Europäische Union

2003/7/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (COMP/33.133 — D: Natriumkarbonat — ICI) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3796) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 32003D0007 2003/7/EG: Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (COMP/33.133 — D: Natriumkarbonat — ICI) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3796) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 010 vom 15/01/2003 S. 0033 - 0050 Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (COMP/33.133 - D: Natriumkarbonat - ICI) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2000) 3796) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/7/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages(1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1216/1999(2), insbesondere auf die Artikel 3 und 15, im Hinblick auf den Beschluss der Kommission vom 19. Februar 1990, von Amts wegen ein Verfahren nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 einzuleiten, nach der gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 in Verbindung mit der Verordnung Nr. 99/63/EWG der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates(3) an das betreffende Unternehmen ergangenen Aufforderung, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern, nach Anhörung des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen, in Erwägung nachstehender Gründe: TEIL I SACHVERHALT A. ZUSAMMENFASSUNG DER ZUWIDERHANDLUNGEN 1. NACHPRÜFUNGEN (1) Die vorliegende Entscheidung ist das Ergebnis von Nachprüfungen, die die Kommission im März 1989 nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 bei den Sodaherstellern der Gemeinschaft durchgeführt hat. Bei diesen Nachprüfungen und bei anschließenden Ermittlungen nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 fand die Kommission Unterlagen, die beweisen, dass Imperial Chemical Industries Plc (ICI) gegen Artikel 86 des EWG-Vertrags (jetzt Artikel 82 EG-Vertrag) verstoßen hat. 2. VERSTOSS VON ICI GEGEN ARTIKEL 82 EG-VERTRAG (2) Von etwa 1983 bis ungefähr Ende 1990 hat ICI seine beherrschende Stellung auf dem Markt für Natriumkarbonat (Soda) im Vereinigten Königreich missbraucht, indem es gegenüber seinen Hauptabnehmern ein System von Treuerabatten und Preisabschlägen für Spitzenmengen ("top-slice rebates") praktizierte und vertragliche Vereinbarungen zur Sicherung der Alleinbelieferung durch ICI sowie andere Vorkehrungen traf, mit denen die vollständige Bindung der Abnehmer an ICI und die Ausschließung der Wettbewerber bezweckt und bewirkt wurde. B. DER SODA-MARKT 1. DAS ERZEUGNIS (3) In diesem Verfahren geht es um kalzinierte Soda (Natriumkarbonat), einen alkalischen chemischen Grundstoff, der hauptsächlich als Rohstoff in der Glasfabrikation verwendet wird. Aus Natriumkarbonat wird Natriumoxyd gewonnen, das als Flussmittel in der Glasschmelze eingesetzt wird. Natriumkarbonat kommt auch in der chemischen Industrie zur Herstellung von Reinigungsmitteln sowie in der Metallbearbeitung zum Einsatz. (4) In Europa wird kalzinierte Soda aus Kochsalz und Kalkstein im Wege des von Solvay 1865 entwickelten sogenannten "Ammoniak-Soda-Verfahrens" hergestellt. Bei dem Solvay-Verfahren entsteht zunächst leichte Soda, die in einer weiteren Bearbeitungsstufe zu schwerer Soda verdichtet werden kann. Zwischen leichter und schwerer Soda besteht chemisch kein Unterschied; für die Glasherstellung