Europäische Union

2003/215/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 zur Genehmigung des Zusammenschlusses von Arbed S.A., Aceralia Corporación Siderúrgica S.A. und Usinor S.A. zu Newco Steel (Sache COMP/EGKS.1351 — Usinor/Arbed/Aceralia) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3696)

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Quellenkennung: 32003D0215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Stahlvertrieb solle weiter in drei verschiedene Märkte unterteilt werden: 1. Stahl-Servicecenter, 2. Großhandelsunternehmen und 3. Sauerstoffbrennschneidewerke. Diese Marktabgrenzungen stehen in Einklang mit früheren Kommissionsentscheidungen(49) und sind durch die Marktuntersuchung im Wesentlichen bestätigt worden. Die Vertriebskanäle sind weiter nach verkauften Produktkategorien aufzugliedern. i) Stahl-Servicecenter (77) Stahl-Servicecenter kaufen Walzwerkerzeugnisse von den Stahlerzeugern und spalten und schneiden anschließend das Material nach den Anforderungen der Kunden(50). Zu ihren Kunden gehören Großkunden wie Automobil- und Haushaltsgerätehersteller, Großhandelsunternehmen und sonstige Kunden jeder Größenordnung. (78) Stahl-Servicecenter betätigen sich ausschließlich im Bereich von Flachstahlerzeugnissen, und zwar sowohl aus Kohlenstoff- wie aus Edelstahl. Im Einklang mit früheren Entscheidungen der Kommission(51) wird in dieser Entscheidung zwischen den Märkten für den Vertrieb von Kohlenstoff- und Edelstahlerzeugnissen unterschieden. Diese Unterscheidung ist von den die Anmeldung vornehmenden Beteiligten bestätigt worden, die vorbringen, dass die Vertriebskanäle für Kohlenstoff- und Edelstahl-Flacherzeugnisse unterschiedlich seien. Die Tätigkeiten der Beteiligten überschneiden sich nur bei Kohlenstoffstahlerzeugnissen und nicht bei Edelstahlerzeugnissen (mit Ausnahme Deutschlands, wo ihr gemeinsamer Marktanteil sich nur auf [< 15]* % beläuft). ii) Großhandelsunternehmen (79) Großhandelsunternehmen üben die traditionelle Tätigkeit des Großhandels aus, indem sie große Mengen bei den Herstellern einkaufen und kleinere Mengen weiterverkaufen(52). Insbesondere besteht die Großhandelstätigkeit in der Lagerhaltung einer großen Vielfalt von Stahlerzeugnissen an vorteilhaften Standorten, um in erster Linie, jedoch nicht ausschließlich kleine bis mittelgroße Kunden mit Stahlmengen zu versorgen, deren Umfang für Direktgeschäfte mit den Stahlerzeugern oder mit Stahl-Servicecentern(53) nicht ausreicht. Daneben bevorraten Großhandelsunternehmen Stahl zur Direktbelieferung und können daher Leistungen bereitstellen, die von Stahlerzeugern nicht zu beziehen sind. Großhandelsunternehmen haben zudem interne Verarbeitungsmöglichkeiten aufgebaut, mit denen sie zur Wertschöpfung und Verbesserung ihrer Leistungen an die Kunden in der Lage sind(54). Derartige Verarbeitungsleistungen umfassen Ablängen, Spalten, Schneiden und Polieren. (80) Großhandelsunternehmen decken nahezu die gesamte Palette von Stahlerzeugnissen ab(55). Wie bei Stahl-Servicecentern wird eine Segmentierung zwischen dem Vertrieb von Kohlenstoff- und Edelstahlerzeugnissen vorgenommen, da die Betriebsüberschneidungen der Beteiligten nur Kohlenstoffstahlerzeugnisse betreffen. Des Weiteren wird zum Zwecke der Würdigung eine Unterscheidung zwischen den beiden Produktkategorien von Kohlenstoffstahlerzeugnissen vorgenommen, und zwar a) Flacherzeugnisse und b) Langerzeugnisse. Diese Unterscheidung nach vertriebenen Produktsorten steht im Einklang mit einer früheren Entscheidung