Europäische Union

Beschluss der Kommission vom 23. Dezember 2025 über die staatliche Beihilfe SA.109662 (2024/C) (ex 2020/N), die Frankreich zugunsten von Corsair zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2025)9292)

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe C C/2026/3952 24.7.2026 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2025 über die staatliche Beihilfe SA.109662 (2024/C) (ex 2020/N), die Frankreich zugunsten von Corsair zu gewähren beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen (C(2025)9292) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (C/2026/3952) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2 Unterabsatz 1, gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a, nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den vorstehend genannten Bestimmungen (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen, in Erwägung nachstehender Gründe: 1.   VERFAHREN (1) Die Kommission erhob in ihrem Beschluss vom 11. Dezember 2020 keine Einwände gegen eine geplante Umstrukturierungsbeihilfe für Corsair SAS („Corsair“) in Höhe von 106,7 Mio. EUR („Umstrukturierungsbeihilfe von 2020“), die sich zusammensetzt aus i) Steuerstundungen (in Höhe von 21,9 Mio. EUR), ii) einer Steuergutschrift (in Höhe von 4,8 Mio. EUR), iii) einem zinsvergünstigten Darlehen (in Höhe von 18 Mio. EUR) und iv) einem Beteiligungsdarlehen (in Höhe von 62 Mio. EUR), im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV“) in seiner Auslegung durch die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (im Folgenden „Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien“ (2)) (im Folgenden „Beschluss von 2020“ (3)) (4). (2) Am 27. September 2023 übermittelte Frankreich der Kommission auf der Grundlage von Abschnitt 7.2.2 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien einen Antrag auf Änderung des durch den Beschluss von 2020 genehmigten Umstrukturierungsplans. Gemäß dem Beschluss von 2020 wäre dieser Umstrukturierungsplan (im Folgenden „Umstrukturierungsplan 2020“) innerhalb eines Zeitraums bis zum … umzusetzen gewesen. Am 29. November und 15. Dezember 2023 übermittelten die französischen Behörden zusätzliche Informationen zu der Änderung des Umstrukturierungsplans 2020 für Corsair. Dem Antrag auf Änderung des Umstrukturierungsplans war ein aktualisierter Umstrukturierungsplan beigefügt, der anschließend noch mehrmals überarbeitet wurde („geänderter Umstrukturierungsplan“, siehe Erwägungsgründe 30 und 31). (3) Die Kommission beschloss am 5. Februar 2024 die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens in Bezug auf die Änderung der Beihilfe und des Umstrukturierungsplans für Corsair (5) (im Folgenden „Einleitungsbeschluss“). Am 24. Mai 2024 übermittelten Corsair und drei weitere Beteiligte, nämlich zwei Wettbewerber von Corsair — Air Austral und Groupe Dubreuil Aéro (GDA) — sowie der ehemalige Anteilseigner von Corsair, Diamondale Limited, der Kommission ihre Stellungnahmen zu dem Einleitungsbeschluss. (4) Die Kommission leitete diese Stellungnahmen am 19. Juni 2024 an die französischen Behörden weiter, die mit Stellungnahmen vom 26. Juli 2024 darauf antworteten. Im Anschluss übermittelte GDA am 22. November 2024 eine weitere Stellungnahme, die am 17. Dezember 2024 an die französischen Behörden weitergeleitet wurde. Daraufhin übermittelten die französischen Behörden am 19. Januar 2025 ihre Kommentare, deren Inhalt in zwei Sitzungen mit der Kommission am 20. und 23. Januar 2025 geklärt wurde. Die französischen Behörden übermittelten anschließend am 23. Januar, 10. Februar und 3. März 2025 zusätzliche Stellungnahmen sowie Antworten auf die Fragen der Kommission. (5) Am 19. Juni 2024 übermittelte die Kommission den französischen Behörden Fragen zu den zusätzlichen Beihilfen, die Corsair während des Umstrukturierungszeitraums gewährt wurden. Die französischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 26. Juli und 16. Dezember 2024. (6) Des Weiteren hielt die Kommission