Europäische Union

2003/215/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 zur Genehmigung des Zusammenschlusses von Arbed S.A., Aceralia Corporación Siderúrgica S.A. und Usinor S.A. zu Newco Steel (Sache COMP/EGKS.1351 — Usinor/Arbed/Aceralia) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3696)

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Quellenkennung: 32003D0215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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l größten Abnehmergruppe im Jahr 1999. Nur wenige Anbieter außerhalb der Gemeinschaft können derzeit Stahl einer entsprechenden Qualität liefern, nämlich die Stahlerzeuger aus Japan und Korea. Wegen des im Vergleich zu Europa höheren Abgabepreises und der zusätzlichen Kosten für Beförderung und Spezialverpackung ist dieser ostasiatische Stahl jedoch fast doppelt so teuer wie der in Europa erzeugte, und dass trotz der schwierigen Lage der Stahlindustrie in Fernost. (159) Die bestehenden Preisunterschiede sind von dem beteiligten Unternehmen im Wesentlichen nicht bestritten worden. In ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte haben sie jedoch die Auffassung vertreten, dass sich die Preise in der Gemeinschaft und Fernost (trotz des bestehenden Preisunterschieds) eng aneinander annähern und zwischen Gemeinschaftspreisen und Drittlandseinfuhren eine eindeutige Kreuzpreissensibilität besteht. Dem gegenüber ist erneut darauf hinzuweisen, dass vornehmlich Massenstahl eingeführt wird. Einfuhren hochwertigen Materials, wie es von der Automobilindustrie nachgefragt wird, kommen nur in sehr begrenztem Ausmaß vor. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen haben FIAT vor kurzem 200000 t feuerverzinkten Stahls von Baosteel und PSA 50000 t feuerverzinkten Stahls von Posco bezogen. An diesen Zahlen wird deutlich, dass die Einfuhren nicht jenes Ausmaß erreichen, das auf dem wichtigen hochwertigen Marktsegment nennenswerte disziplinierende Wirkung auf das Wettbewerbsverhalten der europäischen Erzeuger ausüben könnte. [...]*. (160) Einfuhren stellen folglich keine glaubwürdige Drohung gegenüber einer einseitigen Preiserhöhung oder Produktionsverringerung von Newco dar. Nachfragemacht (161) Abgesehen von der Automobilindustrie erzielt kein einziger Abnehmer einen Anteil von mehr als [0-5]* % am Umsatz von Newco, und in den meisten Fällen wird er sogar deutlich unter 1 % liegen. Keiner dieser Abnehmer wird daher Druck auf Usinor ausüben, da ihre Bezugsmengen nur einen unbedeutenden Teil des Newco-Absatzes ausmachen. (162) Mehr als 50 % der derzeitigen Nachfrage nach verzinktem Stahl entfällt auf die Automobilindustrie. Dort wiederum würden auf den größten Abnehmer rd. [5-15]* % des gemeinsamen Absatzes der beteiligten Unternehmen entfallen. Dieser Automobilbauer beschafft jedoch derzeit den weitaus überwiegenden Teil seines Bedarfs entweder von Usinor oder von Arbed. Auf das zweitgrößte Unternehmen entfällt weniger als 10 % des Newco-Absatzes, aber auch dieses Unternehmen hängt für einen Großteil seines Bedarfs entweder von Usinor oder von Arbed ab. Wegen der hohen Vorlaufzeiten für die Zulassung neuer Anbieter, der begrenzten Zahl alternativer Anbieter mit überdies nur geringen freien Kapazitäten ist es unwahrscheinlich, dass eines dieser Unternehmen kurzfristig Nachfragemacht in irgendeiner Form ausüben könnte. Andere Automobilbauer hängen in geringerem Ausmaß von Usinor und Arbed ab, machen aber auch einen noch geringeren Anteil am Umsatz