Europäische Union

2004/135/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. September 2001 zu Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2432 — Grupo Villar Mir/EnBW/Hidroeléctrica del Cantábrico) (Text von Bedeutung für den EWR.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 2861)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0135. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ktes von anderen europäischen Stromnetzen außerhalb der Iberischen Halbinsel aufrechterhalten. Die Folge ist in beiden Fällen die Konsolidierung des bestehenden beherrschenden Duopols auf dem spanischen Strommarkt, das vor potenziellem Wettbewerb durch Betreiber aus anderen europäischen Ländern außerhalb der Iberischen Halbinsel über die Eintrittsbarriere einer beschränkten internationalen Verbundkapazität ohne reale Möglichkeiten eines späteren wesentlichen Ausbaus geschützt bliebe. (68) In ihren Antworten auf die Beschwerdepunkte betonen EnBW und Grupo Villar Mir, dass laut Fusionskontrollverordnung ein Unternehmenszusammenschluss nicht als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar zu erklären ist, wenn eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung dritter Parteien, die nicht mit den durch den Zusammenschluss betroffenen Parteien identisch sind, verstärkt wird und verweisen in diesem Zusammenhang auf verschiedene Urteile der Gerichte der Gemeinschaft und auf Entscheidungen der Kommission(31). (69) Dennoch gibt es, wie es auch die Parteien in ihrer Argumentation anführen, einen Präzedenzfall in der Praxis der Kommission, und zwar die Entscheidung Exxon/Mobil(32), in der die Verstärkung einer beherrschenden Stellung dritter Parteien, die nicht mit den vom untersuchten Fusionsvorhaben betroffenen Parteien ident sind, gewürdigt wurde. Die Parteien argumentieren jedoch, dass in diesem Fall verschiedene strukturelle Verbindungen zwischen dem vom Zusammenschluss betroffenen Unternehmen und dem beherrschenden Unternehmen bestanden, während es laut EnBW im angemeldeten Vorhaben keine strukturellen oder andere Verbindungen zwischen Hidrocantábrico und anderen Mitgliedern des Duopols gebe. (70) Das Prüfverfahren und insbesondere die von den spanischen Behörden übermittelten Unterlagen haben jedoch gezeigt, dass in der gegenständlichen Sache sehr wohl auch verschiedene strukturelle Verbindungen zwischen den anmeldenden Parteien (und EDF als Unternehmen, das die gemeinsame Kontrolle über eines dieser Unternehmen ausübt) und den Mitgliedern des Duopols vorliegen. Dabei handelt es sich um: - Miteigentum an Kraftwerken, wie dem von Trillo; - Aktienbeteiligung am Anbieter Elcogas S.A., an dem Hidrocantábrico [3-5]* % des Kapitals hält und Endesa und Iberdrola Eigentümer zu 37,93 % bzw. zu 11,10 % sind; EDF hält [25-30]* %; - Beteiligung der vier größten spanischen Erzeuger am Kapital der OMEL zu jeweils 5,71 %; - Beteiligung der vier größten spanischen Erzeuger am Kapital der REE zu jeweils 10 %. (71) Unabhängig von den obigen Ausführungen ist schließlich hinzuzufügen, dass es entgegen den Angaben der Parteien nicht unbedingt erforderlich ist, dass im Fall eines Unternehmenszusammenschlusses, der eine Stärkung einer beherrschenden Stellung nicht am Zusammenschluss beteiligter Dritter bedingt, die betreffenden Dritten wesentliche strukturelle Verbindungen mit den anmeldenden Unternehmen haben. Die Parteien leiten dieses Erfordernis aus der erwähnten Entscheidung in der Sache Exxon/Mobil ab. Diese Entscheidung nimmt vielmehr den Grundsatz auf, nach dem die Anwendung der Fusionskontrollverordnung auf die Stärkung einer beherrschenden Stellung ausgedehnt wird, an der die Parteien des Zusammenschlusses nicht beteiligt sind, ohne dies jedoch an eine Bedingung zu knüpfen(33). Artikel 2 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung legt Folgendes fest: "Zusammenschlüsse, die eine beherrschende Stellung begründen oder verstärken, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindert würde, sind für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären." Die Bestimmung stellt einen kausalen