, die er angeregt und unterstützt hatte" und "möchte den Unterzeichnern seine Anerkennung für ihr hohes Verantwortungsbewusstsein aussprechen"(60). (43) In einer Mitteilung an die Mitglieder vom 24. Oktober 2001 ließ der Präsident der FNICGV verlautbaren: "der Landwirtschaftsminister, auf dessen Initiative wir heute zusammengekommen sind, wünschte, dass wir nach einem langen und harten Verhandlungstag zu einer Einigung mit den Züchtern gelangen"(61). Und in der Zeitung Ouest France vom 30. Oktober 2001 werden folgende Äußerungen des Präsidenten der FNCBV wiedergegeben: "Mit seiner Äußerung, er werde dafür sorgen, dass die staatlichen Stellen einer Vereinbarung nicht im Wege stehen würden, die die DGCCRF zu anderen Zeiten scharf verurteilt hätte, hat der Minister selbst die Richtung vorgegeben"(62). (44) Die Unterzeichnung der Vereinbarung rief zahlreiche Reaktionen von privater Seite hervor. So äußerten sich einige Mitglieder der FNICGV, deren Tätigkeit teilweise direkt mit den Importen zusammenhängt, sehr kritisch über den die Aussetzung der Importe betreffenden Teil der Vereinbarung(63). In einer Mitteilung des Präsidenten der FNICGV vom 31. Oktober 2001 an die Mitglieder wird ein Treffen erwähnt, das am gleichen Tag mit "einer Abordnung von Vertretern der niederländischen und deutschen Unternehmen"(64) stattfinden sollte. Ebenso bekundeten der belgische, britische, deutsche, niederländische und spanische Bauernverband ihren Unmut und äußerten heftige Kritik an diesem Aspekt der Vereinbarung. Bei einem Treffen zwischen dem Vizepräsidenten und dem Direktor der FNB und einer Abordnung deutscher und niederländischer landwirtschaftlicher Betriebe und Verbände, das vermutlich am 31. Oktober 2001 stattfand(65), drängte diese Abordnung auf ein Ende des Importstopps(66). Ein belgisch-niederländisches Import- und Exportunternehmen wies bei dieser Gelegenheit auf die Gefahr eines Boykotts französischer Erzeugnisse als Vergeltungsmaßnahme hin(67). Mehrere Bauernverbände beschwerten sich außerdem schriftlich bei den Vertretern der französischen Verbände(68). Bei einem Treffen des Ausschusses der Berufsständischen Landwirtschaftlichen Organisationen der Europäischen Gemeinschaft (COPA) vom 20. November 2001 gaben einige Verbände aus anderen Mitgliedstaaten wiederum ihrer Verärgerung Ausdruck und wiesen insbesondere darauf hin, dass das Abschotten der Grenzen die Krise im Rindfleischsektor nicht lösen werde(69). Schließlich wurde die Vereinbarung von den Interessenverbänden nachgelagerter Unternehmen sowohl unter dem Aspekt der Preise als auch der Importe scharf verurteilt(70). Die Europäische Vereinigung des Vieh- und Fleischhandels (UECBV) richtete im Übrigen am 16. Januar 2002 ein Schreiben an die Kommission, in dem sie sich über die Vereinbarung und den einigen ihrer Mitglieder aufgrund der Blockade ihres Schlachthofs entstandenen Schaden beschwerte. (45) Aus Sorge über die Schwierigkeiten ihrer Mitglieder, die eingegangene Verpflichtung zur vorübergehenden Aussetzung der Importe einzuhalten, regte die FNICGV ein erneutes Treffen zwischen den Unterzeichnern der Vereinbarung an, das am 31. Oktober 2001 in Rungis stattfand(71). Die Unterzeichner der Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 einigten sich hierbei auf einen neuen Kompromiss ("Protokoll von Rungis") mit folgendem Wortlaut: "In der beispiellosen Krisensituation, in der sich die Erzeugerunternehmen befinden, bitten die Vertreter der Züchter die Import- und Exportunternehmen nachdrücklich, sich den Ernst der Lage vor Augen zu führen. Angesichts dieser Situation verpflichten sich die Import- und Exportunternehmen, ihre Solidarität unter Beweis zu stellen"(72). 