dieser Unternehmen aus. (163) Außerdem stellt die Automobilindustrie besondere Anforderungen wie zeitgerechte Anlieferung, Qualitätskontrolle für sicherheitskritische Bauteile während des gesamten Produktionsprozesses (einschließlich einer Prüfspur) sowie spezielle physikalische und chemische Eigenschaften, die im Einzelnen in den Produktspezifikationen genannt sind und unter Umständen nur für einen einzigen Kunden gelten. Will er die Automobilindustrie beliefern, muss ein Stahlerzeuger beträchtliche Investitionen in Qualitätskontrollsysteme vornehmen, die für den potenziellen Abnehmer akzeptabel sind, und die für zeitgerechte Materialanlieferungen erforderliche Infrastruktur bereitstellen. Die Vorratshaltung an den Produktionsstandorten der Automobilbauer beschränkt sich auf das Minimum; bei einem großen Kfz-Produzenten lagern beispielsweise Bestände für durchschnittlich drei Tage. Jedes Kfz-Teil wird nach spezifischen Materialvorgaben hergestellt und einem spezifischen Anbieter zugewiesen. Zwischen den Anbietern bestehen nur begrenzte Wahlmöglichkeiten, und der Automobilbauer muss sicher sein können, dass der Stahlerzeuger in der Lage ist, diesen Spezifizierungen durchgehend gerecht zu werden. Vor der Zulassung eines neuen Anbieters sind daher lange Test- und Versuchsreihen erforderlich. In einem Fall dauerte es fünf Jahre, bis der Anbieter uneingeschränkt akzeptiert war. Andere Automobilbauer haben angegeben, dass das Zulassungsverfahren zwischen drei Monaten und einem Jahr dauert und mit beträchtlichen Kosten verbunden ist. (164) Die Automobilunternehmen können daher nicht leicht den Anbieter wechseln, und ohnehin stehen nur wenige Kandidaten zur Verfügung. Für diese potenziellen Lieferanten sind erhebliche Risiken und Kosten mit der Bereitstellung von Testmaterial, der zur technischen Unterstützung erforderlichen Fachkräfte und der notwendigen Infrastruktur für eine Just-in-Time-Lieferung verbunden. Somit fällt beträchtlicher Aufwand an, ohne dass gewährleistet ist, dass zur Deckung der anfänglichen und der laufenden Kosten ausreichend Aufträge erteilt werden. (165) Eine einseitige Preiserhöhung oder Produktionsverringerung des fusionierten Unternehmens wird in dieser Situation noch wahrscheinlicher. (166) In ihrer Erwiderung auf die Beschwerdepunkte bestreiten die beteiligten Unternehmen die Feststellungen der Kommission. Sie weisen auf folgende Punkte hin: 1. Die Automobilindustrie verfügt über beträchtliche Nachfragemacht, da sie einen hohen Konzentrationsgrad aufweist und die fünf größten Hersteller in der Gemeinschaft zusammen auf einen Marktanteil von 77 % kommen. 2. Die Automobilbauer können kurzfristig den Anbieter wechseln und tun dies auch, da sie nicht gleichzeitig Material bei sämtlichen "zugelassenen" Anbietern beziehen. 3. Da sich auch der Verlust geringster Mengen unverhältnismäßig stark auf die Rentabilität der beteiligten Unternehmen auswirken würde, übt die Drohung der Automobilbauer, selbst für kleinere Mengen den Lieferanten innerhalb der zugelassenen Anbieter zu wechseln, eine disziplinierende Wirkung auf die Möglichkeit der beteiligten Unternehmen aus, ihre Preise zu erhöhen. Die beteiligten Unternehmen haben gestützt auf den Bericht ihres Wirtschaftsberatungsunternehmens argumentiert, dass die Stahlindustrie wegen der hohen Festkosten starke Anreize verspüren würde, so viele Tonnen wie möglich auch bei nachgelagerten Produkten wie metallbeschichtetem Kohlenstoffstahl zu verkaufen. Der Grundgedanke ist