Zusammenhang zwischen dem in Rede stehenden Zusammenschluss und (der Begründung oder) Verstärkung einer beherrschenden Stellung her. Nichts in der zitierten Textstelle lässt den Schluss zu, dass die anmeldenden Parteien unbedingt selbst an dieser beherrschenden Stellung teilnehmen oder dass sie wesentliche oder bedeutende Verbindungen mit den Dritten, die diese Stellung einnehmen, unterhalten müssen. Schließlich sind wir unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen der Ansicht, dass aus der zitierten Textstelle hervorgeht, dass Zusammenschlüsse, die eine beherrschende Stellung verstärken und ein Hindernis für den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt darstellen können, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind, unabhängig davon, ob diese beherrschende Stellung von den am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen, von Unternehmen, die strukturell mit ihnen verbunden sind, oder von dritten Unternehmen eingenommen wird. (72) Abschließend führt EnBW aus, dass es im spanischen und europäischen Wettbewerbsrecht Alternativen für die gemeinschaftliche Kontrolle von Zusammenschlüssen gibt, mit denen gegen einen möglichen Missbrauch durch die Mitglieder eines Duopols vorgegangen werden kann. Wie die Kommission bereits früher feststellen konnte(34), richtet die Fusionskontrollverordnung ein strukturelles Kontrollsystem zur Verhinderung der Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung und nicht ein Kontrollsystem zur Verhinderung eines etwaigen Missbrauchs ein. 1. Es bestehen Anreize für den Zutritt von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Unternehmen zum spanischen Markt (73) Wie bereits weiter oben erwähnt, bietet der spanische Elektrizitätsmarkt auf Großhandelsebene attraktive Preise für Unternehmen, die in anderen Staaten ansässig sind. Das für zugelassene Kunden geltende Preisniveau liegt im Allgemeinen mehr als 30 % über dem Preisniveau, das in anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Deutschland üblich ist. (74) Weiterhin ist festzuhalten, dass Spanien ein traditionelles Nettoeinfuhrland für Strom ist. Dies erklärt sich erstens durch die installierte Produktionskapazität und die in Spanien vorherrschende besondere Mischung aus Energieträgern, die der Stromerzeugung dienen (den Erzeugungsmix) und zweitens damit, dass die Nachfrage nach Strom in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist, wobei die durchschnittliche Zuwachsrate bei 5-7 % lag. Auch mit der Errichtung neuer Kraftwerke konnte man diese höhere Nachfrage nicht decken. Die Untersuchung hat außerdem gezeigt, dass die Nachfrage in den kommenden Jahren weiterhin mit Zuwachsraten von über 3 % steigen wird(35). (75) Gemäß den derzeit in Spanien geltenden Rechtsvorschriften dürfen ausländische Versorger Strom direkt an das Pool oder an zugelassene Kunden, Stromerzeugungsunternehmen oder Energiehändler verkaufen. Das Poolsystem lässt mit seiner derzeitigen Beschaffenheit insbesondere zu, dass die betroffenen Betreiber ihren Stromabsatz in Spanien ausbauen, ohne gezwungen zu sein, vorher Erzeugungskapazitäten im Land zu erwerben. (76) Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat klar bestätigt, dass unter den Betreiber jenseits der Pyrenäen Anreize für den Zutritt zum spanischen Markt bestehen. Gleichzeitig wird darin gezeigt, dass trotz dieser Anreize die Anbieter mit Schwierigkeiten aufgrund der schwachen Verbundkapazitäten zwischen Spanien und seinen Nachbarländern, insbesondere Frankreich, konfrontiert sind. Auf diesen Aspekt wird weiter unten eingegangen werden. An dieser Stelle genügt es sowohl als Nachweis der Anreize für die Betreiber als auch hinsichtlich der Schwierigkeiten aufgrund der schwachen Verbundkapazität festzuhalten, dass die tägliche Nachfrage der europäischen, außerhalb der Iberischen Halbinsel ansässigen Stromunternehmen für die Zuteilung von Verbundkapazitäten mit Spanien das siebenfache der derzeit verfügbaren physischen Verbundkapazität beträgt. 