wird jedoch der schweren Form der Vorzug gegeben. (5) In den Vereinigten Staaten wird sogenannte Natursoda hauptsächlich aus Trona-Vorkommen in Wyoming gewonnen. Die Erze werden nach ihrem Abbau gereinigt und in Raffinerien kalziniert. Natürliche Soda kommt nur in der schweren Form vor. Weitere Natursodalagerstätten sind in Afrika und Australien zu finden. (6) In den Vereinigten Staaten wird (nach der Schließung des letzten Betriebs, der künstliche Soda herstellte, im Jahr 1986) nur noch Natursoda erzeugt, während in Europa die Sodaherstellung ausschließlich im synthetischen Verfahren erfolgt. Wegen des geringeren Salzgehalts eignet sich Natursoda aus den Vereinigten Staaten besonders gut für die Glasfabrikation, und einige Glashersteller, die hauptsächlich synthetische Soda einkaufen, würden diese sicherlich gern mit amerikanischer Natursoda versetzen, um den erforderlichen Schweregrad zu erreichen. 2. DIE HERSTELLER (7) Zur fraglichen Zeit gab es auf dem Gemeinschaftsmarkt sechs Hersteller von synthetischer Soda: - Solvay, - ICI, - Rhône-Poulenc, - Akzo, - Matthes & Weber (M & W), - Chemische Fabrik Kalk (CFK). (8) Solvay war nicht nur in der Gemeinschaft, sondern auch weltweit der größte Einzelhersteller von synthetischer kalzinierter Soda; das Unternehmen verfügte über Produktionsstätten in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Portugal und war mit einem Marktanteil von rund 60 % in Westeuropa unangefochtener Marktführer. (9) In Österreich, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Portugal, Spanien und der Schweiz unterhielt Solvay außerdem zentrale Geschäftsstellen ("Direction nationale"), deren Tätigkeiten wiederum von der Unternehmenszentrale in Brüssel überwacht und koordiniert wurden. (10) ICI Soda Ash Products war seit 1987 als eigener Bereich innerhalb der Chemicals and Polymers Division von ICI betrieben worden. Vor 1987 gehörte ICI Soda Ash Products zur Mond Division von ICI. (11) ICI war der zweitgrößte Sodahersteller in der Gemeinschaft. Das Unternehmen besaß zwei Produktionsanlagen in Northwich, Cheshire. Sein Soda-Absatz in der Gemeinschaft beschränkte sich fast ausschließlich auf das Vereinigte Königreich und Irland. Sein Marktanteil im Vereinigten Königreich betrug über 90 %. 3. DER WELTMARKT (12) In den achtziger Jahren stieg die weltweite Nachfrage nach Soda jährlich um rund 1 %, wenngleich es dabei starke regionale Unterschiede gab. So blieb die Nachfrage in den entwickelten Ländern zwischen 1980 und 1987 konstant, während anschließend ein relativ starker Aufwärtstrend zu verzeichnen war. Über die Hälfte der Soda-Produktion ging in die Glasindustrie. (13) Die nominalen Produktionskapazitäten für Natursoda und künstliche Soda betrugen 1989 weltweit rund 36 Mio. Tonnen, wovon auf die Gemeinschaft 7,2 Mio. Tonnen und davon wiederum allein auf Solvay 4,3 Mio. Tonnen und auf ICI 1 Mio. Tonnen entfielen. (Die praktische oder tatsächliche Kapazität betrug rund 85 bis 90 % der nominalen Kapazität.) 