Europäische Union

2004/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. April 2002 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2547 — Bayer/Aventis Crop Science) (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 1462)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32004D0304. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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em Markt ist. Die anderen von den Unternehmen erwähnten neuen Kategorien haben ein relativ schmales Anwendungsspektrum und ein viel geringeres Marktpotenzial. Sie werden in der Hauptsache gegen beißend-kauende Insekten eingesetzt (Tetronsäuren können nur zur Bekämpfung von Milben verwendet werden). Bezoylhydrazine werden zumeist auf Gemüse- und Kernfruchtmärkten abgesetzt. Sie haben nur einen geringen Marktanteil und sind für Nischenprodukte bestimmt, da sie nur langsam und nur nach oraler Aufnahme wirken. Mit anderen Worten: Sie besitzen weder Kontakt- noch systemische Wirkung. Carboxylate wirken im wesentlichen nach oraler Aufnahme und bis zu einem gewissen Grade durch Kontakt. (126) Keine der von den beteiligten Unternehmen genannten chemischen Kategorien steht bei der Bekämpfung von saugenden Insekten in Konkurrenz zu den Neonicotinoiden - weder als Blatt- oder Boden- noch als Saatgutanwendung. Die Neonicotinoide sind nach der Marktuntersuchung die einzigen Insektizide, die dem Stand der Forschung auf diesem Markt entsprechen. Dasselbe gilt für Fipronil. Die beteiligten Unternehmen behaupten, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb nicht beeinträchtigt (127) Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, dass ihr Zusammenschluss auch auf der nationalen Ebene keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich einer marktbeherrschenden Stellung geben werde. Die Argumente der Unternehmen werden nachfolgend diskutiert. Ersatzprodukte (128) Die beteiligten Unternehmen haben mit dem Argument operiert, die Kommission habe die Bedeutung der Neonicotinoide und Pyrazole überschätzt. Sie haben behauptet, dass Organophosphate, Carbamate und Pyrethroide auch nach der Neuregistrierung zu den führenden chemischen Kategorien gehören werden. Nach Aussagen dieser Unternehmen wird auch nach 2003 eine große Anzahl von Produkten, die insbesondere den älteren Insektizidkategorien angehören, noch auf dem Markt sein. Die beteiligten Unternehmen haben zur Begründung angeführt, dass diese Produkte aufgrund ihrer Preisgestaltung extrem wettbewerbsfähig bleiben werden, insbesondere im Vergleich zu den Neonicotinoiden und Pyrazolen. (129) Ein weiteres Argument der beteiligten Unternehmen lautete, es gebe für die Neonicotinoide und Pyrazole in allen chemischen Kategorien Ersatzprodukte. So werde z. B. Parathion-Methyl als Blattspray sowohl zur Bekämpfung von saugenden als auch von beißend-kauenden Insekten eingesetzt. Mögliche Ersatzprodukte für die Bekämpfung von saugenden Insekten sind nach Angaben der Unternehmen die Organophosphate (z. B. Acephat, Lambda-Cyhalothrin), deren biologische Wirkbreite ebenso groß sei wie die des Bayer-Produkts Imidacloprid. Daher könnten diese jedes Produkt aus der Neonicotinoid-Familie voll und ganz ersetzen. Die beteiligten Unternehmen haben ferner argumentiert, dass Imidacloprid nicht gegen alle Arten von Saugschädlingen wirksam sei, dass es aber gegen Homoptera (Pflanzensauger) eine besonders ausgeprägte Wirksamkeit habe. Die beteiligten Unternehmen haben die Ansicht vertreten, dass das Lambda-Cyhalothrin von