der Kommission(56). (81) In ihrer Erwiderung bestreiten die beteiligten Unternehmen, dass der Großhandelsmarkt in Langstahlerzeugnisse und Flachstahlerzeugnisse segmentiert werden muss. Ihrer Auffassung nach bildet aus den nachstehenden Gründen der gesamte Großhandelsmarkt ohne Unterscheidung zwischen Langstahl und Flachstahl den relevanten Markt: erstens sei die Großhandelstätigkeit eine kundenorientierte Dienstleistung für eine stark fragmentierte Abnehmerschaft, so dass die meisten Großhändler sämtliche Stahlproduktsorten bereithalten müssten; zweitens bestuende auf der Angebotsseite eine hohe Substituierbarkeit, und kein Hindernis würde ein Großhandelsunternehmen davon abhalten, neben Flachstahlerzeugnissen auch Langstahlerzeugnisse oder umgekehrt anzubieten. (82) Trotz dieser Argumente und insbesondere des Umstands, dass einige Großhändler sowohl mit Flach- als auch mit Langstahl handeln, sind bei der Abgrenzung der relevanten Produktmärkte die unterschiedlichen Nachfragemerkmale für jeden Produkttyp und die Unterschiede zwischen deren Durchschnittspreisen zu berücksichtigen. Insbesondere haben Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse andere Käufer als Kohlenstoff-Langstahlerzeugnisse und weisen besondere Merkmale hinsichtlich ihrer Vertriebskanäle auf (wie erwähnt befassen sich Stahl-Servicecenter ausschließlich mit Flacherzeugnissen und nicht mit Langerzeugnissen). (83) Aus diesen Gründen stuft die Kommission folgende Produktmärkte als sachlich relevante Märkte ein: 1. Vertrieb von Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen im Großhandel, 2. Vertrieb von Kohlenstoff-Langstahlerzeugnissen im Großhandel und 3. Vertrieb von Edelstahlerzeugnissen im Großhandel. iii) Sauerstoffbrennschneidewerke (84) Sauerstoffbrennschneidewerke verarbeiten ein besonderes Produkt, und zwar Quartobleche mit einer Dicke von 8 mm bis 600 mm, was ein spezielles Bearbeitungswerkzeug (Knallgasbrenner) erfordert, das überaus präzise und leistungsstark ist(57). Sauerstoffbrennschneidewerke arbeiten mit ihren Kunden eng zusammen und verarbeiten kleine Stahlmengen, die nach den Anforderungen der Kunden zugeschnitten werden. (85) Die Kommission hat in der Vergangenheit festgestellt, dass Sauerstoffbrennschneidetätigkeiten einen separaten Markt darstellen(58). Die Marktuntersuchung hat diese Schlussfolgerung ebenfalls bestätigt. c) Schlussfolgerung (86) Die Kommission stellt deswegen fest, dass die folgenden Kategorien die relevanten Produktmärkte darstellen, die bei der wettbewerbsrechtlichen Würdigung der angemeldeten Maßnahme zu berücksichtigen sind: 1. Vertrieb von Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen durch Stahl-Servicecenter, 2. Vertrieb von Edelstahl-Flacherzeugnissen durch Stahl-Servicecenter, 3. Vertrieb von Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen durch Großhandelsunternehmen, 4. Vertrieb von Kohlenstoff-Langstahlerzeugnissen durch Großhandelsunternehmen, 5. Vertrieb von Edelstahlerzeugnissen durch Großhandelsunternehmen und 6. Vertrieb von Quartoblechen durch Sauerstoffbrennschneidewerke. C. RELEVANTE GEOGRAFISCHE MÄRKTE 1. STAHLERZEUGNISSE a) Warmgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse (87) Die Beteiligten bringen vor, dass sich der relevante geografische Markt für alle warmgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse (einschließlich Quartobleche) mindestens auf das Gebiet der Gemeinschaft erstrecke, möglicherweise aber auch weiter gefasst sei. (88) In früheren Entscheidungen hat die