2. EDF ist der wichtigste potenzielle Wettbewerber der spanischen Stromerzeugungsunternehmen (77) EDF ist in seiner derzeitigen Eigenschaft als ausländischer Anbieter der wichtigste potenzielle Wettbewerber der spanischen Stromerzeugungsunternehmen. Dies liegt in erster Linie daran, dass das Unternehmen über eine große Stromerzeugungskapazität in Frankreich verfügt, die durch niedrige variable Kosten gekennzeichnet ist, was zum Großteil auf seine Erzeugungskapazitäten im Kernenergiebereich zurückzuführen ist. EDF ist in der Lage, den spanischen Großhandelsmarkt zu Schwachlastzeiten und zu Zeiten mittlerer Nachfrage mit Strom zu versorgen. Diese Art von Erzeugungskapazität ist besonders günstig, wenn eine kontinuierliche und langfristig anhaltende Versorgung gewünscht ist. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über beträchtliche finanzielle Mittel, die es ihm ermöglichen, auf anderen Strommärkten außerhalb seines Heimatmarkts als Wettbewerber aufzutreten, ohne sich auf diesen niederlassen zu müssen. (78) EDF hat in den letzten Jahren eine Politik der Stromausfuhr in andere europäische Länder entwickelt. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass Frankreich aufgrund seiner Verbundleitungen mit dem Vereinigten Königreich, Belgien, Deutschland, der Schweiz und Italien eine strategische Position auf dem liberalisierten europäischen Markt einnimmt. Alle anderen, in einem dieser Länder oder jenseits ihrer Grenzen ansässigen Stromerzeuger, die Strom nach Spanien einführen möchten, müssen dies über das französische Übertragungsnetz und die französischen Verbundleitungen tun, was sie in eine strategisch weniger günstige Lage versetzt. (79) Derzeit betragen die Stromumsätze der EDF ungefähr [5]* % des gesamten Umsatzes im spanischen Pool (einschließlich des langfristigen Vertrags von EDF und REE), während alle Einfuhren und internationalen Handelsgeschäfte ungefähr 5 % des Gesamtumsatzes auf dem Großhandelsmarkt ausmachen. Zu diesem Umsatz hat, wie bereits erwähnt, wesentlich beigetragen, dass EDF schon immer einen überaus großen Anteil an der Verbundkapazität an der französisch-spanischen Grenze nutzte. Dies hat auch dazu beigetragen, einen kontinuierlichen Stromfluss zu einem konstanten Preis zu sichern. (80) Schließlich ist hervorzuheben, dass die geografischen Nähe zwischen dem angestammten Markt der EDF und Spanien einen wesentlichen Vorteil für das Unternehmen darstellt. Die EDF genießt, was die Erzeugungskapazität anbelangt, nahezu eine Monopolstellung in Frankreich. Auf dem französischen Markt ist es kaum möglich, dass ausländische Wettbewerber Strom von EDF kaufen. Somit müssen sie den Strom aus anderen Ländern beziehen und folglich die notwendigen Maßnahmen treffen, um die Übertragung dieses Stroms über das französische Leitungsnetz bis zur spanisch-französischen Grenze zu sichern. Wie bereits in den Antworten der Wettbewerber im Rahmen der von den Dienststellen der Kommission durchgeführten Untersuchung betont wurde, scheint es in Südfrankreich häufig zu Verbindungsproblemen zu kommen, weshalb die RTE den Nutzern des Übertragungsnetzes oft Engpasstarife oder -zuschläge verrechnet. Die ausländischen Stromversorger müssen daher zum Zeitpunkt, wenn sie ihre Angebote legen, die Einberechnung dieser Kosten berücksichtigen, was sich bei Abschluss von Lieferungsverträge mehrere Monate im Voraus als besonders kompliziert erweist. Dies beeinträchtigt die Rentabilität der Stromausfuhrgeschäfte dieser Anbieter. Für die EDF hingegen ist die Situation günstiger, solange sie in Hinblick auf den Informationszugang und ihre eigene Produktionsdynamik vergleichsweise einen Vorteil hat, wodurch Engpasszuschläge verhindert oder minimiert und Angebote zu niedrigeren und zu einem früheren Zeitpunkt vorhersehbaren Preisen gelegt werden können. 