Syngenta bei der Bekämpfung dieser Schädlinge die gleiche Wirksamkeit aufweise wie Imidacloprid, während das Spinosad von Dow wirksamer gegen Thripse sei. Nach Meinung der beteiligten Unternehmen können beißend-kauende Insekten mit Spinosad, Indoxacarb und Organophosphaten bekämpft werden. (130) Die beteiligten Unternehmen haben zudem die Meinung vertreten, dass nicht alle ausgemusterten Produkte durch Neonicotinoide oder Pyrazole ersetzt werden können. So könnten z. B. Organophosphate wie Imidacloprid oder Fipronil das gesamte Insektenspektrum der Breitband-Organophosphate abdecken. Von den Unternehmen wurde angeführt, dass die Landwirte zum Ersatz der Organophosphate höchstwahrscheinlich nicht zwei Produkte kaufen, sondern stattdessen versuchen werden, die billigste und effizienteste Alternative für ihr jeweiliges Insektenspektrum zu bekommen. (131) Die beteiligten Unternehmen haben auch behauptet, die Feststellung, Neonicotinoide seien umweltfreundlich, träfe nur zum Teil zu. So sei z. B. Imidacloprid bienengefährlich und dürfe daher während der Blütezeit der Pflanzen nicht eingesetzt werden. [...]. Der Wirkstoff Indoxacarb (DuPont), der der chemischen Kategorie der Carboxylate angehört, habe diese Wirkungen beispielsweise nicht. (132) Schließlich haben die beteiligten Unternehmen z. B. zu Imidacloprid eine Rechnung aufgemacht, nach der sich die vom Landwirt bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vorzunehmenden Investitionen aus dem Produktpreis und den Anwendungskosten (Traktor, Diesel, Wasser usw.) ergeben. Selbst wenn der Preis eines bestimmten Produkts pro Hektar und pro Behandlung höher sein könnte als der Preis eines Ersatzprodukts, könnten die Anwendungskosten abweichen, da das kostengünstigere Produkt häufiger eingesetzt werden müsse. Aus diesem Grunde - so die Argumentation der Unternehmen - unterschieden sich die Gesamtausgaben für den Landwirt in diesen Fällen nicht wesentlich, so dass auf der Nachfrageseite eine Austauschbarkeit zwischen den fraglichen Produkten gegeben sei. Ansichten Dritter (133) Dritte haben erklärt, dass bereits jetzt feststehe, dass mehr als 55 % der Insektizide vom Markt genommen werden. Außerdem könne nicht erwartet werden, dass alle noch im Prozess der Neuregistrierung befindlichen Wirkstoffe tatsächlich erneut eine Zulassung erhalten werden. Die Anzahl der zugelassenen Wirkstoffe könnte dadurch unter 45 % sinken. In Zukunft wären demnach erheblich weniger Wirkstoffe aus den älteren Insektizidkategorien auf dem Markt. Darüber hinaus werde der Prozess der Neuregistrierung für ältere Produkte zu einer geringeren Zahl von Anwendungen führen, sowohl bei den Kulturen als auch bei den Schädlingen. Nach Wood Mackenzie unterliegen derzeit vor allem die Organophosphate wegen Problemen im Zusammenhang mit ihrer langfristigen Anwendung und einer chronischen Toxizität "den stringentesten Überprüfungen" durch die Zulassungsbehörden sowohl in den USA als auch in der EU. Die Organophosphate bilden zusammen mit den Organochloriden die am stärksten rückläufige chemische Kategorie. Für sie wird nach Phillips McDougal bis 2005 mit einem Negativwachstum von 8,7 % gerechnet. Im Zuge der Neuregistrierung werden die älteren Technologien nach und nach ersetzt, und es wird erwartet, dass die neuen chemischen Kategorien die Hauptersatzstoffe sein und ihren Anteil am Gesamtmarkt erhöhen werden. (134) Von großer Bedeutung ist, dass durch die Untersuchung heute schon belegt werden kann, dass die Auswirkungen auf die Umwelt zusammen