1.7. Die Fortführung der Vereinbarung ab Dezember 1.7.1. Vorbereitung der Weitergeltung der Vereinbarung (46) Wie bereits dargelegt wurde, war die Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 ursprünglich bis zum 30. November 2001 befristet. Es war jedoch klar, dass eine Fortführung vorgesehen war (siehe Randnummer 41 dieser Entscheidung). (47) Aus den der Kommission vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass bereits Mitte November die Frage im Raum stand, wie hinsichtlich der Vereinbarung weiter verfahren werden sollte. (48) So ist etwa in den von der Kommission bei ihrer Durchsuchung der Geschäftsräume der FNB sichergestellten handschriftlichen Notizen des Direktors dieses Verbands unter der Überschrift "Zukunft der Vereinbarung"(73) zu lesen: "Importe: erneute Unterzeichnung unmöglich. Welche Anweisungen bezüglich der Aktionen (...) Welche 'offiziellen Verlautbarungen'? Sollte die Durchsuchung durch die Kom. publik gemacht werden? Ja. Wir setzen auf Bürgersinn und 'Interesse an Info der Verbraucher', 'Vorteile einer verbrauchernahen Vermarktung'". Nach einer Zwischenüberschrift "Preise" heißt es insbesondere: "schwierig, wieder eine schriftliche Vereinbarung zu unterzeichnen. Sich einigen (?). Wie Druck machen? (...) Erfahrung JB-PDL: Empfehlungen! Empfehlung FNB: wir erachten es auch nach Aufkündigung der Vereinbarung für legitim, dass die Züchter die vereinbarten Mindestpreise bekommen"(74). (49) Über am 20. November 2001 geführte Gespräche (die Teilnehmer lassen sich anhand des Dokuments nicht feststellen) notiert der Direktor der FNB insbesondere: "keine Ruhe geben: ständige Präsenz. Keine Verlautbarungen an die Medien. Beim Import weitermachen (...). Importe: nicht mehr darüber sprechen, geschweige denn schreiben"(75). (50) In den handschriftlichen Notizen des Direktors der FNB wird auch auf Treffen Bezug genommen, deren Datum nicht genannt wird; aus dem Kontext kann jedoch geschlossen werden, dass sie zwischen dem 22. und dem 27. November 2001 stattgefunden haben. Unter der allgemeinen Überschrift "'Branchenvereinbarung': Wie soll es ab Ende November weitergehen?" ist zu lesen: "1. Möglichkeit: mit schriftlicher Vereinbarung weitermachen: Weigerung FNICGV, Pb Kommission. 2. Möglichkeit: Weiterentwicklung der Vereinbarung"(76). (51) Einige Dokumente belegen, dass noch bis weit in den November hinein an die Möglichkeit einer Verlängerung der Vereinbarung gedacht wurde. (52) So heißt es in einer E-Mail vom 28. November 2001, die ein Vertreter der FRSEA Bretagne an die FNB und die Präsidenten der örtlichen Verbände seiner Region sandte: "Weitergeltung der vereinbarten Mindestpreise in den nächsten Wochen: alle kontaktierten Schlachthofbetreiber haben sich bereit erklärt, die vereinbarten Mindestpreise weiter anzuwenden, sofern sich zugleich alle Wirtschaftsteilnehmer hierzu verpflichten"(77). (53) Eine weitere, der FNB am 26. November 2001 aus dem Departement Côtes-d'Armor zugesandte E-Mail enthält folgende Nachricht: Zunächst wird ausgeführt, die vereinbarten Mindestpreise würden in drei aufgesuchten Schlachthöfen "ordnungsgemäß angewandt"; dann heißt es: "Diese Schlachthöfe haben zugesichert, bei den vereinbarten Mindestpreisen zu bleiben, wenn die branchenübergreifende Verpflichtung zur Anwendung der Mindestpreise auf nationaler Ebene erneuert wird. Wir hoffen, dass die morgigen Verhandlungen erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können und dass wir sie bitten können, sich zur Anwendung zu verpflichten"(78). 