der, dass der Absatz größerer Mengen nachgelagerter Produkte die Kapazitätsauslastung auf dem vorgelagerten Markt und insbesondere im Hochofen verbessert, was wiederum dank der Skaleneinsparungen zu einer Verringerung der Produktionskosten pro Tonne führt. Eine Erhöhung der Kapazitätsauslastung von 90 auf 100 % in einem integrierten Hochofen würde beispielsweise die Produktionskosten für eine Tonne galvanisch verzinkten Stahl um 35 % verringern. (167) Nach sorgfältiger Prüfung dieser Argumente hält die Kommission jedoch ihre Auffassung aufrecht, dass die Nachfragemacht nicht ausreichen wird, um Newco von einem einseitigen Vorgehen auf dem Markt für metallbeschichtete Produkte abzuhalten. Im Hinblick auf den ersten Einwand in Randnummer 166 - den hohen Konzentrationsgrad in der Automobilindustrie - weist die Kommission darauf hin, dass die fünf größten Anbieter von verzinktem Stahl nach der Fusion zusammen auf einen Marktanteil von [ > 80]* % kommen und damit einen höheren Konzentrationsgrad erreichen als die Automobilindustrie (die überdies nicht ihre einzige Abnehmergruppe darstellt). Einige Automobilhersteller beschaffen einen wesentlichen Teil ihrer Nachfrage ([ > 50]* %) von den fusionierenden Unternehmen, wohingegen Newco selbst an den größten Abnehmer nicht mehr als [5-15]* % seines Absatzes verkauft. Es ist daher zu bezweifeln, dass der Konzentrationsgrad ausreicht, um die Marktmacht von Newco auszugleichen. (168) Zu Punkt 2 in Randnummer 166 ist festzuhalten, dass auch eine hochkonzentrierte Abnehmergruppe nur dann beträchtliche Nachfragemacht ausüben kann, wenn für eine Verlagerung der Nachfrage glaubwürdige Alternativen zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Die Drohung einer Verlagerung größerer Mengen auf andere Anbieter kann das Marktverhalten von Newco nicht disziplinieren. Wie oben näher beschrieben, ist der Kapazitätsauslastungsgrad in der Industrie hoch und wird auch in absehbarer Zeit auf einem hohen Niveau verbleiben, so dass alternative Anbieter nicht in der Lage wären, einer beträchtlichen Zusatznachfrage nachzukommen. (169) Mit Blick auf Punkt 3 in Randnummer 166 ist zu entgegnen, dass die Drohung mit einer kurzfristigen Verlagerung geringer Mengen (der letzten Tonne) nicht ausreicht, um die Verhandlungsmacht von Newco zu kontrollieren. Die Hochöfen in Europa sind bereits sehr hoch ausgelastet (deutlich über 90 %). Die Verlagerung einer kleinen Menge nachgefragten Stahls durch einen Abnehmer würde die Kostenkurve von Newco nicht in nennenswerter Weise beeinträchtigen. Dies kann an folgendem Beispiel veranschaulicht werden. Die beteiligten Unternehmen haben 1999 40 Mio. t Rohstahl und etwa [5-10]* Mio. t verzinkten Stahls hergestellt. Auf den größten Abnehmer entfielen [5-15]* %; dies entspricht [...]* Mio. t verzinkten Stahls. Selbst wenn dieser Abnehmer seine gesamte Nachfrage nach verzinktem Stahl auf einen anderen Anbieter verlagern würde, wären hiervon nur über [< 5]* % der Rohstahlproduktion von Newco betroffen. Dieses Verhältnis zeigt, dass die Abnehmer mit einer Verlagerung geringer Nachfragemengen das Marktverhalten von Newco nicht wirksam werden einschränken können. Schlussfolgerung (170) Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss den Parteien die Möglichkeit geben wird, auf dem Markt für feuerverzinkten und galvanisch verzinkten Stahl wirklichen Wettbewerb zu verhindern oder die Wettbewerbregeln des EGKS-Vertrags zu umgehen. 