mit einer besseren Wirksamkeit des Produkts eine wesentliche Erwägung darstellen. Während in den vergangenen Jahren der Kauf eines Breitband-Insektizids die Norm war, ist unter den heutigen Wettbewerbsbedingungen oft das Gegenteil der Fall. Es ist gesagt worden, dass bei einem Integrated Pest Management (IPM) besonderer Wert auf eine Eindämmung der Schadinsekten bei gleichzeitigen minimalen Auswirkungen auf Nützlinge und andere relevante Arten gelegt wird. Mit anderen Worten: Im Rahmen des IPM müssen die Landwirte Insektizide anwenden, die speziell gegen einen bestimmten Schädling gerichtet sind, und Breitbandinsektizide vermeiden. Außerdem verlangt das IPM, dass diese Produkte dann eingesetzt werden, wenn sie die besten Resultate bringen. Das IPM möchte vermeiden, dass Breitbandinsektizide über einen langen Zeitraum angewendet werden und damit zu inakzeptablen aggregierten Nebenwirkungen auf andere Insekten führen. Weil die Produkte jeweils für einen bestimmten Schädling spezifisch sind, werden Landwirte, die den IPM-Regeln folgen, gegen saugende Schädlinge ein spezielles Produkt gegen Saugschädlinge bzw. gegen beißend-kauende Schädlinge ein anderes, ebenso IPM-freundliches Mittel gegen Beißschädlinge einsetzen. (135) Dritte haben auch darauf hingewiesen, dass in dem Maße, in dem das IPM und die Organisation der Landwirtschaft immer komplexer werden, mehr und mehr Landwirte sich auf eine professionelle Beratung in Sachen Pflanzenschutz verlassen, um so festzustellen, welche speziellen Schädlinge einer Behandlung bedürfen. Die Zulassungsbehörden räumen Schmalband-Pflanzenschutzmitteln mit reduziertem Risiko den Vorrang ein. Nach Informationen von dritter Seite sind an den Universitäten in den letzten Jahren eine Vielzahl von Untersuchungen durchgeführt worden, die die Auswirkungen von IPM und von Schmalband-Insektizidsprays dokumentieren. Produkte, die in diese Kategorie passen, werden besonders herausgestellt - vom Hersteller der Chemikalie, von der Wissenschaft und von den Zulassungsbehörden. (136) In dieser Hinsicht ist festzustellen, dass z. B. bei Carbamaten und Organophosphaten höhere Dosen erforderlich sind als bei den neueren Formulierungen. Während für Neonicotinoide etwa 50-75 g/ha häufig ausreichend sind, können für Carbamate und Organophosphate durchaus 800-1000 g/ha benötigt werden. Die Notwendigkeit, größere Mengen einzusetzen, bringt Probleme im Hinblick auf den Umweltschutz und das IPM-System. Weitere Probleme sind der verbleibende Rückstand und der Zeitraum zwischen der Sprühanwendung und der Ernte, d. h. die Sperrfrist (PHI oder pre harvest interval). Es sei auch darauf hingewiesen, dass die beteiligten Unternehmen selbst die Bedeutung von Insektiziden geringer Toxizität anerkannt haben. Sie haben in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte erklärt, dass Formulierungen von Neonicotinoiden und Pyrazolen als "niedrig-toxische Alternativen zu den Organophosphaten" auf den Markt kommen. (137) Aus all den oben genannten Gründen zeigt die Untersuchung, dass der Einsatz von Breitbandinsektiziden stark rückläufig ist. (138) Was die Behauptung der beteiligten Unternehmen in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte anbelangt, dass die Kommission eine unausgewogene Sicht der Implikationen für die Umwelt vermittelt und dass Imidacloprid [...], verweist die Kommission zunächst auf den Hinweis Dritter, dass eine Anzahl anderer auf dem Markt befindlicher Verbindungen [...] giftig für Bienen sind und während der Blütezeit nicht angewendet werden dürfen. [...]