1.7.2. Ankündigung, dass die Vereinbarung nicht erneuert werde (54) Der Präsident der FNICGV, der sich der Gefahr bewusst war, dass gegen die Verbandsmitglieder Geldbußen wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsvorschriften verhängt werden konnten, teilte dem Präsidenten der FNSEA am 19. November 2001, d. h. einige Tage nach Erhalt des Auskunftsverlangens der Kommission (siehe Randnummer 3 dieser Entscheidung), mit, er sehe sich "gezwungen, das ursprünglich auf den 30. November 2001 festgesetzte Auslaufen der Vereinbarung auf den heutigen Tag vorzuziehen"(79). (55) Auf das Warnschreiben der Kommission vom 26. November 2001 (siehe Randnummer 4 dieser Entscheidung) antworteten alle Verbände, die Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 werde nicht über den 30. November hinaus fortgeführt, wobei jeder einzelne Verband hervorhob, eine der Parteien habe die Vereinbarung bereits vor einigen Tagen aufgekündigt. (56) In einer von der FNICGV unter dem Titel "Info Flash" herausgegebenen Mitteilung vom 30. November 2001 wird über eine Sitzung vom 29. November 2001 berichtet. Dazu heißt es: "Die Vereinbarung vom 24. Oktober 2001 über die Anwendung von Mindestpreisen für Schlachtkühe wird nicht fortgeführt und soll auch nicht fortgeführt werden. Dies ist das Ergebnis der gestern in Paris in Anwesenheit der Unterzeichner der Vereinbarung abgehaltenen Sitzung"(80). 1.7.3. Das Treffen vom 29. November 2001 (57) Dieses Treffen wird in einigen Passagen der bei der Durchsuchung des Büros der FNB sichergestellten handschriftlichen Notizen des Direktors dieses Verbands erwähnt. Auf einer oben rechts mit den eingerahmten Worten "Sitzung am Donnerstag, den 29. November 8.00 Uhr" überschriebenen Seite (dem Kontext nach handelt es sich vermutlich um Notizen zur Vorbereitung der Sitzung vom 29. November) ist vermerkt "Handeln Sie die Mindestpreise auf regionaler Ebene aus. Anwort an die Kommission. OK, wir akzeptieren die Nichtfortführung der Vereinbarung. Empfohlene Richtpreise: Sollen wir sie schwarz auf weiß vorlegen? In der Verbandszeitung: ja (in Form von Empfehlungen)... Von unverbindlichen Richtpreisen sprechen"(81). Bezüglich der Vereinbarung: "Kann in dieser Form wegen strafbaren Charakters nicht fortgeführt werden. Druck aufrechterhalten, damit die Interventionspreise angewandt werden (d. h. faktisch Anwendung der Mindestpreise). Ohne viel Aufhebens davon zu machen"(82). (58) In den handschriftlichen Notizen schließen sich Ausführungen auf einer Seite an, die oben rechts mit der Überschrift "Gespräche 29. Nov. 2001" versehen ist, auf die eine Reihe von Initialen folgen (es ist der Kommission nicht gelungen, alle Teilnehmer zu identifizieren; einige Initialen sind jedoch offenbar diejenigen zweier Vize-Präsidenten, des Direktors und des Generalsekretärs der FNB sowie des Direktors der FNPL, der das Protokoll von Rungis im Namen dieses Verbands unterzeichnet hatte, des Präsidenten der FNCBV und des Präsidenten der FNICGV. Zwei weitere Initialen bezeichnen vermutlich die Vertreter des CNJA(83)). Es wird mehrfach ausgeführt, man müsse "weitermachen"(84). Neben den Initialen des Präsidenten der FNICGV ist vermerkt: "unterzeichnete Vereinbarung: werden sie nicht fortführen können. OK zur Einhaltung von im Gegenzug für Rücknahme festgesetzten Preisen". Es folgt eine Reihe von Zahlen mit dem unterstrichenen Randvermerk "OK Vereinbarung"(85). (59) Auf der folgenden Seite sind von Hand eine Reihe von Begriffen aufgeführt: "Preisempfehlungen, rentable Preise, Zielpreise, Zielpreise Züchter, Richtpreise, Richtpreise Züchter". Es folgen die Initialen des Präsidenten der FNICGV