Kommission festgestellt, der Markt für warmgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse umfasse zumindest das Gebiet der Gemeinschaft(59). Zwar haben sich in der Vergangenheit die Produktionskapazitäten für warmgewalzte Stahlerzeugnisse in den meisten Mitgliedstaaten auf ein einziges (nationales) Stahlunternehmen beschränkt, auf das im Regelfall in seinem Heimatmarkt der höchste Angebotsanteil entfallen ist, schon seit langem haben jedoch die Stahlerzeuger die Heimatmärkte ihrer Wettbewerber durchdrungen und dabei ansehnliche Marktanteile gewonnen(60). Heute sind die großen Stahlerzeuger in nahezu jedem Mitgliedstaat sowohl mit Direktlieferungen an Endkunden als auch durch verbundene Vertriebsunternehmen vertreten. Darüber hinaus fallen innergemeinschaftliche Transportkosten kaum ins Gewicht, Zoll- oder sonstige Markteintrittsschranken bestehen nicht und Kundenwünsche sind kein bedeutender Faktor, da die Erzeugnisse überwiegend gleichartig sind (Waren). (89) Die genaue Marktabgrenzung kann in dieser Entscheidung offen bleiben, da der geplante Zusammenschluss selbst auf der Basis der engsten geografischen Marktdefinition keinen Anlass zu schwerwiegenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf diesem Markt gibt. b) Kaltgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse (90) Die Beteiligten bringen vor, der relevante geografische Markt für die Erzeugung kaltgewalzter Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse umfasse zumindest Westeuropa, d. h. die Gemeinschaft und die EFTA, wobei sie abermals zu bedenken geben, dass er auch weiter gefasst sein könne. Die Beteiligten weisen auf den Umfang der Einfuhren von kaltgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen im Jahr 2000 (nahezu 18 % nach Angaben der Beteiligten) und auf die Feststellungen eines Berichts des von den Parteien beauftragten Wirtschaftsberatungsunternehmens hin, wonach ökonometrische Analysen angeblich zeigen, dass der relative Einfuhrpreis den Importanteil in der Gemeinschaft erheblich beeinflusse. (91) In früheren Fällen hat die Kommission festgestellt, der relevante geografische Markt für kaltgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse umfasse zumindest Westeuropa, d. h. die Gemeinschaft und die EFTA(61). Die Nachforschungen im vorliegenden Fall lassen darauf schließen, dass der Markt nicht weiter gefasst ist als Westeuropa. Die genaue Abgrenzung des Marktes kann jedoch offen gelassen werden, da es der geplante Zusammenschluss den beteiligten Unternehmen unabhängig von der genaueren Marktdefinition nicht ermöglichen wird, den wirksamen Wettbewerb zu verhindern oder die Wettbewerbsregeln des EGKS-Vertrags zu umgehen. c) Nicht kornorientierte Elektrostahlbleche (92) Die Beteiligten bringen vor, der relevante geografische Markt für nicht kornorientierte Elektrostahlbleche sei Westeuropa. Die vorgeschlagene Marktabgrenzung steht im Einklang mit früheren Entscheidungen der Kommission(62) und wurde durch die Marktuntersuchung weitgehend bestätigt. d) Beschichtete Kohlenstoffstahlerzeugnisse (93) Die Beteiligten bringen vor, der relevante geografische Markt für verzinkten und organisch beschichteten Stahl umfasse zumindest die Gemeinschaft, wenn nicht einen größeren geografischen Bereich. Die Kommission hat in der Vergangenheit festgestellt, dass die Märkte für feuerverzinkten Stahl und andere beschichtete Erzeugnisse die EU umfassen(63). Die Transportkosten innerhalb der EU fallen kaum ins Gewicht (so entfallen hierauf weniger als 5 % des Endwertes