1989 verbrauchte die Gemeinschaft jährlich ca. 5,5 Mio. Tonnen Soda im Wert von 900 Mio. EUR. (14) Die (damaligen) sechs US-amerikanischen Sodahersteller verfügten über eine nominale Produktionskapazität von jährlich insgesamt 9,5 Mio. Tonnen. Die Inlandsnachfrage betrug 1989 etwa 6,5 Mio. Tonnen. Die Sodaproduktion betrug 1989 in den Vereinigten Staaten beinahe 9 Mio. Tonnen. Die Hersteller in den Vereinigten Staaten belieferten ihren gesamten inländischen Markt und führten ihren Produktionsüberhang aus. Künstliche Soda hat wesentlich höhere Produktionskosten als das natürliche Erzeugnis; dieses ist jedoch angesichts der Entfernung der Abbaustätten von den wichtigsten Märkten mit erheblichen Vertriebskosten belastet. (15) Die europäischen Hersteller betrachteten die amerikanischen Hersteller von schwerer Soda als die hauptsächlichen Wettbewerber auf ihren inländischen Märkten. Durch die günstigen Wechselkurse Ende der 80er Jahre konnten die amerikanischen Hersteller ihre Produkte in Europa zu Preisen anbieten, die weit unter den europäischen Marktpreisen lagen, ohne Preisdumping zu begehen. (16) Auf die osteuropäischen Hersteller entfielen mit rund 9 Mio. Tonnen ca. 30 % der Weltjahresproduktion. Die Sowjetunion war Nettoimporteur und nahm fast die Hälfte der osteuropäischen Produktion ab. Die osteuropäischen Länder führten fast ausschließlich leichte Soda aus. Trotz der bestehenden Anti-Dumping-Zölle exportierten die Comecon-Staaten große Mengen an leichter Soda in die Gemeinschaft. (17) In den 80er Jahren war ein deutlicher Anstieg der Nachfrage zu verzeichnen, so dass weltweit die gesamte Sodaproduktion Abnehmer fand. Die Produktionsanlagen wurden 1990 mit voller Kapazität gefahren. Es wurde damit gerechnet, dass China seine Jahresproduktion um ca. 500 kt steigern und Botswana (für Südafrika) weitere 300 kt auf den Markt bringen würde und sich dadurch die Importe auf andere Gebiete verlagern würden. 4. DIE GEMEINSCHAFT (18) Mit fast 60 % des gesamten Gemeinschaftsmarktes und des Absatzes in allen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands, war Solvay der Hauptproduzent. Nachdem die Nachfrage Mitte der 80er Jahre ins Stocken geriet, nahm der Absatz von Soda in Westeuropa von 1987 an wieder deutlich zu. 1988 und 1989 waren die Kapazitäten aller Hersteller voll ausgelastet. (19) Charakteristisch für den westeuropäischen Sodamarkt war Ende der 80er Jahre nach wie vor die Unterteilung in nationale Märkte. Bei den Herstellern bestand die Tendenz, ihre Produkte vornehmlich in den Mitgliedstaaten abzusetzen, in denen sie einen Produktionsstandort hatten, auch wenn die kleineren Hersteller - CFK, M & W und Akzo - nach 1981 oder 1982 ihren Absatz außerhalb ihrer "Heimatmärkte" steigern konnten. (20) Zwischen Solvay und ICI bestand kein Wettbewerb, da beide Unternehmen ihren Absatz in der Gemeinschaft auf ihre angestammten "Einfluss-Sphären" - westeuropäischer Kontinent einerseits und das Vereinigte Königreich andererseits - beschränkten. Sowohl ICI als auch Solvay tätigten umfangreiche Ausfuhren nach Übersee aus ihrer EG-Produktion; ein erheblicher Anteil der Ausfuhren von ICI bestand aus Soda, die dazu von Solvay an ICI geliefert wurde. (21) In den Mitgliedstaaten, in denen Solvay der einzige Hersteller war (Italien, Portugal und Spanien), verfügte das Unternehmen praktisch über ein hundertprozentiges Monopol. (22) In Belgien lag der Marktanteil von Solvay bei weit über 80 %, in Frankreich bei 55 % und in Deutschland bei 52 %. ICI hielt einen Anteil von mehr als 90 % im Vereinigten Königreich, wo die Vereinigten Staaten und Polen die einzigen Versorgungsalternativen boten. (23) Auf der Nachfrageseite waren die Glashersteller die wichtigsten Abnehmer in der Gemeinschaft. Rund 65-70 % des Ausstoßes der westeuropäischen Hersteller wurde für die Herstellung von Flachglas und