Europäische Union

2003/7/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (COMP/33.133 — D: Natriumkarbonat — ICI) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3796) (Text von Bedeutung für den EWR)

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en mit dem Office of Fair Trading begann ICI im Oktober 1980, seinen Kunden verschiedene Vertragsoptionen anzubieten, zu denen nach wie vor Alleinbezugsverträge - jedoch mit kürzerer Kündigungsfrist (drei bis sechs Monate nach einem Jahr) - gehörten. (56) Die Kommission war allerdings der Auffassung, dass auch die mit kürzerer Kündigungsfrist versehene Alleinbezugsklausel nicht im Einklang mit den Wettbewerbsvorschriften der Gemeinschaft stehe. Ferner erhob die Kommission Einwände gegen verschiedene Aspekte der damaligen "Wettbewerbsklausel" (oder "englischen Klausel") von ICI, da mit dieser Klausel keine Konkurrenzangebote zum Zuge kommen konnten. (57) Obgleich ICI die Unvereinbarkeit der neuen Vereinbarungen mit den Wettbewerbsvorschriften bestritt, willigte das Unternehmen (unter Protest) ein, seinen Abnehmern künftig keine Alleinbezugsverträge mit kurzer Kündigungsfrist mehr anzubieten. Es änderte auch seine Wettbewerbsverbotsklauseln. Das Verfahren wurde am 14. Dezember 1982 ohne förmliche Entscheidung abgeschlossen. Aus der Korrespondenz mit ICI wird hinlänglich deutlich, dass ICI das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache 85/76 Hoffmann-La Roche gegen Kommission(12), in dem es um Treuerabatte ging, sehr wohl kannte. (58) In einem Schreiben an die Kommission vom 24. Dezember 1980 erklärte ICI, dass den Kunden mehrere Vertragsoptionen offen stuenden, aus denen sie wählen könnten: "ICI zwingt weder seine Hauptabnehmer noch überhaupt seine Kunden zu einem Vertragsabschluss, wonach diese ihren gesamten Bedarf an kalzinierter Soda oder eine vergleichbare Menge von ICI beziehen müssen und bietet auch keine besonderen Anreize hierfür." Als Ergebnis der Besprechungen mit der Kommission stellte ICI nahezu alle Lieferverträge auf Mengenbasis um. 6. MENGENRABATTE BIS 1985 (59) Kalzinierte Soda wurde von ICI im Regelfall auf der Basis "frei Abnehmer" verkauft. Obgleich auch Listen mit Preisen ab Werk geführt wurden, waren diese nur für den internen Gebrauch von ICI bestimmt und wurden den Abnehmern nicht mitgeteilt. Dem Preis ab Werk wurden die Frachtkosten entsprechend dem Angebot des Transportunternehmers an ICI zugeschlagen (Selbstabholer erhielten lediglich einen Abschlag auf die Transportkosten). (60) In der Preisliste vom 1. Oktober 1985 wurde darauf hingewiesen, dass vom 1. Januar 1986 an eine neue Mengenrabattstaffel in Kraft treten würde. Die in der Preisliste von 1985 vorgesehenen Standardmengenrabatte reichten von 0,25 GBP/Tonne (2500-7500 Tonnen) bis 3,00 GBP/Tonne bei einer jährlichen Abnahmemenge von mehr als 87500 Tonnen. Nach Aussage von ICI waren die Rabatte jedoch von 1984 an "in den meisten Fällen" auf individueller Basis ausgehandelt worden. D. WETTBEWERBSAUSSCHLIESSENDES VERHALTEN VON ICI 1. PREISABSCHLAEGE FÜR SPITZENMENGEN ("TOP-SLICE REBATES") (61) Trotz der Zusicherungen, die die Kommission 1981 von ICI in der Frage der besonderen Anreize erhalten hatte, machte ICI von 1983 an zunehmend von sogenannten "Spitzenrabatten" Gebrauch, die bis zu 30 GBP/Tonne betragen konnten. Ab 1985 bestanden mit fast allen Grossabnehmern von ICI solche Vereinbarungen. (62) Der Begriff "top-slice rebate" bedeutet, dass dem Abnehmer erhebliche finanzielle Anreize in Form hoher Preisabschläge geboten werden, die ihn veranlassen sollen, von ICI nicht nur die "Kernmenge", die er normalerweise von seinem Hauptlieferanten beziehen würde, sondern auch die darüber hinausgehende Menge zu beziehen, die er andernfalls von einem Zweitlieferanten - im Vereinigten Königreich entweder TR (später: Brenntag) oder Allied (später: General Chemical) - bezogen hätte oder hätte beziehen können. 