Europäische Union

2003/215/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 21. November 2001 zur Genehmigung des Zusammenschlusses von Arbed S.A., Aceralia Corporación Siderúrgica S.A. und Usinor S.A. zu Newco Steel (Sache COMP/EGKS.1351 — Usinor/Arbed/Aceralia) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3696)

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Quellenkennung: 32003D0215. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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sen Quartobleche spezielle physikalische Eigenschaften auf: Sie werden nicht gewickelt und ihre Abmessungen unterscheiden sich stark von den Maßen aller anderen warmgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse: a) ihre Dicke kann bis zu 400 mm gegenüber höchstens 25 mm bei warmgewalzten Coils erreichen; b) ihre Breite kann bis zu 5000 mm gegenüber höchstens 2200 mm bei warmgewalzten Coils erreichen. Zudem finden Quartobleche in Einsatzbereichen Anwendung, die sich von denen für dünne Flachstahlerzeugnisse unterscheiden, insbesondere in der Industrieanlagen-, Maschinenbau-, Energie-, Atom-, Chemie- und Petrochemie-, Gasaufbereitungs-, Werft-, Metallverarbeitungs-, Kesselherstellungs- und Werkzeugbauindustrie. In allen diesen Bereichen bieten die Abmessungen von Quartoblechen erhebliche wirtschaftliche Vorteile für die Stahlnutzer (beispielsweise gegenüber schmalen Flachstahlerzeugnissen). Auf der Basis dieser Überlegungen stellt die Kommission fest, dass es sich bei Quartoblech um einen separaten Markt handelt. (41) Bei den anderen warmgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen erhebt sich die Frage, ob es sich bei warmgewalztem Breitbandstahl um einen separaten Produktmarkt handelt. Warmgewalzter Breitbandstahl ist Bandeisen von mehr als 600 mm Breite, der aus Brammen in automatisierten Warmbandwalzwerken hergestellt und aufgewickelt wird(22). Auf Breitbandstahl entfallen ca. 82 % des Absatzes aller warmgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse (ohne Quartoblech). Angesichts des hohen Grads an angebotsseitiger Substituierbarkeit zwischen warmgewalztem Breitbandstahl, Schmalbandstahl und Feinblech sind alle warmgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse (ohne Quartoblech) ein und demselben relevanten Produktmarkt zuzurechnen. Daher ist jede weitere Erwähnung warmgewalzter Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse in dieser Entscheidung so zu verstehen, dass hierunter alle warmgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse ohne Quartoblech fallen (d. h. Breitbandstahl, Schmalbandstahl und Feinblech). ii) Kaltgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse (42) Kaltgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse stellen einen separaten Produktmarkt gegenüber warmgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen dar. Die Beteiligten bringen vor, innerhalb des Marktes für kaltgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse solle keine Unterscheidung zwischen Coils und Blechen getroffen werden. Dies steht im Einklang mit früheren Entscheidungen der Kommission(23). (43) Des Weiteren fällt nach Anlage I zum EGKS-Vertrag kaltgewalztes Bandeisen von weniger als 500 mm Breite nicht unter den EGKS-Vertrag, wohl aber unter den EG-Vertrag. Allerdings ist diese Unterscheidung vor dem Hintergrund der heutigen Herstellungsverfahren und Angebotsbedingungen nicht mehr von Bedeutung, wenn es um die Würdigung von Fusionen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht geht. Kaltgewalztes Bandeisen von