3. Vor dem geplanten Zusammenschluss bestanden für EDF klare Anreize, ihre Ausfuhren nach Spanien zu erhöhen und deshalb den Ausbau der Verbundkapazität zu unterstützen (81) Das Verhalten der EDF in der Vergangenheit zeugt von ihrem Interesse, die Präsenz des Unternehmens auf dem spanischen Markt zu erhöhen. Die Untersuchung hat gezeigt, dass das französische Unternehmen eindeutig zu erkennen gab, die Verbundkapazität zwischen Spanien und Frankreich ausbauen zu wollen, um die Möglichkeiten für eine Steigerung seiner Ausfuhren auf die Iberische Halbinsel zu verbessern. Nicht zu vergessen ist, dass die Unterzeichnung des ursprünglichen Vertrags für die Verbindung Aragón-Cazaril darauf hinweist, dass zu den strategischen Zielen der EDF der Bau einer dritten Verbindungsleitung an der spanisch-französischen Grenze zählte, mit der die Verbundkapazität um 1200 MW erhöht werden könnte. EDF arbeitete für annähernd zehn Jahren mit enormen personellen und finanziellen Mitteln an diesem Projekt in allen seinen Phasen - Planung, Engineering, Genehmigungsverfahren - mit. Seine Blockierung im Jahr 1996 bedeutet nicht, dass die EDF kein wirtschaftliches Interesse mehr daran hat, die Verbundkapazitäten mit Spanien erheblich auszubauen. Die Merkmale des spanischen Marktes und der EDF sowie auch deren Position auf dem französischen Markt begünstigten dieses Interesse. Die bereits erwähnten Gründe für die Blockierung hatten nichts mit den Anreizen für den französischen Hersteller zu tun, sondern mit bestimmten externen Faktoren, die die französischen Behörden dazu veranlassten, das Projekt einzustellen. Die Unterzeichnung eines neuen Vertrags im Jahr 1997 untermauerte jedenfalls die Absicht der EDF, einen massiven Ausbau der Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien und in der Folge seine Position auf dem spanischen Markt durch eine erhebliche Steigerung seiner Ausfuhren zu erhöhen. Die EDF-RTE hat sich des Weiteren zur Verbesserung der Verbindung Hernani-Cantegrit um ungefähr 300 MW verpflichtet und prüft derzeit gemeinsam mit REE die Machbarkeit einer Erhöhung der Kapazität um 1200 MW. All das, zusammen mit der Verbesserung der spanischen Verbundleitung in Vic, an der die REE arbeitet (die zusätzlich ungefähr 200 MW bringen würde), könnte bis zum Jahr 2007 (unter der Voraussetzung, dass mit ausreichender politischer und wirtschaftlicher Unterstützung gerechnet werden kann) eine Verbundkapazität von insgesamt ungefähr 3800 MW bis 4000 MW ergeben. Die von der Kommission durchgeführte Marktuntersuchung hat außerdem bestätigt, dass die REE sehr am Ausbau der französisch-spanischen kommerziellen Verbundkapazität auf mindestens 6000 MW interessiert ist. (82) In vorangegangenen Entscheidungsgründen wurde auf die Anreize für nicht in Spanien ansässige Unternehmen, Strom nach Spanien einzuführen, hingewiesen. Des Weiteren wurde die besonders privilegierte Position der EDF aufgezeigt, durch die sie als exportierender ausländischer Anbieter zum wichtigsten potenziellen Wettbewerber für die spanischen Stromerzeugungsunternehmen wird. (83) Wie in der Folge dargelegt wird, verfügt die EDF nicht nur über das erforderliche Potenzial zur Erhöhung ihrer Ausfuhren nach Spanien, sondern sieht, nachdem sie sich dem geplanten Zusammenschluss nicht entgegenstellt, erhebliche Anreize für sich, die Ausfuhren tatsächlich zu steigern und somit ihre Position auf dem spanischen Markt zu verbessern. (84) Einerseits sind die Strompreise in Spanien höher als in Frankreich, und die EDF verfügt über Überkapazitäten in der Stromerzeugung. Ein Vergleich der Preisniveaus in Spanien und Frankreich für die letzten Jahren zeigt, dass die Preise für zugelassene Kunden in Spanien um mehr als 30 % höher sind als in Frankreich. Nur während außerordentlich niederschlagsreicher Zeiten, wie in den ersten Monaten des Jahres 2001, nähern sich die Preise in Spanien an die auf dem französischen Markt an. Berücksichtigt man dazu die Stromerzeugungsüberkapazitäten der EDF, wird offensichtlich, dass es im Interesse dieses Unternehmens liegt, seine Stromausfuhren auf den spanischen Markt wesentlich zu erhöhen. (85) Andererseits verlangt die gesamteuropäische Strategie der EDF, dass das Unternehmen in der Lage ist, die internationalen, in Spanien ansässigen Kunden zu versorgen. Bereits in der Entscheidung in der Sache EDF/EnBW(36) verwies die Kommission auf die von diesem Unternehmen in den letzten Jahren entwickelte Strategie, die