organisch beschichteten Stahls), wobei ein erheblicher Teil des metallbeschichteten Stahls (40-50 %) und des organisch beschichteten Stahls (über 30 %) grenzüberschreitend innerhalb der EU gehandelt wird. (94) Der relevante geografische Markt erstreckt sich jedoch nicht über die Gemeinschaft hinaus. Die Beteiligten bringen vor, Einfuhren aus Drittländern seien in den letzten Jahren gestiegen. Trotzdem fallen Drittlandimporte nach wie vor relativ wenig ins Gewicht und sind bei den verschiedenen Erzeugnissen erheblichen Schwankungen unterworfen: 6-9 % bei verzinktem Stahl und 6 % bei organisch beschichtetem Stahl in den Jahren 1999/2000. Des Weiteren hat die Marktuntersuchung ergeben, dass nach Auffassung einer Reihe von Kunden außergemeinschaftliche Stahlerzeuger derzeit nicht in der Lage sind, die Anforderungen von Kunden in der Gemeinschaft hinsichtlich Qualität, Zuverlässigkeit und Service zu erfuellen. Die Kommission zieht daher in Einklang mit früheren Entscheidungen den Schluss, dass die Märkte für beschichtete Kohlenstoffstahlerzeugnisse das Gebiet der Gemeinschaft umfassen. e) Verpackungsstahl (95) Die Beteiligten geben an, dass der relevante geografische Markt für Verpackungsstahl mindestens eine gemeinschaftsweite Dimension habe. Die Kommission hat in der Vergangenheit festgestellt, dass der Markt eine Gemeinschafts-Dimension aufweist(64). Die gemeinschaftsinternen Handelsströme sind bedeutend (rund 40 %) und die Transportkosten nicht besonders hoch (3-4 %). (96) Die Marktuntersuchung hat ebenfalls ergeben, dass der relevante Markt die Gemeinschaft ist. Im Jahr 2000 entfielen ca. 10 % des gesamten Verpackungsstahls auf Einfuhren, die größtenteils aus Stahl für Nichtgetränkeverpackungen bestanden (Stahl für Getränkeverpackungen wurde praktisch nicht eingeführt). f) Edelstahl-Flacherzeugnisse (97) Die Beteiligten bringen vor, der relevante geografische Markt für warmgewalzte und kaltgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse umfasse zumindest Westeuropa, d. h. die Gemeinschaft und die EFTA. Dabei behaupten sie jedoch auch, der Markt entwickle sich wegen der zunehmenden Bedeutung interkontinentaler Handelsströme, der weltweiten Angleichung von Handels- und Wettbewerbsbedingungen, eines globalen Preistrends und niedriger Transportkosten zu einem weltweiten Markt. (98) Die Kommission hat in der Vergangenheit den Westeuropa umfassenden Markt als relevant eingestuft(65). Zwar haben Einfuhren aus Drittländern in den jüngsten Jahren zugenommen, doch entfallen hierauf nach wie vor weniger als 8 % bei warmgewalzten Edelstahl-Flacherzeugnissen und 6 % bei kaltgewalzten Edelstahl-Flacherzeugnissen. Auf jeden Fall kann die Frage offen gelassen werden, da das Vorhaben selbst bei Zugrundelegung der engsten Marktdefinition keine ernsthaften Wettbewerbsprobleme aufwirft. 2. STAHLVERTRIEB (99) Die Beteiligten bringen vor, die geografischen Märkte für den Stahlvertrieb seien nationaler oder regionaler Natur und seien fallweise unter Berücksichtigung u. a. der folgenden Faktoren zu bestimmen: 1. Wert des gehandelten Materials, 2. durch die betreffende Leistung hinzugekommener Mehrwert, 3. Standort der Wettbewerber, 4. Lieferzeiten; und 5. relevante Transportkosten. (100) Insbesondere betrachten die Beteiligten für die Zwecke dieser Maßnahme folgende Gebiete als relevante Märkte: 1. Frankreich; 2. die Benelux-Länder und der benachbarte Nordwestteil Deutschlands (Nordrhein-Westfalen); 3. Spanien und Portugal sowie 4. das Vereinigte Königreich und Irland. (101) Bei