mehrere Sitzungen mit den französischen Behörden ab, so am 7. November, 6. und 17. Dezember 2024 sowie am 10. und 29. Januar, 14. Februar und am 3. und 19. März 2025. (7) Mit Beschluss vom 11. April 2025 (6) weitete die Kommission das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf die Änderung der Beihilfe und des Umstrukturierungsplans aus, da die französischen Behörden und die Beteiligten neue sachliche Umstände geltend gemacht hatten, die in dem Einleitungsbeschluss nicht berücksichtigt wurden und eine Ausweitung des förmlichen Prüfverfahrens rechtfertigten (im Folgenden „Ausweitungsbeschluss“). (8) Am 20. Mai 2025 übermittelten die französischen Behörden der Kommission den geprüften Abschluss von Corsair für das am 30. September 2024 abgeschlossene Geschäftsjahr. (9) Am 23. Mai 2025 legten Corsair und GDA ihre Stellungnahmen zum Ausweitungsbeschluss vom 11. April 2025 vor. Ein weiteres Unternehmen, das anonym bleiben möchte, übermittelte am 2. Juni 2025 eine Stellungnahme. Die Kommission leitete diese Stellungnahmen am 6. Juni 2025 an die französischen Behörden weiter, die am 17. Juni 2025 darauf antworteten. (10) Am 30. Mai 2025 legten die französischen Behörden der Kommission eine aktualisierte Fassung des geänderten Umstrukturierungsplans für die Gesellschaft sowie die zugehörigen Anhänge vor. (11) Am 27. Juni 2025 übermittelte die Kommission den französischen Behörden weitere Fragen zu den zusätzlichen Beihilfen, die Corsair während des Umstrukturierungszeitraums gewährt wurden, sowie zu der Flottengröße und deren Entwicklung in den Jahren 2023 und 2024. Die französischen Behörden beantworteten diese mit Schreiben vom 11. Juli 2025. (12) Am 4. November 2025 forderte die Kommission die französischen Behörden zur Vorlage von Unterlagen auf und übermittelte weitere Fragen zu der Finanzierung des Umstrukturierungsplans. Die französischen Behörden antworteten mit Schreiben vom 10., 17. und 20. November 2025. Am 10. Dezember 2025 richtete die Kommission ein weiteres Ersuchen in Zusammenhang mit dem geänderten Umstrukturierungsplan an die französischen Behörden. Die französischen Behörden kamen diesem am 15. Dezember 2025 mit einer Aktualisierung des Umstrukturierungsplans nach. (13) Des Weiteren hielt die Kommission mit den französischen Behörden mehrere Sitzungen zu den verschiedenen Themen ab, insbesondere am 28. April, 15. Mai, 17. Juni, 27. Juni und 17. September sowie am 10. und 12. Dezember 2025. 2.   DER BEIHILFEEMPFÄNGER 2.1.   Geschäftstätigkeit von Corsair (14) Corsair ist eine Vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht (SAS) mit einem Gesellschaftskapital von 5 000 000,00 EUR und Gesellschaftssitz am Flughafen Pôle Caraïbes, Zone de Fret, 97139 Les Abymes, Guadeloupe, Frankreich. Sie ist im Handels- und Gesellschaftsregister von Pointe-à-Pitre unter der Nummer 328 621 586 eingetragen. (15) Seit Ende 2020 werden die Anteile an Corsair vollständig von der Holdinggesellschaft Outre-Mer R-Plane (OMRP) (7) gehalten. (16) Ende September 2023 verfügte Corsair über eine Flotte von neun Flugzeugen, hauptsächlich für die Strecken in die französischen Gebiete in äußerster Randlage in der Karibik (Martinique, Guadeloupe) und im Indischen Ozean (Réunion, Mayotte) sowie u. a. nach Kanada. Weitere Fluggesellschaften, die dieselben Strecken bedienen, sind Air France, Air Austral sowie Groupe Dubreuil Aéro, zu der die Fluggesellschaften Air Caraïbes und French Bee gehören. (17) Gemäß dem Beschluss von 2020 musste der Umstrukturierungsplan 2020, mit dem die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederhergestellt werden sollte, innerhalb eines Zeitraums bis … von Corsair umgesetzt werden. 2.2.   