sie in die einzigartige Lage versetzt, gewerblichen Kunden eine wahrhaft europaweite Versorgung bieten zu können. Diese Strategie impliziert unter anderem eine Stärkung der Position der EDF auf dem spanischen Markt. (86) In Hinblick auf die derzeit beschränkte Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien ist es offensichtlich, dass die EDF ihre Ausfuhren auf den spanischen Markt ohne einen vorherigen Ausbau der Verbundkapazitäten nicht erheblich steigern kann. Auch beim derzeitigen System der Zuteilung von Kapazitäten, das zulässt, dass EDF den Großteil der verfügbaren kommerziellen Kapazität in Anspruch nimmt (ungefähr [70-80]* %), kann die EDF als exportierender ausländischer Anbieter keine wesentliche Präsenz auf dem spanischen Markt erreichen, wenn die Verbundkapazitäten zwischen Frankreich und Spanien nicht erheblich erhöht werden. (87) Wie bereits erwähnt, hat die EDF in der Vergangenheit schon mehrmals die Absicht gezeigt, die Verbundleitungen zwischen den beiden Ländern auszubauen - nicht nur mit der Unterstützung für die Verbesserung der bestehenden Leitungen, sondern auch mit dem Projekt Aragón-Cazaril als einem ihrer strategischen Ziele. Auch wenn die ersten Arbeiten des erwähnten Projekts bereits vor dem Einsetzen des Liberalisierungsprozesses auf dem Elektrizitätsmarkt durchgeführt wurden, sind die Anreize, die die Strategie der EDF zur Erweiterung ihrer Aktivitäten in Spanien als Stromimporteur begründen, keineswegs weniger, sondern eher mehr geworden. Dies wurde bereits in einem vorangegangenen Erwägungsgrund hervorgehoben. 4. Eine erhebliche Steigerung der Ausfuhren nach Spanien nach einem Ausbau der Verbundkapazitäten würde den Wettbewerb auf dem spanischen Strommarkt verstärken und die bestehende duopolistische Marktbeherrschung schwächen (88) In Anbetracht der bestehenden Schwierigkeiten bei der Schaffung neuer Erzeugungskapazitäten zusätzlich zu denjenigen, die von den vier großen spanischen Stromerzeugungsunternehmen(37) kontrolliert werden, stellt eine erhebliche Erhöhung der Stromlieferungen aus anderen europäischen Ländern nach Spanien die wichtigste Möglichkeit zur Steigerung des Wettbewerbs auf dem duopolistisch beherrschten spanischen Markt dar. (89) Diese Schlussfolgerung deckt sich mit den Ergebnissen der vom Kartellgericht durchgeführten Untersuchung im Zuge der Überprüfung des Zusammenschlusses Unión Eléctrica Fenosa/Hidroeléctrica del Cantábrico: "el sistema de funcionamiento de generación de energía eléctrica descansa en el hecho de poder ofertar al pool mediante el mecanismo de la libre competencia. Los oferentes pueden realizar sus pujas con energía procedente de unidades de generación localizadas en el territorio español o con energía procedente de sistemas externos, mediante importaciones. La energía importada compite en el pool de la misma manera que la energía generada por el sistema. En resumen, la competencia a los operadores ya existentes en el sistema español podría venir no sólo de los nuevos generadores sino también de los importadores. Esta vía permitiría, además, acelerar la introducción de competencia, dado que no habría que esperar varios años como en el caso de las nuevas centrales." (die Funktionsweise der Stromerzeugung beruht auf der Tatsache, dass über das Pool im freien Wettbewerb Angebote gemacht werden können. Die Bieter können ihre Angebote mit Strom aus Kraftwerken auf dem spanischen Staatsgebiet oder mit aus ausländischen Netzen eingeführtem Strom legen. Der eingeführte Strom wird im Pool unter Wettbewerbsgesichtspunkten genauso behandelt wie der innerhalb des Systems erzeugte Strom. Zusammenfassend kann die Konkurrenz für die im spanischen System bereits bestehenden Stromunternehmen nicht nur von neuen Kraftwerken, sondern auch von Einfuhren ausgehen. Dieser Weg würde außerdem eine Beschleunigung der Einführung des Wettbewerbs erlauben, da man nicht wie im Falle neuer Kraftwerke mehrere Jahre warten müsste)(38) (Unterstreichung wurde hinzugefügt). Diese, vom besagten Gericht angestellten Überlegungen legen den Schluss nahe, dass Stromeinfuhren