weniger wie auch mehr als 500 mm Breite wird heutzutage auf denselben Walzwerken hergestellt. Bleche von weniger als 500 mm Breite können zudem durch Längsschneiden von Breitbandstahl gewonnen werden. Gemäß früheren Entscheidungen der Kommission(24) kann daher zum Zweck der Würdigung der Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses von einheitlichen Produktmärkten unabhängig von der Breite der Erzeugnisse ausgegangen werden, und zwar nicht nur bei kaltgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen, sondern auch bei Erzeugnissen in nachgelagerten Märkten, die sich aus der Weiterverarbeitung ergeben, z. B. die verschiedenen Arten beschichteter Flacherzeugnisse. (44) Kaltgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse sind größtenteils zur Weiterverarbeitung durch die Erzeuger selbst vorgesehen, insbesondere in beschichtete Erzeugnisse, und damit zur internen Verwendung. Beispielsweise werden ca. 70-80 % der kaltgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse, die von den die Anmeldung vornehmenden Beteiligten hergestellt werden, konzernintern zur Weiterverarbeitung bereitgestellt. Die Kommission hat in früheren Entscheidungen festgestellt, dass (unbeschichtete) kaltgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse ebenfalls als separater Markt gegenüber dem Markt für beschichtete Erzeugnisse anzusehen sind. d) Elektrostahlblech (45) Im Einklang mit einer früheren Entscheidung der Kommission(25) bringen die Beteiligten vor, dass Elektrostahlbleche angesichts ihrer elektromagnetischen Eigenschaften (Leitfähigkeit und elektrischer Widerstand) und Einsatzbereiche (d. h. Bau von Transformatoren, Elektromotoren, Reihen- und Schaltaggregaten sowie Kraftwerksgeneratoren) gegenüber kaltgewalzten Kohlenstoffstahlblechen einen separaten Produktmarkt darstellen. (46) Des Weiteren unterscheiden die Beteiligten zwischen nicht kornorientierten Elektrostahlblechen und kornorientierten Elektrostahlblechen, und zwar wegen der Unterschiede sowohl auf der Nachfrage- als auch der Angebotsseite. Die Kommission hat in der Vergangenheit festgestellt, dass kornorientierte und nicht kornorientierte Elektrobleche separate Märkte darstellen(26). Beide Erzeugnisse werden abgebeizt und kaltgewalzt; sie unterscheiden sich allerdings im Ausglühverfahren, bei dem das Material mit den erforderlichen elektromagnetischen Eigenschaften versehen wird. Insbesondere die Anlagen, die für die Herstellung dieser beiden Arten von Erzeugnissen erforderlich sind, unterscheiden sich erheblich, weshalb keine angebotsseitige Substituierbarkeit vorliegt. Darüber hinaus bestehen nachfrageseitige Unterschiede: Kornorientiertes Blech wird nahezu ausschließlich für Großtransformatoren verwendet, wohingegen sich die Haupteinsatzbereiche nicht kornorientierter Bleche auf Motoren, Generatoren und Kleintransformatoren erstrecken. e) Weiterverbarbeitung von Kohlenstoff-Flachstahl: Beschichtete Erzeugnisse sind ein separater Markt gegenüber unbeschichteten Erzeugnissen (47) Beim Beschichten handelt es sich um einen Produktionsprozess, der sich an das Warmwalzen oder Kaltwalzen anschließt. Er wird insbesondere bei kaltgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen angewandt, wo er bei über zwei Dritteln aller in der Gemeinschaft hergestellten Erzeugnisse zum Einsatz kommt, die je nach endgültiger Bestimmung mit einer Beschichtung versehen werden. Die Kommission hat festgestellt, dass es sich bei beschichteten und unbeschichteten kaltgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen um separate Produktmärkte