6. Organisch beschichteter Kohlenstoffstahl Keine Gefahr einer einseitigen Verhinderung wirklichen Wettbewerbs oder Umgehung der Wettbewerbsvorschriften (171) Auf dem Markt für organisch beschichteten Stahl wurden im Jahr 2000 4,13 Mio. t umgesetzt. Usinor kam mit [...]* Mio. t auf einen Anteil von [30-35]* %, Arbed/Aceralia mit [...]* Mio. t auf [5-10]* %, woraus sich ein gemeinsamer Marktanteil von [35-40]* % errechnet. Im Umsatz mit konzernunabhängigen Unternehmen belief sich der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen im Jahr 1999 auf [25-30]* % (Usinor [15-20]* %, Arbed/Aceralia [5-10]* %). (172) Die stärksten Wettbewerber von Newco werden Corus, das 1999 auf einen Umsatzanteil von [20-25]* % (bzw. [20-25]* % auf dem Handelsmarkt) kam, und TKS sein, dessen Marktanteil auf dem Gesamtmarkt [10-15]* % betrug (Handelsmarkt: [< 10]* %) (siehe Tabelle 18). TABELLE 18 Kombinierter Marktanteil bei organisch beschichtetem Kohlenstoffstahl >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. (173) Nach der Fusion wird Newco beim Gesamtabsatz mit einem Marktanteil von [35-40]* % die eindeutige Marktführerschaft innehalten. Der hohe gemeinsame Marktanteil könnte die Besorgnis erwecken, dass Newco sich unabhängig von seinen Wettbewerbern verhalten könnte. Auf dem Handelsmarkt beträgt der gemeinsame Marktanteil der beteiligten Unternehmen jedoch nur [25-30]* %. Der Unterschied beruht auf dem hohen Ausmaß der vertikalen Integration dieser Industrie; sowohl Usinor als auch Arbed/Aceralia liefern einen Großteil ihrer Erzeugung zur Weiterverarbeitung an Unternehmen, die sich im Besitz ihrer jeweiligen Konzerne befinden oder von ihnen kontrolliert werden. Die Kommission hat auf diesen nachgelagerten Märkten keinerlei Wettbewerbsprobleme ausmachen können. Ausserdem wird sich Newco dem Wettbewerb großer Erzeuger wie Corus und TKS gegenüber sehen, die beide in diesem Bereich über erhebliche freie Kapazitäten verfügen. Keine Gefahr eines wettbewerbswidrigen Parallelverhaltens (174) Ebenso wenig lassen die Merkmale dieses Marktes ein wettbewerbswidriges Parallelverhalten befürchten. Der gemeinsame Anteil der drei größten Anbieter auf dem Handelsmarkt beläuft sich auf weniger als 60 % des Gesamtmarktes. Außerdem sind die Kapazitäten der Anbieter nicht in symmetrischer Weise ausgelastet. Bei Usinor und Arbed/Aceralia liegt die Kapazitätsauslastung mit [ > 80]* % vergleichsweise hoch, während sie im Gemeinschafts-Branchendurchschnitt 75 % beträgt. Ausserdem sind eine Reihe kleinerer Produzenten wie SSAB, Rautaruukki, Voest-Alpine und Salzgitter auf diesem Markt sehr aktiv. Marktwachstum (175) In den letzten drei Jahren wurde der Markt durch ein erhebliches Produktionswachstum von 41 % geprägt (das teilweise durch die Ersetzung von Standard-Kaltflachwalzstahl und verzinktem Stahl durch organisch beschichtete Stahlprodukte erklärt werden kann). Dieser Trend könnte in der Zukunft anhalten. Schlussfolgerung (176) Aus diesen Gründen ist die Kommission nicht der Auffassung, dass das fusionierte Unternehmen in der Lage sein wird, auf dem Markt für organisch beschichtete Kohlenstoff-Teilerzeugnisse wirklichen Wettbewerb zu verhindern oder die Wettbewerbsregeln des EGKS-Vertrags zu umgehen. 