. Zum Zweiten erklärt die Kommission mit Bezug auf das von den Unternehmen vorgebrachte Argument, wonach Imidacloprid zeitweise für die Verwendung an Sonnenblumen gesperrt war, dass diese Maßnahme nur Frankreich betreffe und dass sie nur für die Saatgutaufbereitung gelte. Drittens stellt die Kommission fest, dass Bayer selbst das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen Imidacloprid und den bei Bienen beobachteten Symptomen entkräftet habe. Auf der Website von Bayer wird ausgeführt, Bayer habe in zahlreichen kontrollierten Versuchen nachgewiesen, dass der angebliche Zusammenhang zwischen Imidacloprid und der Bienensymptomatik von den Fakten nicht gestützt wird. Aus diesem Grunde wird die Frage einer Toxizität für Bienen in der vorliegenden Sache nicht weiter behandelt. (139) Die Untersuchung zeigt ferner, dass zwar ältere Insektizide - wie Organophosphate, Carbamate und Pyrethroide - sowohl gegen saugende als auch gegen beißend-kauende Insekten wirksam sind, neuere Insektizide jedoch nicht generell sowohl gegen sich vom Saft der Pflanze ernährende und gegen beißend-kauende Insekten wirksam sind, sondern eine größere Spezialisierung aufweisen als ihre Vorgängerpräparate. Obwohl die Neonicotinoide wie auch die Pyrazole eine gewisse Wirksamkeit sowohl bei saugenden als auch bei beißend-kauenden Insekten zeigen, zielt die Neonicotinoid-Chemie in erster Linie auf saugende, die Pyrazol-Chemie dagegen auf beißend-kauende Insekten. (140) Die Kommission hat die Wettbewerber um Angaben darüber gebeten, auf welches ihrer Produkte die Kunden wechseln können, wenn die an dem vorliegenden Vorhaben beteiligten Unternehmen die Preise ihrer Produkte auf Dauer um 5-10 % erhöhten. Dabei wurden die Wettbewerber aufgefordert, Produkte zu nennen, die z. B. nach dem Wirkmodus als Ersatz dienen können, die in derselben Kultur wirksam, gegen dieselben Insekten oder Insektengruppen gerichtet und vom Preis her mehr oder weniger vergleichbar sind. Zu Imidacloprid, dem einzigen Neonicotinoid auf den volkswirtschaftlich relevanten Märkten, weisen die Ergebnisse der Untersuchung klar darauf hin, dass abgesehen von anderen Neonicotinoiden in den Produktportfolios der Wettbewerber kein einsatzfähiger Ersatz für Imidacloprid vorhanden ist. Dasselbe gilt für Fipronil. (141) Dritte haben darauf hingewiesen, dass die Neonicotinoide hochwirksam sind und die Wirkung schnell einsetzt, womit das Risiko einer Übertragung von Krankheiten gemindert wird. Neonicotinoide wirken auch systemisch und sind gegen ein breites Spektrum von saugenden Insekten anwendbar, d. h. sie finden Anwendung bei einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Es ist vorgetragen worden, dass zur Eindämmung der Weißen Fliege die Neonicotinoide zur Zeit die einzigen wirksamen Insektizide sind. Andere zur Anwendung gegen die Weiße Fliege zugelassene Produkte bereiten entweder Probleme hinsichtlich der Wirksamkeit (es gibt alte Präparate, gegen die es bereits zu einer Resistenzentwicklung gekommen ist) oder bezüglich einer schnellen Wirkung. (142) Zu dem Argument der beteiligten Unternehmen, wonach Pyrethroide zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers (beißend-kauend) und gegen Blattläuse (saugend) eingesetzt werden, ist festgestellt worden, dass die beiden Schädlinge häufig unterschiedliche Anwendungsfenster haben, d. h. dass sie zu unterschiedlichen Zeiten auftreten. Weiter ist gesagt worden, dass eine akzeptable Kontrolle des Kartoffelkäfers