Hohlglas (Behälterglas) verwendet. Rund 60 % der Rohmaterialkosten entfallen auf Soda, somit einem der größten Kostenfaktoren in der Glasfabrikation. Zumeist wird Glas im Bandverfahren hergestellt, was bedeutet, dass die Sodazufuhr nicht abreißen darf. In den meisten Fällen bestanden für den überwiegenden Teil des Bedarfs relativ langfristige Verträge mit einem Hauptlieferanten sowie Lieferverträge mit einem Zweitlieferanten. Die europäische Glasindustrie befand sich in den 80er Jahren in einem Konsolidierungsprozess; es entstanden europaweit tätige Großunternehmen mit Produktionsstätten in mehreren Mitgliedstaaten. Etwa 20 % des Sodaverbrauchs entfiel auf die chemische Industrie, rund 5 % auf die Metallindustrie. 5. DER AMERIKANISCHE MARKT FÜR NATURSODA (24) Seit in den 60er Jahren mit Gewinnung von Natursoda begonnen wurde, wies der US-amerikanische Markt gemessen an der Inlandsnachfrage erhebliche Kapazitätsüberschüsse auf. Ende 1980 betrug der exportfähige Jahresüberschuss etwa 2,5 Mio. Tonnen. (25) Angesichts dieses Überangebots und des Vorhandenseins einer Reihe von Herstellern mit vergleichbaren Kosten war der amerikanische Markt durch scharfen Preiswettbewerb gekennzeichnet. Natursoda wurde in den USA mit einem erheblichen Abschlag auf den Listenpreis (93 USD/US-Tonne fob Wyoming) verkauft, so dass der Nettopreis ab Werk Ende 1989 bei rund 73 USD/US-Tonne zuzüglich der Kosten für den Transport per Bahn in die Industriegebiete an der Ostküste lag. Mit Wirkung vom 1. Juli 1990 wurden die Listenpreise von den Herstellern auf 98 USD/US-Tonne heraufgesetzt, während sich der effektive Preis auf rund 85 USD erhöhte. (26) Der Exportdruck veranlasste die amerikanischen Hersteller, sich um einen Zugang zu den Märkten in Europa und in anderen Teilen der Welt zu bemühen. Natursoda tauchte auf dem innergemeinschaftlichen Markt zum ersten Mal Ende der 70er Jahre auf, vornehmlich im Vereinigten Königreich. 1982 wurden aus den USA rund 100000 Tonnen in die Gemeinschaft, davon fast 80000 Tonnen in das Vereinigte Königreich, eingeführt. Die europäische Industrie forderte 1982 mit Erfolg Antidumping-Massnahmen zum Schutz vor US-Importen von schwerer Soda. (Seit Oktober 1982 waren auch Antidumping-Massnahmen zur Abwehr osteuropäischer Importe von leichter Soda in Kraft.) (27) Die Ende der achtziger Jahre als Schutz vor der Einfuhr schwerer Soda aus den USA geltenden Maßnahmen sahen Folgendes vor: a) für die beiden damals auf dem Markt präsenten Hersteller Allied (später General Chemical) und Texas Gulf Mindestpreisverpflichtungen in Höhe von 112,26 GBP je Tonne ab Werk (gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2253/84 der Kommission(4)); b) für die damals auf dem Markt nicht präsenten Hersteller Tenneco, KMG, FMC und Stauffer einen endgültigen Antidumpingzoll in Höhe von 67,49 EUR/Tonne (gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3337/84 des Rates(5)). (28) Die vereinbarten Preisverpflichtungen sahen eine Umrechnung in andere Währungen zu den damals geltenden Wechselkursen vor; durch die seit 1984 eingetretenen Paritätsänderungen lag der Mindestpreis für Deutschland, Frankreich und andere Märkte erheblich über dem Marktpreis, so dass außerhalb des Vereinigten Königreichs im Rahmen der Mindestpreisverpflichtung Verkäufe kommerziell unmöglich waren. (29) Im Anschluss an die Einführung der Antidumping-Maßnahmen zog sich Texas Gulf nach Absatzeinbußen 1985 ganz