7. Verpackungsstahl (177) Bei der Definition des sachlichen Marktes hat sich die Kommission offengelassen, ob der gesamte Markt für Verpackungsstahl oder enger gefasstere Märkte für Getränke-Verpackungsstahl einerseits und sonstigen Verpackungsstahl andererseits zugrunde gelegt werden sollten. Nach möglichen Marktsegmenten aufgeschlüsselt ergeben sich folgende Marktanteile (Tabelle 19): TABELLE 19 Marktanteile für Verpackungsstahl im Jahr 1999 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. a) Getränke-Verpackungsstahl Marktstruktur (178) Auf dem Markt wurden in den Jahren 1999 und 2000 0,6 Mio. t Stahl umgesetzt. Im Jahr 2000 belief sich der kombinierte Marktanteil der beteiligten Unternehmen auf [40-45]* % (Usinor [35-40]* %, Arbed/Aceralia [5-10]* %). Der Marktanteil von Corus betrug 1999 [30-35]* %, der von TKS [25-30]* %. Keine Gefahr einer einseitigen Verhinderung wirklichen Wettbewerbs oder Umgehung der Wettbewerbsvorschriften (179) Wegen der starken Stellung der Wettbewerber auf diesem Markt kann die Begründung oder Stärkung einer Stellung, in der Newco unabhängig von anderen Herstellern agieren könnte, ausgeschlossen werden. Kein Risiko eines wettbewerbswidrigen Parallelverhaltens (180) Die Kommission hat auch geprüft, ob das Vorhaben zu einem wettbewerbswidrigen Parallelverhalten der großen europäischen Hersteller führen könnte. Die Asymmetrie zwischen den Herstellern wird durch die Fusion gestärkt. Wichtiger ist aber noch der Umstand, dass sich die drei großen Anbieter lediglich einigen wenigen mulinationalen Abnehmern aus der Verpackungsindustrie gegenüber sehen. Im Sektor Getränke-Verpackungsstahl erzielt Usinor seinen Umsatz mit lediglich [...]* Abnehmern ([...]*). Arbed/Aceralia verfügt sogar nur über [...]* Abnehmer ([...]*). Diese Unternehmen stehen wiederum unter einem sehr intensiven Druck internationaler Abfuellunternehmen (wie Coca Cola, Pepsi Cola und die zunehmend konzentrierte Bier-Industrie). Und obwohl die Kommission Stahl und Aluminium (sowie andere Materialen) für Getränkedosen immer noch als separate Märkte einstuft, ist Stahl dem Wettbewerbsdruck von Aluminium und PET ausgesetzt. (181) Damit bleibt den drei großen Stahlerzeugern nicht viel Spielraum, die Preise parallel zu erhöhen. Außerdem ist der Kapazitätsauslastungsgrad auf diesem Markt ziemlich niedrig (75 % auf dem Gemeinschaftsmarkt für Verpackungsstahl). Die erheblichen freien Kapazitäten verleiten die Erzeuger dazu, vereinbarte Preise zu umgehen und damit eine stillschweigende Kollusion zu entwerten. (182) Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben nicht zu einem wettbewerbswidrigen Parallelverhalten der großen europäischen Erzeuger führen wird. b) Stahl für sonstige Verpackungen (183) Auf dem Markt wurden im Jahr 2000 3,8 Mio. t und im Jahr 1999 3,5 Mio. t umgesetzt. Der gemeinsame Anteil der beteiligten Unternehmen betrug auf diesem hypothetischen Markt gemessen an den Zahlen des Jahres 2000 [35-40]* % (Usinor [20-25]* %, Arbed/Aceralia [10-15]* %) betragen. Der Marktanteil von Corus belief sich 1999 auf [25-30]* %, TKS und Riva erzielten [10-15]* % bzw. [10-15]* %. Auf die übrigen Erzeuger entfielen [15-20]* %. Keine Gefahr einer einseitigen Verhinderung wirklichen Wettbewerbs oder Umgehung der Wettbewerbsvorschriften (184) Angesichts der starken Stellung der Wettbewerber in diesem Markt kann die Begründung oder Stärkung einer Stellung, in der Newco unabhängig von anderen Herstellern agieren könnte, ausgeschlossen werden. Kein Risiko eines wettbewerbswidrigen Parallelverhaltens (185) Die Kommission hat auch geprüft, ob das Vorhaben zu einem wettbewerbswidrigen Parallelverhalten der großen europäischen Erzeuger auf dem Markt für Stahl für sonstige Verpackungen führen könnte. Auch auf diesem Markt wird das Vorhaben die Asymmetrie zwischen den Marktanteilen der großen Anbieter vergrößern. Die Nachfrageseite weist einen hohen Konzentrationsgrad und damit eine starke Nachfragemacht auf. Drei Unternehmen ([...]