handelt, und zwar wegen der Unterschiede, die zwischen ihren jeweiligen Eigenschaften, Preisen und Anwendungsbereichen bestehen(27). (48) Unbeschichtetes kaltgewalztes Bandeisen hat völlig andere Eigenschaften als beschichtetes kaltgewalztes Bandeisen hinsichtlich Oberflächenbeschaffenheit und Korrosionsbeständigkeit. Zudem ist der mit einer Beschichtung verbundene Mehrwert erheblich, auch wenn er bei den einzelnen Beschichtungsverfahren zwischen [20-30 %]* (feuerverzinktes Blech) und [75-85 %]* (organisch beschichtetes Blech) schwankt, und beläuft sich somit durchschnittlich auf ca. 35 %(28). i) Unterscheidung zwischen metallbeschichteten und organisch beschichteten Erzeugnissen (49) Wie die beteiligten Unternehmen in ihrer Anmeldung ausführen, kann die Korrosionsbeständigkeit von Kohlenstoff-Flachstahl durch Beschichtung mit Zink, Zinn oder einem sonstigen Metall erhöht werden(29) und/oder durch Auftragung einer organischen Deckschicht(30). (50) Die Beteiligten bringen vor, organisch beschichtete Erzeugnisse stellten gegenüber metallbeschichteten Erzeugnissen angesichts ihrer unterschiedlichen Eigenschaften und insbesondere des wesentlich höheren Preises organischer Beschichtungen einen separaten Markt dar(31). Des Weiteren führen die Beteiligten an, dass der relevante Markt weiter gefasst sein könne als bei organisch beschichtetem Stahl und eine Reihe damit im Wettbewerb stehender Erzeugnisse umfassen könne(32), insbesondere organisch beschichtetes Aluminium. (51) Die vorgeschlagene Abgrenzung organischer und metallischer Beschichtungen als separate Märkte entspricht früheren Entscheidungen der Kommission(33). Die Marktuntersuchung hat jedoch nicht bestätigt, dass es einen breiteren Markt gebe, der organisch beschichteten Stahl und organisch beschichtetes Aluminium umfasse. ii) Weißblech und verzinkte Erzeugnisse (52) Metallbeschichtetes Bandeisen kann in zwei große Klassen unterteilt werden: 1. Stahl für Verpackungsbleche (Weißblech und galvanisch verchromter Stahl) und 2. verzinkter Stahl (feuerverzinkt und galvanisch verzinkt, einschließlich Zinklegierungsbeschichtungen). (53) Diese Gruppen von Erzeugnissen haben sehr unterschiedliche Preise und Anwendungsbereiche. Verpackungsstahl wird nahezu ausschließlich für Lebensmittel- und Getränkedosen verwendet. Auf der anderen Seite findet verzinktes Bandeisen in der Automobilindustrie, in der Baubranche und im Maschinenbau breite Verwendung, wo die Zinkbeschichtung die Korrosion des Trägermaterials aus Stahl verhindert und damit dessen Lebensdauer verlängert. Diese beiden Gruppen von Erzeugnissen lassen sich somit klar unterscheiden. iii) Verzinkte Stahlerzeugnisse: Feuerverzinkt und galvanisch verzinkt (54) Verzinkter Stahl kann in zwei Verfahren hergestellt werden: Feuerverzinkung und elektrogalvanische Verzinkung. (55) Feuerverzinkte Erzeugnisse werden durch Eintauchen von warmgewalztem oder kaltgewalztem Stahl in ein Zinkbad mit einer Temperatur von 460 °C gewonnen, wobei alle freien Oberflächen mit Zink beschichtet werden(34). Galvanisch verzinkte Erzeugnisse dagegen entstehen aus der elektrolytischen Aufbringung einer Beschichtung aus reinem Zink oder einer Legierung aus Zink und Nickel auf einer oder beiden Seiten des Bandeisens. (56) Die Beteiligten bringen vor, feuerverzinkte und galvanisch verzinkte Erzeugnisse bildeten ein und denselben Markt, und zwar den der verzinkten Erzeugnisse (wobei sie jedoch auch anführen, dass der Markt noch weiter gefasst sein könne, wenn Erzeugnisse berücksichtigt würden, die mit metallbeschichtetem Stahl in