nur in Westeuropa erreicht wird, wo die begrenzte Nebenwirkung der Pyrethroide ausreicht, um den Schädling, der hier kein wirkliches Problem darstellt, unter Kontrolle zu halten. In den USA hingegen, wo der Kartoffelkäfer einer der größten Schädlinge ist, muss eine gezielte Behandlung erfolgen. (143) Zu dem von den beteiligten Unternehmen angeführten Beispiel, wonach Organophosphate bei einigen Obstsorten gegen den Apfelwickler (beißend-kauend) und gleichzeitig auch gegen Blattläuse (saugend) eingesetzt werden können, ist ausgeführt worden, dass Organophosphate zwar auf diese Weise in Apfelkulturen Anwendung finden, diese Anwendung aber zu für jeden einzelnen Schädling genau festgelegten Zeitpunkten erfolgt. Ferner ist ausgeführt worden, dass die primär gegen den Apfelwickler eingesetzten Organophosphate (z. B. Gusathion) nicht die besten Organophosphate gegen Blattläuse sind. Auf der anderen Seite sind solche Organophosphate wie Vamidothin und Dimethoat primär gegen saugende Insekten gerichtet und sind kein wirksames Mittel gegen beißend-kauende Schädlinge. Demzufolge werden sie zur Bekämpfung des Apfelwicklers nicht eingesetzt. (144) Zu dem von den beteiligten Unternehmen vorgetragenen Argument der Gesamtkosten haben mehrere Dritte darauf hingewiesen, dass ein Produkt eine Reihe von Parametern hat und dass der Preis bei der Kaufentscheidung nur einer dieser Parameter ist. Andere Parameter sind z. B. die technische Performance, das Image/die Marke, das ökologische Profil und der Service, der entweder vom Händler oder vom Hersteller geboten wird. Der Landwirt erwartet von einem Pflanzenschutzmittel ein bestimmtes Preis-Leistungsverhältnis. Solange dieser "gefühlte" Wert in den Augen des Landwirts fair oder wettbewerbsfähig ist, wird er keine Notwendigkeit sehen, zu anderen Produkten wechseln. (145) Es ist insbesondere darauf hingewiesen worden, dass ein wichtiger Parameter für den Endverbraucher der Resistenzstatus des Wirkbestandteils und die Schonung von Nützlingen ist. Es ist behauptet worden, dass diese Überlegungen zu einem ständigen Druck in Richtung auf die Aufgabe alter Präparate - Carbamate, Organophosphate und Pyrethroide - und zur Verwendung der neuesten Verbindungen mit der jeweils besten Performance bei der Vermeidung bzw. der Überwindung einer Resistenz sowie zur Auswahl von Insektiziden mit einer ausgezeichneten Selektivität im Hinblick auf Nützlinge und den geringsten Auswirkungen auf die Umwelt führen. Nach Mitteilung Dritter wird dieser Druck von den Behörden über die Registrierung neuer Verbindungen und die erneute Registrierung älterer Verbindungen und von den Forderungen des Endverbrauchers weiter verstärkt. (146) Ein anderes Argument lautete, dass der Landwirt, weil er im Allgemeinen die Häufigkeit eines Insektenbefalls auf seinem Feld nicht vorhersehen kann, möglicherweise Substanzen aus neueren chemischen Kategorien verwendet, die einen längerfristigen Schutz vor Insekten anbieten. Auf diese Weise erzielt der Landwirt eine sofortige Wirkung sowie ein gewisses Maß an präventivem Schutz, wie er durch die länger anhaltende Wirkung der neueren Insektizide gegeben ist. Bei Verwendung eines älteren Produkts ist es möglich, dass dieses den Insektenbefall nicht wirksam kontrolliert und dass ein wiederholter Befall die Gesamtkosten für den Landwirt durch erhöhte Anwendungskosten verteuert. So verursachen z. B. Breitband-Insektizide häufig ein sekundäres Auftreten des Schädlings wie beispielsweise Blattlausbefall der Baumwolle nach einer