und die Worte: "schreibe nichts / Tel.". Anschließend ist unter der Zwischenüberschrift "Presseverlautb." zu lesen: "Mindestpreise = EWG-widrig, also damit aufhören, aber als Züchter Preisempfehlungen geben, Ziele der Berufsverbände"(86). (60) Schließlich ist unter der Überschrift "Synthese" vermerkt: "'Vereinbarung' (mündlich/tel.) zwecks Einhaltung der 'Richtpreise der Züchter'"; es folgen Preise für bestimmte Fleischqualitäten. "Wie: durch Aktionen der Berufsverbände, Empfehlungen/Vorgaben"(87). Auf einer anderen handgeschriebenen Seite ist vermerkt: "sind uns darüber einig, von Schriftverkehr abzusehen"(88). Ein weiteres undatiertes handschriftliches Dokument (das aber nach dem 27. November 2001 verfasst worden sein muss) enthält nach einem Sigel: "Achtung" folgenden Vermerk: "Vorsicht mit Schriftverkehr mündliche Absprachen"(89). (61) Einige Seiten mit handschriftlichen Notizen zeugen von Verständnisschwierigkeiten seitens der örtlichen Vertreter(90). Die FNB veranstaltete im Übrigen am 4. Dezember 2001 eine Telefonkonferenz mit ihren regionalen Verbindungsleuten, um "das Vorgehen hinsichtlich der 'Richtpreise' für Rindfleisch" zu erläutern(91). (62) Weitere handschriftliche Notizen lauten wie folgt: "'Vereinbarung ( andere Bezeichnungen, aber zwingend) über Einhaltung der Preisvorgaben der Berufsverbände'. (...) In der Presse den Bürgersinn der Schlachthofbetreiber loben (die guten erwähnen). 'Vereinbarung, um die Stimmung am Markt zu heben'. Preisempfehlungen der Berufsverbände"(92). (63) In einem auf der Homepage der FNSEA wiedergegebenen Interview mit dem Vizepräsidenten der FNB vom 4. Dezember 2001 wird dieser wie folgt zitiert: "letzte Woche haben wir gezeigt, wie nützlich feste Mindestpreise sind, um den preislichen Abwärtstrend zum Stillstand zu bringen. Die Unternehmen erkennen ihre Wirkung an, wollen aber gleichzeitig den Empfehlungen aus Brüssel nachkommen. Ab jetzt werden wir nicht mehr von einer branchenübergreifenden Vereinbarung über feste Mindestpreise sprechen, sondern von Richtpreisen, die nicht unterschritten werden sollten. Wir nehmen nach wie vor den Begriff fester Preisvorgaben durch die Berufsverbände für uns in Anspruch". Auf die Frage "Haben alle Unternehmen eine Mitteilung erhalten, in der sie um Beibehaltung der solchermaßen festgesetzten Preise gebeten wurden?" antwortet der Vizepräsident der FNB: "Es gibt keine neue schriftliche 'Vereinbarung'. Nur mündliche Absprachen. Aber überaus wichtige. Die Vertreter der Unternehmen auf nationaler Ebene haben den Inhalt unserer Gespräche ebenfalls mündlich weitergegeben". Schließlich führt der Vizepräsident zu den Durchführungsmodalitäten aus: "Was die Preise anbelangt, so müssen sie dem entsprechen, worüber letzte Woche beratschlagt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, so werden wir eine Blockade der betreffenden Schlachthöfe in die Wege leiten. Im Übrigen haben bereits am Dienstag 4 Delegationen die 4 Schlachthöfe in der Vendée wieder zur Rechenschaft gezogen. Wir wollen von ihnen wissen, ob sie die Weisungen ihrer nationalen Strukturen erhalten haben, die mit unseren Vorgaben identisch sind. Wir werden sehen, welches Gewicht Worte nach dem durch die schriftliche Vereinbarung verursachten Schock haben"(93). (64) Ferner ist in einem auf der Homepage der FDSEA des Departement Vendée veröffentlichten Dokument vom 5. Dezember 2001, das auf der Website der FNSEA wiedergegeben wird, zu lesen: "die Ende letzter Woche für den Rindfleischsektor eingegangene mündliche Vereinbarung wird in der Praxis nur schlepp

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.