vom britischen Markt zurück. So belieferte 1990 von den US-Herstellern nur noch General Chemicals den britischen Markt, wenn auch nur noch mit einer Menge von 30000 Tonnen im Jahr. (30) Ab 1987 hatte General Chemical auch Frankreich "anvisiert", was insbesondere Solvay und Rhône-Poulenc betraf, die sich diesen Markt teilten. Texas Gulf setzte auch geringe Mengen in Belgien ab. In beiden Fällen konnten aufgrund der Sonderschriften zur "aktiven Veredelung" die Antidumpingzölle umgangen werden. (31) Mehrere große innergemeinschaftliche Glasfabrikanten hatten verlauten lassen, dass sie den Gemeinschaftsherstellern einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts entziehen und stattdessen Natursoda von den US-Herstellern beziehen wollten. 1990 betrug der Gesamtabsatz der US-Hersteller auf dem westeuropäischen Festland (anders als im Vereinigten Königreich und in Irland) jedoch nur 40000 Tonnen, wobei diese Menge nahezu ausschließlich nach den Vorschriften über die aktive Veredelung eingeführt wurden. (32) Die in der Verordnung (EWG) Nr. 3337/84 vorgesehenen Antidumpingmaßnahmen sind im November 1989 ausgelaufen. Eine Überprüfung der Maßnahmen war 1988 von verschiedenen US-Herstellern und von Vertretern der Glasindustrie der Gemeinschaft verlangt worden. Diese Überprüfung wurde am 7. September 1990 abgeschlossen; dabei wurden keine neuen Schutzmaßnahmen verhängt (Entscheidung 90/507/EWG der Kommission(6)). (33) 1982 gründeten einige US-Hersteller mit Zustimmung des US-Handelsministeriums eine Exportvereinigung auf der Grundlage des "Webb-Pommerene Act" von 1918. Anfänglich beschränkten sich die Exportaktivitäten der drei Hersteller in der Vereinigung auf Japan. Im Dezember 1983 schlossen sich alle sechs Natursodahersteller zur American Natural Soda Ash Corporation ("ANSAC") zusammen. (34) Die ANSAC war als gemeinsame Verkaufsorganisation gedacht, über die US-amerikanische Soda ausserhalb Amerikas vermarktet und vertrieben werden sollte. Dieser Absatz belief sich auf rund 250 Mio. US-Dollar pro Jahr. Um ihre Tätigkeit auf dem westeuropäischen Markt ausweiten und dort die Produktion der einzelnen Hersteller zentral absetzen zu können, hat ANSAC ihre Vereinbarungen bei der Kommission im Hinblick auf ein Negativattest bzw. eine Freistellung nach Artikel 81 Absatz 3 EWG-Vertrag angemeldet. (35) Der Antrag war Gegenstand der Entscheidung 91/301/EWG der Kommission(7), in der eine Freistellung abgelehnt wurde. C. HINTERGRUND 1. DIE DAMALIGE STELLUNG VON ICI AUF DEM SODAMARKT IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH (36) ICI war seinerzeit der einzige Hersteller kalzinierter Soda im Vereinigten Königreich. In der 1945 geschlossenen Vereinbarung "Page 1000" (mit der eine frühere Kartellvereinbarung abgelöst wurde) war zugestanden worden, dass Solvay und ICI auf den jeweils angestammten Märkten der anderen Partei nicht miteinander in Wettbewerb treten würden. (37) Bis Ende 1990 hat weder Solvay noch sonst ein vom westeuropäischen Festland stammender Hersteller kalzinierte Soda im Vereinigten Königreich vermarktet. Bis Ende der siebziger Jahre, als die Importe aus den Vereinigten Staaten begannen, besaß ICI somit ein vollständiges Monopol für die Belieferung des britischen Marktes mit Soda. Danach betraten zwei US-amerikanische Hersteller, TGI und Allied, den Markt. 