2. WETTBEWERBSAUSSCHLIESSENDER ZWECK DER SPITZENRABATTE (63) Welchen Platz die Spitzenrabatte in der Strategie von ICI einnahmen, zeigt eine Reihe interner Vermerke aus dem Jahr 1985. (64) Anfang 1985 begann sich für ICI abzuzeichnen, dass sich einer der beiden US-amerikanischen Hersteller, nämlich TGI, - nicht zuletzt als Folge der "besonderen Angebote", die ICI der Glasindustrie gemacht hatte, um amerikanische Soda aus dem Markt zu verdrängen - völlig aus dem Markt zurückziehen würde. Ziel von ICI war es, aus dem Marktrückzug von TGI maximalen Nutzen zu ziehen. ICI war besorgt, dass Kunden, die bisher TGI als Zweitlieferanten unter Vertrag hatten, nun zu Allied, dem anderen amerikanischen Lieferanten, wechseln oder - was vom Standpunkt von ICI aus noch schlimmer gewesen wäre - sich an Hersteller oder Händler auf dem westeuropäischen Kontinent wenden könnten. (65) Im Zusammenhang mit der Wahrscheinlichkeit der Übernahme eines Großteils des früheren TGI-Geschäfts heißt es in einer ICI-Notiz vom 28. Februar 1985, dass "Geld vorhanden ist, um die bestehenden 'Top-slice'-Rabattangebote auszudehnen ...". (66) In einem Strategiepapier vom 28. Juni 1985 ist in allen Einzelheiten erläutert, wie ICI sämtliche Importe von schwerer Soda nach dem Vereinigten Königreich zu verhindern oder zu verdrängen suchte - mit Ausnahme der Lieferungen von Allied (heute: General Chemical), dessen Verbleib als Kleinlieferant ohne größeren preislichen oder mengenmäßigen Spielraum ICI aus Gründen "handelspolitischer Klugheit" geboten schien. (67) Die Strategie von ICI gegenüber osteuropäischen Einfuhren von schwerer Soda war deutlich formuliert: "1. Derzeitige Verkäufe von TR bei schwerer Soda, verpackt und in loser Schüttung, auf Null/Minimum reduzieren. 2. TR daran hindern, mit schwerer Standardsoda in loser Schüttung Positionen bei Glasherstellern aufzubauen." (68) Die Strategie von ICI gegenüber Importen von amerikanischer schwerer Soda lautete wie folgt: "1. Verkäufe von Allied auf ein Niveau reduzieren, bei dem Allied Zweitlieferant der Glasindustrie bleibt: 15-20 kt per annum. 2. Andere US-Lieferanten/Ansac daran hindern, im Vereinigten Königreich Positionen aufzubauen." (69) Dem Plan zufolge bestand die Strategie von ICI darin, "sich um den US-Anteil des Geschäfts zu bewerben und zu diesem Zweck für über die Kernmenge hinaus gehende Spitzenmengen Abschläge in Höhe von bis zu 15 GBP/Tonne zu bieten." (In dem Strategiepapier ist vermerkt, dass die Listenpreisdifferenz zwischen ICI und den amerikanischen Herstellern Allied und TGI damals nur 0,50 GBP/Tonne betrug.) (70) Ursprünglich hatte ICI damit gerechnet, den größten Teil des früheren TGI-Geschäfts zu übernehmen und die Verkäufe von Allied bei 15 kt/Jahr zu halten. Später musste ICI jedoch hinnehmen, dass fast alle großen Glashersteller eine zweite Versorgungsquelle behalten wollten, was Allied einen Absatz von rund 25-30 kt pro Jahr gebracht hätte. Paradoxerweise passte es in das Konzept von ICI, dass Allied mit Preisen, die