früheren Entscheidungen(66) hat die Kommission festgestellt, dass sich der geografische Bereich, der durch ein einzelnes Großhandelsdepot versorgt wird, nach den Transportkosten und Lieferzeiten richtet. Der durch Stahlvertriebstätigkeiten hinzukommende Mehrwert ist vergleichsweise gering, weshalb Transportkosten die Möglichkeiten eines Vertriebsunternehmens zum Wettbewerb über große Entfernungen hinweg erheblich einschränken(67). Im Einzelnen ergibt sich aus der Marktuntersuchung, dass Vertriebsunternehmen ihre Kunden im Allgemeinen innerhalb eines Radius von ca. 200 bis 250 km versorgen. Beim Vertrieb handelt es sich demnach im Wesentlichen um ein regionales Geschäft. Ob diese Region einen oder mehrere Mitgliedstaaten umfasst, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter der Größe des Mitgliedstaates, der Art und dem Wert der verkauften Erzeugnisse und dem Standort von Wettbewerbern(68). (102) Daher hat die Kommission bei früheren Entscheidungen festgestellt, dass sich der Stahlhandel im Regelfall auf einen einzelnen Mitgliedstaat beschränkt und grenzüberschreitende Geschäfte von Großhandelsunternehmen, Stahl-Servicecentern und Sauerstoffbrennschneidewerken eher selten sind(69). Die Untersuchung dieses Falles durch die Kommission hat ergeben, dass zwischen benachbarten Gebieten zwar Handelsströme in gewissem Umfang stattfinden, dass der Absatz jedoch großenteils in dem Land erfolgt, in welchem sowohl die Vertriebsstelle als auch deren Kunde ihren Standort haben. (103) Wie die Beteiligten im Formular CO darlegen, gilt Frankreich bereits als relevanter geografischer Markt für den Stahlvertrieb durch Stahl-Servicecenter, Großhandelsunternehmen(70) und Sauerstoffbrennschneidewerke(71). Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass zwischen Frankreich und seinen Nachbarländern grenzüberschreitende Verkäufe nur in geringem Umfang stattfinden. (104) Die Beteiligten betrachten das Gebiet der Benelux-Länder und des benachbarten Nordwestteils Deutschlands (Nordrhein-Westfalen) als relevanten geografischen Markt, und zwar wegen 1. nicht vorhandener Handelsschranken, 2. der Ähnlichkeit der in der Region verlangten Preise sowie 3. erheblicher grenzüberschreitender Handelsströme mit Stahlerzeugnissen. In der Vergangenheit hat die Kommission als relevant den Markt eingestuft, der die Niederlande, Belgien und den Nordwestteil Deutschlands umfasst(72). Bei der Marktuntersuchung wurden bedeutende grenzüberschreitende Handelsströme in dem betrachteten Gebiet festgestellt. Im Einzelnen beliefern die jeweiligen Vertriebsnetze die Kunden auf der Basis ihrer Hauptvertriebsniederlassungen. So haben die Beteiligten ihre hauptsächlichen Stahl-Servicecenter in diesem Gebiet auf Belgien konzentriert und können von dort ihre Kunden in Luxemburg, den Niederlanden und dem betreffenden Teil Deutschlands effizient und wirtschaftlich beliefern. So erfolgte denn auch ein erheblicher Teil des Absatzes der belgischen Stahl-Servicecenter der Beteiligten an Kunden in den genannten Ländern. Des Weiteren wurden im Großhandel [20-30]* % der Produktion der Beteiligten durch ihre niederländischen Großhandelsunternehmen an belgische Kunden abgesetzt, während [30-40]* % des Großhandelsabsatzes an niederländische Kunden durch die belgischen Großhandelsunternehmen der Beteiligten erfolgten; andererseits entfielen [40-50]* % des Großhandelsabsatzes der Beteiligten nach Nordrhein-Westfalen auf Benelux-Großhandelsunternehmen. Schließlich bestätigte die Marktuntersuchung, dass sich