1982 betrug ihr Marktanteil mit 77000 Tonnen rund 10 %, bevor diese Lieferungen durch Antidumpingmaßnahmen auf rund 30000 Tonnen jährlich zurückgeschraubt wurden. Kurz darauf zog sich TGI aus dem Markt zurück, so dass Brenntag, die polnische Soda (3 % Marktanteil) lieferte, und General Chemical (früher: Allied) (rund 4 % Marktanteil) die einzige Bezugsalternative zu ICI(8) darstellten. (38) Das Sodageschäft von ICI warf bis Anfang der achtziger Jahre, als es zu einem kräftigen Nachfragerückgang kam, laufend Gewinne ab. Von 1979 bis 1984 ging der Sodaverbrauch im Vereinigten Königreich um ein Drittel zurück, so dass sich ICI im September 1984 zur Schließung einer Produktionsanlage (Wallerscote) entschloss. (39) Bedingt durch diese Werksstillegung reichte nun das Angebot nicht mehr zur Deckung der Nachfrage aus, so dass ICI im Rahmen von sogenannten "Purchase for Resale"-Vereinbarungen (Kauf zwecks Weiterverkauf) Ware von Solvay aufkaufte. (40) Das erklärte Ziel von ICI bestand darin, seinen Anteil am Sodamarkt des Vereinigten Königreichs zu maximieren und bei über 90 % zu halten. (41) Nach Einführung der Antidumpingmaßnahmen blieb der Marktanteil von ICI mit etwa 93 % stabil. Ab 1986 warf das Sodageschäft von ICI wieder Gewinne ab und galt als äußerst einträglich. 2. DIE WETTBEWERBER VON ICI (42) Ein Eindringen anderer Sodahersteller aus der Gemeinschaft in den britischen Markt wurde von ICI, aus welchem Grund auch immer, für unwahrscheinlich erachtet, obgleich die Listenpreise von ICI im Vereinigten Königreich von 1980 an deutlich - bis zu 20 % - höher lagen als die der Hersteller auf den benachbarten Märkten. (43) In einem Briefing des Bereichsleiters "Soda" hieß es, es sei "ICI gelungen, die Zahl der Wettbewerber auf dem Markt auf zwei - nämlich Polen und einen amerikanischen Lieferanten - zu verringern und dies solle auch in Zukunft so bleiben". (44) Polnische Soda wurde nach dem Vereinigten Königreich weiterhin über die Handelsfirma Brenntag (früher TR International) eingeführt. Auf schwere Soda aus Osteuropa wurden keine Antidumpingzölle erhoben, doch galt für alle Drittlandimporte in das Vereinigte Königreich der normale Zollsatz von 10 %. Mit einer Jahresmenge von 30000 Tonnen (wovon die Hälfte auf eine Sonderqualität für die Metallbearbeitung entfiel) wurden die Importe aus Polen jedoch von ICI "eher als lästig denn als kritisch" empfunden. Die Strategie von ICI bestand offenbar darin, die Einfuhr von schwerer polnischer Soda zu unterbinden und lediglich Einfuhren von leichter Soda aus dieser Quelle zuzulassen. (45) Die potenziellen Hauptkonkurrenten sah ICI in den US-amerikanischen Natursodaherstellern. Bis 1990 genoss ICI dank der Antidumpingmaßnahmen (Mindestpreisverpflichtungen zweier Hersteller und die gegen die übrigen Hersteller verhängten Antidumpingzölle) ein beträchtliches Maß an Schutz. Bei einem Wegfall des Antidumpingschutzes gegen die US-Importe sah ICI seinerzeit ungefähr die Hälfte seines Gewinns gefährdet. 3. DIE KUNDEN VON ICI (46) Die meisten Grossabnehmer hatte ICI in der Glasindustrie, die im Vereinigten Königreich ausschließlich schwere Soda verwendet (auf diese Form entfielen 75 % der gesamten Sodaverkäufe von ICI). (47) Der einzige Flachglashersteller im Vereinigten Königreich war Pilkington; sein Jahresbedarf von fast 150000 Tonnen wurde zu 95 % von ICI gedeckt. (48) Die Hohlglashersteller (unter anderem United Glass, Rockware, Redfearn und Beatson Clarke) hatten zusammen einen Jahresbedarf von 300000 Tonnen an schwerer Soda; auch sie wurden hauptsächlich oder ausschließlich von ICI beliefert. (49) Auf die zehn größten Sodaabnehmer im Vereinigten Königreich entfielen fast 80 % des gesamten Sodageschäfts von ICI. (50) Hauptabnehmer für leichte Soda im Vereinigten Königreich waren vor allem die Metallindustrie und die chemische Industrie. 