Schwierigkeiten von Corsair (18) In ihrem Antrag auf Änderung des Umstrukturierungsplans 2020 legten die französischen Behörden dar, dass der Geschäftsplan, der dem Umstrukturierungsplan 2020 zugrunde gelegt worden war, auf Annahmen beruhte, die sich nicht bestätigt haben, und dass Ereignisse, deren Ausmaß nicht vorhersehbar war, sich besonders negativ auf Corsair ausgewirkt haben. (19) Die französischen Behörden führten zunächst an, dass unter den Schwierigkeiten, die Corsair seit der Genehmigung des Umstrukturierungsplans 2020 zu bewältigen hatte, vor allem die bis zum Beginn des Geschäftsjahres 2022/2023 aufrechterhaltenen Gesundheitsschutzmaßnahmen die Geschäfts- und Finanzlage von Corsair sehr stark beeinträchtigt haben. (20) Die Geschäftstätigkeit von Corsair wurde nämlich bis März 2022 durch die bestehenden Beschränkungen oder sogar zeitweiligen Verbote von Flügen zwischen dem französischen Mutterland und bestimmten überseeischen Departements und Gebieten (wie den Antillen und Réunion) infolge des erneuten Anstiegs der COVID-19-Fälle und der Schwierigkeiten beim Einsatz des Impfstoffs in diesen Gebieten aufgrund der Zurückhaltung der Bevölkerung besonders erschwert, oder ihre Ausübung war sogar unmöglich, und dies in den folgenden Zeiträumen: a) Ab November 2020 wurden im französischen Mutterland und insbesondere auf den Antillen und Réunion wiederholt Lockdowns verhängt, nämlich in den Zeiträumen November-Dezember 2020, April-Mai 2021 sowie auf den Antillen und Réunion erneut im Juli-August 2021, b) Reisen im französischen Mutterland, auf den Antillen und auf Réunion wurden im Zeitraum Februar-Mai 2021 streng auf Reisen aus zwingenden Gründen beschränkt, wobei das Erfordernis zwingender Gründe für nicht geimpfte Personen bis Mai 2022 aufrechterhalten wurde, c) durch die Welle der Omikron-Variante Ende 2021 wurden die Beschränkungen für diese Reiseziele — ebenso wie für Mauritius, das für einige Tage als „scharlachrot“ eingestuft wurde — nochmals verschärft, was zu Stornierungsspitzen und einem Buchungseinbruch führte, d) die Flüge nach Kanada konnten erst im Juni 2022 wieder aufgenommen werden, da die sehr strengen Reisebeschränkungen bis zum Frühjahr 2022 aufrechterhalten wurden. (21) Die französischen Behörden legten des Weiteren dar, dass die Geschäftstätigkeit von Corsair zwischen November 2021 und Januar 2022 auch durch die sozialen Bewegungen auf den Antillen infolge der Einführung einer Impfpflicht für Pflegekräfte und der Auferlegung des „Gesundheitspasses“ für verschiedene öffentliche Bereiche beeinträchtigt wurde. (22) Die französischen Behörden zogen den Schluss, dass die Gesellschaft Corsair, die bereits zum Jahresende 2021 mit einer Rückkehr zu normalen Marktbedingungen gerechnet hatte, angesichts dieser Umstände Ergebnisse verzeichnete, die von den Prognosen des ursprünglichen Geschäftsplans abwichen. (23) Den französischen Behörden zufolge führten außerdem die Krise im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und die dadurch entstandene globale Inflationslage zu einem sehr starken Kostenanstieg bei der Wiederaufnahme der normalen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, durch i) den sehr starken Anstieg des Kerosinpreises, dessen höchstes Niveau bei mehr als 1 200 USD/t lag — im Vergleich zu den ursprünglich im Geschäftsplan angesetzten (500-900) USD/t — und ii) die Abschwächung des Euro gegenüber dem US-Dollar, da der ursprüngliche Geschäftsplan auf der Grundlage eines EUR/USD-Wechselkurses von (0,9-1,3) im Vergleich zu dem im Oktober 2022 erreichten niedrigsten Stand von 0,97 erstellt worden war. (24) In diesem Zusammenhang stellten die französischen Behörden klar, dass die Kerosinkosten in dem im Dezember 2023 vorgelegten ursprünglichen geänderten Umstrukturierungsplan mit Kosten in Höhe von (100-180) Mio. EUR für … angesetzt waren und dass der Anstieg des Kerosinpreises sowie der gegenüber dem US-Dollar schwache Euro in diesem Zeitraum zu zusätzlichen Kosten in Höhe von rund (80-120) Mio. EUR pro Jahr allein bei diesem Posten geführt haben. (25) Darüber hinaus machten die französischen Behörden geltend, dass die Gesellschaft zwar teilweise ihre Preise erhöhen konnte, um diese Situation (in Zusammenhang mit der allgemeinen inflationären Auswirkung auf alle Kosten der