Behandlung gegen beißend-kauende Insekten. Daher können die Gesamtkosten durchaus höher ausfallen als bei den älteren Mitteln. Es ist deshalb auch darauf hingewiesen worden, dass es nachfrageseitig keine Austauschbarkeit zwischen den neuen chemischen Wirkstoffen wie Imidacloprid und den älteren Pflanzenschutzmitteln gibt. (147) Aus allen oben genannten. Gründen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass es für die Neonicotinoide und für Fipronil in den alten chemischen Kategorien keinen wirksamen Ersatz gibt. Wettbewerb in FuE (148) Die beteiligten Unternehmen haben den Standpunkt vertreten, die Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse seien durch intensive FuE-Aktivitäten gekennzeichnet, was sich in neuen Produkten niederschlüge, die in rascher Folge auf den Markt gelangten. (149) Angesichts der Gesamtzahl der für den Insektizidmarkt im EWR in Entwicklung befindlichen Produkte und von Entwicklungszeiten um die zehn Jahre für ein neues Produkt kann sich die Kommission der Meinung der beteiligten Unternehmen nicht anschließen, wonach neue Produkte in rascher Folge auf den Markt gelangten. (150) Von dritter Seite ist darauf hingewiesen worden, dass die großen Unternehmen heute einen größeren Teil ihres Gewinns dazu verwenden, die Anforderungen der Richtlinie 91/414/EWG für die Neuregistrierung ihrer bestehenden Produktportfolios zu erfuellen. Dazu komme, dass viele der neuen Produkte eher neue Formulierungen oder Kombinationen bestehender Wirkbestandteile als neue Wirkstoffe sind. (151) Wie oben ausgeführt, beruhen die Ergebnisse der Agrochemikalien-Branche in hohem Maße auf FuE-Aktivitäten und einem Marktzugang. In dieser Hinsicht verweist die Kommission darauf, dass nach der Studie von Phillips McDougall Bayer und Aventis zusammen seit 1980 insgesamt 39 neue Pflanzenschutzmittel (Syngenta: 38) eingeführt haben. Die beteiligten Unternehmen haben derzeit 13 Produkte in Entwicklung - gegenüber jeweils 8 für Syngenta und BASF. Alle anderen Wettbewerber haben drei oder weniger Produkte in Entwicklung. (152) Nach erfolgtem Zusammenschluss werden die FuE-Kapazitäten des neuen Unternehmens zu den größten der Branche gehören. (153) Angesichts der obigen Darlegungen und der erfolgreichen Insektizid-Strategie der beteiligten Unternehmen ist die Kommission der Ansicht, dass das fusionierte Unternehmen eines der wenigen Unternehmen sein wird, die neue Verbindungen auf den Markt werfen können. Schwankende Marktanteile (154) Der Einsatz von Insektiziden hängt direkt von der Intensität und der Jahreszeit des Insektenbefalls ab. Auswirkungen auf das Auftreten von Insekten haben mehrere Faktoren, darunter das Klima. Deshalb ist die Gesamtgröße des Marktes von Jahr zu Jahr mehr oder weniger großen Schwankungen unterlegen. (155) Die beteiligten Unternehmen haben dargelegt, dass die Marktanteile im Zeitverlauf stark schwanken und dass sogar eine zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehende starke Marktposition keine Gewähr dafür bietet, auch in Zukunft gehalten zu werden. (156) Wie oben dargelegt, waren die beteiligten Unternehmen nicht in der Lage, Angaben zu den Marktanteilen, wie sie für die Analyse zuverlässiger Zeitreihen benötigt werden, über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren vorzulegen. Dennoch kam die Kommission auch auf der Grundlage der vorgelegten Daten zu dem Schluss, dass die Marktpositionen in der Regel selbst bei Veränderungen in der Gesamtgröße des Marktes gehalten werden. Dies ist auch durch