Wettbewerb stehen)(35). Aus Nachfragesicht seien beide Arten von Erzeugnissen substituierbar, wobei insbesondere in jüngerer Zeit wegen Weiterentwicklungen bei Aussehen und Eigenschaften von feuerverzinktem Stahl die Substituierbarkeit verbessert worden sei; daher sei in allen wichtigen Anwendungsbereichen (Automobile, Haushaltsgeräte und Metallmöbel) feuerverzinkter und galvanisch verzinkter Stahl vorbehaltlich von lediglich geringfügigen Verfahrensanpassungen, die sich auf die Substituierbarkeit nicht auswirkten, frei austauschbar. Darüber hinaus seien Korrosionsbeständigkeit, Oberflächenqualität und Preise vergleichbar. (57) Die Kommission hat in früheren Entscheidungen(36) zu bedenken gegeben, bei feuerverzinktem und galvanisch verzinktem Stahl könnten angesichts der unterschiedlichen Produkteigenschaften und Preise separate Produktmärkte vorliegen, hat jedoch die genaue Segmentierung verzinkter Erzeugnisse offen gelassen. (58) Die Marktuntersuchung hat jedoch ergeben, dass aufgrund jüngster Verbesserungen bei feuerverzinkten Erzeugnissen (Korrosionsbeständigkeit, Form und Leistung) nicht länger erhebliche Unterschiede zu galvanisch verzinktem Stahl bestehen. Die Abnehmer haben größtenteils bestätigt, dass sie beide Kategorien als in den meisten Anwendungen in technischer Hinsicht austauschbar ansehen. Vor allem die Automobilindustrie, Hauptabnehmer für beide Produktkategorien, verwendet beide Erzeugnisse inzwischen fast unterschiedslos in der Kfz-Produktion auch für Karosserieteile, die früher ausschließlich aus galvanisch verzinktem Stahl hergestellt wurden. (59) Die lässt sich an der Entwicklung der Nachfrage nach feuerverzinktem und galvanisch verzinktem Stahl in der Gemeinschaft ablesen. So wurde 1993 galvanisch verzinkter Stahl zu 70 % an die Automobilindustrie verkauft, gegenüber lediglich 27 % des feuerverzinkten Bandstahls. Im Jahr 2000 wurden jedoch 44 % des feuerverzinkten Stahls in der Automobilindustrie verwendet. Von dem Gesamtaufkommen metallbeschichteter Erzeugnisse, die in der Automobilindustrie Verwendung finden, waren 1999 ca. 60 % feuerverzinkt und 40 % galvanisch verzinkt. Tabelle 2 zeigt die Nachfrageentwicklung für beide Sorten nach Branchen. Die Industrie prognostiziert eine weiter zunehmende Verwendung feuerverzinkten Stahls im Automobilbau für die kommenden Jahre. TABELLE 2 Geschätzte Gemeinschafts-Nachfrageentwicklung bei feuerverzinktem und galvanisch verzinktem Stahl >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Beteiligte Unternehmen. (60) Die Marktuntersuchung zeigt, dass die Preise für feuerverzinkten und galvanisch verzinkten Stahl vor allem von den besonderen Spezifizierungen (Dicke und chemische Zusammensetzung der Beschichtung und Dicke, Breite, chemische Spezifizierung betr. Härte usw. des Stahls) und Anwendungen abhängen. Ein vergleichbarer Durchschnitts- oder Standardpreis für die gesamte Produktpalette beider Sorten lässt sich nur schwer festlegen. (61) Nach der offiziellen Preisliste der Anbieter galvanisch verzinkten Stahls (siehe Tabelle 3) liegt die durchschnittliche Preisdifferenz zwischen beiden Sorten in der Gemeinschaft ohnehin unter 5 %. Die Marktuntersuchung hat bestätigt, dass die Spanne der Preisunterschiede zwischen feuerverzinktem und galvanisch verzinktem Stahl nicht erheblich ist. TABELLE 3 Preisunterschiede zwischen feuerverzinktem und galvanisch verzinktem Stahl nach Mitgliedstaat >PLATZ FÜR EINE TABELLE> Quelle: Offizielle Preislisten der in den jeweiligen Ländern ansässigen Erzeuger. (62) Deswegen kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass feuerverzinkter Stahl und elektro-galvanisch verzinkter Stahl zusammen einen relevanten Produktmarkt bilden. f) Stahl für Verpackungszwecke: Unterscheidung zwischen Stahl zur Verpackung von Getränken und Stahl zur Verpackung von Nichtgetränken (63) Verpackungsstahl besteht aus sehr dünnen (0,13-0,49 mm dicken) Kohlenstoff-Flachstahlcoils oder -blechen, die mit einer dünnen Schicht Zinn (bei Weißblech) oder Chrom (bei elektrolytisch verchromtem Stahl (ECCS) oder zinnlosem Stahl (TFS)) elektrolytisch beschichtet werden. Es lassen sich je nach Einsatzbereich zwei unterschiedliche Verpackungsstahlsorten unterscheiden, und zwar Stahl für Getränkeverpackungen und Stahl für Nichtgetränkeverpackungen. Diese Unterscheidung beruht auf den folgenden Faktoren: 1. Die Qualitätsnormen für Getränkedosen sind viel höher als für Nichtgetränkeverpackungen (Belastbarkeit während der Verarbeitung, Porositätsqualität des Metalls usw., 2. die Produktionsbänder zur Verzinnung müssen breiter sein, um die Optimierung von Dosenproduktionsbändern zu ermöglichen (1,2 m statt max. 1,0 m), und 3. Stahl für Getränke muss im Vakuum entgast werden, um Stahl mit extrem niedrigem Kohlenstoffgehalt zu erhalten. Zwar könnten Fertigungsstraßen für die Herstellung von Stahlverpackungen für Getränkedosen theoretisch auch für die Herstellung von Stahldosen für Nichtgetränkeverpackungen genutzt werden, ein derartiges Vorgehen wäre jedoch unwirtschaftlich. (64) Die Beteiligten bringen vor, der relevante Produktmarkt für Metalle zur Getränkeverpackung solle nicht nur Stahl, sondern auch Aluminium umfassen, da beide Stoffe zur Herstellung von Getränkedosen dienten. Den Beteiligten zufolge steht es europäischen Kunden frei, ob sie Stahl oder Aluminium für Dosen verwenden wollen, da Aluminium als Rohstoff zwar teurer, in der Verarbeitung zu Getränkedosenqualität jedoch weniger aufwendig sei. Bei den Preisen von Aluminium und Stahl für Verpackungen bestehe daher eine Wechselwirkung. Außerdem seien herkömmliche Dosenfertigungsstraßen zwar auf die Verwendung entweder von Aluminium oder von Stahl für Verpackungen ausgelegt, könnten jedoch zur Verwendung des jeweils anderen Stoffes umgebaut werden (die Beteiligten rechnen hierbei für die Umstellung von Stahl auf Aluminium mit Kosten von [...]* Mio. EUR und von Aluminium auf Stahl mit [...]* Mio. EUR); des Weiteren bestuenden moderne Anlagen aus Wechselbändern, bei denen Verpackungsstahl und Aluminium abwechselnd genutzt werden könnten. Außerdem verfügten die Kunden als große, aus Unternehmenszusammenschlüssen hervorgegangene Getränkedosenhersteller über eine ausreichende Zahl an Produktionsbändern, die jeweils speziell für Stahl und für Aluminium vorgesehen sind, um sich rasch an Nachfrageänderungen anpassen und eine schnelle Umstellung zwischen den beiden Stoffen vornehmen zu können. (65) Die Kommission hat in der Vergangenheit festgestellt, bei Verpackungsstahl handele es sich um einen separaten Produktmarkt(37). Allerdings hat die Kommission noch nicht bestimmt, ob der Markt enger segmentiert werden soll, d. h. ob Stahl (oder sonstige Metalle) für Getränkeverpackungen und für Nichtgetränkeverpackungen separate Märkte darstellten. Die genaue Abgrenzung kann zum Zwecke der Würdigung der angemeldeten Maßnahme ebenfalls offen gelassen werden, da sie sich auf die wettbewerbsrechtliche Würdigung nicht wesentlich auswirkt. (66) Zu der von den Beteiligten geäußerten Auffassung, wonach Stahl und Aluminium zum gleichen relevanten Markt für Getränkeverpackungen gehörten, hat die Kommission