Gesellschaft) weiterzugeben, dass dies aber zum einen nur zu einem teilweisen Ausgleich führte und dass diese Kompensation durch Preiserhöhung zum anderen bei den meisten Flugtickets nicht angewandt werden konnte, da diese mehrere Monate vor dem Flug verkauft worden waren. Somit konnte der drastische Kostenanstieg, der infolge der Krise im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine zu verzeichnen war, nicht unmittelbar durch die Flugticketpreise weitergegeben werden, sondern erforderte eine gewisse Umsetzungszeit. (26) In diesem Zusammenhang und auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen verwiesen die französischen Behörden im September und Dezember 2023 darauf, dass Corsair einem starken Liquiditätsdruck ausgesetzt war und die operative Marge im Zeitraum von 2020 bis 2023 einen Nettorückgang von (170-220) Mio. EUR im Vergleich zu dem Umstrukturierungsplan 2020 verzeichnete, und dies trotz der Bemühungen des Unternehmens, die Fixkosten in diesem Zeitraum um (10-25) Mio. EUR zu senken, und trotz der ergänzenden Unterstützungsmaßnahmen des französischen Staates zugunsten des gesamten Sektors, die für Corsair in dem genannten Zeitraum eine positive Auswirkung in Höhe von (20-40) Mio. EUR hatten. (27) Die französischen Behörden legten des Weiteren dar, dass aufgrund der schlechteren finanziellen Leistungsfähigkeit infolge der neuen Schwierigkeiten, die Corsair seit dem Beschluss über die Umstrukturierungsbeihilfe vom Dezember 2020 zu bewältigen hatte und die in den Erwägungsgründen 18 bis 25 angeführt sind, das Betriebsergebnis der Gesellschaft … am Ende des Geschäftsjahres … (das im September … endete) … betrug, ... das Eigenkapital, das zu diesem Zeitpunkt … betrug, und dass Corsair daher auf der Grundlage des von der Gesellschaft erstellten aktualisierten Geschäftsplans nicht mehr in der Lage war, den Umstrukturierungsplan 2020 einzuhalten. (28) Darüber hinaus wiesen die französischen Behörden darauf hin, dass der Treibstoffpreis und die Euro-Dollar-Parität im Zeitraum 2022/2023 weiterhin eine hohe Volatilität aufwiesen. Sie verwiesen außerdem auf den inflationsbedingten Anstieg aller angeführten Kosten, insbesondere derjenigen für die Wartung der Flugzeuge und ihrer Motoren (…) sowie für das Catering (…) im Zeitraum 2022/2023. (29) Angesichts der vorstehenden Ausführungen änderte der französische Staat somit am 15. Dezember 2023 seinen Antrag auf Änderung des Umstrukturierungsplans 2020 auf der Grundlage von Abschnitt 7.2.2 der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien. 3.   DER GEÄNDERTE UMSTRUKTURIERUNGSPLAN 3.1.   Annahmen des geänderten Umstrukturierungsplans (30) Seit dem 15. Dezember 2023 wurde der geänderte Umstrukturierungsplan von den französischen Behörden mehrmals aktualisiert, wobei die Entwicklung der Geschäftstätigkeit von Corsair sowie die geopolitischen und makroökonomischen Entwicklungen der letzten zwei Jahre berücksichtigt wurden. (31) Die letzte Fassung des geänderten Umstrukturierungsplans wurde am 23. Mai 2025 verabschiedet. Diese Fassung des Plans ist dem als „Term Sheet über die Gestaltung des Umstrukturierungsplans von Corsair“ bezeichneten Schlichtungsprotokoll beigefügt, das am 7. November 2025 von Corsair, den französischen Behörden, den neuen Investoren, und den ausscheidenden Investoren unter der Aufsicht der Ad-hoc-Beauftragten, die durch eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen eines Präventionsverfahrens vor dem Tribunal Mixte de Commerce de Pointe-à-Pitre ernannt wurden, und des Comité Interministeriel de Restructuration Industrielle (Interministerieller Ausschuss für die Umstrukturierung der Industrie, CIRI) unterzeichnet wurde (im Folgenden „Term Sheet“). Dieser Plan stützt sich auf die folgenden wesentlichen Annahmen, die von den französischen Behörden zuletzt am 15. Dezember 2025 auf aktuellen Stand gebracht wurden: a) Ende aller Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Gesundheitskrise und ein über dem Niveau von 2019 liegender