*) absorbieren 50 % des Verbrauchs in der Gemeinschaft. [...]* ist der größte Abnehmer von Usinor; auf ihn entfallen [20-25]* % des Absatzes von Usinor und [15-20]* % des Absatzes von Arbed/Aceralia. Der größte Abnehmer von Arbed/Aceralia auf diesem Markt ist [...]* mit [20-25]* %. (186) Wie bei Stahl für Getränke und Verpackungen wird zusätzlicher Wettbewerbsdruck durch alternative Verpackungsmaterialen (Kunststoff, Verbundstoffe, Aluminium, Glas) ausgeübt. Bei Nahrungsmittelverpackungen tragen beispielsweise neue Konservierungsmethoden wie Tiefkühlen, Vakuumverpackung und Kochen mit Druckkontrolle dazu bei, den Absatz von Kunststoff und Verbundstoffen zu fördern. Die Stahlerzeuger haben somit kein Interesse an Preiserhöhungen, mit denen sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte weiter beeinträchtigen würden. (187) Eine weitere Hürde für ein stillschweigendes Zusammenarbeiten bilden die Einfuhren aus Drittländern, auf die insgesamt [15-20]* % des Umsatzes entfallen. Da es sich bei Stahl für sonstige Verpackungen um ein standardisiertes Massenprodukt handelt, könnte sich dieser Anteil im Fall unverhältnismäßiger Preiserhöhungen durch die europäischen Anbieter erhöhen. (188) Schließlich würden die beträchtlichen Überkapazitäten - wie in Randnummer 181 erwähnt - auch hier die Konkurrenten dazu verleiten, ein über dem Wettbewerbsniveau liegendes Preisniveau für Stahl für sonstige Verpackungen zu unterbieten. (189) Die Kommission ist daher zu dem Ergebnis gekommen, dass das Vorhaben nicht zu einem wettbewerbswidrigen Parallelverhalten der großen europäischen Erzeuger führen wird. c) Gesamtmarkt Verpackungsstahl (190) Auf dem Markt wurden im Jahr 2000 4,3 Mio. t und im Jahr 1999 4,1 Mio. t verkauft. 1999 erzielte Newco einen Marktanteil von [35-40]* % (Usinor [25-30]* %, Arbed/Aceralia [10-15]* %). Unter den Konkurrenten kamen Corus auf [25-30]* %, TKS auf [10-15]* %, Riva auf [< 10]* % und die übrigen Anbieter auf [10-15]* %. Diese Zahlen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen des Stahls für sonstige Verpackungen, da dieses Segment fast 90 % des gesamten Verpackungsstahlmarktes ausmacht. Die Ergebnisse der Untersuchung des Marktes für sonstige Verpackungen gelten daher auch für den Markt für den Verpackungsstahl insgesamt. Da die Kommission ferner keine Wettbewerbsprobleme auf dem kleineren alternativen Markt des Stahls für Getränkeverpackungen feststellen konnte, führt das Vorhaben auch nicht auf dem hypothetischen Gesamtmarkt zu wettbewerbsrechtlichen Problemen. Schlussfolgerung (191) Aus diesen Gründen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss den Parteien nicht die Möglichkeit gibt, auf dem Markt des Verpackungsstahls wirklichen Wettbewerb zu verhindern oder die Wettbewerbsvorschriften des EGKS-Vertrags zu umgehen. 