unlängst festgestellt, Stahl und Aluminium für Verpackungen stellten im Allgemeinen separate relevante Märkte dar(38). Zwar sind die Endprodukte in beiden Fällen ähnlich, es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede bei den Preisen und der Preisentwicklung der beiden Materialien. Bei der Marktuntersuchung der Kommission hat sich ebenfalls nicht bestätigt, dass es einen einheitlichen Markt von Aluminium und Stahl für Getränkedosen gibt. (67) Schließlich bringen die Beteiligten vor, neben Aluminium und Stahl könnte der Markt für Getränkeverpackungen auch weiter gefasst werden und sich noch auf konkurrierende Materialien wie Kunststoff und Glas erstrecken. Diese konkurrierenden Materialien bilden jedoch keinen Teil des Marktes für Stahl oder Aluminium, und zwar wegen der vollkommen unterschiedlichen stofflichen Eigenschaften, der völlig anderen technischen Einrichtungen zur Befuellung von Glas- oder Kunststoffflaschen und der abweichenden Preise. g) Edelstahl-Flacherzeugnisse: Unterscheidung zwischen warmgewalzten und kaltgewalzten Erzeugnissen (68) Edelstahl lässt sich von Kohlenstoffstahl und von legierten Stahlsorten durch seine physikalischen und chemischen Eigenschaften unterscheiden, insbesondere seine Korrosions- und Hitzebeständigkeit. Dies verschafft ihm eine einzigartige Eignung für bestimmte Einsatzbereiche u. a. in der Verfahrenstechnik, in der Automobiltechnik, für Sanitärprodukte und für Schneidwaren(39). (69) In früheren Entscheidungen hat die Kommission separate relevante Produktmärkte für warmgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse und kaltgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse festgestellt(40). Die Beteiligten weisen darauf hin, dass die Unterschiede zwischen warmgewalzten und kaltgewalzten Edelstahlerzeugnissen wegen technischer Entwicklungen in der Edelstahlbranche insgesamt immer mehr verwischt werden, erkennen jedoch an, dass die Überschneidungen zwischen warmgewalztem und kaltgewalztem Edelstahl bisher begrenzt sind. i) Warmgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse (70) Wie bei warmgewalzten Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnissen hat die Kommission festgestellt, dass wegen der hochgradigen angebotsseitigen Substituierbarkeit zwischen warmgewalztem Breitbandstahl, Schmalbandstahl und Feinblech auch alle warmgewalzten flachen Edelstahlerzeugnisse (ohne Quartoblech) dem gleichen relevanten Produktmarkt zuzurechnen sind. ii) Kaltgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse (71) Kaltgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse (Bandeisen und Feinblech) werden durch Kaltwalzen von warmgewalztem Bandeisen hergestellt. Sie stellen einen separaten relevanten Produktmarkt dar, weil sie sich von warmgewalzten Flacherzeugnissen durch ihre Produkteigenschaften (insbesondere die Oberflächenbeschaffenheit), Anwendungsbereiche und Preise unterscheiden(41). Kaltgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse finden in vielfältigsten Industriezweigen mit Anforderungen Verwendung, die sich auf Folgendes erstrecken(42): 1. Hitze-, Rost- und Säurebeständigkeit (Korrosionsbeständigkeit), 2. die grundsätzliche strukturelle Qualität von Stahl, wie die weitreichende Ziehbarkeit/Schweißfähigkeit und, 3. eine hochentwickelte Oberfläche, die durch Glätte und gutes Aussehen gekennzeichnet ist. (72) Des Weiteren fällt kaltgewalztes Bandeisen unter 500 mm Breite unter den EG-Vertrag und kaltgewalztes Bandeisen über 500 mm Breite unter den EGKS-Vertrag(43). Diese Unterscheidung ist jedoch nicht mehr von