Markt ab 2025, b) tatsächliche Ergebnisse (deren Abschlussprüfung noch nicht erfolgt ist, die aber von den französischen Behörden übermittelt wurden) von Corsair für das am 30. September 2025 abgeschlossene Geschäftsjahr 2024-2025, die eine Wiederherstellung der Rentabilität mit einem Nettoergebnis von … Mio. EUR belegen, c) aktualisierte Treibstoffkosten, die ab April 2025 mit (600-900) USD/t angesetzt wurden, gegenüber durchschnittlich etwa (500-800) USD/t seit September 2024, d) Stand des USD/EUR-Wechselkurses von (0,9-1,3), d. h. etwas höher als seit April 2025, e) Abschluss der vollständigen Erneuerung der Flotte von Corsair im Januar 2025 mit … Airbus A330-NEO, sodass alle Ziele von Corsair nun mit dem Airbus A330-NEO angeflogen werden, der über drei Reiseklassen mit insgesamt 343 Sitzen (20 Sitze in der Business Class, 21 Sitze in der Premium Class und 302 Sitze in der Economy Class) verfügt, f) Verkauf des Flugzeugs … am … an (…) zu einem geschätzten Betrag von (25-45) Mio. EUR sowie Verpflichtung der Anteilseigner zu einer Zuführung in Höhe von (25-45) Mio. EUR gemäß Abschnitt B des Term Sheet, wonach i) Blue Sky Holding (8), die Gruppe Advens-Geocoton (9) und SEMPAT (10) einen Gesamtbetrag in Höhe von (10-40) Mio. EUR (jeweils (5-30) Mio. EUR, (0-5) Mio. EUR bzw. 3 Mio. EUR) als Kapital oder, im Falle des Bedarfs vor der Annahme des Beschlusses durch die Kommission, durch Bereitstellung in Form von Zwischenfinanzierungen zur Deckung des Liquiditätsbedarfs von Corsair bis zur Durchführung der Umstrukturierung (mit anschließender Kapitalisierung) bereitgestellt haben und ii) die Gruppe Advens-Geocoton sich zudem verpflichtet hat, für Corsair spätestens fünf Arbeitstage nach dem Beschluss der Europäischen Kommission eine zweite Zwischenfinanzierung in Höhe von (5-30) Mio. EUR bereitzustellen. Diese Zwischenfinanzierungen in Höhe von insgesamt (20-60) Mio. EUR (11) werden im Rahmen der Kapitalerhöhungen, die nach dem Genehmigungsbeschluss (einschließlich einer mit Auflagen verbundenen Entscheidung) der Europäischen Kommission erfolgen sollen, in das Kapital von Corsair eingebracht, g) Begrenzung der Flotte auf neun Flugzeuge während der gesamten Laufzeit des geänderten Umstrukturierungsplans (Einbindung des zehnten Flugzeugs erst ab dem …), h) teilweise Streichung der unrentabelsten Flüge (Reduzierung der Zahl der Flugstunden um … % im Vergleich zum Geschäftsjahr …), um eine bessere Auslastung und einen Anstieg des durchschnittlichen Ticketwerts zu ermöglichen, i) Ausbau des Angebots von/nach Mauritius im Jahr 2025, … infolge der Entscheidung, sich auf Afrika zu konzentrieren (in der Erwägung, dass eine nur saisonale Bedienung dieser Strecke langfristig nicht rentabel ist), j) ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung des „RASK“ (12), die eine Steigerung des RASK um … % innerhalb einer bestimmten Frist ermöglichen, k) Verbesserung der Nebeneinkünfte auf der Grundlage eines Vergleichs mit der übrigen Branche, l) Verbesserung des Ertragsmanagements durch die Umsetzung ergänzender Maßnahmen, wie insbesondere die Öffnung und Schließung von Klassen durch die Vereinheitlichung der Flotte, m) Verbesserung der Prognosen, indem in das Basisszenario ein positiver Effekt von … % in Bezug auf den Umsatz im Personenluftverkehr im Jahr … und von … % im Jahr … einbezogen wird. Diese Erhöhung der Verkaufspreise ergibt sich aus der kombinierten Wirkung der Erhöhung des Anteils der Sitzplätze in den vorderen Kabinen und der Neugestaltung des Flugplans, die eine teilweise Streichung der am wenigsten rentablen Flüge ermöglicht (vgl. oben), n) ergänzende Sparmaßnahmen, wie z. B. die Neuverhandlung struktureller Verträge (Mieten, Wartung und Instandhaltung usw.), eine Senkung der Marketingkosten, die Untervermietung von Motoren und den Verkauf von Leistungen der technischen Leitung, o) Rationalisierung der Personalkosten, vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklung der Zusammensetzung des Flugpersonals. (32) Die