aufgrund der Antidumping-Verpflichtungen gebunden waren, als Nebenlieferant auf dem Markt verblieb. Hätte sich Allied nämlich gänzlich aus dem Markt zurückziehen müssen, so die damalige Befürchtung von ICI, so hätten die Glashersteller fast zwangsläufig in Europa nach Lieferalternativen Ausschau halten müssen. In westeuropäischen Handelsfirmen sah ICI eine besondere Gefahr für die Marktstabilität. So heißt es in einem Memorandum vom 18. November 1985: "Unsere Strategie ist es nach wie vor, auf der Basis 'Lieferung frei Abnehmer' in jeder Hinsicht preislich wettbewerbsfähig zu bleiben, um die ICI-Kernmenge zu erreichen, und Spitzenrabatte von bis zu 15 GBP/Tonne zu bieten, um von Allied zusätzliche Mengen zu übernehmen. Ziel ist, die Position von Allied bei unter 30 kt/Jahr zu halten. Es ist nicht unsere Absicht, Allied aus dem Markt zu verdrängen, da dies die Glasindustrie zwingen würde, nach Alternativen auf dem westeuropäischen Festland oder in Osteuropa Ausschau zu halten." 3. FUNKTIONSWEISE DES SPITZENRABATTSYSTEMS (71) Um die Funktionsweise und die praktischen Auswirkungen des Spitzenrabattsystems richtig bewerten zu können, ist zweierlei zu berücksichtigen: - die von den beiden amerikanischen Herstellern eingegangene Verpflichtung, Mindestpreise festzusetzen; - die Praxis von ICI, die Abnehmer zu einer Begrenzung ihrer Käufe von Wettbewerbern zu veranlassen. a) Mindestpreisverpflichtung (72) Obgleich die ursprüngliche Mindestpreiszusage für das Vereinigte Königreich bei 112,26 GBP lag, wurde dieser Preis nach Kontakten zwischen ICI, dem britischen Handels- und Industrieministerium (DTI) und der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) der EG-Kommission "inoffiziell", d. h. ohne formale Überprüfung, auf 120 GBP heraufgesetzt (und kurze Zeit später wieder auf 119 GBP reduziert), nachdem ICI mit Wirkung vom 18. November 1985 seine Preise um 6,5 % erhöht hatte. (73) Es war unwahrscheinlich, das General Chemical (früher: Allied) diesen Preis ab Lager von 119 GBP nennenswert unterschreiten würde, da dem Unternehmen klar war, dass jeder Bruch der "inoffiziellen" Mindestpreisverpflichtung die Anwendung prohibitiver Antidumpingzölle zur Folge gehabt hätte. In der Tat hat General Chemical, abgesehen von einem Rabatt von 1 GBP/Tonne für Mengen über 1000 Tonnen, niemals Rabatte oder Nachlässe auf den Listenpreis gewährt. Ab November 1985 berechnete es den Hohlglasherstellern einen Preis von 119 GBP/Tonne ab Werk, der im Januar 1988 auf 121 GBP angehoben wurde. Der Preis für Pilkington war geringfügig niedriger, lag aber noch immer über der offiziellen Preiszusage. (74) Aus internen Dokumenten von ICI geht eindeutig hervor, welche Beziehung zwischen der Mindestpreisverpflichtung und dem Spitzenrabatt bestand und dass damit die Konkurrenz von General Chemical zurückgedrängt werden sollte. (75) Unter Bezugnahme auf die Preiserhöhung vom 18. November 1985 und deren Anwendung auf die wichtigsten Kunden heißt es in einem Briefing-Vermerk von ICI: "Die von Allied zugesagte Mindestpreis liegt weiterhin bei 112,26 GBP/Tonne ab Lager; der effektive Preis, der anfänglich auf 120 GBP/Tonne ab Lager angehoben worden war, ist in letzter Zeit auf 119 GBP/Tonne abgebröckelt ... Mit allen Abnehmern außer Redfearn und UG (United Glass) besteht (seitens ICI) eine Grenzmengenvereinbarung mit einem Rabatt von 5-20 GBP/Tonne, der entweder als Exporthilfe gedacht ist (vor allem Beatson Clarke) oder aber potentielle