Bedeutung, da moderne Kaltwalzwerke zur Erzeugung aller möglichen Breiten über und unter 500 mm in der Lage sind und schmalere Breiten durch Spalten breiteren Materials gewonnen werden können. Die Kommission stellt daher fest, dass die Unterscheidung künstlich ist und dass alle kaltgewalzten Edelstahl-Bandeisen zum gleichen Markt gehören(44). h) Schlussfolgerungen (73) Daher stellt die Kommission fest, dass die folgenden Kategorien die relevanten Produktmärkte darstellen, die bei der wettbewerbsrechtlichen Würdigung der angemeldeten Maßnahme zu berücksichtigen sind: 1. warmgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse, 2. Quartobleche, 3. kaltgewalzte Kohlenstoff-Flachstahlerzeugnisse, 4. nicht kornorientierte Elektrostahlbleche, 5. verzinkter Stahl, 6. organisch beschichteter Kohlenstoffstahl, 7. Verpackungsstahl oder statt dessen separate Märkte für a) Stahl für Getränkeverpackungen und b) Stahl für Nichtgetränkeverpackungen, 8. warmgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse, 9. kaltgewalzte Edelstahl-Flacherzeugnisse. 3. STAHLBETRIEB a) Unterscheidung zwischen Stahlvertrieb einerseits sowie Stahlerzeugung und Direktverkauf von Stahl andererseits (74) Nach Auffassung der Beteiligten stellt der Stahlvertrieb einen separaten Markt gegenüber der Stahlerzeugung und gegenüber dem Direktverkauf durch Stahlerzeuger an Kunden dar. Die Kommission hat in früheren Fällen entschieden, dass Stahlvertriebstätigkeiten einen eigenen Produktmarkt darstellen(45). Der Vertrieb von Stahlerzeugnissen lässt sich von der Erzeugung und dem Direktverkauf von Stahlerzeugnissen durch eine Reihe von Faktoren unterscheiden(46): 1. unterschiedliche Kunden: Die Kunden, die Stahlerzeugnisse über Vertriebskanäle einkaufen, sind normalerweise andere Kunden mit anders gelagerten Anforderungen als die Kunden, die den Direktverkauf nutzen; 2. geringerer Auftragsumfang: Verkäufe ab Werk werden üblicherweise in Dutzenden von Tonnen gemessen, Verkäufe durch Stahl-Servicecenter in Tonnen und Abverkäufe von Großhandelsunternehmen in Hunderten von Kilogramm; 3. Fähigkeit von Vertriebshändlern zur raschen Reaktion auf Kundenanforderungen: Die Lieferzeiten von Stahlwerken bemessen sich üblicherweise in Wochen oder gar Monaten, die von Großhandelsunternehmen in Stunden oder Tagen, und Stahl-Servicecenter bieten üblicherweise Terminlieferungen zu einem bestimmten Tag oder gelegentlich auch zu einer bestimmten Uhrzeit an; 4. Ortsgebundenheit: Vertriebsstellen versorgen im Allgemeinen ihre Kunden nur bis zu einer bestimmten Entfernung von ihrem Standort und 5. Vielzahl von Unternehmen in diesem Geschäft, von integrierten Vertriebshändlern, die zu Stahlkonzernen gehören, bis zu kleinen unabhängigen Firmen. (75) Des Weiteren hat die Kommission festgestellt, dass die Aufgaben von Vertriebsunternehmen vollkommen eigenständig sind und diese keine Verkaufsagenturen darstellen(47), was auch durch den Umstand belegt wird, dass eine große Zahl unabhängiger (nicht integrierter) Stahlhändler in der Gemeinschaft tätig ist. Auch wenn viele Stahlerzeuger über ganz oder teilweise in ihrem Eigentum befindliche Stahlvertriebsunternehmen verfügen, gibt es im Endeffekt einen unabhängigen Sektor, der aus einer großen Zahl von Unternehmen unterschiedlicher Größe und Finanzkraft besteht, die von kleinen Familienbetrieben bis hin zu Tochtergesellschaften großer Industrieunternehmen reichen(48). b) Unterscheidung zwischen verschiedenen Stahlvertriebskanälen (76) Die Beteiligten bringen vor, der

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.