auf den spanischen Markt ein besonders geeignetes Mittel darstellen, um den Wettbewerb auf diesem Markt zu erhöhen. Dies steht im Widerspruch zur Ansicht der anmeldenden Parteien, in den Beschwerdepunkten sei die Rolle, die die Einfuhren, insbesondere die von EDF, spielen müssen, überbewertet worden. (90) Derzeit verhindern jedoch die Beschränkungen aufgrund der unzureichenden Verbundkapazität zwischen Spanien und den restlichen europäischen Ländern außerhalb der Iberischen Halbinsel, dass die Einfuhren auf den spanischen Markt eine aktive Rolle bei der Förderung des Wettbewerbs auf dem spanischen Strommarkt spielen. So beträgt der Anteil der gesamten Stromnachfrage in Spanien, der aus Einfuhren über die spanisch-französische Grenze gedeckt wird, nur ungefähr 3,5 % bis 4 % (ca. 8000 GWh). Dies könnte sich jedoch künftig aufgrund des strategischen Interesses der EDF sowie anderer europäischer Stromunternehmen an der erheblichen Steigerung ihrer Ausfuhren nach Spanien ändern. (91) Eine relativ große Steigerung der Stromausfuhren nach Spanien hätte spürbare Auswirkungen sowohl auf die Preise auf dem spanischen Großhandelsmarkt als auch auf die derzeit bestehende duopolistische Beherrschung dieses Markts. Somit würde für die ausländischen Anbieter der Eintritt auf den organisierten Markt und ihr Zugang zu direkten bilateralen Vertragsabschlüssen erleichtert werden, und gleichzeitig käme es zu einem größeren Stromangebot auf dem spanischen Elektrizitätsmarkt. All das würde eine Milderung der Isolation des spanischen Strommarktes mit sich bringen, der Wettbewerbsdruck auf ihm würde steigen und die Strompreise würden sinken. (92) Diese Erhöhung des Angebots auf dem Großhandelsmarkt würde nicht nur eine relative Verringerung der Marktanteile der beiden wichtigsten spanischen Stromunternehmen verursachen, sondern - und das ist wichtiger - auch ihre jeweiligen Möglichkeiten, die Preise im Pool zu diktieren, verringern. Solange die Einfuhren auf den spanischen Großhandelsmarkt aus Billigstrom (zum Beispiel Kernenergie aus Frankreich) bestehen, verdrängen diese Einfuhren andere, teurere Angebote bei der Bildung des Grenzpreises und erzeugen Wettbewerbsdruck auf dem Markt. Diese Situation, bei der die Absätze ausländischer Anbieter zu einem Sinken der Preise führen - sei es direkt (durch Festlegen des Grenzpreises), sei es indirekt (dadurch, dass die wichtigsten Unternehmen gezwungen sind, niedrigere Angebote zu legen) - wird offensichtlich umso ausgeprägter sein, je größer das Einfuhrvolumen auf dem spanischen Markt ist. (93) Die Untersuchung hat gezeigt, dass die jüngsten Entwicklungen auf dem Strommarkt die Richtigkeit dieser Argumentation bestätigen. Vor allem das Sinken der Strompreise auf dem spanischen Markt in den Jahren 2000 und 2001 aufgrund der Zunahme des aus Wasserkraft erzeugten Stroms verdeutlicht die Auswirkungen zusätzlicher Lieferungen an Billigstrom, der im Pool angeboten wird. Die Zunahme an Wasserkraftstrom, die man in Spanien zwischen November 2000 und März 2001 verzeichnete, führte zu einer wesentlichen Verringerung der Strompreise, die bis zu 42 %(39) betrug. Geht man von einem längeren Bezugszeitraum aus, d. h. betrachtet man zweimal 13 aufeinander folgende Monate (März 1999 bis März 2000 und März 2000 bis März 2001), stellt man fest, dass eine Zunahme des Angebots in der Wasserkraftstromerzeugung um 22811 GWh zu einem Absinken der Strompreise um etwas mehr als 30 % in den betrachteten Zeitintervallen führte. (94) Die besagte Zunahme des Stromangebots ist quantitativ und qualitativ mit dem Ergebnis eines massiven Ausbaus der Verbundkapazität zwischen Frankreich und Spanien vergleichbar. Bedenkt man, dass mit der derzeitigen Kapazität (1100 MW) die aus Frankreich kommenden Einfuhren bis zu 8 TWh betragen, würde einerseits eine Erhöhung um zusätzlich 3000 MW, d. h. eine kommerzielle Verbundkapazität von insgesamt ungefähr 4000 MW, eine Zunahme des Angebots um ungefähr 20 bis 24 TWh jährlich bedeuten. Andererseits würde aus qualitativer Sicht der na

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.