die in dieser Region verlangten Preise stark ähnelten. (105) Zudem bringen die Beteiligten vor, Spanien und Portugal bildeten zusammen einen relevanten geografischen Markt. Die Marktuntersuchung hat das Vorhandensein grenzüberschreitender Verkäufe, im Regelfall von Spanien nach Portugal, bestätigt. Der relevante geografische Markt scheint daher die Iberische Halbinsel zu sein. Auf jeden Fall kann die exakte Abgrenzung des relevanten geografischen Marktes (d. h. das Vorhandensein eines einzigen Marktes für diese beiden Länder oder von getrennten Märkten) offen bleiben, da die sich aus der Würdigung der angemeldeten Maßnahme ergebenden wettbewerbsrechtlichen Bedenken von den möglichen geografischen Abgrenzungen unberührt bleiben. (106) Schließlich bringen die Beteiligten vor, das Vereinigte Königreich und Irland stellten einen einzigen relevanten geografischen Markt dar. Die Transportkosten, die für Stahl-Servicecenter einen wesentlichen Kostenfaktor darstellen, würden Einfuhren von außerhalb dieses Gebiets erheblich begrenzen. Die genaue Abgrenzung des relevanten geografischen Marktes kann jedoch offen bleiben, da die vorgeschlagene Maßnahme bei jeder Abgrenzungsmöglichkeit (d. h. separate nationale Märkte für das Vereinigte Königreich und Irland) keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. (107) Die Kommission stellt daher fest, dass die relevanten geografischen Märkte für die Würdigung der angemeldeten Maßnahme folgende Gebiete sind: 1. Frankreich; 2. die Benelux-Länder und der benachbarte Nordwestteil Deutschlands (Nordrhein-Westfalen); 3. das die Länder Spanien und Portugal umfassende Gebiet oder jedes einzelne Land als separate relevante Märkte und 4. das die Länder Vereinigtes Königreich und Irland umfassende Gebiet oder jedes einzelne Land als separate relevante Märkte. D. WETTBEWERBSRECHTLICHE WÜRDIGUNG 1. STAHLERZEUGNISSE 1. Warmgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse (108) Wie schon bei der Produktmarktdefinition erwähnt, wird nur ein begrenzter Teil der warmgewalzten Flachstahlerzeugnisse einer unmittelbaren Verwendung zugeführt; mehr als die Hälfte der Produktion wird durch Kaltwalzen weiterverarbeitet. Wie aus Tabelle 4 hervorgeht, werden in der Gemeinschaft ungefähr 75 Mio. Tonnen Warmwalzflachstahl produziert, von denen nur 29 als warmgewalztes Breitband, Blech oder Langstahl verkauft werden (Quartobleche werden getrennt behandelt). TABELLE 4 Produktion und Absatz von Warmwalzflachstahl in der Gemeinschaft >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. (109) Newco wird über einen großen Anteil der Warmwalz-Produktionskapazitäten in der Gemeinschaft verfügen ([35-40]* % in den Jahren 1997-1999). Als integrierter Konzern wird er jedoch den Großteil dieser Produktion in konzerneigenen Unternehmen weiterverarbeiten. Marktstruktur (110) Unter Zugrundelegung der engstmöglichen Definition des relevanten Warmwalzflachstahl-Marktes, d. h. eines gemeinschaftsweiten Marktes, betrug der kombinierte Marktanteil der beteiligten Unternehmen am Gesamtumsatz bzw. am Umsatz mit Drittunternehmen in den Jahren 1997 bis 2000 zwischen [25-35]* % (siehe Tabelle 5). TABELLE 5 Gesamtabsatz warmgewalzter Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse der beteiligten Unternehmen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. (111) Auf dem Gemeinschaftsmarkt mit einer Produktion von insgesamt 29,2 Mio. t im Jahr 2000 setzten Usinor [...]* Mio. t ([15-20]* % Marktanteil) und Arbed/Aceralia [...]