4. ANTIDUMPINGMASSNAHMEN GEGEN US-AMERIKANISCHE HERSTELLER (51) Der von Allied und TGI im August 1984 angebotene Mindestpreis, der von der Kommission angenommen wurde (Verordnung (EWG) Nr. 2253/84 der Kommission(9)), wurde nicht veröffentlicht, doch wusste ICI sehr wohl, dass er bei 112,26 GBP ab Werk lag. (52) 1985 zog sich TGI vom Markt zurück, womit Allied (nach einer Umstrukturierung in General Chemical umbenannt) als einziger US-amerikanischer Lieferant auf dem Markt verblieb. Während des in dieser Entscheidung untersuchten Zeitraums lag der Preis ab Lager von General Chemical die meiste Zeit bei 119 GBP/Tonne. Der Preis von Allied war im November 1985 nach Kontakten mit der Generaldirektion Auswärtige Beziehungen (GD I) der EG-Kommission von 112,26 GBP auf dieses Niveau angehoben worden; bis zum Auslaufen der Verordnung (EWG) Nr. 3337/84 des Rates(10) Ende 1989 fand jedoch keine offizielle Preisrevision statt. (53) Sowohl ICI als auch Solvay erkannten, dass die US-amerikanischen Hersteller als Folge der seit 1984 eingetretenen Wechselkursänderungen Natursoda in der Gemeinschaft zu Preisen anzubieten imstande wären, die ohne Dumping mit ihren eigenen Preisen wettbewerbsfähig wären (und sogar deutlich unter diesen liegen würden). Beide Hersteller wussten außerdem, dass in vielen Fällen ihre eigenen Preise, vor allem für Spitzenmengen, deutlich unter den Mindestpreisverpflichtungen lagen. Sie erwarteten daher, dass sich die amerikanischen Hersteller mit Erfolg für die Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen einsetzen würden, wenn 1989 eine Revision dieser Maßnahmen fällig würde. ICI sah jedoch in der Beibehaltung der Antidumpingmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten eine wesentliche Voraussetzung, um die Rentabilität ihres Sodageschäfts auf gleichem Niveau zu halten. ICI hatte in Schreiben an die Kommission wiederholt darauf hingewiesen, dass seinem Sodageschäft nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen würde, wenn der Mindesteinfuhrpreis ab Lager nicht bei 120 GBP/Tonne belassen würde. Als ICI sich das letzte Mal in dieser Sache an die Kommission wandte (am 16. März 1990, also nach Einleitung dieses Verfahrens), hatte das Unternehmen kurz zuvor den Preis für seinen größten Abnehmer (Pilkington) auf einheitlich 110 GBP/Tonne "frei Abnehmer" festgesetzt. (54) Die Antidumpingmaßnahmen gegen die US-amerikanischen Hersteller liefen im November 1989 aus. Eine Überprüfung der Maßnahmen war 1988 von verschiedenen US-Herstellern und von Vertretern der Glasindustrie der Gemeinschaft verlangt worden. Diese Überprüfung wurde am 7. September 1990 abgeschlossen; dabei wurden keine neuen Schutzmaßnahmen verhängt (Entscheidung 90/507/EWG der Kommission(11)). 5. ALLEINBEZUGSVEREINBARUNGEN (55) Bis 1979 waren die Liefervereinbarungen von ICI sogenannte "Evergreen-Verträge" (d. h. auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge) mit zweijähriger Kündigungsfrist, die vorsahen, dass der Abnehmer seinen gesamten Bedarf von ICI bezieht. Nach Verhandlung

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.