8. Edelflachstahl (192) Zu Edelflachstahlerzeugnissen zählen sowohl warm- als auch kaltgewalzte Erzeugnisse. Analog zu einer früheren Kommissionsentscheidung mit Bezug auf diese Märkte(77) sind die Folgen des geplanten Zusammenschlusses auf zwei Ebenen zu prüfen, um festzustellen, 1. ob Newco nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, die Preise festzusetzen oder den Wettbewerb von sich aus zu verhindern, und ob 2. der Zusammenschluss zu Marktbedingungen führen würde, die ein stillschweigendes Zusammengehen zwischen einer beschränkten Zahl europäischer Erzeuger von Edelstahl möglich und effektiv machen würden. Keine Gefahr einer einseitigen Verhinderung wirklichen Wettbewerbs oder Umgehung der Wettbewerbsvorschriften i) Warmgewalzte Edelstahlerzeugnisse (193) In Tabelle 20 werden die Umsätze der Erzeuger mit warmgewalzten Edelstahlerzeugnissen in der Gemeinschaft sowie Norwegen und der Schweiz angegeben. Demnach erzielten die beteiligten Unternehmen gemeinsam im Jahr 2000 einen Anteil von [25-30]* % und im Jahr 1999 einen Anteil von [25-30]* %. Wettbewerber wären u. a. Avesta Polarit ([30-35]* % im Jahr 1999), TKS ([20-25]* %) und Acerinox ([10-15]* %). TABELLE 20 Marktanteile in der Gemeinschaft sowie Norwegen und der Schweiz im Jahr 1999 (Gesamtumsatz) >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. (194) Auf dem Markt für warmgewalzten Edelflachstahl wird das fusionierte Unternehmen daher nicht Marktführer in Europa werden. Außerdem würde Newco nicht von seiner Größe und Konzernstruktur profitieren können, da nach Angaben der beteiligten Unternehmen auch die Konkurrenten vertikal integrierten Unternehmensgruppen zugehörig sind: Avesta Polarit ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Outokumpu Steel und Avesta Sheffield; Krupp Thyssen Stainless gehört zu TKS, Acerinox kontrolliert das amerikanische Unternehmen North American Stainless, zu dessen größten Aktionären auch der größte japanische Rohstahlerzeuger Nisshin Steel gehört. Die Möglichkeit, dass die Fusion die beteiligten Unternehmen in die Lage versetzen würde, die Preise einseitig festzusetzen oder den wirklichen Wettbewerb zu verhindern, kann somit ausgeschlossen werden. ii) Kaltgewalzte Edelstahlerzeugnisse (195) Die Marktanteile der beteiligten Unternehmen und ihrer Wettbewerber auf dem Markt für kaltgewalzte Edelstahlerzeugnisse werden in Tabelle 21 aufgeführt. Zusammen kommen die beteiligten Unternehmen beim Gesamtumsatz (einschließlich konzerninterner Umsätze) auf über [20-25]* % im Jahr 2000 und [20-25]* % im Jahr 1999 (und liegen damit deutlich hinter TKS, das 1999 einen Anteil von [35-40]* % erzielte). Auf dem Handelsmarkt kämen die beteiligten Unternehmen gemeinsam auf [15-20]* %. Das Unternehmen sähe sich auch der Konkurrenz durch Avesta Polarit und Acerinox ([20-25]* % bzw. [10-15]* % Anteil am Gesamtumsatz) ausgesetzt. Auch hier kann aufgrund der Marktanteile und des Vorhandenseins starker Wettbewerber die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass Usinor/Arbed/Aceralia einseitig Preise festsetzen oder den wirklichen Wettbewerb verhindern könnte. TABELLE 21 Marktanteile in der Gemeinschaft + Norwegen + Schweiz (Gesamtabsatz) im Jahr 1999 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. Keine Gefahr wettbewerbswidrigen Parallelverhaltens i) Warmgewalzte Edelstahlerzeugnisse (196) Nach Vollzug des Zusammenschlusses verbleiben bei warmgewalzten Edelstahlerzeugnissen nur fünf Anbieter, von denen die drei größten insgesamt auf einen Anteil von > 80 % kommen (siehe Tabelle 22). TABELLE 22 Marktanteile in der Gemeinschaft + Norwegen + Schweiz (Gesamtabsatz) im Jahr 1999 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. (197) Die Kommission hat geprüft, ob die Fusion zu einem wettbewerbswidrigen Parallelverhalten führen könnte, und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine gemeinsame Preiserhöhung und/oder Produktions- oder Vertriebseinschr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.