* Mio. t ([10-15]* % Marktanteil) um. Zusammengenommen entspricht dieser Umsatz ([...]* Mio. t) [25-30]* % des Gesamtumsatzes in der Gemeinschaft im Jahr 2000. 1999 betrug der kombinierte Anteil der beteiligten Unternehmen am Gemeinschaftsmarkt nach Umsatz berechnet [30-35]* %. (112) Der Handelsabsatz (Absatz mit Drittunternehmen) betrug bei Usinor insgesamt [...]* Mio. t und bei Arbed/Aceralia [...]* Mio. t im Jahr 2000. Wie Tabelle 6 ausweist, erreichten die anmeldenden Unternehmen 1999 [...]* bzw. [...]* Mio. t, was einem gemeinsamen Marktanteil von [25-30]* % entspricht ([10-15]* % + [10-15]* %). TABELLE 6 Anteil am Umsatz mit warmgewalztem Kohlenstoff-Flachstahl in der Gemeinschaft im Jahr 1999 >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. (113) Die drei größten Wettbewerber von Newco auf dem Markt für Warmwalzflachstahl sind Corus (Marktanteil von [10-15]* % nach Gesamtabsatz und [10-15]* % nach Handelsabsatz im Jahr 1999), TKS ([10-15]* % bzw. [15-20]* %) und Riva (< 10 % bzw. < 10 %). Auch eine Reihe nicht ganz so großer europäischer Erzeuger ist auf diesem Markt tätig: Voest-Alpine (< 5 % Umsatzanteil), Salzgitter (< 5 %), SSAB (< 5 %) und Rautaruukki (< 5 %). Einfuhren aus Drittländern haben in den vergangenen Jahren zugenommen und machten im Jahr 2000 rd. [15-20]* % aus. (114) Angesichts dieser Marktstruktur wirft die Fusion keine ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken dahin gehend auf, dass Newco 1. einseitig wirklichen Wettbewerb verhindern oder die Wettbewerbsvorschriften umgehen könnte oder 2. die größten Anbieter sich parallel wettbewerbswidrig verhalten. Insbesondere wird Newco wahrscheinlich nicht in der Lage sein, die Preise für die gesamte Bandbreite warmgewalzter Flachstahlerzeugnisse einseitig anzuheben. Einfuhren (115) Ein wichtiges Merkmal des Marktes für warmgewalzten Kohlenstoff-Stahl ist das hohe Einfuhrniveau: 16,3 % im Jahr 2000, 13,8 % im Jahr 1999 und 17,5 % im Jahr 1998. Da es sich bei dem im EWR verbrauchten warmgewalzten Kohlenstoff-Stahl zum weitaus überwiegenden Teil um Massenstahl handelt, leiden Einfuhren aus Drittländern augenscheinlich nicht unter Qualitätsnachteilen. Schlussfolgerung (116) Aus diesen Gründen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das angemeldete Vorhaben den Parteien nicht die Möglichkeit verschaffen wird, auf dem Markt für warmgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse wirklichen Wettbewerb zu verhindern oder die Wettbewerbsregeln des EGKS-Vertrags zu umgehen. 2. Quartobleche Marktstruktur (117) Auf dem Markt für Quartobleche wurden im Jahr 2000 insgesamt 7,8 Mio. t umgesetzt. Der Umsatzanteil von Usinor (einschließlich konzerninterner Umsätze) belief sich auf [...]* Mio. t ([15-20]* %). Zusammen mit den [...]* Mio. t von Arbed/Aceralia ([5-10]* %) ergibt sich ein Marktanteil von [20-25]* %. Dies bedeutet gegenüber dem gemeinsamen Anteil aus dem Jahre 1999 von [20-25]* % einen leichten Anstieg. Wie aus Tabelle 7 ersichtlich wird, belief sich der Handelsabsatz (Verkäufe an Unternehmen außerhalb des eigenen Konzerns) 1999 auf [20-25]* % (Usinor [15-20]* %, Arbed/Aceralia [5-10]* %), was in etwa dem Anteil am Gesamtumsatz dieses Jahres entspricht ([20-25]* %). TABELLE 7 Gemeinsamer Umsatz der beteiligten Unternehmen mit Quartoblechen >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. (118) 1999 kam Corus auf einen Marktanteil von [5-10]* %, Rautaruukki auf [5-10]* %, Riva [5-10]* %, Salzgitter [5-10]* % und TKS [5-10]* %.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.