US-Abnehmer zu ICI herüberziehen soll." (76) An späterer Stelle heißt es in dem Vermerk bezüglich der Position von United Glass (einem der größten Hohlglashersteller): "Haben in den letzten beiden Jahren immer wieder Rabattangebote für Grenzmengen in Höhe von 10-20 GBP/Tonne gemacht, aber UG will bei seinem Anteil von 10-15 % aus den USA bleiben ...". (77) In einem Memorandum der vierteljährlichen Sitzung der Verkaufsleiter von ICI Soda Ash Products vom 4. September 1987 wird der Zusammenhang noch deutlicher formuliert: "... Budget erlaubt zusätzliche 500 GBP/kt für Rabatte, damit Grenzmengen für alle Grossabnehmer von Schüttware unter 112,26 GBP/Tonne ab Werk (= dem von General Chemical zugesagten Mindestpreis) bleiben." (78) Eine handschriftliche Notiz ohne Datumsangabe, die aber wahrscheinlich ebenfalls von Ende 1987 stammt, als ICI ihre Preise um 6 GBP/Tonne heraufsetzte, lautet: "Liegen wir bei den Grenzmengen mit unseren Preisen tief genug? Gen Chem zieht möglicherweise bei Erhöhung nicht mit. Preis für Spitzenmenge sollte unter 112,26 GBP ab Werk liegen." (79) Dank der Antidumpingverpflichtung von General Chemical, die eine Unterschreitung von 119 GBP (die "inoffizielle" Preiszusage) und in jedem Fall von 112,26 GBP unmöglich machte, konnte ICI mit dem Grenzmengenrabattsystem General Chemical in eine Randposition drängen. (80) Ein bezeichnendes Beispiel dafür, wie diese Politik funktionierte, liefert der Fall von Pilkington, dem größten Abnehmer in der Glasbranche, bei dem ICI auf eine Alleinbelieferung hinarbeitete. Pilkington, das Produktionsanlagen an verschiedenen Orten im Vereinigten Königreich betrieb, hatte 1986 einen Gesamtbedarf an kalzinierter Soda von rund 135 kt, die es abgesehen von etwa 8,5 kt für ein kleineres Glaswerk in Pont-y-felin gänzlich von ICI bezog. (81) Für die Spitzenmenge (d. h. den über 120 kt hinausgehenden Bedarf von Pilkington) gab ICI einen Rabatt von 20 GBP/Tonne. Dieser Spitzenrabatt war für ICI bei Umlegung auf die gesamte von Pilkington abgenommene Menge nicht besonders kostspielig. Das heißt jedoch auch, dass ICI für den Standort Pont-y-felin einen Preis frei Abnehmer von 108,75 (d. h. unter 100 GBP/Tonne ab Werk) bot, obwohl es annahm, dass General Chemical wegen der inoffiziellen Mindestpreiszusage zu einem Preis von 128,50 GBP frei Abnehmer lieferte. Pilkingtons Gruppeneinkaufspolitik war darauf abgestellt, nicht von einem einzigen Hersteller abhängig zu werden; das Unternehmen zahlte also einen Mehrbetrag von fast 20 GBP/Tonne, nur um einen zweiten Lieferanten zu haben. Da Pilkington aus Gründen der Qualitätskontrolle Soda von verschiedenen Herstellern normalerweise nicht mischte, war es nur logisch, wenn schon ein Standort ICI "verweigert" werden musste, hierfür das kleinste Werk zu wählen. Bei der großen Preisdifferenz hatte Pilkington keine andere Wahl, als seine Zweitlieferantenbezüge auf ein Minimum zu beschränken, so dass ICI fest mit dem Gros des Geschäfts rechnen konnte. (82) Ein weiteres Beispiel liefert Rockware, das bis 1988 einen Sodaverbrauch von 70 kt pro Jahr hatte. Auch hier war General Chemical Zweitlieferant. Seit 1986 bot ICI Rockware einen Spitzenrabatt von 15 GBP/Tonne an, der laut einem Schreiben von ICI vom 12. November 1985 zumindest teilweise bezweckte, "Sie anzuspornen, Ihren Sodabezug von Allied auf ein Minimum zu beschränken". Ein ICI-Mitarbeiter notierte handschriftlich am Rande des diesbezüglichen Memorandums vom 5. Juni 1987: "Preis für Spitzenmenge unbedingt unter 112,26 GBP ab Lager." b) Vereinbarungen zur Begrenzung der Sodabeschaffung bei Wettbewerbern (83) Welche formalen Änderungen 1980 an den Liefervereinbarungen von ICI auch vorgenommen wurden, Tatsache ist, dass ICI bei den Preisverhandlungen alles versuchte, um den voraussichtlichen jährlichen Gesamtbedarf jedes Abnehmers in Erfahrung zu bringen. Lediglich United Glass scheint ICI über den voraussichtlichen Gesamtbedarf im Ungewissen gelassen zu haben. Mit der detaillierten Kenntnis vom gesamten Sodaverbrauch eines jeden Abnehmers konnte ICI seinen Mengenrabatt so anpassen, dass die von einem etwaigen Zweitlieferanten bezogenen Mengen auf ein Minimum beschränkt blieben. (84) Verschiedentlich hat ICI, mitunter erfolgreich, auf den Abnehmer Druck ausgeübt, eine Alleinbelieferungszusage für das nächste Jahr zu geben. In anderen Fällen erwirkte ICI die Einwilligung des Abnehmers, mehr oder weniger seinen gesamten Bedarf bei ICI zu decken und die Käufe von anderen Quellen auf genau festgelegte, relativ unbedeutende Mengen zu begrenzen. - Pilkington (85) Im "Evergreen"-Liefervertrag mit Pilkington vom 1. April 1981 war die Klausel "gesamter kommerzieller Bedarf des Käufers im Vereinigten Königreich" gestrichen und am 2. September 1982 durch eine neue Klausel ersetzt worden, die lediglich "eine jährlich zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbarende Natriumkarbonatmenge" vorsah. (86) ICI scheint jedoch der Auffassung gewesen zu sein, dass ungeachtet des Wortlauts der neuen Klausel die Beziehungen mit Pilkington weiterhin nach der ursprünglichen Vereinbarung gestaltet werden sollten. Die Entscheidung von Pilkington, den Bedarf seiner vier größten Werke (insgesamt 135000 Tonnen) bei ICI, den des kleinen Pont-y-felin-Werks hingegen (8000 Tonnen) bei Allied zu decken, war für ICI Veranlassung, Pilkington im Februar 1987 daran zu erinnern, dass der Vertrag vom April 1981 vom "Gesamtbedarf des Käufers" sprach: "Dies ist eindeutig nicht die heutige Realität. Wie Sie wissen, ist uns sehr an dieser Sache gelegen, und wir meinen, dass dem von unserer Seite in kommerzieller oder technischer Hinsicht nichts entgegensteht ... Von Ihrer Seite wurde zum Ausdruck gebracht, dass man nicht ganz glücklich darüber sei, uns unwiderruflich die Deckung des Gesamtbedarfs zugesichert zu haben. Ich habe Verständnis für Ihre Befürchtungen und würde nur allzu gern einer Änderung in der Formulierung des Vertrags zustimmen, durch die Sie die gewünschte Flexibilität erhalten und gleichzeitig unseren Mengenvorstellungen entsprochen wird." (87) ICI hatte in Erfahrung gebracht, dass der Gesamtbedarf von Pilkington für das Vereinigte Königreich 1987 bei 145000 Tonnen liegen würde, "wovon Sie 136000 Tonnen von ICI zu beziehen beabsichtigen". Für Mengen über 120000 Tonnen wurde ein Rabatt von 25 GBP gewährt. ICI gab Pilkington zu verstehen, dass ICI damit auch das Pont-y-felin-Geschäft zu erhalten hoffte. (88) Für die 24 Monate vom 1. April 1988 bis 31. März 1990 wurde die Vereinbarung mit Pilkington wie folgt abgefasst: "Sie rechnen mit einem Sodabedarf von Pilkington Plc im Vereinigten Königreich von knapp 150000 Jahrestonnen und beabsichtigen, mit Ausnahme des Bedarfs Ihres Pont-y-felin-Werks für Dämmstoffe (annähernd 9000 Jahrestonnen) die gesamte Menge von uns zu beziehen." (89) Der Spitzenrabatt für Pilkington war damals bei einer Abnahmemenge von mehr als 120000 Jahrestonnen auf 30 