französischen Behörden fügen hinzu, dass die Einnahmen von Corsair — zusätzlich zu diesen Annahmen — wahrscheinlich noch durch ein „Einsteiger“-Image beeinträchtigt werden, das durch einen hohen Anteil subventionierter Flugtickets, einen Ruf als „Charterfluggesellschaft“, eine nicht den neuesten Standards entsprechende Bordausstattung (z. B. Bildschirme) und eine nicht homogene Flugzeugflotte geprägt ist. Mit einer moderneren Flotte, wie der heutigen Flotte von Corsair, ist es daher möglich, Flugtickets zu höheren Preisen zu verkaufen und die Auslastung zu erhöhen, wenn sich die Kundenwahrnehmung verbessert. Im Übrigen verweisen die französischen Behörden darauf, dass sich diese Entwicklung zu einem anderen Image als dem einer bloßen „Charterfluggesellschaft“ bereits in positiven Kunden-Feedbacks auf die mit den neuen Flugzeugen durchgeführten Flüge und in der Verleihung des Titels „Meilleure compagnie aérienne de loisirs“ (beste Fluggesellschaft für Freizeitflüge) in Frankreich an Corsair bei den World Airline Awards 2024 niederschlägt. Frankreich weist darauf hin, dass — auch wenn dies in dem geänderten Umstrukturierungsplan, wie er der Kommission vorgelegt wurde, nicht ersichtlich ist — die Auswirkungen dieser Bedienung eines höheren Marktsegments auf die Tarife und die Auslastungsgrade schrittweise eintreten sollten, da sich die Reisenden des Qualitätsanstiegs bewusst werden und sich ihre Präferenzen verändern. 3.2.   Finanzierung des geänderten Umstrukturierungsplan (33) In ihrem Beitrag vom 27. September 2023 schlugen die französischen Behörden vor, dass sich der geänderte Umstrukturierungsplan über einen Zeitraum von … bis … erstrecken sollte. Den von den französischen Behörden am 15. Dezember 2023 vorgelegten Unterlagen ist dagegen zu entnehmen, dass der für den geänderten Umstrukturierungsplan vorgesehene zusätzliche Zeitraum höchstens … (und nicht mehr …) beträgt, d. h. höchstens bis zum … dauert. (34) In der Folge setzten die französischen Behörden die Kommission im Zuge der verschiedenen Fassungen des geänderten Umstrukturierungsplans davon in Kenntnis, dass der Umstrukturierungszeitraum nunmehr endgültig am 30. September 2026 endet. (35) Unter Bezugnahme auf diese Grundlage stützt sich der geänderte Umstrukturierungsplan vom 23. Mai 2025, der am 15. Dezember 2025 nochmals aktualisiert und der Kommission von den französischen Behörden als letzte und bei der Beurteilung zu berücksichtigende Fassung übermittelt wurde, im Wesentlichen auf die folgenden finanziellen Annahmen: a) zunächst eine anhaltende Steigerung der finanziellen Leistungsfähigkeit (die es ermöglichen sollte, ein Betriebsergebnis von … Mio. EUR bis … zu erreichen) und der Finanzströme, die während der Laufzeit des geänderten Umstrukturierungsplans generiert werden, und dies durch i) das optimierte kommerzielle Angebot infolge der höheren Anzahl an Flugrotationen, die mit einer nunmehr vollständig erneuerten und homogenen Flotte bedient werden, ii) Umstrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen und (iii) die Auswirkung zusätzlicher Maßnahmen zur Rentabilitätsverbesserung, b) vollständig erneuerte Flotte von neun Flugzeugen, Schließung defizitärer Strecken und Ersetzung durch neue Strecken nach Afrika, c) außerdem externe finanzielle Zuwendungen in Form von frischem Geld externer Investoren in Höhe von 145,4 Mio. EUR (13) einerseits sowie einer finanziellen Unterstützung des französischen Staates in Höhe von insgesamt 87,8 Mio. EUR andererseits. 3.2.1.   Beschreibung der Finanzierungen (36) Die französischen Behörden führen aus, dass es sich — wie in der nachstehenden Tabelle 1 dargelegt– um private Finanzzuführungen handelt, die hauptsächlich in folgenden Formen bereitgestellt werden: i) Zuführung in Höhe von … Mio. EUR durch Blue Sky Holding, ii) Zuführung eines neuen externen Investors (französisches Unternehmen Advens-Geocoton) als neuer Anteilseigner in Höhe von … Mio. E

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.