die Untersuchung bestätigt worden. Wettbewerb durch Generikahersteller (157) Die beteiligten Unternehmen haben ins Feld geführt, dass alle ihre Produkte nicht nur durch Erzeugnisse eines der anderen multinationalen Unternehmen mit eigener FuE, sondern durch jeden Hersteller von Generika bzw. durch vorhandene Waren ersetzt werden könnten. Die Unternehmen haben vorgetragen, dass die meisten Wirkstoffe von Bayer und ACS nicht mehr unter Patentschutz stehen und dem Wettbewerb durch Generika ausgesetzt sind. Da die Generikahersteller keine Investitionen in Forschung und Entwicklung vorzunehmen brauchen, verfügten diese über einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den multinationalen Konzernen, da sie Groß- und Einzelhändler in den verschiedenen Mitgliedstaaten mit relativ niedrigen Preisen bedienen und somit allen derzeit von den beteiligten Unternehmen belieferten Kunden einen freien Marktzugang sichern können. Die beteiligten Unternehmen haben behauptet, die Generikahersteller könnten Zulassungen für nicht mehr unter Patentschutz stehende Wirkstoffe mit weniger Kosten und nach Vorlage nur sehr begrenzter Datenmengen erhalten und behalten, wohingegen die Behörden an den ursprünglichen Eigentümer der Daten hohe Anforderungen stellten, bevor dieser eine landesweite Zulassung erhält und sie sich auf längere Frist sichern kann. Dazu komme, dass die Marketing- und Vertriebskosten niedrig sind, da die Originalprodukte sich bereits auf dem Markt befinden und ihre Stärken und Schwächen im Wettbewerb den Kunden bereits bekannt sind. Die beteiligten Unternehmen haben damit argumentiert, dass die steigende Präsenz von Generikaherstellern in den letzten Jahren auf fast jedem Markt für Pflanzenschutzmittel zu einem starken Wettbewerb und einem nicht geringen Preisrückgang geführt habe. (158) Die Kommission ist darauf hingewiesen worden, dass in Fällen, in denen sich die Produktprofile eines Generikums total mit dem Profil eines Produkts der beteiligten Unternehmen decken (d. h. bei vollkommen identischen Formulierungen), höhere Preise zu einem höheren Umsatz bei den vorhandenen Generika führen können. Nach Ansicht einiger Dritter ist dies jedoch in der Praxis selten der Fall. Generell ist die dritte Seite der Meinung, dass die Generikahersteller sich in solchen Situationen einem gewissen Druck für eine Abwärtsentwicklung der Preise ausgesetzt sehen. Vor diesem Hintergrund ist von Seiten Dritter unterstrichen worden, dass die Hauptursache eines jeden Preisrückgangs der Wettbewerb zwischen den Großunternehmen mit eigener FuE ist. Zudem haben allgemeine Probleme in der Landwirtschaft und der Wettbewerb im Handel einen großen Anteil an dem angesprochenen Preisdruck. (159) Die Untersuchung zeigt, dass die Marktdurchdringung durch Generikahersteller sehr viel schwerfälliger ist als von den beteiligten Unternehmen beschrieben. Trotz der Tatsache, dass die meisten Erzeugnisse der beteiligten Unternehmen nicht mehr unter Patentschutz stehen und somit für den Wettbewerb durch Generika offen sind, ist jedoch auch gesagt worden, dass die beteiligten Unternehmen immer noch die höchsten Marktanteile an diesen Erzeugnissen halten. Dies zeigt nach Meinung der Generikahersteller, dass diese signifikante Marktanteile nicht einfach übernehmen, selbst wenn sie eine für den Wettbewerb günstigere Kostenstruktur haben. (160) In diesem Zusammenhang ist das Argument vorgetragen worden, dass das technische Know-how der P

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.