GBP/Tonne heraufgesetzt worden. (90) Eine Notiz über eine Zusammenkunft zwischen ICI und Pilkington am 6. März 1989 macht deutlich, dass das Thema "Alleinbelieferung" für ICI nach wie vor aktuell war. - Rockware (91) Rockware besaß ursprünglich drei (nach der Übernahme von CWS im Jahr 1988 fünf) Glasherstellungswerke. (92) In einem Schreiben an Rockware vom 12. November 1985 bestätigte ICI die für 1986 getroffene mündliche Vereinbarung. Für Spitzenmengen über 65000 Tonnen sollte ein Rabatt von 15 GBP/Tonne gewährt werden. Dabei war ausdrücklich vereinbart, dass zwei Werke von Rockware "100 % ihres 86-Bedarfs von ICI" beziehen würden, während das dritte Werk den größten Teil seines Bedarfs von ICI beziehen würde, wobei "etwa 2500 Tonnen von Allied bezogen werden". (Später wurde vereinbart, die 2500 von Allied bezogenen Tonnen auf andere Werke zu verlegen.) (93) Auch die von ICI verwendete Wortwahl in Bezug auf die Mengen, die Rockware von Konkurrenten bezog, ist bezeichnend. Verschiedentlich spricht ICI in seinen Dokumenten davon, dass Rockware "zugegeben" habe, bestimmte Mengen von General Chemical zu beziehen - eine seltsame Formulierung, wenn der Abnehmer frei entscheiden kann, ob und wie viel er von einem anderen Lieferanten bezieht. (94) 1988 erwarb Rockware die beiden CWS-Werke. Damit erhöhte sich der jährliche Sodaverbrauch von Rockware von rund 80000 Tonnen auf über 100000 Tonnen. Am 29. November 1988 verständigten sich ICI und Rockware über den "Lieferrahmen 1989". Nachdem ICI in Erfahrung gebracht hatte, dass der Gesamtbedarf von Rockware für 1989 bei 104000 Tonnen lag, erwirkte es die Zusage, dass Rockware "nicht weniger als 97000 Tonnen" von ICI beziehen würde. Über die Beschaffung von anderen Lieferanten fanden detaillierte Besprechungen statt. Zu den spezifischen Zielen von ICI gehörte es, "die 6 kt/Jahr für sich zu gewinnen, die früher von den Polen für die ehemaligen CWS-Werke bezogen wurden". (95) Zu diesem Zweck wurde Rockware ein Spitzenrabatt von 10 GBP/Tonne für Mengen zwischen 80-90 kt und von 22 GBP/Tonne für alle Mengen über 90 kt angeboten. Damit belief sich der von ICI angebotene Preis für die Spitzenmengen effektiv auf nur 100,25 GBP ab Werk. Vor dieser Zusammenkunft mit ICI hatte Rockware erwogen, die Lieferungen seitens kleinerer Lieferanten zu rationalisieren und nur General Chemical als Zweitlieferanten zu behalten, doch wurde Brenntag am 8. November versichert, dass zumindest bis Mitte 1989 die Einkaufspolitik nicht geändert und Brenntag von etwaigen Änderungen in Kenntnis gesetzt würde. (96) Das ICI-Angebot bewirkte jedoch, dass Rockware mit ICI vereinbarte, sämtliche polnischen Bezüge einzustellen und die Bezüge von General Chemical konstant bei 7 kt zu halten. Der Vertriebsdirektor von ICI Soda Ash Products gratulierte dem Verkaufsleiter für das Vereinigte Königreich schriftlich dazu, den polnischen Anteil von CWS "weggeschnappt" zu haben. Brenntag wurde von der Entscheidung von Rockware unterrichtet, hegte aber noch die Hoffnung, zumindest gewisse Mengen weiterhin liefern zu können. In den ersten beiden Monaten des Jahres 1989 konnte Brenntag weiterhin Soda liefern. ICI traf sich daraufhin am 28. Februar 1989 erneut mit Rockware. In der von ICI verfassten Notiz über die Sitzung heißt es: "Alle polnischen Käufe werden nach dem heutigen Tage eingestellt", was denn auch geschah. Rockware bestätigte Brenntag in einem Schreiben vom 13. März 1989, dass bereits zwei Wochen zuvor Weisung erteilt worden war, ab 1. März keine Aufträge mehr an Brenntag zu vergeben. Laut Rockware hätte eine Fortsetzung des Geschäfts mit Brenntag Einbußen in Höhe von rund 100000 GBP (4500 × 22 GBP) bedeutet. In dem Schreiben an Brenntag heißt es: "Ich bin mir durchaus bewusst, in welche Situation Sie dadurch geraten, doch werden Sie sicherlich verstehen, dass wir das uns gemachte Angebot unmöglich ausschlagen konnten." (97) ICI behauptete, dass nicht sie, sondern General Chemical die zuvor von Brenntag an CWS gelieferte Menge übernommen habe. Tatsache ist jedoch, dass General Chemical Rockware kein spezielles Angebot machte und somit auch nichts von dem früheren CWS-Geschäft an sich ziehen konnte. - CWS (98) Vor der Übernahme der CWS-Glaswerke durch Rockware war ICI Hauptlieferant von CWS, während Allied und TR (wie Brenntag damals hieß) Zweitlieferanten waren. Auch hier versuchte ICI eine Begrenzung der Bezüge von diesen Wettbewerbern durchzusetzen. So erwirkte ICI für 1987 eine Zusage von CWS, dass "wir beabsichtigen, unsere Bezüge von US-Soda auf maximal 500 Tonnen zu begrenzen". Auch wurde von CWS eine - wenngleich ziemlich vage - Zusage erwirkt, das CWS seine Bezüge von polnischer Soda von TR, die sich damals auf 5000 Tonnen pro Jahr beliefen, verringern würde. - Redfearn (99) Ein weiterer Abnehmer, Redfearn, hatte ICI 1985 wissen lassen, dass er "unwiderruflich an der Aufrechterhaltung eines Wettbewerbsdrucks festhalte", indem er gewisse Mengen von Allied abnahm. Auch hier setzte ICI alles daran, den Gesamtbedarf von Redfearn für jedes Jahr in Erfahrung zu bringen und dann eine Vereinbarung (mit einem Spitzenrabatt) zu treffen, durch die die Bezüge von dem Zweitlieferanten auf 2500 Tonnen pro Jahr begrenzt würden. So wurde für 1986 Folgendes vereinbart: "RNG beabsichtigt, 1986 nicht weniger als 42500 Tonnen Soda von ICI - bei einem voraussichtlichen Gesamtbedarf von 45000 Tonnen - abzunehmen. Jeder etwaige zusätzliche Bedarf über die geplante Gesamtmenge hinaus wird ebenfalls von uns bezogen." (100) Die Vereinbarung für 1987 sah vor, dass Redfearn von ICI mindestens 45000 Tonnen bei einem voraussichtlichen Gesamtbedarf von 47500 Tonnen (also rund 95 % des Bedarfs) beziehen würde. Ein zusätzlicher Anreiz in Form eines Rabatts von 10 GBP sollte Redfearn veranlassen, auch etwaige Restmengen von ICI zu beziehen. (101) Ähnliche Vereinbarungen wurden für 1988 und 1989 getroffen. - Beatson Clarke (102) Neben dem Mengenrabatt gewährte ICI der Glasindustrie weitere Rabatte oder Preisabschläge, darunter die sogenannten "Exporthilferabatte" und "Importsubstitutionsrabatte". (Diese Rabatte sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.) (103) Zumindest in einem Fall - Beatson Clarke - wurde dem Kunden von ICI zu verstehen gegeben, dass von 1985 an nicht nur der Spitzenrabatt, sondern auch die übrigen Vergünstigungen nur noch dann gewährt würden, wenn der Kunde jedes Jahr seinen gesamten Bedarf von ICI bezieht. (104) Für 1988 beispielsweise bestätigte ICI in einem Schreiben an Beatson Clarke, dass "Sie beabsichtigen, Ihren gesamten Bedarf von ICI zu beziehen; wenn wir die folgende Unterstützung anbieten, gehen wir von einer Menge von 16000 Tonnen aus ...". (105) In einer ICI-Notiz über eine Zusammenkunft mit Beatson Clarke betreffend die Verhandlungen für 1988 heißt es: "Ich ... stellte klar, dass das Angebot nur für 100 % des Geschäfts gilt.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.